Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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1 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung III A /E/37/2018 Telefon: 9013 (913) Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16040 vom 17. August 2018 über Regeln im Strafvollzug Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche und wie viele Disziplinarmaßnahmen nach den weiligen Hausordnungen der Berliner Justizvollzugsanstalten wurden in den Jahren 2011 bis 2017 und bis zum weils verhängt? Zu 1.: Die zulässigen Disziplinarmaßnahmen ergeben sich aus dem weils abschließenden Katalog des 103 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), 94 Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln), 58 Berliner Untersuchungshaftgesetz (UVollzG Bln), 97 Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) und 92 Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) und nicht aus den weiligen Hausordnungen. Da von einer Justizvollzugsanstalt (JVA) für einen Disziplinarverstoß mehrere Disziplinarmaßnahmen verhängt werden können (siehe unter anderem 94 Absatz 4 StVollzG Bln), ist die Anzahl der Disziplinarmaßnahmen nicht gleichbedeutend mit den Disziplinarverstößen. JVA Tegel und JVA Heidering: Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele und welche Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden. JVA Plötzensee: In den Jahren 2011 bis 2012 war die JVA Plötzensee noch nicht mit der damaligen JVA Charlottenburg fusioniert. Seit 2016 werden aufgrund struktureller Veränderungen keine diesbezüglichen Statistiken mehr geführt, so dass vollständige Zahlen nur für die Jahre 2013 bis 2015 und ausschließlich zur Gesamtzahl der Disziplinarmaßnahmen vorliegen. Im Jahr 2013 waren es 144, im Jahr 2014 wurden 207 Disziplinarmaßnahmen angeordnet und im Jahr 2015 belief sich die Zahl auf 169. JVA Moabit: Art der Disziplinarmaßnahme (bis )

2 Verweis Entzug des Einkaufs Beschränkung oder Unterbindung des Fernsehempfangs Entzug von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung/Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teil- nahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen Entzug der zugewiesenen Arbeit/Kürzung beziehungsweise Wegfall der Vergütung Beschränkung des Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt auf dringende Fälle Arrest JVA für Frauen Berlin: 2 Art der Disziplinarmaßnahme Entzug des Einkaufs Beschränkung oder Unterbindung des Fernsehempfanges Beschränkung oder Unterbindung des Fernsehempfanges in Verbindung mit Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft beziehungsweise der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen Entzug der zugewiesenen Arbeit/Kürzung (bis ) keine Erhebung

3 3 beziehungsweise Wegfall der Vergütung Jugendstrafanstalt Berlin: Art der Disziplinarmaßnahme (bis ) Beschränkung des Einkaufs Beschränkung oder Unterbindung des Fernsehempfanges Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen Arrest JVA des Offenen Vollzuges Berlin: Es wurden keine Disziplinarmaßnahmen verhängt. 2. Wie viele Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Disziplinarmaßnahmen sind durch Strafgefangene in den Jahren 2011 bis 2017 und bis zum weils gestellt worden? Wie viele davon waren weils erfolgreich? Zu 2.: Justizvollzugsanstalt Tegel: Jahr Anzahl der Anträge gegen Disziplinarmaßnahmen Entscheidung zugunsten des Gefangenen bis Justizvollzugsanstalt Plötzensee: Jahr Anzahl der Anträge gegen Disziplinarmaßnahmen Entscheidung zugunsten des Gefangenen 2011 fusionsbedingt kein Zahlenmaterial fusionsbedingt kein Zah vorhanden lenmaterial vorhanden

4 bis Justizvollzugsanstalt Heidering und Justizvollzugsanstalt Moabit: Es findet keine statistische Erfassung statt. Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sowie der Jugendstrafanstalt Berlin: Es wurden keine Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Disziplinarmaßnahmen gestellt. 3. Wann, wie häufig pro und in welchem konkreten zeitlichen können Strafgefangene in den einzelnen Häusern der Berliner Anstalten des geschlossenen Vollzugs die Duschräume tatsächlich nutzen? Zu 3.: Justizvollzugsanstalt JVA Moabit Häufigkeit pro Arbeitende Gefangene: grundsätzlich täglich Nichtarbeitende Gefangene: zweimal alle Gefangenen auf Stationen mit konzeptionell erweitertem Aufschluss: täglich Duschzeiten ohne Zeitlimit pro Duschgang variieren nach, Bedarf und Duschgruppengröße JVA Tegel JVA Heidering JVA Plötzensee besondere Duschmöglichkeiten für alle Gefangenen bei Bedarf (vor Gerichtsterminen, Sprechstunden, nach dem Sport) Alle Gefangenen: grundsätzlich täglich während der Aufschlusszeiten Alle Gefangenen: grundsätzlich täglich während der Aufschlusszeiten Alle Gefangenen: grundsätzlich täglich während der Aufschlusszeiten JVA für Frauen Berlin Alle Gefangenen des geschlossenen Vollzugs haben eigene Duschen im Haftraum variieren nach Aufschlusszeiten, Arbeitern und Nichtarbeitern aus organisatorischen Gründen; i.d.r. in der Mittagszeit an Werktagen 25 variieren nach Aufschlusszeiten variieren aus organisatorischen Gründen nach arbeitenden oder nichtarbeitenden Gefangenen

5 Es erfolgt keine statistische Erfassung Welche Formen des Anstaltssports in welchem zeitlichen und personellen Angebotsumfang und tatsächlicher Auslastung (e.g. Volleyball, den Dienstag, 2 Stunden, Kapazität 40 Teilnehmer, 95 % belegt) wurden in den weiligen Anstalten des geschlossenen Vollzugs des Landes Berlin im Juli 2018 angeboten? Zu 4.: Justizvollzugsanstalt JVA Tegel (TA)/ Hafthaus*) TA II; Sozialtherapeutische Anstalt Auslastung Gymnastik Tischtennis Handball und Badminton Seniorensport/Herz - kreislauftraining Volleyball Kraftsport Kraftsport zeitlicher (im Juli 2018), 110, 110, x, 195, 85 16:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr; Mo - Sa; 60 16:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr; Mo - So; 60 Ohne Aufsicht Ohne Aufsicht Art des Angebotes personeller Teilnehmer/-innen (TN) weils 36 TN pro Veranstaltungstag in verschiedenen n = 144 TN TN pro (abhängig von Raumgröße) 4-8 TN pro (abhängig von Raumgröße)

6 Keine Teilnehmerbegrenzung Es erfolgt keine statistische Erfassung. 6 Fußball 2 x (Trainingseinheit und Spieltag) ohne Angabe Jugend gendstrafanstalt Berlin Justizvollzugsanstalt (TA)/ Hafthaus*) U-Haft Haus 6 Sport für Hausarbeiter und Inhaftierte ohne Arbeit zeitlicher (im Juli 2018) Art des Angebotes personeller Teilnehmer/-innen (TN) 45 Auslastung U-Haft Haus 9 Sport für Hausarbeiter und Inhaftierte ohne Arbeit 30

7 Es erfolgt keine statistische Erfassung. 7 Haus 8 Haus 1, 2, 3, 4, 5, 7 Haus 1 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6 Haus 7 Fachbereich Sucht Sport für Hausarbeiter und Inhaftierte ohne Arbeit Schulsport Betriebssport 6 Einheiten 13 Einheiten à 90 1 à Einheiten à Einheiten Justizvollzugsanstalt (TA)/ Hafthaus*) Haus 8 Haus 9 Auslastung Fußball- AG zeitlicher (im Juli 2018) 9 Einheiten 12 Einheiten à 90 Art des Angebotes personeller Teilnehnehmer/- innen (TN)

8 8 JVA Heidering Lauf-AG Tischtennis-AG Sport bei Zugangsdiagnostik Fitness- /Gerätesport Yoga Fußball Basketball Badminton Tischtennis Volleyball Laufgruppe 2 Einheiten 5 x 2 x 4 x 2 x TN = 30 pro 12 TN = 24 pro 16 TN = 64 pro 21 TN / 18 TN / 21 TN = 42 pro 21 TN / 30 TN / ca. 95 % Justizvollzugsanstalt (TA)/ Hafthaus*) Auslastung Ü-40- Sport zeitlicher (im Juli 2018) Art des Angebotes personeller Teilnehnehmer/- innen (TN) 15 TN /

9 9 JVA Plötzen-see Angebot TA Angebot TA Fitness- /Geräte -sport Yoga Laufen 14 x à 60 = 42 x à 60 Täglich in der Freizeit 2 Einheiten 3 Einheiten Tischtennis externe/r Trainer/in externe/r Trainer/in 6 TN pro / = 252 pro ngröße nicht festgelegt maximal 8 TN maximal 10 TN entfällt 81 % 57 % Fußball externe/r Trainer/in maximal 10 TN 58 % JVA für Frauen Berlin Pankow Lichtenberg Fitnessraum Lichtenberg Volleyballfeld Lichtenberg Volleyballturnier Fitnessraum Basketballplatz und Tischtennisplatten 7 Tage pro wird nicht erhoben à 60 pro Inhaftierte täglich während wird nicht erhoben der Freistunden TN 100 % 5 Tage pro à 60 pro Inhaftierte täglich während der Freistunden wird nicht erhoben wird nicht erhoben JVA Moabit Justizvollzugsanstalt (TA)/ Hafthaus*) Kraftsport/ Tischtennis zeitlicher (im Juli 2018) Art des Angebotes personeller Teilnehmer/-innen (TN) 8 TN Einheit = 32 TN insgesamt Auslastung 99 %

10 Kraftsport/ Ausdauertraining/ Fitness/ Fußball im Außengelände (Mischangebot, davon Fußball im Außengelände) Fitnessund Koordinationstraining/Tischtennis für Inhaftierte mit haftbeschränkenden Maßnahmen Fußball im Außengelände 12 TN Einheit = 48 TN insgesamt 10 TN Einheit = 80 TN insgesamt Fitnesstraining für drogenabhängige Gefangene Yoga 10 8 à Einheiten à 90 3 Bedienstete (i. d. R. Einheit) ext. Trainer/in ext. Trainer/in ext. Trainer/in ext. Trainer/in 17 TN Einheit = 1496 TN insgesamt maximal 8-12 TN (abhängig von Raumgröße) 8 TN Einheit = 32 TN insgesamt 61 % 90 % 100 % 94 % 95 % *) Kein Eintrag bedeutet, dass das Sportangebot allen Inhaftierten der JVA offen steht. 5. Wann zuletzt und in welchen zeitlichen Abständen wird der Dienstleister für den Einkauf in den Berliner Justizvollzugsanstalten nach welchen Kriterien ausgeschrieben? (ggf. Wortlaut der Ausschreibung anfügen) Wie viele Unternehmen haben sich bei der letzten Ausschreibung um diesen Auftrag beworben? Zu 5.: Die Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Gefangeneneinkauf wird von der Justizvollzugsanstalt eigenständig durchgeführt. Justizvollzugsanstalt Tegel: Zuletzt wurde im Juli 2012 ein beschränktes Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung eines Dienstleisters für den Einkauf für Gefangene und Sicherungsverwahrte durchgeführt. Kriterien für die Bewertung waren das Konzept für die Belieferung von Nahrungs- und Genussmitteln und die im Sinne der Justizvollzugsanstalt sichere Abwicklung der Geschäfte, die Sortiments- und Verkaufspreisliste,

11 11 die Preisgestaltung für die Inhaftierten, die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Bereitschaft und Flexibilität hinsichtlich der Anforderungen der Justizvollzugsanstalt kurzfristig auf Sortimentsänderungen reagieren und diese umsetzen zu können, sowie Referenzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt vier Anbieter um Abgabe eines Angebotes gebeten. Es gingen vier Rückmeldungen ein. Es ist kein regelmäßiger Turnus für die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens vorgesehen. Justizvollzugsanstalt Plötzensee: Die JVA Plötzensee hat zuletzt, ebenfalls nach einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren mit einem Pflichtenheft für die Anbieter, den Einkauf für Gefangene im Rahmen eines neu geschlossenen Vertrages mit dem einzigen Bieter zum neu vergeben. Durch die monatliche Sichtung der Preislisten der angebotenen Waren des Unternehmens stellt die JVA Plötzensee sicher, dass die Waren zu marktgerechten Preisen angeboten werden und wahrt damit die wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen. Da diese Überprüfungen bisher keinen Anlass zur Beanstandung gaben, ist derzeit die Neuvergabe des Einkaufs nicht geplant. Justizvollzugsanstalt Heidering: Der Dienstleister für den Einkauf wurde zuletzt zum vergeben und entsprechend etwa ein halbes Jahr vorher ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit endet am Eine Ausschreibung erfolgt alle 3 Jahre. Es haben sich weils zwei Unternehmen für das Los Gefangeneneinkauf beworben. Die Ausschreibungskriterien lauten wie folgt: Betreiben des Einkaufs für Gefangene für Nahrungs- und Genussmittel sowie Mittel zur Körperpflege für die in der Justizvollzugsanstalt Heidering untergebrachten bis zu 647 Gefangenen. Den Gefangenen wird der Einkauf zweimal pro Monat ermöglicht. Es handelt sich dabei weils um einen Bestelleinkauf. Die Anstalt hat das Recht das Warensortiment aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt einzuschränken bzw. bestimmte Gegenstände vom Angebot auszuschließen. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca ,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Bei dieser Summe ist der Zugangseinkauf mit eingerechnet. Im Übrigen gilt ein hierzu erstelltes Pflichtenheft, das insbesondere das Leistungsspektrum des Lieferanten näher konkretisiert und auch Bestandteil eines möglichen Vertrages wird. Das Konzept für die Belieferung von Nahrungs-und Genussmitteln wurde mit 30 % gewichtet, der Preis des exemplarischen Warenkorbs mit 45 % und die Sortimentsliste (Angebotsbreite) mit 25 %. Justizvollzugsanstalt Moabit: Der Auftrag Lieferung und Verteilung von Nahrungs- und Genussmitteln, Hygieneartikeln, Schreib- und Papierwaren, Batterien, Briefmarken und Armbanduhren (inkl. Batteriewechsel) an die in der JVA Moabit untergebrachten Strafund Untersuchungsgefangenen durch einen externen Dienstleister wurde zuletzt mit Zuschlag vom nach Durchführung eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahren neu vergeben. Die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens wurde am im Amtsblatt Berlin öffentlich bekanntgegeben. Die für den Zuschlag maßgeblichen Kriterien entsprechen den vorgenannten Kriterien der JVA Tegel mit dem Zusatz, dass bei gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt werden, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.

12 Es gab insgesamt 2 Bewerber, die fristgerecht ihr Interesse bekundet hatten. Es sind keine starren zeitlichen Abstände für Neuausschreibungen festgelegt. 12 Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin: Im Jahr 2014 zog sich die bis dahin liefernde Firma aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen zurück. Der Einkauf wurde daraufhin von einem Konkurrenzunternehmen übernommen. Seitdem wird die JVA für Frauen von dieser Nachfolgefirma im Rahmen des Gefangenen-Einkaufes beliefert. Da die Zusammenarbeit zuverlässig verläuft, ist eine Neuvergabe bisher nicht terminiert. Innerhalb der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin findet kein Einkauf statt. 6. Welche Produkte können zu weils welchen Preisen durch Strafgefangene in den Berliner JVAs (sofern unterschiedlich, bitte zunächst nur JVA Tegel angeben) erworben werden? (bitte in der Hausordnung erwähnte Artikelliste für den Monat Juli 2018 exemplarisch anfügen) Zu 6.: Die Artikelliste des Einkaufs für Gefangene der JVA Tegel für den Monat Juli 2018 ist exemplarisch beigefügt. 7. In welchen Betrieben der JVA Tegel können Strafgefangene arbeiten und welche Bruttovergütung erhalten diese dafür weils? Zu 7.: In der JVA Tegel gibt es aktuell 12 Eigenbetriebe sowie einen Versorgungsbetrieb, in denen Gefangene arbeiten, sich qualifizieren oder ausbilden lassen können. Dazu zählen die Druckerei/Setzerei, die Gärtnerei, die Lehrbäckerei, der Lehrbauhof, die Malerei, die Polsterei, die Schlosserei, die Tischlerei, die Schuhmacherei, der Bauhof, die Buchbinderei, der Sortier- und Montagebetrieb als sog. Eigenbetriebe sowie die Küche für die Verpflegung der Gefangenen als sog. Versorgungsbetrieb. Darüber hinaus verfügt die JVA Tegel über reine Ausbildungswerkstätten, die von der Universalstiftung Helmut Ziegner als Träger betrieben werden, in denen sich Gefangene sowohl im Rahmen modularer Qualifizierungen als auch im Rahmen von Vollausbildungen zum Kfz- Mechatroniker, Elektroniker, Gebäudereiniger, Koch und Maler ausbilden lassen können. Die Vergütung der Strafgefangenen ist in 61 StVollzG Bln und der Strafvollzugsvergütungsordnung geregelt. Die Bemessung der Vergütung orientiert sich gemäß 61 Abs. 2 StVollzG Bln am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung (9% der Bezugsgröße). Die tatsächliche Vergütung innerhalb der Betriebe richtet sich nach Art und Schwere der Beschäftigung bzw. Qualifizierung und beträgt bei einer narbeitszeit von 37 Stunden zwischen 9,87 Euro und 16,44 Euro pro Tag in insgesamt fünf Vergütungsstufen. Die Eingruppierung in die weilige Stufe bestimmt dann die Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO). Dabei reicht die Spannbreite der Einsatzmöglichkeiten von Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse und nur eine kurze Einweisungszeit erfordern und die nur geringe Anforderungen an die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit oder an die Geschicklichkeit stellen (dann Vergütungsstufe I) bis zu Arbeiten, die über die Anforderungen der Stufe IV hinaus ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung erfordern. In Stufe IV werden Arbeiten vergütet, die die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Facharbeiters erfordern oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen. Darüber hinaus können Zeit- und Leistungszuschläge gewährt werden, die der Gefangene dann zusätzlich zum geschilderten Grundlohn erhält. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen arbeitet die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung aktuell an verschiedenen Szenarien, die Ent-

13 13 lohnung der Gefangenen zu verbessern und setzt sich länderübergreifend beim Bund dafür ein, eine Einbeziehung der Inhaftierten in die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, zuletzt durch einen Antrag, welchen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei Ihrer Konferenz im Juni 2018 mehrheitlich angenommen haben. 8. Werden davon oder gesondert Sozialversicherungs- bzw. Rentenbeiträge für die Strafgefangenen abgeführt? Zu 8.: Gefangene, die eine Vergütung nach den geltenden Vollzugsgesetzen erhalten, sind in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung ( 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII bzw. 26 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch III) einbezogen. Die Beiträge trägt das für die Vollzugsanstalt zuständige Land. Auf der Grundlage der geltenden Vollzugsgesetze behält die Vollzugsanstalt von der Vergütung in der Regel einen Betrag ein, der dem prozentualen Anteil der Gefangenen am Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entsprechen würde, wenn sie diese Bezüge als Arbeitnehmer erhielten. Zu den weiteren Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) besteht keine Versicherungspflicht. 9. Wie viele Strafgefangene in den weiligen Anstalten des geschlossenen Vollzugs des Landes Berlin sind nach ärztlicher Feststellung HIV-positiv? Bei wie vielen davon wurde eine Infektion erstmalig während der Haftzeit festgestellt? Zu 9.: In den Anstalten des geschlossenen Vollzugs des Landes Berlin finden keine verpflichtenden Untersuchungen auf eine HIV-Infektion statt. Die Zahl der ärztlichen Indikationen wird statistisch nicht erhoben. Ebenso ist nicht erfasst, in wie vielen Fällen eine Infektion erstmalig in Haft festgestellt wurde. 10. An welchem Datum ist diese Anfrage bei der zur Beantwortung bestimmten Senatsverwaltung eingegangen und wann ist diese dem weils fachlich zuständigen Mitarbeiter mit welcher Bearbeitungsfrist zugegangen? Zu 10.: Die Schriftliche Anfrage ging am bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein und wurde der Abteilung III am selben Tag durch die Verbindungsstelle übersandt und am an die zuständigen Referentinnen und Referenten mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Die Bearbeitungsfristen folgen direkt aus den Regelungen in Art. 45 Absatz 1 Satz 4 der Verfassung von Berlin und 31 Absatz 2 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II). Demnach ist der Senatskanzlei der Antwortentwurf am 16. Tag nach Eingang zuzuleiten, welche dem Abgeordnetenhaus die Antwort innerhalb von drei n nach Eingang beim Senat zu übermitteln hat.

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz III A 4 1025/E/43/2015 Telefon: 9013 (913) - 3429 Herrn Abgeordneten Dirk Behrendt (Bündnis 90/DieGrünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz III A 4-1025/E/20/2011 Fernruf: 90 13 34 29 (913) 34 29 Herrn Abgeordneten Dr. Simon Weiß (Piraten) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

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----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz III B 2-1025/E/7/2014 Telefon: 9013-39 08 (913) - 39 08 Herrn Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

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