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1 Fragebögen über die Einführung des Europäischen Berufsauswei Krankenpflegepersonal, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ing Bergführer und Immobilienmakler (bei zuständigen Behörden und interessierten öffentlichen Stellen) Fields marked with * are mandatory. Einleitung

2 Der Europäische Berufsausweis (EPC) ist ein Kernelement der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses elektronische Dokument wird für Angehörige freier Berufe ausgestellt, die in einem anderen EU-Land arbeiten möchten. Damit kommt ein neues elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zum Einsatz. Antragsteller können ihren Antrag online stellen, und der Berufsausweis wird ihnen über das Binnenmarktinformationssystem, mit dessen Hilfe Behörden aus verschiedenen EU-Ländern rasch und effizient Informationen austauschen können, online zugestellt. Den Europäischen Berufsausweis wird es sowohl für Angehörige freier Berufe geben, die ihren Beruf vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, als auch für diejenigen, die sich dauerhaft in einem anderen EU-Land niederlassen wollen. Der Berufsausweis soll die Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und für Meldungen der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen erleichtern. Dies wird u. a. erreicht durch stärkere Einbindung der Behörden in den EU-Herkunftsländern der Berufstätigen, Nutzung elektronischer Verfahren wie des IMI, stillschweigende Anerkennung von Qualifikationen (gegebenenfalls). Die (kürzlich geänderte) Richtlinie 2005/36/EG legt fest, wie der Europäische Berufsausweis funktionieren wird. Seine Einführung für bestimmte Berufe ist an die nachstehenden Voraussetzungen geknüpft. Es gibt eine signifikante Mobilität oder ein Potenzial für eine signifikante Mobilität in dem Beruf. Die betroffenen Interessenträger haben ein ausreichendes Interesse geäußert. Der Beruf oder die allgemeine und berufliche Bildung, die auf die Ausübung des Berufs ausgerichtet ist, ist in einer signifikanten Anzahl von Mitgliedstaaten reglementiert. Dies bedeutet, dass der Europäische Berufsausweis erst nach Prüfung seiner Angemessenheit für den betreffenden Beruf und Bewertung seiner Auswirkungen auf die EU-Länder eingeführt werden sollte. Nach Einführung des Berufsausweises für einen bestimmten Beruf können die betreffenden Berufstätigen zwischen dem vereinfachten EPC-Verfahren und einem bestehenden Anerkennungsverfahren wählen. Der Fragebogen soll Ihre Standpunkte und Daten zur Möglichkeit der Einführung des Europäischen Berufsausweises für folgende 7 Berufe einholen, die im Voraus für eine gründlichere Bewertung ausgewählt wurden: Krankenpflegepersonal Ärzte Apotheker Physiotherapeuten Ingenieure Bergführer Immobilienmakler Später wird die Kommission andere Berufe prüfen, für die Interesse geäußert wurde (oder noch wird). Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Fragebogens diese Zusammenfassung über die Funktion des Europäischen Berufsausweises (auf Deutsch, Englisch oder Französisch). EPC summary.doc

3 Der Fragebogen ist für die zuständigen Behörden der EU-Länder konzipiert, die die Anerkennung der Berufsqualifikationen für die 7 im Voraus für eine eingehendere Bewertung ausgewählten Berufe bearbeiten. Andere einschlägige öffentliche Stellen können auch gerne ihre Ansichten äußern. Bitte füllen Sie den Fragebogen für den Beruf aus, für den Ihre Behörde zuständig ist. Wenn Sie für mehr als einen der 7 betroffenen Berufe zuständig sind, so füllen Sie bitte für jeden Beruf den entsprechenden Fragebogen aus. Wenn Sie im Namen eines regionalen, EU-weiten oder internationalen Verbands zuständiger Behörden antworten, so füllen Sie den Fragebogen bitte für jedes Land getrennt aus. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. ANGABEN ZUR BEHÖRDE Bitte nennen Sie den Namen und geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Behörde an:* Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, Düsseldorf, Tel / ; Fax 0211 / ; info@ikbaunrw.de * Ist Ihre Organisation beim Transparenzregister angemeldet? (Wenn der Tätigkeitsbereich Ihrer Organisation in den Anwendungsbereich des Registers fällt und sie nicht angemeldet ist, so können Sie sie hier anmelden; die Teilnahme an der Konsultation ist aber auch ohne Anmeldung möglich.)* Ja Nein *

4 Bitte nennen Sie das EU-Land, mit dem sich Ihre Behörde befasst (wenn Sie ein regionaler oder europäischer Verband sind, der die zuständigen Behörden aus mehrere Länder (oder Regionen) vertritt, dann füllen Sie bitte diesen Fragebogen für jedes vertretene EU-Land (oder jede Region) getrennt aus):* * Österreich Belgien Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Vereinigtes Königreich Anderes Land

5 Bitte machen Sie weitere Angaben zur Rolle Ihrer Behörde sowie der Sektoren und Berufe, für die sie zuständig ist: Die Ingenieurkammer-Bau NRW nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Belange der im Bauwesen tätigen Ingenieure und Ingenieurinnen die Interessen von mehr als Mitgliedern wahr. Nach 39 Abs. 1 Baukammerngesetz (BauKaG NRW) vom hat sie u.a. die Aufgabe, die Erfüllung der beruflichen Pflichten der Gesamtheit der Mitglieder zu überwachen, das Mitgliederverzeichnis und die Listen der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen zu führen, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und in sonstiger Weise zu unterstützen sowie Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen, Sachverständige nach der Landesbauordnung staatlich anzuerkennen, das Sachverständigenwesen zu fördern und auf Anforderung von Behörden und Gerichten sowie Dritter Sachverständige namhaft zu machen. Die Zuständigkeit der Ingenieurkammer-Bau NRW ersteckt sich in Deutschland auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich lediglich auf die Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin". Im Sinne der Transparenz werden alle Beiträge zu öffentlichen Konsultationen veröffentlicht. Sie können jedoch eine anonyme Veröffentlichung verlangen, wenn Ihre legitimen Interessen verletzt werden könnten.* * Ich stimme der Veröffentlichung sämtlicher Angaben in meinem Beitrag zu. Ich lehne die Veröffentlichung des Namens und der Anschrift meiner Behörde ab. Ich lehne die Veröffentlichung ab (in diesem Fall wird Ihre Antwort nicht berücksichtigt). Wenn Sie weitere Informationen oder Dokumente einreichen möchten, die Sie als vertraulich betrachten und die nicht veröffentlicht werden sollten, können Sie diese an folgende Adresse schicken: MARKT-E4-EPC@ec.europa.eu Bitte wählen Sie den Fragebogen, der für die von Ihrer Behörde bearbeiteten Berufe relevant ist (Sie können auch mehrere wählen):* * A. Fragebogen Krankenpflegepersonal B. Fragebogen Ärzte C. Fragebogen Apotheker D. Fragebogen Physiotherapeuten E. Fragebogen Ingenieure F. Fragebogen Bergführer G. Fragebogen Immobilienmakler H. Sonstige Berufe (nicht aufgeführt) E. FRAGEBOGEN INGENIEURE

6 1. Bitte wählen Sie die Berufe, die von Ihrer Behörde bearbeitet werden (verwenden Sie bitte die generische Berufsbezeichnung, wie sie in der Datenbank der reglementierten Berufe enthalten ist): * Ingenieur Tiefbauingenieur Hochbauingenieur Andere Wenn Andere, bitte angeben: Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" (Consulting engineer) 2. Die Einführung des Berufsausweises für bestimmte Berufe unterliegt den in Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG genannten Bedingungen, zu denen auch ein von den betroffenen Interessenträgern geäußertes ausreichendes Interesse gehört. Unterstützt Ihre Behörde die Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Ihre jeweiligen Berufe?* Ja Ja, aber nur für bestimmte, von Ihrer Behörde bearbeitete Ingenieurberufe Nein Wissen wir nicht * DATEN ZUR MOBILITÄT Bitte beachten Sie, dass Sie die folgenden Fragen NUR DANN (und im entsprechenden Umfang) beantworten sollten, WENN Sie Zugang zu den gefragten Daten haben.

7 3. Wie viele Berufstätige (für die Ihre Behörde zuständig ist) üben ihren Beruf derzeit dauerhaft aus und wie viele erbringen vorübergehend Dienstleistungen in Ihrem Land? Bitte nennen Sie bei jeder Angabe auch die überprüften Datenquellen. Zahl der Zahl der dauerhaft niedergelassenen Berufstätigen: Berufstätigen, die vorübergehend Dienstleistungen erbringen: Stichtag Datenquelle: Ingenieur: Tiefbauingenieur: Hochbauingenieur: andere Mitgliederverzeichnis

8 3.1 Bitte teilen Sie uns eventuelle Kommentare oder Bemerkungen mit, die Sie in Verbindung mit den obigen Angaben als notwendig erachten: Die Angaben unter 3) beziehen sich nur auf die Listen zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" (Consulting engineer). 4. Dürfte sich die Mobilität von Ingenieuren in Ihrem Land (d. h. die Zahl der zu- und/oder abwandernden Fachkräfte) Ihrer Ansicht nach in den kommenden 5 Jahren erhöhen? Ja Nein Wissen wir nicht 5. Liegen Ihnen Erkenntnisse (Studien/Berichte, Erhebungen oder ähnliche Informationen) vor, die die Mobilitätstrends für Ingenieure und/oder ihre potenzielle künftige Mobilität belegen? Wenn ja, so laden Sie bitte die einschlägigen Dokumente hoch: Alternativ können Sie auch einen Link zu einem Dokument im Internet angeben: ANTRAGSVERFAHREN Beantworten Sie die folgenden Fragen bitte NUR, WENN Sie mit den Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Ihrem Land befasst sind. Wenn der von Ihrer Behörde bearbeitete Beruf des Ingenieurs (oder die auf die Ausübung des Berufs ausgerichtete Ausbildung) in Ihrem Land nicht reglementiert ist, fahren Sie bitte fort mit Frage 10. 1) Erforderliche Unterlagen in Ihrem Land als dem Aufnahmemitgliedstaat (d. h. dem Bestimmungsland)

9 6. Welche verbindlichen Antragsunterlagen verlangen die zuständigen Behörden Ihres Landes in der Regel von Ingenieuren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die sich dauerhaft niederlassen und ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen? Bitte beachten Sie, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats verschiedene Antragsunterlagen verlangen kann, die auch davon abhängen können, welches Anerkennungssystem anzuwenden ist. Die Anerkennung von Ingenieuren fällt unter die allgemeine Anerkennungsregelung. Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats die Ausbildung eines Berufsangehörigen mit den nationalen Anforderungen vergleichen und bei wesentlichen Unterschieden vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben kann. Allgemeine Regelung der Anerkennung Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass oder Personalausweis) Nachweis einer Bescheinigung oder Qualifikation (z. B. Kopie des Diploms) Weitere Informationen über die Ausbildung (Dauer, Studienfächer, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis, ständige berufliche Weiterbildung usw.) Behördliche Bescheinigung aufgrund eines Nachweises der Berufserfahrung, wenn die Qualifikation in einem Nicht-EWR-Land erworben und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde Anderer Nachweis der Berufserfahrung (z. B. Gehaltszettel oder Bescheinigung des Arbeitgebers) Weitere Nachweise (Zuverlässigkeit; guter Leumund; Konkursfreiheit; kein Berufsverbot wegen schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder strafbarer Handlungen) Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Nachweis über den Versicherungsschutz oder andere Formen der Absicherung in Bezug auf die Berufshaftpflicht Sonstige erforderliche Unterlagen 6.1 Wenn Sonstige erforderliche Unterlagen nicht in obiger Tabelle aufgeführt sind, bitte erläutern: Antragsformular Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Hinweis zum Versorgungswerk Unterrichtung über die Veröffentlichung von Daten Darstellung des Unternehmensprofils Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit bei Bedarf im Einzelfall weitere Unterlagen, z.b. Gesellschaftervertrag 6.2. Wird der/die Berufsangehörige aufgefordert, etwaige weitere (fakultative) Unterlagen vorzulegen? Ja Nein Wissen wir nicht

10 6.3 Wie viel muss ein/-e Antragsteller/-in für die Anerkennung seiner/ihrer Berufsqualifikationen in Ihrem Land zahlen (bitte geben Sie die durchschnittliche Gebühr für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Euro an)? 200, Bitte erläutern Sie, wie die Höhe der Gebühren in Ihrem Land berechnet wird: Die Ingenieurkammer-Bau NRW erhebt für das Verfahren Gebühren nach der jeweils geltenden Gebühren- und Auslagenordnung. Die Gebühren werden nach den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts unter Berücksichtigung des Aufwandes sowie des Äquivalenzprinzipes in pauschaler Höhe festgesetzt. 7. Verlangen die zuständigen Behörden in Ihrem Land von Ingenieuren aus einem anderen EU-Land, die vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten, eine vorherige schriftliche Meldung? Ja Nein Wissen wir nicht

11 8. Verlangen die zuständigen Behörden Ihres Landes üblicherweise Übersetzungen und beglaubigte Kopien der Antragsunterlagen? Wenn ja, von welchen Unterlagen? Beglaubigte Kopie Gewöhnliche Übersetzung Beglaubigte Übersetzung Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass oder Personalausweis) Nachweis einer Bescheinigung oder Qualifikation (z. B. Kopie des Diploms) Weitere Informationen über die Ausbildung (Dauer, Studienfächer, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis usw.) Behördliche Bescheinigung aufgrund eines Nachweises der Berufserfahrung, wenn die Qualifikation in einem Nicht-EWR-Land erworben und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde Anderer Nachweis der Berufserfahrung (z. B. Gehaltszettel oder Bescheinigung des Arbeitgebers) Weitere Nachweise (Zuverlässigkeit; guter Leumund; Konkursfreiheit; kein Berufsverbot wegen schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder strafbarer Handlungen) Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Nachweis über den Versicherungsschutz oder andere Formen der Absicherung in Bezug auf die Berufshaftpflicht Sonstige Unterlagen 9. Welche Zahlungsarten sind für Anerkennungsverfahren in Ihrem Land (als Aufnahmemitgliedstaat) zulässig? Zahlungen vor Ort (Räumlichkeiten der Behörde, Bank, Post usw.) Zahlungen über das Internet (von PC oder mobilem Gerät aus) 9.1. Wenn Zahlungen über das Internet von den Behörden in Ihrem Land akzeptiert werden, geben Sie bitte an, welche Zahlungsmöglichkeiten über das Internet zur Verfügung stehen: Kreditkarte Bankkarte Banküberweisung PayPal Andere

12 9.2 Wann müssen Berufsangehörige für einen Antrag zahlen? Vor der Antragstellung (dem Antrag beizufügen) Während der Bearbeitung des Antrags Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens Zu einem anderen Zeitpunkt 2) Verfahren in Ihrem Land als dem Herkunftsmitgliedstaat (d. h. einem Heimatland)

13 10. Welche Antragsdokumente fordern Ingenieure in der Regel von den Behörden in ihrem Heimatland (als dem Herkunftsmitgliedstaat) vor der Vorlage eines Antrags auf Anerkennung von Qualifikationen in einem anderen EU-Land an? Welche Gebühren fallen für die Ausstellung der Bescheinigungen an (in Euro) und wer ist berechtigt zur Ausstellung der erforderlichen Dokumente? Im Herkunftsmitgliedstaat ausgestellte Dokumente (bitte ankreuzen): Durchschnittliche Gebühren (in Euro): Ausstellende Behörde (oder sonstige relevante Stelle) Polizeiliches Führungszeugnis; Bescheinigung über Zuverlässigkeit, Gesundheit und guten Leumund; Konkursfreiheit; kein Berufsverbot wegen schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder strafbarer Handlungen Bescheinigung der Berufserfahrung, wenn eine Fachkraft eine in einem Nicht-EWR-Land erworbene Qualifikationen besitzt, die bereits von einem anderen Mitgliedstaat der EU anerkannt wurde Anderer Nachweis der Berufserfahrung (z. B. Gehaltszettel oder Bescheinigung des Arbeitgebers) Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung in einem EU-Land (z. B. im Fall der vorherigen Meldung zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen) Sonstige Unterlagen (bitte angeben) Ingenieurkammer-Bau

14 Mitgliedsbescheinigung 0,00 NRW

15 Bitte erläutern Sie, wie die Höhe der Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen in Ihrem Land berechnet wird: Bescheinigung über die MItgliedschaft in der Ingenieurkammer-Bau NRW. Eine Bescheinigung pro Jahr ist für Mitglieder kostenlos. 11. Welche Zahlungsarten sind für die Ausstellung der in obiger Frage 10 aufgeführten Bescheinigungen in Ihrem Land (als Aufnahmemitgliedstaat) zulässig? Zahlungen vor Ort (Räumlichkeiten der Behörde, Bank, Post usw.) Zahlungen über das Internet (von PC oder mobilem Gerät aus) Wenn Andere, bitte angeben: 11.2 Wann müssen Berufsangehörige für Bescheinigungen zahlen? Vor der Beantragung der betreffenden Dokumente Während der Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Behörde Nach Ausstellung des betreffenden Dokuments Zu einem anderen Zeitpunkt 3) Sonstige Fragen zu den Anerkennnungsverfahren 12. Welche Arten von Zahlungen würden Ihrer Ansicht nach im Rahmen des EPC-Verfahrens bevorzugt? Zahlungen vor Ort (Räumlichkeiten der Behörde, Bank, Post usw.) Zahlungen über das Internet (von PC oder mobilem Gerät aus)

16 12.2 Bitte erläutern Sie Ihre Ansicht: 13. Wie können Ingenieure die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen in Ihrem Land beantragen (Mehrfachnennung möglich)? Online Auf Papier (offline) Wissen wir nicht Nicht relevant, da der Beruf des Ingenieurs in Ihrem Land nicht reglementiert ist 14. Besteht Ihrer Meinung nach Bedarf an der Möglichkeit einer Beantragung auf Papier (offline) des Europäischen Berufsausweises (zusätzlich zur Möglichkeit der Beantragung über das Internet)? Ja Nein Wissen wir nicht Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.

17 16. (Falls zutreffend) Bitte beschreiben Sie die (positiven oder negativen) Erfahrungen von Ingenieuren im Zusammenhang mit Anträgen über das Internet und/oder die Einreichung elektronischer Dokumente in Ihrem Land: 17. Wie viele Ingenieure könnten Ihres Wissens den Europäischen Berufsausweis über das Internet beantragen? Keine(r) Nur wenige Mehr als die Hälfte Die meisten Alle SONSTIGE FRAGEN 18. Wie lange dauert es Ihres Wissens in Ihrem Land für einen Ingenieur aus einem anderen EU-Land im Rahmen der allgemeinen Regelung der Anerkennung üblicherweise vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Anerkennung der Berufsqualifikationen? 1 bis 4 Monate Mehr als 4 Monate Wissen wir nicht Nicht relevant, da der Beruf des Ingenieurs in Ihrem Land nicht reglementiert ist 19. Wie lange dauert es Ihres Wissens in Ihrem Land für einen Ingenieur aus einem anderen EU-Land üblicherweise vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen? 1 bis 2 Monate Mehr als 2 Monate Wissen wir nicht Nicht relevant, denn für Ingenieure ist keine vorherige Meldung vorgeschrieben

18 20. Haben Sie weitere Anmerkungen zur Eignung des EPC-Verfahrens für den Beruf des Ingenieurs? ABSCHLIESSENDE FRAGEN Ergänzende Anmerkungen: Bitte laden Sie etwaige zusätzliche Dokumente hoch, die Sie zur Unterstützung Ihrer Antworten in dieser Konsultation für relevant erachten. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

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