Aviation Safety und Security

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1 DEKRA Akademie GmbH Industrie und Aviation Aviation Safety und Security Training und Beratung

2 /Vorwort Navigation Safety Seite 4 Security Seite 18 Operative Sicherheit Training und Beratung Seite 6 Technische Sicherheit Training und Beratung Seite12 Ausbildung und Schulung Index Angebote im Überblick Seite 34 Seite 20 Beratung Seite 32 Sehr geehrte Damen und Herren, seit mehr als 80 Jahren engagiert sich die DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Da lag es für uns nahe, auch in einem besonders sensiblen Bereich der Luftfahrt als starker Partner durchzustarten. Mit DEKRA Aviation haben wir einen neuen Geschäftsbereich, der sich primär mit der Sicherheit in der Luftfahrt beschäftigt. Damit komplettieren wir unsere Dienstleistungen und stellen uns als kompetenten Partner zur Verfügung. DEKRA Aviation ist ein Bestandteil der DEKRA Akademie GmbH dem größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland. Unter diesem Dach bieten wir gesetzlich vorgeschriebene Luftsicherheitsschulungen an und entwickeln mit Partnern aus der Luftfahrt innovative Konzepte für die Bereiche Safety und Security. Mit unseren Spezialisten gewährleisten wir Sicherheitsschulungen auf höchstem Niveau bei Ihnen vor Ort oder im neuen DEKRA Schulungszentrum in der Nähe des Frankfurter Flughafens. Mit freundlichen Grüßen Zur gehören Piloten und Bordpersonal, Mitarbeiter mit Sicherheitsaufgaben, Personal im Flughafen und bei den Luftfahrt- und Luftfrachtunternehmen, Logistikexperten der Versender, Führungskräfte und Auditoren. Wir freuen uns, das komplette Know-how als Experten für Sicherheit und Technik an Ihre Mitarbeiter weitergeben zu können. Ein engagiertes Team steht für Sie bereit. Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Leiter des Bereichs Bildung Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Thorsten Machner DEKRA Akademie GmbH Bereich Industrie und Aviation Rahlau Hamburg Telefon Mobil Fax drm@dekra.com Internet 2 3

3 Safety Safety Gerhard Roos DEKRA Akademie GmbH Bereich Industrie und Aviation Hermann-Blenk-Str. 32A Braunschweig Telefon Mobil Fax Internet Safety comes fi rst Alle zwei Sekunden landet weltweit ein Flugzeug. Jährlich fliegen mehr als Menschen mit über 800 Fluglinien von Flughäfen aus. Rund Piloten und Mechaniker sprechen 200 verschiedene Sprachen. Neben dem Linienflugverkehr fliegen Maschinen auch im Bedarfsflugverkehr sowie im General Aviation. Und alle Prognosen sagen eine weitere Zunahme des Flugverkehrs voraus. Bis zum Jahr 2020 wird sich der Flugverkehr nach Expertenmeinung verdoppeln. Würden wir uns damit zufrieden geben, den Safety Standard auf dem heutigen Niveau zu halten, muss zwangsläufig die Zahl der Unfälle steigen. Das gilt es mit allen Mitteln zu vermeiden. Das Safety Leistungsangebot der DEKRA Aviation zielt daher auf die Verbesserung der technischen und operativen Sicherheitsstandards in der Luftfahrzeugtechnik. Dies betrifft: Herstellungs-, Zulieferer-, Wartungs- und Instandsetzungsbetriebe. Angesetzt wird auf allen Ebenen, zum Beispiel beim Management durch Implementierung eines Safety Management Systems oder bei Piloten mit initial und recurrent training. Nur mit umfassenden Trainings und Schulungen lassen sich in jedem Bereich der Luftfahrt Fehlerpotentiale finden und beheben. Unsere Extra-Dienstleistungen für Sie Wir unterstützen Sie umfassend bei Gesetzesänderungen und beraten Sie bei den daraus resultierenden Maßnahmen. Zudem bieten wir Ihnen Beratung zu den jeweils einzelnen Bereichen der Seminare an. 4 5

4 Safety Operative Sicherheit Training und Beratung Titel Interner Auditor gemäß ISO für 9100-Systeme Aircraft Accident Investigation (Basic) Accident Prevention Programme Bewerber für die Tätigkeit als Luftfahrtauditor Interessierte Bewerber zur Flugunfallverhütung aus Luftfahrtunternehmen Vereinsangehörige von Luftsportvereinen, Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen und Instandhaltungsbetrieben Erlernen des Grundwissens gem. Vorgaben des BDLI, um das Auditieren von Qualitätsmanagement-Systemen in der Luftfahrt durchführen zu können Befähigung zum Ergreifen von Flugunfallverhütungsmaßnahmen. Zusammenwirken und Aufgaben der Mitglieder des Untersuchungsausschusses Verhütung von Flugunfällen. Erstellen von Unfallverhütungsprogrammen Dauer 4 Tage 5 Tage 3 Tage Rechtl. Grundlage EN ISO Flugunfallverhütungs-VO Flugunfallverhütungs-VO Voraussetzung Keine Keine Keine Abschluss/Prüfung Zertifi kat/lernzielkontrolle Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Durchführen von Audits gemäß EN ISO Gesprächstechnik für Auditoren - DIN EN ISO 9001:2000 EN 9100:2003, das QM-System der Luftfahrt - Hilfsmittel für die Durchführung von Audits: - Auditplan - Prüfl isten - Korrekturberichte - Abschlussbericht - OASIS Datenbank - Praktische Übungen - Prüfung - Internationale, europäische und nationale Gesetze und Verordnungen - Grundlagen zur Flugunfallverhütung - Untersuchungstechniken - Untersuchungen technischer und umweltbedingter Einfl üsse - Unternehmenstechnische und fl ugbetriebstechnische Faktoren - Human Factors - Laboruntersuchungen - Berichtswesen - Empfehlungen - Fallstudien - Unfallverhütung im Unternehmen und am Arbeitsplatz - Unfallverhütungspolitik im Unternehmen - Unternehmensspezifi sche Berücksichtigungen - Unfallverhütung in der Instandsetzung - Human Factors - FOD - Qualifi kation und Training Englisch für Piloten und Controller In Anlehnung an die Forderungen der ICAO Language Profi ciency Requirements hat die DEKRA Aviation ein Schulungsprogramm für Piloten und Controller entwickelt. Denn nach Bestimmung der EU muss die Fähigkeit zur Verständigung mit anderen Flugbesatzungsmitgliedern und Flugsicherungsdiensten in allen Flugphasen einschließlich Flugvorbereitung gewährleistet sein. Wir beraten Sie gerne. 6 7

5 Safety Sicherheit am Boden und in der Luft die Anforderungen steigen. Sicherheit am Boden und in der Luft die Anforderungen steigen. Sicherheit am Boden und in der Luft die Anforderungen Titel QM-Fachkräfteausbildung Quality System Assessment Quality System International Auditor Training Bewerber für die Tätigkeit als Luftfahrtauditor Bewerber für die Tätigkeit als Qualitätsauditor in der Luftfahrt Bewerber für die Tätigkeit als interne Auditleiter in der Luftfahrt Erlernen des Grundwissens gem. Vorgaben des BDLI, um das Auditieren von Qualitätsmanagement-Systemen in der Luftfahrt durchführen zu können Grundlagenvermittlung und Training als Qualitätsauditor Selbständiges Vorbereiten und Durchführen des QM Audits als Auditleiter Dauer 5 Tage 5 Tage 5 Tage Rechtl. Grundlage Keine Keine Keine Voraussetzung Keine Keine Keine Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Durchführen von Audits gemäß EN ISO Gesprächstechnik für Auditoren - DIN EN ISO 9001:2000 EN 9100:2003, das QM-System der Luftfahrt - Hilfsmittel für die Durchführung von Audits: - Auditplan - Prüfl isten - Korrekturberichte - Abschlussbericht - OASIS Datenbank - Praktische Übungen - Prüfung - Einführung in den Lehrgang - Grundlagen des Qualitätsmanagements - Kommunikation - Aufbau und Organisation des Luftrechts - VO (EG) 8/2008 OPS 1 - Qualitätssysteme aus der Sicht der OPS Qualifi kation und Verhalten des Auditors - Formales - Qualitätsaudit - Praktisches Training des Qualitätsaudits - Einführung in den Lehrgang - Qualitätssysteme - Qualitätsmanagement - Audit eines Qualitätssystems - Flugsicherheit - Kommunikation - Praktisches Training 8 9

6 Safety DEKRA Seminare sind richtungsweisend in der Luftsicherheit. DEKRA Seminare sind richtungsweisend in der Luftsicherheit. DEKRA Seminare sind richtungsweisend in der Luftsicherhe Titel Crisis Management Geschäftsführer, Manager und führende Sachbearbeiter der Luftfahrt Kenntnisse des Aufbaus und der Implementierung eines Krisenmanagementkonzepts im Unternehmen Dauer 5 Tage 5 Tage Aviation Safety Management Geschäftsführer, Manager und führende Sachbearbeiter der Luftfahrt Vermeidung von Flugunfällen Rechtl. Grundlage ICAO Annex 17 ICAO Annex 6 Voraussetzung Keine Keine Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Grundlagen Krisenmanagement - Notfall- und Krisenplanung - Technische Lösungen - Ablaufpläne - Brandalarm/Brandausbruch - Evakuierung - Checklisten - Krisensituation - Bombendrohung - Medienmanagement - Personal - Unterstützungskräfte - Unfälle in der Zivilluftfahrt - Management des menschlichen Leistungsvermögens und des menschlichen Versagens - Management der Flugunfalluntersuchungen - Risk-Management - Überprüfung auf mögliche Fehler bezüglich der Lufttüchtigkeit - Flugsicherheitsprogramme - Kommunikation im Rahmen der Flugsicherheit - Flugsicherungstraining in der Wartung, Instandsetzung und im Flugbetrieb - Implementierung eines Aviation Safety Management-Systems Titel International Aviation Legislation Dauer Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Angehörige und Mitarbeiter aus allen Bereichen der zivilen Luftfahrt Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Zusammenwirken des Luftrechts verstehen 3 Tage Keine Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Allgemeine Grundlagen des Luftrechts - Internationale Organisationen - Internationale Verträge und Standards - Freiheit des Fliegens - Flugsicherung und open skies - Luftfahrtunternehmen - Flugplätze - Security Titel Human Factors in Flight Operations & CRM Dauer Führungspersonal in der Luftfahrt Erkennen der Human Factors am Arbeitsplatz, um Unfälle in der Luftfahrt zu vermeiden 2 Tage Rechtl. Grundlage OPS 1,3 Voraussetzung Abschluss/Prüfung Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Sozialpsychologie - Physikalische Umgebung - Aufgaben - Kommunikation - Gefahren am Arbeitsplatz - Persönlichkeit - Allgemeine gesundheitliche Aspekte - Menschliche Leistungen und Einschränkungen - Leistungsbeeinfl ussende Faktoren - Menschliche Fehler 10 11

7 Safety Technische Sicherheit Training und Beratung TitelBeratung zur neuen VO 216 (2008) Dauer Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Geschäftsführer und Manager von Herstellungs- und Instandsetzungsbetrieben sowie Luftfahrtunternehmen Über Änderungen optimal informiert sein, Wissen über die daraus erforderlichen Maßnahmen 1 Tag VO (EG) 216/2008 ersetzt 1592/2002 Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Grundsätze - Grundlegende Anforderungen - Europäische Agentur für Flugsicherheit - Anhänge Englisch für technisches Personal Die DEKRA Aviation bietet Englischseminare für Freigabeberechtigtes Personal an gemäß der VO (EG) 2042/ A.20 Rechte. Diese fordert: Er/Sie beherrscht im ausreichendem Maße die Sprache, in denen die für die Ausstellung von Freigabebescheinigungen erforderlichen Dokumentationen und Verfahren abgefasst sind d.h. in Wort und Schrift, aktiv und passiv. Wir beraten Sie gerne

8 Safety DEKRA Schulungen erfüllen höchste Erwartungen der Teilnehmer. DEKRA Schulungen erfüllen höchste Erwartungen der Teilnehmer. DEKRA Schulungen erfüllen höchste Erwartungen der Teilneh Titel PART 145 (Basic) PART M (Basic) PART 66 (Basic) PART 147 (Basic) PART 21 (Basic) Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen, Betriebsstättenleiter aus der Luftfahrzeugtechnik Eigentümer von Luftfahrzeugen, Vereinsvorsitzende, Betreiber von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer von Instandhaltungsbetrieben Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik, Piloten, Halter und Eigner von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik, Halter und Eigner von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen, Verantwortliche von Bildungsträgern, Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der BW Manager, Geschäftsführer von Herstellungs- und Entwicklungsbetrieben, Abteilungsleiter, Verantwortliche in der Wartung und Instandsetzung Grundlagenvermittlung für den Betrieb eines Unternehmens nach den Besonderheiten des Handbuchs 145 Kenntnis und Verständnis der Grundlagen der VO Erkennen der Zusammenhänge der Ausbildung zur Tätigkeit als Freigabeberechtigtes Personal nach VO Verständnis für die Zusammenhänge in einem Ausbildungsbetrieb Verständnis für die Durchführungsbestimmungen und Berechtigungen nach VO und die Bestimmungen der EASA Dauer 1 Tag 1 Tag 1 Tag 1 Tag 1 Tag Rechtl. Grundlage Teil 145 der VO (EG) 2042/2003 Teil M der VO (EG) 2042/2003 Teil 66 und Teil M der VO (EG) 2042/2003 Teil 147 der VO (EG) 2042/2003 VO (EG) 1702/2003, Guidance Material und Certifi cation Specifi cations der EASA Voraussetzung Keine Keine Keine Keine Keine Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Instandhaltung von Luftfahrzeugen und Komponenten - EASA Teil 145 Zweck und Aufgaben - EASA Teil 145 Vorgaben für das Unternehmen - Anforderungen an die Betriebsstätte - Anforderungen an das Personal - Ausrüstung, Werkzeuge und Material - Instandhaltungsunterlagen - Instandhaltungsbescheinigungen - Meldung besonderer Ereignisse - Verstöße - EASA Formblätter - Grundlagen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit - Technische Anforderungen - Meldung besonderer Ereignisse - Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit - Instandhaltungsprogramm - Lufttüchtigkeitsanweisungen - Unterlagen für Veränderungen und Reparaturen - Kategorien von Genehmigungen - Komplexe Instandhaltungsaufgaben - Eingeschränkte Instandhaltung - EASA Formulare - Freigabeberechtigtes Personal, Flugzeuge und Hubschrauber - Feststellung der Lufttüchtigkeit für Lfz - Freigabeberechtigungen nach Teil 66 - Gefordertes Grundwissen - Geforderte praktische Erfahrung - Muster- und aufgabenbezogene Ausbildung - Überführung bestehender Lizenzen in Teil 66 Berechtigungen - Grundprüfungsstandard - Musterlehrgang und Prüfungsstandard - Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsgenehmigung - Rechte und Pfl ichten des Ausbildungsbetriebs - Der anerkannte Lehrgang für die Grundausbildung - Der Musterlehrgang - Die EASA Form - Aufbau eines Handbuches für den Ausbildungsbetrieb - Musterauditplan - Allgemeine Bestimmungen - Musterzulassung und eingeschränkte Musterzulassung - Änderungen - Ergänzende Musterzulassungen - Genehmigung als Herstellungsbetrieb - Lufttüchtigkeitszeugnis - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb - EASA Formblätter und Dokumente - Guidance Materials - Certifi cation Specifi cations 14 15

9 Safety Wir lotsen Sie durch alle Besonderheiten der maßgeblichen Gesetze. Wir lotsen Sie durch alle Besonderheiten der maßgeblichen Gesetze. Wir lotsen Sie durch alle Besonderheiten der maßgeblichen Titel Weiterbildungs-Seminar EASA Regulations für die Allgemeine Luftfahrt Titel Weiterbildungs-Seminar Human Factors in Maintenance Dauer Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Vereinsvorsitzende, Halter und Eigner von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer, Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik Erwerb des Grundlagenwissens zur Führung eines Luftfahrtbetriebs. Vorbereitung der Teilnehmer der Allgemeinen Luftfahrt auf die Änderungen, die sich ab dem 28. September 2008 ergeben 2 Tage VO (EG) 216/2008 ersetzt 1592/2002 Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Fit for EASA der Allgemeinen Luftfahrt - Geltende Änderungen ab dem 28. September VO (EG) 2042/2003 Teil M - Instandhaltungsprogramm - Komplexe Instandhaltungsaufgaben - Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten - Besonderheiten für einen Luftsportverein - Prüfung der Lufttüchtigkeit - CAMO/CAMOplus - Musterzulassung Dauer Mitarbeiter in Technischen Betrieben Kenntnisse der Grundsätze der menschlichen Faktoren und Fehler sowie ihre Bedeutung in der Luftfahrzeugtechnik 2 Tage Rechtl. Grundlage VO (EG) 2042/2003 Teil 145 Voraussetzung Abschluss/Prüfung Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Sehen und Hören - Informationsverarbeitung - Aufmerksamkeit und Wahrnehmung - Gedächtnis - Klaustrophobie und Zugänglichkeit - Fitness/Gesundheit - Stress (häuslich und arbeitsbezogen) - Zeitdruck und Termine - Arbeitsbelastungen/Über-/Unterforderung - Schlaf und Müdigkeit - Schichtarbeit - Alkohol, Medikamente - Drogenmissbrauch - Verantwortung Einzelner und der Gruppe - Motivation und Demotivation - Gruppendruck - Kulturelle Belange - Teamarbeit - Management, Überwachung, Führung 16 17

10 Security Security Annette Wiedemann DEKRA Akademie GmbH Bereich Industrie und Aviation Hermann-Blenk-Str. 32A Braunschweig Telefon Mobil Fax Internet Security nach höchsten Standards Unter Security fallen alle Maßnahmen der Eigensicherung, um Gefahren von außen abzuwehren. Angesichts der steigenden Bedrohung durch Terroranschläge ist dieser Bereich besonders sensibel. Prozesse müssen so gestaltet und Personal so geschult sein, dass eine Gefährdung von Menschen und Material möglichst ausgeschlossen wird. Die entsprechenden Vorgaben an alle, die in der Luftfahrt tätig sind oder sie unternehmerisch nutzen, regelt unter anderem das Luftsicherheitsgesetz. Verschärfungen im Gesetz lassen wir umgehend in die Ausbildung einfließen. Neben der Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten und zur Luftsicherheitskontrollkraft für die Fachbereiche Personal, Ware und Fracht bietet DEKRA Aviation Qualifizierungen für Sicherheitspersonal, Sicherheitsbeauftragte, sonstiges Personal, aber auch für Fahrer, Lageristen, Verpacker und Büropersonal. Verantwortlich für Beratung und Konzeption von Sicherheitsplänen und -programmen ist unser Team in Braunschweig, welches auch Inhouse-Schulungen bei Kunden vor Ort organisiert. Unsere Extra-Dienstleistungen für Sie Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans, des Luftfracht- Sicherheitsprogramms und den Schulungsprogrammen für Sicherheits- und sonstiges Personal. Darüber hinaus führen wir Standortbewertungen durch und beraten Unterauftragnehmer und Versender

11 Security Ausbildung und Schulung Titel Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Personal- und Warenkontrollen Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Personalkontrollen Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Waren- und Frachtkontrollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen auf den Flughäfen tätig werden wollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen von Flugplätzen oder Luftfahrtunternehmen tätig werden wollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen für Personal von Flugplätzen oder Luftfahrtunternehmen tätig werden wollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen von Flugplätzen, Luftfahrtunternehmen oder als Reglementierte Beauftragte tätig werden wollen Qualifi zierung des Sicherheitspersonals Qualifi zierung des Sicherheitspersonals Qualifi zierung des Sicherheitspersonals Qualifi zierung des Sicherheitspersonals Dauer 160 Stunden 140 Stunden 80 Stunden 100 Stunden Rechtl. Grundlage 5 Luftsicherheitsgesetz in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 (300/2008) in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 (300/2008) in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 (300/2008) in Verbindung mit BMI Musterlehrplan Voraussetzung 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit Abschluss/Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung - Organisation der Luftfahrt und Luftsicherheit einschl. - Überblick zum Thema Terrorismus sowie - Allgemeines Recht - Waffen und Sprengstoffrecht - Organisation/Sicherheitsvorschriften auf den örtlichen Flughäfen - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Grundlagen für Kontrollabläufe - Waffen und Sprengstoffkunde - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Durchführung von Kontrollen - Praktische Einweisung an der Kontrollstelle - Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen - Umgang mit Fluggästen - Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - Waffen- und Sprengstoffrecht - Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle - Auswertung von Röntgenbildern - Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen - Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - Waffen- und Sprengstoffrecht - Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle - Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen - Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit - Waffen- und Sprengstoffrecht - Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle - Auswertung von Röntgenbildern - Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen - Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus 20 21

12 Security Wir tragen veränderten Risikobewertungen sch nellstmöglich Rechnung. Wir tragen veränderten Risikobewertungen schnellstmöglich Rechnung. Wir tragen veränderten Risik obewertungen schnellstmöglich Titel Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalund Warenkontrollen Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Zusatzschulung Personal-/ Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Sicherheitskontrollkräfte für Personalund Warenkontrollen Sicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Sicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Personal-/Warenkontrollen Dauer 20 Stunden 20 Stunden 40 Stunden Rechtl. Grundlage LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV Voraussetzung Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personal-/ Warenkontrollen Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen Abschluss/Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung - Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post - Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf den Einsatz von Röntgen- und Sprengstoffspürgeräten - Durchführung von Fracht- und Postkontrollen - Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post - Praktische Einweisung an der Kontrollstelle für Fracht und Post - Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Auswertung von Röntgenbildern mitgeführter Gegenstände - Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle 22 23

13 Security heidend ist die Flexibilität, um neue Technologien umgehend einzuführen. Entscheidend ist die Flexibilität, um neue Technologien umgehend einzuführen. Entscheidend ist die Flexibilit ät, um neue Technologien umge Titel Zusatzschulung Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Zusatzschulung Personalkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Zusatzschulung Personal-/ Warenkontrollen für Luftsicherheitsassistenten Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitsassistenten Sicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Sicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Luftsicherheitsassistenten Luftsicherheitsassistenten Qualifi zierung für die Durchführung von Warenkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Personalkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Personal-/Warenkontrollen Qualifi zierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Dauer 60 Stunden 32 Stunden 16 Stunden 20 Stunden Rechtl. Grundlage LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV Voraussetzung Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen Keine Keine Abschluss/Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung Zertifi kat/behördliche Prüfung - Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf den Einsatz von Röntgen- und Sprengstoffspürgeräten - Durchführung von Kontrollen mitgeführter Gegenstände - Auswertung von Röntgenbildern mitgeführter Gegenstände - Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle - Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle - Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Praktische Einweisung für Kfz-Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen - Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post 24 25

14 Security Neue Verordnungen stellen immer wieder neue Herausforderungen. Neue Verordnungen stellen immer wieder neue Herausforderungen dar. Neue Verordnungen stellen immer wieder neue Herausforde Titel Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal-/ Warenkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Luftsicherheitsassistenten Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Dauer 20 Stunden 20 Stunden 24 Stunden 12 Stunden 16 Stunden 16 Stunden 12 Stunden 28 Stunden 24 Stunden Rechtl. Grundlage 5 LuftSiG in Verbindung mit BMI-Vorgaben LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV Voraussetzung Erfolgreiche Prüfung gem. 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten - Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens - Modul II: Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Besondere Bedrohungen im Bereich Fracht und Post - Röntgenbildauswertung 26 27

15 Security same Grundnormen sollen die Gewährung von Ausnahmen ermöglichen. Gemeinsame Grundnormen sollen die Gewährung von Ausnahmen ermöglichen. Gemeinsame Grundnormen sollen die Gewährung von Aus Titel Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personalkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten mit Zusatzbefähigung Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitsassistenten/ Luftsicherheitskontrollkräfte Luftsicherheitskontrollkräfte Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Aufrechterhaltung der Befähigung Dauer 20 Stunden 16 Stunden 20 Stunden 16 Stunden 28 Stunden 24 Stunden 24 Stunden 12 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden Rechtl. Grundlage LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV LuftSiSchulV Voraussetzung Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine Teilnahmebescheinigung/Keine - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Besondere Bedrohungen verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Bedrohungen im Bereich Fracht und Post - Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Bedrohungen im Bereich Fracht und Post - Röntgenbildauswertung - Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz - Auffi nden verbotener Gegenstände - Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs - Bedrohungen im Bereich Fracht und Post - Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen - Röntgenbildauswertung - Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten - Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens - Kfz-Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen - Modul II: Röntgenbildauswertung - Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten - Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens - Besondere Bedrohungen im Bereich von Fracht und Post - Modul II: Röntgenbildauswertung, auch im Bereich von Fracht und Post 28 29

16 Security Wir beschleunigen Lernprozesse d urch perfektes Training. Wir beschleunigen Lernprozesse durch perfektes Training. Wir beschleunigen Lernprozesse durch perfektes Training. Titel Sicherheitspersonal Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten Stellvertretender Sicherheitsbeauftragter oder NL-Verantwortlicher beim Reglementierten Beauftragten Sonstiges Personal LU/Flughafen Sonstiges Personal RegB/Unterauftragnehmer/Versender Personen, die auf Flughäfen oder bei Luftfahrtunternehmen Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen Personen, die bei Reglementierten Beauftragten Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen Personen, die bei Reglementierten Beauftragten Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen Alle Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Flugplatzes haben und damit Einfl uss auf die Luftsicherheit nehmen können Alle Personen, die Einfl uss auf die Luftsicherheit nehmen können Qualifi kation zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen Qualifi zierung zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen Qualifi zierung zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen als Stellvertreter oder Niederlassungsverantwortlicher Sensibilisierung bzw. Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins des sonstigen Personals Sensibilisierung bzw. Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins des sonstigen Personals Dauer 34 Stunden 34 Stunden 22 Stunden 4 Stunden 2-4 Stunden Rechtl. Grundlage 8 oder 9 LuftSiG 9 LuftSiG i.v.m. LBA-Musterlehrplan 9 LuftSiG i.v.m. LBA-Musterlehrplan LuftSiSchulV LBA-Musterlehrplan Voraussetzung Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung Mitarbeiter bei einem Luftfahrtunternehmen oder am Flughafen Keine Vorgaben Abschluss/Prüfung Zertifi kat/lernzielkontrolle Zertifi kat/lernzielkontrolle Zertifi kat/lernzielkontrolle Zertifi kat/lernzielkontrolle Teilnahmebescheinigung/Keine - Durchleuchtungs- und Kontrolltechnik - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind - Durchleuchtungs- und Kontrolltechnik - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Bekannte und unbekannte Versender - Behandlung der Luftfracht - Sicherheit Betriebsgelände/Lager - Erstellung des LFSP - Durchleuchtungs- und Kontrolltechnik - Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen - Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Bekannte und unbekannte Versender - Behandlung der Luftfracht - Sicherheit Betriebsgelände/Lager - Erstellung des LFSP - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus - Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Die e sind geeignet, dem Personal einen Gesamtüberblick über die Erfordernisse der Luftfrachtsicherheit zu geben und somit eine Sensibilisierung zu erwirken. Individuelle Besonderheiten des Unternehmens fi nden dabei Berücksichtigung. - Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle - Sicherheit am Boden und während des Fluges - Kontrollen vor dem an Bord gehen - Sicherheit von Gepäck und Fracht - Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung - Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände - Überblick zum Thema Terrorismus 30 31

17 Seminare Beratung Programme rund um die Sicherheit Europaweite Regelungen und nationale Auflagen bilden den verbindlichen Sicherheitsstandard in der Luftfahrt. Auf Basis gemeinsamer Grundnormen müssen aufgrund dieser Vorgaben alle Stellen, die Einfluss auf die Luftsicherheit nehmen können, Sicherheitsprogramme entwickeln und umsetzen. Die DEKRA Aviation unterstützt Sie bei der Erstellung folgender Programme und bei der Umsetzung der Maßnahmen. 1. Programm für die Flughafensicherheit Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Luftsicherheitsplanes für Flughäfen. Denn nach gesetzlichen Vorgaben muss jeder Flughafenbetreiber ein Programm für die Flughafensicherheit aufstellen, anwenden und fortentwickeln. Dazu steht in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt: Dieses Programm beschreibt die Methoden und Verfahren, die der Flughafenbetreiber anzuwenden hat, um die Bestimmungen der Verordnung sowie die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Mitgliedstaates, in dem der Flughafen gelegen ist, zu erfüllen. Das Programm enthält auch Bestimmungen über die interne Qualitätssicherung, die beschreiben, wie die Einhaltung dieser Methoden und Verfahren von dem Flughafenbetreiber zu überwachen ist. Das Programm für die Flughafensicherheit ist der zuständigen Behörde vorzulegen, die gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen kann. bei der Erstellung der Bestimmungen über die interne Qualitätssicherung. Diese beschreiben, wie die Einhaltung der Methoden und Verfahren von dem Luftfahrtunternehmen zu überwachen ist. Dieses Programm erkennen alle anderen Mitgliedstaaten an, wenn die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, welches die Betriebsgenehmigung erteilt hat, das Sicherheitsprogramm des gemeinschaftlichen Luftfahrtunternehmens gebilligt hat. 3. Sicherheitsprogramm für Stellen In diesem Bereich beraten wir zum Beispiel Reglementierte Beauftragte bei der Erstellung ihres Sicherheitsprogrammes. Wir beraten jede Stelle, die nach Artikel 10 Nationales Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt Luftsicherheitsnormen anzuwenden hat, bei der Erstellung ihres Sicherheitsprogramms. Dieses Programm beschreibt Methoden und Verfahren, welche die betreffende Stelle anwenden muss, um in dem betreffenden Mitgliedstaat die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt zu erfüllen. Wir helfen beim Aufbau der internen Qualitätssicherung. Hier wird festgehalten, wie die Einhaltung der Methoden und Verfahren von der Stelle selbst zu überwachen ist. 2. Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen Die DEKRA Aviation berät Luftfahrtunternehmen bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans. Dieses Programm beschreibt Methoden und Verfahren, die das Luftfahrtunternehmen anzuwenden hat, um die Bestimmungen der Verordnung sowie die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Mitgliedstaates, von dem aus es seine Dienstleistungen erbringt, zu erfüllen. Die DEKRA Aviation unterstützt Sie auch 32 33

18 Angebote im Überblick Index Safety Operative Sicherheit Interner Auditor gemäß ISO für 9100-Systeme Aircraft Accident Investigation (Basic) Accident Prevention Programme QM-Fachkräfteausbildung Quality System Assessment Quality System International Auditor Training Crisis Management Aviation Safety Management International Aviation Legislation Human Factors in Flight Operations & CRM Technische Sicherheit Beratung zur neuen VO (EG) 216/ PART 145 (Basic) PART M (Basic) PART 66 (Basic) PART 147 (Basic) PART 21 (Basic) Weiterbildungs-Seminar EASA Regulations für die Allgemeine Luftfahrt Weiterbildungs-Seminar Human Factors in Maintenance Security Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Personal- und Warenkontrollen Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Personalkontrollen Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft Waren- und Frachtkontrollen Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Zusatzschulung Personal-/Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Zusatzschulung Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Zusatzschulung Personalkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Zusatzschulung Personal-/Warenkontrollen für Luftsicherheitsassistenten Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitsassistenten Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal-/Warenkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personalkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten mit Zusatzbefähigung Personal-/Warenkontrollen Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Sicherheitspersonal Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten Stellvertretender Sicherheitsbeauftragter oder NL-Verantwortlicher beim Reglementierten Beauftragten Sonstiges Personal LU/Flughafen Sonstiges Personal RegB/Unterauftragnehmer/Versender Beratungsleistungen Seite Standorte der DEKRA Akademie Westfalen Gelsenkirchen Dortmund Essen Wuppertal Köln Aachen Siegen Brühl Duisburg Düsseldorf Oldenburg Meppen Holstein 2 Niedersachsen 3 Vechta Osnabrück Bremen Bielefeld Neubrandenburg Bestwig- Velmede Hessen Kiel Hannover Kassel Reutlingen Freiburg Stuttgart Singen Hamburg Braunschweig Göttingen Ulm Lübeck Ravensburg Thüringen Vorpommern 1 Schwerin Sachsen-Anhalt Erfurt Nürnberg Bayern Brandenburg 0 Dresden Gera Zwickau München Leipzig Sachsen Regensburg Ingolstadt Augsburg Stralsund Rostock Brandenburg Berlin Wildau Potsdam Magdeburg Neuruppin Mecklenburg- Schleswig- 4 Nordrhein- Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Bremerhaven Merseburg Mayen Wiesbaden Frankfurt Mainz Kaiserslautern Saarland Saarbrücken Mannheim Neunkirchen Heilbronn Karlsruhe Görlitz IMPRESSUM Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Handwerksstraße Stuttgart Tel.: Fax.: MARKETING Diotima Neuner-Jehle DEKRA Akademie KONZEPT, TEXT, GRAFIK yes or no Media GmbH, Stuttgart FOTOS DEKRA, fotolia.de DRUCK agentur puschit, Leinfelden-Echterdingen Copyright 2008 DEKRA Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. HINWEIS: Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer

19 DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie GmbH Infotelefon * Internet aviation.akademie@dekra.com Handwerkstraße 15 D Stuttgart * (14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz; aus einem Mobilfunknetz evtl. abweichend) 12763/B1 April 2008

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