Gleiche Chancen. Immer. Themenjahr gegen Rassismus
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- Sabine Baumhauer
- vor 5 Jahren
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1 Gleiche Chancen. Immer. Themenjahr gegen Rassismus
2 Rassismus geht uns alle an Probleme bei der Wohnungssuche, kein Jobangebot, ungerechte Benotung in der Schule: Diskriminierung und Rassismus haben viele Facetten. Oft steckt gar keine böse Absicht dahinter. Untersuchungen zeigen aber, dass eine Mehrheit der Bevölkerung Vorurteile hat. Oft sind sie Ergebnis falscher Informationen. Viele Vorurteile sind historisch gewachsen, etwa als Erbe der kolonialen Vergangenheit. Aber auch vermeintlich gut gemeinte Handlungen und Aussagen verletzen und grenzen aus. Etwa wenn sich ein hier aufgewachsener Mensch immer wieder anhören muss: Sie sprechen aber gut Deutsch. Rassismus kommt nicht nur in Alltag und Beruf vor. Es gibt auch den sogenannten strukturellen oder institutionellen Rassismus, zum Beispiel in Gesetzen, im Bildungssystem, bei der Polizei oder der Justiz.
3 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2014 zum Themenjahr gegen Rassismus erklärt, um gemeinsam Vorurteile aufzubrechen. Unter dem Motto Gleiche Chancen. Immer. macht die Antidiskriminierungsstelle zusammen mit prominenten Botschafterinnen und Botschaftern auf die vielfältigen Diskriminierungen aufmerksam, die Menschen in Deutschland erfahren. Die gesamte Gesellschaft muss Diskriminierung und Rassismus ernst nehmen und füreinander einstehen.
4 Was plant die Antidiskriminierungsstelle? Die Antidiskriminierungsstelle will Rassismus und Diskriminierung zum Thema machen das ganze Jahr lang. Etwa auf einem bundesweiten Aktionstag im Herbst, mit einem internationalen Runden Tisch zu rassistischen Polizeikontrollen ( Racial Profiling ), mit Fachtagungen sowie der Verleihung eines Preises für das Engagement gegen Diskriminierung. Studien zu den Ein stellungen gegenüber Sinti und Roma und zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche sollen darüber hinaus das Ausmaß von Diskriminierung in Deutschland sichtbar machen. Die Antidiskriminierungsstelle will Sie über Ihre Rechte aufklären und Ideen für Politik und Gesellschaft entwickeln mit dem Ziel, Diskriminierung weiter abzubauen. Mehr zum Themenjahr 2014 finden Sie unter:
5 Diskriminierung von Sinti und Roma Sinti und Roma leben teils seit vielen Hundert Jahren in Deutschland. Sie sind die größte ethnische Minderheit in Europa. Und sie sind so stark von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen wie kaum eine andere Bevölkerungsgruppe. Daher ist ein Schwerpunkt des Themenjahres, auf die Situation von Sinti und Roma aufmerksam zu machen. Viele Sinti und Roma verbergen aus Furcht vor Diskriminierung ihre Identität. Zugleich schüren Politik und Medien oftmals pauschal Vorurteile und Ängste. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht vor diesem Hintergrund die erste repräsentative Studie, mit der Einstellungen gegenüber Sinti und Roma in Deutschland untersucht werden.
6 Welche rassistischen Diskriminierungen erfahren Menschen in Deutschland? Alltagsrassismus hat viele Seiten. An das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle wenden sich zum Beispiel Menschen, weil eine Maklerin Wohnungsangebote mit dem Hinweis verschickt, an dunkelhäutige Frauen würden keine Wohnungen vermittelt; ein Schüler rassistisch beschimpft wird, die Schulleitung dies aber als Lappalie abtut; bei einer Bahnfahrt nur die Mitreisenden überprüft werden, denen von den Sicherheitsbeamtinnen und -beamten eine andere ethnische Herkunft zugeschrieben wird. Aber nicht nur solche offensichtlichen Diskriminierungen schaden und verletzen. Viele Menschen leiden darunter, dass Tag für Tag neu daran
7 gezweifelt wird, dass sie genauso dazugehören wie andere Menschen auch sei es durch das beständige Nachfragen, wo sie oder er denn eigentlich wirklich herkomme, den Verweis auf das gute Deutsch oder andere Ausgrenzungen. Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Umfrage ergab: Mehr als zwei Drittel der Menschen glauben, dass Migrantinnen und Migranten bei der Wohnungssuche benachteiligt werden. Knapp die Hälfte sieht Benachteiligungen im Berufsleben sowie im Umgang mit der Polizei. Jeweils rund ein Drittel schätzt, dass Menschen nichtdeutscher Herkunft auf Ämtern und Behörden, in der Schule und Hochschule sowie beim Zugang zu Clubs, Restaurants oder Diskotheken benachteiligt werden.
8 Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Ob im Restaurant oder in der Diskothek, bei Versicherungen oder Banken, ob im Taxi oder bei der Wohnungssuche das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet rassistische Diskriminierungen. Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot erstreckt sich auf alle Verträge, die den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen regeln, die öffentlich angeboten werden. Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit fällt nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Aber: Meist steckt dahinter eine verdeckte rassistische Diskriminierung. Erklärt zum Beispiel eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber, keine Algerierinnen bzw. Algerier einstellen zu wollen, ist von einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft auszugehen.
9 Auch zahlreiche andere Gesetze schützen vor Rassismus und Benachteiligung allen voran das Grundgesetz und das Strafgesetz, aber auch eine Reihe von Landesgesetzen sowie die UN-Antirassismuskonvention. An wen kann ich mich bei Diskriminierung wenden? Sie können sich gegen Diskriminierungen wehren die Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Das Beratungsteam bietet Ihnen eine juristische Erstberatung und vermittelt bei Bedarf auch an andere Fachstellen in Ihrer Nähe. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Rufen Sie an: (Montag bis Freitag, 9 12 Uhr und Uhr) Oder schreiben Sie eine beratung@ads.bund.de Anlaufstellen vor Ort finden Sie außerdem unter: beratungsstellen
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