Diskussionsgrundlage Konzertierte Aktion Pflege Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung (Vorsitz: BMG)

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1 Diskussionsgrundlage Konzertierte Aktion Pflege Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung (Vorsitz: BMG) Ziel der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung konkreter Vorschläge, mit welchen innovativen Versorgungsansätzen unter Einbeziehung digitaler Lösungen die Effizienz der pflegerischen Versorgung verbessert und verstärkt Pflegepersonal für Einrichtungen neu gewonnen, erhalten und gezielt entlastet werden kann. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe beraten über geeignete Ansätze und prüfen, welche konkreten Maßnahmen und Beiträge jedes Mitglied der Arbeitsgruppe bzw. des Dachgremiums leisten kann, um das Ziel zu unterstützen und entsprechende Ansätze zu verbreiten bzw. umzusetzen. Der Fokus der Arbeitsgruppe liegt auf der langzeitpflegerischen Versorgung; die akutpflegerische Versorgung wird an geeigneter Stelle einbezogen. I. Einführung Eine qualitätsgesicherte pflegerische Versorgung, die am Erhalt und der Wiederherstellung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen und ihrer Lebensqualität orientiert ist, erfordert eine ausreichende Anzahl qualifizierter und motivierter Pflegekräfte. Daher muss die Gestaltung der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung nicht nur die Ergebnis- und Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen berücksichtigen, sondern außerdem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessern und Pflegekräfte entlasten. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Pflegekräften sind daher unter Einbeziehung der Pflegeberufsverbände und Selbstorganisation in der Pflege so zu gestalten, dass insbesondere Pflegekräfte ihre fachlichen Kompetenzen tatsächlich nutzen können, Aufgaben in der Versorgung zielgerichteter und fachlich sinnvoller unter Berücksichtigung dieser Kompetenzen und Ressourcen und in teamorientierter Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachberufen und den Angehörigen gelöst werden. Darüber hinaus ist die Versorgung, insbesondere auch an den Schnittstellen zwischen pflegerischer und gesundheitlicher Versorgung, so effizient zu gestalten, dass die Ressourcen von Pflegekräften dadurch sinnvoll eingesetzt und Pflegekräfte entlastet werden können. Dabei ist auch zu prüfen, ob und wenn ja welche digitalen Lösungen sowohl der Verbesserung der Qualität der Versorgung als auch insbesondere der Aufgabenerfüllung und Entlastung von Pflegekräften dienen. 1

2 II. Diskussionsthemen Ziele der Diskussion: Zusammenstellung und Priorisierung entsprechender Ansätze/Versorgungsmodelle; Klärung der Bewertungsmaßstäbe (Auswirkungen auf die Versorgungsqualität; Personalmix, Finanzierung, Wirkungen, z.b. Einsparung von Arbeitszeit, physische und psychische Entlastungswirkungen, Vermeidung Krankenhauseinweisungen); Klärung des weiteren Verfahrens zur Bewertung der Ansätze/Versorgungsmodelle. 1. Welche innovativen Ansätze/Versorgungsmodelle verbessern nicht nur die Versorgung der Pflegebedürftigen und die Unterstützung ihrer Angehörigen, sondern dienen gerade auch dazu, dass Pflegekräfte motiviert und kompetenzorientiert arbeiten können bzw. Entlastung erfahren? Leitfragen: Welche innovativen und grundsätzlich übertragbaren Ansätze sind den Mitgliedern der Arbeitsgruppe dazu bekannt? Beispielhafte Themenfelder: - Gemeindeorientierte Ansätze wie Pflegenetzwerke, Buurtzorg, Gemeindeschwester, Family Health Nurse - Trägerbezogene oder trägerübergreifende Ansätze, z.b. Weiterentwicklung/Flexibilisierung von tagespflegerischen Versorgungsstrukturen (z.b. im Sinne von wohnortnahen Pflege- und Gesundheitszentren), ambulante Wohngemeinschaften (auch mit Blick auf die Arbeitszufriedenheit) und weitere selbstorganisierte Versorgungsformen - Pflegegeleitete nurse-led Ansätze, z.b. eigenverantwortliche Aufgabenübernahme/Koordination durch Pflegekräfte in bisher von anderen Berufsgruppen verantworteten Bereichen? - Andere Ansätze, z.b. verstärkter Einsatz von ambulanten Fachkräften zu Beginn der Pflegebedürftigkeit mit dem Ziel, eine zügige und nachhaltige Stabilisierung der Versorgungssituation zu erreichen. Welche innovativen und grundsätzlich übertragbaren Ansätze sind den Mitgliedern zur Erhöhung der Effizienz an den Schnittstellen zwischen pflegerischer und gesundheitlicher Versorgung, z.b. bei der medizinischen Versorgung im Pflegeheim, der Vermeidung von Krankenhauseinweisungen oder der Entlassung aus dem Krankenhaus, bekannt? Welche Ansätze und Modelle können z.b. durch bessere Abstimmung und Zusammenarbeit vor Ort effizientere Versorgungsstrukturen schaffen, die auch mehr zeitliche Spielräume für die Beschäftigten und damit die konkrete Pflege möglich machen? 2

3 Lassen sich Ansätze im Leistungsrecht der Pflegeversicherung finden, die dazu beitragen könnten, die Arbeit der Pflegekräfte zu unterstützen, zu entlasten und effizienter zu gestalten? Wie werden diese Ansätze von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit Blick auf 1. die Versorgung der Pflegebedürftigen gemeinsam mit den Angehörigen und 2. die Möglichkeiten von Pflegekräften, ihre Kompetenzen zu nutzen und ihre Ressourcen sinnvoll einzusetzen bzw. Entlastung zu erfahren, bewertet? Welche dieser Ansätze sollen in der Arbeitsgruppe prioritär weiter beraten werden? Wie kann zeitnah eine systematische, ggf. vergleichende Bewertung dieser Ansätze für die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe erfolgen? Welche rechtlichen und tatsächlichen Hemmnisse müssten beseitigt werden, um den jeweiligen Ansatz in die Fläche zu bringen? Wie können vertragliche Gestaltungs- und Vergütungsmöglichkeiten so genutzt werden, dass ein optimierter Einsatz von Pflegekräften möglich ist? Bedarf es einer Weiterentwicklung des Instruments der Gesamtversorgungsverträge, und wenn ja, in welcher Hinsicht? Welche Potenziale ergeben sich aus dem Instrument der Integrierten Versorgung in der Pflege? 2. Welche digitalen Lösungen können auch im Zusammenhang mit den genannten Versorgungsansätzen dazu beitragen, sowohl die Qualität der Versorgung zu verbessern als auch die Aufgabenerfüllung und Entlastung von Pflegekräften zu unterstützen? Welche digitalen Lösungen sind den Mitgliedern der Arbeitsgruppe dazu bekannt? Beispielhafte Themenfelder: - Digitale Quartiersvernetzung - Häusliche/technische Assistenzsysteme - E-Beratung, Telenursing, Telecounselling, E-Visite - Digitale Pflegedokumentation (unter Einbeziehung moderner Möglichkeiten wie der Spracherkennung), Einbeziehung der Pflege in die elektronische Patientenakte [ digitale Pflegeakte ] - Elektronische Leistungserfassung und Abrechnung - Vernetzte Touren- oder Dienstplanung - Telemedizinische Hausarztversorgung im Heim. Wie werden diese Ansätze von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit Blick auf 1. die Versorgung der Pflegebedürftigen gemeinsam mit den Angehörigen und 2. die Möglichkeiten von Pflegekräften, ihre Kompetenzen zu nutzen und ihre Ressourcen sinnvoll einzusetzen bzw. Entlastung zu erfahren, bewertet? 3

4 Welche dieser Ansätze sollen in der Arbeitsgruppe prioritär weiter beraten werden? Wie kann zeitnah eine systematische, ggf. vergleichende Bewertung dieser Ansätze für die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe erfolgen? Wie können die beruflich Pflegenden, aber auch die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen an der Entwicklung neuer digitaler Produkte und Anwendungen und ihrer Einführung in den Arbeitsalltag unter Beachtung ethischer Grundsätze sowie des Datenschutzes beteiligt werden, damit diese die Bedarfe der Nutzer besser abbilden? Welche rechtlichen und tatsächlichen Hemmnisse verhindern den Einsatz digitaler Lösungen in der Langzeitpflege und müssten beseitigt werden, um den jeweiligen Ansatz in die Fläche zu bringen? Wie können Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen unbürokratisch Zugang zu geeigneten digitalen Lösungen erhalten? Wie erhalten sie einen Marktüberblick, ggf. eine marktneutrale Beratung, und Einweisung? Wie kann ggf. die Akzeptanz erhöht werden? Welche Voraussetzungen (Stichworte digitale Infrastruktur / Telematikinfrastruktur ) sind zu schaffen, um digitale Lösungen nutzen zu können? Welche Rahmenbedingungen sind für Pflegekräfte zu schaffen, damit digitale Lösungen entlastend und nicht belastend wirken? Welche digitalen Anwendungen sind aus Ihrer Sicht mit der im PpSG vorgesehen Förderung ( 8 Abs. 8 SGB XI-E) realisierbar? 3. Gibt es weitere Impulse dazu, wie Aufgaben- und Verantwortungsverteilung von Pflegekräften auf Versorgungsebene mit Blick auf einen optimalen Kompetenz- und Ressourceneinsatz von Pflegekräften gestaltet werden sollten? Welche Impulse gibt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hierfür (siehe Expertise Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs )? Welchen Beitrag kann die Weiterentwicklung von Betreuungs- und Hauswirtschaftsdiensten, Alltagsbegleitern und anderen Angeboten leisten? Welche Kooperationen mit anderen Angeboten, aber auch mit den Angehörigen können den Kompetenz- und Ressourceneinsatz und die Versorgung verbessern? Wie können beruflich Pflegende durch die Stärkung der Kompetenzen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen entlastet werden? Wie kann die Zusammenarbeit und Kommunikation von beruflich Pflegenden und Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen verbessert werden? Welche beispielgebenden Ansätze gibt es hierzu, auch unter Berücksichtigung des Themas Pflegen auf Distanz? 4

5 Wie könnten die Aufgaben zwischen Pflegekräften, Ärzten und anderen Gesundheitsfachberufen neu aufgeteilt werden, damit die beteiligten Berufe sich gegenseitig mehr entlasten und Pflegefachkräfte aufgewertet werden (Beispielbereiche: Versorgung chronischer Wunden, Versorgung von Diabetes Mellitus, Verordnung von Infusionen)? Welche rechtlichen und tatsächlichen Hemmnisse müssten beseitigt werden, um den jeweiligen Ansatz in die Fläche zu bringen? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens ( 113c SGB XI)? Wie kann das in der Entwicklung befindliche, wissenschaftlich fundierte Personalbemessungsverfahren für Pflegeeinrichtungen ( 113c SGB XI) zur Gewinnung, zum Halten und zur Entlastung von Pflegepersonal beitragen? Sind ggf. unterstützende Maßnahmen notwendig? Auf welche Aspekte sollte in der Erprobungsphase (Herbst 2019 bis Juni 2020) besonders geachtet werden? Welche Voraussetzungen sind dafür zu schaffen, damit die Umsetzung gelingt? Welche weiteren Herausforderungen sind zu lösen, z.b. mit Blick auf Landesrahmenverträge/Landespersonalverordnungen? 5. Wie kann die öffentlichen Wahrnehmung und Wertschätzung von Pflegekräften weiter verbessert werden? Welche Initiativen werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe hierzu bereits verfolgt? Was könnte darüber hinaus getan werden (z.b. mehr Mitspracherechte in Entscheidungsgremien)? 6. Ergebnissicherung Wie können die Ergebnisse der Vorschläge der Arbeitsgruppe nachgehalten werden? Sollten Modellprojekte oder Studien auf den Weg gebracht werden? 5

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