Ausgabe 4 / November 2010
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- Sven Friedrich
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1 Ausgabe 4 / November 2010 SCHULE GUNZGEN Schulleitung Schulstrasse Gunzgen Telefon [email protected]
2 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 2 Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen, Lehrer, Behördenmitglieder, weitere Leserinnen und Leser Sie halten die neue Ausgabe KONTAKT KOMPAKT in Ihren Händen und werden auf den folgenden Seiten mit Informationen rund um die Schule Gunzgen und um das Schulwesen im Allgemeinen informiert. Die Schule Gunzgen als Geleitete Schule im Normalbetrieb Am 22. Juni 2010 wurde der Schule Gunzgen vom Amt für Volksschule und Kindergarten (AVK) der Titel Geleitete Schule im Normalbetrieb verliehen und somit die Aufbauarbeit der letzten drei Jahre abgeschlossen. In einem feierlichen Akt an der Schlussfeier im Rahmen des Circus Luna durften wir das Zertifikat von der Amtsleitung entgegennehmen. Inwiefern unterscheidet sich nun eine Geleitete Schule von einer ungeleiteten? Grundsätzlich ist zu sagen, dass es im Kanton Solothurn nur noch Geleitete Schulen gibt. Dies aufgrund des Volksbegehrens vom 24. April 2005, welches dem Kanton in Auftrag gab, flächendeckend Geleitete Schulen einzurichten. Damit einher gingen die Schaffung einer Schulleitung sowie die Auflösung der Schulkommissionen in den einzelnen Gemeinden. Die operative Führung der Schule obliegt der Schulleitung, die strategische Kompetenz dem Gemeinderat. Die Schule ist nun verantwortlich für die Entwicklung und Sicherung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität. Dass die Schule Gunzgen diesen Anspruch erfüllt, wurde durch das Ergebnis der Fremdevaluation anfangs Juni 2010 bestätigt. In einem schriftlichen Schlussbericht wurden Behörden, Lehrerschaft und Schulleitung über das Ergebnis im Detail informiert. Die Erziehungsberechtigten, die sich an der Gesprächsrunde bei der Fremdevaluation beteiligt haben, erhalten ein Exemplar des Schlussberichts zugesandt. Insgesamt ist zu sagen, dass die Schule Gunzgen bei der Fremdevaluation ein sehr erfreuliches Resultat erreicht hat. Natürlich besteht in einzelnen Bereichen noch Handlungsbedarf, welchen es nun zu verbessern gilt. Es ist die Aufgabe der Schule Diesen Handlungsbedarf zu analysieren und die Weiterarbeit zu planen.
3 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 3 Orientierungsarbeit 5. Klasse / Vergleichsarbeit 6. Klasse Mit der Sek-1-Reform wurde auch das Übertrittsverfahren neu geregelt. Im Schuljahr 2010/11 sieht dies für die 5. und 6. Klasse folgendermassen aus: Übertrittsverfahren der 5. Klasse Übertrittsverfahren der 6. Klasse 26./ 28. Oktober 2010 Orientierungsarbeit September 2009 Orientierungsarbeit Januar - März 2011 Beurteilungsgespräch Januar - März 2010 Beurteilungsgespräch Februar 2011 bis Januar 2012 Langzeitbeurteilung (Zeugnisnoten aus 2. Semester 5. Klasse 1. Semester 6.Klasse) Februar 2010 bis Januar 2011 Langzeitbeurteilung (2. Semester 5. Klasse 1. Semester 6.Klasse) Januar 2012 Kantonale Vergleichsarbeit 18./19. Januar 2011 Kantonale Vergleichsarbeit Februar bis März 2012 Übertrittsgespräch Februar bis März 2011 Übertrittsgespräch Anfang April 2012 Antrag an Schulleitungskonferenz Anfang April 2011 Antrag an Schulleitungskonferenz bis Ende April 2012 Übertrittsentscheid bis Ende April 2011 Übertrittsentscheid aktueller Stand zeitlicher Verlauf ICT Im Rahmen des im Schuljahr 2009 fertig gestellten ICT-Konzeptes der Schule Gunzgen erhielten die Lehrkräfte im September einen neuen Laptop für den persönlichen Gebrauch und wurden in einer Weiterbildungsveranstaltung in das Betriebssystem Windows 7 eingeführt. Die Vereinheitlichung der Gerätetypen und der Software war ein wichtiges Ziel des ICT-Konzepts. Sie soll dazu dienen, die Supportkosten längerfristig zu senken. Gleichzeitig mit den Laptops für die Lehrpersonen wurden 2 Laptoppools für die Schülerinnen und Schüler in Betrieb genommen. Jeder Laptoppool besteht aus 12 Laptops, welche ebenfalls mit Windows 7 und der nötigen Zahl Programmen bestückt sind. Die Laptops werden in einem fahrbaren Regal aufbewahrt welches zugleich als Ladestation für die Akkus dient. Zu jedem Pool gehört ein Netzwerkwagen mit Laserdrucker und Airport. So können die Laptops problemlos in die Schulzimmer mitgenommen werden und erhalten kabellos Zugang zum Netzwerk.
4 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 4 Spezielle Förderung Das im Jahre 2007 revidierte Volksschulgesetz beinhaltet den Grundsatz der integrativen Förderung. Das heisst, Schüler mit besonderem pädagogischem Bedarf sollen in der Regelklasse integriert zusätzlich unterstützt und begleitet werden. Die Schule Gunzgen ist damals zusammen mit den Schulen von Kappel und Rickenbach in die Projektphase eingestiegen. Das Modell der bis dahin bestehenden Einführungs- und Kleinklassen liess man auslaufen und die Schülerinnen und Schüler wurden in den Regelklassen integriert. Anstelle der Einführungs- und Kleinklasse ist seither zusätzlich zur Lehrperson die Heilpädagogin für eine bestimmte Lektionenzahl zuständig, Kinder mit dem entsprechenden Bedarf zusätzlich zu fördern. Dies geschieht meistens mit allen anderen Kindern der Klasse eben integrativ. Die Erfolge und die Vorteile der Integrativen Schulung sind sichtbar; so profitieren Kinder mit und ohne zusätzlichen Förderbedarf innerhalb der Regelklasse gegenseitig voneinander. Doch wurden in der Projektphase auch Nachteile der Integrativen Schulung sichtbar: Der Unterricht und die soziale Struktur in der Regelklasse überfordert einzelne Kinder; sie benötigen besondere Betreuung und Förderung in kleineren Klassen. Durch den Wegfall der Einführungs- und Kleinklassen ging während der Projektphase ein wichtiges Strukturgefäss verloren. Diese Projektphase läuft mit dem angefangenen Schuljahr aus. Mit der Speziellen Förderung legt nun der Regierungsrat die Rahmenbedingungen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem pädagogischem Förderbedarf fest. Ab dem Schuljahr 2011/12 erhält jede Schule gemäss Schüleranzahl und lokalem Bedarf einen flexiblen Pensenpool für Spezielle Förderung, welchen sie selbst bedarfsgerecht einsetzen kann. Dieser Förderunterricht wird durch spezialisierte Fachpersonen (HeilpädagogInnen / LogopädInnen) erteilt, welche die Klassenlehrpersonen in ihrer Arbeit unterstützen. Mit der Speziellen Förderung will der Regierungsrat regionale Kleinklassen einführen. Diese bestehen für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend einen anderen Schulrahmen benötigen als die Regelschüler. Die Zeit in der Kleinklasse dient entweder der Vorbereitung der späteren Reintegration in die Regelklasse oder einer Zuweisung in eine sonderpädagogische Einrichtung. Die Schule Gunzgen bereitet sich während ihrer schulinternen Weiterbildung des laufenden Schuljahres auf die Spezielle Förderung vor.
5 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 5 Speed Stacking Die Firma ERNE Bauunternehmung ermöglichte am 30. August 2010 der gesamten Schülerschaft der Schule Gunzgen eine Einführung ins Speedstacking. Beim Speedstacking (auch Sport-Stacking genannt), gilt es, in möglichst kurzer Zeit eigens dafür vorgesehene Plastikbecher aufeinanderzustapeln und wieder abzubauen oder verschiedene Formationen aufzubauen. Dafür sind höchste Konzentration und Fingerspitzengefühl erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler machten energisch mit und da und dort zeichneten sich schon bald kleine Erfolge auf. Die Schule Gunzgen bedankt sich noch einmal bei der ERNE Bauunternehmung für diesen originellen Anlass. Zentrale Datenbank und Verwaltung: Die Schülerinnen und Schülerdaten der Schule Gunzgen laufen neu über eine zentrale Datenbank. Dies bedingt, dass Adressänderungen und Änderungen bezüglich der elterlichen Sorge ab sofort der Schulleitung gemeldet werden müssen dies am besten per Mail oder Brief. Die Lehrpersonen werden durch die Schulleitung in Kenntnis gesetzt. Natürlich können die Lehrpersonen auch von den Eltern noch persönlich informiert werden, falls dieser Wunsch besteht.. Seit September 2010 arbeitet Frau Edith Koller, Verwaltungsangestellte auf der Gemeindeverwaltung Gunzgen, im Teilpensum zusätzlich als Verwalterin für die Schule Gunzgen. Wir begrüssen Frau Koller herzlich im Team der Schule Gunzgen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
6 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 6 Konfliktlösung Zur Lösung von Konflikten muss der nachfolgende Instanzenweg eingehalten werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, steht es den Konfliktparteien sowie den verschiedenen Instanzen offen, die jeweils nächsthöhere Instanz anzurufen. Werden Instanzen angerufen, wird zuerst geprüft, ob der Dienstweg eingehalten wurde, andernfalls wird darauf verwiesen. 1. Schritt Kontaktaufnahme der Konfliktparteien falls keine Einigung 2. Schritt Kontaktaufnahme mit der Schulleitung Die Schulleitung organisiert ein Konfliktgespräch bei Bedarf Schulleitung Erziehungsberechtigte Lehrpersonen Erziehungsberechtigte Lehrpersonen falls keine Einigung 3. Schritt Kontaktaufnahme mit dem AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten in Solothurn)
7 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 7 Veranstaltungskalender (soweit bekannt): fett und kursiv gedruckt: wichtig für Erziehungsberechtigte Datum: Anlass: Bemerkung Schulstart nach den Herbstferien alle Allerheiligen schulfrei Waldtag mit Bürgergemeinde (ganzer Tag) alle Laternenumzug Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule besuchen die Schule in Mülligen im Zusammenhang mit Spezieller Förderung Zahnprophylaxe alle Markt im Kindergarten zu Gunsten Unicef schulfrei Spielgruppe Klasse Zahnärztliche Reihenuntersuchung Dr. Kahlig Unterricht am Vormittag alle Beginn der Weihnachtsferien alle Schulbeginn nach Weihnachtsferien alle kantonale Vergleichsarbeit Deutsch 6. Klasse kantonale Vergleichsarbeit Mathematik 6. Klasse Schneesportlager Bellwald Klasse Wintersportwoche Klasse Beginn der Winterferien alle Schulbeginn nach Winterferien alle Es können weitere Termine folgen. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.
8 KONTAKT KOMPAKT 4; Oktober 2010; Seite 8 Gesuche um Dispensation vom Unterricht Für Dispensationsgesuche gilt Folgendes: Anzahl Halbtage Gesuch an Form Wann im Voraus bis 4 Klassenlehrperson schriftlich mind. 1 Woche ab 5 Schulleitung schriftlich mind. 3 Wochen Für Ferienverlängerung kann keine Dispensation gewährt werden (siehe KONTAKT KOMPAKT Nr. 2; Januar 2010). Entschuldigung für Absenzen Erziehungsberechtigte melden jede unvorhergesehene Absenz ihres Kindes (Krankheit etc.) mit Angabe des Grundes schriftlich und unterzeichnet der Klassenlehrperson. Dies grundsätzlich sobald das Kind wieder zur Schule geht. Schülerin und Schüler sowie Erziehungsberechtigte sind verantwortlich dafür, dass der verpasste Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird. Kontakt: Schule Gunzgen Schulstrasse Gunzgen Schulhaus: / Kindergarten: (neue Nummer) Schulleitung Philipp Altermatt-Sidler [email protected] Die nächste Ausgabe Kontakt Kompakt erscheint im Februar 2011 Titelseite: Urs Brunner Thema der Fotos: Circus Luna, Schulschlussfeier 2010 Text: Philipp Altermatt-Sidler
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