Ordnungswidrigkeitenrecht
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- Otto Schreiber
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Ordnungswidrigkeitenrecht Geldbuße und Nebenfolgen D. Klesczewski/N. Lieber 1
2 Hinweise: Fortsetzung der Vorlesung Nächste Woche: Verbandsgeldbuße (DK) Ab übernächster Woche: Bußgeldverfahren (NL) Zum Nachlesen: Klesczewski, Ordnungswidrigkeitenrecht, Rn
3 Rechtsfolgen Verwarnung, Verwarnungsgeld, 56 I OWiG Geldbuße, 17 f. OWiG Nebenfolgen 3
4 Vergleich: Strafe/Geldbuße Strafe Voraussetzung: Straftat = Rechtsgutsangriff Zweck Schuldausgleich durch sozialethischen Tadel (-> 40 StGB) Verbrechensvorbeugung Geldbuße Voraussetzung: Kein Rechtsgutsangriff Beeinträchtigung der Gefahrenvorsorge Zweck Pflichtenmahnung ohne Tadel Einübung in Gefahrenvorsorgestandards Gewinnabschöpfung 4
5 Bußgeldzumessung I. Wahl des Bußgeldrahmens A. Untergrenze, 17 I OWiG: 5 B. Obergrenze 1. Spezialgesetze (z. B. 24 II StVG; 81 IV GWB) 2. Regelobergrenze, 17 I OWiG: Halbierung bei Fahrlässigkeit, 17 II OWiG II. Zumessung A. Bedeutung der OWi B. Vorwurf C. Wirtschaftliche Verhältnisse D. Gewinnabschöpfung, 17 IV 1 OWiG (Nettoprinzip) E. Beachte: 17 IV 2 OWiG 5
6 Bedeutung der OWi erschwerend: mildernd: vor allem: -Art der Ausführung -Ausmaß der Pflichtwidrigkeit -Häufung entspr. OWis vor allem: 13 II, 23 II, III, 27 II 2, 28 I StGB analog 6
7 Vorwurf erschwerend: mildernd: vor allem: -Tatgesinnung -verwerfliche Beweggründe u. Ziele -Wiederholungstäter vor allem: 17 S. 2, 21 StGB analog 7
8 Wirtschaftliche Verhältnisse i. d. R. irrelevant bei geringfügiger OWi (bis 55 ) i. Ü. in Betracht zu ziehen vor allem Nettoeinkommen, das unabhängig von der OWi erzielt wurde etwaiger aus OWi erzielter Gewinn 8
9 Bußgeldkatalog OWi gem. 24, 24a, 24c StVG -Regelsätze: 1 II 1 BKatV -Regelfahrverbot: 4 I, III BKatV Modifikation bei außergewöhnlichen Umständen, z. B. 3 IVa, VI BKatV Abschnitt I: fahrlässig Begehung u. gewöhnliche Umstände Abschnitt II: Vorsätzliche Begehung u. gewöhnliche Umstände 9
10 Nebenfolgen Verbandsgeldbuße, 30 OWiG Verfall, 29a OwiG Einziehung, OWiG Spezialgesetze z. B. Fahrverbot, 25 StVG 10
11 Verfall gegen Täter gegen Dritten bei nicht vorwerfbarem Handeln wenn Täter für den Dritten handelt. 11
12 Verfall I. Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung, 1 II A. Tatbestand B. Rechtswidrigkeit II. Subsidiarität A. zur Geldbuße, 29a I letzter Hs. OWiG B. zur Mehrerlösabschöpfung gem. 8 WiStG III. Geldwerter Vorteil A. Etwas 1. Bruttoprinzip (h. M.) 2. Schätzung, 29a III, 18 OWiG B. Beim Täter, 29a I OWiG C. Bei Dritten, 29a II, wenn Täter für ihn gehandelt hat IV. Ermessensausübung -Entreicherung beachten, wenn Begünstigter nicht bösgläubig. 12
13 Doppelnatur der Einziehung bußgeldvertretend bußgeldersetzend 22 II Nr. 1, z. T. auch 29 OWiG 22 I Nr. 2, II, 23, 27 z. T. auch 29 OWiG Anrechnung auf Geldbuße Verhängung an Stelle einer Geldbuße 13
14 Bußgeldvertretende Einziehung I. Spezialgesetzliche Anordnung, 22 I OWiG II. Ordnungswidrigkeit A. Tatbestand B. Rechtswidrigkeit C. Vorwerfbarkeit D. Sonstige Ahndbarkeitsbedingungen III. Keine Unverhältnismäßigkeit, 24 I OWiG IV. Einziehungsgegenstand A. Gegenstand, der dem Täter gehört, 22 I Nr. 1 OwiG B. Wertersatz, 25 OWiG 14
15 Nebenfolgen in Spezialgesetzen Mehrerlösabschöpfung, 8-10 WiStG Verbot der Jagdausübung, 41a I Nr. 2 BJagdG Fahrverbot, 25 StVG Vorteilsabschöpfung, 33 EnWG, 34 f. GWB, 43 TKG 15
16 Fahrverbot, 25 StVG I. Verkehrs-OWi, i. S. v. 24, 24a StVG II. Verletzung von Pflichten A. eines KfZ-Führers B. von bestimmten Gewicht 1. OWi gem. 24a, 25 I 2 StVG 2. bei anderen Verkehrs-OWi a) Grob ( 4 I 1 Nr. 1-4 BKatV) o. b) Beharrlich ( 4 II BKatV) III. Ermessen A. Anordnung 1. Regelanordnung: OWi gem. 24a, 25 I 2 StVG 2. Im Übrigen: Einzelfallwürdigung B. Dauer: 1-3 Monate 1. Regelsätze: 4 I 1 Nr. 1-4, II 1, III BKatV 2. Im Übrigen: Einzelfallwürdigung 16
17 Gesamtzumessung der Rechtsfolgen I. Bußgeldzumessung i. e. S. A. Wahl des Bußgeldrahmens B. (Vorläufige) Zumessung (ohne Blick auf Nebenfolgen) II. Nebenfolgen (A. Verfall) (B. Verbandsgeldbuße) C. Bußgeldvertretende Nebenfolgen 1. Einziehung 2. Fahrverbot 3. Verbot der Jagdausübung III. Endgültige Zumessung der Geldbuße -Berücksichtigung bußgeldvertretender Nebenfolgen 17
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