Wahl. Drucksache 16/ Wahlperiode

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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - H C 6 - Tel.: ( ) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - W a h l von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen) Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß 64 Abs. 3 Satz 1 und 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S: 254), für die Dauer von zwei Jahren mit sofortiger Wirkung zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen) Begründung: Gemäß 64 Abs. 3 Satz 1 und 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S: 254), hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner 58. Sitzung/

3 15. Legislaturperiode am 31. Oktober 2004 zwei nicht hauptberuflich im Schul- oder Hochschulbereich tätige Vertreter der Berliner Gewerkschaften in das Kuratorium der Freien Universität Berlin gewählt. Die Amtsperiode läuft am 30. Oktober 2006 ab, so dass neue Vertreter zu wählen sind. Die Vorschläge des "Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Berlin-Brandenburg" und des "dbb - Beamtenbund und Tarifunion - Berlin" sind als Anlage 1 beigefügt. Um die ständige Repräsentanz der Vertreter der Berufspraxis in den Kuratorien zu gewährleisten, sind gleichzeitig Stellvertreter zu wählen. Problematik Die Gewerkschaften haben konkurrierende Vorschläge unterbreitet. Der dbb-beamtenbund hat mit Schreiben vom einen Sitz im Kuratorium als Mitglied und eine Stellvertreterposition beantragt. Der DGB beharrt dagegen, beide Sitze und Stellvertreterpositionen zu besetzen. Eine Einigung zwischen dem DGB und dem dbb-beamtenbund konnte nicht erreicht werden. Es wird dazu auf die Rechtsauskunft der Senatsverwaltung für Inneres vom 30. Mai 2002 verwiesen (siehe Anlage 2). Auf dieser Grundlage wird das Abgeordnetenhaus gebeten, zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums und zwei Vertreter(innen) zu Stellvertretern aus den anliegenden Vorschlagslisten zu wählen. Die Freie Universität Berlin verfügt zwar aufgrund der Erprobungsklausel gemäß 7a BerlHG für einen Erprobungszeitraum über ein neues Kuratorium, das die Kompetenzen des alten Kuratoriums im Wesentlichen ersetzt. Das alte Kuratorium bleibt jedoch weiter bestehen. Seine Zuständigkeiten bestehen in Erweiterungen des Erprobungsmodells gemäß 7 a BerlHG, in der Funktion gemäß 7b BerlHG und in der Evaluation, die die Teilgrundordnung vorsieht. Die übrigen Zuständigkeiten des alten Kuratoriums gemäß 64 und 65 BerlHG ruhen. Im Hinblick auf die in der Erprobungsphase verbliebenen Zuständigkeiten und das institutionelle Weiterbestehen des Kuratoriums ist die Mitgliederbestellung erforderlich.

4 Rechtsgrundlage: 64 Abs. 3 Satz 1 und 64 Abs. 5 Satz 1 BerlHG. Berlin, den 13. November 2006 Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur

5 Vertreter oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften des (ruhenden) Kuratoriums der FUB Anlage 1 Achtung!!! Aus den Vorschlägen sind insgesamt nur 2 Mitglieder und 2 Vertreter zu wählen! a) Vorschläge des "Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Berlin-Brandenburg" Norbert Konkol Michael Martin Adelheid Jahn Traugott Klose Mitglied Mitglied Stellvertreterin Stellvertreter b) Vorschläge des "dbb - Beamtenbund und Tarifunion - Berlin" Joachim Jetschmann Prof. Dr. Ulrike Krenzlin Mitglied Stellvertreterin Lebensläufe Norbert Konkol Geb Studium der Soziologie, Psychologie und Politik Gewerkschaftssekretär, ver.di, Landesbezirk Berlin-Brandenburg Michael Martin geb Studienassessor (Berufliche Fachrichtung) Promotionsstipendiat der Hans-Böckler-Stiftung (Fachdidaktik, Neue Medien) Leiter des Referats für Lehreraus-, -fort- und weiterbildung der Gewerkschaft Erziehung und Weiterbildung (GEW) Berlin

6 Adelheid Jahn geb Stellvertretende Vorsitzende der ÖTV Brandenburg Gewerkschaftssekretärin in der ÖTV Berlin, ver.di - Landesbezirk Berlin- Brandenburg - Traugott Klose geb ehem. Abteilungsleiter in der Zentralen Universitätsverwaltung an der Freien Universität Berlin (zuletzt für Angelegenheiten von Lehre, Studium und Weiterbildung) verschiedene Funktionen in der GEW Joachim Jetschmann geb seit 1962 Justizverwaltungsoberamtsrat in der Justizvollzugsanstalt Tegel (freigestellt als Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz) Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin Prof. Dr. Ulrike Krenzlin 1940 seit 1994 Professorin für Kunstgeschichte an der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle

7 Anlage 2 Senatsverwaltung für Inneres 1 Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, Berlin Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - II C - GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) R T Bearbeiter Herr Dr. Schmidt-Streckenbach Dienstgebäude: Berlin - Mitte Klosterstraße Berlin - U-Bahnhof - Klosterstraße Zimmer 2109 (Durchwahl): (0 30) Telefax: (0 30) Vermittlung: (0 30) Intern: (927) T-Online: *berlin# Internet: Datum 30. Mai 2002 Wahl von Vertretern der Berliner Gewerkschaften in die Kuratorien der Universitäten Ihr Schreiben II C vom 16. Mai Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und bestätige grundsätzlich die Einschätzung, wie sie im Vermerk Ihres Hauses II A vom zum Ausdruck gebracht ist (lediglich die Erwähnung der DAG als Teil der DBB-Tarifunion beruht auf einem Verständnisfehler; die Deutsche Angestellten Gewerkschaft hat die Bestrebungen von Einzelgewerkschaften im DGB zu einem Zusammenschluss unterstützt und ist seit März 2001 Bestandteil der neuen Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di). Bei den Verhandlungen über Tarifangelegenheiten des öffentlichen Dienstes stehen der Tarifpartei der Arbeitgeber (Bund/Länder/Gemeinden) seither die beiden Gewerkschaften ver.di und DBB-Tarifunion gegenüber. Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes verhandeln mit beiden Gewerkschaften getrennt, wobei Abschlüsse text- und datumsgleich ausverhandelt werden. Insoweit kann hier eine Gleichrangigkeit beider Gewerkschaften konstatiert werden, obwohl das Hauptgewicht bei ver.di liegt. In Letzterer haben sich im März 2001 vier ehemalige Einzelgewerkschaften im DGB (ÖTV, Postgewerkschaft, Handel, Banken, Versicherungen/HBV, IG Medien) sowie die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) vereint; die DBB-Tarifunion repräsentiert 38 Mitgliedsgewerkschaften (vgl. Anlage 1).

8 Zur historischen Entwicklung der gewerkschaftlichen Verhandlungspartner im öffentlichen Dienst Folgendes: In früheren Jahren stand den öffentlichen Arbeitgebern einerseits die Gewerkschaft ÖTV, andererseits die Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst gegenüber. In dieser Tarifgemeinschaft hatten sich die DAG, der Marburger Bund sowie die GGVöD (Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes) zusammengeschlossen. Diese Tarif-gemeinschaft hat sich Mitte der Neunziger Jahre wieder aufgelöst; die DAG (einschließlich des Marburger Bundes) ist anschließend eine Verhandlungsgemeinschaft mit der ÖTV eingegangen. Die zurück bleibende GGVöD, die danach noch als zweiter Verhandlungspartner auf Bundesebene auftrat, ist nunmehr mit ihren Einzelmitgliedern in der DBB-Tarifunion repräsentiert. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewichtung kann gesagt werden, dass beide Gewerkschaften ver.di wie DBB-Tarifunion von den öffentlichen Arbeitgebern auf Bundesebene als gleichberechtigte Partner in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst akzeptiert werden. Eine solche Akzeptanz lässt sich auch bei paritätisch zu besetzenden Gremien auf Bundesebene, zum Beispiel beim Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) feststellen (vgl. Anlage 2). Im Auftrag Dr. Schmidt-Streckenbach

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