Chancengleichheit für alle
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- Lukas Kaufer
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1 Khleslplatz 12 A-1120 Wien T F Chancengleichheit für alle Artikel von Brigitte Marcher vom 20. Oktober 2007 Obwohl es in der Europäischen Union eine Reihe von Grundsätzen und Richtlinien gibt, die jedem Menschen in der EU einen Mindestrechtsschutz gegen Diskriminierung bieten insbesondere gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, gibt es nach wie vor Diskriminierungen. Dieser Tatbestand verlangt daher weitere Anstrengungen, damit das Recht, nicht diskriminiert zu werden, auch in einer erweiterten Union wirksam und nachhaltig umgesetzt werden kann. Aufbauend auf die im Jahre 2003 in allen Mitgliedstaaten der EU durchgeführten Informationskampagnen zur Unterstützung des Bewusstseins für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung wurde das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle ausgerufen. Der vorliegende Text ist die erweiterte Fassung eines bereits im Newsletter 2007/2 des Renner-Instituts veröffentlichten Artikels. Er wurde für das politische Magazin ARGUMENTI (2007/2) der SNSD-Partei von Bosnien Herzegowina überarbeitet. (SNSD = Union of Independent Social Democrats) RÜCKMELDUNGEN/ NÄHERE INFORMATION: Dr. Brigitte Marcher, Renner-Institut, Bereich Europa (EU) T ; F marcher@renner-institut.at 1
2 BRIGITTE MARCHER ist im Renner-Institut (Wien) zuständig für Europäische Politik (EU) Moral und nicht Gewalt ist die Quelle der Macht. Ulrich Beck 1 Chancengleichheit für alle Ein großer Teil der EuropäerInnen ist der Meinung, dass in ihrem jeweiligen Land Diskriminierung häufig vorkommt. Insbesondere jene aufgrund ethnischer Herkunft, einer Behinderung und der sexuellen Orientierung wird als verbreitet angesehen. So glaubt jeder zweite, dass in seinem Land nicht ausreichend Anstrengungen unternommen werden, Diskriminierung auch tatsächlich zu bekämpfen. 2 Dazu unterstreicht eine im Jänner 2007 veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage, dass die Kenntnis der Existenz von Antidiskriminierungsgesetzen in der Europäischen Union nach wie vor gering ist. So ist Behinderung die einzige Diskriminierungsform, bei der über die Hälfte der europäischen Öffentlichkeit weiß, dass sie bei der Einstellung neuer MitarbeiterInnen gesetzlich verboten ist. Am wenigsten kennt die Öffentlichkeit die Rechtsvorschriften, die Diskriminierung aufgrund des Alters und der sexuellen Orientierung verbieten. Nur ein Drittel der BürgerInnen der EU kennt die eigenen Rechte für den Fall, dass sie selbst Opfer von Diskriminierung oder Belästigung werden sollten. Fazit: Allem rechtlichen Schutz zum Trotz existiert Diskriminierung nach wie vor. Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, um das Recht, nicht diskriminiert zu werden, in einer erweiterten EU wirksam umzusetzen. Und damit das Bewusstsein für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in allen Mitgliedstaaten auch nachhaltig geschärft wird, hat die EU das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle ausgerufen das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle Die Bedeutung dieses Jahres liegt in den in ganz Europa laufenden Veranstaltungen und Aktivitäten zur Schaffung von Bewusstsein und Verständnis und zur Entwicklung von Instrumenten und Partnerschaften. Auf operativer Ebene geht es um Verstärkung bestehender Partnerschaften zwischen Regierung, Behörden und Organisationen, die im Bereich Chancengleichheit für alle tätig sind. Drei Ziele stehen im Mittelpunkt: (1) die Menschen verstärkt und besser über ihre Rechte zu informieren; (2) einen praktischen Beitrag dazu zu leisten, einer wirklichen Chancengleichheit für alle näher zu kommen und (3) den positiven Wert der Vielfalt herauszustellen. 1 Ulrich Beck, Macht und Gegenmacht im globalen Zeitalter, Neue weltpolitische Ökonomie, Frankfurt/Main, 2002 a 2 Eurobarometer-Spezial Nr. 263 Diskriminierung in der Europäischen Union ; Befragung: Juni - Juli 2006; Veröffentlichung im Jänner 2007; durchgeführt in den damals 25 EU-Mitgliedsländern von TNS Opinion Social im Auftrag der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen Kommission. 2
3 Ins Gewicht fällt auch, welcher über das Jahr hinaus weisende Elan zustande kommen wird. Das Aktionsprogramm : Kampf den Diskriminierungen! Das aktuelle Europäische Jahr knüpft an das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen an, das die Gemeinschaft 2001 auflegte. Mit diesem Programm wurden die Themen Förderung von Vielfalt und Diskriminierungen in unseren Gesellschaften zu einem entscheidenden Zeitpunkt auf die europäische Tagesordnung gesetzt. Der rechtlichen Rahmen dafür war im Jahr davor - also anno mit zwei Richtlinien geschaffen worden, nämlich jener zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und jener zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. 3 Nunmehr waren die rechtlichen Instrumente zur Hand, Diskriminierungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung zu bekämpfen. Natürlich reichen Richtlinien, die jedes Mitgliedsland der EU in seine nationalen Gesetze umsetzen muss, nicht aus, wenn es um die wirksame Bekämpfung von Diskriminierungen geht. Diesbezüglich sind konkrete Maßnahmen erforderlich, die Rechtsvorschriften unterstützen und ihre Wirksamkeit gewährleisten. Das genau sollte das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen leisten. Ausgestattet mit einem Budget von 100 Mio. Euro für einen Fünfjahreszeitraum war es drei wesentlichen Zielen verpflichtet: 1. Verbesserung des Verständnisses von Diskriminierungen durch Analyse und Bewertung. 2. Entwicklung von Handlungskapazitäten und Bekämpfung von Diskriminierungen durch Schaffung und Stärkung des interkulturellen Dialogs. 3. Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung von Werten, die der Bekämpfung von Diskriminierung zugrunde liegen. Ein Programm dieser Art auf europäischer Ebene war ein Novum. Dass es sich bewährte, bestätigte eine externe Bewertung. Bei der Abschlusskonferenz wurde von vielen die Notwendigkeit der Entwicklung von Daten, statistischen Instrumenten und Indikatoren unterstrichen, ebenso wie die Bedeutung, Partnerschaften zwischen EU- Institutionen, Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und NGOs 4 zu schaffen. Wie geht es weiter? Auch wenn mit dem Aktionsprogramm vieles bewegt werden konnte, so sind Mobbing und Diskriminierung für jene, die durch die Gleichstellungsrichtlinie geschützt werden sollen, leider nach wie vor Realität. Jetzt, nach Umsetzung der Richtlinien in die einzelstaatlichen Gesetzgebungen abgesehen von einigen Lücken, ist es wichtig, sich auf die Durchsetzung und den Schutz der Rechte der 3 Beide Richtlinien folgen direkt aus Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in dem es heißt kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Zu beachten ist, dass schon in den drei Dekaden davor zahlreiche Rechtsvorschriften verabschiedet worden waren, die sich gegen Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts wandten und rechtliche Grundlagen für die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz schufen. 4 NGOs = Non Governmental Organisations 3
4 BürgerInnen zu konzentrieren. Das heißt, dass die Arbeit in allen Bereiche fortgesetzt werden muss, um weitere Fortschritte auf dem Weg zur Chancengleichheit und Recht für alle zu erzielen. Diesbezüglich wird das Europäische Jahr der Chancengerechtigkeit für alle zumindest e i n Antriebsfaktor sein. Und viele der 2007 aufgegriffenen Themen könn(t)en dann 2008 im Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs fortgesetzt und weiterentwickelt werden. 5 Zusätzliche Impulse ergeben sich wahrscheinlich auch aus der Tätigkeit der in Wien angesiedelten EU-Agentur für Grundrechte, der bisherigen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die neue Grundrechtsagentur soll den einschlägigen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie deren Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite stehen und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen. Und sie soll die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte erleichtern, wenn im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen eingeleitet oder Aktionen festgelegt werden. PROGRESS das neue Beschäftigungs- und Sozialprogramm Der z w e i t e Antriebsfaktor kommt vom neuen Aktionsprogramm PROGRESS. Dieses Anfang Dezember 2006 ins Leben gerufene Programm will bis 2013 Mitgliedstaaten der EU unterstützen, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und gleiche Chancen für alle anzubieten. Damit bündelt es die Arbeit zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Antidiskriminierung und Vielfalt mit drei anderen parallelen Programmen, die die Bereiche Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration sowie Arbeitsbedingungen umfassen, zu einer integrierten Initiative für Beschäftigung und Solidarität. Ausgestattet mit einem Budget von mehr als 700 Mio. Euro für die gesamte Laufzeit soll PROGRESS zum Erreichen der in der sozialpolitischen Agenda vorgegebenen Ziele und zur Umsetzung der umfassenderen EU-Strategie für Beschäftigung und Wachstum beitragen. Finanziert wird damit in Zukunft die Arbeit zentraler AkteurInnen in fünf Bereichen: Beschäftigungspolitik, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Kampf gegen Diskriminierungen. Der Schwerpunkt der Arbeit richtet sich auf Analyse, Vernetzung und Informationsaustausch zur Verbesserung von Politik und Praxis und auf Kampagnen, in denen wichtige Beschäftigungsthemen erörtert werden. Im Mittelpunkt werden Aktivitäten mit ausgeprägter europäischer Dimension stehen, damit durch das Handeln der EU ein echter Mehrwert erzielt werden kann. Dazu gehören: 1. Europaweite Studien zur Verbesserung des Wissens über Beschäftigung und Sozialfragen; 5 Decision No 1983/2006/EC of the European Parliament and of the Council of 18 Dec concerning the European Year of Intercultural Dialogue (2008): Whereas: (3) European citizens, and all those living in the EU temporarily or permanently, should therefore have the opportunity to take part in intercultural dialogue and fulfil their potential in a diverse, pluralist, solidarity-based and dynamic society, not only in Europe but also in the world. 4
5 2. Weiterbildung von JuristInnen und politischen AkteurInnen oder Überwachung der Durchführung von EU-Strategien und EU-Rechtsvorschriften im Hinblick auf kohärente Anwendung; 3. Aufbau von Netzwerken nationaler ExpertInnen zur Förderung des voneinander Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren; 4. Unterstützung der wichtigsten EU-weit operierenden NGO-Netze, die gegen Diskriminierung vorgehen und die Gleichstellung der Geschlechter fördern; 5. Sensibilisierung der BürgerInnen in der ganzen EU für die Strategien und Rechtsvorschriften im Sozial- und Beschäftigungsbereich. Ein zentrales Element von PROGRESS wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und den relevanten NGOs sein. Ein Ausschuss mit Vertretern der Mitgliedstaaten wird die Kommission bei der Durchführung des Programms unterstützen. Das Programm richtet sich an die Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, an die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, an die Unternehmen und an die Arbeitnehmerorganisationen. Teilnehmen werden auch NGO, Universitäten, Forschungsinstitute und ExpertInnen, etwa VertreterInnen statistischer Ämter und JuristInnen. An den Maßnahmen können sich die 27 EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten sowie die Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer beteiligen. Was ist das Ziel? Europa braucht eine Gesellschaft, in der alle Menschen eine faire Chance haben, aktiv teilzuhaben und ihr Potential zu entfalten, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer Weltanschauung oder sexuellen Orientierung. Gleiche Rechte in der Praxis sind das Ziel. Der Weg dorthin ist noch steinig, wie die täglichen Wahrnehmungen und Nachrichten bestätigen: Noch immer mangelt es vielerorts an Rechtsbewusstsein, besonders in den Bereichen Minderheitenschutz und Gleichbehandlung
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