der Gemeinde Neukirchen
|
|
- Jasmin Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMTSBLATT mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom Internet: Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom / Jahrgang März Amtlicher Teil 1. Der Gemeinderat beschloss die Umschuldung des Kommunaldarlehen vom in Höhe von ,32 zur HypoVereinsbank, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Umschuldung ändert die Gesamtverschuldung der Gemeinde nicht. 2. Die 3. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Neukirchen vom , und wurde vom Gemeinderat beschlossen. 3. Als Wahltag für die nächste regelmäßige wahl wird der 08. Juni bestimmt. Für eine evtl. notwendig werdende Neuwahl nach 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung wird der 22. Juni als Wahltag festgelegt. Die Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur Neuwahl nach 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung. Diese Frist beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl, am 09. Juni und endet am dritten Werktag nach der ersten Wahl, am 11. Juni um Uhr. 4. Der Gemeinderat beschloss die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen im Jahr. 1. Folgenden Bauanträgen wurde das Einvernehmen erteilt: - Wohnhausan- und -umbau, Am Böttcherstück 27, Fl.Nr Errichtung einer Überdachung am Süd-Ost-Giebel der Produktionshallen 1 und 2, Südstr. 16, Fl.Nr. 621/72 und 621/73 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Bahndamm 5, Fl.Nr. 993/6 2. Zugestimmt wurde folgenden Baumfällanträgen: - Hauptstr. 49, OT Adorf, eine Lärche - Neukirchner Str. 11, OT Adorf, eine Birke - Heiterer Blick 7, eine Kiefer - Feldstr. 3, drei Lärchen - Pfarrweg 3, eine Birke - Sorgestr. 21, eine Birke 3. Dem Antrag auf Fällung einer Linde auf der Gartenstadtstr. 11 wurde nicht zugestimmt. 5. Zugestimmt wird folgenden Baumfällanträgen: - Klaffenbacher Straße 23, eine Kiefer - Sanierungsgebiet der Säureharzteiche, drei Birken und vier Pappeln 6. Beschlossen wurden die Grundstücksveräußerung des Flurstücks Nr. 621/74 der Gemarkung Neukirchen. Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden jeweils am Mittwoch, den , Uhr und am , Uhr statt.
2 Seite 2 März Amtsblatt Neukirchen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirchen über die Erteilung von Gruppenauskünften vor Wahlen und das Widerspruchsrecht Gemäß 33 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juli 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 388) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Mitgeteilt werden dürfen folgende Daten: - Vor- und Familiennamen, - Doktorgrad und - gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden. Bei den Wahlen, an denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf die Meldebehörde die o.g. Daten sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Die Erteilung von diesen Auskünften erfolgt nicht, - soweit der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, für ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, gemeldet ist, - eine Auskunftssperre besteht oder - der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw. widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in Neukirchen, einzulegen. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren. Ordnungsamt/ Einwohnermeldeamt Schiedsstelle Neukirchen Die Schiedsstelle Neukirchen ist im Haus der Vereine, Chemnitzer Straße 28 in Neukirchen eingerichtet. Friedensrichter ist Herr Bodo von Wenckstern und telefonisch unter 0371/ erreichbar. Die Postadresse lautet: Schiedsstelle Friedensrichter persönlich Hauptstraße Neukirchen -, Kreistags- und Landratswahl - Mitarbeit in den Wahlvorständen Am 08. Juni finden gleichzeitig die -, Kreistags- und Landratswahlen statt. In der Gemeinde Neukirchen werden vier Wahlbezirke gebildet. Für jeden Wahlbezirk hat die Gemeinde einen Wahlvorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 3 bis 7 weiteren Beisitzern zu bestellen. Die Wahlvorstände leiten am Wahltag die Wahlhandlung im jeweiligen Wahlbezirk und stellen das Wahlergebnis fest. Hiermit ergeht die Bitte an alle Wahlberechtigten unserer Gemeinde, uns am Wahltag zu unterstützen und in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten. Bei Interesse können Sie sich zu diesem Ehrenamt unter der Rufnummer 0371/ informieren oder sich als Mitglied eines Wahlvorstandes für einen Wahlbezirk registrieren lassen. Sie können auch während der Sprechzeiten im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Rathaus Zimmer Nr. 2, bei Frau Vogelsang vorsprechen. Ordnungsamt Chemnitzer Straße 28 Wohnung im 1. Obergeschoss: 2 Zimmer, Küche, Bad mit WC, separates beheizbares Zimmer im Dachgeschoss, Keller, Bodenanteil, Waschmaschinenraum Wohnfläche insgesamt: ca. 67,2 m² Kaltmiete 3,90 zuzüglich Betriebskosten Pfarrweg 2 Wohnungsangebote Wohnung im 1. Obergeschoss: 2 Zimmer, Küche, Bad mit WC, Schuppen, Bodenanteil Wohnfläche insgesamt: ca. 60,0 m² Kaltmiete: 3,90 zuzüglich Betriebskosten Alle Wohnungen können nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer der Gemeinde 0371/ besichtigt werden. Die Wohnungen befinden sich in sanierten Mehrfamilienhäusern. Ein Nachweis der Mietschuldenfreiheit vom bisherigen Vermieter sollte vorgelegt werden können.
3 Amtsblatt Neukirchen März Seite 3 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr Auf Grund von 8 Abs. 1 3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 16. März 2007 (SächsGVBl. 2007, 42 ff) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Februar folgende Verordnung beschlossen: 1 In dürfen im Jahr Verkaufsstellen an nachfolgend aufgeführten Sonntagen jeweils zwischen Uhr und Uhr geöffnet sein: 1. Sonntag, 16. März 2. Sonntag, 07. Dezember 3. Sonntag, 14. Dezember 4. Sonntag, 21. Dezember Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach 13 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG. Diese Ordnungswidrigkeiten können nach 13 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. Neukirchen, den Diese Verordnung tritt am 01. März in Kraft. 3. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sportanlagen vom vom Gemäß 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 4 Abs. 2 Satz 1 Sächsischer Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am beschlossen, die geänderte Entgeltordnung vom für die Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Neukirchen zur Satzung für die Benutzung der Sportanlagen vom wie folgt zu ändern: 1 Änderungsbestimmungen 2 Entgelte für Sportvereine aus anderen Gemeinden sowie Sport- und Hobbygruppen k) Nutzung der Sportgaststätte am Sportplatz Neukirchen pro Nutzung 8,00 3 Entgelte für ortsansässige Sportvereine (e.v.), die Mitglied im Landessportbund sind o) Nutzung der Sportgaststätte am Sportplatz Neukirchen pro Nutzung 8,00 Neukirchen, Inkrafttreten Die 3. Änderung der Entgeltordnung tritt am in Kraft.
4 Seite 4 März Amtsblatt Neukirchen Wir gratulieren... allen Jubilaren, die im März ihren Geburtstag feiern, wünschen alles Gute und Geborgenheit in unserem Gemeindewesen. Zum 75. Geburtstag am an Frau Christa Höfer am an Frau Regina Richter am an Frau Lotte Schönfelder Zum 80. Geburtstag am an Herrn Heinz Schröder Zum 85. Geburtstag am an Frau Marianne Schwarzbold Zum 91. Geburtstag am an Frau Erna Martin Zum 93. Geburtstag am an Herrn Werner Bauch Zum 94. Geburtstag am an Frau Johanna Kinder Jubilare im Ortsteil Adorf Ein langes Leben blüh dir entgegen, lachendes Glück kehr bei dir ein. Freude sei mit dir auf allen Wegen, strahlender Frühling und Sonnenschein Anonym Jubilare Neukirchen Zum 70. Geburtstag am an Herrn Rolf Rübenach am an Frau Brigitte Fährmann am an Frau Christa Neuber am an Herrn Claus Uhlig am an Frau Anita Knoth Zum 70. Geburtstag am an Frau Annemarie Andrä am an Herrn Werner Pietsch Zum 85. Geburtstag am an Herrn Johannes Schindler Zum 93. Geburtstag am an Frau Katharina Kupper-Kaiser am an Frau Hilde Pischko Zum 94. Geburtstag am an Frau Ilse Mehnert am an Frau Johanna Tippmer Ihr
5 Amtsblatt Neukirchen März Seite 5 Information der der Bibliothek Erstes Chronik-Buch wieder da!!! Das erste Chronik-Buch über Neukirchen konnte man über viele Jahre in der Bibliothek erwerben. Nachdem die Auflage ausverkauft, die Nachfrage aber immer noch sehr groß war, wurde jetzt eine kleine Nachauflage gedruckt. Ab sofort kann dieses Chronik-Buch wieder für 15,00 in der Bibliothek gekauft werden. Weiterhin können Sie den farbigen Bildband über unseren Ort Neukirchen / Erzgebirge mit Ortsteil Adorf - Porträt einer Gemeinde zehn Jahre danach hier in der Bibliothek zum Preis von 15,00 kaufen. Vom Kultur- und Tourismusbetrieb Stollberg herausgegeben, kann ein Wanderführer Wandernd entdecken für 1,90 und eine Reitkarte Reiten in der Region Stollberg und Umgebung für 3,00 käuflich erworben werden. Die Wander-, Radwander- und Reitkarte Stollberg und Umgebung liegt zum Kauf für 4,90 wieder bereit. Nichtamtlicher Teil Zahnärztlicher Notdienstplan März für den Bereich Neukirchen, Adorf, Klaffenbach, Einsiedel, Kemtau, Dittersdorf, Burkhardtsdorf an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen von 10 bis 11 Uhr 15./ / / Dipl.-Stom. Pöllnitz Chemnitzer Str. 31 Neukirchen Tel / Dr. Körner Hermannstraße 5 Dr. Koitzsch Lerchensteig 5 Neukirchen Tel / Burkhardtsdorf Tel / Diese Karte ist auch im OT Adorf bei Herrn Sachse im Haushalt-Shop käuflich zu erwerben. 29./ Dipl.-Stom. Rehm Hauptstraße Chemnitz - Einsiedel Tel / Touristischer Reiseführer aus unserer näheren Umgebung enthält: - Tagesfahrten u. Freizeitangeboten, - Museen und Öffnungszeiten, - Handwerk und Spezialitäten, - Übersichtskarte und Adressen - Preis: 1,90 Öffnungszeiten Bibliothek Montag: Dienstag: Donnerstag: Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Adorf Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat jeweils in der Zeit von bis Uhr. Die Bücherei befindet sich im ehemaligen Rathaus, Hauptstraße / Dr. Koitzsch Lerchensteig 5 Einladung Burkhardtsdorf Tel / Der Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Neukirchen lädt ein zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 12. März, in die Aula der Mittelschule Neukirchen. Beginn: Uhr Tagesordnung: C. Porazik stellv. Vorsitzende - Rechenschaftsbericht - Jahresplan - Verabschiedung des bisherigen Vorsitzenden und Wahl eines neuen Vorsitzenden u.a. Am Sonnabend, dem 8. März, findet von Uhr der Tag der offenen Tür an unserer Schule statt, wo Sie Gelegenheit haben, die Arbeit an der Schule und auch des Fördervereins kennen zu lernen. Während dieser Zeit ist auch im Sekretariat die Anmeldung der Schüler für die zukünftigen Klassen 5 möglich.
der Gemeinde Neukirchen
AMTSBLATT der Gemeinde Neukirchen mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2007 1. Die Grünfläche an der Sternkreuzung soll mittelfristig umgeplant und ansprechender gestaltet werden.
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10. 1. Der Gemeinderat beschloss die Verordnung der Gemeinde Neukirchen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Unterrichtung über die Möglichkeiten des Eintrags von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren Widerspruch gegen
7. Gegen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtumbau 1 der Stadt Chemnitz erhob der Gemeinderat keine Einwände.
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Grüße zum neuen Jahr! Man sagt, es sei Neujahr. Punkt 24 Uhr sei die Grenze zwischen dem alten und dem neuen Jahr. Aber so einfach ist das nicht. Ob ein Jahr neu
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom Folgendem Bauantrag wurde das Einvernehmen
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2009 1. Der Gemeinderat erzielte kein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Vorbescheid), Adorfer
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 20 Jahrgang 54 Erscheinungstag 25.10.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 61 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 16. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 02.11.2016
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,
Der Gemeinderat erzielte Einvernehmen zum Bauantrag Anbau an Doppelhaushälfte, Paul-Claußner-Straße 2a, Flurstück Nr. 123/11 - Vorbescheid.
1. 2. 3. Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.07.2010 Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme der beantragten 20 Hortplätze der Montessori- Grundschule Adorf, Hauptstraße 108, unter der Trägerschaft der
Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren
An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006
Aus der Sitzung des Ortschaftsrates vom
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 22.06.2010 1. Für folgende Baumfällanträge wurde die Zustimmung erteilt: - Hauptstr. 115, 2 Eschen - Hauptstr. 88,
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,
Aus der Ortschaftsratssitzung vom 23.08.2010
GEMEINDE NEUKIRCHEN MIT ORTSTEIL ADORF Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2010 1. Der Gemeinderat beschloss die Jahresrechnung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2009. Mit dieser Jahresrechnung
1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des
A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06
A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren
Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal
Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2015 Donnerstag,
S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11
Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.
Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald
Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung
S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
Amtsblatt der Stadt Beckum
Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2010 Beckum, den 19. Juli 2010 Nr.: 19 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1. 2. 3. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beckum über das Offenhalten von Verkaufsstellen
AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN
AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen
Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den 01.03.2016 Nr. 06 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Verordnung des Landkreises Eichsfeld
11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom
Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung
Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in
Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1.
Dokument: Hundesteuersatzung Stand 16-12-2010 Seite: 1 Satzung der Gemeinde Ensdorf über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22.
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22. November 2006 - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-
AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis
AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4
Nr. 38 Neu-Ulm, den 21. Oktober Jahrgang Sitzung des Kreistages 103
Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 38 Neu-Ulm, den 21. Oktober Jahrgang 2016 Inhalt Seite Sitzung des Kreistages 103 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß
AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
Erscheint nach Bedarf. Bau- und Energieberatung im Stadtbauamt Donauwörth
Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 6 Freitag, den 10.02.2017 Bau- und Energieberatung im Stadtbauamt Donauwörth Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1.
Dokument: Hundesteuersatzung Stand 21-03-2007 Seite: 1 Satzung der Gemeinde Ensdorf über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung
Stadt Ladenburg GRD-Nr. 56/16. Beschluss-Vorlage
Stadt Ladenburg GRD-Nr. 56/16 Niederschrift-Nr. Beschluss-Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. September 2016 Betreff: Bürgermeisterwahl 2017 - Festlegung des Wahltermins - Organisation
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom
Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in
Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen
Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband
Amtsblatt der Gemeinde Nottuln
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.
(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.
Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016
Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),
Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
2.2 Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Inselgemeinde Juist über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
Aufgebot eine s Sparkassenbuches... 4 11. Bekanntmach ung Aufgebot eine s Sparkassenbuches... 4
Amtsblatt Nr. 01/15 vom 26.03.2015 STADT SCHWERTE Hansestadt an der Ruhr Inhalt Seite 1. Bekanntmachung... 3 2. Bekanntmachung... 3 3. Bekanntmachung... 3 4. Bekanntmachung Aufgebot eine s Sparkassenbuches......
44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015. Rathaus geschlossen
1 Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht 44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015 Rathaus geschlossen Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Waldfeucht an
Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit
AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis
Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),
Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3
Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom
Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.
Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
neues Bundesmeldegesetz ab
neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Damit wird das gesamte Meldewesen in Deutschland vereinheitlicht. Wesentliche Änderungen, die unsere
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Worpswede
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Worpswede Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996
NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl
NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal
l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Nr. 35 vom 29.08.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukuefft Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 28.08.14
Satzung. über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. in der Ortsgemeinde Bodenbach. vom
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Bodenbach vom 22.11.2016 Der Ortsgemeinderat Bodenbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der
Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014
Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017
Amtsblatt. Werder (Havel), den 7. November - Jahrgang 8 - Nummer 24. Inhaltsverzeichnis. Lohnsteuerkarten 2004 Seite 1
Amtsblatt Für die Stadt Werder (Havel) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel), - Eisenbahnstraße 13/14 - Tel.: (03327) 783-0 * Fax: (03327) 44 385 Herstellung: General-Anzeiger Werder
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem
- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Wildau
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Wildau Gemäß der 5 (1) und 35 (2) Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBl. I S. 154),
Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe)
Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe) Beschluss Nr. 003/2006 Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die in der Anlage befindliche Neufassung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Jessen (Elster)
- 1-22.3 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Jessen (Elster) Aufgrund des 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA ) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014
Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und
Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
Vom 29. Oktober Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20 Abs. 3 des Sicherheits- und
Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 27 vom 9. Dezember 1998) Vom 29. Oktober 1998 Aufgrund des 17
Nr. 31 Neu-Ulm, den 18. September Jahrgang Nachruf. Herrn Theodor Kümmel. der im Alter von 78 Jahren von uns gegangen ist.
Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 31 Neu-Ulm, den 18. September Jahrgang 2015 Nachruf Der Landkreis Neu-Ulm trauert um Herrn Theodor Kümmel der im Alter von 78 Jahren von uns gegangen ist. Herr Kümmel
vom... Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz
Viertes Kirchengesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (4. EGMVG-Änderungsgesetz) vom... Die Landessynode hat
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister
Neues Meldegesetz ab 01.11.2015
Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Tel.: 02233 / 53-0 Fax: 02233 / 53-538 E-Mail: einwohnermeldeamt@huerth.de Neues Meldegesetz ab 01.11.2015 Information für Öffentlichkeitsarbeit
vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich
Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung
Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009
Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.
Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt
B e h ö r d e f ü r I n n e r e s u n d S p o r t
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r I n n e r e s u n d S p o r t Informationen zum Umgang mit Daten aus dem Melderegister Sehr geehrte Damen und Herren, im Melderegister der Freien und Hansestadt
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels
H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach
(Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Satzung vom 20.04.2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg,
Gemeinde Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch
Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch Ziele und Aufgaben (1) Der Jugendgemeinderat Ketsch ist die Interessenvertretung von Jugendlichen in der Gemeinde Ketsch. Die Belange von Jugendlichen sollen
Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung
Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf
Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, 25.02.2016 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nachruf In Trauer nimmt der Markt Frammersbach Abschied von seiner ehemaligen Mitarbeiterin Frau Marianna Bauer
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Landeshauptstadt Hannover
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Landeshauptstadt Hannover (Abl. RBHan. 1994, S. 187) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 22.06.1982 (Nds.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gladbeck
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gladbeck Ausgabe 01/12 Montag, 16. Januar 2012 Amtliche Bekanntmachung Satzung vom 13.01.2012 zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Stadt Wasserburg am Inn
Stadt Wasserburg am Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten
H A U P T S A T Z U N G D E R S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N
H A U P T S A T Z U N G D E R S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N Stand: 4. Mai 2016 Inhalt: 1 Stadtgebiet 2 Präsidium der Stadtverordnetenversammlung 3 Der Gemeindevorstand 4 Ortsbezirk und Ortsbeiräte
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES
Gemeinde Tutzing NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES Sitzungsdatum: Dienstag, 26.01.2016 Beginn: 17:05 Uhr Ende 18:40 Uhr Ort: Sitzungssaal, Rathaus Tutzing
Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung