Immaterialgüterrecht
|
|
|
- Clara Ritter
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln des Markenrecht und Patentrecht Urheberrecht aus dem Jahr 1965 Umfangreiche Anpassungen erforderlich (Urheberrechtsreform) 1
2 Deutsches Rechtsgebiet Informationen sind ubiquär Rechtswahlklausel möglich Urheberpersönlichkeitsrechte können nicht ausgeschlossen werden gilt auch, wenn geschützte Inhalte im Ausland gehostet werden Schutzlandprinzip jedes Rechtsgebiet, in welchem die Seite aufrufbar ist 2
3 Schutzfähige Werke 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst 2 UrhG - Beispielkatalog Ideen sind nicht geschützt Freihaltebedürfnis Problem in der Werbebranche Literarische Werke über reinen Inhalt hinausgehend geschützt 3
4 Werk persönlich geistige Schöpfung Gestaltungshöhe Unterschied für Werke der schönen Künste und der angewandten Kunst angewandte Kunst bedarf einem erhöhten Maß an Gestaltungshöhe Individuelle Eigenarten müssen überdurchschnittliches Können aufweisen Durchschnittsgestaltung muss deutlich überschritten werden kreative Gestaltung darf nicht monopolisiert werden 4
5 Werk Beispiele: Übernahme eines html Codes Menuführung Klangdateien (Presets) Webbuttons Aufbau, Logik, Darstellung, Inhalt weisen meistens keine über das übliche Maß hinausgehende Schöpfungsleistung auf 5
6 Leistungsschutzrechte Schutz des Lichtbildners ( 71 UrhG) Schutz der ausübenden Künstler ( UrhG) Schutz der Tonträgerhersteller ( 85, 86 UrhG) Schutz der Filmhersteller ( UrhG) Schutz der Datenbankenhersteller ( 87a 87e UrhG) wettbewerbsrechtlich begründeten Schutz 6
7 Schutz der Datenbankenhersteller ( 87a 87e UrhG) Webseiten sind häufig Datenbankwerke ( 4 Abs. 2 UrhG) Auslese bzw. Anordnung der Beiträge stellt persönlich geistige Schöpfung dar Investition in die Datenbank wird geschützt Beispiele Sammlung unterschiedlicher Beiträge umfangreiche Linksammlungen Zusammenstellung von Informationen Datenbankhersteller hat 15 Jahre das Recht die Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben Schutz vor der Verwendung durch Dritte 7
8 Verwertungsrechte Vervielfältigungsrecht 15 UrhG Digitalisierung stellt Vervielfältigung dar Download ist ebenfalls Vervielfältigungshandlung Bearbeitungsrechte Bearbeitung / Umgestaltung ist zulässig erst Veröffentlichung relevant Öffentliche Zugänglichmachung Intranet Urheberpersönlichkeitsrecht Schützt den Urheber und seine Beziehung zu dem Werk Entstellungsverbot Namensnennungsrecht 8
9 Gesetzliche Schranken des Urheberrechts Ablauf der Schutzfrist nach 70 Jahren Erschöpfungsgrundsatz Weiterverkauf von Software Öffentliche Reden 48 I Nr. 2 UrhG Zitierfreiheit 51 Nr. 1 UrhG wissenschaftliches Werk Zitat nur zur Untermauerung der eigenen Aussagen zulässig 9
10 Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch 53 UrhG Nur für den privaten Gebrauch Unentgeltlich Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage wenn Kopierschutz umgangen private Kopien nicht strafbar Geldentschädigung (Schaden) fiktive Lizenzgebühr Achtung: Tauschbörsen stellen Urheberverletzung dar 10
11 Verwertungsgesellschaften GEMA VG Wort VG Bild Geräteabgaben Einzelabgabe GEMA: Page Impressions 25 pro Werk VG Wort: pauschal Urhebervergütung pro PC 12 11
12 Nutzungsrechte 31 UrhG gibt neben dem Urheber auch anderen die Möglichkeit das Werk zu nutzen Ausschließliche Nutzungsrecht zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrechte 12
13 Verwertungsrechte Recht umfasst auch das Vervielfältigungsrecht Recht der öffentlichen Wiedergabe Veränderungsrecht Umfang der Rechtsübertragung ist frei verhandelbar Honorar Anspruch auf branchenübliche Vergütung 32 UrhG 13
14 Internet stellt neue Herausforderung dar, welche UrhG nur unzureichend löst Lösungsansätze Dongle territoriale Beschränkungen bei DVDs Kopierschutz auf Cds 95a ff UrhG technische Sperren dürfen nicht umgangen werden weite Auslegung auch Verlinkung zu einem Brenner Software Hersteller umfasst 14
15 Folgen bei einer Rechtsverletzung Strafrechtlich 106 Abs. 1 UrhG bis zu drei Jahre Haft Einzug der benutzen Gegenstände Zivilrechtlich 97 Abs. 1 UrhG Unterlassungsanspruch Schadensersatz 15
16 Creative Common Lizenz Versuch, im Internet ein moderates Urheberrecht zu verwirklichen Problem: alle Rechte vorbehalten vs. Public domain Tool welches einfach genug für die tägliche Handhabe und gleichzeitig gerichtsfest ist Inhalt: Namensnennung + weitere Verwertung 6 verschiedene CC-Lizenzen BY Namensnennung BY ND Namensnennung-KeineBearbeitung BY NC Namensnennung-NichtKommerziel BY NC ND Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitun BY NC SA Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen BY SA Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 16
17 17
18 GNU License entwickelt für den Bereich Software, später auf Handbücher und Texte übertragen z.b. Linux oder Wikipedia Ziel: Freiheit, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern Problem Lizenz soll immer vollständig abgedruckt werden (bei Print schwierig) keine rechtsverbindliche deutsche Übersetzung nicht so flexibel wie Creative Common Regeln widersprechn z.t. deutschem Recht (Haftung kann nicht völlig ausgeschlossen werden) 18
Vortragsunterlagen Urheberrecht
Urheberrecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 [email protected] Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler
Übersicht. Rechtsschutz von Software und Datenbanken; Lizenzverträge. Rechtsschutz von Software und Datenbanken
Rechtsschutz von Software und Datenbanken; Lizenzverträge Workshop Urheberrecht und Multimedia 3. April 2002 Übersicht Rechtsschutz von Software und Datenbanken Hinweise zur Gestaltung von Lizenzverträgen
Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
Geistiges Eigentum im Internet
Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum
Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0
Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte
www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006
www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik
Urheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de [email protected]
Rechtlicher Schutz von Geodaten in Deutschland/Europa
Rechtlicher Schutz von Geodaten in Deutschland/Europa Dr. jur. Dipl.-Ing.(FH) Rita Eggert 1.Teil: Einleitung Rechtlicher Schutz von Geodaten: Urheberrechtlicher Schutz Leistungsrechtlicher Schutz (durch
Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498
Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier
Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht
Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht 28. Oktober 2003 Berlin Einführung Sicherung von Rechten Urheber- und Patentrecht Lizenzierung Arbeits- und Subunternehmerverhältnisse Folie: 2 Inhalte und Referenten
Standardsoftware als Wirtschaftsgut
Rechtsanwalt Roland Kreitz Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte und Notare Der Markt: Das Marktvolumen für gebrauchte Software wird auf 400 Millionen EURO geschätzt. Davon seien zur Zeit weniger als
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Urheber- & Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts
Was ist Open Source Software und wem gehört sie?
Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und
Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -
Urheberrecht und Internet - Rechtsfragen - Thomas Hochstein Urheberrecht und Internet Folie 0 Podiumsdiskussion CCCS Stuttgart 12.01.2006 Urheberrecht I Schutzgegenstand
Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre
Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke
Urheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
18. September 2014 ODOK. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Open Data und Urheberrecht
1 Open Data 2 Große Magellansche Wolke (public domain, NASA) 3 Große Magellansche Wolke (public domain, NASA) 4 Grundlagen Urheberrecht & copyright 5 3 Grundprinzipien 1) Jeder Mensch, der ein Werk schafft,
Software im Urheberrecht. Jörg Pohle. Einführung. Software im. 1. Korb. UrhG. Jörg Pohle. Zusammenfassung 06.02.2006
06.02.2006 1 2 3 4 5 Zur Geschichte seit den 60er Jahre Diskussion über den Umgang mit juristischen Kontext 1985: Einzug der Computerprogramme in das 1993: Einfügung der 2003: der snovelle????: 2. Korb
Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.
Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz
IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?
IT Recht Urheberrecht JA oder NEIN? Das ewige Streitthema über die Daseinsberechtigung des UrhG! von Michael Klement Berlin, 21.05.2013 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
Nutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Patent, Marke, Firma und Design
Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung
Medienrecht. Datenschutz Urheberrecht
Medienrecht Datenschutz Urheberrecht Problemaufriss/Gefahrenlage Unterscheidung Printmedium Internet Gefahren im Internet ungleich höher Datenschutz Personenbezogene Daten Betrifft Mitarbeiter, Gemeindemitglied,
Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen
Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei
Internet- und Urheberrecht
Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2
Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT
Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT Schutzvoraussetzungen nach dem UrhG 2 Abs.2 UrhG: Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen WAS IST
FreieSoftwareOG. Creative Commons und freie Lizenzen- Ein kurzer Überblick
FreieSoftwareOG Creative Commons und freie Lizenzen- Ein kurzer Überblick Was bedeutet Creative Commons? Creative Commons ist nicht der Name einer Lizenz Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation,
Einführung Urheberrecht und Lizenzverträge
Einführung Urheberrecht und Lizenzverträge Workshop Urheberrecht und Multimedia 3.4.2002 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projektverträge, Lizenzbedingungen, AGB Verbände Informationstechnologie
Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke
Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 [email protected] Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten
Langzeitarchivierung bei Datenträgern Was wir dürfen und was wir dürfen sollten http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en http://commons.wikimedia.org/wiki/file:compact_disc.jpg By Arun Kulshreshtha
Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: [email protected] Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
Retrodigitalisierung und elektronische Archive
Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
Open Source Software als rechtliches Konzept
Open Source Software als rechtliches Konzept Mit einem Seitenblick auf die Sonderregelung des URG für Schulen Dr. Christian Laux, LL.M. 1 Urheberrecht Was ist geschützt? Werke der Literatur und Kunst Schutzvoraussetzung:
Creative-Commons-Lizenzen
AG 4: Lizenzen für die Golden Road: Herausgeber-betriebene E-Journals Creative-Commons-Lizenzen Elena Di Rosa Themen Wie viel OA steckt in den Repositorien? Creative-Commons-Lizenzen für Repositorien Wie
D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows)
D a s P r i n z i p V o r s p r u n g Anleitung E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows) 2 Inhalt Inhalt 1. E-Mail-Einrichtung 3 1.1 E-Mail-Einrichtung in Windows 3 2. SMS-Einrichtung 5 2.1
Videoaufnahmen von Vorlesungen
Videoaufnahmen von Vorlesungen Hannes Obex Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Übersicht I. Einleitung
Urheberrecht in der Schule Kopieren erlaubt? Unterrichtsmaterial, Internet- und Internetrecht CDs, Fragen zum neuen Urheberrecht
Urheberrecht in der Schule Kopieren erlaubt? Unterrichtsmaterial, Internet- und Internetrecht CDs, Fragen zum neuen Urheberrecht Vortrag von Rechtsanwalt Johannes Richard vom 13.01.2004, Richard-Wossidlo
Recht für Medienberufe
Clemens Kaesler Recht für Medienberufe Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen JL ~~lrti'cl~sii'~
Klagen und AnsprÄche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht
~ 1 ~ Klagen und AnsprÄche nach AC und nach Schweizerischem Recht Artikel Betrifft Voraussetzung Konsequenz Schadensvermutung oder Bemerkung Art. 8 Abs. 1 AC Zivilrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung
1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing
Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing Aktuelle Regelungen, Grenzüberschreitungen, Haftung und Gewährleistung Deliana Bungard Rechtliche Einordnung des Begriffs Crowdsourcing = Eingehen von Rechtsbeziehungen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
Installationsanleitung für Add-on Paket: Preset Collection Seasons
Installationsanleitung für Add-on Paket: Preset Collection Seasons Vorabinformation: Die Preset Collection Seasons ist für die Versionen PHOTO WORKS projects Elements und PHOTO WORKS projects mit der Versionsnummer
IT-Projekt Wirtschaftsinformatik
IT-Projekt Wirtschaftsinformatik Kursleitung: Dr. Stefan Schiffer Zusammenfassung der Umfrage zu Open Commons Gahleitner David Huber Herbert Pramesberger Christian Stand 27.06.2011 Seite 1 Ziel und Ergebnis
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007
Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007 Schutzdauer Rechtsfolge des Schutzdauerablaufs Nach Ablauf ist entsprechender Schutzgegenstand gemeinfrei,
Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.
Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. ebookzeile.de informiert: Der Begriff Public Domain bezeichnet
DOWNLOAD. Rechnen mit Geld im ZR bis 1000. Übungs- und Anwendungsaufgaben. Heide Hildebrandt. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Heide Hildebrandt Rechnen mit Geld im ZR bis 1000 Übungs- und Anwendungsaufgaben Downloadauszug aus dem Originaltitel: Rechnen bis 1000 I Wie viel Euro ( ) sind das? Rechne zusammen. a) 450 Euro
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
Citrix WinFrame/NCD WinCenter im CD-ROM-Netz der Zentralbibliothek der Forschungszentrum Jülich GmbH
THEMEN Technik dauer führt. Der Urheberrechtsschutz gilt rückwirkend für alle Datenbanken. Das Leistungsschutzrecht für Datenbankhersteller umfaßt auch die Datenbanken, die seit dem 1. Januar 1983 hergestellt
Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz
Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz Hinweise zur Rechtsverbindlichkeit der Informationen Die Informationen in diesem Dokument sind Hinweise, die das Verständnis hinsichtlich
Browsereinstellungen für moneycheck24 in Explorer unter Windows
Browsereinstellungen für moneycheck24 in Explorer unter Windows Wichtige Einstellungen im + Um zu prüfen, welche Version Sie nutzen Einstellungen: Klicken Sie im Menü INTERNETOPTIONEN Extras [oder Tastenkürzel
Installationsanleitung xdsl Teleworker unter Windows 7
xdsl Teleworker unter Windows 7 xdsl Teleworker mit Ethernet-Modem unter Windows 7 Sie benötigen für die Installation folgende Elemente: - xdsl Ethernet-Modem - Netzwerkkabel Diese Konfigurationsanleitung
Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster
Gebrauchtsoftware Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster 1 2 Viel versprechende Werbung... Das Geschäftsmodell: 3 Unternehmen kaufen Softwarelizenzen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail [email protected] I www.grintec.com Der Inhalt dieses
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen [email protected] / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
Thema 1: Fotos im Internet verwenden
PASCH-net und das Urheberrecht Thema 1: Fotos im Internet verwenden Was bereits online im Internet zu sehen ist, darf problemlos kopiert und auf anderen Internetseiten wiederverwendet werden? Leider nicht
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
Geleitwort... 11 Einleitung: Jeder Mensch ein Künstler... 17 1. Kunstwerke produzieren... 19 1.1 Freier Beruf oder Gewerbe ± Künstlerdefinitionen im Gesetz...................... 19 1.2 Urheber- und Werkbegriff...
Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten
Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten Im folgenden Tutorial geht es um das Erstellen und die Zuweisung von globalen Gruppen (auch Kohorten in Moodle 2.x genannt). Diese globalen Gruppen werden
Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.
Vermittlerprofil gemäß den Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinie Ihr Versicherungsmakler im Profil: Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben
ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender
E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
Kartei zum Lesetagebuch
Kartei zum Lesetagebuch Diese Kartei habe ich für meinen eigenen Unterricht erstellt und stelle es auf meiner privaten Homepage www.grundschulnews.de zum absolut kostenlosen Download bereit. Eine Registrierung
Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.
Nutzungsbedingungen Online-Forum Präambel Das Angebot von WIR SIND GARTEN ist ein Angebot von (WIR SIND GARTEN GmbH, Nadischweg 28a, A-8044 Weinitzen). WIR SIND GARTEN stellt den Nutzern sein Angebot,
Serienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel
Sehr vielen Mitarbeitern fällt es schwer, Serienbriefe an Kunden zu verschicken, wenn sie die Serienbrieffunktion von Word nicht beherrschen. Wenn die Kunden mit Excel verwaltet werden, genügen nur ein
ecaros2 - Accountmanager
ecaros2 - Accountmanager procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des ecaros2-accountmanager...3 2 Bedienung Accountmanager...4 procar informatik AG 2 Stand: FS 09/2012 1 Aufruf
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
SMS/ MMS Multimedia Center
SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu
Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen
ec@ros2-installer ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Eschenweg 7 64331 Weiterstadt
ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Download des ecaros2-installer...3 2 Aufruf des ecaros2-installer...3 2.1 Konsolen-Fenster (Windows)...3 2.2 Konsolen-Fenster
17 kostenlose Bildquellen mit Suchfunktion, ohne Registrierung und ohne Attribution
17 kostenlose Bildquellen mit Suchfunktion, ohne Registrierung und ohne Attribution Stand: November 2015 Webinare erstellen: bildhafter = erfolgreicher Unser Gehirn formuliert Gedanken nicht in Worten,
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-AV DT-H 3 für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf audiovisuellen Datenträgern
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Uhrzeiten-Training in der Grundschule, Klasse 1 und 2
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: zeiten-training in der Grundschule, Klasse und Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Inge Buggenthin zeiten-training
Die Domain - (k)ein Kennzeichen wie jedes andere?
Die Domain - (k)ein Kennzeichen wie jedes andere? These 1: Die Rechte eines Domaininhabers sind den Rechten des Inhabers einer Marke, eines Unternehmenskennzeichens oder den Rechten eines Namensträgers
Lizenzverwaltung Installation nachträglich erworbener Zusatzmodule
Wenn Sie ein Zusatzmodul zur Anwendung BiG-Manager nachträglich erwerben, muss das Nutzungsrecht für diejenigen Lizenzen aktualisiert werden, für die das Modul frei zu schalten ist. Dieser Artikel beschreibt,
In diesem Bereich wird beschrieben, wie Sie eine Datensicherung der Software Jack Plus durchführen können.
Datensicherung Jack Inhalt Allgemeines Warum muss eine Datensicherung durchgeführt werden Wohin werden Daten gesichert Was soll von Jack alles gesichert werden Vorbereitungen zur Datensicherung Datensicherung
IBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung
IBM SPSS Statistics Version 23 Einführung in Installation und Lizenzierung Inhaltsverzeichnis Einführung in Installation und Lizenzierung................ 1 Einführung............... 1 Lizenztypen..............
Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt.
Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt. Simone Schnipp, freie Medienpädagogik für die Landesmedienanstalt Saarland [email protected] Die Landesmedienanstalt
