Expertin SVA / Experte SVA 18 bis 22
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- Edith Walter
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1 Anhang 1: (Art. 69) A des Verwaltungspersonals, des technischen Personals sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeikorps Verwaltungsangestellte / Verwaltungsangestellter 1 bis 13 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter 14 bis 19 Fachspezialistin / Fachspezialist 20 bis 28 Leitende Mitarbeiterin / Leitender Mitarbeiter 19 bis 31 Rechnungsführerin / Rechnungsführer 15 bis 24 Revisorin / Revisor 20 bis 29 Steuerkommissärin / Steuerkommissär 20 bis 29 Betriebswirtschafterin / Betriebswirtschafter 18 bis 31 Juristin / Jurist 20 bis 31 Volkswirtschafterin / Volkswirtschafter 20 bis 31 Fachlehrerin / Fachlehrer an landwirtschaftlichen Schulen 16 bis 23 Landwirtschaftliche / r Betriebsberaterin / Betriebsberater 16 bis 29 Landwirtschaftslehrerin / Landwirtschaftslehrer 22 bis 29 Lehrerin / Lehrer an einer Mittel- oder Berufsschule 20 bis 29 Expertin SVA / Experte SVA 18 bis 22 Sozialarbeiterin / -pädagogin / Sozialarbeiter / -pädagoge 14 bis 17 Dipl. Sozialarbeiterin / -pädagogin / Sozialarbeiter / -pädagoge 18 bis 22 Staatsanwältin / Staatsanwalt 24 bis 31 Leitende Staatsanwältin-StV / Leitender Staatsanwalt-StV 28 bis 31 Leitende Staatsanwältin / Leitender Staatsanwalt 31 Jugendanwältin / Jugendanwalt 24 bis 31 Leitende Jugendanwältin / Leitender Jugendanwalt 31
2 Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber 22 bis 31 Kreisrichterin / Kreisrichter 28 bis 31 Abteilungspräsident / in Versicherungsgericht 31 Abteilungspräsident / in Verwaltungsrekurskommission 31 Kreisgerichtspräsidentin / Kreisgerichtspräsident 31 Chemielaborantin / Chemielaborant 8 bis 16 Technische Mitarbeiterin / Technischer Mitarbeiter 9 bis 24 Architektin / Architekt 18 bis 26 Dipl. Architektin / Dipl. Architekt 18 bis 31 Ingenieurin / Ingenieur 18 bis 26 Dipl. Ingenieurin / Dipl. Ingenieur 18 bis 31 Dipl. Chemikerin / Dipl. Chemiker 20 bis 31 Polizistin / Polizist 14 bis 16 Polizeigefreiter 17 bis 18 Polizeikorporal 18 bis 21 Polizeiwachtmeister 17 bis 24 Polizeifeldweibel 18 bis 26 Polizeiadjutant 21 bis 27 Polizeileutnant 23 bis 27 Polizeioberleutnant 27 bis 30 Polizeihauptmann 28 bis 31 Polizeimajor 28 bis 31 Überklassen 32 bis 37
3 B des pflegerischen, des medizinisch-technischen sowie des medizinisch-therapeutischen Fach- und Hilfspersonals sowie der Ärztinnen und Ärzte Pflegehilfe 1 bis 7 Pflegeassistentin / Pflegeassistent 7 bis 9 Pflegerin / Pfleger 9 bis 16 Fachangestellte / Fachangestellter Gesundheit 10 bis 14 Fachfrau / Fachmann Betreuung 10 bis 14 Pflegefachfrau / Pflegefachmann DN1 11 bis 16 Pflegefachfrau / Pflegefachmann DN1 mba 12 bis 17 Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann HF 14 bis 19 Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann HF mba 15 bis 21 Dipl. Hebamme / Entbindungspfleger 14 bis 20 Stationsleiterin / Stationsleiter 17 bis 22 Stv. Leiterin Pflege / Stv. Leiter Pflege 18 bis 24 Leiterin Pflege / Leiter Pflege 20 bis 27 Leiterin Pflegedienst / Leiter Pflegedienst 24 bis 27 Mitarbeiterin / Mitarbeiter Labor 4 bis 9 Dipl. biomed. Analytikerin / Dipl. biomed. Analytiker HF 12 bis 18 Leitende Therapeutin / Leitender Therapeut 16 bis 21 Mitarbeiterin / Mitarbeiter Radiologie 12 bis 14 Dipl. Fachfrau / Dipl. Fachmann für med.-techn. Radiologie HF 13 bis 18 Leitende Fachfrau / Leitender Fachmann für med.-techn. Radiologie HF 16 bis 21 Dipl. techn. Operationsassistentin / Dipl. techn. Operationsassistent HF 13 bis 18 Dipl. techn. Operationsassistentin / Dipl. techn. Operationsassistent HF mba 14 bis 19 Ernährungsberaterin / Ernährungsberater 11 bis 16 Leiterin / Leiter Ernährungsberatung 14 bis 19
4 Mitarbeiterin / Mitarbeiter Pathologie 11 bis 17 Assistenzärztin / Assistenzarzt ohne FMH 20 bis 24 Assistenzärztin / Assistenzarzt mit FMH 24 Oberassistenzärztin / Oberassistenzarzt 25 bis 26 Spitalfachärztin / Spitalfacharzt 26 bis 30 Oberärztin / Oberarzt 30 bis 31 Überklassen 32 bis 37 C des Betriebspersonals sowie des handwerklichen und des Strassenpersonals Betriebsangestellte / Betriebsangestellter 1 bis 9 Angelernte Handwerkerin / Angelernter Handwerker 8 bis 9 Handwerkerin / Handwerker 10 bis 16 Strassenwärterin / Strassenwärter 9 bis 14 Chauffeuse / Chauffeur 10 bis 14 Gruppenleiterin / Gruppenleiter 11 bis 17 Leiterin / Leiter Werkstätte 14 bis 19 Techn. Abteilungsleiterin / Techn. Abteilungsleiter 17 bis 22 Leiterin / Leiter Werkhof 18 bis 25 Köchin / Koch 9 bis 15 Küchenchefin / Küchenchef 15 bis 22 Hausw. Betriebsleiterin / Hausw. Betriebsleiter 10 bis 19 Hauswartin / Hauswart 12 bis 15 Leitende Hauswartin / Leitender Hauswart 14 bis 17 Aufseherin / Aufseher 11 bis 14
5 Anhang 2: Stundenlohn (Art. 78) Lohnzuschlag zur pauschalen Abgeltung von Ferien, Feier- und Ruhetagen sowie Kurzabsenzen Abgeltung von: Prozentsatz 23 Ferientagen 10,26 9 Ruhetagen 4,02 5 Tage Kurzabsenzen 2,23 Total Lohnzuschlag in Prozent 16,50 28 Ferientagen 12,80 9 Ruhetagen 4,12 5 Tage Kurzabsenzen 2,29 19,20 30 Ferientagen 13,84 9 Ruhetagen 4,15 5 Tage Kurzabsenzen 2,31 20,30
6 Anhang 3: Inkonvenienzentschädigungen Pauschale Inkonvenienzentschädigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft (Art. 87 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. a) 1 Pauschalbetrag Je Augenschein, Anordnung oder Aufgebot Fr. 30. Lohnzuschläge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strassenunterhaltsdienst (Art. 90 Abs. 1 Bst. a) Lohnzuschlag in Prozent Montag bis Freitag 25 Samstag 35 Ruhetag 50 Nacht (von Uhr bis Uhr) 50 Geldleistung je Stunde (Art. 93) Arbeit ausserhalb der Dienstzeit Fr. Pikettdienst am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbaren Nähe Fr. Werktag 2.40 Samstag Ruhetag Nacht Pikettdienst zu Hause Fr. 1 Fassung gemäss II. Nachtrag vom 7. Oktober 2014, ngs
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