Wohnstättenleiter-Konferenz Lebenshilfe NRW AG 1 Personelle Anforderungen nach WTG

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1 Wohnstättenleiter-Konferenz Lebenshilfe NRW AG 1 Personelle Anforderungen nach WTG

2 Übersicht des Inputs Wer ist Fachkraft und wofür? Allgemeine Personalanforderungen des WTG Leitungskräfte in EuLAs 2

3 Definitionen Beschäftigte: entgeltliche Tätigkeit in den Angeboten nach WTG ( 3 Abs. 4 WTG) Fachkräfte: mind. 3jährige Ausbildung oder Studium auf dem Gebiet der Pflege oder sozialen Betreuung ( 3 Abs. 5 WTG) Hauswirtschaft-FK: dito 1 WTG-Durchführungsverordnung 3

4 1 WTG-DVO: Fachkräfte Fachkraft in der Pflege und sozialen Betreuung Berufsabschluss / Studium: Altenpflege Gesundheits-/Krankenpflege Kinderkrankenpflege Heilerziehungspflege (nur Eingliederungshilfe) Fachkraft in der sozialen Betreuung Berufsabschluss / Studium: Soziale Arbeit Psychologie Gesundheits-, Pflege- oder Sozialmanagement Erzieher/in Sozialpädagogik Heilerziehungspflege Heilpädagogik Ergo-, Physio- oder Sprachtherapie oder gleichwertige Berufsqualifikation nach Anhang 1 4

5 Fachkräfte Persönliche Eignung: bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen amtliches Führungszeugnis oder ähnlich geeignetes Vorgehen ( 2 Abs. 3 WTG-DVO) Keine persönlichen Ausschlussgründe wegen Straftaten ( 2 Abs. 1, 2 WTG-DVO) Betreuende Tätigkeit: nur durch Fachkräfte oder unter deren Beteiligung gem. schriftl. Konzept ( 4 Abs. 10 WTG) 5

6 Fachkräfte Nur durch Fachkräfte ( 4 Abs WTG): Planung, Steuerung, Überwachung der Pflegeund Betreuungsprozesse und der Qualität Nutzer/innen-Beratung zur gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung Prüfung und ggf. Durchführung freiheitsbeschränkender / freiheitsentziehender Maßnahmen 6

7 Personeller Bestandschutz 48 Abs. 1 WTG: Wer bis 15. Oktober 2014 als Fachkraft anerkannt wurde, behält den FK-Status weiterhin. Einsatz als FK in NRW möglich, wenn die Qualifizierung in anderen Bundesländern eine FK-Anerkennung hat. 7

8 Leitungskräfte Leitungskräfte (Einrichtungsleitung, verantw. Fachkraft oder PDL) = Fachkrafterfordernis oder leitungsqualifizierender Studienabschluss Beide: mind. 2 jährige hauptberufliche Berufserfahrung (Vollzeit) 4 Abs. 9 WTG Fort- und Weiterbildungsgebot: 3 WTG- DVO 8

9 Stationäre Angebote (EULA) Personelle Anforderungen 21 WTG (1) Anforderung an Einrichtungsleitung: - grundlegende betriebswirtschaftl. und personalwirtschaftl. Kenntnisse - grundlegende pflege- oder betreuungsfachliche Kompetenzen - Ggf. notwendige Nachqualifizierung bis

10 EULA: Personelle Anforderungen 2 LAGFW hat modulares Konzept für Nachqualifizierung entworfen ENTWURF Betriebswirtschaftl. Grundlagen Jahresabschluss (Bilanz und GuV) Kosten- und Leistungsrechnung Controlling Finanz- und Investitionsplanung Marketing Umfang: 4 Tage (ca. 32h) 10

11 ENTWURF Personalwirtschaft Arbeitsrechtliche Grundlagen Personalentwicklung und -akquise Mitarbeiterführung und -motivation Konfliktmanagement Gesundheitsmanagement Umfang: 4 Tage (ca. 32 h) 11

12 ENTWURF Betreuung für Einrichtungen nach SGB XII - Sozialrechtliche Grundlagen (SGB XII, SGB IX, WTG) - UN-Behindertenrechtskonvention - Grundlagen der Hilfe- und Förderplanung - Behinderungsbilder - Pflegerische Grundlagen in der Eingliederungshilfe - Sozialraumorientierung - Teilhabeförderung - Umfang 5 Tage (ca. 40 h) 12

13 Anerkennung anderer, auch informeller Qualifizierung Ggf. Mischung aus Präsenz- und Individual-Lernen Gesprächswunsch zur Abstimmung liegt dem MGEPA vor. Ziel: Beginn der Schulung

14 EULA 21 Abs. 3 WTG 24h-Anwesenheitspflicht von mind. 1 Fachkraft LAGFW empfiehlt: Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung des bisherigen Personaleinsatzes ( 13 WTG) Genehmigungsprobleme bitte melden! 14

15 Brandschutz für Alle 26. Mai in Köln-Riehl, 28. Mai in Kamen-Kaiserau Was mache ich, damit es nicht brennt? Was ist zu tun, wenn es brennt? Vorträge in Einfacher Sprache, viele Möglichkeiten zum Ausprobieren und Mitmachen Veranstaltungspartner: Mission Sicheres Zuhause Limit 150 TN bitte bis anmelden! 15

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