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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GRÜNE) vom und Antwort des Senats Betr.: Fakultätsstruktur der Universität Hamburg Am hat der Akademische Senat der Universität Hamburg weitreichende Entscheidungen hinsichtlich der Fakultätsstruktur getroffen. Sowohl die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften als auch die Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft sollen demnach aufgeteilt werden. Dieser Entscheidung vorangegangen waren ein Bericht einer externen Expertengruppe zur Zukunft der Universitätsverwaltung sowie eine Umfrage der Universitätsleitung zur Fakultätsstruktur mit zum Teil widersprüchlichen Ergebnissen. Die nun getroffene Entscheidung hat nicht nur Konsequenzen für die Studierenden und Lehrenden, sondern auch auf die Mittelverteilung. Für die zusätzlichen Leitungsfunktionen sowie Entlastungsstunden für Aufgaben in der Selbstverwaltung werden zusätzliche Kosten anfallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wie ist der genaue Wortlaut des Beschlusses des Akademischen Senats zu den Beratungen über die Fakultätsstruktur? Der Akademische Senat der UHH (AS) hat in seiner 710. Sitzung am 4. Juli 2013 einen Grundsatzbeschluss zur Veränderung der Fakultätenstruktur und in seiner 711. Sitzung am 5. September 2013 einen Beschluss zur Neuformulierung der Grundordnung gefasst. Grundsatzbeschluss zur Veränderung der Fakultätenstruktur gemäß Protokoll der 710. Sitzung am 4. Juli 2013: Der Akademische Senat spricht sich mit 10 : 6 : 1 Stimmen dafür aus, die Fakultätenstruktur zu ändern. 1. Der Akademische Senat beschließt mit 11 : 4 : 2 Stimmen, dass sich die Fachbereiche Psychologie und Bewegungswissenschaft von der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft (EPB) lösen und zusammen eine eigene Fakultät bilden. 2. Der Akademische Senat beschließt mit 11 : 5 : 1 Stimmen, dass sich der Fachbereich Betriebswirtschaftslehre (BWL) aus der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) löst und eine eigene Fakultät bildet. 3. Der Akademische Senat folgt dem Vorschlag des APH, dass die Fakultät für Geisteswissenschaften in der jetzigen Form bestehen bleibt.

2 Drucksache 20/9474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Beschluss zur Neuformulierung der Grundordnung gemäß Protokollentwurf der 711. Sitzung am 5. September 2013: Der Akademische Senat beschließt die Vorlage XXIII/711/109 unter Berücksichtigung der Anträge des AStA XXIII/711/138 und 139 mit 9 : 8 : 0 Stimmen. Vorlage XXIII/711/109: Der Akademische Senat beschließt die Neufassung von 4 Absatz 2 der Grundordnung der UHH wie folgt: (2) Fakultäten sind 1. die Fakultät für Rechtswissenschaft, 2. die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 3. die medizinische Fakultät, 4. die Fakultät für Erziehungswissenschaft, 5. die Fakultät für Geisteswissenschaften, 6. die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, 7. die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft, 8. die Fakultät für Betriebswirtschaft. Die Änderung der Grundordnung tritt zum (AStA-Antrag) in Kraft. ( ) Das Präsidium wird aufgefordert, die Wahlen zu den Fakultätsräten der neu zu bildenden Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft sowie für Betriebswirtschaftslehre dergestalt vorzubereiten und durchzuführen, dass sie zeitgleich zu den Wahlen zum Akademischen Senat im Wintersemester 2013/2014 stattfinden (AStA-Antrag). 2. Wie wurde dieser Beschluss begründet? Beschlüsse des AS werden nicht gesondert begründet. Sie sind jeweils das Ergebnis der Befassung im AS. 3. Wie war das genaue Abstimmungsergebnis? Siehe Antwort zu Hat der Hochschulrat diesem Beschluss schon zugestimmt? Ja. Der Hochschulrat hat am 27. September 2013 die Neufassung von 4 Absatz 2 der Grundordnung der Universität genehmigt. Siehe Anlage. 5. Wie war der genaue Ablauf der Beratungen in dieser Frage im Akademischen Senat? 5.1. Auf wie vielen Sitzungen wurde der Punkt behandelt? Der Punkt wurde in vier Sitzungen des AS und drei Sitzungen des Ausschusses für Planung und Haushalt des AS (APH) behandelt Wurden die jeweiligen Dekane vor der Entscheidung des Akademischen Senats angehört? Wenn ja, welche Position wurde vorgetragen und wie wurde diese begründet? Wenn nein, warum nicht? Die Dekaninnen und Dekane wurden bereits vor der Befassung des AS mit der Frage erstmals in den Kammersitzungen am 12. Februar 2013 und am 14. März 2013 befasst. Die betroffenen Dekaninnen haben sich an der Beratung des Tagesordnungspunkts in der 710. AS-Sitzung am 4. Juli 2013 beteiligt. Am 27. August 2013 wurde die Fakultätenstruktur nochmals in der Kammer erörtert. Gemäß Protokoll der 710. Sit- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9474 zung des AS am 4. Juli 2013 wurden von den betroffenen Dekaninnen folgende Positionen vorgetragen: Die Dekanin WiSo, Prof. Dr. Löschper, weist daraufhin, dass nach ihrer Auffassung weder eine Anhörung der Dekane/innen bzw. Dekanate und des jeweiligen Fakultätsrates erfolgt sei noch wurden die betroffenen Dekaninnen/Dekan ausdrücklich in die AS-Sitzung eingeladen und um Stellungnahme gebeten im Protokoll des APH bzw. Beschlussvorschlag/Begründung seien keine Abwägung von Argumenten und keine Belege für Behauptungen sichtbar; Textpassagen zur Begründung seien zum Teil mit den vorliegenden Pro-Stellungnahmen für eine Fakultäten-Neugliederung identisch offenbar keine Fakten in der Diskussion herangezogen worden seien: z.b. Größe der Fakultäten aktuell und laut Nachtrags-STEP 2013ff.; Kosten der Herauslösung der BWL sowie Folgen für bestehende Verflechtungen in Forschung und Lehre und Serviceeinrichtungen in der Fakultät das Optionsrecht zu hinterfragen sei, insbes. warum dieses nur für Professuren mit BWL-Widmung, nicht jedoch für Psychologie-Professuren in anderen Fachbereichen gelte keine etablierten, massiven Konflikte in WiSo-Fakultät vorhanden seien, die die Arbeit blockierten (wie es lt. APH-Sitzung berichtet wurde): Konflikte (z.b. um Ressourcen oder Standards in Prüfungsordnung) ließen sich in Diskursen im Fakultätsrat bzw. der Fakultätskammer jeweils lösen Erfolge der BWL und deutlich verbesserte Reputation in den letzten Jahren als Teil der Fakultät WiSo erreicht worden seien (Steigerung zu kleinerer ehem. Einheit BWL/VWL) Die Dekanin WiSo fragt: Wie wurde mit der Frage der Interessenkonflikte von APH-Mitgliedern umgegangen? Die Dekanin WiSo fragt das Präsidium, ob das dem Nachtrags-STEP 2013ff. zugrundeliegende Mittelverteilungsmodell, auf dessen Grundlage die STEP-Planung und die Konsolidierungsentscheidungen getroffen wurden, Bestand habe oder angesichts der geplanten Bildung zweier neuer Fakultäten vom Präsidium modifiziert werde. Die Dekanin EPB, Prof. Dr. Arnold, weist darauf hin, dass sich der FB Psychologie im Jahr 2004 aus den angebotenen Alternativen für Mitgliedschaft in EPB-Fakultät entschieden habe und stellt dem AS die folgenden Fragen: Was ist der Grund für die Abweichung vom bisher vereinbarten Verfahren, d.h. für die Beschleunigung der Umstrukturierung? Ist der AS der Ansicht, dass die gewählten Gremien der betroffenen Fakultäten in das Verfahren einbezogen werden sollen und wenn ja, in welcher Weise? Welchen Einfluss hat eine Änderung der Fakultätsstruktur auf das Mittelverteilungsmodell und damit auf den Nachtrags-STEP 2016? Der APH hat sich nach Darstellung der UHH in seiner Sitzung am 22. August 2013 mit den Argumenten ausführlich befasst und dies dem AS vor der Entscheidung über die Grundordnung detailliert dargelegt Wurden die jeweiligen Fakultätsräte vor der Entscheidung des Akademischen Senats angehört? Wenn ja, welche Position wurde vorgetragen und wie wurde diese begründet? Wenn nein, warum nicht? 3

4 Drucksache 20/9474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Dekaninnen und Dekane wurden anlässlich der Kammersitzung am 14. März 2013 gebeten, die Fakultätsräte zu beteiligen. Stellungnahmen der Fakultätsräte EPB und WiSo wurden dem APH und AS vorgelegt. Vor der Entscheidung über die Änderung der Grundordnung haben dem APH (in der Sitzung am 22. August 2013) und dem AS (am 5. September 2013) die Stellungnahmen zur Berücksichtigung vorgelegen. Der Fakultätsrat EPB hat sich mehrfach mit der Fakultätenstruktur befasst und am 14. August 2013 folgenden Beschluss gefasst: Abschließend stimmt der Fakultätsrat dem Beschlussvorschlag einer Positionierung an die Gremien des APH und AS wie folgt mit 11 : 0 : 3 zu: Der AS hat eine Grundsatzentscheidung für die Gründung von vier neuen Fakultäten beschlossen. Für mögliche nächste Schritte, z.b. für Entscheidung über Prinzipien der Ressourcenaufteilung, fordert der Fakultätsrat EPB den APH und den AS auf, zuvor alle beteiligten Fachbereiche und die aktuellen Dekanate und Fakultätsräte der betreffenden Fakultäten anzuhören und in den weiteren Prozess einzubeziehen. Desweiteren möge der APH seinen in der kommenden Sitzung gefassten Beschluss umgehend den betroffenen Fakultäten zur Kenntnis geben. Der Fakultätsrat der WiSo-Fakultät hat am 10. Juli 2013 folgenden Beschluss gefasst: Der Fakultätsrat beschließt mit 13 : 1 : 3 Stimmen folgende Stellungnahme: Der Fakultätsrat kritisiert in aller Schärfe das Verfahren, das dazu geführt hat, dass der Akademische Senat die Loslösung der BWL aus der WiSo-Fakultät beschlossen hat. Ohne die zuständigen Organe den Fakultätsrat und das Dekanat auch nur anzuhören, wurde eine Entscheidung getroffen, die wissenschafts-, hochschul- und auch organisationspolitisch nicht begründet ist. Der Fakultätsrat stimmt mit 13 : 1 : 2 Stimmen folgender Beschlusserweiterung zu: Der Fakultätsrat erwartet vom Präsidium, dass diese Loslösung keine Nachteile für die verbleibenden WiSo-Kern-Fakultät verbunden ist Inwieweit wurden die Pläne zur Reform des Hamburger Hochschulgesetzes bei der Entscheidungsfindung zugrunde gelegt? Die Entscheidungsfindung und Beschlussfassung der UHH richtet sich nach dem geltenden Gesetz und nicht nach Entwürfen künftiger Gesetze. 6. Wann soll die Umsetzung des Beschlusses vollzogen sein? Wann können die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien gewählt werden und ihre Arbeit aufnehmen? Die Grundordnungsänderung tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien können nach Auskunft der UHH binnen sieben Wochen gewählt werden und somit zum Inkrafttreten der Grundordnungsänderung ihre Arbeit aufnehmen. 7. Die Expertengruppe zur Zukunft der Universitätsverwaltung empfiehlt, den Aufwand für Verwaltung an der Universität zu reduzieren. Wurde diese Empfehlung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt und wie verträgt sich dies mit dem Mehrbedarf an Verwaltung durch die Erhöhung der Anzahl der Fakultäten? Einen Mehrbedarf an Verwaltung wird es nach Aussage der UHH nicht geben, da es für die neuen Fakultäten in Abstimmung zwischen dem Kanzler und den künftigen Fakultäten sehr schlanke Verwaltungen nach dem neuen Verwaltungskonzept des Kanzlers geben wird, dem zufolge zahlreiche Aufgaben zentralisiert werden. 8. Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Beschluss? 8.1. Welche voraussichtlichen Kosten und Transaktionskosten werden durch diesen Beschluss anfallen (bitte jeweils genau aufschlüsseln)? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9474 Eine langfristige Kostenerhöhung wird es nach Auffassung der UHH nicht geben, sondern im Gegenteil eine Kostensenkung. Transaktionskosten können allenfalls im geringen Umfang, insbesondere im Bereich der Personalentwicklung, anfallen. Personalentwicklungsmaßnahmen sind aber auch unabhängig von der Fakultätenneugliederung erforderlich. Die Höhe wird abschließend erst nach der Entscheidung über die Umsetzung von Verwaltungspersonal bezifferbar. Im Übrigen siehe Antwort zu Wo werden die betroffenen Fakultäten künftig räumlich untergebracht werden und bedarf es zusätzlicher Räumlichkeiten zum Beispiel für die Dekanate? Die Fakultäten bleiben an ihren bisherigen Standorten. Es bedarf keiner zusätzlichen Räumlichkeiten. Im Übrigen siehe Antwort zu Sind Auswirkungen auf den Fachbereich Sozialökonomie (ehemalige HWP) zu befürchten? Wenn ja, in welcher Form? Nein. Der Fachbereich soll in seiner jetzigen Größenordnung erhalten bleiben. 9. Gibt es an der Universität Pläne, weitere Fakultäten in ihrer Struktur zu verändern? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, gilt dies auch langfristig? Nein. Vorschläge und Anträge für weitere Strukturveränderungen sind nicht geäußert beziehungsweise im Rahmen der Beschlussfassung im AS als nicht verfolgenswert betrachtet worden und daher auch längerfristig nicht absehbar. 10. Wie beurteilt der Senat die Aufteilung der beiden Fakultäten? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. 5

6 Drucksache 20/9474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage Ereignis Termin Ergebnis Diskussion der Fakultätengliederung im Akademischer Senat (AS) Beauftragung des Ausschusses für Planung und Haushalt (APH), sich mit der bis dahin fertiggestellten Synopse und der Pro- und Contra-Liste zur Fakultätenstruktur Ausschuss für Planung und Haushalt (APH): Erörterung der Empfehlungen der Expertengruppe zum Zukunftskonzept Universitätsverwaltung (ZUK UV) AS: Erörterung der Empfehlungen der Expertengruppe zum ZUK UV und Diskussion zur Fakultätenstruktur APH: Befassung mit dem Beschluss des AS vom 2.5. APH: Durchführung der Anhörung der veränderungswilligen Bereiche sowie von von den Fakultäten benannten Gegnern der Veränderung AS: Befassung mit Empfehlung des APH zur Fakultätengliederung APH: Befassung mit den Fragen aus der AS-Sitzung vom AS: Befassung mit Änderung der Grundordnung zur Fakultätengliederung zu befassen Beschluss bzgl. Modifikation der Fakultätenstruktur : Empfehlung von Anhörungen Beauftragung des APH zur Anhörung der veränderungswilligen Bereiche Erörterung der Form der Anhörungen Empfehlung des APH zur Änderung der Fakultätenstruktur Beschluss zur Änderung der Fakultätenstruktur (Neugründung der Fakultäten Betriebswirtschaft und Psychologie und Bewegungswissenschaft ) Empfehlung des APH zur Änderung der Grundordnung Beschluss zur Änderung des 4 Abs. 2 der Grundordnung 6

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