ANZEIGER. Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz. Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV und Film
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- Linda Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Im Schatten der Wälder : 46 neue Titel für den Medienmarkt Endemol macht uns mit dem Titel Master Grips neugierig. Die Event TV Fernsehgesellschaft mbh gibt Infos zum Berlin-Shopping, während die RAe White & Case LLP mit 360 Hamburg hanseatisch bleiben. Was können wir uns aber unter Master Trance vorstellen und was gibt es bei Illustrierte Geschichten der Welt zu entdecken? Alle 46 Titel finden Sie auf Seite 2. (SR) Anwälte müssen Notariat - Domain aufgeben Der Bundesgerichtshof hat einen Offenbacher Notar angewiesen seine Internetadresse aufzugeben. Der Notar ist mit einem Rechtsanwalt und einer weiteren Anwaltsnotarin in einer Sozietät verbunden und bietet unter der Domain schon seit acht Jahren eine Internsetseite an. Die Karlsruher Richter verboten die Werbung mit dem Begriff Notariat sowohl im Internet als auch auf Briefbögen und schlossen sich damit der Auffassung der Landesjustizverwaltung an. Der Begriff Notariat sei ausschließlich Behörden vorbehalten. Deshalb verschaffe sich eine Notar, der über seine Internetadresse mit diesem Begriff werbe, einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung gegenüber seinen Berufskollegen. Es bestünden aber keine Bedenken, wenn ein Anwaltsnotar, der mit einem Rechtsanwalt soziiert ist, auf seinen geschäftlichen Briefbögen die Bezeichnung Rechtsanwaltsund Notarkanzlei verwendet, wenn im Briefkopf deutlich herausgestellt werde, wer Notar und wer Rechtsanwalt sei. BGH vom , AZ.: NotZ 8/05 Was ist in der Werbung (noch) erlaubt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Euroforum-Seminar im November. Marketingund Werbefachleuten wird hier das Fachwissen vermittelt, um ihre Werbeideen auch rechtlich einzuordnen. Nach einem allgemeinen Überblick über das Werberecht und die neueste Rechtsprechung, sollen die Sinne der Teilnehmer für Erlaubtes und Unlauteres geschärft werden. Wann überschreitet der Werber die Grenzen für irreführende oder vergleichende Werbung, für Schleichwerbung, Behinderung oder Rufausbeutung. Auch auf den Streitfall soll das Seminar vorbereiten und beantwortet Fragen über Abmahnungen, außergerichtliche Einigungen, Prozesse und die Abwendung der Vollstreckung. Referenten sind Dr. Andrea Jaeger-Lenz, Rechtsanwältin, Latham & Watkins LLP, Rolf Spannuth, Richter, OLG Hamburg und Sandra Storch und Ronald Welge, Justitiare bei Nestlé. Termin: 24. und in Berlin 15. und in Köln Euroforum Deutschland GmbH Tel Fon: / Fax: /
2 360 Hamburg alle autos anijob Jobmagazin für Auslandsjobs Auto Life Auto live Berlin 1 Berliner Seitenstraßen Berlin-Shopping Classic Motors Der Tote am Stand Deutsche SwingWunder Ein Fall für TKKG Diese Woche: 46 Titel HAMME REPORT heiss + kalt Hohenzollernstrassenzeitung Hunde haben kurze Beine Illustrierte Geschichten der Welt Im Schatten der Wälder Ingolstädter Stadtmagazin IN-Stadtmagazin Lauterbacher Wochenblatt Lounge of Sin Master Grips Maximum Trance Panther inside Promi-Bummel Pussy House ROSETTA STONE Seebühne: Oper Seebühne: Theater Sinners in Heaven Sinners Lounge SR Tour Radio Stadt, Land, Fluß STROM AKTUELL wine & dine WÜMME REPORT Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel Die nächste Ausgabe: Nr. 743 erscheint am Anzeigenschluss: , 10 Uhr Der Titelschutz Anzeiger Die nächste Ausgabe: Nr. 744 erscheint am Anzeigenschluss: , 10 Uhr
3 Vorerst verliert Google gegen Gmail Verwechslungsgefahr bejaht - Einstweilige Verfügung gegen Google vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt. Google verletzt mit der Verwendung für deutsche Kunden nach wie vor meine Rechte. Auch ein Amerikanischer Weltkonzern hat sich an in Deutschland geltende Schutzrechte zu halten, sagte Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke GMail und Betreiber eines -dienstes unter gleichem Namen, anlässlich einer Verhandlung am Hamburger Landgericht (Az. 312 O 355/05). Bereits im Mai 2005 hatte das Gericht Google die Nutzung der Marke GMail für gewerbliche -dienste verboten. Die endgültige Entscheidung, die erst im so genannten Hauptsacheverfahren fallen wird, steht aber noch aus. Nach den Ausführungen des Landgerichtes in der mündlichen Verhandlung des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht zu erwarten, dass im Hauptsacheverfahren eine gegenteilige Entscheidung ergehen wird, so Rechtsanwalt Guido Flick, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Sebastian Eble und Patentanwalt Götz Thomas, den Fall auf GMail-Seite betreut. Das Gericht habe insbesondere eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke G-Mail... und die Post geht richtig ab und dem -dienst von Google gesehen. Eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Marke lehnte es ebenfalls ab, da GMail schon lange vor Googles-Suchmaschine angemeldet und benutzt wurde. Derzeit bietet Google seinen Gmail-Dienst für bestehende -adressen weiter an, eine Anmeldung neuer -adressen auf die soll aber nicht möglich sein. Dies könne jedoch - so ein Bericht von - durch einen Trick umgangen werden. Mit seiner Klage will Daniel Giersch nun erreichen, dass Google den Begriff Gmail in Deutschland ganz aufgibt. Sollte die Meinung der Richter aus dem einstweiligen Rechtschutz, - wo rechtlich eine umfassende, sachlich aber nur eine eingeschränkte, Prüfung erfolgt - bestätigt werden, müsste Goolge in Deutschland entweder eine Lizenz erwerben oder aber den Dienst komplett umstellen, so die Einschätzung von Anwalt Flick. Davon wären dann auch die -konten, die enden, betroffen. Quelle: Verfahren um Linux -Markeneintrag in Australien noch nicht beendet Das Linux Mark Institut (LMI) ist Berichten entgegengetreten, nach denen der Name Linux in Australien nicht als Marke geschützt werden kann. In den vergangenen Tagen waren Meldungen aufgetaucht, die von der Ablehnung des Markeneintrags durch die zuständige australische Behörde berichtet hatten. Das LMI, das sich um den weltweiten Schutz der Marke kümmert, bestätigte zwar, dass in dem Fall eine erste Entscheidung gefällt wurde. Diese sei jedoch nicht endgültig. Laut dem australischen Patentamt bestehen Zweifel daran, ob Linux als Marke überhaupt eintragungsfähig ist, da der Name zu allgemein sei. Das LMI äusserte trotzdem seine Zuversicht, dass die endgültige Entscheidung zu seinen Gunsten ausfallen werde. Es habe nun die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt zu belegen. Auf seiner Homepage erklärte das LMI nochmals seine Absichten. In mehr als 40 Fällen hätten unautorisierte Dritte in den vergangenen Jahren versucht, die Marke Linux zu registrieren. Das Vorgehen im Falle eines Missbrauchs des Namens Linux diene deshalb vor allem dazu, die eigene Marke zu schützen. Würden Missbrauchsfälle nicht bekämpft, könnten selbst rechtmäßige Linux-Nutzer die Marke für Software und Dienstleistungen nicht mehr verwenden. Aktionen wie die Forderung von Lizenzgebühren seien deshalb notwendig. Geld werde daran aber nicht verdient. Quelle: Bill Cosby gewinnt Streit um Namensdomain Der Schauspieler Bill Cosby hat einen Domainstreit vor der WIPO zu seinen Gunsten entschieden (Fall Nr. D ). Im Mittelpunkt stand allerdings nicht sein eigener Name, sondern der seiner legendären Comicfigur Fat Albert aus der bekannten Serie Fat Albert and the Cosby Kids. Der Schauspieler war gegen den Inhaber der Internetadresse fatalbert.com mit der Begründung vorgegangen, die Domain verletze seine Rechte an dem als Marke geschützten Namen. Cosby, der als Stand-up Comedian berühmt geworden ist, hat die Figur Fat Albert 1960 entworfen. Die gleichnamige Serie erschien 1972 zum ersten Mal im amerikanischen Fernsehen. Besucher der in dem WIPO-Verfahren strittigen Homepage waren zu einer kommerziellen Sexseite weitergeleitet worden. Der zuständige Schiedsrichter erklärte, die Domain sei mit der Marke des Klägers identisch und verwechslungsfähig. Weiterhin sei davon auszugehen, dass eine Registrierung in böser Absicht vorliege, da Nutzer der strittigen Domain zu einer kommerziellen Seite weitergeleitet wurden. Das Schiedsgericht sprach die Internetadresse dem Kläger zu. Quelle:
4 anijob Jobmagazin für Auslandsjobs Deutsche SwingWunder FROG Entertainment e.k., Dorfstraße 49 B, Nienhagen KING OF SWING ORCHESTRA, Kaffeekanne 4, Radevormwald Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Classic Motors : Ein Fall für TKKG Rechtsanwältin Dr. Kerstin Lidle-Haas, Merziger Straße 26, Braunschweig Mönning & Partner, Admiralitätsstraße 10, Hamburg Im Namen einer Mandantin nehme ich gemäß den 5, 15 MarkenG Titelschutz in den folgenden Titel in allen Schreibweisen und Darstellungsformen: Lauterbacher Wochenblatt Rechtsanwalt Dr. Christian Russ, An der Ringkirche 6-8, Wiesbaden Ingolstädter Stadtmagazin IN-Stadtmagazin Impact, Ziegeleistraße 10 a, Gaimersheim Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in STROM AKTUELL in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Tonträger, Bild-/Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, digitale Datenträger (wie CD-ROM, CD-I, DVD, MD) und/oder Onlinedienste sowie Internet. Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT, Meinekestraße 26, Berlin Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in heiss + kalt in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten und Wortkombinationen für alle Medien, insbesondere Tonträger aller Formate, Bildtonträger, Druckerzeugnisse aller Art (insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Bücher, Serientitel, Supplements), elektronische und digitale Medien, einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline), Kalender, Kataloge, Filmwerke aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Computer-Software, Datenbanken sowie Merchandisingartikel und Dienstleistungen aller Art. Rechtsanwältin Beate Wolff, Kaiser-Wilhelm-Ring 12, Köln
5 : HAMME REPORT WÜMME REPORT in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Schriftarten sowie Kombinationen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Abkürzungen als Titel für Medien aller Art, insbesondere Druckerzeugnisse. KPS Verlagsgesellschaft mbh, Contrescarpe 74 A, Bremen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in 360 Hamburg Stadt, Land, Fluß in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen. Rechtsanwälte White & Case LLP, Jungfernstieg 51, Hamburg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in SR Tour Radio Im Schatten der Wälder Der Tote am Stand Hunde haben kurze Beine Seebühne: Theater Seebühne: Oper in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. RAin Bettina Krause, Hauptstraße 42, Tutzing Hohenzollernstrassenzeitung in allen Titelkombinationen, Schreib- und graphischen Gestaltungsweisen, Schriftarten, mit jedem anderen Zusatz oder in jeder anderen Wortkombination oder in allen Wortverbindungen, Wortfolgen, Satzstellungen und mit allen etwaigen Zusätzen, für sinngemäße Titel, als Einzel- oder Reihentitel und in allen Darstellungsformen für die Benutzung als Titel von Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen in gedruckter oder elektronischer Form, insbesondere auch CD-ROM, Online- oder Offline- oder sonstigen Informationsdiensten (Infodienste), Rundfunk, Fernsehen, Bild- oder Tonträger und sonstige audiovisuelle Medien, in allen Sprachen. RAe Christoph Duge, Michael Tischer, Jacques Wolhändler, Neuhauser Straße 15, München
6 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Maximum Trance in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen sowie als sonstige Geschäftsbezeichnung für alle Medien, insbesondere Funk und Fernsehen, Printmedien und elektronische Medien einschließlich Internet, Off- und Online-Services, bespielte Ton- und Bildtonträger, Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen aller Art. BeutlerMeinking Rechtsanwälte, Magdalenenstraße 26, Hamburg : Master Grips In allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten, in allen Medien, insbesondere Fernsehen, Hörfunk, Film, Internet, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Softwareerzeugnisse, Spiele, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-Rom, CD-I, DVD, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Endemol Deutschland GmbH, Am Coloneum 3-7, Köln : Promi Bummel Berlin-Shopping Berlin 1 Berliner Seitenstraßen Event TV Fernsehproduktionsgesellschaft mbh, Hardenbergplatz 2, Berlin Der BGH forderte 1989: Damit eine Titelschutzanzeige wirksam wird, muss sie die betroffenen Verkehrskreise auf einfachste Weise erreichen (BGHZ 108,89). Der Titelschutz Anzeiger erfüllt diesen Leistungsanspruch mit einem seit über zehn Jahren sorgfältig gepflegten und qualifizierten Empfängerkreis im Bereich Printprodukte und elektronischen Medien. : ROSETTA STONE in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, in entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien, Lernhefte, Merchandising, Druckerzeugnisse, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet, sowie öffentliche Veranstaltungen. WG Verlag & Lizenzen AG, Bahnhofstraße 111, CH Uzwil Unter Hinweis auf 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in : Illustrierte Geschichten der Welt - Alte und neue Welt - Entdeckungen und Glaubenskampf - Das Goldene Zeitalter - Die großen Revolutionen - Kampf um die nationale Einheit - Das Zeitalter des Imperialismus - Krieg und Krise - Die Welt im Krieg - Im Zeichen der Supermächte - Entspannung und Globalisierung in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Ton- und Datenträger. Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, Stuttgart
7 Panther inside in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, speziell Printmedien (z.b. Magazine). ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Tränktorstraße 12, Ingolstadt Impressum DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16, Hamburg Fon: (040) , Fax: (040) Verleger: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) Redaktion: Angela Lautenschläger (AL), -61 Ansprechpartner für Titelschutzanzeigen: Angela Lautenschläger, -61 Geschäftsanzeigen: Manuela Busche, -51 Druckauflage: Verbreitete Auflage: Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags) Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: monatlich Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunkund TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Bezugspreis: Jährlich 80,- zzg. Ust. (inkl. Versand) Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. Preis für Titelschutzanzeigen: Standard mit einem Titel 150,-, jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- jeweils zzgl.ust. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse, Kto , BLZ Handelsregister HRA , Ust.-Id-Nr. DE Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Norderstedt 2005 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. : Lounge of Sin Sinners Lounge Sinners in Heaven Pussy House in jeder Schreibweise, Abkürzung und Darstellungsform zur Verwendung für Tonträger, Tonträgerpromotion, audiovisuelle Medien, Druckerzeugnisse und Merchandising sowie für Rundfunk- und Fernsehsendungen und alle sonstigen Medien. SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Neumarkter Straße 28, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in wine & dine in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen, in allen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Services, CD-ROM, CD-I und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle anderen Printmedien, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art. Nina Randel, Mühlenkamp 19, Hamburg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in die Titel alle autos Auto live Auto Life in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Zusammensetzungen, in allen Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien, Film, Fernsehen, Hörfunk und sonstige audiovisuelle Medien, Internetseiten und -auftritte, Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, insbesondere CD-ROM, Off-Line und Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien oder Multimedia-Anwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art. CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Stadthausbrücke 1-3, Hamburg
8 FAX-NACHRICHT FÜR DEN PRESSE-FACHVERLAG TELEFAX: 040/ VON: FIRMA: NAME: ANSCHRIFT: TELEFON: FAX: ICH MÖCHTE EINE ANZEIGE AUFGEBEN: Bitte nehmen Sie den folgenden Text in die nächst erreichbare Nummer des auf. des mit SOFTWARE TITEL (Heft Nr. ) auf. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme(n) ich/wir Titelschutz in pro Titel bitte eine Zeile (Adresse) Preis pro Titelschutzanzeige im Standardformat: 150, (zzgl. USt.) Preis für jeden weiteren Titel innerhalb dieser Anzeige: 35, (zzgl. USt.). DATUM UND UNTERSCHRIFT:
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