0107 Klimaschutzprogramm Verminderung von Kältemittelemissionen. Programmmodul 1: Vorzeitiger Ersatz von stationären HFKW-Kälteanlagen

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1 0107 Klimaschutzprogramm Verminderung von Kältemittelemissionen Programmmodul 1: Vorzeitiger Ersatz von stationären HFKW-Kälteanlagen Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 2.1 Datum: Inhalt 1 Formale Angaben Anpassungen im Bericht gegenüber der Programmbeschreibung bzw. früherer Monitoringberichte FARs aus Validierung, Eignungsentscheid oder früheren Verifizierungen Kontaktdaten und Kontoangaben für Ausstellung der Bescheinigungen Zeitliche Angaben zum Programm Angaben zum Programm Beschreibung des Programms Umsetzung des Programms Standort und Systemgrenze Eingesetzte Technologie Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten Finanzhilfen Doppelzählungen Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO 2 -Abgabe befreit sind Umsetzung Monitoring Nachweismethode Formel zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter Dynamische Parameter und Messwerte Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Ergebnisse des Monitorings und Messdaten Prozess- und Managementstruktur Umsetzung des Programms Diese Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation beruht auf der Version v1.0 / nuar Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

2 5 Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Wirkungsaufteilung Übersicht Wesentliche Änderungen Wirtschaftlichkeitsanalyse Hemmnisanalyse Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen Sonstiges Anhang (Gliederung gemäss BAFU-Beilage wird beibehalten, auch wenn die Anhänge A.2 und A.5 keine Dokumente enthalten). A.1 Belege für Angaben zum Programm inkl. Vorhaben. A.2 Belege bzgl. Abgrenzung zu anderen Instrumenten. A.3 Unterlagen zum Monitoring. A.4 Unterlagen zur Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen. A.5 Unterlagen zu wesentlichen Änderungen 2

3 1 Formale Angaben 1.1 Anpassungen im Bericht gegenüber der Programmbeschreibung bzw. früherer Monitoringberichte Monitoringbericht in dem Anpassung statt fand Kapitel in dem die Anpassung statt fand Beschreibung der Anpassung 1. Monitoring (von bis ) 3.1 Vorgehen im Umgang mit Finanzhilfen von ProFrio wird in Kapitel 3.1 beschrieben 4.5 Die Stiftung KliK übernimmt Programmleitung und -administration intern. Die ARGE Simultec AG/Neosys AG wird als programminterne Prüfstelle und Beraterin beauftragt. 4.6 Anmeldung und Dokumentation der Gesuche auf der Web- Plattform Prüfverfahren anhand der Checklisten Anhang A.3.3. auf Grundlage der internen Richtlinien (Anhang A.3.2) 4.6 Verbesserung des Berechnungstool in Verbindung mit den internen Richtlinien 5.1 Die Wirkungsperiode für das Vorhaben endet bereits nach 4 hren und 4 Monaten, da die Anlage bereits 30 hre und 8 Monate alt war, als sie ersetzt wurde. 1.2 FARs aus Validierung, Eignungsentscheid oder früheren Verifizierungen FAR 1 aus Validierung Erledigt X Ref. Nr. Sind die Vorgaben für die Beschreibung der Einzelvorhaben klar definiert und zweckmässig? Offene Frage ( ) Die Bestätigung der Betriebsfähigkeit der alten Anlage über weitere 5 hre ist ein zentrales methodisches Element. Es fehlen bisher objektivierbare Kriterien wie die Betriebsfähigkeit der Anlage beurteilt werden kann (z.b. Kompressor weist keine aussergewöhnlichen Betriebsgeräusche auf, keine aussergewöhnlichen Abnutzungsspuren erkennbar, normaler Unterhalt wird vorgenommen). Ein Set von zentralen Kriterien sollte (z.b. in Form eines kurzen Fragekatalogs oder Checkliste) im Antragsformular ergänzt werden. Diese können für die abschliessende Beurteilung mit der allgemeinen Einschätzung des Fachexperten ergänzt werden. Auf Vorschlag des Gesuchstellers ist vorgesehen, Richtlinien zur Beurteilung des Anlagezustandes" zu erstellen. Die Richtlinien sind zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Projektantrags aber noch nicht bereit, denn damit sie fachlich gut abgestützt sind, sollen sie in Zusammenarbeit mit den Fachleuten erstellt werden, welche die ersten Anlagenbeurteilungen vornehmen. Bei der Erstverifizierung muss die Richtlinie vorgelegt werden und diese ist durch den Verifizierer auf ihre Anwendbarkeit und Eignung zur Bestätigung der Betriebsfähigkeit der bisherigen Anlage über weitere 5 hre kritisch zu beurteilen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die erwähnte Richtlinie zur Beurteilung des Anlagezustandes ist dem Monitoringbericht als Anhang A.3.1 beigefügt. Sie wurde vor Aufnahme des ersten Vorhabens durch Fachleute des Schweizerischen Verbands für Kältetechnik SVK im Auftrag von KliK erarbeitet. Die Richtlinie ist 3

4 als Protokoll mit Checkliste ausgeführt, in welchem die relevanten Aspekte und die jeweiligen Befunde der Fachperson festgehalten werden. Bei der Prüfung der Gesuche wird jeweils kontrolliert, ob die entsprechende Anlagenbeurteilung von einer qualifizierten Fachperson ausgeführt worden ist, und ob die Angaben im Protokoll vollständig und plausibel sind. Bei der Registrierung (Eignungsentscheid) wurden keine zusätzlichen FARs aufgestellt. 1.3 Kontaktdaten und Kontoangaben für Ausstellung der Bescheinigungen Gesuchsteller Kontaktperson Gesuchsteller Kontaktperson für Fragen zum Monitoringbericht Kontoname und Kontonummer im Emissionshandelsregister (EHR) Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Mischa Classen Tel.: Christoph Leumann Tel.: Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Freiestrasse Zürich Kontonummer: CH Zeitliche Angaben zum Programm Datum Eignungsentscheid Datum und Version der Programmbeschreibung Version 2.3 vom 20. nuar 2015 Monitoring-Zeitraum (Programmstart) Monitoring-Zyklus 1. Monitoring 4

5 2 Angaben zum Programm 2.1 Beschreibung des Programms Mit dem Programm soll die Emission von HFKW-Kältemitteln vermieden werden, indem noch funktionstüchtige Kälteanlagen vorzeitig durch solche mit natürlichen Kältemitteln ersetzt werden. Zum Erreichen des Programmziels wird der Bau der Ersatzanlagen durch Klimaschutzbeiträge aus den Mitteln des Programmes gefördert. 2.2 Umsetzung des Programms Nur relevant für Erstverifizierung: Konnte das Programm bezüglich Umsetzungsbeginn, Wirkungsbeginn und Beginn des Monitorings oder Ausbau wie in der Programmbeschreibung umgesetzt werden? Termine Datum gemäss Programmbeschreibung Datum effektive Umsetzung Bemerkungen zu Abweichungen Umsetzungsbeginn Wirkungsbeginn , oder bei Datum der Registrierung , oder bei Datum der Registrierung Beleg für Umsetzungsbeginn ist in Anhang A.1.3 aufgeführt (externer Auftrag im Zusammenhang mit der Umsetzung) Stilllegung der ersten HFKW- Anlage im Rahmen des Programmes, Vorhaben Dieser war später, weil das Mustervorhaben entgegen der Erwartung nicht umgesetzt wurde. Beginn Monitoring Bei Programmstart = Umsetzungsbeginn 2.3 Standort und Systemgrenze Nur relevant für Erstverifizierung: Wurde das Projekt am in der Projektbeschreibung Standort umgesetzt? Nicht relevant, weil es um Vorhaben eines Programms geht 1 Entspricht die Systemgrenze der Vorhaben des Programms der in der Programmbeschreibung? 1 Standort in Programmbeschre bung nicht festgelegt 5

6 2.4 Eingesetzte Technologie Entspricht das umgesetzte Programm technisch dem Programm gemäss Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. letzten Monitoringbericht? 3 Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten 3.1 Finanzhilfen Stimmen die erhaltenen Finanzhilfen, sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen 2, bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist, mit den Angaben 3 in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht überein? Nicht relevant Es gibt keine Finanzhilfen oder Förderprogramme für den Bau von Kälteanlagen, welche eine Wirkungsaufteilung notwendig machen. Das einzige andere Förderprogramm im Kältebereich ist das Programm ProFrio für energieeffiziente Kälteanlagen von energie schweiz. Dieses ist aber ausschliesslich auf die Energieeffizienz (Stromeinsparung) ausgerichtet, nicht auf die Klimawirkung durch Vermeidung von HFKW. Eine Wirkungsaufteilung ist deshalb nicht erforderlich. Grundsätzlich ist die Förderung eines Vorhabens durch beide Programme möglich, sofern die Aufnahmekriterien für beide Programme erfüllt sind und die Mittel aus einem der Programme nicht ausreichen, um das Vorhaben wirtschaftlich zu machen. Wer eine Förderung durch beide Programme anstrebt, hat dies bei der Anmeldung anzugeben, und der erwartete Förderbeitrag wird in die Wirtschatlichkeitsrechnung einbezogen. Eine Bestätigung über den effektiven Förderbeitrag wird dann direkt bei ProFrio verlangt. Konkret hat bis jetzt einzig das Vorhaben eine solche Förderung durch beide Programme erhalten. Der Beitrag von ProFrio betrug dabei CHF 4'800.-, was bei weitem nicht ausreichte um das Vorhaben wirtschaftlich zu machen. 3.2 Doppelzählungen Entspricht der Sachverhalt bezüglich Doppelzählungen von Emissionsverminderungen der Darstellung in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht? Werden die Massnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen aufgrund anderweitiger Abgeltung des ökologischen Mehrwerts gemäss Programmbeschreibung umgesetzt? Nicht relevant Es gibt keine anderen Programme mit dem gleichen Fördergegenstand. 2 von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes 3 Für Programme umfassen diese Angaben auch die für die Umsetzung einzelner Vorhaben bezogenen Geldleistungen. Erhalten in das Programm aufgenommene Vorhaben noch weitere, in der Programmbeschreibung nicht aufgeführte Finanzhilfen oder Geldleistungen, muss der Monitoringbericht entsprechende Angaben enthalten. 6

7 3.3 Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO 2 -Abgabe befreit sind Stimmt die Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO 2 -Abgabe befreit sind, mit der in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht dargelegten Abgrenzung überein? Nicht relevant Gemäss gängiger Praxis sind die Kältemittelemissionen nicht Gegenstand von Zielvereinbarungen im Sinne von Art. 66 bis Art. 79 CO2V. Auch Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, können deshalb Programmvorhaben durchführen. Um sicher zu gehen, haben die Träger der Vorhaben zu deklarieren, dass die Programmmassnahmen nicht Gegenstand von Zielvereinbarungen sind. 4 Umsetzung Monitoring < 4.1 Nachweismethode Das Monitoring basiert auf einer Projektdokumentation (Gesuch mit Nachweisdokumenten), welche von der zuständigen Fachperson für Kälteanlagen erstellt und der Programmleitung eingereicht wird. Dies geschieht in zwei Stufen: 1. Stufe: Gesuch vor Realisierung des Vorhabens 2. Stufe: Projektdokumentation nach Realisierung des Vorhabens Die Angaben werden von der programminternen Prüfstelle auf ihre Plausibilität geprüft. 7

8 Da mit der Projektdokumentation sämtliche Parameter zur Berechnung der Emissionsreduktionen während der ganzen Wirkungsperiode des Vorhabens vorhanden sind, ist keine jährliche Datenerhebung mehr nötig. Aufnahmekriterien für die Vorhaben gemäss Programmbeschreibung: 1. Das Vorhaben beinhaltet den Bau einer Ersatzanlage für eine oder mehrere ältere Kälteanlagen. 2. Die alten Kälteanlagen werden mit einem der folgenden HFKW-Kältemittel betrieben: R23, R125, R134a, R404A, R407A, R407C, R407F, R410A, R413A, R417A, R422D (Isceon 29), R422A (Isceon 79), R507, R507A. 3. Die Anlagen sind bei Ihrer Stilllegung höchstens 20 hre alt, oder - falls sie innerhalb der letzten zehn hre mit einem neuen Kompressor ausgerüstet wurden - höchstens 30 hre alt. 4. Die Anlagen sind noch voll funktionstüchtig und können gemäss Einschätzung einer Fachperson für Kälteanlagen noch mindestens 5 hre weiter betrieben werden. 5. Die Ersatzanlage wird mit einem natürlichen Kältemittel (z.b. CO 2 R744, NH 3 R717, Propan R290, Isobutan R600a) oder mit einem synthetischen Kältemittel mit sehr geringem Treibhausgaspotential (GWP < 10), z.b. einem HFO-Kältemittel, betrieben. 6. Der Bau der Ersatzanlagen geschieht freiwillig, d.h. er ist nicht aus betrieblichen oder regulatorischen Gründen zwingend notwendig. 7. Es wurde anhand der im Abschnitt Zusätzlichkeit beschriebenen Kriterien festgestellt, dass das Vorhaben ohne den Erlös aus Bescheinigungen nicht wirtschaftlich wäre. 8. Die durch die Massnahme erzielten Treibhausgasreduktionen werden nicht dem Emissionshandelssystem ETS zugeschrieben, einer Reduktionsverpflichtung nach CO2-Gesetz angerechnet oder anderweitig zertifiziert und verkauft. 9. Die Stilllegung der Altanlagen und die Inbetriebnahme der Ersatzanlagen werden durch eine Fachperson für Kälteanlagen unter Einhaltung der massgebenden Vorschriften (ChemRRV, BAFU-Richtlinien) vorgenommen und dokumentiert. Es wird von der Fachperson bestätigt, dass das Kältemittel gemäss dem Stand der Technik abgesaugt wurde, und dass die Altanlage fachgerecht verschrottet und nicht mehr anderswo verwendet werden kann. 10. Der Antrag zur Aufnahme eines Vorhabens (Anmeldeformular) muss vor dessen Fertigstellung bei der Programmleitung eingetroffen sein. Sollte der Ausführungsentscheid zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits gefallen sein, darf die Vergabe des Bauauftrages (Werkvertrag zum Bau der neuen Kälteanlage) nicht mehr als 3 Monate zurückliegen. 11. Die Projektierung der Ersatzanlage erfolgt auf Basis einer Offerte mit Leistungsgarantie Kälteanlagen, oder sie entspricht den der Leistungsgarantie zugrundeliegenden Kriterien. Die Prüfung der Erfüllung der Aufnahmekriterien und der Korrektheit der Monitoringparameter erfolgt durch die programminterne Prüfstelle anhand der Checklisten "Beurteilung Antrag" (Teil 1) und "Beurteilung Projektdokumentation" (Teil 2) (Anhang A.3.3), auf Grundlage der internen Richtlinien (Anhang A.3.2) Entspricht die angewandte Nachweismethode der im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht beschriebenen Methode? 8

9 4.2 Formel zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Im Referenzszenario werden die HFKW-Kälteanlagen während der 5-jährigen Restlaufzeit weiterbetrieben. Die Berechnungsformel für die Referenzemissionen einer Anlage in einem bestimmten hr y dieser Restlaufzeit lautet gemäss Programmantrag: Von den Referenzemissionen abgezogen werden die Projektemissionen, die gemäss Programmantrag wie folgt berechnet werden: Die Emissionen RE y und PE y beziehen sich auf die Dauer eines hres. Die Wirkungsdauer beträgt 5 hre ab dem Wirkungsbeginn. Die Wirkung wird proportional zur Wirkungsdauer während eines hres aufgeteilt. Der Wirkungsbeginn ist für ersetzte Bestandsanlagen das Datum der Ausserbetriebnahme und für die Ersatzanlage das Datum der Inbetriebsetzung. Sowohl Referenz- wie auch Projektemissionen werden für jedes Anlagenteil resp. jeden Kühlkreislauf separat berechnet, da sich diese teilweise im Kältemittel unterscheiden. So haben herkömmliche HFKW Kälteanlagen in Supermärkten typischerweise einen mit R134A befüllten Kreislauf für die Pluskälte und einen Kreislauf mit R404a für die Minuskälte. Entspricht die Formel zur Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen der im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht beschriebenen Methode? 9

10 4.3 Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter Parameter Beschreibung des Parameters Werte Einheit Datenquelle gemäss Programmbeschreibung GWP k Treibhauspotential des Kältemittels k R R407D 1630 R134a 1430 R410A 2090 R R413A 2050 R143a 4470 R417A 2350 R404A 3920 R422A 3140 R407A 2110 R422D 2730 R407B 2800 R427A 2140 R407C 1770 R507A 3920 R290 (Propan) 3 R600 (Butan) 3 R717 (NH 3 ) 0 R744 (CO 2 ) 1 HFO-1234yf 4 HFO-1234ze 6 Weitere allfällige Kältemittel gemäss aktuellem Stand der BAFU- Liste. CO 2 eq Das GWP der verschiedenen HFKW ist in Anhang 1 der CO2- Verordnung festgeschrieben, basierend auf dem Wert für 100 hre im IPCC Bericht Gemische (Blends) weisen eine festgesetzte Zusammensetzung auf, aus der sich das GWP des Stoffgemischs errechnen lässt. Die obenstehenden Werte sind auf der BAFU-Liste Übersicht über die wichtigsten Kältemittel, Stand Juli 2014 wiedergegeben. 10

11 Parameter Beschreibung des Parameters Einzusetzende Werte λ i Leckrate der Kälteanlage i beim Betrieb Typ Gewerbekälte Industriekälte allgemeine Kriterien Anlagen in Supermärkten und im Nahrungsmittelhandel mit direktem Verkauf an Endverbraucher oder in der Gastronomie/ Hotellerie Anlagen in Industriebetrieben oder im Nahrungsmittel-Grosshandel (kein Verkauf an Endkunden) spezifische Kriterien Leckrate Baujahr bis % Baujahr ab % Grossanlagen (>500 kg Füllmenge) mit Baujahr bis 2004 übrige Industriekälte mit Baujahr bis % 12% Baujahr ab % Einheit Klimakälte Anteil pro hr Kälte für Raumklimatisierung - 6% Datenquelle gemäss Programmbeschreibung Verfahren zum Festlegen der Werte Tabelle "Herleitung der Leckrate" (Anhang 5 der Programmbeschreibung). Originaldatenquellen im Literaturverzeichnis der Programmbeschreibung aufgeführt ([7], [9], [10], [11], [12]). Klassierung der Anlage gemäss Regelung zur Zuordnung des Anlagentyps (siehe Anhang A.1.2b) 4 und Auswahl der entsprechenden Leckrate Dynamische 5 Parameter und Messwerte Erfolgte die Datenerhebung der dynamischen Parameter wie im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht vorgesehen? Der einzige für die Berechnung der Emissionsverminderungen massgebende Parameter gemäss Formeln aus Kapitel 4.2. ist die Kältemittel-Füllmenge m k,i, die für jede s Vorhaben wie in der Programmbeschreibung erläutert wie folgt bestimmt wird: 4 Entspricht der üblichen Auslegungspraxis des BAFU der ChemRRV, basierend auf Anhang 3 der inzwischen nicht mehr gültigen BAFU-Wegleitung 15/09 "Bewilligung von Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln". Demnach ist nur Komfort- Kaltwassererzeugung (Laufzeit < 8 Monate/hr) als Klimakälte definiert. Andere Kaltwasser-Kälteanlagen werden als Industriekälte eingestuft. 5 Beispielsweise jährlich angepasste Energiepreise, soweit die jährliche Anpassung in der Projekt-/Programmbeschreibung vorgesehen ist. 11

12 Parameter Beschreibung des Parameters Wert Einheit Datenquelle Erhebungsinstrument / Auswertungsinstrument m k,i Kältemittel-Füllmenge der Kälteanlage i Werte pro Vorhaben: siehe Kapitel 4.4 Belege pro Vorhaben: siehe Anhang A.1 kg Gemäss anlagenspezifischer Dokumentation des Erstellers der Anlage z.b.: - Typenschild an der Anlage (Fotonachweis) - Anlagendokumentation - Wartungsheft gemäss BAFU-Wegleitung betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln, Anhang A Dokumentation gemäss Datenquelle. Detailregelungen zu Anforderungen an die Dokumentation: siehe interne Richtlinien Anhang A.3.2. Beschreibung Messablauf - Kalibrierungsablauf - Genauigkeit der Messmethode Messintervall Verantwortliche Personen Im Allgemeinen +/- 1 kg. einmalige Erhebung vor Ausführung des Projekts Beschaffen der Information / Belege: Gesuchsteller / Fachperson Kältetechnik Prüfung der Belege/ Plausibilitätsprüfung: programminterne Prüfstelle Die Berechnung der Referenzemissionen basiert auf der Füllmenge der alten Anlage. Wo mehrere Kühlkreisläufe vorhanden sind (z.b. separate Kreisläufe für Pluskälte und Minuskälte), werden diese separat erhoben. Die Berechnung der Projektemissionen basiert dagegen auf der Füllmenge der neuen Anlage. Faktisch werden pro Vorhaben also mehrere Kältemittel-Füllmengen bestimmt. In der Programmbeschreibung als Monitoringparameter aufgeführt ist ausserdem noch die Kälteleistung der Anlage Qo i.. Dieser Parameter ist allerdings kein Monitoringparameter im eigentlichen Sinne, denn er fliesst nicht in die Berechnung der Emissionsverminderungen ein. Die Kälteleistung ist lediglich eine Kennzahl, die bei der Beurteilung der Aufnahmekriterien dazu verwendet wird, die Kapazität der Bestandesanlage und der Ersatzanlage miteinander zu vergleichen, und um im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse bei gewissen Anlagentypen (Industrie- und Klimakälte) die Stromkosten mit einem vereinfachten Verfahren abzuschätzen. Bei Supermarkt-Kälteanlagen wird stattdessen die branchenübliche Kennzahl "Laufmeter Kühlmöbel" verwendet. Alle Detailregelungen dazu sind in den internen Richtlinien (Anhang A.32) wiedergegeben. Es handelt sich dabei nicht um Änderungen von Vorgaben der Programmbeschreibung, sondern um Detailregelungen zu einer einheitlichen und sachgerechten Auslegung der Aufnahmekriterien Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Die Plausibilisierung der dynamischen Parameter, die für die Berechnung der Referenz- und der Projektemissionen verwendet werden,erfolgte durch die programminterne Prüfstelle anhand der Checklisten "Beurteilung Antrag" (Teil 1) und "Beurteilung Projektdokumentation" (Teil 2) (Anhang A.3.3), auf Grundlage der internen Richtlinien (Anhang A.3.2). Sie ist für alle Vorhaben in Anhang A.1.1 dokumentiert. 12

13 Konkret erfolgte die Gegenprüfung der Parameter wie folgt: 1. Checkliste "Beurteilung Antrag" (Teil 1, Gegenprüfung durch Prüfstelle, mit QS): Die Checkliste enthält einen Abschnitt «Überprüfung der einzelnen Monitoringparameter». Die Überprüfung umfasst die Parameter «Anlagentyp», «Kältemittel bestehende Anlage», «Füllmenge Kältemittel bestehende Anlage» respektive die Belege für diese Werte. 2. Checkliste "Beurteilung Projektdokumentation" Die Checkliste enthält ebenfalls einen Abschnitt «Überprüfung der einzelnen Monitoringparameter». Neben der Überprüfung, ob es allenfalls Änderungen der in Schritt 1 geprüften Parameter gab, umfasst die Prüfung die für die Projektemissionen relevante Parameter «Kältemittel Neuanlage», und «Füllmenge Neuanlage», die erst nach der Realisierung definitiv belegt sind. Schliesslich enthält die Checkliste Teil 2 auch die folgende Tabelle, in der alle Monitoringparamater einschliesslich definitive Daten der Stilllegung resp. der Inbetriebnahme enthalten sind. 3. Berechnung der Emissionsreduktionen: Mit diesen beglaubigten Kennzahlen erstellt der KliK-Verantwortliche die Berechnung der Emissionsreduktionen im Monitoringfile «A4.1_Monitoring_M1». Er prüft dabei auch nochmals die Plausibilität der Angaben und nimmt bei allfälligen Unklarheiten Rücksprache mit dem QS- Verantwortlichen der Prüfstelle. Sind alle unter und aufgeführten Parameter plausibel? Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Entsprechen die Einflussfaktoren des umgesetzten Programms denjenigen in der Programmbeschreibung. Prüfung nicht vorgesehen Die einzigen jährlich zu überprüfenden Einflussfaktoren betreffen gesetzliche Rahmenbedingungen, welche die Referenzannahmen ändern. Relevant wäre insbesondere, falls eine gesetzliche Sanierungspflicht für die im Programm aufgenommenen Kälte-/ Klimaanlagen eingeführt würde, denn ab dem In-Kraft-Treten einer solchen Sanierungspflicht wäre die Zusätzlichkeit für die betroffenen Anlagen nicht mehr gegeben. 13

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15 4.5 Prozess- und Managementstruktur Die Prozess- und Managementstrukturen sind in den internen Richtlinien (Anhang A.3.2) beschrieben. Entsprechen die etablierten Prozess- und Managementstrukturen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen? Angabe in Programmbeschreibung Die Stiftung KliK überträgt die Programmleitung der ARGE Simultec AG/ Neosys AG Effektive Umsetzung Die Stiftung KliK übernimmt Programmleitung und -administration intern. Prorammleiter ist dabei Mischa Classen. Die ARGE Simultec AG/ Neosys AG wird als programminterne Prüfstelle und Beraterin beauftragt. Begründung/Beurteilung der Abweichung unternehmerischer Entscheid der Stiftung KliK als Programmeignerin Verantwortlichkeiten Datenerhebung Kontakt Stiftung KliK (Programmleitung und -administration) Mischa Classen, , Verfasser Monitoringbericht Kontakt Simultec AG Christoph Leumann, , programminterne Prüfstelle / Qualitätssicherung Kontakt Prüfer Kontakt Qualitätssicherung ARGE Simultec AG / Neosys AG Felix Martin, , felix.martin@neosys.ch Christoph Leumann, , cl@simultec.ch Datenarchivierung Kontakt Stiftung KliK (Programmleitung und -administration) Mischa Classen, , mischa.classen@klik.ch 15

16 Werden die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung, Qualitätssicherung und Datenarchivierung so wahrgenommen, wie in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung), bzw. im letzten Monitoringbericht festgelegt? () Materiell entsprechen die Prozesse der Programmbeschreibung. Die Verantwortlichkeiten sind dort aber noch nicht konkret festgelegt. 4.6 Umsetzung des Programms Die massgebende Programminfrastruktur ist die Web-Plattform sowohl als Informationskanal wie zum Stellen von Fördergesuchen und zur Dokumentation der Vorhaben. Ist die Programmstruktur (bspw. Infrastruktur zur Verwaltung von Daten zu einzelnen Vorhaben) gegenüber der in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht dargelegten Struktur unverändert? Angabe in Programmbeschreibung Anmeldung und Dokumentation der Gesuche anhand des Word-Formulars (Anhang A.1 der Programmbeschreibung) Effektive Umsetzung Anmeldung und Dokumentation der Gesuche auf der Web- Plattform (zunächst mit ergänzenden Word-Formularen, später voll elektronisch). Begründung/Beurteilung der Abweichung Effizientere Umsetzung auf elektronischer Basis, bei materiell gleicher Qualität und wesentlich verbessertem Informationsfluss Ist der Prozess für die Anmeldung von Vorhaben, die Überprüfung der Vorhaben auf Einhaltung der in der Programmbeschreibung festgelegten Kriterien und die Aufnahme von Vorhaben ins Programm gegenüber dem in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten Monitoringbericht beschriebenen Prozess unverändert? Angabe in Programmbeschreibung Checkliste zum Prüfen der Gesuche ist in Anmeldeformular integriert (Anhang A.1 der Programmbeschreibung) Effektive Umsetzung Prüfung anhand der Checklisten Anhang A.3.3. auf Grundlage der internen Richtlinien (Anhang A.3.2) Begründung/Beurteilung der Abweichung Die Aufnahmekriterien und die Anforderungen für deren Nachweis wurden gegenüber der Programmbeschreibung nicht verändert, sondern nur präzisiert. 16

17 Prüfen der Additionalität der Vorhaben summarisch oder anhand des Berechnungstools (Anhang A.4 der Programmbeschreibung) Verbesserung des Berechnungstools (Anhang A.3.4) im Zusammenhang mit den internen Richtlinien - bessere Übersicht - Klarheit im Umgang mit Kapazitätserhöhungen oder anderen Spezialfällen - verbesserte Bestimmung der Stromeinsparungen bei Supermarktkälteanlagen - Keine Änderung der grundlegenden Einflussfaktoren (z.b. Preise, Abschreibungsdauer etc.) Die Anpassungen umfassen keine materielle Änderung der Aufnahmekriterien oder der validierten Programmmethodik, sondern es handelt sich um eine Konkretisierung der Umsetzungspraxis, insbesondere bezüglich des Prozesses der Anmeldung und Prüfung der Vorhaben.Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen 5 Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen 5.1 Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Die Monitoring-Daten und Berechnungen sind in Anhang A.4.1 vollständig wiedergegeben. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Die Referenz- und Projektemissionen werden ab dem Datum des Wirkungsbeginns «WB_D» erfasst. Die Art des Wirkungsbeginns «WB_Art» ist für ersetzte Bestandsanlagen die Ausserbetriebnahme («ABN») und für die Ersatzanlagen die Inbetriebsetzung («IBS»). Die Emissionsreduktionen für das hr 2016 (ER 2016) ermitteln sich aus Referenzemissionen minus der Projektemissionen. Im hr 2015 gab es noch keine Wirkung zu verzeichnen. Eine detaillierte Beschreibung der Datenstruktur und der Anweisungen zur Dateneingabe im Monitoringfile ist in Kapitel 6 der internen Richtlinien (Anhang A.3.2) wiedergegeben. 17

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19 5.2 Wirkungsaufteilung Nicht relevant. 5.3 Übersicht Der Gesuchsteller beantragt die Ausstellung der folgenden Mengen an Bescheinigungen: Kalenderjahr 8 Erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO 2 eq Anrechenbare Emissionsverminderungen mit Wirkungsaufteilung in t CO 2 eq Kalenderjahr: Kalenderjahr: In der Monitoringperiode vom bis wurden insgesamt anrechenbare Emissionsverminderungen in der Höhe von 801 t CO 2 eq erzielt. Diese fielen vollständig im Kalenderjahr 2016 an wurden noch keine Emissionsverminderungen erzielt. 6 Wesentliche Änderungen Kam es in der Monitoringperiode zu wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse oder die erzielten Emissionsverminderungen? Anmerkung: Die effektiv realisierten Emissionsreduktionen weichen zwar von den Prognosen ab, doch bei Programmen hat dies nichts damit zu tun, ob Änderungen am Programm vorgenommen wurden oder nicht. 6.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse Es gab zwar einzelne Vorhaben mit wesentlichen Abweichungen der Investitionskosten zwischen dem Zeitpunkt der Gesucheinreichung und der effektiven Realisierung (z.b. weil der Anlagenbauer unerwartet hohe Rabatte gewährt hat). In diesen Fällen wurde aber stets mit einer angepassten Wirtschaftlichkeitsanalyse nachgewiesen, dass dies nichts an der Additionalität ändert. In den Projektdossiers Anhang A.1.1 sind überall diese angepassten Wirtschaftlichkeitsanalysen auf Basis der effektiven Investitionskosten wiedergegeben. 6.2 Hemmnisanalyse Nicht relevant. 8 Anzugeben sind die gesamthaft während eines Kalenderjahres (1.1. bis ) erwarteten Emissionsverminderungen. Beginnt das Projekt nicht am 1.1. eines hres, muss ein 8. Kalenderjahr einbezogen werden. Das 1. und 8. Kalenderjahr sind dann jeweils unterjährig und ergeben zusammen genau 12 Monate. 19

20 6.3 Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen Kalenderjahr Ex-post erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO 2 eq Ex-ante erwartete Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO 2 eq Abweichung und Begründung/Beurteilung (ausführlich, wenn die Abweichung >20% beträgt) 1. Kalenderjahr: Kalenderjahr: (-100%) 801 (-42%) Die Differenzen zwischen Prognosen und effektiv realisierten Emissionsverminderungen sind eine Folge davon, dass sich bei Programmen nie eine genaue Prognose machen lässt über die Anzahl der realisierbaren Vorhaben, deren Grösse und den Zeitpunkt der Umsetzung. Generell lief die Programmabwicklung etwas langsamer an als geplant, sie dürfte aber insgesamt etwa den geplanten Umfang erreichen. Mit Änderungen am Programm hat dies gar nichts zu tun, selbst wenn die Abweichungen grösser wären 3. Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Sonstiges Keine Kommentare. Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers 20

21 Anhang (Gliederung gemäss BAFU-Beilage wird beibehalten, auch wenn die Anhänge A.2 und A.5 keine Dokumente enthalten). A.1 Belege für Angaben zum Programm inkl. Vorhaben. A.1.1 A.1.2 CD-ROM mit vollständiger Dokumentation Vorhaben des Monitorings. Darin enthalten sind für jedes im Programm aufgenommene Vorhaben: - Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular - Nachweisdokumente bei Gesuchseinreichung - Additionalitätsnachweis mit dem Berechnungstool des Programmes - Beurteilung der Prüfstelle über die Erfüllung der Aufnahmekriterien (Checkliste Teil 1) - unterschriebene Projektdokumentation - Nachweisdokumente zur Umsetzung des Vorhabens - Beurteilung der Prüfstelle über die korrekte Realisierung (Checkliste Teil 2) Wegleitung Gesuchstellung v1.5 vom , inkl. Zuordnung des Anlagentyps A.1.2b Vorgabe "Zuordnung des Anlagetyps im Gesuch", v1.0 vom A.1.3 Beleg zum Umsetzungsbeginn des Programmes: Auftrag an ARGE Simultec/Neosys zur Erbringung von Dienstleistungen bei der Programmumsetzung A.2 Belege bzgl. Abgrenzung zu anderen Instrumenten. Keine A.3 Unterlagen zum Monitoring. A.3.1 Richtlinie zur Beurteilung des Anlagezustandes. A.3.2 Interne Richtlinien, v3.0 vom A.3.3 Checklisten "Beurteilung Antrag" (Teil 1) und "Beurteilung Projektdokumentation" (Teil 2) A.3.4 ProgrammHFKW_Berechnungstool_V4 A.4 Unterlagen zur Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen. A.4.1 Excel-File "A4_1_Monitoring_M1_ xlsx A.5 Unterlagen zu wesentlichen Änderungen Keine 21

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