BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 5. November 2002 Teil II

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1 P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 5. November 2002 Teil II 408. Verordnung: Frauenförderungsplan des BMöLS Verordnung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (Frauenförderungsplan des BMöLS) Auf Grund des 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird der aus der Anlage ersichtliche Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport erlassen. Riess-Passer Frauenförderungsplan 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 Anlage Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport 6 II 507

2 2906 BGBl. II Ausgegeben am 5. November 2002 Nr. 408 Inhalt Leitlinien Beruflicher Ein- und Aufstieg Geschlechterverteilung Stand 1. Juli 2001 Aus- und Weiterbildung Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wiedereinstieg Zusammenarbeit mit den Gleichbehandlungsbeauftragten Leitlinien Ressortleitung, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts bekennen sich gemeinsam zur Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Ressort nutzen ihre Interessen, Neigungen und Stärken selbstbewusst und fördern dadurch die Qualität unserer Arbeit. Führungskräfte und MitarbeiterInnen sowie Männer und Frauen begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt. Die Führungskräfte und MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport setzen ihr Bekenntnis zur Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne der Strategie des Gender Mainstreaming auch in den politischen und gesellschaftlichen Belangen ein, in denen sie arbeiten. Beruflicher Ein- und Aufstieg Objektive Personalsuche und -auswahl Für alle Arbeitsplätze werden die Anforderungs- und Qualifikationsprofile bis Ende 2003 definiert und innerhalb des Ressorts veröffentlicht, um die Transparenz im Sinne der Chancengleichheit zu sichern. Die Personalsuche und -auswahl wird für alle Besetzungen, dh. nicht eingeschränkt auf die nach dem Ausschreibungsgesetz zu behandelnden, nach diesen definierten Profilen gestaltet und veröffentlicht. Einstieg Bei Personalzugängen in das Ressort (Neuaufnahmen, Dienstzuteilungen, Versetzungen) wird grundsätzlich auf eine Geschlechtergleichverteilung geachtet. Wenn die Personalzugänge in einem Jahr eine ungerade Zahl bilden, werden Frauen bevorzugt. Wenn durch Abgänge die Geschlechterverteilung in einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe unter 50% gesunken ist, werden bei Personalzugängen Frauen bevorzugt berücksichtigt. In Aufnahmegesprächen unterbleiben diskriminierende Fragestellungen wie solche nach der Familienplanung. Bei der Beurteilung der Eignung werden keine Bewertungskriterien herangezogen, die sich an einem rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Aufstieg Bei der Neubesetzung der Funktionen Sektionsleitung, Abteilungsleitung, Leitung Organisation und Ministerialkanzleidirektion werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, bis ein Frauenanteil von 40% erreicht und gehalten wird. Bei der Neubesetzung von Funktionen mit den Arbeitsplatzwertigkeiten v1/3 und v2/3 bis v2/6 werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, bis ein Frauenanteil von 40% erreicht und gehalten wird. Zur Förderung des Nachwuchspotenzials von weiblichen Führungskräften werden Mitarbeiterinnen weiterhin gleichberechtigt mit Projektleitungen beauftragt, zur selbstständigen Führung der Geschäfte ermächtigt, als Mentorinnen eingesetzt, zu Führungskräfteschulungen und

3 BGBl. II Ausgegeben am 5. November 2002 Nr Praktika in der Wirtschaft oder im Ausland zugelassen. Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien Bei der Bestellung zu Kommissionsmitgliedern und bei der Nominierung in Beiräte und vergleichbare Gremien werden Frauen solange bevorzugt berücksichtigt, bis die Geschlechterparität erreicht ist. Geschlechterverteilung Stand 1. Juli 2001 Die Geschlechterverteilung zeigt den hohen Frauenanteil im Ressort einschließlich der Führungskräfte. Die gleichberechtigte Teilnahme der Frauen auf allen Ebenen ist Teil unseres Selbstverständnisses. Funktion Männer und Frauen Männer Anteil Männer Frauen Anteil Frauen Sektions-/Gruppenleitungen ,0 0 0,0 Abteilungsleitungen ,2 7 53,8 v1/ , ,6 v1/2 und v2/ ,6 4 36,4 v1/1 und v2/ , ,7 v2/2 und v2/ , ,2 v2/1 und v3/ , ,0 v3/3 und v3/ , ,5 übrige Funktionen , ,9 gesamt , ,2 Vertragsbedienstete und Beamte sind zusammengefasst. Die Einstufungsbezeichnungen beschreiben die Funktion im Sinne der Arbeitsplatzwertigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die ihren Dienst bei der BundessporteinrichtungenGmbH (BSPEG) verrichten, sind nicht berücksichtigt. Aus- und Weiterbildung Entsprechend den Anforderungs- und Qualifikationsprofilen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt, Qualifikationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die ressortinterne Veröffentlichung der Anforderungs- und Qualifikationsprofile fördert die Möglichkeit der aktiven Karriereplanung und die Chancengleichheit der Geschlechter. Mitarbeiterinnen werden in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gezielt durch Weiterbildung gefördert. Die berufliche Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Führungsaufgabe II 508

4 2908 BGBl. II Ausgegeben am 5. November 2002 Nr. 408 und ua. im Mitarbeitergespräch wahrzunehmen. Führungskräfte werden daher in den Themen Gender Mainstreaming und Gleichstellung und Frauenförderung geschult. Das Problembewusstsein von Führungskräften sowie deren Wissen um Betreuungspflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet eine vorurteilsfreie Beurteilung und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betreuungspflichten werden neue Lernformen, insbesondere EDV-gestützte Selbstlernprogramme angeboten. Bildungsangebote stehen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während eines Karenzurlaubes wegen Kinderbetreuung offen. Der Karenzurlaub wird dadurch nicht unterbrochen. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit (Kinder-)Betreuungspflichten werden im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und nach Maßgabe dienstlicher Notwendigkeiten bei den individuellen Dienstzeitregelungen unterstützt. Teilzeitbeschäftigte haben die Möglichkeit, ein Blocken der Dienstzeit zu vereinbaren. Teilbeschäftigung ist kein Hinderungsgrund bei Aufnahmen oder Bestellungen, einschließlich Führungspositionen. Bei Umstiegen auf Teilzeitbeschäftigung sind die Aufgaben quantitativ entsprechend zu reduzieren, nicht aber qualitativ. Bei der Planung der Personalbeschaffung ist darauf zu achten, dass Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr zur Vollbeschäftigung möglich ist. Bei Termingestaltungen wird darauf geachtet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Betreuungspflichten und Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme möglich ist. Wiedereinstieg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beim Wiedereinstieg nach einem Karenzurlaub in der Bewältigung der neuen Situation durch Seminare oder Training-on-the-Job unterstützt. Um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, halten die Führungskräfte sowie die Kolleginnen und Kollegen mit karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während des Karenzurlaubes den Kontakt aufrecht. Zusammenarbeit mit den Gleichbehandlungsbeauftragten Der Frauenförderungsplan geht allen auch allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu. Er ist auf der Homepage des Ressorts verfügbar. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wird über alle Personalzugänge zeitnahe informiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden sich neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorstellen. Gleichbehandlungsbeauftragte werden rechtzeitig von folgenden Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich informiert: Ausschreibung von Funktionen Zusammensetzung von Aufnahmekommissionen Funktionsbestellungen Kommissionen und Projektgruppen Ablehnung von Teilzeit und Teil-Karenzurlauben Organisationsänderungen Verteilung der Ausbildungstage eines Jahres nach dem Geschlecht Gleichbehandlungsbeauftragte Dr. Christa Voigt 50190/7132 Gleichbehandlungsbeauftragte für AkademikerInnen und MaturantInnen, ausgenommen Bereich Sport Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

5 BGBl. II Ausgegeben am 5. November 2002 Nr Mag. Margit Knipp /16 stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für AkademikerInnen und MaturantInnen, ausgenommen Bereich Sport stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Ingrid Teubenbacher 50190/7159 Gleichbehandlungsbeauftragte für alle übrigen MitarbeiterInnen, ausgenommen Bereich Sport Mag. Isabella Prieler 50190/2696 stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für alle übrigen MitarbeiterInnen, ausgenommen Bereich Sport Helga Dolezal 50190/5217 Gleichbehandlungsbeauftragte für den Bereich Sport Christine Bango 50190/5231 stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für den Bereich Sport

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