Elterninitiative. Rückmeldung der Elterninitiative Hort "Die Schlaufüchse" e. V. zur künftigen Kapazität und weiteren Verfahrensweise
|
|
- Beate Fuhrmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Elterninitiative Hort Die Schlaufüchse e. V. Stadtverwaltung Pirna Fachgruppe 40 Schule und Soziales Herr Steffen Köhler Am Markt 1/ Pirna Zusätzlicher Verteiler: Fraktionsvorsitzende des Stadtrates 7. November 2016 Rückmeldung der Elterninitiative Hort "Die Schlaufüchse" e. V. zur künftigen Kapazität und weiteren Verfahrensweise Sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, wie in der Beratung am vereinbart, übergeben wir Ihnen hiermit die Entscheidung des Vorstandes der Elterninitiative Hort "Die Schlaufüchse" e. V. zu Ihrem Vorschlag, die Kapazität des Hortes ab dem Schuljahr 2017/2018 zu reduzieren. Der Vorstand der Elterninitiative Hort "Die Schlaufüchse" e. V. fasst nach eingehender Prüfung des Vorschlages der Stadt Pirna vom sowie nach gemeinsamer Diskussion und Abstimmung mit dem Elternrat des Hortes und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Kinder und Eltern folgenden Beschluss: Einer Reduzierung der Kapazität des Hortes von derzeit 185 Plätzen auf 150 Plätze ab dem Schuljahr 2017/2018 wird nicht zugestimmt. Begründung der Entscheidung: 1. Die Elterninitiative Hort "Die Schlaufüchse" e. V. begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, die Doppelnutzung zum Ende des Schuljahres 2016/2017 aufzuheben und den Hort als Ersatz für die freigelenkten Schulräume in einem Containerkomplex unterzubringen. 2. Nach Prüfung der vorgeschlagenen alternativen Standortvorschläge für derartige Containerplätze wurde jedoch deutlich, dass diese im Zusammenhang mit der Umschichtung von 35 Hortplätzen zum ASB als neuem Träger in der Mehrheit so nicht realisierbar sind. Gründe dafür sind u. a. folgende: Der Standort 1 (Anlage): Wurde bereits durch die Stadtverwaltung verworfen, da der Hof derzeit neugestaltet wird. Elterninitiative Hort Die Schlaufüchse e.v. Anschrift: Internet und Bankverbindung: Prof.-Roßmäßler-Straße Pirna Tel. : Fax: hort@schlaufuechse.de Internet: Kto.Nr.: BLZ: Bank: DKB Berlin
2 - 2 - Standorte 2 und 3: Sie bedingen eine Nutzung des Außengeländes der Grundschule. Da lt. Vorschlag der Stadt im Anbau der Grundschule bis zu 85 Hortplätze unter Trägerschaft des ASB bestehen, ist eine gemeinsame Nutzung des Außengeländes durch Einrichtung unterschiedlicher Träger aus haftungs- und aufsichtspflichtigen Gründen bereits als nicht zulässig benannt worden. Standort 4: Hier müsste der Hort Die Schlaufüchse auf die Nutzung des bisherigen Außengeländes verzichten, welches durch die Elterninitiative mit hohem personellem und finanziellem Aufwand selbst gestaltet wurde. Inwieweit dieser Standort überhaupt die flächenmäßigen Möglichkeiten erfüllt, konnte noch nicht dargelegt werden. Absehbar ist jedoch, dass der Hort diesbezüglich dann mit erheblichen Einschränkungen zu Lasten der Kinder leben müsste. Alternative Standorte 5 und 6: Dies würde dazu führen, dass der Hort komplett die Standortvorteile und die unmittelbare Bindung an die Grundschule verlieren würde. Das ist aus unserer Sicht für den größten Hort des Stadtteiles nicht hinnehmbar und würde die Kinder und Eltern des Hortes im besonderen Maße benachteiligen (z. B. Längere Wege, erschwerte Zusammenarbeit mit Schule, Einschränkungen im Ganztagesangebot usw.). 3. Seitens der Stadt Pirna wurde durch Herrn Bürgermeister Lang und Herrn Köhler in den Beratungen am bei Oberbürgermeister Hanke und am gegenüber Vorstand und Elternrat des Hortes die Zusicherung gemacht, den Hort "Die Schlaufüchse" auch künftig mit der Kapazität von 185 Plätzen im Bedarfsplan vorzusehen. Diesbezüglich stehen wir auch weiterhin zu unserer Aussage, auch ab dem Schuljahr 2017/2018 diese Kapazität abzusichern.
3 - 3 - Der Stadt Pirna wird zur Lösung des Problems folgender Alternativvorschlag unterbreitet: 1. Aufstellung der Container für ca. 155 Plätze im unmittelbaren Schulbereich (Außengelände der Grundschule). Favorisiert wird hier der Vorschlag der Stadtverwaltung im Bereich südlich vor der Turnhalle (siehe Anlage, Standort 2). 2. Betreuung weiterer 30 Kinder im Bereich des alten Hortbereiches im Rahmen der Gesamtkapazität von 185 Plätzen. Um die Freiräumung des Hortanbaus zur Unterbringung von Schulklassen während der geplanten Sanierung der Diesterweg- Grundschule ab 2019 sicherzustellen, empfiehlt sich allerdings die Aufstellung von Containern mit einer Kapazität für 185 Hortkinder. 3. Zur Absicherung des Bedarfes an Hortplätzen erhöht die Elterninitiative, befristet für ca. 1 Jahr, jedoch längstens bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte Prof.-Roßmäßler- Str., ihre Kapazität um weitere 50 Hortplätze. Diese werden ebenfalls, gleichlautend mit dem Vorschlag der Stadt Pirna, im alten Hortbereich untergebracht. In enger, direkter Abstimmung mit dem ASB als künftiger Träger der Kindertagestätte, werden diese Betreuungsverträge mit einer Befristung bis zur Fertigstellung abgeschlossen und nach Inbetriebnahme dieser an den neuen Träger übergeleitet. Das dafür erforderliche Fachpersonal wird durch die Elterninitiative unter Mitwirkung des ASB als neuem Träger befristet eingestellt oder von diesem für den betreffenden Zeitraum übernommen und anschließend an ihn übergeleitet. Nachweisführung zum Alternativvorschlag: 1. Die Auswirkungen für die derzeit im Hort betreuten Kinder werden minimiert (lediglich Umzug in Container). Sie verbleiben grundsätzlich im gewohnten Umfeld und nutzen dieselben Möglichkeiten wie bisher. 2. Es liegt im besonderen Interesse der Kinder und Eltern, dass der größte Hort des Stadtteiles Pirna-Copitz in unmittelbarer Schulnähe verbleibt. Nur so können die gemeinsamen Synergieeffekte zwischen Grundschule und Hort effektiv genutzt werden. Dazu gehören insbesondere: unmittelbare und direkte Abstimmung zwischen Eltern, Lehrer und Erzieher, effektive und qualitativ hochwertige Ganztagesangebote ohne lange Wege gemeinsame Maßnahmen, Angebote und Feste von Schule und Hort Möglichkeiten zur Absicherung kurzfristigen Betreuungsbedarfes Sicherer Schul- und Hortweg klare Regelungen zur Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeiten z. B. bei Esseneinnahme und im Außengelände durch einen Träger. 3. Verringerung des Investitionsbedarfes der Stadt Pirna durch Nutzung der bereits vorhandenen Außenspielmöglichkeiten des Hortes "Die Schlaufüchse". Dies ist nur möglich, wenn sich nur ein Träger im Bereich befindet. 4. Die Durchgängigkeit der Alters- und Klassenstufenstruktur des Hortes "Die Schlaufüchse" bliebe erhalten. Die Aufnahme und Betreuung von Kindern der neuen 1. Klassen kann wie vorgesehen erfolgen. 5. Durch eine frühzeitige und enge Kooperation unseres Hortes mit der benachbarten Kindertagesstätte des ASB können Möglichkeiten der Zusammenarbeit erkundet und genutzt werden. Vorteile hierbei sind insbesondere neben gemeinsamen Veranstaltungen beispielsweise auch in einer möglichen und Notfallbetreuung an Schließtagen zu sehen. 6. Durch eine entsprechend hohe Zentralisierung von Hortplätzen im unmittelbaren Schulumfeld wird der Grundschulstandort Pirna-Copitz attraktiver gestaltet.
4 - 4 - Fazit: Die genannten Maßnahmen sind in hohem Umfang deckungsgleich mit den Vorschlägen der Stadtverwaltung Pirna. Damit werden die Anforderungen aller Beteiligten weitestgehend abgedeckt und eine umfassende und zukunftssichere Lösung gesichert. Durch den Verzicht auf Kapazitätsumschichtungen und Konzentration auf einen Standort lassen sich vorhandene Möglichkeiten besser nutzen und investive Mittel sparsamer und zielgerichteter einsetzen. Vor allem berücksichtigen die daraus resultierenden sehr guten Schul- und Hortbedingungen in besonderem Maße die Anforderungen der zu betreuenden Kinder und deren Eltern. Auswirkungen, welche aus der notwendigen Umstellung erwachsen, werden für diese auf ein Minimum reduziert. Wir, der Elternrat des Hortes und der Vorstand der Elterninitiative Hort Die Schlaufüchse halten diese Lösung im Sinne aller für tragfähig und umsetzbar. Damit können auch zukünftige Anforderungen flexibel erfüllt und umgesetzt werden. Wir bitten Sie, diese Lösung in die Vorlage einfließen zu lassen. Zur vertiefenden Erörterung bitten wir um die Festsetzung eines kurzfristigen Besprechungstermins seitens der Stadtverwaltung bis zum in gleicher Runde wie am Mit freundlichen Grüßen Uwe Lehnert 1. Vorsitzender
5
Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland
Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz
MehrORM 11/01 S. 1. S a t z u n g. der Stadt Marienberg für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Marienberg. vom
ORM 11/01 S. 1 S a t z u n g der Stadt Marienberg für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Marienberg. vom 04.02.1997 Inhalt: 1 Trägerschaft 2 Aufsicht Hausherr 4 Verwaltung und Leistung
MehrStadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa.
Geschäftsordnung Stadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa. Der Stadtelternrat hat die vorliegende Geschäftsordnung zum 22.04.2013 beschlossen. Präambel Die Mitglieder des Stadtrates sind gewählte Mitglieder
MehrGebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
Mehrvom Geltungsbereich
41/01 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Burgstädt vom 08.06.2010 Auf der Grundlage
MehrBürgerantrag gem. 24 GO NRW
c/o Ulrike Blumenreich Wiener Str. 33 53117 Bonn Herrn Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch Altes Rathaus 53111 Bonn Bonn, 26.9.2014 Bürgerantrag gem. 24 GO NRW Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der beantragt:
MehrSatzung. Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Marpingen. für die
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Marpingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Marpingen vom 09.12.2014 Gemäß 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der
MehrProtokoll der Sitzung des Unterstützungsausschusses am 18. Mai 2017
Protokoll der Sitzung des Unterstützungsausschusses am 18. Mai 2017 Vorweg: Der Tagesordnungspunkt Betreuung wurde nicht diskutiert. Die dazu verteilten Fragebögen wurden eingesammelt und werden zu einem
MehrWahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg
1 Tagesordnungspunkt 3 Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg Gemäß 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Vorsitzenden
MehrHort oder Ganztagesschule in der Grundschule?
Liebe Eltern, Hort oder Ganztagesschule in der Grundschule? seit vielen Jahren bietet die Achtalschule ein vielfältiges Ganztagesangebot an. Ab kommendem Schuljahr werden wir jedoch die hierfür notwendigen
MehrÄnderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Anschriften lt. anliegendem Verteiler Bearbeitet von Herrn Ehrhardt E-Mail: joerg.ehrhardt@mk.niedersachsen.de
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
MehrBitte beachten Sie, dass pro Verein nur jeweils die zur Stimmabgabe angemeldeten zwei Personen stimmberechtigt sind.
POKER-VERBAND BERLIN c/o UUV An die Vorstände der Mitglieder im PVB Berlin den 19.01.2016 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie recht herzlich
Mehr(5) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte (Gastkinder, Mehrbetreuung) entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuungsleistung.
S a t z u n g zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Oschatz (Elternbeitragssatzung) mit 3. Änderungssatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrElternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz
1 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz SR/BV/2011/2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Pflicht zur Zahlung Seite 2 3 Abgabenschuldner Seite
MehrSatzung der Stadt Wilthen über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. (Kinderbetreuungssatzung)
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und dem Gesetz zur Förderung
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Jugend, Soziales, Schulen Bearbeiter: Petra Weder in Zusammenarbeit mit: Frau Wache Vorlage-Nr.: SR038-2018 Datum: 06.08.2018 Aktenzeichen: Beschlussvorlage
MehrRundschreiben Nr. 42/ 489/ 2006
Dezernat 4 Schulen, Jugend Landschaftsverband Rheinland Dez. 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrGrundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen
Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen Rückmeldung Kanton: Zug Zur Erläuterung des Fragebogens Teil
Mehrvom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich
Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung
MehrModelle und Formen der Kinderbetreuung
Modelle und Formen der Kinderbetreuung 1 Kinderbetreuung - Regelmäßig 1. Betriebskindertagesstätte in den Händen eines Unternehmens meistens auf dem Unternehmensgelände oder in der Nähe. Unternehmen braucht
MehrVorlage Nr. SV/053/2010. Interkommunale Zusammenarbeit; Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit der Gemeinde Diemelsee
Seite 1 KREISSTADT KORBACH Korbach, 27. November 2015 Der Magistrat Ordnungs- und Standesamt Vorlage Nr. Haupt- und Finanzausschuss (Tagesordnungspunkt 4 für die Sitzung am 01.12.2010) Stadtverordnetenversammlung
MehrRegierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Staatskanzlei Marktplatz 9 CH-4001 Basel Telefon +41 (0)61 267 85 62 Telefax +41 (0)61 267 85 72 E-Mail staatskanzlei@bs.ch Internet www.bs.ch Herrn Hanspeter Gass
MehrSchulen und Kindertagesstätten der Stadt Finsterwalde
Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Finsterwalde Grundschule Finsterwalde Nehesdorf mit Hort Grundschule Stadtmitte mit Hort Grundschule Nord mit Hort Evangelische Grundschule Oberstufenzentrum Sängerstadt
MehrHandlungskonzept der. GS Rosa-Parks-Schule/Isernhagener Straße zum Schuljahr 2012/2013
GS /Isernhagener Straße zum Schuljahr 2012/2013 Fachbereich Bibliothek und Schule 42.12 Ganztagsschulangebote Brüderstraße 6 30159 Hannover Erlass Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule des Nds.
MehrBenutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen an den städtischen Schulen in Weingarten vom , geändert zum Aufgaben...
die Betreuungseinrichtungen an den vom 24.04.2012, geändert zum 11.06.2018 Inhalt 1 Aufgaben... 1 2 Anmeldung und Vorrang der Erwerbstätigkeit... 2 3 Abmeldung/Änderung... 2 4 Ausschluss... 2 5 Öffnungszeiten/Schließtage...
MehrSatzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom 07.05.2013 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA
1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA Satzung der Stadt Flöha über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Stadt Flöha und über
Mehr(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches
Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar
MehrHerangehensweise Inhaltsdiskussion Danach Realisierung der Einsparungen
JUGENDARBEIT 4.513.00.14.8 Ergebnisprotokoll über die Sitzung des Unterausschusses am 02. Februar 2005, 17.00 Uhr Raum 201, Haus der Verbände, Mengstraße 43 Nr. 03/2005 Beginn: 17.04 Uhr Ende: Uhr TeilnehmerInnen:
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Jugend, Soziales, Schulen Bearbeiter: Petra Weder in Zusammenarbeit mit: Frau Wache Vorlage-Nr.: SR060-2017 Datum: 07.09.2017 Aktenzeichen: Beschlussvorlage
MehrV. Schule und Kultur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Linnich vom
V. Schule und Kultur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Linnich vom 27.04.2007 1. Änderung vom 17.03.2009 2. Änderung vom 26.04.2012
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 04.09.2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Mehrvielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes.
Vorab per Email: Sozialausschuss@landtag-ltsh.de Schleswig-Holsteinischer Landtag Frau Petra Tschanter Postfach 7121 24171 Kiel Landesgeschäftsstelle Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 27.07.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Aktuelle Situation der Hortbetreuung an
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Oberschöna nach dem SächsKitaG
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Oberschöna nach dem SächsKitaG Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen
MehrSeite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Personal- und Organisationsreferat I. Herrn Stadtrat Akman DIE LINKE Rathaus Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat 11.04.2014 Vergibt die Stadt befristete Arbeitsverträge?
MehrEntschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Bundesrat Drucksache 742/13 29.10.13 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Ministerpräsident Kiel, 29. Oktober 2013 des
MehrSatzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt
Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt Aufgrund der 4, 6, 8, 22 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote
Gemeinde Mulda Landkreis Mittelsachsen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mulda (Betreuungs- und Elternbeitragssatzung)
MehrVorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 03.12.2015 Bearbeitet von: Frau Kilian Tel.: 361-10300 Lfd. Nr. 39/16 Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.12.2015
MehrP r o t o k o l l. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Beschlussfähigkeit
P r o t o k o l l der Jahreshauptversammlung 2014 des Tennis-Clubs Schacht-Audorf e.v. am Montag, den 3. März 2014, in Schacht-Audorf, Hüttenstr, Gaststätte Audorfer Hof Versammlungsleiter : Joachim Ahrendt,
Mehröffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler
Drucksache Nr. 26 /1 PSP-Element 1.100.06.02 Amt für Schule, Jugend und Sport 18.01.2010 Berthold Klicza öffentliche Sitzung Rat der Stadt 26.01.2010 Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum
MehrStand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrStand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrAnmeldeformular für Hort und Mittagsbetreuung in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2017/2018
Anmeldeformular für Hort und Mittagsbetreuung in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2017/2018 Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, geben Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 05.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
MehrErrichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft
8. Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft im Jugendzentrum der Gemeinde Ilvesheim h i e r Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung der Umbaumaßnahmen; Beschluss. Sachverhalt: Die Notwendigkeit,
MehrBericht über die Untersuchung der städtischen Kindertagesstätten
Projekt Kindertageseinrichtungen Eine Information der Stadt Mönchengladbach Bericht über die Untersuchung der städtischen Kindertagesstätten - gemäß Auftrag des Rates vom 23.02.2011 - Anlagenband 2 Projekt
MehrMitgliederversammlung des KITA-Elternrat Mecklenburgische Seenplatte
Waren/Müritz, 08.03.2013 An die Elternvertretungen in den Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten und Hort im LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E I N L A D U N G am 16. März 2013 von 09:00 Uhr bis
MehrGemeinde Sörup Der Bürgermeister
Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister
MehrIndustriemechaniker/ Industriemechanikerin
Bundesrat Drucksache 679/12 01.11.12 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi - K Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-
MehrLeitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern
Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Präambel Eltern und Erzieher tragen eine gemeinsame Verantwortung
MehrSamtgemeindebürgermeisterkandidat, RAINER SCHLICHTMANN Gemeinsam geht s weiter 12. APRIL SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTERWAHL
www.rainer-schlichtmann.de Samtgemeindebürgermeisterkandidat, parteilos RAINER SCHLICHTMANN Gemeinsam geht s weiter 12. APRIL SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTERWAHL RAINER SCHLICHTMANN Gemeinsam geht s weiter Liebe
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund
Mehrvom 02. März 2016 (Amtsblatt Jg. 26 Nr. 5 vom 19. März 2016) Paragraph Art der Datum Veröffentlichung
Änderungsregister Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung
Mehr2/1 Seite 1. Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim
Seite 1 Gemäß 5, 50, 51, Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I, S. 2 ff.) sowie
MehrBeschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat Quedlinburg
TOP 8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage: BV-StRQ/005/17 Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Ja 26 Nein
Mehr1 Geltungsbereich. Aufnahme
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen (Elternbeitragssatzung) 1 Auf der Grundlage
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Bevölkerungsprognose von IT.NRW in der Landesverkehrsprognose für den ÖPNV-Bedarfsplan Drucksache Nr.: RR 75/ 2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 16. September
MehrVorlage Nr Thema. Bedarfsprognose Kinderbetreuungsangebote bis zum Jahr Beschlussantrag
Vorlage 2009 Nr. 175 Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: FB 2/42/Zi 19. Oktober 2009 VA 04.11.2009 nö Beratung GR 11.11.2009 ö Beschluss Thema Bedarfsprognose Kinderbetreuungsangebote
MehrGeschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt. Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung
Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt Präambel Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. Im Sinne einer umfassenden Bürgerorientierung sind
MehrOI!MERBÜRGERMEi5TER 2 2. MAI l'llr... ::;. Li.!!" S.!Iii,lh "'~rv,l""':j ;.",.:'~...:...~~:':':"~_
FRAKTION S' 90/DIE GRÜNEN, RATH'\USPLATZ 2. 90403 Nü~NBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 NOrnberg SiR 2=T. obi 2.oö:1 OI!MERBÜRGERMEi5TER 2 2. MAI 2009 1...
MehrSatzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1255 7. Wahlperiode 13.11.2017 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
MehrKooperationsvertrag. Zwischen. der Schulleitung der 30. Grundschule Am Hechtpark Dresden vertreten durch Herrn Mathias Gläsel (Rektor) und
Kooperationsvertrag Zwischen der Schulleitung der 30. Grundschule Am Hechtpark Dresden vertreten durch Herrn Mathias Gläsel (Rektor) und dem Schulhort KINDERLAND Sachsen e. V. Hort 30. Grundschule vertreten
MehrGrößer und umfangreicher Das 2. Schulbauprogramm übertrifft das im Jahr 2016 verabschiedete 1. Schulbauprogramm an Umfang und Aufwand
Größer und umfangreicher Das 2. Schulbauprogramm übertrifft das im Jahr 2016 verabschiedete 1. Schulbauprogramm an Umfang und Aufwand 1. Bauprogramm 2. Bauprogramm Projekte insgesamt 31 38 Betroffene Schulen
MehrBefreiung von den Festsetzungen des B7
Befreiung von den Festsetzungen des B7 Die Gemeinde hat in der 31. öffentlichen Sitzung des Bau- und Territorialausschusses der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow am 23. Februar 2006 der Befreiung der Festsetzung
MehrVereinssatzung. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung.
Vereinssatzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Elterninitiative Hort Die Schlaufüchse e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Pirna-Copitz, Prof.-Roßmäßler-Str. 42. Er ist unter der VR-Nr. 20968
MehrImpressionen vom VDP-Bundeskongress 2015 in Magdeburg
Impressionen vom VDP-Bundeskongress 2015 in Magdeburg Der VDP-Bundeskongress 2015, der am 19. und 20.11. erstmals seit 14 Jahren wieder in Sachsen-Anhalt stattfand, erfreute sich einer hohen Resonanz,
MehrSTADT WUNSIEDEL GZ:
STADT WUNSIEDEL GZ: 028 101-1 - 8.1. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wunsiedel (Hauptsatzung) Neufassung Änderung ab Änderung ab Änderung ab Stadtratsbeschluss
Mehrposition Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Entwurf zur Änderung Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) DGB Bezirk Niedersachsen
Mehrin folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016:
Liebe Eltern, in folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016: Ferien Datum der Ferienwoche Ostern 21.03.-24.03.2016 Sommer 27.06.-01.07.2016 Sommer 04.07.-08.07.2016
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1
Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24.
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 506 04.05.73 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes A. Zielsetzung Der in Artikel
MehrVorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2011 TOP I. 5. Zukunft der Vollzugsgemeinschaft mit Niedersachsen
DER SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERFASSUNG Bremen, 19. Oktober 2011 Lockfeldt Tel.: 361-14476 Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2011 TOP I. 5 Zukunft der Vollzugsgemeinschaft mit
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 217/15 12.05.15 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein A. Problem Tiertötungen sind nur dann mit Artikel 20 a Grundgesetz vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen
MehrBenutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg
Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg 1 Träger und Rechtsform Die Tageseinrichtung Hort der Grundschule am Rühner Landweg (weiter: Hort GS RLW) wird von der Stadt Bützow als
MehrNutzung TiN für uns und für Mönchengladbach. Mönchengladbach, den offener Brief. Sehr geehrter Damen und Herren,
offener Brief Mönchengladbach, den 15.03.2015 Nutzung TiN für uns und für Mönchengladbach Sehr geehrter Damen und Herren, wir benötigen dringend Ihre Hilfe, Ihre Unterstützung und Ihren Einfluss um es
MehrVerordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- Zuständigkeitsverordnung
Bundesrat Drucksache 614/13 02.08.13 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- A. Problem und Ziel In der Rennwett- und Lotteriegesetz-
MehrAn den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Ministerium tür Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
MehrJA zum Erhalt der Spicherer Schule
JA zum Erhalt der Spicherer Schule Memo 3 Sprengelgrenzen Die beiden bereits von uns an die verantwortlichen Stadträte und die zuständigen Referenten übergebenen Memos haben sich mit der Schulwegsituation
MehrBetreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz
1 Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Abschluss eines Betreuungsvertrages Seite 2 3 Öffnungszeiten Seite 2 4
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die 1) 2) 3) 4)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die 1) 2) 3) 4) Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.7.2003 KOM(2003) 426 endgültig 2003/0158 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES betreffend die Analyse und die Zusammenarbeit in Bezug
Mehr1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4
MehrAusschuss für Jugend, Familie, Soziales und Kultur der Wallfahrtsstadt Werl Werl, den
Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Kultur der Wallfahrtsstadt Werl Werl, den 28.08.2015 An die Damen und Herren des Ausschusses für Jugend, Familie, Soziales und Kultur der Wallfahrtsstadt Werl
MehrArbeitskreis Zahngesundheit Dortmund
Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe in Dortmund, Hövelstrasse 8, 44137 Dortmund (nachfolgend AK Zahn" genannt), der - Grundschule
MehrAK L-/H-Gasanpassung in NRW
Sitzung - AK L-/H-Gasanpassung in NRW TOP 4 Aktuelles zur MRU aus dem BDEW www.bdew.de 100-Tage-Gesetzentwurf Hintergrund AK L-/H-Gasanpassung Michael Metternichin NRW Seite 2 EEG-/KWKG-Änderungsgesetz
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg
S A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg Auf der Grundlage von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Mehr> Oft fehlen Parkflächen/Kurzparkflächen vor den Einrichtungen. Wie kann da Abhilfe geschaffen werden?
Fortschritt der baulichen Sanierung der Erfurter Kitas Mehrfach wurde in den Medien und in der Öffentlichkeit vom amtierenden Oberbürgermeister angekündigt, dass die Kita-Sanierung abgeschlossen sein soll.
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 04. September 2013 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 7/2013 Sehr geehrte Damen und
MehrProtokoll der Jahreshauptversammlung vom
Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Brachttal e.v. Jahnstraße 9, 63636 Brachttal Tel.: 06054 / 909584 www.fgs-brachttal.de Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 21.03.13 Anwesende des Vorstands:
MehrVom 18. Juli Geltungsbereich
Satzung der Stadt Geringswalde über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) Vom 18. Juli 2017 * (Geringswalder
MehrStadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel (Anhörung) Ö
Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister 17-03640 Mitteilung öffentlich Betreff: Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte Organisationseinheit: Dezernat V 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit Datum:
MehrPLATZBEDARF UND PERSONALBEDARF KINDERTAGESSTÄTTEN MARKTFLECKENS MENGERSKIRCHEN IN DEN DES
PLATZBEDARF UND PERSONALBEDARF IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DES MARKTFLECKENS MENGERSKIRCHEN RÜCKBLICK AUF DIE KINDERZAHLENTWICKLUNG (GEBURTEN) 2008-2016 KINDER IM U3-ALTER JAHRGANG 2-3 JAHREN; JAHRGANG 1-2
MehrNeue Abfahrt Gut Neuheim bringt zusätzlichen Verkehr nach Friesheim und Bliesheim
Hintergrundinformation Erftstadt, 4.03.2009 Neue Abfahrt Gut Neuheim bringt zusätzlichen Verkehr nach Friesheim und Bliesheim Die SPD-Fraktion befürchtet, dass die geplante und genehmigte neue Autobahnabfahrt
MehrGefährdung der Hortversorgung durch Umwidmung von Hortplätzen in U3-Plätze. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 4. April 2013 Gefährdung der Hortversorgung durch Umwidmung von Hortplätzen in U3-Plätze Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine
Mehr