0137 Programm Optimierung Reifendruck (ROP) 1. Monitoringbericht Inhalt

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1 0137 ROP 0137 Programm Optimierung Reifendruck (ROP) 1. Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Monitoring-Zeitraum: Monitoring von bis Dokumentversion: V 3.0 Datum: 15. Juni 2017 Inhalt 1 Formale Angaben Anpassungen im Bericht gegenüber der Programmbeschreibung FARs aus Validierung, Eignungsentscheid oder früheren Verifizierungen Kontaktdaten und Kontoangaben für Ausstellung der Bescheinigungen Zeitliche Angaben zum Programm Angaben zum Programm Beschreibung des Programms Umsetzung des Programms Standort und Systemgrenze Eingesetzte Technologie Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten Finanzhilfen Doppelzählungen Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind Umsetzung Monitoring Nachweismethode Formeln zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter Dynamische Parameter und Messwerte Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Ergebnisse des Monitorings und Messdaten Prozess- und Managementstruktur Umsetzung des Programms Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen Diese Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation beruht auf der Version v1.1 / März Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html

2 5.1 Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Wirkungsaufteilung Übersicht Wesentliche Änderungen Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen Sonstiges Anhang A.1 Belege für Angaben zum Programm inkl. Vorhaben: 1. Umsetzungsbeginn (Artikel AUTOINSIDE 5/2016 und erstes Fahrzeug-Erfassungsformular) 2. Standort und Systemgrenze (Liste Teilnehmende Garagisten ) 3. Beispiel einer Garagisten-Anmeldeliste zum Reifendruck-Optimierungs-Programm A.2 Belege bzgl. Abgrenzung zu anderen Instrumenten: Keine Abgrenzung notwendig A.3 Unterlagen zum Monitoring: 1. Beispiel einer durch Garagisten eingesandten Fahrzeug-Erfassungsliste 2. Monitoringliste mit allen erfassten Vorgängen und deren Auswertung 3. Stichproben-Bericht 4. Unabhängigkeitserklärung der mit den Stichproben beauftragten Organisation (tensor Consulting) A.4 Unterlagen zur Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen: 1. Informationen zur Berechnung des spezifischen Emissionsfaktors und der ex-post erzielten Emissionsverminderungen (Datei Emissionsreduktionen ) 2. Bericht des BFE zu Energieverbrauch und Energieeffizienz der neuen Personenwagen Zusammenfassung der ICCT-Studie bezüglich Realverbrauch, Update November 2016 A.5 Unterlagen zu wesentlichen Änderungen Keine wesentlichen Änderungen, welche eine erneute Validierung voraussetzen würden. Andere Änderungen werden jeweils direkt im entsprechenden Kapitel bzw. der Anpassungsübersicht beschrieben. 2

3 1 Formale Angaben 1.1 Anpassungen im Bericht gegenüber der Programmbeschreibung in dem die Anpassung statt fand 1. Monitoring ( bis ) 1. Monitoring ( bis ) 1. Monitoring ( bis ) Kapitel in dem die Anpassung statt fand Kapitel 4.2 Kapitel Kapitel Beschreibung der Anpassung Ergänzung der Formel zur Berechnung der erzielten Emissionsreduktionen um den Parameter KF. Statt einer stufenweisen direkten Anpassung des Wirkungsfaktors WF wird nun WF als fixer Parameter betrachtet. Die Ergebnisse der Stichprobe fliesen neu über den Korrekturfaktor KF ein. Dieser ist stufenlos. Umbenennung des Parameters «Stichprobe Luftdruck» in «KF» (Korrekturfaktor). Anpassung der Stichprobenperiodizität und der Bestimmungsmethode für die Stichprobengrösse (fixierter Wert). Anpassung der pro Garage maximal möglichen Anzahl zu messender Stichproben- Fahrzeuge. 1.2 FARs aus Validierung, Eignungsentscheid oder früheren Verifizierungen FAR 1 Erledigt Ref. Nr. Im Projektbeschrieb zu ergänzendes Kapitel 7: Anmerkungen zum Eignungsentscheid Offene Frage ( ) Aufgrund der Beurteilung durch die Geschäftsstelle Kompensation ist eine FAR zu berücksichtigen: FAR 1: Der Verifizierer soll zur Herleitung der spezifischen Emissionsfaktoren SE (Projektbeschreibung S. 7) für PW und LNF Stellung nehmen. Insbesondere zur Abweichung zwischen Norm- und Realverbrauch. Da die Abweichungen seit 2001 zunehmen, dürfte bei älteren Fahrzeugen die Abweichung kleiner sein. Falls nötig soll der SE angepasst werden. Das Projekt erfüllt nur dann die Voraussetzungen zur Anerkennung von Emissionsverminderungen, wenn dieser FAR umgesetzt wird. Antwort Gesuchsteller ( und ) 3

4 Der FAR 1 wurde in die Projektbeschreibung aufgenommen. Die Beurteilung, welcher spezifische Emissionsfaktor für die Berechnung der anerkannten Emissionsreduktionen und die Ausstellung von Bescheinigungen verwendet wird, obliegt dem Verifizierer bzw. der Geschäftsstelle Kompensation des BAFU. Die entsprechenden Berechnungen wurden jeweils mit beiden spezifischen Emissionsfaktoren vorgenommen, d.h. einmal gemäss der im BAFU-Antrag bzw. der Projektbeschreibung fixierten Annahme bezüglich Realverbrauchszuschlag und einmal gemäss der im aktuellen Bericht der ICCT festgehaltenen Werte für den Realverbrauch. Da die Verifizierungsstelle die Verwendung der zweiten Variante, also der nach hren unterteilten Realverbrauchszuschläge gemäss aktuellem ICCT-Bericht, empfiehlt, wird im diese Variante verwendet. 1.3 Kontaktdaten und Kontoangaben für Ausstellung der Bescheinigungen Gesuchsteller 1 Kontaktperson Gesuchsteller Kontaktperson für Fragen zum Kontoname und Kontonummer im Emissionshandelsregister (EHR) 2 Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Markus Peter Wölflistrasse 5, Postfach 64, 3000 Bern 22 Telefon markus.peter@agvs-upsa.ch Markus Peter Wölflistrasse 5, Postfach 64, 3000 Bern 22 Telefon markus.peter@agvs-upsa.ch Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK CH Zeitliche Angaben zum Programm Datum Eignungsentscheid 14. nuar 2016 Datum und Version der Programmbeschreibung Version 4.0 vom 23. Dezember 2015 Monitoring-Zeitraum Monitoring von bis Monitoring-Zyklus 1. Monitoring 1 Hinweis: Sollte der Gesuchsteller im Laufe des Projektes ändern, so ist dies dem BAFU schriftlich mitzuteilen. 2 Bescheinigungen werden auf dieses Konto ausgestellt, vgl. Art. 13 Abs. 1 CO2-Verordnung 4

5 2 Angaben zum Programm 2.1 Beschreibung des Programms Seit April 2016 haben die Mitgliedsbetriebe des AGVS (Garagisten) die Möglichkeit, sich beim AGVS für das Reifendruck-Optimierungs-Programm (kurz: ROP) anzumelden. Per Ende 2016 sind 198 aktiv am Programm teilnehmende Garagisten registriert. Beim ROP erhöhen die Garagisten den Reifendruck der Kundenfahrzeuge im Rahmen von Werkstattbesuchen um 0,3 bar. Damit sind die Fahrzeuge sparsamer und dennoch sicher unterwegs. Zur Bestätigung über die Durchführung der Reifendruck-Optimierung melden die Garagisten dem AGVS jeweils Datum und Kontrollschild der optimierten Fahrzeuge. Beim Reifendruck-Optimierungs-Programm handelt es sich um ein Programm, das sich aus einer Vielzahl einzelner Vorhaben zusammensetzt. Die einzelnen Vorhaben werden in der Schweiz an mehreren Standorten (zum Programm angemeldete Garagisten des AGVS) durchgeführt. Gegenüber der Programmbeschreibung hat es bisher keine relevanten inhaltlichen Änderungen gegeben. Die für das erste hr prognostizierten Emissionsverminderungen wurden jedoch deutlich unterschritten, siehe dazu Kapitel 2.2 und Umsetzung des Programms Nur relevant für Erstverifizierung: Konnte das Programm bezüglich Umsetzungsbeginn, Wirkungsbeginn und Beginn des Monitorings oder Ausbau wie in der Programmbeschreibung umgesetzt werden? Termine Datum gemäss Projekt-/Programmbeschreibung Datum effektive Umsetzung Bemerkungen zu Abweichungen Umsetzungsbeginn Da Validierung, Überarbeitung des Programmes sowie die Entwicklung der ab Umsetzungsbeginn notwendigen Dokumente mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen in Anspruch nahmen, verzögerte sich der Start des Programms. Belege siehe Anhang A.1. Wirkungsbeginn Siehe oben Beginn Monitoring Siehe oben Weitere (z.b. Ausbau, Beginn nächster Etappe etc.) Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant 3 Sofern bereits im Rahmen der Validierung Belege zum Umsetzungsbeginn geprüft wurden, müssen keine Belege beigelegt werden. 4 Falls zweckmässig und vorhanden Protokoll der Inbetriebnahme unter Anhang A.1 beilegen. 5

6 2.3 Standort und Systemgrenze Nur relevant für Erstverifizierung: Wurde das Projekt am in der Projektbeschreibung Standort umgesetzt? Nicht relevant, weil es um Vorhaben eines Programms geht 5 Entspricht die Systemgrenze des umgesetzten Projekts bzw. der Vorhaben des Programms der in der Projekt-/Programmbeschreibung? 2.4 Eingesetzte Technologie Entspricht das umgesetzte Projekt/Programm technisch dem Projekt/Programm gemäss Projekt- /Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. letzten? 5 Standort in Programmbeschreibung nicht festgelegt 6

7 3 Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten 3.1 Finanzhilfen Stimmen die erhaltenen Finanzhilfen, sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen 6, bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist, mit den Angaben 7 in der Projekt-/Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten überein? Nicht relevant Das Reifendruck-Optimierungs-Programm nimmt keine Finanzhilfen bzw. rückzahlbaren Geldleistungen in Anspruch. Dementsprechend erfolgt auch keine Wirkungsaufteilung. 3.2 Doppelzählungen Entspricht der Sachverhalt bezüglich Doppelzählungen von Emissionsverminderungen der Darstellung in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten? Werden die Massnahmen zu Vermeidung von Doppelzählungen aufgrund anderweitiger Abgeltung des ökologischen Mehrwerts gemäss Programmbeschreibung umgesetzt? Nicht relevant Der AGVS sah ursprünglich vor, dass Nummernschildern von Fahrzeugen, die auch den AutoEnergieCheck abgeschlossen haben, nicht berücksichtigt werden. Basierend auf diesem Ausschlusskriterium können aber dennoch nicht alle Autofahrer ausgeschlossen werden, welche die Empfehlungen aus anderen Informationsquellen (z.b. Ecodrive etc.) zum Reifendruck befolgen. Da dieser Ansatz aus Sicht des Validierers nicht konservativ genug war, hat der Validierer vorgeschlagen, nur diejenigen Fahrzeuge zu erfassen, die über einen Reifendruck verfügen, der unter dem Normdruck liegt. Gemäss AGVS ist dies in der Praxis nicht umsetzbar, weil die Erfassung des Reifendrucks in den bestehenden Systemen zur Datenerfassung in den Garagen nicht vorgesehen ist. Die Anpassung dieser Systeme würde Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zu den Erträgen aus dem Verkauf der mit dem Programm erzielten Bescheinigungen stehen. Der AGVS schlug deshalb im Zuge der Validierung vor, alle drei hre durch eine unabhängige Organisation eine Stichprobe von Werkstätten und Fahrzeugen durchzuführen, bei der Folgendes geprüft wird: Ex-ante Messung des Luftdrucks der Fahrzeuge (Ermittlung des Anteils der Fahrzeuge, welche bereits regelmässig mit einem erhöhten Luftdruck unterwegs sind, bevor sie in die Werkstatt kommen) Ex-post Messung des Luftdrucks der Fahrzeuge (Prüfung, ob das Programm durch die Werkstätten tatsächlich umgesetzt wurde) Nach Prüfung erachtete der Validierer die vom AGVS vorgeschlagene Lösung als zweckmässig. Und zwar aus folgenden Überlegungen: Es besteht zwar keine Möglichkeit für eine Vollerhebung der Fahrzeuge, die bereits ex-ante über einen Luftdruck über dem Normdruck verfügen. Dafür bietet die vom AGVS vorgeschlagene Lösung den Vorteil, dass die Wirkung des Aufpumpens in der Stichprobe konkret geprüft und quantifiziert werden kann. Die vorgeschlagene Stichprobenziehung erfüllt die Anforderungen gemäss Vollzugsweisung. 6 von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes 7 Für Programme umfassen diese Angaben auch die für die Umsetzung einzelner Vorhaben bezogenen Geldleistungen. Erhalten in das Programm aufgenommene Vorhaben noch weitere, in der Programmbeschre bung nicht aufgeführte Finanzhilfen oder Geldleistungen, muss der entsprechende Angaben enthalten. 7

8 Der Umgang mit anderen Massnahmen, welche auf eine Kontrolle bzw. Anpassung des Reifendrucks abzielen, entspricht somit der Programmbeschreibung. Damit können Doppelzählungen ausgeschlossen werden, weshalb der Aspekt Doppelzählungen für das Programm letztlich nicht relevant ist. 3.3 Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind Stimmt die Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, mit der in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten dargelegten Abgrenzung überein? Nicht relevant Der AGVS und seine Mitgliedsbetriebe (Garagisten) erfüllen die Bedingungen für die Teilnahme am Emissionshandel sowie für eine Verpflichtung zur Verminderung der Emissionen gemäss den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht. Entsprechend stellen sich keine Fragen bezüglich Abgrenzung. 8

9 4 Umsetzung Monitoring 4.1 Nachweismethode Garagisten, welche am Reifendruck-Optimierungs-Programm teilnehmen möchten, melden sich mittels eines dafür vorgesehenen Formulars (siehe Anhang A 1.3) an und bestätigen damit, ihre Werkstatt-Mitarbeiter entsprechend instruiert zu haben. Für die Erfassung und das Monitoring aller Vorhaben tragen die Garagisten pro Vorhaben Datum und Kontrollschild in die Fahrzeugliste ein. Für die Aufnahme eines neuen Vorhabens gelten untenstehende Kriterien. Diese sind in der Excel-Datei Fahrzeugliste in der Registerkarte Bestätigung aufgeführt (siehe dazu auch Beispiel-Dokument in Anhang 3): Jedes Reifendruck-optimierte Fahrzeug ist mit seinem Kontrollschild und dem Datum der Reifendruck-Optimierung zu erfassen Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit einem Schweizer Kontrollschild Zugelassen sind Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen). Nicht zugelassen sind 2- und 3-rädrige Fahrzeuge, LKWs und Busse Bei allen gemeldeten Fahrzeugen muss der Reifendruck an allen Reifen bei Kaltmessung um 0.3 bar über der Herstellerempfehlung eingestellt werden; Fahrzeuge, welche bereits beim Eintreffen in der Garage über einen Reifendruck über der Herstellerangabe verfügen, dürfen nicht erfasst werden Für das Monitoring ergänzen die Garagisten die Angaben in der Registerkarte Bestätigung und senden die Liste bis spätestens einen Monat nach Ende der Erfassungsperiode (in der Anfangsphase waren dies 7 Monate, danach 2 Monate und ab 2017 erfolgt dies quartalsweise) an die AGVS- Geschäftsstelle. Die AGVS-Geschäftsstelle legt die erhaltenen Fahrzeuglisten ab und führt alle erfassten Vorhaben pro Kalenderjahr zusammen. Über entsprechende Sortier- und Berechnungsfunktionen wird mit Hilfe der Excel-Datei ausgewertet, ob die Vorhaben die Anforderungen bezüglich Schweizer Kontrollschild, Teilnahmeberechtigung des Garagisten (gültiges Anmeldeformular) und Zeitperiode seit der letzten anerkannten Reifendruck-Optimierung erfüllen. Daraus wird die Anzahl gültiger Reifendruck- Optimierungen bestimmt. Die Wirkungsdauer von jeweils 4,5 Monaten pro Monat entfaltet sich bei ab Mitte August durchgeführten Reifendruck-Optimierungen nicht vollumfänglich auf das laufende hr und wird deshalb anteilsmässig zwischen Durchführungsjahr und Folgejahr aufgeteilt. Um den Zustand der bei den Garagisten eintreffenden Fahrzeuge im Sinne der Qualitätssicherung zu überprüfen, gibt der AGVS bei einer von ihm unabhängigen Organisation Stichproben in Auftrag. Dabei werden zwei unterschiedliche Aspekte überprüft. Einerseits in Form einer Ex-ante-Stichprobe der Zustand der Fahrzeuge ab Strasse, damit die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Reifendruck- Optimierungs-Programms nachgewiesen werden kann. Andererseits wird über Ex-post-Messungen des Reifenluftdrucks überprüft, ob die Garagisten die plus 0,3 bar Regelung bei den für die Teilnahme am ROP erfassten Fahrzeugen tatsächlich umsetzen. Entspricht die angewandte Nachweismethode der im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten beschriebenen Methode? 4.2 Formeln zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Bevor die Emissionsverminderungen berechnet werden können, müssen die sich pro hr ändernden Parameter wie der spezifische Emissionsfaktor SE, die Anzahl gültiger Reifendruck-Optimierungen 9

10 sowie der Korrekturfaktor KF für das Erfassungsjahr bestimmt werden. Details dazu siehe Anhang A 4.1. Spezifischer Emissionsfaktor SE Die Berechnung basiert auf den folgenden Schritten: 1. Erfassung der Anzahl Personenwagen nach hr der ersten Inverkehrsetzung basierend auf der Datenbank MOFIS des ASTRA. Dies ergibt die Anzahl aller zugelassenen PW pro hrgang. 2. Durchschnittlicher gco2/km Wert (alle Treibstoffe) von PW pro hrgang erfasst als Normverbrauch (Daten aus BFE Publikation). 3. Der durchschnittliche Emissionsfaktor für das Erfassungsjahr (2016) beruht auf dem hrgangsanzahlgewichteten durchschnittlichen Emissionswert der Schweizer PW-Flotte. Dazu wird der Fahrzeugbestand bis und mit den im Vorjahr zugelassenen Fahrzeugen (2015) analysiert. Stichtag für die Bestandsanalyse ist der (durch BFS bzw. ASTRA vorgegeben) 4. Für LNF wurden im Projektbeschrieb für die hre 2015 bis 2020 folgende durchschnittliche Emissionswerte fixiert: 2015: 225 g CO 2/km 2016: 221 g CO 2/km 2017: 217 g CO 2/km 2018: 213 g CO 2/km 2019: 208 g CO 2/km 2020: 203 g CO 2/km 5. Der für das Erfassungsjahr relevante Durchschnittswert wird dann berechnet aufgrund der im Projektbeschrieb fixierten Aufteilung der Fahrleistung von PW (94%) und LNF (6%) 6. Der Durchschnittswert gemäss Normverbrauch wird angepasst auf den Realverbrauch. Dazu würde der Durchschnittswert gemäss Projektbeschrieb mit dem Faktor 1/0.76 multipliziert. Aus dem FAR 1 geht jedoch hervor, dass dieser Faktor durch den Verifizierer überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Da der Verifizierer eine entsprechende Anpassung für sinnvoll erachtet, erfolgt diese anhand der aktuellen, durch das ICCT erhobenen Daten. Die Berechnung des spezifischen Emissionsfaktors SE wurde in Anhang 4.1 mit den zwei Szenarien im BAFU-Antrag fixierter Wert und ICCT durchgeführt. In diesem Bericht Verwendung findet jedoch nur das Szenario ICCT. Anzahl gültige Reifendruck-Optimierungen Die Anzahl gültiger Vorhaben ergibt sich aus der Auswertung der Monitoringliste (siehe A 3.2). Wirkungsanteil für das Erfassungsjahr Zu Informationszwecken wurde in den Anhängen A 3.2 und A 4.1 die Wirkung auf das Erfassungsund das Folgejahr aufgeteilt. Der Wirkungsanteil für das Erfassungsjahr kann dabei aufgrund des Durchführungszeitpunkts aller Vorhaben bestimmt werden. So werden Vorhaben, die vor Mitte August stattfinden zu 100% dem Erfassungsjahr angerechnet. Bei später stattfindenden Vorhaben erfolgt eine Aufteilung der gesamthaft 4,5 Monate dauernden Wirkung auf das Erfassungsjahr und das Folgejahr (siehe dazu A 3.2 und 4.1). Nach Rücksprache mit dem BAFU (Mai 2017) hat der Verifizierer dem AGVS bestätigt, dass im Sinne einer einfachen und abschliessenden Behandlung aller im Erfassungsjahr durchgeführten Vorhaben eine Berücksichtigung des Wirkungsanteils nicht notwendig sei. Dementsprechend wird im darauf verzichtet. Formel zur Berechnung der erzielten Emissionsreduktionen ER2016 = N * D * SE * WD/12Monate * WF * KF *

11 Wobei die Parameter folgendes bedeuten: ER 2016 = Ex-post erzielte Emissionsverminderungen im hr 2016 (in t CO 2) N = Anzahl im hr 2016 optimierte Fahrzeuge D = Durchschn. hresfahrleistung pro Fahrzeug (in Kilometern) SE = Durchschn. spezifischer Emissionsfaktor pro Fahrzeug (in g CO 2/km) WD = Wirkungsdauer pro Vorhaben (in Monaten) WF = Wirkungsfaktor pro Vorhaben (in Prozent) KF = Korrekturfaktor des Wirkungsfaktors gemäss Stichproben-Auswertung Entsprechen die Formeln zur Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen der im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten beschriebenen Methode? Angabe in Projekt- /Programmbeschreibung Siehe Seite 21 der Programmbeschreibung. Stufenweise Anpassung des Wirkungsfaktors WF anhand der bei der Stichprobe erhobenen Werte von R1 (Luftdruck Ex-Ante) und R2 (Luftdruck Ex-Post). Bei R1 kleiner gleich 0 gibt es keine Anpassung (WF=1,3%), bei R1 grösser als 0 erfolgt eine Anpassung von WF in drei Schritten (0,9%; 0,5%; 0%) Bei R2 grösser gleich 0,27 gibt es keine Anpassung (WF=1,3%), bei R2 kleiner als 0,27 erfolgt eine Anpassung von WF in vier Schritten (1,1%; 0,9%; 0,5%; 0%) Effektive Umsetzung Neu soll die Anpassung des Wirkungsfaktors stufenlos anhand des neu eingeführten Korrekturfaktors KF erfolgen. Bei R1 kleiner 0 bar gibt es keine Anpassung (KF R1 = 1), bei R1 von 0 bis 0.21 bar erfolgt eine stufenlose, lineare Anpassung des KF R1 von 1 bis hinunter auf 0. Bei R2 grösser 0,27 bar gibt es keine Anpassung (KF R2 = 1), bei R2 von 0,27 bis 0.09 bar erfolgt eine stufenlose, lineare Anpassung des KF R2 von 1 bis hinunter auf 0. Das Produkt von KF R1 und KF R2 ergibt den Korrekturfaktor KF. Begründung/Beurteilung der Abweichung Der neu eingeführte Korrekturfaktor KF berechnet sich durch Multiplikation der beiden Teil-Korrekturfaktoren KF R1 (Berechnung anhand Stichprobenmittelwert R1) und KF R2 (Berechnung anhand Stichprobenmittelwert R2) aus dem Stichprobenbericht. Damit ist eine lineare Anpassung des Wirkungsfaktors möglich. Gleichzeitig kann so der Fall berücksichtigt werden, wenn sowohl R1 als auch R2 die Sollwerte nicht erfüllen. Gegenüber der in der Programmbeschreibung dargestellten stufenweisen Anpassung ist diese Methode genauer und verhindert eine massive Reduktion des Wirkungsfaktors im Falle von sehr geringen Abweichungen der Stichprobenwerte gegenüber der Sollwerte (R1 kleiner gleich = 0 und R2 grösser gleich 0.27) 4.3 Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter 11

12 Fixer Parameter Beschreibung des Parameters WF Pauschaler prozentualer Wirkungsfaktor der Massnahme Wert 1.3 Einheit % Datenquelle AGVS, Effizienzmassnahmen beim Auto: Berechnung der CO2- Reduktionswirkung, 2013 basierend auf ECMT/OECD/IEA (2005), making cars more fuel efficent: Technology for real improvements on the road, S. 52 (figure 5.1) Fixer Parameter Beschreibung des Parameters WD Pauschale Wirkungsdauer der Massnahme Wert 4.5 Einheit Datenquelle Monate pro hr - AGVS, Effizienzmassnahmen beim Auto: Berechnung der CO2- Reduktionswirkung, 2013 beruhend auf TNO et. al. 2006: Review and analysis of the reduction potential and costs of technological and other measures to reduce CO2-emissions from passenger cars, Final Report - AEC Statistik Reifendruck, 2015 Fixer Parameter Beschreibung des Parameters Wert D Durchschnittliche in der Schweiz zurückgelegte hresfahrleistung pro Fahrzeug Einheit Datenquelle Km BFS, Mobilität in der Schweiz, Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010; Dynamische 8 Parameter und Messwerte Erfolgte die Datenerhebung der dynamischen Parameter wie im Monitoringkonzept (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten vorgesehen? Messwert /dynamischer Parameter Beschreibung des Parameters SE Spezifischer Emissionsfaktor von Fahrzeugen Wert Einheit g CO2/km 8 Beispielsweise jährlich angepasste Energiepreise, soweit die jährliche Anpassung in der Projekt-/Programmbeschre bung vorgesehen ist. 12

13 Datenquelle Erhebungsinstrument / Auswertungsinstrument Beschreibung Messablauf Kalibrierungsablauf Genauigkeit der Messmethode Messintervall Verantwortliche Person - MOFIS-Datenbank, Bundesamt für Strassen (ASTRA); - BFE, Energieverbrauch und Energieeffizienz der neuen Personenwagen; - BFE, Übernahme des 175g Zielwerts für neu in Verkehr gesetzte Leichte Nutzfahrzeuge; BAFU, Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs , Aktualisierung ICCT, Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer PKW in der EU Prüfstand versus Realität NA 1. MOFIS Datenbank Anzahl PW pro hrgang (jährliches erfassen) 2. BFE Emissionen basierend auf Normverbrauch gesamt (alle Treibstoffe) PW pro hrgang in gco2/km (jährliches erfassen) 3. Durchschnittsemissionen LNF fixiert ex-ante 4. Gewichtung PW und LNF 0.94 zu 0.06 fixiert 5. Faktor Norm- zu Realemissionen gemäss ICCT NA NA jährlich AGVS Geschäftsstelle Messwert /dynamischer Parameter Beschreibung des Parameters N Anzahl Fahrzeuge mit umgesetzter Massnahme Wert Einheit Datenquelle Erhebungsinstrument / Auswertungsinstrument Beschreibung Messablauf Kalibrierungsablauf Genauigkeit der Messmethode Messintervall Verantwortliche Person Keine Durch die am ROP teilnehmenden Garagisten an die AGVS- Geschäftsstelle eingesandte Fahrzeuglisten und Monitoringliste Zusammenfassende Liste mit Angaben zu Garage, Datum und Kontrollschild. Auswertung über Kontrolle der Nummernschilder hinsichtlich Plausibilität (nur CH-Nummernschilder, Streichung von Sonderzeichen). Klassifizierung des Durchführungsdatums und -orts als gültig bzw. ungültig anhand Überprüfung der Zeit seit letzter anerkannter Reifendruck-Optimierung (mindestens 4,5 Monate). Siehe Monitoringliste in A 3.2. Erfassung der ROP-Fahrzeuge im Rahmen der normalen Arbeitserfassung der Werkstätten. Meldung an den AGVS der Nummernschilder von Fahrzeugen, bei welchen eine Druckoptimierung stattgefunden hat. NA NA Kontinuierlich mit jährlichem Bericht Werkstattleiter und Geschäftsstelle AGVS 13

14 Messwert /dynamischer Parameter Beschreibung des Parameters KF Korrekturfaktor aus der Stichprobe zur Messung des Luftdrucks von Fahrzeugen ex-ante und ex-post Wartung. Der Parameter soll dazu dienen, eine allfällig notwendige Anpassung des Wirkungsfaktors so umzusetzen, dass der in der Programmbeschreibung fixierte Wert von 1,3 % nicht direkt angepasst werden muss, sondern indirekt über einen Korrekturfaktor in Form des Parameters KF korrigiert wird. Der Parameter KF selber berechnet sich durch Multiplikation der beiden Teil-Korrekturfaktoren KF R1 und KF R2 aus dem Stichprobenbericht. Wert 1.0 Berechnung KF R1 : Bei R1 kleiner 0 bar gibt es keine Anpassung (KF R1 = 1), bei R1 von 0 bis 0.21 bar erfolgt eine stufenlose, lineare Anpassung des KF R1 von 1 bis hinunter auf 0. Berechnung KF R2 : Bei R2 grösser 0,27 bar gibt es keine Anpassung (KF R2 = 1), bei R2 von 0,27 bis 0.09 bar erfolgt eine stufenlose, lineare Anpassung des KF R2 von 1 bis hinunter auf 0. Damit ist eine lineare Anpassung des Wirkungsfaktors WF möglich. Gleichzeitig kann so der Fall berücksichtigt werden, wenn sowohl R1 als auch R2 die Sollwerte nicht erfüllen. Gegenüber der in der Programmbeschreibung dargestellten stufenweisen Anpassung ist diese Methode genauer und verhindert eine massive Reduktion des Wirkungsfaktors im Falle von sehr geringen Abweichungen der Stichprobenwerte gegenüber der Sollwerte (R1 kleiner gleich = 0 und R2 grösser gleich 0.27) Einheit Datenquelle Erhebungsinstrument / Auswertungsinstrument Keine Die Stichprobe wird durch eine unabhängige externe Organisation im Auftrage des AGVS durchgeführt. Eine erste Stichprobe wurde für die in diesem Bericht beschriebene Periode durchgeführt. Da das Programm erst im April 2016 startete, wurde mit den Stichproben erst gegen Ende des hres begonnen. Aus demselben Grund wurde die Zeit der Stichprobenerfassung noch bis anfangs Februar des Folgejahres ausgeweitet. Zukünftig sollen alle für die Erfassungsperiode relevanten Stichproben in der Erfassungsperiode selber durchgeführt werden. Das Resultat der Stichprobe für diese Monitoringperiode ergab, dass keine Anpassung des Korrekturfaktors notwendig ist, da die Werte für R1 und R2 den Vorgaben entsprechen. Die externe Organisation erfasst die überprüften Fahrzeuge in einer Liste mit Angabe von Datum, Nummernschild, Ort, Messbedingungen (Manometer, Temperatur), Art der Stichprobe (Ex-Ante oder Ex-Post), gemessenen Werten und Normwerten des Reifenluftdrucks. Die Liste wird danach an den AGVS gesandt. Die Auswertung der Stichproben-Resultate erfolgt durch den AGVS. Dabei werden die in der Stichprobe erfassten Nummernschilder mit denjenigen in der ROP-Monitoringliste abgeglichen, damit eine abschließende Beurteilung der Stichprobe stattfinden kann. Siehe A

15 Beschreibung Messablauf Kalibrierungsablauf Die Stichprobe erfasst einerseits den Zustand der Fahrzeuge ab Strasse, d.h. ohne vorherigen Werkstattbesuch. Andererseits wird die Umsetzung der Reifendruck-Optimierung durch die Garagisten mit einer Messung Ex-post überprüft. Die Stichprobe kann nicht die gleichen Fahrzeuge für ex-ante Daten und für expost Daten enthalten. Es werden ausschliesslich unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Der Ausgangswert ist immer ist der Maximalwert. Ergibt die Stichprobe, dass die Sollwerte nicht erfüllt werden, so wird KF nach unten angepasst. Dieser Wert gilt dann ab derjenigen Monitoringperiode, in der die Stichprobe gemacht wird und behält seine Gültigkeit bis zu derjenigen Monitoringperiode, ab der eine neue Stichprobe gemacht wird. Findet in einer Monitoringperiode eine neue Stichprobe statt, so wird der Wert zu Beginn wieder auf 1.0 festgelegt und dann anhand der neuen Stichprobe neu berechnet. 15

16 Genauigkeit der Messmethode Um Einflüsse der äusseren Bedingungen zu minimieren, werden die Messwerte auf die jeweilige Aussentemperatur referenziert. Der Grund für die Temperaturanpassung sind die hohen Temperaturunterschiede zwischen Werkstatt und draussen zum Zeitpunkt der Stichprobe (Wintermonate). Während ein Teil der Stichproben direkt in der Werkstatt durchgeführt wurde, fand der andere Teil auf dem Vorplatz der Garage statt. Da die Stichproben in einem Zeitraum mit grosser Differenz zwischen Aussentemperaturen und Temperaturen in den Werkstätten stattfanden, müssen die unterschiedlichen Messbedingungen bei der Auswertung berücksichtigt werden. Dazu wurden die in der Werkstatt bei Raumtemperatur gemessenen Druckwerte auf die Druckwerte der gemessenen Aussentemperaturen umgerechnet. Damit ist gewährleistet, dass die für die finale Stichprobenauswertung verwendeten Daten die Situation beim praktischen Fahrzeugeinsatz am besten widerspiegeln. Die auf dem Vorplatz gemessenen Druckwerte entsprechen bereits diesem Szenario und mussten nicht angepasst werden. Darstellung der Standartabweichung im Stichprobenbericht. Für die erste Stichprobe wurden die im Programmbeschrieb berechneten 60 Stichproben bei der externen Firma in Auftrag gegeben. Obwohl die höher als erwartet ausgefallene Streuung der Resultate zu einer höheren Standardabweichung geführt hat und nicht alle überprüften Fahrzeuge als für die Stichprobe relevant eingestuft werden konnten, beurteilt der AGVS die Stichprobe als ausreichend genau, um die Wirksamkeit des Programms im hr 2016 auf verhältnismässige Art und Weise nachzuweisen. Um das Programm noch besser beurteilen zu können, soll die nächste Stichprobe grösser ausfallen und bereits im hr 2017 stattfinden. Danach soll die Stichprobe alle 3 hre stattfinden. Rückblickend hat sich die in der Programmbeschreibung verwendete Formel (siehe Seite 19) zwar als hilfreich für eine erste Abschätzung der Stichprobengrösse erwiesen, berücksichtigt aber den Fall eines Mittelwertes nahe des Wertes «0» nur ungenügend. Deshalb und im Sinne einer klaren und einfachen Auftragsvergabe an die Stichprobenfirma schlägt der AGVS vor, zukünftige Stichproben mit einer fix definierten Anzahl an für die Stichprobe relevanten Fahrzeugen festzulegen. Hierzu erachtet der AGVS einen Wert von je 60 relevanten Stichproben für die exante und die ex-post Messung als sinnvoll. Um dabei zu berücksichtigen, dass nicht alle bei der Stichprobe gemessenen Fahrzeuge tatsächlich für das ROP relevant sind, wird im Auftrag an die Stichproben-Firma eine Mindestzahl von je 60 Messungen definiert, die dann um so viele Messungen erweitert wird, bis je 60 relevante Messungen vorhanden sind. Die Beurteilung, ob eine Messung relevant ist oder nicht, erfolgt anhand der quartalsweisen Auswertung der durch die Garagisten an den AGVS eingesandten Fahrzeuglisten. Um die Durchführung der Stichproben an diesen überarbeiteten Ablauf anzupassen und den Zusatzaufwand in Grenzen zu halten, sollte die pro Garage total 16

17 mögliche Anzahl an im Rahmen der Stichprobe gemessenen Fahrzeugen auf 10 (bisher 5) erhöht werden. Dabei dürfen höchstens je 5 Fahrzeuge für die Ex-Post bzw. Ex-Ante- Stichprobe gemessen werden. Dadurch wird wie beim bisherigen Stichprobenmodell - eine Übergewichtung einzelner Garagen verhindert. Messintervall Verantwortliche Person Die ersten zwei Stichproben jährlich, danach alle 3 hre. AGVS; Durchführung durch eine externe Instanz. Messwert /dynamischer Parameter Beschreibung des Parameters Wert Einheit Datenquelle Erhebungsinstrument / Auswertungsinstrument Beschreibung Messablauf Kalibrierungsablauf Genauigkeit der Messmethode Messintervall Verantwortliche Person Instruktion Mitarbeiter Liste der instruierten Mitarbeiter der Werkstätte Eine Liste mit Unterschriften aller Werkstattmitarbeiter pro für das Programm registrierter Werkstatt Keine Werkstätten bzw. Datenablage beim AGVS Liste der Werkstattmitarbeiter, welche Fahrzeugwartungen im Kalenderjahr durchgeführt haben. Bestätigung mit Unterschrift von jedem Mitarbeiter, dass sie instruiert wurden den Reifendruck jeweils um 0.3 bar über den Normdruck einzustellen. Durch Garagisten dem AGVS zugestellte Fahrzeuglisten nur dann akzeptiert und weiterverarbeitet, wenn für diesen Garagisten auch eine Liste der instruierten Mitarbeiter besteht. NA NA NA Die Unterschriftsliste ist jeweils für die folgenden 12 Monate gültig. Neu hinzugekommene Mitarbeiter werden per Einstellungstag zur Liste hinzugefügt. Beispiel siehe A1.3 Werkstattleiter Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Gemäss Programmbeschreibung ist keine Plausibilisierung vorgesehen Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Gemäss Projektbeschreibung und Validierung ist keine Prüfung von Einflussfaktoren vorgesehen. 4.4 Ergebnisse des Monitorings und Messdaten Für die im hr 2016 durchgeführten Reifendruck-Optimierungen dienen zusammenfassend folgende Angaben: Anzahl teilnehmende Garagisten: 198 Total durchgeführte Reifendruck-Optimierungen (entspricht total der Vorhaben): Davon gültige Reifendruck-Optimierungen:

18 Anzahl im Rahmen der Stichprobe besuchte Garagen: 25 Anzahl gemessene Fahrzeuge: 63 davon für Ex-Ante-Stichprobe: 41 davon für Ex-Post-Stichprobe: 22 Anzahl relevante Fahrzeuge aus Ex-Ante-Stichprobe: 26 Anzahl relevante Fahrzeuge aus Ex-Post-Stichprobe: 12 Mittelwert relevante Ex-Ante-Stichprobe (R1): bar Standartabweichung relevante Ex-Ante-Stichprobe: 0.30 Mittelwert relevante Ex-Post-Stichprobe (R2): 0.31 bar Standartabweichung relevante Ex-Post-Stichprobe: 0.19 Detailangaben finden sich in den Anhängen A 3.2 und A Prozess- und Managementstruktur Um am Reifendruck-Optimierungs-Programm teilnehmen zu können, müssen sich Garagisten schriftlich beim AGVS anmelden und die Teilnahmebedingungen bestätigen. Die teilnehmenden Garagisten tragen pro Vorhaben Datum und Kontrollschild der Reifendruck- Optimierung in die Fahrzeugliste ein. Zur Bestätigung quittieren die Garagisten die Vorgaben bezüglich Aufnahmekriterien neuer Vorhaben und tragen den Namen der verantwortlichen Person ein. Die so komplettierte Liste senden sie an die AGVS-Geschäftsstelle. Die AGVS-Geschäftsstelle führt alle erfassten Vorhaben pro Kalenderjahr zusammen. Über eine Excel-Datei (Monitoringliste, siehe A 3.2) wird ausgewertet, ob die Vorhaben die Anforderungen erfüllen. Daraus wird die Anzahl gültiger Reifendruck-Optimierungen bestimmt. Dieser Prozess erfolgt durch eine Sachbearbeiterin beim AGVS. Anschliessend erfolgen die Datenzusammenfassung, erneute Datenbereinigung und das Monitoring inklusive durch den Projektleiter. Dank dieses Prozesses kann das 4-Augen-Prinzip wahrgenommen werden. Die AGVS-Datenbank wird täglich gesichert und ist bei einem externen Provider gehostet. Alle das ROP betreffenden Daten werden entsprechend in einem eigenen Ordner abgelegt. Ein wichtiges Element der Qualitätssicherung sind die bei einer unabhängigen Organisation in Auftrag gegebenen Stichproben. Dabei wird sowohl die Wirksamkeit des Programms an sich als auch die Qualität der Umsetzung bei den teilnehmenden Garagisten überprüft. Entsprechen die etablierten Prozess- und Managementstrukturen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen? Verantwortlichkeiten Datenerhebung Kontakt Geschäftsstelle des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) und zum ROP angemeldete AGVS-Garagisten Markus Peter Wölflistrasse 5, Postfach 64, 3000 Bern 22 Telefon markus.peter@agvs-upsa.ch 18

19 Verfasser Kontakt Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Markus Peter Wölflistrasse 5, Postfach 64, 3000 Bern 22 Telefon Durchführung der Stichproben Kontakt Tensor Consulting AG Dr. Gabriel Caduff Wylerringstrasse 39, 3014 Bern Telefon Mobil gabriel.caduff@tensor.ch Datenarchivierung Kontakt vonroll itec ag Helpdesk Bahnhofstrasse 270 CH-4563 Gerlafingen Telefon info@vonroll-itec.ch Werden die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung, Qualitätssicherung und Datenarchivierung so wahrgenommen, wie in der Projekt-/Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung), bzw. im letzten festgelegt? 4.6 Umsetzung des Programms Die Anmeldeformulare der Garagisten für die Teilnahme am ROP werden durch die AGVS- Geschäftsstelle zentral abgespeichert, siehe Beispiel in Anhang 1.3. Die vollständigen Anmeldelisten aller teilnehmenden Garagisten können bei Bedarf beim AGVS angefordert werden. Das Programm startete am 1. April Seit Programmstart wurden im hr 2016 folgende Anzahl Vorhaben umgesetzt: Total durchgeführte Reifendruck-Optimierungen (entspricht total der Vorhaben): Davon gültige Reifendruck-Optimierungen: Die Bestätigung zur Erfüllung der Aufnahmekriterien neuer Vorhaben erfolgt durch die Garagisten in der Datei Fahrzeugliste in der Registerkarte Bestätigung, siehe Beispiel in Anhang A 3.1. Die vollständigen Fahrzeuglisten aller teilnehmenden Garagisten und über die verschiedenen Erfassungsperioden können auf Wunsch beim AGVS angefordert werden. Ist die Programmstruktur (bspw. Infrastruktur zur Verwaltung von Daten zu einzelnen Vorhaben) gegenüber der in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten dargelegten Struktur unverändert? 19

20 Ist der Prozess für die Anmeldung von Vorhaben, die Überprüfung der Vorhaben auf Einhaltung der in der Programmbeschreibung festgelegten Kriterien und die Aufnahme von Vorhaben ins Programm gegenüber dem in der Programmbeschreibung (nur Erstverifizierung) bzw. im letzten beschriebenen Prozess unverändert? 20

21 5 Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen 5.1 Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Die Emissionsreduktionen wurden anhand der Formel in Kapitel 4.2 berechnet. Der Berechnung liegen alle im hr 2016 durchgeführten und gültigen Vorhaben zu Grunde. Die Gültigkeit ergibt sich aus einem Schweizer Nummernschild, einem plausiblen Datum (hr 2016) sowie aus dem Ablauf von mindestens 4.5 Monaten seit der letzten gültigen Reifendruck-Optimierung. Mit einer Wirkungsdauer von 4.5 Monaten läuft die Wirkung vieler im hr 2016 durchgeführten Reifendruck-Optimierungen im selben hr aus. Ein Teil der im 2016 erfolgten Druck-Optimierungen wird rein physisch auch noch eine gewisse Restwirkung im hr 2017 entfalten. Im Sinne einer einfachen Abwicklung, Abgrenzung und baldmöglichster Auszahlung der den Garagisten zustehenden pro-druckoptimiertem-fahrzeug - Beiträge sollen die Emissionsreduktionen aller im 2016 durchgeführter Reifendruck-Optimierungen jedoch zusammengefasst für das hr 2016 bescheinigt werden. Im Gegenzug werden dafür auch keine Wirkungsbestandteile auf das Folgejahr übertragen. Nach Rücksprache mit dem Verifizierer und dem BAFU kann dies so angewandt werden. 5.2 Wirkungsaufteilung Keine Wirkungsaufteilung notwendig. 5.3 Übersicht Der Gesuchsteller beantragt die Ausstellung der folgenden Mengen an Bescheinigungen: Kalenderjahr 9 Erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO2eq Anrechenbare Emissionsverminderungen mit Wirkungsaufteilung in t CO2eq Kalenderjahr: Für das hr 2016 werden die vollständigen, d.h. die während den der Druck-Optimierung folgenden 4.5 Monaten erzielbaren, Emissionsverminderungen aller im hr 2016 durchgeführten gültigen Vorhaben berücksichtigt. Damit beträgt die erzielte und anrechenbare Emissionsverminderung 754 Tonnen CO 2. In der Monitoringperiode bis wurden insgesamt anrechenbare Emissionsverminderungen in der Höhe von 754 Tonnen CO 2 erzielt. 9 Anzugeben sind die gesamthaft während eines Kalenderjahres (1.1. bis ) erwarteten Emissionsverminderungen. Beginnt das Projekt nicht am 1.1. eines hres, muss ein 8. Kalenderjahr einbezogen werden. Das 1. und 8. Kalenderjahr sind dann jeweils unterjährig und ergeben zusammen genau 12 Monate. 21

22 6 Wesentliche Änderungen Kam es in der Monitoringperiode zu wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse oder die erzielten Emissionsverminderungen? Das Programm generiert keine Erträge ausserhalb von Bescheinigungen. Eine eigentliche Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde deshalb in der Programmbeschreibung nicht vorgenommen, weshalb ein Vergleich der prognostizierten Kosten mit den effektiven Kosten nicht möglich ist. Eine Hemnisanalyse ist gemäss Programmbeschreibung nicht vorgesehen. Dementsprechend wurden die Kapitel 6.1 und 6.2 aus der Vorlage zum entfernt. 6.3 Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen 22

23 Kalenderjahr 10 Ex-post erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO2eq Ex-ante erwartete Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO2eq Abweichung und Begründung/Beurteilung (ausführlich, wenn die Abweichung >20% beträgt) 1. Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Die gegenüber der Programmbeschreibung massiv geringere Zahl durchgeführter und gültiger Vorhaben ( gegenüber ) bzw. erzielten Emissionsreduktionen (754 Tonnen gegenüber Tonnen CO2) rühren in erster Linie daher, dass das Programm erst im April 2016 gestartet und langsamer als erwartet hochgefahren wurde. Dementsprechend waren in den Anfangsmonaten erst wenige Garagisten dabei. In der Programmbeschreibung wurde demgegenüber noch davon ausgegangen, dass die aktive Programmumsetzung bereits anfangs hr 2016 starte und ein Teil der teilnehmenden Garagisten bereits im hr 2015 rekrutiert werden könne keine Da der Umsetzungsgrad von einigen nur sehr grob abzuschätzenden Faktoren abhängt, sind die Prognosen schwierig und bisher zu optimistisch. Inhaltlich ändert sich deshalb aber nichts am Programm, weshalb eine Re-Validierung nicht nötig sein sollte. 10 Anzugeben sind die gesamthaft während eines Kalenderjahres (1.1. bis ) erwarteten Emissionsverminderungen. Beginnt das Projekt nicht am 1.1. eines hres, muss ein 8. Kalenderjahr einbezogen werden. Das 1. und 8. Kalenderjahr sind dann jeweils unterjährig und ergeben zusammen genau 12 Monate. 23

24 7 Sonstiges Ort, Datum Bern, 15. Juni 2017 Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Markus Peter Leiter Technik & Umwelt 24

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