23. September die Banken den Kunden einen weitreichenden Umzugsservice an.

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1 Finanzmarkt Spezial EU-Monitor September 2008 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sind die Retailbankingmärkte sehr wettbewerbsintensiv. Direktbanken sowie auf Preisvergleiche spezialisierte Internetanbieter und Online-Kreditvermittler gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen es den Kunden, mit minimalem Aufwand den für sie jeweils attraktivsten Finanzdienstleister zu finden. Dass die nationalen Retailbankingmärkte außerdem für Wettbewerber aus anderen EU-Ländern generell offen sind, erhöht den Wettbewerbsdruck zusätzlich. Trotzdem möchte die Europäische Kommission den Wettbewerb auf dem Markt für Bankkonten und die damit zusammenhängenden Zahlungsvorgänge verstärken. Ihrer Ansicht nach halten künstliche Hürden die Verbraucher davon ab, von einer Bank zur anderen zu wechseln. Als Beleg für die von ihr identifizierten Hürden führt die Kommission die niedrige Mobilität der Bankkunden an. Autor Stefan Schäfer Editor Bernhard Speyer Publikationsassistenz Sabine Kaiser Deutsche Bank Research Frankfurt am Main Deutschland Internet: Fax: DB Research Management Norbert Walter Zahlreiche Studien und Kundenbefragungen zeigen, dass die Kundenmobilität in Europa zwar in der Tat niedrig ist allerdings nicht aufgrund von Wechselhindernissen, sondern weil die Kunden mit der Arbeit der Banken zufrieden sind. Dennoch hat die Finanzbranche, wie von der Kommission erbeten, im Juni 2008 Vorschläge veröffentlicht, welche die Kundenmobilität steigern sollen. Gleichzeitig legte die Kommission einen Verordnungsentwurf vor. Die Gespräche zwischen Kommission und Finanzbranche brachten eine tragfähige Vereinbarung. In einer freiwilligen Selbstverpflichtung bieten die Banken den Kunden einen weitreichenden Umzugsservice an. Jetzt sollte die Diskussion eine andere Richtung nehmen. Das eigentliche Problem besteht nämlich nicht in der niedrigen Kundenmobilität auf den nationalen Bankmärkten; vielmehr ist die grenzüberschreitende Mobilität zu gering. Hier besteht in der Tat Handlungsbedarf für die Kommission: Eines Tages sollte der Transfer der Bankverbindung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat genauso wenig Aufwand bereiten wie heute im nationalen Kontext.

2 EU-Monitor September 2008

3 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Die Wettbewerbsuntersuchung und der Expertengruppenbericht Die Diskussion über die Mobilität der Privatkunden von Banken geht auf eine Wettbewerbsuntersuchung zurück, welche die Kommission 2005 angestoßen hat. Dem Abschlussbericht zufolge ist der Wettbewerb auf den EU- Retailbankingmärkten nicht ausgeprägt genug. Als Beleg für diese Aussage verweist die Kommission auf die Tatsache, dass sich Parameter wie Gewinnmargen, Preise und Vertriebsstrategien von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterscheiden, während sie sich innerhalb der nationalen Märkten immer mehr angleichen. Darüber hinaus diagnostiziert die Wettbewerbsuntersuchung niedrige Kundenmobilität, sowohl auf den nationalen Bankenmärkten als auch grenzüberschreitend. Ursache für differierende Marktparameter und niedrige Kundenmobilität sind nach Überzeugung der Kommission vermeintliche Wettbewerbshindernisse wie Informationsasymmetrien und die Kosten des Bankenwechsels. Letztere umfassen unter anderem den administrativen Aufwand, der mit einer Änderung der Bankverbindung einhergeht, und künstliche Hürden [so die Kommission] wie die Kopplung von Bankprodukten oder Kontoschließungsgebühren. Vor diesem Hintergrund setzte die Kommission eine Expertengruppe ein, um das Thema Kundenmobilität bei Bankkonten eingehender zu untersuchen. Die Expertengruppe legte ihren Abschlussbericht im Mai 2007 vor. Soweit die Problemstellung und mögliche Lösungen ähnlich sind wie bei Girokonten, betrachtet die Wettbewerbsuntersuchung zwei weitere Produktkategorien: Erstens, Zahlungsverkehrsprodukte wie Überweisungen, Lastschriften und Barabhebungen; zweitens, einfache Sparkonten. Was die Kundengruppen angeht, geht es in der Untersuchung um Verbraucher und Kleinstunternehmen. Im November 2007 letzten Jahres setzte die Kommission eine Reihe von Initiativen in Gang, die alle zum Ziel haben, die Wahlmöglichkeiten der Kunden und ihre Mobilität im Binnenmarkt zu erhöhen. Die Liste ist Teil der Kommissionsmitteilung Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts und fußt auf der Annahme, dass die Verbraucher Hürden überwinden müssen, um den Anbieter zu wechseln. Aus dieser Perspektive ist die Entfernung der Hürden notwendige Voraussetzung für die Erhöhung der Kundenmobilität, welche den Wettbewerb stärken und das Produktangebot verbreitern würde. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kommission zunächst sehr vorsichtig vorgegangen. In der genannten Mitteilung lud sie die europäischen Finanzdienstleister ein, einen Selbst- Regulierungsvorschlag zu entwickeln, der zu höherer Kundenmobilität führen könnte (s. Abschnitt 5). Die Vorschläge waren bis Mitte 2008 einzureichen. Als die Banken fristgemäß, also im Juni 2008, lieferten, veröffentlichte die Kommission zeitgleich einen Verordnungsentwurf. Auf dieser Grundlage begannen Kommission und Finanzbranche zu verhandeln. 1. Einführung: Ein Gedankenexperiment Man stelle sich ein Paar vor, das seit vierzig Jahren verheiratet ist. Gibt es ein Geheimrezept für eine so lange Ehe? Ganz einfach: Die Verbindung hat natürlich nur so lange gehalten, weil einer der Partner es dem anderen zu schwer gemacht hat, die Scheidung einzureichen. Vermutlich würden nicht viele dieser Erklärung zuneigen und dies nicht nur aus Gründen der Romantik. Vielmehr würden die meisten davon ausgehen, dass die beiden so lange zusammen geblieben sind, weil sie glücklich miteinander sind. Langlebige Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden prägen auch die Retailbankingmärkte. Das erklären sich viele Beobachter jedoch nicht mit hoher Kundenzufriedenheit, sondern mit Wechselhindernissen. Tatsächlich gibt es ja aber gute ökonomische Gründe für ein intensives Bemühen der Banken um hohe Kundenzufriedenheit: Die Kundenakquise ist kostspielig, was Banken dazu antreibt, den Verlust von Kunden zu vermeiden. Banken mit zufriedenen Kunden werden daher versuchen, die Kundenzufriedenheit zu erhalten oder sogar noch zu steigern. Und Banken mit unzufriedenen Kunden werden versuchen, diese zufriedener zu machen, denn gelingt ihnen das nicht, werden diese Kunden zu anderen Banken wechseln. Mit anderen Worten: Auch im Finanzsektor gelten die Gesetze des Marktes, sofern Anbieter und Nachfrager unbeschränkt agieren können. Selbstverständlich ist es legitim, dass Marktteilnehmer, Wissenschaftler und Politiker genau untersuchen, ob der Marktmechanismus zufriedenstellend arbeitet und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Unter anderem mit dieser Absicht hat die Kommission auch die Kundenmobilität auf dem Markt für Girokonten kritisch überprüft (siehe Kasten). Was die oben aufgeworfene Grundsatzfrage betrifft, geht die Kommission davon aus, dass die niedrige Kundenmobilität auf Wettbewerbsbeschränkungen zurückzuführen ist. Allerdings ist es höchst umstritten, ob es diese Kausalität wirklich gibt. Im Folgenden wollen wir das Thema Kundenmobilität deshalb im Detail untersuchen. Dabei sollen zwei Fragen beantwortet werden: Erstens, resultiert niedrige Kundenmobilität aus Wettbewerbshindernissen oder aus hoher Kundenzufriedenheit? Und zweitens bei Unterscheidung zwischen Kundenmobilität im Inland und grenzüberschreitender Kundenmobilität wie kann Bankkunden die grenzüberschreitende Mobilität erleichtert werden? 2. Besteht Handlungsbedarf für die Kommission? Vorsicht ist angebracht Das Privatkundengeschäft ist bereits sehr wettbewerbsintensiv Die Finanzbranche ist bereits heute sehr wettbewerbsintensiv und dient ihren Kunden mit einer vielfältigen Palette von Produkten, die sie zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellt. Der Wettbewerb hat in den vergangenen Jahren mit der Öffnung der Retailbankingmärkte für Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten sogar noch zugenommen. Im Zuge dieser Entwicklung ist der Marktanteil von Auslandsbanken in fast allen EU-Ländern gestiegen. Nicht zuletzt zählt der Finanzdienstleistungssektor zu den Branchen mit schon jetzt sehr ausgeprägter Verbraucherschutzregulierung. 23. September

4 EU-Monitor 60 Darüber hinaus äußert sich Wettbewerb im Retailbanking nicht nur darin, dass Kunden ihre Bankverbindung vollständig wechseln, sondern auch darin, dass sie mehrere Bankverbindungen parallel unterhalten ( Multibanking ). Diese Mehrfachbankverbindungen ermöglichen es ihnen, sich aus den Angeboten mehrerer Banken das jeweils beste herauszusuchen, ohne dass sie dafür jedes Mal die komplette Bankverbindung verlegen müssten. Zwei unterschiedliche Formen der Kundenmobilität Motivation der Kunden ist unterschiedlich Nationale und grenzüberschreitende Bankwechsel werden sich angleichen Wechsel der Bankverbindung im Inland vs. grenzüberschreitender Wechsel Trotzdem soll nun geklärt werden, ob der Markt für Girokonten neue Regulierungsmaßnahmen benötigt, damit die Kundenzufriedenheit steigt, und, falls ja, um welche Maßnahmen es sich dabei handeln kann. Ein Aspekt, der im Zuge dieser Diskussion bislang vernachlässigt wurde, ist, den Wechsel der Bankverbindung im nationalen Rahmen und den grenzüberschreitenden Wechsel voneinander abzugrenzen. Diese Abgrenzung ist deshalb wichtig, weil die beiden Formen der Kundenmobilität ihrem Charakter nach grundlegend unterschiedlich sind: Beim Bankwechsel im nationalen Rahmen geht es hauptsächlich um die Frage, welche Hindernisse die Kunden davon abhalten, die Geschäftsbeziehung mit einer Bank zu beenden. Im Gegensatz dazu steht beim grenzüberschreitenden Wechsel der Bankverbindung im Mittelpunkt, was die Kunden davon abhält, eine neue Geschäftsbeziehung mit einer Bank im Ausland zu beginnen. Zurzeit resultiert dieser Unterschied aus den ganz verschiedenen Beweggründen für die beiden Formen der Kundenmobilität. Findet ein Bankwechsel im nationalen Kontext statt, so spiegelt er in aller Regel die Attraktivität der neuen Bank und/oder die Unzufriedenheit mit der bisherigen Bank wider. In diesem Fall ist der Bankwechsel das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses, dessen Ergebnis ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für den Kunden sein soll. Während die neue Bank hierbei sehr am neuen Kunden interessiert ist und die Kontoeröffnung deshalb kein Problem darstellen sollte, ist es theoretisch möglich, dass die bisherige Bank oder andere Faktoren den Kunden davon abhalten, sein altes Konto zu schließen. Grenzüberschreitende Kundenmobilität resultiert dagegen (noch) hauptsächlich aus Beweggründen, die nichts mit dem Preis- Leistungs-Verhältnis unterschiedlicher Banken zu tun haben, wie beispielsweise der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland. Im Zuge der weiteren Integration der EU-Retailbankingmärkte werden sich nationale und grenzüberschreitende Kontowechsel aber immer mehr angleichen. Die Banken werden sich vermehrt um Kunden auch jenseits der eigenen Landesgrenzen bemühen und sie werden versuchen, die sprachlichen und kulturellen Grenzen beispielsweise mittels multilingualer Internetangebote zu überwinden. Die Kunden wiederum werden sich ebenfalls immer häufiger auch im Ausland nach einer neuen Bankverbindung umsehen, aber nicht mehr nur aufgrund der schon zitierten Änderungen der persönlichen Lebensumstände (z.b. Jobwechsel ins Ausland), sondern auch, weil sie bei ausländischen Banken das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis ausmachen. Ein wesentlicher Unterschied wird aber bestehen bleiben: Banken und Kunden, die Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten bzw. nachfragen möchten, müssen die Grenzen unterschiedlicher Rechtssysteme überwinden, also die Regularien des jeweils anderen Landes befolgen. Beispielsweise erschweren es voneinander abweichende Geldwäschebestimmungen oder die in der Regel erforderliche Legitimationsprüfung des Kunden, in einem September 2008

5 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Bei grenzüberschreitender Kundenmobilität besteht Handlungsbedarf Differenzierte Herangehensweise erforderlich, denn Zahlungsgewohnheiten unterscheiden sich von Land zu Land anderen Land ein Girokonto zu eröffnen. In ähnlicher Weise ist es für Banken häufig unwirtschaftlich, ihre Produkte auf die stark unterschiedlichen Verbraucherschutzbestimmungen anderer Länder anzupassen. Das zeigt, dass es im Falle des grenzüberschreitenden Bankwechsels in der Tat Hindernisse, insbesondere rechtliche und regulatorische, gibt, die Kunden davon abhalten, im EU-Ausland ein Konto zu eröffnen. Bewegt sich der Kunde dagegen nur auf seinem Heimat- Bankenmarkt, stellt sich die Situation völlig anders dar, denn hier funktioniert der Wettbewerb um die Kunden, wie er oben beschrieben wurde, sehr gut. Deshalb werden wir zu dem Schluss kommen, dass für den nationalen Bereich kein Handlungsbedarf besteht, während grenzüberschreitende Bankwechsel durch geeignete regulatorische Schritte vereinfacht werden sollten. Märkte nicht über einen Kamm scheren Ganz abgesehen von der Unterscheidung zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Bankwechsel ist festzuhalten, dass die Märkte für Girokonten und Zahlungsverkehrsleistungen gegenwärtig so unterschiedlich sind, dass sie regulatorisch keinesfalls über einen Kamm geschoren werden dürfen. Unabhängig davon, ob die Kundenmobilität auf den nationalen Bankenmärkten erhöht werden sollte, müssen die jeweilige Situation und die potenziellen Maßnahmen in jedem Fall sorgfältig und differenziert analysiert werden. So sind zum Beispiel Schecks in nur neun EU-Mitgliedsstaaten üblich, während die Lastschrift überall Verwendung findet, allerdings in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Regulatorische Schritte mit dem Ziel, bei einem Kontowechsel die Übertragung von Lastschriftaufträgen von einer Bank zur nächsten zu erleichtern (siehe unten), wären deshalb für die Verbraucher in unterschiedlichen Ländern von unterschiedlichem Nutzen. Dasselbe würde für Schecks gelten. Wenn solche Maßnahmen mit Kosten für die Marktteilnehmer verbunden wären, hätten Banken und Verbraucher in der gesamten EU diese zu tragen. Damit hätten alle Europäer für Maßnahmen zu zahlen, die nur einigen zugute kommen. Die relative Bedeutung von Schecks und Lastschriften ist sehr unterschiedlich Anteile von Schecks und Lastschriften an der Pro-Kopf-Anzahl aller unbaren Zahlungstransaktionen Belgien % Lastschriften % Schecks Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Quelle: Europäische Zentralbank September

6 EU-Monitor Änderung der Bankverbindung im Inland: Gibt es wirklich ein Problem? Wechselhäufigkeit und Langlebigkeit als Indikatoren der Kundenmobilität Die Verbraucher sind mit ihren Banken zufrieden Abbildung 2 stellt zwei zentrale Kennzahlen dar, Wechselhäufigkeit und Langlebigkeit, um einen Einblick in die Mobilität der Bankkunden in den EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten. Laut Quelle der Daten, dem Kommissionsbericht über die Wettbewerbsuntersuchung im Retailbanking, soll die Größe Wechselhäufigkeit abbilden, wie groß der Anteil der Kunden ist, die in einem Jahr ihre Bank wechseln. Die Langlebigkeit ist ein Maß für die durchschnittliche Lebensdauer aller aktuell existierenden Bankverbindungen. Aus einer Reihe von methodologischen Gründen 1 ist die tatsächliche Lebensdauer der gegenwärtigen Bankverbindungen deutlich länger als die rechnerische Langlebigkeit und der tatsächliche Anteil von Kunden, die die Bank wechseln, niedriger als die rechnerische Wechselhäufigkeit. Dennoch erlaubt die Abbildung die folgenden Aussagen über die Mobilität der Bankkunden in Europa: Selbst wenn man zugesteht, dass diese Daten die Kundenmobilität überschätzen, wird doch deutlich, dass die Kunden in Europa ihre Bank nur selten wechseln. Jährlich tun dies nur etwa 8%, und die durchschnittliche Lebensdauer einer Bankverbindung beträgt derzeit fast zehn Jahre. Betrachtet man den Indikator Wechselhäufigkeit, ist die Kundenmobilität in Griechenland am niedrigsten (2,36%) und in Spanien am höchsten (12,12%). Sie ist in den neuen Mitgliedsstaaten (Durchschnitt 9,02%) höher als in der EU-15 (Durchschnitt 7,55%). Was die Langlebigkeit betrifft, ist dabei Folgendes zu beachten: Die Bankensysteme der neuen Mitgliedsstaaten waren beim Fall des Eisernen Vorhangs erheblichen Umwälzungen ausgesetzt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die durchschnittliche Lebensdauer der derzeit bestehenden Bankverbindungen in den neuen Mitgliedsstaaten (Durchschnitt 6,28 Jahre) niedriger ist als in der EU-15 (Durchschnitt 10,4 Jahre). In der EU-15 ist die Langlebigkeit in Griechenland am niedrigsten (4,34 Jahre) und in Finnland am höchsten (17,44 Jahre). Europäische Kunden bleiben ihren Banken lange treu Wechselhäufigkeit in %, Langlebigkeit in Jahren, für Estland keine Daten verfügbar Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenl. Großbrit. Irland Italien Lettland Litauen Luxemb. Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Wechselhäufigkeit Langlebigkeit Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern EU 25-Mittel Quelle: EU-Kommission (2007) European Commission (2007). Report on the Retail Banking Sector Inquiry. Commission Staff Working Document, S September 2008

7 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Die Kunden sind zufrieden... Wie oben bereits dargestellt, kann der niedrige Anteil wechselnder Kunden theoretisch als Beleg für mangelnden Wettbewerb auf den nationalen Retailbankingmärkten angesehen werden. Möglicherweise gibt es aber eine einfachere und offensichtlichere Erklärung: Könnte es nicht sein, dass die Kunden im Großen und Ganzen mit ihrer jeweiligen Bank zufrieden sind, so dass es aus ihrer Perspektive schlicht keinen Grund für einen Wechsel der Bankverbindung gibt? Genau das legen viele Kundenbefragungen nahe, von denen einige sogar im Bericht über die Wettbewerbsuntersuchung 2 zitiert werden. So sagen beispielsweise 93% der Befragten einer Eurobarometer-Umfrage, dass sie sich in den vergangenen beiden Jahren nicht über irgendeinen Aspekt im Zusammenhang mit ihren Girokonto beschwert haben. Sehr wenige Beschwerden über Girokonten Prozentualer Anteil der Aussage "habe mich in den vergangenen beiden Jahren über keinen Aspekt meines Girokontos beschwert" 97% 97% 96% 95% 94% 93% 92% 91% 90% PT BE ES PL FR EU 25 DE UK IT 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% Quelle: Eurobarometer, Juli und bleiben ihrer Bank deshalb treu Offensichtlich ist es so, dass die meisten Bankkunden ihre Bank nicht wechseln wollen. Folgerichtig konstatiert die Kommission in ihrem Bericht zur Wettbewerbsuntersuchung: Es ist wahrscheinlich, dass ein großer Anteil aller Bankkunden wahrscheinlich die Mehrheit in den meisten Mitgliedsstaaten sich selbst als mit ihrer jeweiligen Bank zufrieden bezeichnen würde. 3 Die Ergebnisse einer branchenübergreifenden Studie durchgeführt im Auftrag der Kommission stützen diese Sichtweise: Während ungefähr jeder zehnte Kunde der Verkehrsbranche sich selbst als unzufrieden bezeichnet, tun dies nicht einmal fünf Prozent der Bankkunden. Privatkundengeschäft der Banken: Fast keine unzufriedenen Kunden % unzufriedene Kunden, EU 25 10,3 9,4 8,4 6,9 5,4 5,3 4,6 4,4 4,1 Fernverkehr Nahverkehr Festnetztelefonie Gas 3,5 3, Postdienste Wasser Elektrizität Banken- Privatkundengeschäft Mobiltelefonie 0 Luftverkehr Versicherungen Quelle: EU-Kommission, DG Sanco, Consumer Satisfaction Survey, Mai European Commission (2007). Report on the Retail Banking Sector Inquiry. Commission Staff Working Document, S September

8 EU-Monitor 60 Nicht-monetäre Faktoren sprechen für Hausbankbeziehung Darüber hinaus gibt es noch andere Determinanten der Bankkundenmobilität, die aber oft unter den Tisch fallen, wenn zu simple Kosten-Nutzen-Überlegungen angestellt werden. Oftmals fließen nämlich die nicht-monetären Beweggründe von Bankkunden nicht in die Betrachtung ein. Diese schließen die geographische Nähe 4 zur nächsten Filiale ebenso ein wie die besonderen Charakteristika einer langjährigen Hausbankbeziehung. Dazu zählt etwa, dass die Familie des Kunden traditionell Geschäftsverbindungen zu einer bestimmten Bank pflegt oder ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und den Angestellten der Filiale in seinem Heimatort besteht. 5 Laut dem zweiten Zwischenbericht zur Wettbewerbsuntersuchung nennen beispielsweise die britischen Verbraucher die räumliche Nähe einer Bank zu ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz als Hauptgrund dafür, Kunde der jeweiligen Bank zu sein. Eine ganz ähnliche Motivation haben demnach irische, niederländische und schwedische Bankkunden. 6 Die Kunden können also durchaus mit ihrer Bank auch aus Gründen jenseits simpler Kosten-Nutzen-Analysen zufrieden sein. Und solange sie es sind, versuchen sie auch nicht, die Bank zu wechseln. Die meisten Europäer möchten ihre Bankverbindung nicht wechseln Prozentuale Zustimmung zu der Aussage "Habe Bankwechsel nicht versucht, weil ich nicht daran interessiert bin" 84% 83% 82% 82% 81% 78% 76% 72% 71% UK ES PL PT BE EU 25 FR IT DE 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Quelle: Eurobarometer, Juli Ein zweiter Blick auf die angeblichen Wechselhindernisse Dennoch ist es lohnend, die Argumente näher zu betrachten, die als Erklärung für die niedrige Wechselbereitschaft angeführt werden. Die Expertengruppe war von der Kommission beauftragt zu untersuchen, inwieweit die niedrige Kundenmobilität auf die folgenden vier potenziellen Ursachen zurückgeführt werden kann: Informationsasymmetrien und Preisintransparenz, Bündelung und Koppelung von Produkten, Kontoschließungsgebühren, Verwaltungsaufwand für Kunden, die wechseln möchten Übersetzung des Verfassers. Vgl. European Commission. Interim Report II Current accounts and related services. S. 96/97. Expert Group on Banking (2004). Financial Services Action Plan Progress and Prospects. S. 6 and 19. Vgl. European Commission. Interim Report II Current accounts and related services. S. 96/ September 2008

9 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Diese möglichen Erklärungen sollen nun eingehend betrachtet werden: Die Kunden sind gut informiert Informationsasymmetrien Nach Ansicht der EU-Kommission könnte die niedrige Kundenmobilität aus der Tatsache resultieren, dass die Verbraucher nicht gut genug über Alternativangebote mit für sie günstigerem Preis- Leistungs-Verhältnis informiert sind. Diesbezüglich gilt festzuhalten, dass die Preistransparenz aufgrund weitreichender Vorschriften über Verbraucherinformationen schon heute sehr hoch ist. In Deutschland beispielsweise sind die Banken verpflichtet, in ihren Filialen ein umfangreiches Preis- und Leistungsverzeichnis auszuhängen. Über solche regulatorischen Faktoren hinaus trägt das Internet erheblich zur Reduzierung von Informationsasymmetrien bei. Die steigende Popularität von Online-Preisvergleichen senkt die ohnehin schon niedrigen Kosten der Information über Kosten und Nutzen einzelner Angebote weiter. Außerdem werden der gemeinsame europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA und weitere Innovationen den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Zu diesen Innovationen zählt beispielsweise, dass Zahlungsverkehrsleistungen vermehrt von branchenfremden Anbietern (Mobilfunkunternehmen, Internetprovidern etc.) angeboten werden und dass die Breite der Leistungen zunimmt (Internetzahlungen, Zahlungen via Mobiltelefon, kontaktlose Zahlungen mit Karten etc.). Wofür geben private Haushalte ihr Geld aus? Das Beispiel Frankreich % Bankgeschäfte Telekommunikation Transport Wohnen (inkl. Hypothek) Quelle: Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsforschung Frankreich 6 Mehr Regulierung wäre kontraproduktiv Von den Verbrauchern kann also angenommen werden, dass sie über Alternativen zu ihrer aktuellen Bank sehr gut informiert sind. Einmal angenommen, dies sei nicht der Fall, wäre dies zudem kein zwingender Grund für regulatorische Eingriffe. Erstens könnten gewisse Informationsmängel aus Sicht der Konsumenten durchaus rational sein, weil Bankdienstleistungen nur einen sehr geringen Anteil der Gesamtausgaben eines privaten Haushalts ausmachen. Sehr intensive Preisvergleiche würden vor diesem Hintergrund Opportunitätskosten mit sich bringen, die leicht die potenziellen Einsparungen infolge eines Bankwechsels übersteigen würden. Für den Fall, dass den Banken zusätzliche Informationspflichten auferlegt werden, könnten die dann insgesamt bereitgestellten Informationen zweitens auch zu umfangreich sein. Wenn Verbraucher mit zu vielen und zu detaillierten Informationen konfrontiert werden, neigen sie dazu, sich überfordert zu fühlen und überhaupt keine Informationen mehr zur Kenntnis zu nehmen. Im Ergebnis erhalten sie weniger statt mehr Aufklärung. 23. September

10 EU-Monitor 60 An Informationen mangelt es nicht Bündelung und Koppelung sind oftmals vorteilhaft Produktpakete müssen transparent sein Beendigung einer Bankverbindung wird erleichtert Vielfältige Produktpalette zeigt Präferenzen von Banken und Kunden Kontoschließungsgebühren werden verschwinden Eine Reihe von Argumenten legt also nahe, dass es nicht Informationsasymmetrien sind, die es verhindern, dass Kunden ihre Bankverbindung wechseln. Und selbst wenn der Mangel an Informationen ein Wechselhindernis darstellen würde, wäre das allein noch kein ausreichendes Argument für neue Informationspflichten, weil sich diese oft kontraproduktiv auswirken. Bündelung und Koppelung Dem Bericht der Expertengruppe zufolge können Bündelung und Koppelung 7 die Wechselkosten erhöhen, die Preistransparenz beschränken, den Marktzutritt neuer Wettbewerber (insb. Einproduktunternehmen) erschweren und so die Wettbewerbsintensität verringern. Auf der einen Seite kann dies, zumindest theoretisch, zutreffen. Auf der anderen Seite besteht aber auch kein Zweifel, dass Bündelung und Koppelung für die Verbraucher grundsätzlich positiv sind, weil der Kauf von Produktpaketen weniger Aufwand verursacht als der Kauf einer Reihe von Einzelprodukten. Die zentrale Frage ist, unter welchen Bedingungen dieser Vorteil für die Kunden realisiert wird, ohne dass die Wechselkosten erhöht und die Preistransparenz gesenkt werden. Hier spielen Informationen eine entscheidende Rolle, wobei der Begriff Information in diesem Zusammenhang eine doppelte Bedeutung hat. Auf der einen Seite spiegelt er den grundlegenden Vorteil für die Verbraucher, nämlich niedrigere Kosten der Informationsbeschaffung, wider. Wenn eine Bank zum Beispiel ein Produktpaket anbietet, das ein Girokonto, einen Überziehungskredit sowie eine Debit- und eine Kreditkarte enthält, ist es für den Kunden einfacher, dieses Paket mit den entsprechenden Paketangeboten anderen Banken zu vergleichen, als jeweils das relative Preis-Leistungs-Verhältnis von vier verschiedenen Einzelprodukten zu ermitteln. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Produktpakete der konkurrierenden Banken hinsichtlich ihres Inhalts vergleichbar sind. Auf der anderen Seite braucht der Konsument deshalb alle relevanten Informationen über den Preis des Produktpaketes und dessen Inhalt, um korrekt einschätzen zu können, welchen Vorteil die Produktbündelung bzw. koppelung für ihn hat. Produktpakete sind also nur über Zweifel erhaben, wenn die Kunden entsprechend informiert sind. Darüber hinaus ist von großer Bedeutung, dass Bündelung und Koppelung die Wechselkosten nicht nur dadurch senken können, dass sie die Kosten der Informationsbeschaffung senken, sondern auch dadurch, dass sie die Beendigung einer Bankverbindung erleichtern, denn es ist einfacher, einen Paketvertrag mit einem einzelnen Anbieter als mehrere Einzelprodukte (womöglich bei mehreren Anbietern) zu kündigen. Die vielfältige Produktpalette (mit sehr einfachen bis hin zu komplexen Angeboten) lässt sich also auf die jeweiligen Entscheidungen der Finanzdienstleister und ihrer Kunden zurückführen, die diese im Wettbewerb getroffen haben. Die unterschiedlichen Produkte und Produktkombinationen mit entsprechenden Gebührenstrukturen spiegeln also die Präferenzen der Banken und ihrer Kunden wider. Kontoschließungsgebühren Kontoschließungsgebühren sind schon heute unüblich. Die deutschen Banken zum Beispiel erheben sie überhaupt nicht die Banken in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten übrigens ebenso 7 Die EU-Kommission versteht unter Bündelung, dass zwei oder mehr Produkte im Paket verkauft werden, und unter Koppelung, dass der Kunde ein bestimmtes Produkt nur kaufen kann, wenn er gleichzeitig ein anderes kauft September 2008

11 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig wenig und in Italien wurde sie 2006 abgeschafft. Der Bericht über die Wettbewerbsuntersuchung bestätigt diese Beobachtung. Demnach werden den Kunden in einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten schon heute keine Gebühren mehr berechnet, wenn sie ihr Konto auflösen möchten. Darüber hinaus verbietet die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD) Kontoschließungsgebühren ohnehin. Die entsprechende Passage (Artikel 45) der Richtlinie lautet: Ein Rahmenvertrag, der für eine bestimmte Laufzeit von mehr als 12 Monaten oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann vom Zahlungsdienstnutzer nach Ablauf von 12 Monaten kostenlos gekündigt werden. In allen anderen Fällen können Entgelte erhoben werden, die angemessen und an den Kosten ausgerichtet sind. Da Girokontoverträge in der Regel unbefristet abgeschlossen werden, bedeutet dies, dass die PSD Kontoschließungsgebühren effektiv verbietet. Die Verbraucher selbst sagen: Der Wechsel der Bankverbindung ist einfach. Offensichtlich halten also weder Informationsasymmetrien noch Bündelung und Koppelung oder Kontoschließungsgebühren die Kunden davon ab, ihre Bank zu wechseln. Wie die oben dargestellten Befragungen zeigen, gibt es dafür aus Sicht der Kunden auch keinen Grund. Aber einmal angenommen, ein Kunde wollte seine Bank wechseln, dann ist die Frage, ob er es auch könnte. Der Wettbewerbsuntersuchung und dem Expertengruppenbericht zufolge sehen sich wechselwillige Kunden administrativen Hindernissen gegenüber. Wechsel zur Deutschen Bank: Die Perspektive der Kunden % der befragten Neukunden der Deutschen Bank, n=205 "Wenn Kunden die Bank wechseln, kooperieren beide Banken, um den Wechsel zu erleichtern." "Die Unterstützung der DB beim Umzug von Daueraufträgen und bei der Information von Lastschriftempfängern war sehr gut." "Der Wechsel von einer anderen Bank zur DB war einfacher als vorher erwartet oder so einfach wie vorher erwartet." "Die Kontoeröffnung bei der DB war einfach und reibungslos." Quelle: Deutsche Bank-Kundenbefragung September

12 EU-Monitor 60 Kunden der Deutschen Bank sehen keine Hindernisse Banken bieten vielfältige Umzugsservices In den Niederlanden ist der Wechsel besonders einfach Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, führte die Deutsche Bank eine Befragung von Neukunden durch, die zuvor ein Girokonto eröffnet hatten. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die administrativen Tätigkeiten, die für die Schließung des Kontos bei der einen und die Eröffnung eines neuen Kontos bei der anderen Bank erforderlich sind, den Wechsel der Bankverbindung zumindest in Deutschland nicht unverhältnismäßig aufwändig machen. Immerhin stimmten 95% der Befragten der Aussage zu: Bei der Deutschen Bank ein Girokonto zu eröffnen, ist einfach und funktioniert reibungslos. Zwei Drittel der Neukunden sahen den Wechsel zur Deutschen Bank als wesentlich einfacher als vorher erwartet bzw. als einfacher als vorher erwartet an. Weitere 23% betrachteten ihn als so einfach wie vorher erwartet. Am wichtigsten aber ist: Nur vier Prozent aller Befragten beklagten sich über mangelnde Zusammenarbeit zwischen ihrer alten Bank und ihrer neuen Bank. Entsprechend meinen 96% aller Kunden, die zur Deutschen Bank wechselten, dass beide Banken ergebnisorientiert zusammenarbeiten, wenn ein Kunde von einer Bank zu einer anderen wechseln möchte. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass niedrige Kundenmobilität auf den nationalen Bankenmärkten eher hohe Kundenzufriedenheit als große Wechselhindernisse widerspiegelt, und dass sich diejenigen Kunden, die ihre Bankverbindung wechseln möchten, keinen unüberwindbaren Hürden gegenübersehen. Damit würden die Maßnahmen, die der Expertengruppenbericht zur Überwindung der angeblichen Hürden vorschlägt, zumindest in Deutschland an der Realität vorbeigehen. Statt den erhofften Nutzen zu stiften, würden sie für alle Verbraucher, die in ihrer überwiegenden Mehrheit sehr zufrieden sind, hohe Kosten mit sich bringen. Das gilt nicht nur für Deutschland. Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge sind sieben von zehn Europäern der Auffassung, dass es einfach ist, die Bank zu wechseln. Um letzteres möglichst einfach zu gestalten, stellen die Banken in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Umzugsservices und -ratgeber zur Verfügung. Die Befragung der Neukunden der Deutschen Bank und die Eurobarometer-Ergebnisse legen nahe, dass es geboten ist, in Bezug auf die vermeintlichen administrativen Wechselhindernisse zwischen einer abstrakten Vermutung einerseits und den tatsächlichen Erfahrungen, die wechselnde Kunden gemacht haben, andererseits zu unterscheiden. Fallstudie: Die Niederlande sehr niedrige Kundenmobilität trotz aufwändigem Wechselservice Über die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen niedriger Kundenmobilität und hoher Kundenzufriedenheit hinaus ist es lohnend, einzelne nationale Retailbankingmärkte daraufhin zu überprüfen, ob Umzugsservice-Angebote das Verhalten der Kunden beeinflussen. Hierbei können die Niederlande als Beispiel dienen. Seit dem 1. Januar 2004 soll der niederländische Inter-Bank-Umzugsservice den Bankkunden in den Niederlanden einen einfachen, reibungslosen Bankwechsel garantieren: Lastschriften und Überweisungen werden nach der Schließung eines Kontos 13 Monate lang automatisch zum neuen Konto des Kunden umgeleitet. Der Lastschriftgläubiger wird automatisch über die neue Kontonummer des Kunden informiert und gebeten, seine Unterlagen entsprechend zu ändern September 2008

13 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Dennoch ist die Kundenmobilität niedrig Der aufwändige Umzugsservice ist also wirkungslos Was regelmäßig eingehende Zahlungen (zum Beispiel Gehaltszahlungen) betrifft, muss der Kunde die Auftraggeber der Zahlungen über seine neue Kontonummer informieren. Dafür werden ihm spezielle Standardkarten zur Verfügung gestellt. Die alte Bank führt die Daueraufträge nicht mehr aus und stellt diese für den Kunden detailliert zusammen. Der Kunde kann die Liste der Daueraufträge dann seiner neuen Bank weitergeben und darum bitten, dass alle bzw. einige davon erneut eingerichtet werden. Angesichts dieses weitreichenden Umzugsservices sollte man meinen, dass die Kundenmobilität in den Niederlanden besonders hoch ist. Mit einer Wechselhäufigkeit von nur 4,17% gehört sie aber ganz im Gegenteil nach Griechenland (Wechselhäufigkeit 2,36%) zu den niedrigsten in der EU (durchschnittliche Wechselhäufigkeit 7,78%). Die Existenz eines sehr kundenfreundlichen Umzugsservices allein scheint also keine hinreichende Bedingung für hohe Kundenmobilität zu sein. Einmal mehr bestätigt dies die Hypothese, dass die niedrige Kundenmobilität auf den nationalen Retailbankingmärkten eher hohe Kundenzufriedenheit als hohe Wechselhindernisse widerspiegelt. Darüber hinaus untermauert das niederländische Beispiel Befürchtungen, denen zufolge weitreichende Umzugsservices allen Kunden neue Kosten für eine Dienstleistung aufbürden, die nur wenige nutzen würden. Das verletzt nicht nur das Verursacherprinzip, sondern verstärkt auch die Zweifel an dem ökonomischen Sinn solcher Umzugsservices, denn die durchschnittlichen Kosten jedes einzelnen Bankwechsels würden in den meisten Fällen weit höher liegen als dessen Nutzen. 4. Grenzüberschreitender Kontowechsel: Es gibt Probleme und die angedachten Lösungen gehen ins Leere Grenzüberschreitender Bankenwechsel muss einfacher werden Die Nachfrage scheint niedrig... Das Ziel ist unumstritten, der Weg nicht Im Gegensatz zum Bankwechsel im nationalen Umfeld ist die grenzüberschreitende Mobilität von Bankkunden in der Tat ein Gebiet, auf dem eine Initiative der EU-Kommission helfen würde, Schwächen in der Funktionsweise des Marktmechanismus zu beseitigen. Wie die folgenden Überlegungen zeigen, ähneln die Probleme, die dabei zu lösen sind, denjenigen, die allgemein bei der Integration der EU-Retailbankingmärkte auftreten. Es liegt nahe, zunächst zu fragen, ob es überhaupt eine nennenswerte Nachfrage nach grenzüberschreitendem Bankwechsel gibt. Auf den ersten Blick scheinen sich die diesbezüglichen Kundenbedürfnisse auf den nationalen Bereich zu beschränken: Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge beabsichtigen nur 7% der europäischen Verbraucher, in den nächsten Jahren ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen. Und tatsächlich gibt es spezifische Hindernisse, insbesondere kulturelle und sprachliche, die einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung in vielen Fällen im Wege stehen. Wenn es um ihre Bankverbindung geht, möchten sich viele Kunden in Bezug auf die Geschäftspraktiken, die Sprache usw. in ihrem gewohnten Umfeld bewegen. 23. September

14 EU-Monitor wird aber zunehmen Allerdings verspüren andererseits auch immer mehr Kunden das Bedürfnis, im Ausland eine Bankverbindung zu unterhalten, beispielsweise Verbraucher, die im Grenzgebiet leben und arbeiten, Eigentümer von Immobilien im Ausland (z.b. als Zweitwohnsitz), ausländische Studenten, Arbeitnehmer im Auslandseinsatz etc. Im Zuge der weiteren Integration des Marktes für Girokonten und den damit zusammenhängenden Zahlungsverkehrsdienstleistungen wird die Zielgruppe für grenzübergreifende Bankangebote aber über dieses Nachfragersegment hinaus erheblich wachsen bis irgendwann potenziell jeder Kunde zur Zielgruppe gehört. Für paneuropäisch arbeitende Banken können Girokontoangebote für im Ausland lebende Kunden dann zu einem profitablen Teil ihres Geschäftes werden. Die grenzüberschreitende Eröffnung von Girokonten zu erleichtern, würde also Finanzdienstleistern und Kunden nutzen, denn beide könnten dann die Früchte eines integrierten Binnenmarktes genießen. Somit ist in Bezug auf den grenzüberschreitenden Bankwechsel nicht das Ziel umstritten, sondern die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Es empfiehlt sich also, einen genaueren Blick auf potenzielle Wechselhindernisse zu werfen. Die Expertengruppe konzentrierte sich auf die folgenden Hürden, die einer grenzüberschreitenden Eröffnung eines Girokontos möglicherweise im Wege stehen: Rechtliche und regulatorische Barrieren, Mangel an Informationen und Unsicherheit, Strategische Entscheidungen der Banken, Gebühren für die Auflösung von Girokonten. Konzentration auf regulatorische Hürden sinnvoll Kontoschließungsgebühren spielen keine Rolle mehr Die Banken sollten ihr Angebot frei bestimmen können Hierbei ist es sinnvoll, dass die Kommission sich auf die rechtlichen und regulatorischen Barrieren konzentriert, wobei diese auch Informationsmängel und Unsicherheit bei Anbietern und Nachfragern mit sich bringen können. Deshalb lohnt es nicht, explizit zwischen den rechtlichen und regulatorischen Barrieren auf der einen und dem Mangel an Informationen und Unsicherheit auf der anderen Seite zu unterscheiden. Im Folgenden werden wir diese potenziellen Wechselhindernisse in den Mittelpunkt stellen, denn ihre Beseitigung verspricht den größten Erfolg bei der Erleichterung des grenzüberschreitenden Geschäftes mit Girokonten und damit zusammenhängenden Zahlungsverkehrsleistungen. Im Gegensatz dazu spielen Kontoschließungsgebühren aus den oben genannten Gründen keine Rolle mehr, und die strategischen Entscheidungen der Banken sollten den Prinzipien einer marktwirtschaftlichen Ordnung entsprechend und unter der Bedingungen, dass das Kundenwohl nicht absichtlich beeinträchtigt wird ohnehin nicht Gegenstand von Regulierungsmaßnahmen sein. Girokonten für im Ausland lebende Kunden sind nämlich ein spezifisches Produkt, das Banken nur anbieten, wenn sie das Kosten- Nutzen-Verhältnis für günstig halten. Grundsätzlich sollten Banken frei entscheiden, ob und wie sie Kunden im Ausland mit ihren Produkten versorgen. So könnte beispielsweise die sprachliche Vielfalt Europas Banken davon abhalten, grenzüberschreitende Dienstleistungen in jeder einzelnen Geschäftstelle anzubieten. Vielmehr ist zu erwarten, dass sie zielgruppenorientierte Plattformen (z.b. multilinguale Internetangebote) und gezielt Dienstleistungen für spezifische Kundensegmente (z.b. deutsch- oder englischsprachige Angebote in den Filialen in Ferienregionen wie der Mittelmeerküste) bereitstellen. Das verdeutlicht, dass die strategischen Entscheidungen der September 2008

15 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Nummerierung von Girokonten sehr komplex Zwei Verfahren für Portabilität denkbar, die große technische Probleme... und extrem hohe Kosten verursachen würden Banken auf diesem Gebiet keiner Einheitsregulierung unterworfen werden dürfen. Geschäftsstrategien und die Produktpolitik der Banken (z.b. bzgl. Bündelung und Koppelung) sind also kein geeigneter Ausgangspunkt für regulatorische Aktivitäten. Portabilität der Kontonummer würde mehr schaden als nutzen Von allen Maßnahmen, die die Expertengruppe anführt, um mögliche Probleme beim Bankwechsel zu lindern, ist die Kontonummernportabilität am kritischsten zu betrachten, weil die Nummerierung von Girokonten aus historischen Gründen auf verschiedenen logischen Systemen basiert, was sich wiederum in einer Vielzahl von nationalen Eigenheiten widerspiegelt: Die Zahl der Ziffern, die eine Kontonummer bilden, ist nicht nur von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat, sondern in einzelnen Fällen sogar innerhalb von Mitgliedsstaaten unterschiedlich. In einigen Mitgliedsstaaten können Kontonummern Buchstaben enthalten. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es Bankleitzahlen, in anderen nicht. Die Länge (d.h. die Zahl der Ziffern) der Bankleitzahlen unterscheidet sich von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat. Sofern Kontonummernportabilität als wünschenswert angesehen wird, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege, mit den unterschiedlichen Nummerierungssystemen umzugehen. Erstens müssten, damit die Kunden ihre Kontonummer von einer Bank zur anderen mitnehmen können, zentrale Stellen existieren, beispielsweise in jedem Mitgliedsstaat, die die Kontonummer in eine virtuelle Kontonummer übersetzen. Letztere würde es dem System ermöglichen, den Kunden trotz des Wechsels der Bankverbindung in Europa aufzuspüren. Zweitens müsste jedes Girokonto in Europa mit einer neuen Kontonummer versehen werden, die die Anforderungen EU-weiter Portabilität erfüllt. Beide Varianten werfen, wenn es um die Umsetzung geht, eine Reihe von technischen Fragen auf, aber es besteht kein Zweifel, dass die Implementierung in beiden Fällen zum einen enorme Kosten verursachen und zum anderen erhebliche operationelle Risiken mit sich bringen würde. Die Anpassung der IT-Infrastruktur wäre extrem teuer Die Kosten setzen sich aus den direkten Kosten zusammen, die im Zuge des Aufbaus der erforderlichen IT-Infrastruktur entstehen, und, für den Fall, dass alle Girokonten eine neue Kontonummer erhalten, aus den indirekten Kosten, die alle Bankkunden und deren Vertragspartner zu tragen haben, wenn sie die neuen Kontonummern im täglichen Geschäftsverkehr verwenden (zum Beispiel für neue Briefbögen oder die Aktualisierung von Datenbanken mit Kundendaten etc.). Die direkten Kosten für die neue IT-Infrastruktur dürften außerordentlich hoch sein, weil die Vielfalt der derzeitigen Nummerierungssysteme und der dahinter stehenden IT-Infrastukturen auf eine jeweils eigene historische Entwicklung in den 27 EU-Mitgliedsstaaten zurückgeht und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass in einigen Mitgliedsstaaten sogar zwei oder mehr IT-Systeme parallel arbeiten. 23. September

16 EU-Monitor 60 IBAN- und BIC-Standards müssten abgeschafft werden Zudem gäbe es operationelle Risiken Grenzüberschreitende Kontoeröffnung schwierig Kontonummernportabilität ist also, zumindest zu vertretbaren Kosten, nicht zu erreichen. Und, was noch wichtiger ist, diese Kosten hätten alle Kunden zu tragen nicht nur diejenigen, die wirklich im Ausland ein Konto eröffnen möchten. Jeder Kunde müsste also für eine Maßnahme zahlen, die nur eine Minderheit nutzen würde. Darüber hinaus würde die Einführung der Kontonummernportabilität bedeuten, dass die derzeit verwendeten IBAN- und BIC-Standards die gerade als die Standards für das SEPA-Format festgelegt wurden wieder abgeschafft werden müssten. Die EU-Kommission selbst stellt dazu in der Folgenabschätzung der Zahlungsdiensterichtlinie fest: Das kürzlich eingeführte EU-weite IBAN-BIC-Kontonummerierungssystem ist nicht mit Kontonummernportabilität vereinbar, ohne unverhältnismäßige Kosten sowie Probleme für effiziente durchgehende Datenverarbeitung (Straight-Through Processing) nach sich zu ziehen. 8 Änderung der Kontonummernsystematik ist risikoreich Was die Risiken der Portabilität von Kontonummern betrifft, sind die hohen Anforderungen zu bedenken, die Bankkunden und Aufsichtsbehören an ein Zahlungsverkehrssystem stellen. Deshalb dürfen auch die Portabilität von Kontonummern und die Portabilität von Mobilfunknummern nicht gleichgesetzt werden. Im Falle von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können technische Probleme nicht nur systemweite, direkte ökonomische Schäden verursachen, sondern auch die Finanzstabilität gefährden und Ansatzpunkte für kriminelle Handlungen bieten. Es würde also von unkalkulierbaren operationellen Problemen begleitet, die IT-Systeme im Hinblick auf die geforderte Kontonummernportabilität anzupassen. Auch wenn jede einzelne Bank selbstverständlich alles tun würde, um diese Risiken unter Kontrolle zu bringen, würde das doch wiederum die Kosten der Implementierung erhöhen. Vor dem Hintergrund dieser Probleme hat sich die Kommission wohlweislich entschieden, die Idee der Kontonummernportabilität bis auf weiteres nicht weiter zu verfolgen. Vollharmonisierung von Kernbereichen sollte rechtliche und regulatorische Hindernisse entfernen Rechtliche und regulatorische Hürden und die damit zusammenhängenden Informationsunsicherheiten sollten somit im Mittelpunkt der Überlegungen der Kommission stehen. Was die Integration der EU-Retailbankingmärkte im allgemeinen betrifft, ist die EU-Politik zwar grundsätzlich auf dem richtigen Weg; allerdings machen die genannten rechtlichen und regulatorischen Hürden die grenzüberschreitende Kontoeröffnung immer noch schwierig, sowohl für die Banken als auch für die Kunden. Beispielsweise können die Kunden den Distributionskanal (Filiale, Internet, Callcenter etc.) im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr nicht so frei wählen wie im nationalen Umfeld, weil der Reiseaufwand den Besuch einer Filiale teuer macht und ein Hindernis für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung darstellen kann, wenn dafür aus welchen Gründen auch immer direkter persönlicher Kontakt erforderlich ist. Deshalb ist es dringend erforderlich, digitale Signaturen zu ermöglichen, mit denen die erforderlichen Legitimationsprüfungen durchgeführt werden können. Das würde helfen, Hindernisse zu überwinden, die sich daraus ergeben, dass die Banken bestimm- 8 European Commission (2005). Annex to a proposal for a Directive on Payment Services in the Internal Market. Commission Staff Working Document. S (Übersetzung des Verfassers) September 2008

17 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig Digitale Signatur wäre hilfreich te regulatorische Anforderungen zu erfüllen haben. Bei Kontoeröffnungen sind sie nämlich verpflichtet, nicht nur die genannten Legitimationsprüfungen durchzuführen, sondern auch Anti-Geldwäscheund steuerrechtliche Bestimmungen zu befolgen. Auf ganz ähnliche Weise erschweren es diese Vorschriften auch den Kunden, im Ausland ein Konto zu eröffnen, weil sie nur unter großen Schwierigkeiten herausfinden können, welche Dokumente sie vorlegen müssen. Selbst wenn ihnen das gelungen ist, müssen sie der Bank im Ausland anschließend ihre Entscheidung für ein bestimmtes Produkt und die dafür erforderlichen Dokumente übermitteln. Wenn dafür, wie oben schon erwähnt, die persönliche Kontaktaufnahme Voraussetzung ist, hätten die Kunden wiederum hohe Reisekosten zu tragen. Wie dieses Beispiel zeigt, wäre ein rechtlicher Rahmen für eine digitale Signatur, die den Erfordernissen aller geforderten Legitimationsprüfungen standhält, ein gutes Beispiel für eine hilfreiche Maßnahme auf europäischer Ebene, von der Banken und Kunden gleichermaßen erheblich profitieren würden. Hier könnte die EU-Politik einen wirklichen Beitrag zur Steigerung der Verbraucherwohlfahrt leisten. Statt sich in der Beseitigung einer ganzen Reihe von Hürden, die der grenzüberschreitenden Kundenmobilität angeblich im Wege stehen, zu verlieren, sollten die europäischen Regulatoren gezielt einige ausgewählte Themenbereiche fokussieren, um die Integration der europäischen Retailbankingmärkte voranzubringen. Unterschiedliche Lastschriftsysteme Mit Verweis auf Anhang 1 der Gemeinsamen Prinzipien unterwirft die EBIC ihre Vorschläge zu Lastschriften einer notwendigen und berechtigten Einschränkung. Hintergrund dazu ist, dass es in Europa derzeit zwei grundlegend unterschiedliche Arten von Lastschriften gibt: Im ersten Fall erteilt der Verbraucher der Bank das Mandat, seinen rechtmäßigen Gläubigern auf deren Aufforderung hin Geld zu überweisen. Diese Art von Lastschriften haben die Gemeinsamen Prinzipien der EBIC im Auge. Hierbei hat die Bank einen Überblick über alle Lastschriftmandate, die der Kunde erteilt hat. Folglich ist die alte Bank ohne Weiteres in der Lage, nicht nur die Dauerauftragsdaten weiterzugeben, sondern auch die kompletten Informationen über die existierenden Lastschriftmandate. Im zweiten Fall dagegen erteilt der Verbraucher Dritten, nämlich seinen Gläubigern, das Recht, die offenen Rechnungen seinem Konto direkt zu belasten ohne seiner Bank mitzuteilen, welchen Gläubigern er dieses Recht erteilt hat. Zur Zeit ist das deutsche Lastschriftsystem mit der dominierenden Form des Einzugsermächtigungsverfahrens auf diese Art und Weise organisiert. Hierbei hat die alte Bank also keinen Überblick über die erteilten Lastschriftmandate und ist deshalb auch nicht in der Lage, in dieser Hinsicht weitreichende Hilfestellungen beim Wechsel der Bankverbindung zu leisten. Das Problem wird sich aber von selbst lösen, wenn die SEPA-Lastschriften nach und nach die alten nationalen Formate ersetzen, weil die Mandate bei SEPA-Lastschriften der einlösenden Bank, und nicht den Gläubigern, erteilt werden. 5. Wie geht es (regulatorisch) weiter? Gemeinsame Prinzipien für Umzugsservices der Finanzindustrie vs. formale Regulierung durch die Kommission Die Selbstregulierungsvorschläge der EBIC und der Verordnungsentwurf der Kommission Die Vereinigung der europäischen Bankenverbände (European Banking Industry Committee, EBIC) hat der Aufforderung der EU- Kommission, bis Mitte 2008 Vorschläge für eine Selbstregulierung vorzulegen (siehe oben), entsprochen und rechtzeitig ihre Gemeinsamen Prinzipien für den Bankkontowechsel vorgelegt. Gleichzeitig veröffentlichte die Kommission einen Verordnungsentwurf und legte so dar, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich sind, um die Kundenmobilität zu erhöhen. Die anschließenden Verhandlungen zwischen EBIC und Kommission brachten einen Kompromiss: Die EBIC integrierte wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs in ihren Selbstregulierungsvorschlag, so dass die Kommission ihre Ziele erreichen konnte, ohne auf das Instrument einer formalen Regulierung zurückgreifen zu müssen. Die Verhandlungen zwischen EBIC und EU-Kommission kreisten um drei zentrale Bereiche: Erstens den Umfang der Dienstleistungen, welche die alte und die neue Bank ihren Kunden im Zuge eines Bankwechsels anbieten; zweitens die Frage, inwieweit die Banken für ihre Dienstleistungen Gebühren verlangen können; und schließlich die Überwachung der Umsetzung der Selbstregulierung. Dienstleistungen im Rahmen des Bankwechsels Den Großteil der Dienstleistungen soll die neue Bank erbringen, sofern der Kunde sich für sie als primären Kontakt entscheidet. In diesem Fall 23. September

18 EU-Monitor 60 wendet sie sich im Auftrag des Kunden an die alte Bank und erbittet eine Liste mit Informationen über aktuell existierende Daueraufträge und Lastschriftmandate; zudem bittet sie die alte Bank, Daueraufträge zu stoppen und Lastschriftmandate zu widerrufen, sofern dafür ein ausdrücklicher Kundenauftrag vorliegt. Die Gemeinsamen Prinzipien verpflichten die alte Bank, diesen Bitten innerhalb von sieben Arbeitstagen nachzukommen. unterstützt sie den Kunden dabei, Dritte über die neue Kundenverbindung zu informieren. Dies gilt insbesondere bzgl. regelmäßig eingehender Zahlungen (z.b. Information des Arbeitgebers über das neue Gehaltskonto eines Kunden) und aller existierenden Lastschriftmandate, sofern der Kunde diese der Bank, und nicht seinem Gläubiger erteilt hat. Bei letzteren liegen weder der alten noch der neuen Bank die notwendigen Informationen vor (siehe Kasten), so dass die neue Bank dem Kunden nur Musterbriefe für die Information seiner Lastschriftgläubiger über die neue Kontoverbindung zur Verfügung stellen kann. richtet sie innerhalb von sieben Arbeitstagen Daueraufträge neu ein und löst eingehende Lastschriften ein, sofern sie die dafür notwendigen Informationen von der alten Bank oder vom Kunden selbst erhalten hat. Wenn der Kunde nicht nur ein neues Konto eröffnen, sondern auch gleich das alte Konto schließen möchte, stellt ihm die neue Bank Musterbriefe zur Verfügung, in denen die Kontoschließung und die Übertragung des Saldos auf das neue Konto erbeten werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der alten Bank seine Zahlungskarten und nicht gebrauchten Schecks zurückzugeben. Die alte Bank wird dem Kunden auf dessen Anforderung hin den Saldo des alten Kontos überweisen und das Konto schließen, sofern es keinen negativen Saldo aufweist und der Kunde alle Zahlungskarten zurückgegeben hat. Gebühren Die beteiligten Banken verpflichten sich, für ihre Dienstleistungen keine Gebühren zu erheben (auch untereinander), es sei denn es soll ein Konto geschlossen werden, das kürzer als zwölf Monate existiert hat (im Einklang mit den Bestimmungen der PSD). es sollen Informationen übermittelt werden, die nicht automatisiert abgerufen werden können oder älter als 13 Monate sind. Sollten in diesen Ausnahmefällen Gebühren erhoben werden, so müssen diese angemessen sein, die Kosten widerspiegeln, die den Banken tatsächlich entstehen, und ihre Höhe muss aus den allgemeinen Informationen über den Wechselprozess zu entnehmen sein. Fehler der Banken dürfen nicht zu zusätzlichen Gebühren für die Kunden führen. Auch dürfen die Kunden nicht unter sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen leiden. Überwachung der Umsetzung Die Umsetzung und Befolgung der Selbstregulierung soll durch die nationalen Bankenverbände überwacht werden. Darüber hinaus wird es auf nationaler Ebene einen Monitoringprozess geben, der von einer Institution geleitet wird, an der die nationalen Verbraucherverbände beteiligt sind. Möglich ist auch, dass eine unabhängige Stelle für diesen Prozess verantwortlich ist September 2008

19 Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig 6. Zusammenfassung: Die Ge- und Verbote der EU-Retailbankingintegration Ähnliche Herausforderungen bei Kundenmobilität und Retailintegration Gezielte Herangehensweise erforderlich Vollharmonisierung von Kernbereichen Verlässliche Rahmenbedingungen statt Detailregulierung In der Diskussion über die niedrige Kundenmobilität und die angeblichen Wechselhindernisse spiegelt sich die allgemeine Diskussion über die Retailbankingintegration in Europa wider. In vielen Fällen, beispielsweise dem Hypotheken- und dem Verbraucherkreditmarkt, diagnostiziert die EU-Kommission beschränkten Wettbewerb auf den nationalen Märkten und praktisch kein grenzüberschreitendes Geschäft, was sie beides auf Beschränkungen der Integration der europäischen Retailbankingmärkte zurückführt. Ganz unabhängig von der Frage, ob diese Diagnose richtig ist, ist es von herausragender Bedeutung, die richtigen Instrumente zur Lösung evtl. existierender Probleme zu verwenden. Im vorliegenden Fall der Kundenmobilität bei Bankkonten ist der Finanzindustrie und der Kommission ein vernünftiger Kompromiss in Form einer Selbstregulierung gelungen. Es steht außer Frage, dass der Finanzsektor schon heute sehr wettbewerbsintensiv ist und dem Kundeninteresse mit einer sehr breiten, preisgünstigen Produktpalette dient. Darüber hinaus gehört er zu den sehr regulierungsintensiven Branchen; regulatorische Initiativen sollten deshalb sehr gezielt offene Punkte adressieren, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Denn tatsächlich ist zu beobachten, dass es bisher eine Tendenz zu immer strengerem Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssegment gab. Das hat den Anbietern nicht nur höhere fixe Kosten aufgebürdet, sondern oftmals auch Kunden von bestimmten Angeboten abgeschnitten. Ursache für letzteres ist entweder, dass es aufgrund der Regulierung für die Banken zu teuer wurde oder mit zu hohen rechtlichen Risiken verbunden war, die Leistungen anzubieten. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Banken diese Kosten natürlich in ihren Preisen berücksichtigen müssen, so dass immer alle Kunden für Maßnahmen zahlen müssen, die nur wenige nutzen möchten. Deshalb sollte die europäische Politik sich auf die Vollharmonisierung von Kernbereichen beschränken (kombiniert mit gegenseitiger Anerkennung auf allen anderen Feldern), statt den Banken eine lange Liste von neuen Pflichten aufzuerlegen, deren Beachtung für sie schwierig wäre. Diese Vollharmonisierung von Kernbereichen sollte sich insbesondere auf die bei Girokonten erforderliche Legitimationsprüfung und die Rahmenbedingungen für die digitale Signatur erstrecken. Am Ende des Tages vermittelt die Diskussion über die Kundenmobilität die Ge- und Verbote der EU-Retailbankingintegration. Regulatoren sollten nicht versuchen, Marktergebnisse vorzuschreiben. Stattdessen ist ein verlässlicher Rahmen erforderlich zum Beispiel die digitale Signatur betreffend, innerhalb dessen miteinander konkurrierende Banken bestmögliche Lösungen für die Kunden entwickeln können. Stefan Schäfer ( , 23. September

20 EU-Monitor Finanzmarkt Spezial EU-US-Finanzmarktintegration die Arbeit hat erst begonnen EU-Monitor Juli 2008 Banken in Europa: Die stille (R)Evolution Entscheidend sind die letzten 10 Jahre, nicht 10 Monate EU-Monitor Mai 2008 Exchange Traded Funds Hohes Wachstumspotenzial dank innovativer ETF-Strukturen EU-Monitor April 2008 Plädoyer für eine Europäisierung der Finanzaufsicht EU-Monitor Oktober 2007 Retail-Zertifikate: Eine deutsche Erfolgsgeschichte Markttrends, regulatorischer Rahmen und Perspektiven EU-Monitor Februar 2007 Bewertung der wirtschaftlichen Effekte des FSAP Anmerkungen zur Methodologie EU-Monitor Dezember 2006 Integration des EU-Hypothekarkreditmarktes: It s the funding, commissioner! EU-Monitor Oktober 2006 Unsere Publikationen finden Sie kostenfrei auf unserer Internetseite Dort können Sie sich auch als regelmäßiger Empfänger unserer Publikationen per eintragen. Für die Print-Version wenden Sie sich bitte an: Deutsche Bank Research Marketing Frankfurt am Main Fax: marketing.dbr@db.com Copyright Deutsche Bank AG, DB Research, D Frankfurt am Main, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe Deutsche Bank Research gebeten. Die vorstehenden Angaben stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder, die nicht notwendigerweise der Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen entspricht. Alle Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Meinungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen von der Deutsche Bank veröffentlichten Dokumenten, einschließlich Research-Veröffentlichungen, vertreten werden. Die vorstehenden Angaben werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vorstehenden Angaben oder Einschätzungen wird keine Gewähr übernommen. In Deutschland wird dieser Bericht von Deutsche Bank AG Frankfurt genehmigt und/oder verbreitet, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt. Im Vereinigten Königreich wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG London, Mitglied der London Stock Exchange, genehmigt und/oder verbreitet, die in Bezug auf Anlagegeschäfte im Vereinigten Königreich der Aufsicht der Financial Services Authority unterliegt. In Hongkong wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG, Hong Kong Branch, in Korea durch Deutsche Securities Korea Co. und in Singapur durch Deutsche Bank AG, Singapore Branch, verbreitet. In Japan wird dieser Bericht durch Deutsche Securities Limited, Tokyo Branch, genehmigt und/oder verbreitet. In Australien sollten Privatkunden eine Kopie der betreffenden Produktinformation (Product Disclosure Statement oder PDS) zu jeglichem in diesem Bericht erwähnten Finanzinstrument beziehen und dieses PDS berücksichtigen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Druck: HST Offsetdruck Schadt & Tetzlaff GbR, Dieburg Print ISSN: / Internet bzw. ISSN:

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