ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten

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1 Entwurf ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten Vorlauf Voraussetzung der Vorstellung eines Projektantrages im regionalen Entscheidungsgremium ist zunächst die Vollständigkeit des Projektantrages und damit die Überprüfung des Antrages durch das Regionalmanagement auf die Erfüllung folgender Kriterien: o Vollständigkeit des Projektantrages o Das Projekt ist innerhalb der Richtlinie ILE förderfähig. o Das Projekt trägt zur Erreichung der Ziele des ILEK bei und kann inhaltlich mindestens einem Strategiefeld des ILEK zugeordnet werden. o Das Projekt entspricht dem Nachhaltigkeitscharakter. Eine Weiterführung des Projektes nach Ende der Förderung ist belegt. o Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Wertschöpfung der Region. o Der Beitrag des Projektes zur Umsetzung des ILEK steht in einem angemessenen Verhältnis zum Fördervolumen Auf dieser Basis wird vom Regionalmanagement zum jeweiligen Projekt eine Voreinschätzung erarbeitet, die dem regionalen Entscheidungsgremium eine Empfehlung zur Abstimmung gibt (siehe Anlage Dokument Voreinschätzung). Grundsätzlich gilt: Es werden nur bewilligungsreife Vorhaben im Sinne der RL ILE/2007 im reg beraten. Es werden nur kommunale Maßnahmen mit Haushaltsbindung im reg beraten. Priorisierung Basis der Priorisierung Leitbild Die Grundlage für eine Priorisierung wird durch das ILEK gebildet. Dort hat sich die Region auf ein Leitbild und Strategien zur Umsetzung des Leitbildes verständigt, die für die Region von Bedeutung und den Entwicklungscharakter bestimmen sollen. D.h. sie bilden den Rahmen in welchem sich die Region entwickeln möchte. Internet: Seite 1

2 Im ILEK des Sächsischen Zweistromlandes werden die folgenden Entwicklungsziele bestimmt (ILEK für das Sächsische Zweistromland 2007 S. 29): Demographie & Kinder-Region - Lebensraum und qualität - Kinderfreundliches Umfeld - Flexibilisierung der Betreuung - Förderung Bewegung, Sozialkompetenz und Bildung - Gesundes und preiswertes Wohnen Wirtschaft & Qualifizierung Jugend - Einbindung Wirtschaft in Ausbildungsprozesse - Werte vermitteln - Chancen für Sozialschwache - Breite Qualifizierungsmöglichkeiten - Schaffung von Arbeitsplätzen Partizipation & neuer Geist - Partizipation und Verantwortung - Bündelung von Ressourcen - Verbreitung des Neuen Geist - Vernetzung und Informationsmanagement - Schaffung von Arbeitsplätzen - Verbesserung der Lebensqualität Internet: Seite 2

3 PRIORISIERUNG Das jährliche Budget wird unterteilt in die zwei Projektbereiche Infrastruktur und Beschäftigungswirksame/Bauliche Maßnahmen. Dabei werden 60% des jährlichen Budgets für Anträge aus dem Bereich Infrastruktur eingeplant, die restlichen 40% entfallen auf die Beschäftigungswirksamen/ Baulichen Maßnahmen. Werden die Fördermittel für den Bereich Infrastruktur bis zum nicht ausgeschöpft, können die verbleibenden Fördermittel auch für den Bereich Beschäftigungswirksame/ Bauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Umgekehrt gilt dies natürlich auch. Zeitstruktur Förderjahr 2012: 1. reg-sitzung (Vorschlag: Ende 2011) Beratung und Beschlüsse zu Projekten mit Priorität 1 unter Beachtung der Verteilung 60% / 40% 2. reg-sitzung (Vorschlag: Anfang März 2012) Beratung und Beschlüsse zu Projekten mit Priorität 1 und 2 unter Beachtung der Verteilung 60% / 40% 3. reg-sitzung (Vorschlag: Ende Mai 2012) Beratung und Beschlüsse zu Projekten mit Priorität 1 und 2 4. reg Sitzung (Vorschlag: Ende August 2012) Beratung und Beschlüsse zu Projekten mit Priorität 1 und 2 Nebenbestimmungen: Antragsteller melden bis zum 31. Januar Ihre Vorhaben für das Förderjahr 2012 mit Projektskizze, voraussichtlichen Kosten und Bildern beim Regionalmanagement an. Diese werden vom Regionalmanagement vorgeprüft und im positiven Fall dem reg vorgelegt, der dann in seiner 2. Sitzung (März) entscheidet, welche Maßnahmen unter Beachtung von Prioritäten im Förderjahr beantragt werden können. Abweichungen von der Priorisierung sind möglich. Bei der Abstimmung in der jeweiligen reg-sitzung ist in diesem Fall eine 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für einen positiven Beschluss der entsprechenden Projekte notwendig. Gleiches gilt sofern Projekte auf der Tagesordnung stehen, die die 40- bzw. 60% Grenze hinsichtlich ihres Investitionsvolumens überzeichnen. Internet: Seite 3

4 Prioritäten für die Bereiche: Infrastruktur Kap. C Kap. G Technische kommunale Infrastruktur (Straßen, Fußwege, Beleuchtung, Plätze) Soziokulturelle Infrastruktur Modernisierung von Schulen und KITAS Kap. A.1.4 Breitbandversorgung Phase 2 Kap. G Kap. B.1.2 Kap. D.1.2 Kap. G Soziokulturelle Infrastruktur: Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen (Spielplätze) Touristische Infrastruktur Ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung Soziokulturelle Infrastruktur Neubau von Schulen und KITAS Kap. A.1.4 Breitbandversorgung Phase 1 1. Priorität 2. Priorität Beschäftigungswirksame / Bauliche Maßnahmen Kapitel A zur Wohnraumbeschaffung für junge Familien zur Wohnraumbeschaffung ortsbildprägende zur Wohnraumbeschaffung komplett leerstehende Beschäftigungswirksame Maßnahmen, gewerbliche Maßnahmen der Grundversorgung (ohne Breitband) zur Wohnraumbeschaffung für nicht junge Familien zur Wohnraumbeschaffung nicht ortsbildprägende 1. Priorität 2. Priorität Internet: Seite 4

5 Kap. B.1.3 Kap. F Kap. G bis G und G Kap. G.1.3 Kap. H.1.4 zur Wohnraumbeschaffung nicht komplett leerstehende Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten Siedlungsökologische Maßnahmen, Schutzmaßnahmen vor Oberflächenwasser, Abbruch Soziokultur (Für kirchliche Projekte wird nur eine Förderung mit der in der RL ILE / 2007 festgelegten Förderobergrenze innerhalb der Förderperiode gewährt) Ländliches Kulturerbe historisch wertvolle Parkanlagen Komplexprojekte Internet: Seite 5

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