der Gemeinde Neukirchen
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- Anna Hochberg
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1 AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom Gem. 51 Abs. 6 Sächsische Gemeindeordnung muss der Bürgermeister durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied in öffentlicher Sitzung vereidigt und verpflichtet werden. Nach erfolgter Wiederwahl wurde der Bürgermeister Herr Lori nun durch den Gemeinderat Herrn Drobniewski für seine neue Amtszeit verpflichtet. Der Diensteid wurde von Herrn Lori bereits am in öffentlicher Sitzung geleistet. 2. Nach dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz vom wurde den kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden nach 45 StVO übertragen, soweit sich diese auf Gemeindestraßen beziehen. Daher wurde beschlossen, einen Verkehrsausschuss zu bilden. Diese Ausschuss ist vor dem Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für dauerhafte Verkehrsbeschränkungen, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen, zu hören und in die Vorbereitungen einzubeziehen. Gleichzeitg wurde die mit der Bildung des Verkehrsausschusses erforderliche Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neukirchen beschlossen. In den Verkehrsausschuss wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter gewählt: Mitglieder Herr Beyer Frau Grimm Frau Tabbert Herr Andersch Frau Hampel Herr Bochmann Stellvertreter Frau Adler Herr Drobniewski Herr Rupf Frau Aurich Herr Seidel Herr Weidmüller 3. Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung 2007 für unsere Kindertageseinrichtungen machte es sich erforderlich, die Gebührenordnung den neuen Berechnungen anzupassen. Der Gemeinderat beschloss die 6. Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen. (Satzung s. Seite 2 ) Internet: 4. Einvernehmen erzielte der Gemeinderat zum Fällantrag für zwei Birken, Hauptstr. 71 im OT Adorf. 5. Dem Baumfällantrag für eine Linde, Enge Gasse 2a in Neukirchen, wurde nicht zugestimmt. Empfohlen wird ein Pflegeschnitt des Baumes. 6. Der gegenwärtig bis geschlossene Pachtvertrag mit der Techno- Farm GbR für die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Teilfläche des Flurstück Nr. 585/35 und Flurstück Nr. 585a der Gemarkung Adorf wird bis zum verlängert. 7. Beschlossen wurde der Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 302/6 der Gemarkung Adorf an die Fa. Motoshop Oehler. 8. Die Vergabe der Bauleistung für den grundhaften Ausbau eines Teilstückes der Gartenstadtstraße (1. BA) erfolgte an die Fa. Astrati Chemnitz GmbH. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am , Uhr, statt. Bürgermeister Das Ordnungsamt informiert Aufgrund vieler Anfragen der Anwohner des oberen Ortsteils von Neukirchen wurde die Möglichkeit, die Forststraße, für die Zeit der Baumaßnahmen auf der oberen Hauptstraße, teilweise als Umleitungsstrecke zu nutzen, nochmals geprüft. Da die Forststraße auf eine Bundesstraße führt, waren das Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Verkehrsrecht das Straßenbauamt Zwickau und die Polizei am Verfahren zu beteiligen und anzuhören. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass unter den derzeitigen Bedingungen eine Ausfahrt auf die B 169 nicht erlaubt werden kann. Ordnungsamt 09/2008 Jahrgang September Amtlicher Teil
2 Seite 2 September 2008 Amtsblatt Neukirchen 6. Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen vom vom Auf Grund 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sächs KitaG ) vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen in seiner Sitzung am beschlossen, die geänderte Gebührenordnung vom zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen vom wie folgt zu ändern: 1 Änderungsbestimmungen 3 Festlegung der Elternbeiträge vollständige Familie Lebensgemeinschaft 1. Kinderkrippe 9 Stunden-Betreuung 1. Kind 172,31 EUR 163,69 EUR 2. Kind 129,23 EUR 122,77 EUR 3. Kind 86,16 EUR 81,85 EUR 7 Stunden-Betreuung 1. Kind 134,02 EUR 127,31 EUR 2. Kind 100,51 EUR 95,49 EUR 3. Kind 67,01 EUR 63,66 EUR 1. Kind 114,87 EUR 109,13 EUR 2. Kind 86,15 EUR 81,85 EUR 3. Kind 57,44 EUR 54,57 EUR 4,5 Stunden-Betreuung 1. Kind 86,16 EUR 81,85 EUR 2. Kind 64,62 EUR 61,39 EUR 3. Kind 43,08 EUR 40,93 EUR 2. Kindergarten 9 Stunden-Betreuung 1. Kind 100,27 EUR 95,26 EUR 2. Kind 75,20 EUR 71,45 EUR 3. Kind 50,14 EUR 47,63 EUR 7 Stunden-Betreuung 1. Kind 77,99 EUR 74,09 EUR 2. Kind 58,49 EUR 55,57 EUR 3. Kind 39,00 EUR 37,05 EUR Kindergarten vollständige Familie Lebensgemeinschaft Alleinerziehend Alleinerziehend 1. Kind 66,85 EUR 63,51 EUR 2. Kind 50,13 EUR 47,63 EUR 3. Kind 33,43 EUR 31,75 EUR 4,5 Stunden-Betreuung 1. Kind 50,14 EUR 47,63 EUR 2. Kind 37,60 EUR 35,73 EUR 3. Kind 25,07 EUR 23,82 EUR 3. Hort 7 Stunden-Betreuung 1. Kind 69,35 EUR 65,88 EUR 2. Kind 52,01 EUR 49,41 EUR 3. Kind 34,67 EUR 32,95 EUR 1. Kind 59,44 EUR 56,47 EUR 2. Kind 44,58 EUR 42,35 EUR 3. Kind 29,72 EUR 28,24 EUR 5 Stunden-Betreuung 1. Kind 49,53 EUR 47,06 EUR 2. Kind 37,15 EUR 35,29 EUR 3. Kind 24,77 EUR 23,53 EUR 4 Stunden-Betreuung 1. Kind 39,63 EUR 37,65 EUR 2. Kind 29,72 EUR 28,23 EUR 3. Kind 19,81 EUR 18,83 EUR 3 Stunden-Betreuung 1. Kind 29,72 EUR 28,24 EUR 2. Kind 22,29 EUR 21,18 EUR 3. Kind 14,86 EUR 14,12 EUR 2 Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt am in Kraft. Neukirchen, Bürgermeister
3 Amtsblatt Neukirchen September 2008 Seite 3 i Auf der Grundlage des Artikels 35 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz) wurden den kreisangehörigen Gemeinden mit Wirkung vom die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach 45 der Straßenverkehrsordnung übertragen. Das heißt, dass die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder umleiten können. Das gleiche Recht haben sie unter den in 45 der StVO genannten Gründen, insbesondere zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Durch Abschluss eines Vertrages zwischen den Gemeinden Neukirchen und Jahnsdorf wurde geregelt, dass die Aufgaben nach 45 der STVO für das Gebiet der Gemeinde Jahnsdorf auch durch die Gemeinde Neukirchen wahrgenommen werden. Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen für das Gebiet der Gemeinde Jahnsdorf können daher im Ordnungsamt der Gemeinde Neukirchen gestellt werden. Die Anträge sollten i.d.r. mindestens 14 Tage vor Baubeginn mit den erforderlichen Verkehrszeichen- und Regelplänen eingereicht werden. Für die Ausstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (VAO) werden Verwaltungsgebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wie nachfolgend aufgeführt, erhoben: Grundgebühr je VAO bis zu 1 Woche 30,00 Grundgebühr je VAO bis zu 2 Wochen 40,00 Grundgebühr je VAO bis zu 1 Monat 55,00 Grundgebühr je VAO bis zu 6 Monaten 150,00 Jede Terminverlängerung ohne Änderung 20,00 Nachtrag zur VAO Gebührenhöhe bei Nachtrag zur bestehenden VAO errechnet sich analog einer Neubeantragung Grundgebühr für Ortstermin pro angefangene ½ Stunde 15,00 Grundgebühr für die Erstellung von Verkehrszeichen- und Regelplänen 13,00 Sonstige Leistungen/Service pro angefangene ½ Stunde 15,00 Ordnungsamt i Informationen des Ordnungsamtes Das Meldeamt informiert Widerspruch gegen einen automatisierten Abruf über das Internet (KKM) Der Freistaat Sachsen hat beschlossen, ein Kommunales Kernmelderegister (KKM) einzurichten. Das KKM ist ein zentrales Register der Einwohner Sachsens mit einem Kernbestand aus Meldedaten, die aus den kommunalen Melderegistern übermittelt werden. Der Wirkbetrieb des KKM (Auskunftserteilung) soll ab 01. Oktober 2008 aufgenommen werden. Das Kommunale Kernmelderegister ist nach 4a Abs. 1 SAKD (Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung) in Verbindung mit 32 Abs. 5 SächsMG (Sächsisches Meldegesetz) ausschließlich zur Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften an Private mittels automatisierten Abruf über das Internet gesetzlich ermächtigt. Diese einfache Melderegisterauskunft umfasst die Mitteilung über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift. Jeder Einwohner kann gegen diese Form der Auskunftserteilung ohne Angaben von Gründen widersprechen ( 32 Abs. 4 SächsMG bzw. 21 Abs. 1a MRRG Melderechtsrahmengesetz) und die Eintragung einer Sperre beantragen. Die Eintragung ist kostenfrei. Eine durch diesen Widerspruch begründete Sperre unterbindet nicht die Auskunftserteilung durch die zuständige Meldebehörde, sondern dieser Widerspruch zählt nur für den automatisierten Abruf über das Internet. Meldeamt REGIONALER ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG BEREICH LUGAU-GLAUCHAU Rohrnetzspülungen in Neukirchen und Adorf Vom bis , in der Zeit von Uhr, werden in Neukirchen und im Ortsteil Adorf und Sorge planmäßige Rohrnetzspülungen im Trinkwassernetz durchgeführt. Die Spülungen finden wie folgt statt: Neukirchen Adorfer Straße 1, 2, 3, 3a, 3b, 5, 9, Am Anger, Am Bahndamm, Am Böttcherstück, Am Ehrenmal, Am Feldrain, Am Hirschsteig, Am Hügel, Am Hutholz, Am Knie, Am Lämmelstück, Am Marktplatz, Am Pfarrstück, Am Sportplatz, Am Wasserwerk, An der Alten Ziegelei, An der Feuerwache, An der Hochspannung, August-Bebel-Straße, Bachgasse, Badergasse, Bahnhofstraße, Bergschlößchenweg, Bergstraße, Chemnitzer Straße, Enge Gasse, Eschenweg, Feldstraße, Forststraße, Friedhofstraße, Gartenstadtstraße 1-33, 35, Goethestraße, Günnelsweg, Gutsweg, Hauptstraße, Heiterer Blick, Hermannstraße, Hinterer Weg, Jahnsdorfer Weg, Jahnstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Kirchsteig, Knothgasse, Kurze Gasse, Lange Straße, Leukersdorfer Straße, Lindenweg, Marie-Tilch-Straße, Markersdorfer Straße, Max-Weigelt- Straße, Mühlenstraße, Nordstraße, Paul-Claußner-Straße, Pfarrweg, Querweg, Schießgasse, Schlosserberg, Schloßschänkenweg, Schmiedegasse, Schönauer Straße, Siedlerweg, Sonnenhang, Stollberger Straße alle außer 31, 31a-c, 33, 35, 37-43, Untere Bergstraße, Waldstraße 1-19, Weststraße, Wiesenweg, Ziegelstraße Neukirchen OT Sorge Sorgestraße, Würschnitzaue Fortsetzung auf Seite 4
4 Seite 4 September 2008 Amtsblatt Neukirchen Ortsteil Adorf Ahornweg, Alte Dorfstraße, Am Anger, Am Hang, Am Mühlberg, An der Schule, Buchenweg, Burkhardtsdorfer Straße 1-25, 27, 29-35, Eichenweg, Hauptstraße 74, 76, 78, 80, 82 a-c, , Jahnsdorfer Straße 1, 3, 5, Klaffenbacher Straße alle außer 1, 5, Lilienweg, Meinersdorfer Straße, Rosenweg, Veilchenweg, Am Bahnhof, Gärtnerweg, Hauptstraße 14-73a, 75, 77, 79, 81, 83, Jahnsdorfer Straße 2, 2a, 4, 4a, Klaffenbacher Straße 1, 5, Neukirchner Straße, Siedlung, Theodor-Körner-Straße, Tiergartenweg, Alte Dorfstr. 5, 7, 9, 11, 18, 22, 26, 28, 30, An der Antenne 1, 3, 5, 7, Burkhardtsdorfer Straße 26, 28, 34, 35a, 35b, 36, 37, 39, 41, 43, 44, 45b, 45a/b, 47, 49, 51, 54, 57, 59, 61, 63, 65, Eichenweg 1 In dieser Zeit ist mit zeitweiligen Druckschwankungen, kurzzeitigen Unterbrechungen in der Wasserversorgung und vorübergehenden Trübungen des Trinkwassers zu rechnen. Alle an das Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte (insbesondere Feinfilteranlagen) sind unter Kontrolle zu halten. Unsere Zentrale Leitwarte, Telefon 03763/ , ist für eventuelle Anfragen oder Probleme durchgängig erreichbar. Information der der Bibliothek Erstes Chronik-Buch wieder da!!! Das erste Chronik-Buch über Neukirchen konnte man über viele Jahre in der Bibliothek erwerben. Nachdem die Auflage ausverkauft, die Nachfrage aber immer noch sehr groß war, wurde jetzt eine kleine Nachauflage gedruckt. Ab sofort kann dieses Chronik-Buch wieder für 15,00 in der Bibliothek gekauft werden. Weiterhin können Sie den farbigen Bildband über unseren Ort Neukirchen / Erzgebirge mit Ortsteil Adorf - Porträt einer Gemeinde zehn Jahre danach hier in der Bibliothek zum Preis von 15,00 kaufen. Vom Kultur- und Tourismusbetrieb Stollberg herausgegeben, kann eine Reitkarte Reiten in der Region Stollberg und Umgebung für 3,00 käuflich erworben werden. Die Wander-, Radwander- und Reitkarte Stollberg und Umgebung liegt zum Kauf für 4,90 wieder bereit. Ratz Hauptabteilungsleiter Produktion RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Touristischer Reiseführer aus unserer näheren Umgebung enthält: Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser Tel.: / Schiedsstelle Neukirchen Die Schiedsstelle Neukirchen ist im Haus der Vereine, Chemnitzer Straße 28 in Neukirchen eingerichtet. Friedensrichter der Gemeinde Neukirchen ist Herr Bodo von Wenckstern und telefonisch unter 0371 / erreichbar. Die Postadresse lautet: Schiedsstelle der Gemeinde Neukirchen Friedensrichter - persönlich - Hauptstraße Neukirchen - Tagesfahrten u. Freizeitangeboten, - Museen und Öffnungszeiten, - Handwerk und Spezialitäten, - Übersichtskarte und Adressen - Preis: 1,90 Diese Karten und den Touristischen Reiseführer können Sie auch im OT Adorf bei Herrn Sachse im Haushalt-Shop käuflich erwerben. Montag: Dienstag: Donnerstag: Öffnungszeiten Bibliothek Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Adorf Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat jeweils in der Zeit von bis Uhr. Die Bücherei befindet sich im ehemaligen Rathaus, Hauptstraße 119.
5 Amtsblatt Neukirchen September 2008 Seite 5 Wir gratulieren... allen Jubilaren, die im September ihren Geburtstag feiern, wünschen alles Gute und Geborgenheit in unserem Gemeindewesen. am an Frau Christa Köhler am an Herrn Christian Pfeifer am an Frau Ria Linke Zum 80. Geburtstag am an Herrn Karl Haas am an Herrn Heinz Schüppel am an Frau Jutta Schukat am an Frau Ilse Uhlich am an Frau Helga Bonitz am an Frau Traude Kunz am an Frau Gertraude Viertel Zum 90. Geburtstag am an Frau Ilse Riedel Zum 93. Geburtstag am an Herrn Martin Richter Zum 94. Geburtstag am an Frau Gertrud Vogt Zum 96. Geburtstag am an Frau Herta Klötzer Jubilare im Ortsteil Adorf Zum 70. Geburtstag Lasset die vollen Gläser erklingen, ein Lebehoch dem Freund zu bringen: Schenket noch mal die Gläser voll, trinket auf des Freundes wohl! Aus dem 19. Jahrhundert Jubilare Neukirchen Zum 70. Geburtstag am an Frau Carin Richter am an Frau Gerlinde Scholz am an Herrn Reinhard Zänsler am an Herrn Lothar Barth am an Herrn Dieter Reinhold Zum 75. Geburtstag am an Frau Gerda Urban am an Frau Erika Gawantka am an Herrn Klaus Gareis am an Herrn Gunter Ehrt Liebe Senioren Bei all unseren Änderungen im Anmeldeverfahren haben wir gleich mal die Abfahrtszeiten vergessen. Wir fahren am 23. September um 8:00 Uhr in Adorf an der Wendeschleife ab, und sammeln alle bis zum Marktplatzzentrum an den Haltestellen ein. Aufgrund der Sperrung der oberen Hauptstraße werden wir wieder einen Shuttle-Service einrichten, damit auch unsere Oberdörfler mitfahren können. Das heißt auch, dass sie sich schon auf eine zeitige Abholung einrichten müssen (8:00 Uhr). Ansonsten steht jetzt fest, dass wir nach Ziegenrück und zur Talsperre Hohenwarte fahren. Ihre Maria Gorow Zum 75. Geburtstag am an Frau Ruth Uhlmann am an Frau Inge Viehweger Ihr Bürgermeister
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.09.2008 Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Auszug aus dem Protokoll zur Sitzung des Technischen Ausschusses
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02. Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.02. 03/ Jahrgang 18 07. März Amtlicher
der Gemeinde Neukirchen für
AMTSBLATT mit Ortsteil Adorf Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.02. 1. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr. Der Entwurf der Haushaltssatzung lag in der Zeit vom 07.02.
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Menschen finden wieder füreinander Zeit. Und es klingen alte Lieder durch die Dunkelheit. Bald ist es soweit!
Gartenstadtstraße 73, Flurstück Nr. 643
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF 1. Der Gemeinderat beschloss die Jahresrechnung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2011. Mit dieser Jahresrechnung legt die Gemeinde Rechenschaft über
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10. 1. Der Gemeinderat beschloss die Verordnung der Gemeinde Neukirchen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.10. 1. Der Gemeinderat erzielte Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben: - Hauptstraße 125, Flurstück Nr. 159
Schiedsstelle Neukirchen
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.06. 1. Einvernehmen wurde zu den Bauanträgen erzielt: - Hauptstraße 7, Flurstück 23, Gemarkung Neukirchen nachträgliche Baugenehmigung
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom Folgendem Bauantrag wurde das Einvernehmen
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2009 1. Der Gemeinderat erzielte kein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Vorbescheid), Adorfer
AMTSBLATT 08/ Telefonseelsorge:
wohnen. wirken. wohlfühlen 1. Herr Lori gab die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 bekannt und verpflichtete die neu gewählten Gemeinderäte. 2. Als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wurde
7. Gegen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtumbau 1 der Stadt Chemnitz erhob der Gemeinderat keine Einwände.
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Grüße zum neuen Jahr! Man sagt, es sei Neujahr. Punkt 24 Uhr sei die Grenze zwischen dem alten und dem neuen Jahr. Aber so einfach ist das nicht. Ob ein Jahr neu
Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 22.06.2010 1. Für folgende Baumfällanträge wurde die Zustimmung erteilt: - Hauptstr. 115, 2 Eschen - Hauptstr. 88,
Stefan Lori Bürgermeister. Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom
1. 2. 3. G EMEINDE Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2011 Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2011 N MIT ORTSTEIL ADORF Der Gemeinderat beschloss, einen neuen LKW für den Bauhof zu leasen. Der Satzungsbeschluss
- Errichtung zweigeschossiges Modulgebäude. an die Fa. SÄBU Holzbau GmbH, Industriegebiet Ebenhofen in Biessenhofen
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2010 1. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2010. Der Entwurf der Satzung
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2007 1. Die Grünfläche an der Sternkreuzung soll mittelfristig umgeplant und ansprechender gestaltet werden.
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
1. 2. 3. 4. 5. 6. G EMEINDE Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2010 N MIT ORTSTEIL ADORF Der Gemeinderat behandelte die Bedenken und Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes An der Forststraße.
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de 06/2008 Jahrgang 18 30. Mai Amtlicher Teil Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2008 1. Einvernehmen wurde
Der Gemeinderat erzielte Einvernehmen zum Bauantrag Anbau an Doppelhaushälfte, Paul-Claußner-Straße 2a, Flurstück Nr. 123/11 - Vorbescheid.
1. 2. 3. Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.07.2010 Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme der beantragten 20 Hortplätze der Montessori- Grundschule Adorf, Hauptstraße 108, unter der Trägerschaft der
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2007 Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 16.07.2007 08/2007
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Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 11. Jahrgang Rangsdorf, 31.05.2013 Nr. 11 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 21.03.2013 2 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 18.04.2013
zu errichten. Bernd Bochmann Stellv. Ortsvorsteher Kirmes 2011 Sehr geehrte Geschäftsführer/-innen, liebe Gewerbetreibende,
1. 2. 3. 4. 5. G EMEINDE Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2011 Aus der Ortschaftsratssitung vom 11.07.2011 N MIT ORTSTEIL ADORF Der Gemeinderat erzielte Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines
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G EMEINDE N MIT ORTSTEIL ADORF EUKIRCHEN Advent ist, wenn Kinderaugen wieder zu strahlen beginnen und wir uns anstecken lassen von der Vorfreude auf Weihnachten. Gudrun Kropp, (*1955), Lyrikerin, Aphoristikerin,
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Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 17. Jahrgang Nr. 2 18.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachung der Stadt Erkrath über die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zu den
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GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2009 1. Der Gemeinderat beschloss, dass bei der Deutschen Kreditbank bestehende Kommunaldarlehen vom 05.10.1999 bei der darlehensgebenden
1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
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(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.
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Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)
Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten
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bau) an die Firma STRABAG AG aus Wilkau-Hasslau zum Angebotspreis von ,90 einschließlich 19 % Mehrwertsteuer.
1. Der Gemeinderat wurde über den Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Neukirchen informiert. Die Bestätigung durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt
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vom 02. März 2016 (Amtsblatt Jg. 26 Nr. 5 vom 19. März 2016) Paragraph Art der Datum Veröffentlichung
Änderungsregister Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung
1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund
Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis
AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.
Beispiele: - Kanalspülen mit Reinigungsfahrzeug -kl. Reparaturarbeiten (Baustellen kürzer Dauer) - Aufgrabungen (Baustellen längerer Dauer)
Verkehrssicherung kh ih im öffentlichenverkehrsraum Beispiele: Kanalspülen mit Reinigungsfahrzeug kl. Reparaturarbeiten (Baustellen kürzer Dauer) Aufgrabungen (Baustellen längerer Dauer) Fragen: Ist eine
Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
AMTSBLATT IN EHRENDEM GEDENKEN. März der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf
AMTSBLATT NEUKIRCHEN der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf IN EHRENDEM GEDENKEN wohnen. wirken. wohlfühlen März 2017 Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner
S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
Vom 18. Juli Geltungsbereich
Satzung der Stadt Geringswalde über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) Vom 18. Juli 2017 * (Geringswalder
Aus der Ortschaftsratssitzung vom 23.08.2010
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2010 1. Der Gemeinderat beschloss die Jahresrechnung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2009. Mit dieser Jahresrechnung
Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
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L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.
L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel
Sie ist unbedingt notwendig für den Erhalt unseres Schulstandortes.
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Alle Jahre wieder kommt das Christuskind auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind. Kehrt mit seinem Segen ein in jedes Haus, geht auf allen Wegen mit uns ein und
Jöhstädter Amtsblatt
Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 04.09.2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich
Satzung der Gemeinde Niederwiesa über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederwiesa und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungs-
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
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Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 05.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
Gemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
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AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis
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Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 05 Amtsblatt vom 03. Mai 2018 Bekanntmachung Bekanntmachungssatzung
Eingereicht durch: Eingang: Schlosser, Siegfried Weitergabe: PIRATEN-Fraktion Fälligkeit: Beantwortet:
Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 0103/4 Eingereicht durch: Eingang: 26.07.2012 Schlosser, Siegfried Weitergabe: 26.07.2012 PIRATEN-Fraktion Fälligkeit: 26.08.2012 Beantwortet:
S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich
S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau
AMTSBLATT. KiTa Wiesenzwerge Tag der öffenen Tür. August der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf NEUKIRCHEN. wohnen. wirken.
AMTSBLATT NEUKIRCHEN der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf KiTa Wiesenzwerge Tag der öffenen Tür wohnen. wirken. wohlfühlen August 2016 Bild: Georg Ulrich Dostmann Bild: Georg Ulrich Dostmann Jahrgang
EINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein EINLADUNG 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, d , Uhr, im Zi. 10 des Rathauses statt. Stefan Lori Bürgermeister
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2010 1. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung ist es möglich Haushaltsreste, die am Ende eines Haushaltsjahres entstanden
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2008 Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2008 04/2008 Jahrgang
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Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Fuldatal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs
Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:
12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 10. Oktober 2017 Nr. 11 Seite 1. Beschlüsse der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom
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Zuständigkeitsordnung 10.12
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Stadt 67.240 Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher n (ngebührensatzung) Inhalt 1 Erhebung von Gebühren/Gebührenbefreiung 2 Entstehung und Ende der Gebührenschuld 3 Gebührenschuldner
6. Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplanes
1. 2. 3. 4. 5. G EMEINDE Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2011 N MIT ORTSTEIL ADORF Zum Erlass einer Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Auerbach/Erzgeb. wurde die Gemeinde Neukirchen um eine nachbarliche
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Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKDG) Vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1432; 9. August) Rechtsbereinigt mit Stand vom 16. März 2006 Der Sächsische Landtag
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GEMEINDE BURGBERG I. ALLGÄU NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES Sitzungsdatum: Montag, 10.12.2018 Beginn: 19:00 Uhr Ende 20:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal des Rathauses Burgberg Erster
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12