Das Personal. Das Motto des Gewerkschaftstages bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation. Christliche Gewerkschaft

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1 G 6899 Das Personal bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Das Motto des Gewerkschaftstages 2017 Heft 4 / Oktober 2017

2 C G P T Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Aus dem Inhalt Vorwort 2 Der Gewerkschaftstag Barbara Stamm: Christlich sozial heute 3 Der neue gewählte Bundesvorstand 4 Impressionen vom Gewerkschaftstag 5 Gewerkschaftstag Anträge 6 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik VPV setzt auf Finanzanalysetool Defino 12 Managergehälter Jahre Postgesetz: Regulierung auf dem Prüfstand 16 Deutsche Post DHL Group verkauft Williams Lea Tag an Advent International 16 Berufsrat Post und Telekom: Entwürfe zu Resolutionen 19 Inhaltsverzeichnis / Vorwort / Der Gewerkschaftstag / Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, miteinander menschlich aktiv das war das Motto unseres 16. ordentlichen Gewerkschaftstages in Augsburg. Und genauso ist der ganze Gewerkschaftstag abgelaufen. Die hat sich dort als einig, geschlossen, harmonisch und zukunftsorientiert gezeigt. Viele haben an dem guten Verlauf unseres Gewerkschaftstages mitgewirkt. Theo Gandenheimer aus Augsburg, der manche Tür geöffnet hat, Gerhard Dannenberger, der unsere Satzung erarbeitet hat, Walther Beforth von der Antragskommission und dem Tagungspräsidium und unser Freund und Musiker, Magnus Lipp. Viele wären noch zu erwähnen, besonders das Team im Haus St. Ulrich. Neben den Wahlen und der Feier zum 60. Geburtstag stand die Antrags-Beratung im Mittelpunk. Die hat sich zu aktiver Familienpolitik mit hauptamtlichem Familien-Manager in Großbetrieben, zum Friedenswerk Europa sowie zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der Sozialversicherung bekannt. Es waren gute Tage in Augsburg. Wir werden in dieser und der nächsten DP Ausgabe darüber berichten. Ihr Ulrich Bösl Bundesvorsitzender Gruppenbild mit Dame Fachausschuss Soziales DAK Studien 20 IFA Berlin 2017: Deutsche Telekom zählte Besucher 21 Ausbildung: Die Telekom wird von Bewerbern überrannt 21 Müdes Deutschland: Schlafstörungen steigen deutlich an 22 Bei anderen gelesen 14 Seniorenportal 18 Rätselecke 23 Arbeits- und Sozialrecht 24 Buchbesprechungen 27 Aus den Regionen 30 Im Bild von rechts: Tony Ilg, Bundesvorsitzender des VdPV, Joachim Unterländer, MdL, Landesvorsitzender der CSA und des Landeskomitee der Bayrischen Katholiken, Barbara Stamm, MdL, Präsidentin des Bayrischen Landtags, Ulrich Bösl, -Bundesvorsitzender und Andreas Hermes, Präsident der Bundesanstalt Post und Telekom 2 DP 04/2017

3 Der Gewerkschaftstag 60 JAHRE MITEINANDER MENSCHLICH AKTIV Barbara Stamm: Christlich sozial heute Festvortrag von Barbara Stamm, MdL, Präsidentin des Bayerischen Landtags, am in Augsburg Sehr geehrter Herr Bösl, liebe Gewerkschaftsmitglieder, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Frühjahr 1957 wurde sie gegründet, die Christliche Gewerkschaft Post, wie sie damals hieß. Heute heißt sie Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und kann nun auf sechs bewegte Jahrzehnte zurückblicken sechs Jahrzehnte, in denen wirklich sehr viel passiert ist. Zunächst die Verbreitung auf das ganze Bundesgebiet, obwohl der Gewerkschaft immer wieder Steine in den Weg gelegt worden sind. Dann die Verfahren, die der DGB gegen sie Anfang der Siebzigerjahre und nach der Wiedervereinigung anstrengte, oder vor wenigen Jahren das Tarifeinheitsgesetz, das vom Bundesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres weitgehend bestätigt worden ist. Und dennoch sage ich: Sie sind heute wichtiger denn je, unsere christlichen Gewerkschaften. Denn die Zeit, in der wir leben, braucht das Christliche und das Soziale sehr sogar. Wir Christen müssen uns einmischen, wenn es um Nächstenliebe, ums Gemeinwohl, um Gerechtigkeit geht. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit beweist es. Denken wir an die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals war die Besinnung auf christliche Werte besonders ausgeprägt. In der Bayerischen Verfassung von 1946 etwa heißt es: Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkriegs geführt hat. Und wenige Jahre später beginnt auch das Grundgesetz mit den Worten: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. Politik aus christlicher Verantwortung erschien damals als das Gebot der Stunde. Und diese Stimmung reichte, wie Hans Maier bei einem Vortrag in der Katholischen Akademie Bayern feststellte, weit über den Kreis der Kirchentreuen, der religiös Gebundenen hinaus. Alle diese Anstöße, damals wie heute, gingen und gehen von Politikern aus, die bekennende Christen sind oder die zumindest ein persönliches Verhältnis zur christlichen Überlieferung hatten und haben. Das christliche Menschenbild ist nun einmal unser gemeinsamer Kompass. Es steht für unsere Grundwerte, für Freiheit, Gerechtigkeit Barbara Stamm, MdL, Präsidentin des Bayerischen Landtags, bei Ihrem Festvortrag und Solidarität die tragenden Werte unserer Gesellschaft. Es war kein Zufall, dass in den Jahren 1945 und 1946 auch die christlich-demokratische und die christlichsoziale Union gegründet wurden. Die jahrhundertealte Trennung der Konfessionen in der politischen Arbeit hatte damit ein Ende. Beispielgebend dafür waren die christlichen Gewerkschaften. Sie wurden Ende des 19. Jahrhunderts von katholischen und evangelischen Arbeitern gegründet und später auf der Grundlage der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik geführt. Darüber dürfen wir uns noch heute freuen als gläubige Christen, weil wir einer Gemeinschaft Gleichgesinnter beitreten können, die unsere religiösen Überzeugungen teilen. Freuen dürfen wir uns darüber aber auch als überzeugte Demokraten (und Unionsparteien), die in den Christlichen Gewerkschaften Bundesgenossen finden, wie sie in Einheitsgewerkschaften eher selten anzutreffen sind. Und nicht zuletzt sollten Wirtschaft, Handel, und Handwerk anerkennen, dass die Christlichen Gewerkschaften als Partner und nicht als Gegner auftreten, dass sie sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und um einen fairen Ausgleich der Interessen bemüht sind. Gerade in der Wirtschaft, im Handel und im Handwerk finden sich ja die großen Verfechter des Wettbewerbs. Wieso sollte es also nicht auch mehr Wettbewerb unter den Arbeitnehmer-Organisationen geben? Gewerkschaftlicher Pluralismus ist mindestens genauso wichtig wie die Vielfalt der politischen Parteien. Ohne gewerkschaftlichen Pluralismus und das heißt auch: ohne christliche Gewerkschaften wäre die Freiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährdet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der dänische Philosoph Kierkegaard hat einmal gesagt: Man hat das Christentum viel zu sehr zu einem Trost umgearbeitet und vergessen, dass es eine Forderung ist. Und er hat Recht. Denn das christliche Menschenbild fordert gleichermaßen Solidarität und Eigenverantwortung. Sein Leitbild ist die freiheitliche und gerechte Gesellschaft. Wobei außer Zweifel steht, dass die Soziale Marktwirtschaft solidarisch mit denen sein muss, die sich nicht selbst helfen können. Das ist ein zutiefst christliches Gebot. Noch immer hat das Vertrauen in die heilsame Gegenwart Gottes ein Potenzial, das sich nicht abfindet mit der Ungerechtigkeit, die so oft zu sehen ist. Und es schärft die Sensibilität für die Not und die Verzweiflung der Schwachen. In der Flüchtlingskrise ist das sehr deutlich geworden. Sie hat die beiden christlichen Kirchen in Deutschland enger zusammengeführt als je zuvor. Beide sind unvermittelt in eine Rolle geraten, die wichtiger ist als so manche innerkirchliche Auseinandersetzung. Es war die Umsetzung der christlichen Werte in die religiöse und politische Praxis. Solidarität, Lastenteilung, Hilfe für die Schwachen sind plötzlich ganz konkret geworden. Aber es zeichnen sich auch neue Konflikte ab um die sozialen Ressourcen in unserer Gesellschaft: um Kinder- und Altenbetreuungsplätze, um Schulen, um Wohnungen, um finanzielle Hilfen. Hier muss das Christliche zu einer ausgleichenden Kraft werden. Hier muss es eine Konfrontation zwischen neuen und alten Armen verhindern. Natürlich: Armut ist ein umstrittener, ist ein relativer Begriff. Entscheidend ist eher die Wahrnehmung der Menschen, ob es in unserem Land gerecht zugeht oder nicht. Nicht gerade wenige scheinen den Eindruck zu haben, dass sich manche nicht mehr an den Gesellschaftsvertrag halten, den sie einmal geschlossen haben. DP 04/2017 3

4 Der Gewerkschaftstag Seine Substanz besteht bekanntlich darin, dass die wirtschaftlich Starken den Schwachen helfen und dass die Schwachen keine Angst haben müssen, durch Armut ihre menschliche Würde zu verlieren. Doch Armut schreibt ihre eigenen Geschichten: Die der fünfzehnjährigen Tochter einer fünfköpfigen Familie etwa, die sich schämt, mit ins Schullandheim zu fahren, weil ihr die Mutter kein Geld und nicht genügend Kleidung mitgeben kann. Oder die junge Frau auf Arbeitssuche quer durch ganz Deutschland. Oder die Familie mit vier Kindern. Der Vater verdient als Paketzusteller in Vollzeit etwas über Euro. Das Konto ist überzogen, die Miete zwei Monate nicht bezahlt, der Vermieter hat fristlos gekündigt. Das sind Geschichten, die jenseits aller statistischen Definition von Armut unter die Haut gehen. Auf die Frage: Hat die soziale Gerechtigkeit in den letzten drei, vier Jahren in Deutschland abgenommen?, antworteten rund drei Viertel der Befragten spontan mit ja. Das sollte uns zu denken geben. Manchmal sind Stimmungen nämlich entscheidender als Fakten und seien diese Fakten noch so überzeugend: Es gibt drei Millionen Beschäftigte mehr als vor drei Jahren Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 5,4 Prozent auf einem Tiefstwert (um den uns ganz Europa beneidet) Die Dauerarbeitslosigkeit ist seit 2007 fast halbiert Die Anzahl der befristeten Jobs ist gesunken; ebenso die Zahl derjenigen, die zu einem geringen Einkommen, meistens aus Teilzeitarbeit, zusätzlich Hartz-IV-Leistungen brauchen, und das Nettoeinkommen eines Durchschnittshaushalts ist deutlich gestiegen. Dennoch bleibt die Frage: Wie können wir den Menschen und ihren Kindern, von denen ich vorhin gesprochen habe, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens sind, wieder eine Perspektive geben? Denn Tatsache ist ja, dass mit der materiellen Armut bei uns in Deutschland mehr als in jedem anderen Industrieland Europas die Bildungsarmut einhergeht. Deshalb werde ich seit Jahren nicht müde zu sagen: Bildungspolitik ist die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts! Allein mit Transferleistungen werden wir es nicht schaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nein, wir müssen die Menschen in die Lage versetzen, durch eigenes Engagement auf eigenen Beinen zu stehen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Sozialpartner, aber auch gezielte Maßnahmen in Bildung und Fortbildung. Zukunftstrends müssen erkannt und in eine schlüssige Strategie überführt werden. Deshalb hat die Staatsregierung mit der bayerischen Wirtschaft vor wenigen Wochen einen neuen Pakt mit Millionenzuschüssen für die berufliche Bildung geschlossen. Um Auszubildende für die Digitalisierung fit zu machen, erhalten die Bildungseinrichtungen der Wirtschaft 10 Millionen Euro. Fünf Millionen gibt es zudem für die zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen. Zusammen mit der Wirtschaft, die ihrerseits eine einstellige Millionensumme beiträgt, wollen wir die Digitalisierung und den Umgang mit ihr gezielt fördern. Die Arbeitswelt von morgen werden Roboter, Algorithmen und künstliche Intelligenz bestimmen. Und das heißt: Es muss gelingen, die Produktivitätsvorteile, die durch Digitalisierung entstehen, in den Regionen zu halten und zu vergesellschaften, anstatt sie allein den IT- Giganten zu überlassen. Ich sage das deshalb so deutlich, weil wir Christen uns durch intellektuelle Redlichkeit und respektvollen Umgang mit allen Menschen auszeichnen sollten. Und ich denke, die Vergesellschaftung von Produktivitätsvorteilen ist ein zutiefst christlicher Gedanke, vielleicht sogar eine Forderung des Christentums. Ein sozialer Gedanke ist es auf jeden Fall. Beide, das Christliche und das Soziale, stehen in der aktuellen vierten industriellen Revolution vor großen Herausforderungen. Und beide sind wichtiger denn je. Sozialpartner, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Behörden und der Gesetzgeber, alle müssen an Lösungen arbeiten. Lösungen, in denen nicht nur Effizienzsteigerungen und sogenannte Synergieeffekte im Mittelpunkt stehen, sondern menschliche Arbeitsbedingungen und lohnende Perspektiven. Mit diesem Gedanken möchte ich schließen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation gratuliere ich nochmals ganz herzlich zum Sechzigsten und wünsche ihr und allen ihren Mitgliedern eine gute, erfolgreiche und vor allem wegweisende Zukunft. Der neue gewählte Bundesvorstand Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender Gerhard Dannenberger, Stephan Ippers und Stan Zacharie, stellvertretende Bundesvorsitzende Martha Moser, Schristführerin Ulrich Brüggemann, Kassenführer Heidi Bettführ, Uta Demmin Berger, Walter Motz und Karsten Wipp, Beisitzer 4 DP 04/2017

5 Impressionen vom Gewerkschaftstag 2017 Dank des Bundesvorsitzenden an Theo Gandenheimer Hier tagte der Gewerkschaftstag Blick ins Plenum Empfang anlässlich des Gewerkschaftstages im Foyer des Hauses Diese drei leiteten die Wahlen zum Bundesvorstand: Reinhold Schmitz, Christian Zollner und Günther Theiss Der Gewerkschaftstag bei der Arbeit Unser Musiker Magnus Lipp DP 04/2017 5

6 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A1 Antrag A1 des LV NRW Dem BGWT wird zum Beschluss vorgelegt: Die fordert den fairen Wettbewerb zwischen konkurrierenden Gewerkschaften. U.a. fordern wir für die Wahl aller Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten und Betriebsräten die direkte und geheime Wahl. Begründung und Erläuterungen: Der LV NRW hat sich zum Motto genommen: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Grundrechte einen entscheidenden Raum ein; sie bilden die einleitenden Kapitel unserer Verfassung. Demokratie ohne Freiheit ist undenkbar. Aus diesem Grund kämpfen wir als auf allen Ebenen für selbstbestimmte und selbstverantwortete Freiheit. 1 Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A1 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Aus der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Meinungsfreiheit leitet sich ab: Die Freiheit sich zu organisieren oder dies nicht zu tun die freie Wahl der politischen Gremien der Demokratie und die freie Wahl und damit auch Auswahl bei der Entscheidung für eine angemessene berufspolitische Interessenvertretung. Die ist für sinnvolle Konkurrenz auf allen Lebensgebieten und lehnt jeglichen Alleinvertretungsanspruch sowie die Unterdrückung von Gesetzen (z.b. Betriebsverfassungsgesetz) ab. Nur so lässt sich eine vernünftige, demokratische Arbeitnehmervertretung realisieren. Wir halten am Koalitionsrecht des Artikels 9 Abs. 3 des Grundgesetzes fest. Auch in Zukunft muss es möglich sein, Richtungsgewerkschaften und Spartengewerkschaften zu gründen und zu entwickeln. Ein gesetzlicher Eingriff mit dem Ziele der Einschränkung der Koalitionsfreiheit würde die Entwicklung hemmen und blockieren. Dieser gesetzliche Eingriff wäre hochgradig undemokratisch. Auch das in diesem Bereich dominierende Richterrecht muss auf der Basis unseres Grundgesetzes sinnvolle Pluralität stützen. 2 6 DP 04/2017

7 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A1 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Die Grundbedingungen für faire Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften müssen in den Ausführungen des Betriebsverfassungsgesetzes verankert werden. Reiseideen für die Urlaubssaison 2017/2018 Neuer Urlaubskatalog des ErholungsWerks Erholen, Erleben und Erinnern stehen im Fokus der neuen Urlaubssaison 2017/2018. Es steht eine Urlaubszeit bevor, in der die ganze Familie unbeschwerte und glückliche Tage erlebt. Im neuen Katalog bietet das Erholungs- Werk wieder eine große Auswahl an Reisen in Deutschland und Europa zu hervorragenden Preisen. Bis Mitte Oktober 2017 wird der Katalog versendet. In vielen Unternehmen der Post, Postbank und Telekom liegt der Katalog auch aus oder wird von Kolleginnen und Kollegen verteilt. Erholung zum Top-Preis Das ErholungsWerk bietet komfortabel ausgestattete Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer in einigen der schönsten Ferienregionen Deutschlands und der Niederlande an. Von der Nord- und Ostsee, über Harz und Eifel bis in den Süden vom Schwarzwald, Allgäu, Chiemgau bis an den Bodensee lassen die familienfreundlichen Ferienanlagen des ErholungsWerks keine Wünsche offen und das Ganze zum unschlagbaren Preis. Große Auswahl dank Partnern Die Interessen der Kunden stehen im Mittelpunkt. Deshalb bietet das ErholungsWerk mit dem Katalog 2017/2018 erneut eine große Auswahl an Hotels, Ferienwohnungen und -häusern gemeinsam mit Kooperationspartnern. Neu im Programm sind zum Beispiel drei große Ferienparks an der Nordsee, eine Familien-Ferienanlage an der Italienischen Adria und Ferienanlagen in Südfrankreich. Außerdem bietet das ErholungsWerk einige neue Badeziele im Bereich Flugreisen an. Der Fokus wurde dabei insbesondere auf günstige Familienhotels gelegt. Einfach wohlfühlen ist das Motto der Gruppenreisen. Neu ist hier eine Reise von Timmendorfer Strand zur dänischen Märcheninsel Fünen auf den Spuren von Hans Christian Andersen. Die Wohlfühlreisen führen 2018 im Frühjahr nach Rhodos und im Herbst nach Kalabrien. Sommerurlaub 2018 anmelden Buchungsbeginn für die Saison 2017/2018 ist der Die Angebote sind unter ab diesem Zeitpunkt ebenfalls im Internet zu finden. Für die EW-eigenen Ferienanlagen können sich alle Kunden ab diesem Zeitpunkt schriftlich für den Stichtagszeitraum von bis anmelden. Alle Angebote unserer Kooperationspartner sowie Flug-, Schiffs-, Rad-, Wander- und Gruppenreisen sind von der Stichtagsregelung ausgenommen und können ab 16. Oktober 2017 direkt gebucht werden. Info: Kataloge können im Internet unter kostenlos angefordert werden. Hier gibt es auch weitere Informationen und Urlaubsangebote des ErholungsWerks. Tel.: 0711/ Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A5 Antrag A5 des LV NRW und RV Nord Dem BGWT wird zum Beschluss vorgelegt: Die fordert den Gesetzgeber auf, zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der Sozialversicherung (zur gesetzlichen Krankenkasse) zurückzukehren. Die Betriebsrenten sollten nur zur Hälfte bei der Ermittlung der Krankenkassenbeiträge berücksichtigt werden. Begründung und Erläuterungen: Mit Einführung der Pflegeversicherung zum wurde erstmals seit Bestehen der Sozialversicherungen die Parität aufgehoben. Zur Deckung des Arbeitgeberanteils wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag ersatzlos gestrichen (nicht in Sachsen). Im weiteren Verlauf wurden bis heute die Anteile der gesetzlichen Rentenversicherung seitens des Arbeitgebers eingefroren. Hierdurch ist es zu einer deutlichen Lastenverschiebung zu Ungunsten der Arbeitnehmer gekommen. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch Zusatzbeiträge die Arbeitnehmer stärker zu Kasse gebeten. 4 DP 04/2017 7

8 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A5 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): 2010 wurde der Arbeitgeberanteil zur KK-Kassenfinanzierung bei 7,3% eingefroren. Hiermit wurden arbeitsmarktpolitische Ziele Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, verbunden mit dem Abbau von Arbeitslosigkeit gefördert. Für die Arbeitnehmer blieben damit die Sozialabgaben unter der als markant angesehenen 40%-Marke. Auf lange Sicht führt die Disparität der Beitragszahlung zu Verhältnissen, die die Begründung für die paritätische Besetzung der Mitbestimmungsgremien aufweichen. Diese Entwicklung hält die aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gründen für negativ. Generell gilt für das Gesundheitswesen, dass die Kostenseite besonders zu beachten ist, denn damit lassen sich die geforderten Zusatzbeiträge der Krankenkassen direkt beeinflussen. Alle am Gesundheitswesen Beteiligten sollten ein hohes Kostenbewusstsein entwickeln. Im Rahmen einer paritätischen Bezahlung (gleicher Anteil sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) muss hier entgegen gesteuert werden, sonst wird der Anteil der Geringverdiener und damit das Problem der Altersarmut immer größer. 5 Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A5 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Die hebt die grundsätzliche Bedeutung paritätischer Leistungserbringung hervor, da die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitneher ausgeglichen werden, und jede Seite an der entsprechenden Machtbalance mitarbeitet. 6 8 DP 04/2017

9 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A13 Antrag A13 des RV Ost Dem BGWT wird zum Beschluss vorgelegt: Die fordert, dass die Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen erweitert werden, und zwar in der Art, dass die Beschäftigten nicht allein nur den Werkstattrat ihrer Rehabilitationseinrichtung mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen können sondern alternativ durch Vollmachtserteilung zukünftig auch den Betriebsrat der Behindertenwerkstatt, in der sie beschäftigt sind. Begründung und Erläuterungen: Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Nach SGB IX Paragraph 36 werden die teilnehmenden Rehabilitanden nicht in den Betrieb der Einrichtungen eingegliedert. Rehabilitanden, die im Arbeitsbereich beschäftigt sind, sind auf der Grundlage des SGB IX Paragraph 138 ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis eingegangen. Aufgrund der beschriebenen Rechtstellung sind die Rehabilitanden und die Teilnehmer an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in den Werkstätten keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Per Gesetz ist die Interessenvertretung der Rehabilitanden und Rehateilnehmer einzig und allein der Werkstattrat.. 7 Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A13 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Der Werkstattrat wird demokratisch gewählt. Wahlberechtigt sind alle im Arbeitsbereich der Werk- statt beschäftigten Teilnehmer. Folgerichtig sind alle gewählten Mitglieder des Werkstattrates ebenfalls erheblich gesundheitlich eingeschränkt (schwerbehindert) und deshalb oft nur geringfügig belastbar. Unter diesen Umständen ist eine wirksame nachhaltige Interessenvertretung aller in der Werkstatt Beschäftigten nicht möglich. Der Betriebsrat ist laut Betriebsverfassungsgesetz aber nur befugt, die Interessen der mit einem Arbeitsvertrag ausgestatteten Arbeitnehmer wahrzunehmen. Er kann nicht direkt für die Belange der behinderten Beschäftigten tätig werden, obwohl auch sie wie auch die Arbeitnehmer für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Auf der Grundlage des Grundgesetzes Artikel 9 Absätze 1 und 3 haben alle Deutschen das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Solche Vereinigungen sind z. B. Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberverbände. Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervereinigung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird im Paragraph 167 dargelegt, dass im Grundsatz jedem die Erteilung von Vollmachten möglich ist. 8 DP 04/2017 9

10 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge A13 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Die Beschäftigten einer Behindertenwerkstatt, die den Status eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses haben, sollen die rechtliche Möglichkeit erhalten, durch Vollmachtserteilung den Betriebsrat ihrer Behindertenwerkstatt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen zu können. Der neu gewählte Bundevorstand Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge U8 Antrag U8 des Bundesvorstands Dem BGWT wird zum Beschluss vorgelegt: Die fordert, dass die Unternehmen mehr familienpolitische Verantwortung übernehmen, und entsprechende Investitionen vornehmen. Es ist Unterstützung bei der Einrichtung von Plätzen in Kindergärten und -tagesstätten zu leisten. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße sollten Familienmanager eingestellt werden. Begründung und Erläuterungen: Um sicherzustellen, dass Eltern und wenn gewünscht auch beide Elternteile nicht wegen Kindeserziehung aus dem Arbeitsprozess ausscheiden müssen, sollten die Unternehmen die Zurverfügungsstellung von Plätzen in Kindergärten und Tagesstätten sichern. Damit entfällt auch häufig der Übergang von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung während der Erziehungszeit. Dies kann über eigene Einrichtungen oder aber durch vertragliche Bindung mit Einrichtungen sozialer oder auch privater Träger erreicht werden. Ab einer bestimmten Größe sollten die Unternehmen eigene Familienmanager beschäftigen DP 04/2017

11 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge U8 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): Familienmanager unterstützen die Betroffenen hinsichtlich der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie. Innerhalb des Unternehmens unterstützen sie bei der Feststellung von Personalbedarfszahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Interessen von Eltern. Sie helfen bei der Umsetzung familienpolitischer, gesetzlicher Forderungen. Sie steigern die Arbeitgeberattraktivität des Unternehmens, und sind ein Symbol der Wertschätzung der Mitarbeiter. 11 Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge U11 Antrag U11 des RV Mitte (Bundesvorstand) Dem BGWT wird zum Beschluss vorgelegt: Die fordert einer Beteiligung der Mitarbeiter am positiven Unternehmensergebnis (Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung). Begründung und Erläuterungen: Die Grundforderung christlich-sozialer Gewerkschaften der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital ist schwer umsetzbar und führt nur bei langjähriger Beschäftigung und günstiger Unternehmensentwicklung zum Vorteil der Belegschaftsaktionäre. Eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg bietet jedoch die Chance, auch kurzfristiger im Unternehmen tätigen Menschen und auch unabhängig vom Aktienwert, am Erfolg zu partizipieren. So bietet z.b. die Österreichische Post AG seit 15 Jahren eine Mitarbeiterbeteiligung, die für das Geschäftsjahr 2016 eine Ausschüttung von 853 an die anspruchsberechtigten Mitarbeiter vorsah. Gewinnbeteiligungen sind zudem auch aus der deutschen Automobilindustrie bekannt und dort etabliert. 12 DP 04/

12 16. Ordentlicher -Gewerkschaftstag Anträge / Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik Bundesgewerkschaftstag 2017 Anträge U11 Begründung und Erläuterungen (fortgesetzt): am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Selbst bei operativ zurückgehendem Geschäft wird häufig durch Einsparungen noch erheblicher Gewinn erwirtschaftet. Auch dieser Erfolg ist Teil der Belegschaftsleistung. Für Mitarbeiter im Management werden diese Effekte meist schon honoriert (z.b. EBIT-Ziel-abhängige Vergütungsbestandteile). Eine entsprechende Regelung würde die gefühlte Gerechtigkeit im Unternehmen verbessern und fände mehr Akzeptanz als bisherige Regelungen zum Leistungsentgelt nach individueller Beurteilung oder Zielvereinbarung. 13 Erster Versicherer Deutschlands mit Finanzanalyse nach DIN SPEC VPV setzt auf Finanzanalysetool Defino Die VPV setzt konsequent auf Transparenz und Qualität in der Kundenberatung: Als erster deutscher Versicherer nutzt sie in der Kundenberatung die Finanzanalyse Defino nach DIN-Standard. Konsequente Kundenorientierung dafür steht die VPV seit vielen Jahren. Bei der Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs an Absicherung und Vorsorge setzt die VPV nun Defino ein. Das Tool, entwickelt von der Defino Deutsche Finanz Norm GmbH, analysiert und bewertet über mehrere Bedürfnisstufen die finanzielle Situation von Privathaushalten. Es umfasst die Bereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Das Besondere: Durch den integrierten DIN- Standard ist nicht nur die hohe Qualität der Analyse sichergestellt, sondern das Ergebnis auch für die Kunden nachvollziehbar und transparent. Fairness, Transparenz und Vertrauen in der Kundenbeziehung sind uns bei der VPV besonders wichtig, betont VPV Marketing- und Vertriebsvorstand Lars Georg Volkmann. Im 12 DP 04/2017 Rahmen der Beratung ist die Finanzanalyse ein wichtiger Schritt, um den Bedarf des Kunden zu ermitteln. Ich freue mich, dass unseren VPV Vorsorgeberater mit Defino dazu jetzt eine Software zur Verfügung steht, die die strengen Anforderungen eines DIN-Standards erfüllt und damit auch für höchste Qualität und Vergleichbarkeit steht. Die in Defino integrierte DIN SPEC wurde von Wissenschaftlern, Fachexperten und nicht zuletzt von Verbraucherschützern entwickelt. Dass das Tool damit bei der VPV überzeugen konnte, freut auch Defino Geschäftsführer Dr. Klaus Möller: Mit der VPV setzt nun auch das erste Versicherungsunternehmen in Deutschland unsere Software ein. Ich bin überzeugt davon, dass diese Art der Analyse sowohl die VPV Vorsorgeberater als auch die Kunden begeistern wird. Bereits über 230 VPV Vorsorgeberater sind schon nach Defino zertifiziert. Bis Anfang 2018 werden fast 170 weitere VPV Berater die Defino-Zertifizierungsprüfung absolvieren. Weitere Informationen und Ihren VPV Vorsorgeberater in Ihrer Nähe finden Sie hier:

13 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT! Managergehälter Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), kritisierte in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ausdrücklich die unangemessen hohen Gehälter von Managern: Wenn ein Vorstandsvorsitzender das 148-fache eines Facharbeiters verdient, dann wird das eben nicht mehr als gerecht empfunden so viel kann keine Arbeit wert sein. Klare Worte, die eine längst überfällige Diskussion, die häufig mit dem Neidargument entkernt wird, skizzieren. Die Zeit vom betitelt das Phänomen der üppigen Gehälter mit der Aussage: Vielen Managern ist das peinlich. Was sich natürlich nicht auf die Bezahlung, sondern den Umstand bezieht, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Dieter Zetsche von der Daimler AG bringt es auf mittlerweile mindestens 9,8 Millionen Euro im Jahr. Bekommt eine Führungskraft eine Million, sind das umgerechnet 2800 EUR am Tag. Das Entscheidende hierbei ist, dass diese Vergütungen von den Unternehmen in der Regel als Betriebsausgabe geführt sind, die steuerlich absetzbar ist. Das bedeutet, der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten. Auf der einen Seite steht die jahrelange deutsche Lohnzurückhaltung und auf der anderen Seite der Abstand zwischen den Gehältern der ArbeitnehmerInnenschaft und den Managern sowie Aufsichtsräten. Bei der Berechnung der Manager-to-Worker-Pay-Ratio ergibt sich derzeit im Durchschnitt eine 57-fache Mehrbezahlung eines Aufsichtsratsmitglieds im Vergleich zum Bezieher eines Durchschnittsgehalts. Bei VW verdienen die Firmenlenker aktuell 141-fach mal so viel. Das bleibt auch so lange bestehen, wie im Deutschen Corperate-Governance-Kodex keine weitreichenden Regelungen dazu festgelegt werden ( htm). Studien legen sogar nahe, dass Manager größere und unüberschaubarere Risiken eingehen, je höher die Vergütung ist. Dass dies keine sinnvolle Praxis sein kann, zeigen die Erfahrungen, die man in der Finanzkrise gewonnen hat, wo Investmentbanker jegliche moralische Grenze überschritten hatten, um die Gewinnmaximierung ins Uferlose zu treiben. Oder eben auch, um bei Millionen von Menschen fette Beute zu machen, die hinterher mittellos und ruiniert waren. CGM POSTBANK: Deutschland bleibt Bargeldland 84 Prozent gegen eine Abschaffung von Bargeld Mobile Payment noch kaum verbreitet, aber mit Potenzial Bundesbürger oft unwissend über neue Bezahlverfahren Für knapp zwei Drittel der Deutschen sind mobile Bezahllösungen noch keine Alternative. Ein Fünftel ist zwar grundsätzlich offen dafür, zögert aber noch vor allem aus Mangel an Informationen. Ein anderer Grund für die Zurückhaltung beim Mobile Payment liegt in der tiefen Verbundenheit der Deutschen mit dem Bargeld. Nur 16 Prozent würden sich freuen, wenn es in der Zukunft keine Scheine und Münzen mehr gäbe. Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Postbank Studie Der digitale Deutsche und das Geld. 69 Prozent der Deutschen wären zwar grundsätzlich bereit, auf klassische Zahlungsmethoden zu verzichten. Aber erst 14 Prozent nutzen Mobile Payment, bei den jüngeren Deutschen sind es 20 Prozent. Bei einem weiteren Fünftel (22 Prozent) aller Bundesbürger ist die Bereitschaft vorhanden, die neuen Verfahren zu testen: Sie haben vor, zukünftig diese Technik für sich einzusetzen. Gebremst fühlen sie sich vor allem von dem Gefühl, noch zu wenig darüber zu wissen. Von den verschiedenen mobilen Zahlungsmöglichkeiten kommt am ehesten die Bezahlung per Smartphone-App oder über eine Mobile- Banking-App in Frage. Die Zurückhaltung der Deutschen beim mobilen Bezahlen hängt auch mit der verbreiteten Vorliebe für Bargeld zusammen. 84 Prozent wollen nicht auf Scheine und Münzen in der Tasche verzichten müssen. Nur 16 Prozent würden eine Bargeld-Abschaffung begrüßen. Selbst die jüngeren Deutschen können sich mit einem Leben ohne Bargeld nur schwer anfreunden: Bei den unter 35-Jährigen sind es 27 Prozent. Größter Haken in einer Welt ohne Scheine und Münzen aus Sicht der Bargeld-Fans: die Abhängigkeit von Technik. Zudem steige die Gefahr, Opfer von Cyberkriminalität zu werden oder ältere Menschen, die mit der Technik nicht zurechtkommen, auszugrenzen. Außerdem sind die Bargeld-Anhänger besorgt, dass ohne echtes Geld in der Tasche die Wertschätzung dafür verloren gehen und die Kontrolle über die Ausgaben entgleiten könnte. Die Bargeld-Gegner führen ihrerseits vor allem die Vorzüge mobiler Bezahlverfahren an: Keine Münzen und Scheine mitnehmen zu müssen, sei komfortabler und flexibler, auch bei kleinen Beträgen. Sie sehen Bares mehrheitlich als Risikofaktor: Ohne Bargeld weniger Raubüberfälle, Diebstähle, Geldwäsche und Schwarzarbeit. Der Markt für mobiles Bezahlen ist noch recht jung, und die Nachfrage nach schnellen und zugleich sicheren Digitallösungen steigt permanent, sagt Thomas Mangel, Chief Digital Officer der Postbank. Wenn es immer mehr Angebote gibt, werden sich auch immer mehr Menschen von den Vorzügen der mobilen Bezahlangebote überzeugen können und sie für sich entdecken. Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, wird diese smarten und bequemen Lösungen regelmäßiger nutzen wollen. Digitalisierung verändert Bezug zum Geld Trotz einiger Skepsis entfaltet die digitale Technik bereits ihre Wirkung: Knapp ein Drittel der Deutschen gibt an, ihr persönlicher Bezug zum Geld habe sich durch die neuen Angebote verändert. So würden sie beispielsweise mehr Geld ausgeben, weil Einkaufen und Bezahlen immer bequemer werden. Andere bemerken, dass sie einen besseren Überblick über ihre Ein- und Ausgaben haben. Eine weitere Veränderung: Drei von zehn Deutschen, die ihren Bezug zum Geld im digitalen Wandel begriffen sehen, geben an, kaum mehr Bargeld dabei zu haben. Zwei von zehn bezahlen wo immer möglich bargeldlos. Andererseits entscheiden sich knapp 60 Prozent der Deutschen mitunter ganz bewusst gegen die neue Technik-Welt und verzichten auf digitale Angebote. Am häufigsten genanntes Beispiel: Statt im Geschäft bargeldlos zu bezahlen, greifen die Deutschen lieber zur beliebten Geldbörse. Hintergrundinformationen zur Postbank Studie Der digitale Deutsche 2017 Für die Postbank Digitalstudie Der digitale Deutsche 2017 wurden im Zeitraum April bis Mai diesen Jahres Deutsche befragt. Die Postbank untersucht mit der Studie zum dritten Mal in Folge, wie sich die Bedürfnisse und das Verhalten der Bundesbürger durch die Digitalisierung verändern und was dies für die Bank der Zukunft bedeutet. Um eine bevölkerungsrepräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland (Proportionalisierung), Alter und Geschlecht. Als Referenzdatei wurde der Zensus 2011 des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Abweichungen in den Summen lassen sich durch Rundungsdifferenzen erklären. DP 04/

14 Bei anderen gelesen VOR RUND 125 JAHREN GAB LORENZ HUBER DEN ANSTOß ZUR GRÜNDUNG DER KAB Pfarrer Lorenz Huber der bayerische Ketteler Lernen wir die Solidarität zu leben. Ohne die Solidarität ist unser Glaube tot, sagt Papst Franziskus. Vor 125 Jahren zeigte ein Münchner Pfarrer bereits großen Einsatz für Arbeiter. Auf ihn geht die KAB zurück, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung. Pfarrer Lorenz Huber (1862 bis 1910) war ein weitblickender Mann. Am 12. Oktober 1891 gründete er mit Gleichgesinnten in München den ersten überregionalen Zusammenschluss katholischer Arbeitervereine. Das Jubiläum und damit ihren 125. Geburtstag beging die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung(KAB) Bayern am vergangenen Wochenende mit einem großen Fest, das sich auch Kardinal Reinhard Marx nicht entgehen ließ. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz erinnerte dabei an die Bedeutung der katholischen Soziallehre für die Gegenwart. Als Pionier des deutschen Sozialkatholizismus steht Huber nach dem Urteil von Historikern in einer Reihe mit Gesellenvater Adolph Kolping (1813 bis 1865) und dem Mainzer Arbeiterbischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811 bis 1877). Huber, den Pfarrer, der sein ererbtes Vermögen für den Bau von Eisenbahnerwohnungen einsetzt, treibt die Einsicht, dass Fürsorge und Selbsthilfe allein das Elend der Arbeiter im Zeitalter der Industrialisierung nicht ausreichend lindern können. Organisieren, politisch agieren, für Rechte kämpfen, lautet das Gebot der Stunde. Als Huber zur Tat schreitet, ist die erste Sozialenzyklika eines Papstes, Rerum novarum von Leo XIII., nur wenige Monate alt. 14 DP 04/2017 Sind Sozialisten Verbündete oder Konkurrenten? Katholische Arbeitervereine gibt es in Deutschland seit 1849, der älteste Zusammenschluss ist der Sankt-Josephs-Arbeiter- Unterstützungsverein in Regensburg, der über eine eigene Unterstützungskasse seinen Mitgliedern bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Invalidität unter die Arme greift. Doch es braucht Zeit, bis aus solchen Einzelinitiativen eine Bewegung heranwächst. Zu unterschiedlich sind die Auffassungen über die Ziele einer katholischen Sozialreform: Soll man den Schwerpunkt nicht eher auf Bildung und sittlich-religiöse Ernüchterung setzen? Sind Sozialisten und Gewerkschaften Verbündete oder Konkurrenten? Sind Streiks zur Durchsetzung von Arbeiterinteressen zulässig? An Differenzen über solche Fragen scheitert zunächst ein gesamtdeutscher Zusammenschluss. Dieser wird erst 1921 in Würzburg vollzogen. 1891, im Gründungsjahr, gehören dem süddeutschen Verband 5000 Mitglieder an, 1903, im Jahr von Hubers Rücktritt als Präses, sind es bereits , inzwischen machen auch die Bistümer Freiburg und Rottenburg mit. Über einen von Huber in der katholischen Zentrumspartei gegründeten Wahlverein schafft es 1899 der erste katholische Arbeiter in den Bayerischen Landtag. Auch das 1894 eröffnete erste deutsche Arbeitsamt in München geht auf die Initiative des bayerischen Ketteler zurück. Schon in der Weimarer Republik beteiligen sich Repräsentanten der katholischen Arbeiter an der Ausarbeitung von Sozialreformen. In der Bundesrepublik streiten sie mit Erfolg für die Einführung eines Kindergeldes, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die Anrechnung von Erziehungszeiten auf die Rente. Die KAB, die erst seit 1971 so heißt (vorher: Kartellverband der Katholischen Arbeitervereine ), berät nicht nur ihre eigenen Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. KABler sind als Betriebsseelsorger und ehrenamtliche Richter an Arbeitsgerichten tätig. In einem Bündnis mit evangelischen Kollegen und Gewerkschaftern engagiert sich der Verband gegen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit. Freihandelsabkommen wie CETA und TITP sieht die KAB kritisch. Marx würdigte bei dem Festakt in München die KAB und erinnerte zugleich an die Gegenwartsbedeutung der katholischen Soziallehre, die mit Rerum novarum begründet worden war. Sie sei ein großer Schatz und ein auf die jeweilige Situation angewandtes Evangelium. Der Kardinal rief erneut dazu auf, über den Kapitalismus hinauszudenken. Die Kirche müsse stets die Stimme der Hoffnung für alle Menschen sein. Mindestlohn, Leiharbeit, zunehmende Automatisierung so schnell gehen der KAB die Themen nicht aus. Ein gutes Leben muss für alle möglich sein und nicht nur für wenige Privilegierte. Diese Überzeugung verbindet ihre rund Mitglieder in Bayern. Im Kampf für soziale Gerechtigkeit werde die KAB daher weiter unbequem sein, kündigt ihr Landesvorstand an. Dies sei ja auch ein zentrales Anliegen von Papst Franziskus. PRESSEMITTEILUNG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG IN BAYERN: Mehr Steuern zahlen durch Rentenerhöhung? Ab Sommer erhalten Rentnerinnen und Rentner höhere Bezüge: In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 1,90 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. Was jedoch nur wenige Rentnerinnen und Rentner wissen: Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen, darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil der Rente. Bei Rentenbeginn ab 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtiges Einkommen. In einer Übergangsphase bis einschließlich 2039 gilt ein individueller Rentenfreibetrag. Das ist der Teil der Rente, der kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen. Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann nur das Finanzamt entscheiden. Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke Anlage R (Renten und andere Leistungen) und Anlage Vorsorgeaufwand beifügen. Hierbei hilft eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Die Bescheinigung über die Rentenhöhe enthält die Angaben, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen. Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde Anfang des Jahres eine Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2016 gemeldeten Daten automatisch zugesandt.

15 Bei anderen gelesen DIE BUNDESREGIERUNG INFORMIERT: Anhebung der Altersgrenzen für Beamte und Richter Als Unterrichtung liegt nunmehr der Zweite Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes vor. Danach hält die Bundesregierung auch für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung gelten nach wie vor und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt, heißt es in der Vorlage. Der öffentliche Dienst bleibe angesichts des demographischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht. Um den Auswirkungen der demographischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibe es daher sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029), schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen und den Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn bis 15 Jahren zeitlich abgefedert. Untersuchungen, die seit der Anhebung der Altersgrenzen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen des Älterwerdens zu beleuchten, belegen dem Bericht zufolge, dass ein längeres Erwerbsleben für die Beschäftigten keine Bedrohung ist, sondern als Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe genutzt wird. MUTTERSCHUTZREFORM: Neuerungen im Mutterschutzgesetz Der Bundesrat hat am 12. Mai in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten. Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls. Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft: Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird auf Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer, nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten, Fehlgeburt neu eingeführt. Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben unter anderem zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst. Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft: Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten. Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen. Die Regelungen zum Verbot der Nachtund Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird So sei z.b. der Anteil aller Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren zwischen 1996 und 2014 deutlich gestiegen, ohne dass sich der Großteil über- oder unterfordert gefühlt habe. Selbst im Ruhestand gingen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Da infolge der Anhebung tendenziell mehr ältere Erwerbstätige beschäftigt sein werden, ist die Verschiebung der Altersgrenzen mit Maßnahmen zu verbinden, die die Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Aus diesem Grund habe sie eine Reihe von dienst- und tarifrechtlichen sowie personalpolitischen Maßnahmen ergriffen, die auf eine längere Erwerbstätigkeit ausgerichtet seien. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei aber nicht nur aus Beschäftigtensicht wünschenswert, sondern vor allem auch aus Arbeitsgebersicht sehr wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt. Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt unter anderem Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der entsprechenden Regelungen bieten. Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. DP 04/

16 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik 20 JAHRE POSTGESETZ: Regulierung auf dem Prüfstand Die Postmärkte erleben durch die Digitalisierung einen tiefgreifenden Wandel. Der boomende E-Commerce dynamisiert die Märkte und verlangt leistungsfähige Postdienstleister. Dieser Wandel war Thema des Postmarktforums 2017 der Bundesnetzagentur in Berlin: Dort wurden das 20 Jahre alte Postgesetz und die daraus resultierenden Regulierungsaufträge und -befugnisse auf den Prüfstand gestellt. Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden diskutierten mit der Bundesnetzagentur drängende Fragen der Marktregulierung im Zeitalter des E-Commerce, der zeitgemäßen postalischen Grundversorgung und des passenden Rechtsrahmens. Kreative Geschäftsmodelle unter dem Dach der Digitalisierung Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, skizzierte die dynamischen Entwicklungen in den Postmärkten: E-Commerce ist heute an der Tagesordnung. Die steigende Zahl der Online-Bestellungen lässt den Paketmarkt boomen. Es entstehen völlig neue Geschäftsmodelle, und die Angebote der Händler und Zustelldienste überschlagen sich förmlich. Beeindruckend ist heute die rasante Liefergeschwindigkeit: Warenlieferungen am selben Tag oder binnen Stunden sind schon realistisch. Eine Zustellung am nächsten Tag gehört bereits zum Standard. Auch der Briefmarkt, so Homann, profitiere von der Digitalisierung: Neue Akteure greifen hier ebenso ins Marktgeschehen ein wie im Paketmarkt. Heute werden kleine Elektronikteile und Bücher vermehrt über das Briefnetz befördert. Aus dem wachsenden E-Commerce ergebe sich auch ein stärkerer Bedarf an zielgenauer, individualisierter Werbung. Das wiederum belebe den Briefmarkt, da Werbung per Brief beim Kunden nachhaltiger wirke als Werbung über elektronische Kanäle. Zeitgemäße Regulierung Das Forum beleuchtete auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf eine zeitgemäße Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Hier wurde deutlich, dass die Bundesnetzagentur nur ein realistisches Bild vom Marktgeschehen liefern kann, wenn der Gesetzgeber sie befähigt, auch auf angrenzende Märkte und deren Player zu schauen. Diese Weitsicht, so Präsident Homann, biete das Postgesetz derzeit nicht. Altersbedingt hat es die Entwicklungen und die neuen Marktakteure nicht im Blick. Grundversorgung bleibt wichtig Auch die Mindeststandards für die Infrastruktursicherung aus den 90er-Jahren wurden auf dem Postmarktforum hinterfragt. Diese Standards bilden die Grundversorgung mit postalischen Leistungen, den sogenannten Universaldienst. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des E-Commerce so das Fazit der Forumsdiskussionen bleibt eine verlässliche und flächendeckende Post-Versorgung, vor allem auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen, wichtig. Jochen Homann regte zudem an, die Empfänger von Postsendungen in den entsprechenden Verordnungen stärker in den Vordergrund zu rücken. Auch sollten bei möglichen Gesetzesänderungen alle Grundversorgungskriterien gut überprüfbar und durchsetzbar sein. Homann forderte zudem transparente Informationen über die Beschwerdelage bei den Postdienstleistern, damit die Bundesnetzagentur Mängeln zügig gegensteuern könne. Bundesnetzagentur STRAFFUNG DES GESCHÄFTSPORTFOLIO: Deutsche Post DHL Group verkauft Williams Lea Tag an Advent International Deutsche Post DHL Group strafft Geschäftsportfolio weiter und stärkt Fokussierung auf Logistik Advent erwirbt global führenden Anbieter von umfassenden Marketing- und Kommunikationslösungen Advent International: Wir sehen global erhebliches Wachstumspotenzial für Williams Lea Tag. Advent wird das Unternehmen durch gezielte Investitionen in Mitarbeiter, Technologie und Systeme stärken. Gleichzeitig wird Advent das Wertversprechen des Unternehmens schärfen und den Kunden die Realisierung ihres vollen Potenzials ermöglichen. London/Bonn, 24. August 2017: Der weltweit führende Post- und Logistikkonzern Deutsche Post DHL Group wird Williams Lea Tag, Anbieter von umfassenden Marketingund Kommunikationslösungen mit Sitz in Großbritannien, an Advent International ( Advent ) veräußern. Advent wird sämtliche Vermögenswerte von Williams Lea Tag übernehmen. Diese Übereinkunft ermöglicht Deutsche Post DHL Group, sich noch stärker auf ihr Kerngeschäft Logistik zu konzentrieren. Williams Lea Tag wiederum wird von Advents Kompetenz profitieren, leistungsstarke globale Unternehmen aufzubauen, und künftig weitere Entwicklungschancen ausloten können. Beide Unternehmen werden ihre enge Geschäftsbeziehung weltweit aufrechterhalten. Andy Dawson, Geschäftsführer von Advent International, sagte: Wir sehen global erhebliches Wachstumspotenzial für Williams Lea Tag. Advent wird das Unternehmen durch gezielte Investitionen in Mitarbeiter, Technologie und Systeme stärken. Gleichzeitig werden Tarifarbeit Postcon Unklar war in einigen Betriebsteilen der Postcon, wann jemand in überwiegend in Nachtschicht arbeitet und Anspruch auf 20% Nachtarbeitszuschlag erhält. Durch den Abschluss einer Protokollnotiz wir das Wertversprechen von Williams Lea Tag schärfen und den Kunden die Realisierung ihres vollen Potenzials ermöglichen. Unsere starke Kompetenz für diese Art von Unternehmenstransaktion wird zusammen mit unserer umfassenden Branchenerfahrung sicherstellen, dass Williams Lea Tag reibungslos in ein unabhängiges Unternehmen überführt wird und künftig auf solider Basis wachsen kann. Der Geschäftsbetrieb und die Vermögenswerte von Williams Lea Tag sollen bis zum vierten Quartal 2017 auf Advent übergehen. Williams Lea Tag beschäftigt zurzeit über Mitarbeiter und ist weltweit in mehr als 40 Ländern aktiv. wurde geklärt, dass Beschäftigte, die 75% im Monat Nachtschicht ableisten, 20 % Nachtzuschlag erhalten. Alle anderen erhalten 16%. U.B. 16 DP 04/2017

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18 Seniorenportal -Seniorenportal Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, sicher durch den Seniorenalltag, kleine Investition, große Wirkung Damit im Alltag alles problemlos funktioniert, gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln für Senioren, die selbstständig im eigenen Zuhause leben wollen. Bücken, strecken und womöglich auf eine Leiter steigen vielen Senioren geht das nicht mehr leicht von der Hand. Auch im Dunkeln vom Bett zur Toilette tapsen, muss nicht unbedingt sein. In solchen Situationen können kleine Helfer den Alltag erleichtern und sicherer machen. Einige Beispiele: Greifzange Eine Art langer Stock aus Aluminium, der den Arm um rund 80 Zentimeter verlängert, macht vieles einfacher. An dem einen Ende befindet sich der Handgriff mit einer Taste, über die sich die Zange am anderen Ende steuern lässt. Die Greifzange erleichtert nicht nur das Erreichen weit oben gelagerter Gegenstände. Auch das Greifen nach heruntergefallenen Sachen zum Beispiel nach dem Schlüsselbund ist so ohne Bücken möglich. Vor einem Kauf sollte die Greifzange unbedingt im Fachgeschäft oder in einem Baumarkt von der Person, die sie künftig auch nutzen will, ausprobiert werden, rät Ursula Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Bewegungsmelder Hilfreich vor allem, wenn es um den Schutz vor Stürzen geht kann auch ein Bewegungsmelder am Bett sein. Über ihn schaltet sich das Licht in der Wohnung automatisch ein, wenn man nachts aufsteht und zum Beispiel zur Toilette muss, sagt Erhard Hackler von der Deutschen Seniorenliga in Bonn. So wird vermieden, dass man auf der Suche nach dem Lichtschalter im Dunkeln durch die Wohnung irrt und dabei möglicherweise schlaftrunken hinfällt. Lupen Da bei vielen mit zunehmendem Alter die Sehschärfe nachlässt, können Lupen bei Tätigkeiten wie Lesen, Handarbeiten, Heimwerken oder Basteln hilfreich sein. Es gibt Lupen in verschiedenen Vergrößerungsstärken, teils auch mit Beleuchtung, sagt Hackler. Bei Sehbeeinträchtigungen sind auch Telefone oder Handys mit großen Tasten praktisch, wie Dominik Kimyon betont. Er ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit beim niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Hannover. Küchenhelfer Für das Arbeiten in der Küche gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Alltagshelfern. Wer etwa nur noch in einer der beiden Hände Kraft hat, aber dennoch Wurst, Käse oder Brot schneiden möchte, für den bieten sich spezielle Schneidebretter an. Auf diesen Brettern befinden sich Klemmvorrichtungen, in denen beispielsweise auch ein Brotlaib eingespannt und dann geschnitten werden kann. Matten und Griffe Rutschfeste Matten im Bad können helfen, Stürzen vorzubeugen. Bei glattem Bodenbelag sollte eine solche Matte auch vor dem Bett verlegt werden, empfiehlt Lenz. Haltegriffe erhöhen die Sicherheit zusätzlich: Um zum Beispiel problemlos von der Toilette wieder aufzustehen, können etwa links und rechts vom WC Sicherheitsgriffe angebracht werden. Viele dieser Griffe lassen sich gegen die Wand klappen, wenn sie nicht benötigt werden. Dann nehmen sie im Badezimmer nicht unnötig viel Platz weg. Spezielle Badewannengriffe beugen Stürzen vor und sorgen so für mehr Sicherheit. Elektrik Auch mithilfe der Technik wird vieles müheloser. Zum Beispiel mit einfach nachrüstbaren elektrischen Tür- oder Fensteröffnern. Dadurch lassen sich auch schwer zugängliche Fenster oder Türen bequem bedienen, sagt Kimyon. Auch Rollläden können fürs Öffnen und Schließen mit Motoren nachgerüstet werden. Fernbedienungen Mit Fernbedienungen lassen sich nicht nur Fernsehen, Radio und Musikanlagen bequem von Weitem steuern. Auch für elektrisch betriebene Rollläden, Türen und Fenster gibt es Fernbedienungen. Besonders praktisch sind Universalfernbedienungen, mit denen man mehrere Geräte steuern kann, so Kimyon. Bei der Auswahl sollte man aber unbedingt auf eine übersichtliche und einfache Gestaltung mit großen und gut fühlbaren Bedientasten achten. Einen Überblick über die Bandbreite an Alltagshelfern gibt es online unter Die Plattform wird vom Institut der deutschen Wirtschaft betrieben und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Falsche Scham Hilfsmittel können Senioren unterstützen. Aber: Die Akzeptanz ist nicht so, wie es sich die Anbieter erhoffen, hat Ursula Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen beobachtet. Ein Grund hierfür: Viele kennen nicht die breite Palette wirklich sinnvoller Helfer für den Alltag, andere haben eine falsche Scham, diese zu benutzen oder möchten nicht wahrhaben, dass sie hilfsbedürftig sind. (BZ Eigentum & Miete ) Wichtige Information vom Betreuungswerk Post Postbank und Telekom für die Telekom-VAP-Rentenempfänger Es wurde festgestellt, dass der Rentenservice der Deutschen Telekom AG die gezahlten VAP-Betriebsrenten an Telekom-Rentner im Jahr 2016 an das Finanzamt doppelt gemeldet hat und somit die doppelten Renten auch bei der Besteuerung angesetzt werden. Darum überprüft eure Steuerbescheide 2016 und erhebt Einspruch bzw. beantragt eine Fristenverlängerung beim Finanzamt. Der Rentenservice ist momentan dabei, den Fehler zu beseitigen. Danach erhalten die Finanzämter vom Rentenservice geänderte Bescheide. Betroffene können sich auch selbst informieren. Die Kontaktadresse ist: Deutsche Telekom AG HR Busines Services (HBS) Rentenservice Postfach Osnabrück Kundentelefon Überprüft auch den Bereich Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen auf euren Steuerbescheiden! Gerhard Dannenberger, Fachausschuss Senioren 18 DP 04/2017

19 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CESI BERUFSRAT POST UND TELEKOM: Entwürfe zu Resolutionen Wien, 25. August Es braucht mehr Fairness für ältere Arbeitnehmer! Immer mehr Unternehmen auch im Bereich von Post und Telekom versuchen mit alles andere als fairen Systemen ältere und teurere Arbeitnehmer loszuwerden. Anstatt gerade jene Kolleginnen und Kollegen, die über Jahrzehnte Unternehmen aufgebaut haben, entsprechend zu achten und zu ehren, werden sie als kränkliche Kostenfaktoren gesehen. Höhere Krankenstände unter älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen durch immer steigenden Arbeitsdruck und die Abnutzung des Bewegungsapparates durch das Tragen von Tonnen von Waren, tagtäglich und bei jeder Witterung. Als Berufsrat Post und Telekom' fordern wir klare rechtliche Bestimmungen, die europaweit die Möglichkeit eröffnen, auch in den Berufssparten Post und Telekom gesund und voll Freude die gesetzlichen Pensionsantrittsgrenzen auch tatsächlich erreichen zu können. Eine kleine Frühpension war und ist nicht das Ziel der von uns vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Angst vor Altersarmut ist mit allen Mitteln zu bekämpfen. Wir fordern alle europäischen Institutionen dazu auf, einer immer älter werdenden europäischen Bevölkerung nicht ihren Stolz zu nehmen. Auch in einer globalisierten Welt, in der Gewinnmaximierung leider für viele an oberster Stelle steht, dürfen in Europa die Schwächeren, Älteren oder die mit besonderen Bedürfnissen ausgestatteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vergessen werden. 2. Ständige Arbeitsverdichtung ist auch finanziell auszugleichen! Seit Jahren werden in den Sparten Post und Telekom rigoros Personaleinsparungen durchgeführt. Zigtausende Arbeitsplätze sind dadurch verloren gegangen. Während Manager mittlerweile Traumgagen für immer größere Gewinne der Unternehmen kassieren, werden jene, die Tag für Tag immer mehr leisten müssen mit dem Ausgleich von Inflationssteigerungen abgespeist. Hingegen werden Aktionäre im Verhältnis zur derzeitigen Zinssituation mit fürstlichen Dividenden bei Laune gehalten. Es geht sogar so weit, dass durch Outsoursing oder die Hereinnahme von Konkurrenten und/oder Fremdfirmen mit Billigarbeitskräften das Lohnniveau noch weiter nach unten gedrückt wird. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union sogar bei Vollbeschäftigung so wenig verdienen, dass mit diesem Einkommen nicht einmal der Unterhalt für sich selbst verdient werden kann, geschweige denn, dass man zusätzliche Konsumleistungen erwerben kann. Vom Ernähren einer Familie durch nur ein vollbeschäftigtes Familienmitglied sind wir mittlerweile schon sehr weit entfernt. Die von uns forcierte ökosoziale Marktwirtschaft ist in keiner Weise zu erkennen. Europa darf nicht in einem amerikanischen Gesellschaftsmodell enden, in dem man mehrere Arbeitsverhältnisse braucht, um überhaupt überleben zu können. Die Mitglieder des Berufsrates,Post und Telekom kritisieren auch, dass durch blinde Gewinnoptimierung die Qualität der Dienstleistungen Jahr für Jahr schlechter wird. Der Berufsrat fordert, dass der gesteigerte Arbeitsdruck voll abgegolten wird und auch ein großer Teil des Gewinnes jenen zugutekommen muss, die ihn letztendlich erwirtschaftet haben. 3. Digitalisierung darf für Beschäftigte keine Verlierer bringen! Die Digitalisierung hat unsere Vergangenheit schon maßgeblich beeinflusst und wird unsere Zukunft weiter gravierend verändern. Die Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen, vor allem aber die sozialen Kontakte zwischen Kolleginnen und Kollegen werden nicht mehr jene sein, wie wir sie als Gewerkschafter der letzten Jahre und Jahrzehnte gekannt haben. Daher müssen jetzt politische Weichenstellungen eingefordert werden, die sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch von der Digitalisierung profitieren können. Dies wird uns aber nur dann gelingen, wenn wir gemäß unserer sozialen Werte versuchen, auch soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Es darf nicht sein, dass es in Zukunft Gräben gibt zwischen den Gewinnern, die gut bezahlte Arbeit haben werden und den Verlierern, die arbeitslos oder in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten und von der Sozialhilfe leben müssen. Unweigerlich wird dies zu einer Spaltung unserer Gesellschaft führen. Daher haben wir als Sozialpartner die große Verantwortung, jetzt der Politik zu verdeutlichen, dass europaweit Gesetzte geschaffen werden müssen, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Arbeit sicherstellen. Weiter muss sichergestellt werden, dass Gewinne, die aus Digitalisierung entstehen werden, den Beschäftigten zu Gute kommen. Als Berufsrat Post und Telekom' fordern wir daher mit allem Nachdruck die verantwortlichen Politiker auf, schon jetzt politische Entscheidungen zu treffen und Gesetze sowie Richtlinien zu verabschieden, damit besonders gefährdete Berufssparten wie die Bediensteten in Post und Telekom, aber auch Kassierer und Taxifahrer keine Angst vor einer digitalen Zukunft haben müssen. Es darf nicht zu einem weiteren Sozialdumping kommen. 4. Jederzeit und überall: Für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie abgestimmte Freizeit im Zeitalter der Digitalisierung! Die Digitalisierung hat alle Aspekte unseres Lebens verändert und wird sie auch in Zukunft weiterhin beeinflussen. Dies gilt zuallererst für unsere Arbeitsgewohnheiten. Die Digitalisierung schafft mobile Arbeitnehmer, die Möglichkeit zur Heimarbeit, flexible Arbeitszeiten, eine freie Wahl des Arbeitsortes und den Zugriff auf s und Daten von überall her zu jeder Zeit. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, für Arbeitnehmer und Freiberufler einen guten Ausgleich zwischen Privat- und Berufsleben zu schaffen. Die durch die Digitalisierung entstandenen Chancen, die täglichen Aufgaben und Abläufe neu zu organisieren und zu erleichtern, da wir nicht mehr zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein müssen, können uns dabei helfen, die Zeit mit unseren Familien und Freunden besser einzurichten. Die Digitalisierung bringt für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union Chancen, birgt aber auch Risiken in sich. Hierzu gehört der erhöhte Leistungs- und Verfügbarkeitsdruck sowie längere und sozial nicht verträgliche Arbeitszeiten wie etwa Nacht- und Wochenendarbeit. Hinzu kommt, dass eine DP 04/

20 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik weitere Individualisierung unserer Arbeitszeit die aufeinander abgestimmte Freizeit, wie beispielsweise freie Wochenenden und besonders Sonntage, reduziert. Gerade diese spielt jedoch für die Bürgerinnen und Bürger, ihre Familien sowie für Teilnahme und Engagement an der Gesellschaft eine außerordentlich wichtige Rolle. Mit Unterzeichnung dieser Entschließung verpflichte ich mich als Mitglied des Europäischen Parlaments, als Vertreter der Zivilgesellschaft, einer Gewerkschaft, Arbeitgeberorganisation oder einer kirchlichen oder anderen Gemeinschaft wie folgt: 1. Förderung und Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen auf Ebene der EU, um über die Annahme, Implementierung und saubere Umsetzung von bereits in politischen Strategien enthaltenen sozialen Grundrechten sicherzustellen, dass die sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten einen besseren Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben ermöglichen; 2. Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch Förderung einer EU-Gesetzgebung, die nachhaltige und menschenwürdige Arbeitszeiten, die notwendige Differenzierung zwischen Arbeits- und Freizeit sowie das Recht auf ein Leben nach und neben der Arbeit ebenso wie das Recht auf Unerreichbarkeit garantiert; 3. Unterstützung eines EU-weiten Digitalmarktes, der einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit schafft, damit der Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben durch menschenwürdige Arbeitszeiten und ein verlässliches Recht auf Nichterreichbarkeit gewahrt bleibt; 4. Förderung der aufeinander abgestimmten Freizeit und eines gemeinsamen Ruhetages pro Woche für alle EU-Bürgerinnen und Bürger, vorzugsweise am Sonntag. Ein solcher Tag gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, vollumfänglich am kulturellen, sportbezogenen, gesellschaftlichen und religiösen Leben teilzunehmen, sich kulturell zu bereichern und nach spirituellem Wohlergehen zu streben sowie sich in Freiwilligenarbeit und Vereinsaktivitäten zu engagieren und den sozialen Zusammenhang zu stärken. AUSBILDUNG: Die Telekom wird von Bewerbern überrannt As Ausbilder für junge Leute ist die Deutsche Telekom attraktiv und verzeichnet im Jahr 2017 eine hohe Anzahl von Bewerbern für einen Ausbildungsplatz im Unternehmen. Die Deutsche Telekom hat Bewerber für rund Plätze für Ausbildung und Studium. Das gab das Unternehmen am 30. August 2017 bekannt. Gegenwärtig heißt der Konzern Nachwuchskräfte willkommen. GEMEINSAMES PILOTPROJEKT FÜR DEN LAGEBETRIEB: Wärtsilä und DHL setzen innovative Fetch-Roboter ein 20 DP 04/2017 Neben Plätzen für Auszubildende in acht Berufsbildern bietet der Netzbetreiber 700 Plätze für Bachelor- und 100 Plätze für Master-Studierende an. Den Großteil der technischen Studiengänge hat die Telekom an ihrer eigenen Hochschule für Telekommunikation in Leipzig (HfTL) geschaffen. Zudem stellt der Konzern im Jahr 2017 bis zu 100 Plätze aus ihrem Ausbildungsangebot für geflüchtete junge Menschen zur Verfügung. Die Telekom schafft Nachwuchs in zahlreichen Ausbildungsberufen, unter anderem werden IT-Systemkaufleute, IT-Systemelektroniker/in, Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker/in Systemintegration, Industriekaufleute und Kaufleute für Büromanagement, Einzelhandel sowie Dialogmarketing ausgebildet. Die Telekom hatte im Dezember 2016 weltweit Beschäftigte. Der finnische Technologiekonzern Wärtsilä und das weltweit führende Logistikunternehmen DHL haben ein gemeinsames Pilotprojekt zur Erprobung mobiler Roboter von Fetch Robotics erfolgreich abgeschlossen. Durchgeführt wurde das Pilotprojekt im Zentrallager von Wärtsilä im niederländischen Kampen, das für die Steuerung der gesamten Logistikkette für Wärtsilä-Ersatzteile von der Bestellannahme bis zur Auslieferung zuständig ist. DHL ist als Partner von Wärtsilä für den Betrieb des Lagers verantwortlich. Ziel des Projekts war es, Möglichkeiten zum Einsatz modernster technischer Innovationen im Tagesbetrieb auszuloten. Zudem wollten Wärtsilä und DHL den Nutzen des Robotereinsatzes in Lagerumgebungen untersuchen und sich Einblicke in die Funktionsweise der Mensch-Maschine-Schnittstelle zwischen Mitarbeitern und Robotern verschaffen. Das mobile Robotersystem vereinfacht den Punkt-zu-Punkt-Materialumschlag. Da sich die Anforderungen im heutigen Lagerbetrieb ständig ändern, lassen sich die Arbeitsabläufe im Wärtsilä-Lager sehr schnell konfigurieren und anpassen. Die Mitarbeiter interagieren mit den Robotern über Touchscreens und schicken sie per Knopfdruck auf ihre Runde durch das Lager. Unsere Kolleginnen und Kollegen spielten während der Tests eine entscheidende Rolle. Die Roboter unterstützen sie bei ihrer Arbeit und übernehmen körperlich besonders anstrengende Aufgaben. So haben sie den Arbeitskräften täglich mehr als 30 Kilometer an Wegstrecke abgenommen. Die autonomen mobilen Roboter können jeweils 78 Kilogramm transportieren und bewegen sich mit bis zu zwei Metern pro Sekunde fort. Wenn die Akkuladung nach maximal neun Stunden zur Neige geht, begibt sich der Frachtroboter automatisch zur Ladestation. Die intelligenten Roboter erkennen ihren Standort und ihre Umgebung. Da sie außerdem zwischen dynamischen und statischen Hindernissen unterscheiden können, wählen sie das jeweils angebrachte Ausweichmanöver, um die Sicherheit der Menschen, in deren Nähe sie arbeiten, nicht zu gefährden. Die intelligenten Roboter der neuen Generation bieten der Logistikbranche neue Chancen, indem sie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhöhen. Sie helfen den menschlichen Arbeitskräften, ihre Aufgaben schneller und energiesparender und damit effizienter auszuführen. Unsere Partnerschaft mit DHL ist ein großer Fortschritt, betont Melonee Wise, Geschäftsführerin von Fetch Robotics. Innerhalb weniger Tage hatten wir unsere Roboter in dem Lagergebäude einsatzbereit. Sie haben die Produktivität sehr schnell gesteigert und zugleich die Sicherheit der Lagermitarbeiter erhöht. Anne Träskbäck, General Manager Parts Delivery bei Wärtsilä Services, ergänzt: Das Pilotprojekt war ein Erfolg. Deshalb haben wir uns entschlossen, weitere Einsatzbereiche für intelligente mobile Roboter zu erkunden und zu entwickeln. In den kommenden Monaten werden wir gemeinsam mit unseren Partnern erneut verschiedene Robotertypen und Technologien testen, um die Produktivität, Qualität und Sicherheit unseres Lagerbetriebs weiter zu verbessern. Die Aussichten sind vielversprechend. Die Arbeit mit Robotern ist ein Aufbruch in eine veränderte Arbeitswelt mit neuen, produktiveren Formen der Zusammenarbeit.

21 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik FACHAUSSCHUSS SOZIALES: Müdes Deutschland: Schlafstörungen steigen deutlich an DAK-Gesundheitsreport 2017: 80 Prozent der Erwerbstätigen schlafen schlecht Berlin, 15. März In Deutschland haben immer mehr Menschen Probleme beim Einund Durchschlafen. Seit 2010 sind die Schlafstörungen bei Berufstätigen im Alter zwischen 35 und 65 Jahren um 66 Prozent angestiegen. Das zeigt der aktuelle DAK- Gesundheitsreport Deutschland schläft schlecht ein unterschätztes Problem. Nach der repräsentativen Studie fühlen sich derzeit 80 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Hochgerechnet auf die Bevölkerung sind das etwa 34 Millionen Menschen. Unter der besonders schweren Schlafstörung Insomnie leidet jeder zehnte Arbeitnehmer. Seit 2010 gab es hier einen Anstieg von 60 Prozent. Insgesamt lassen sich nur wenige Betroffene ärztlich behandeln. Und nur eine Minderheit meldet sich beim Arbeitgeber krank. Für Unternehmen bedeutet das: Fast die Hälfte der Erwerbstätigen ist bei der Arbeit müde (43 Prozent). Etwa ein Drittel (31 Prozent) ist regelmäßig erschöpft. Im Vergleich zu 2010 schlucken heute fast doppelt so viele Erwerbstätige Schlafmittel. Die aktuelle Studie der DAK-Gesundheit untersucht umfassend die krankheitsbedingten Ausfalltage sowie ärztliche Behandlungen bei Schlafstörungen und wirft einen Blick auf Ursachen und Risikofaktoren. Für die Analyse zum Krankenstand wurden die Daten von 2,6 Millionen erwerbstätigen Versicherten durch das IGES Institut in Berlin ausgewertet. Außerdem wurden rund erwerbstätige Frauen und Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren durch das Forsa-Institut repräsentativ befragt und zahlreiche Experten eingebunden. Die Ergebnisse wurden mit einer DAK- Untersuchung aus dem Jahr 2010 verglichen. Jeder Zehnte hat schwere Probleme Laut DAK-Gesundheitsreport leidet jeder zehnte Arbeitnehmer (9,4 Prozent) in Deutschland unter schweren Schlafstörungen (lnsomnien) mit Ein- und Durchschlafstörungen, schlechter Schlafqualität, Tagesmüdigkeit und Erschöpfung. Frauen sind mit elf Prozent etwas häufiger betroffen als Männer (acht Prozent). Bei der Reportbefragung berichten insgesamt 80 Prozent der Erwerbstätigen von Schlafproblemen. Bei Schlafproblemen greifen viele Betroffene zur Selbstmedikation. Jeder zweite von ihnen kauft Schlafmittel ohne Rezept in der Apotheke oder Drogerie. 43 Prozent mit einem Rezept. Darunter sind 20 Prozent Privatrezepte, die damit nicht in den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen erfasst werden. Jeder Zehnte gab an, sich nicht ausreichend vom Arzt über die Risiken einer längeren Schlafmitteleinnahme informiert zu fühlen. Knapp jeder Vierte nimmt Schlafmittel länger als drei Jahre ein. Heute werden noch immer zu viele Mittel mit Abhängigkeitspotenzial über zu lange Zeiträume eingenommen, erläutert Prof. Ingo Fietze, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums an der Berliner Charite. Wichtig ist, die Behandlung mit Schlafmitteln geschulten Ärzten zu überlassen. Risiken Erreichbarkeit und Schichtarbeit Ursache für Schlafprobleme sind laut DAK- Report unter anderem Arbeitsbedingungen. Wer zum Beispiel häufig an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit arbeitet, steigert sein Risiko, die schwere Schlafstörung Insomnie zu entwickeln. Auch starker Termin- und Leistungsdruck, Überstunden sowie Nachtschichten und ständige Erreichbarkeit nach Feierabend gelten in diesem Zusammenhang als wichtige Risikofaktoren. Zu viel abendliche TV- und Computer-Nutzung Viele Arbeitnehmer sorgen selbst für einen schlechten Schlaf. Nach der Studie der DAK- Gesundheit schauen 83 Prozent der Erwerbstätigen vor dem Einschlafen Filme und Serien, 68 Prozent erledigen abends private Angelegenheiten an Laptop oder Smartphone. Etwa jeder Achte kümmert sich noch um dienstliche Dinge wie s oder die Planung des nächsten Arbeitstages. Diese Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, wie unsere Gesellschaft das Thema Schlaf in eine Nebenrolle drängt, so Schlafexperte Fietze. Der Körper braucht aber Zeit, um nach einem stressigen Tag abzuschalten und sich auf den Schlaf einzustellen. Diese Zeit müssen wir ihm gönnen. Neue Technologien wenig genutzt Die wenigsten Erwerbstätigen mit Schlafstörungen nutzen moderne Technologien wie Apps, Fitness-Tracker mit Schlafanalyse oder Lichtwecker, um ihre Schlafprobleme in den Griff zu bekommen. Nur 15 Prozent setzen auf diese Hilfen. Acht Prozent nutzen die Schlafanalyse über einen Fitness-Tracker. Lichtwecker finden sich bei knapp fünf Prozent. Fast genauso viele nutzen Apps zur Schlafanalyse. Rund ein Prozent führt ein Schlaftagebuch. Als Reaktion auf die aktuelle Studie und die zunehmenden Schlafstörungen bietet die DAK-Gesundheit ab sofort eine spezielle Schlaf-Beratung an: Die neue DAK Hotline Gesunder Schlaf ist rund um die Uhr erreichbar. Unter der Rufnummer 040/ geben Mediziner individuelle Hinweise und Tipps rund um die Themen Schlafen und Schlafstörungen. Unsere neue Hotline hilft Betroffenen schnell und unkompliziert. Auch Fragen rund um das wichtige Thema Schlafmittel beantworten die Ärzte, erläutert Vorstandschef Andreas Storm das neue DAK-Angebot Schlafprobleme werden oft unterschätzt. Wir müssen lernen, dass Schlaf für unser Leben ein entscheidender Faktor ist, um ausgeglichener, leistungsfähiger und gesünder zu sein. Im Internet bietet die DAK-Gesundheit deshalb auch ein umfangreiches Schlaf-Special an: Auf gibt es viel Wissenswertes rund um das Thema gesunder Schlaf sowie ein Schlaftagebuch. Betroffene können damit ihren Schlaf-Wach-Rhythmus genau protokollieren. Das ist eine wertvolle Grundlage, um die Beschwerden einordnen zu önnen. Krankenstand: mehr als die Hälfte meldete sich nicht krank Der Gesundheitsreport wertet auch die Krankenstandsdaten der DAK-versicherten Arbeitnehmer aus. Insgesamt war die Betroffenenquote im vergangenen Jahr mit 44,6 Prozent die niedrigste seit zehn Jahren. Das heißt: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten war 2016 kein einziges Mal krankgeschrieben. Der Krankenstand sank auf 3,9 Prozent. Damit waren an jedem Tag des Jahres durchschnittlich 39 von Erwerbstätigen krankgeschrieben. Die meisten Ausfalltage gingen, trotz leichtem Rückgang, auf das Konto der sogenannten Muskel-Skelett-Erkrankungen wie beispielsweise Rückenschmerzen (319 Tage je 100 Versicherte). Psychische Leiden sind auf Platz zwei. Sie nahmen erneut leicht zu, plus ein Prozent. Mit rund 246 Fehltagen je 100 Versicherte waren Seelenleiden 2016 damit auf dem Höchststand. Die Zahl der Fehltage hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht (1997: 77 Tage). Auf Platz drei liegen Krankheiten des Atmungssystems. Hier sanken die Ausfalltage deutlich um 15 Prozent, da es keine starke Erkältungswelle gab. Insgesamt dauerte eine Krankschreibung 2016 im Schnitt 12,9 Tage 0,8 Tage länger als im Vorjahr. DP 04/

22 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik IFA BERLIN 2017: Deutsche Telekom zählte Besucher Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin, die vom stattfand, präsentierten viele nationale sowie internationale Unternehmen die neusten Entwicklungen aus dem Bereich Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik. Etwa Besucher konnten sich bei Ausstellern über die Produkte informieren. Mit einem Ordervolumen von gesamt 4,7 Milliarden Euro sind die Veranstalter und Aussteller durchaus zufrieden. Mit IFA NEXT stellte man 2017 ein Innovationsformat vor, das Start-ups, Forschungslaboren, Universitäten sowie großen und kleinen Unternehmen eine Bühne geboten hat. Zudem gab es Themenbereiche wie die IFA izone, IFA Fitness & Activity und IFA Smart Home. Rund Besucher täglich waren vom Markenauftritt der Deutschen Telekom auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) 2017 in Berlin begeistert. Die Anzahl der täglichen Stand-Besucher ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 Prozent gestiegen. Angeboten wurde unter anderem ein neuer Tarif für junge Leute unter 27 Jahre. Wichtig erscheint mir auch, dass in bestimmten T-Punkten der Service für Telekom-Kunden eingerichtet wird, der technische Probleme von Software und Produkten berät und löst. Ein weiteres Trendthema betraf die Netzabdeckung im heimischen WLAN. Hersteller wie Google oder AVM setzten hier auf WLAN- Mesh. Dabei werden mehrere Knotenpunkte im Haus so verteilt und vernetzt, dass das Signal überall empfangbar ist und keine Funklöcher mehr entstehen. Dabei soll der Wechsel zwischen den einzelnen Zugangspunkten reibungslos funktionieren und vom Nutzer unbemerkt ablaufen. R.S. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES: Fünf neue Berufskrankheiten Anfang Juli hat der Bundesrat einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Damit werden fünf Krankheiten neu in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen. Die Anpassung erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung trat Anfang August 2017 in Kraft. Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehören: Chronisch-Myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien, ein farbloses Gas, das insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in der Kunststoffindustrie verwendet wird. Zweitens: Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung. Auch aufgenommen wurde die Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch fein-motorische Tätigkeit hoher Intensität. Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung Kehlkopfkrebs und Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um Eierstockkrebs. Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Ein-wirkungen verursacht sind, denen be-stimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Erkrankung zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. BERUFSKRANKHEITEN II: Hautkrebs vermeiden mit dem richtigen Sonnenschutz Anfang Juli hat der Bundesrat einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Damit werden fünf Krankheiten neu in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen. Die Anpassung erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten" (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung trat Anfang August 2017 in Kraft. Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehören: Chronisch-Myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien, ein farbloses Gas, das insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in der Kunststoffindustrie verwendet wird. Zweitens: Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung. Auch aufgenommen wurde die Fokale Dystonie" als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch fein-motorische Tätigkeit hoher Intensität. Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung Kehlkopfkrebs" und Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um Eierstockkrebs". Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Erkrankung zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. 22 DP 04/2017

23 Rätselecke Zuflucht Suchender Schöpfer eines musikalischen Werkes übermäßig schneller Fahrer Zeichen für Thoron Zeichen für Aluminium richterliche Verfügung Abk.: Milliliter Abk.: Oberinspektor Abk.: Rechnung Amtstracht antikes Gefäß griech. Kunstgöttinnen musikalisches Bühnenwerk 3 SUDOKU 5 Abk.: Betriebsrat Ehrenstaffel b. Staatsbesuchen schwed. Bestsellerautor (Henning) 4 17 ital. Anrede: Frau 5 2 mit Farbe versehen Abk.: von oben leichter Schlag skand. Münze 10 8 längl. Vertiefung, Fuge streng vegetarisch Abk.: per Adresse griechischer Sagenheld Hochgebirgswild Platz, Ort 9 18 ein Farbton Fortsetzungsfolge Zeichen für Plutonium Prosawerk geäußerter Wunsch schwarzes Pferd ugs.: zeitgemäß Dickhäuter Vorn. der Frau von George 7 Clooney Abk.: anhängend luftförmiger Stoff zu genießen, nicht verdorben Netzhaut des Auges 3 Sudoku Auflösung aus Heft 3/ Verhältniswort Initialen d. Dichters Gogol 1852 Ausruf der Anstrengung Abk.: Seine Exzellenz gut trainiert, in Form Windstoß (Herbstwetter) einfache Speise Abk.: Volkshochschule Vorratsspeicher den Verstand gebrauchen Seitenbestimmung Staatsvertreter im Ausland betriebsam, agil 9 Drall des Balles (franz.) taut im Frühling Gärstoff s Unter den richtigen Lösungseinsendern werden drei kleine Preise vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Lösung bitte an: Bundesgeschäftsstelle, Alfredstraße 77-79, Essen. Einsendeschluss für das Rätsel in DP 4/2017 ist der Die Lösung des Kreuzworträtsel aus DP 3 /2017 lautete: ERWERBSMINDERUNG. Gewinner des Kreuzworträtsel im Heft Nr 3 sind Frank Reifert, Alois Kiefmann und Luise Müller Das bietet die ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeits- und Sozialrechts. Information über alle wesentlichen Neuerungen auf dem Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeitsund Sozialrechts sowie sonstige aktuelle berufspolitische Fragen durch die Gewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und anderer Informationsdienste ( Berufliche Beratung in den vielfältigen Bereichen des beruflichen Alltags. Streikunterstützung Streikunterstützung wird aufgrund der Richtlinien der -Streikordnung gewährt. Erholungszuschuss als Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim in jedem zweiten Urlaubsjahr. Beihilfe zur Grabpflege für alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Beitragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit 300,. Bei unmittelbarem Übertritt aus anderen Gewerkschaften werden die dort verbrachten Mitgliedsjahre angerechnet. Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, an unseren gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufsund gesellschaftspolitischen Seminaren sowie an sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zusätzliche SterbegeIdversicherung Um heute bestehende Versorgungslücken zu schließen, haben wir für unsere Mitglieder einen Sterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach diese auf freiwilliger Basis zu besonders günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung zusätzliche Sterbegeldversicherungen abschließen können. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Regional- und Landesverbände bzw. die Bundesgeschäftsstelle, Alfredstr , Essen. Impressum Herausgeber und Verlag: Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, Alfredstr , Essen, Tel. (02 01) , Bankverbindung: Postbank München, IBAN: DE , BIC: PBNKDEFFXX. Bund@cgpt.de. Verantwortlich für den Inhalt: Bundesvorstand der, Vorsitzender Ulrich Bösl. Redaktion: Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender. Layout und Schlussredaktion: Ludwig Emonts. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Alle gezeichneten Artikel stellen die Meinung des Verfassers dar und nicht die des Herausgebers und der Redaktion. Redaktionsschluss: 2. Oktober Erscheinungsweise: 5x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 ; der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen. Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier gedruckt DP 04/

24 Arbeits- und Sozialrecht Sonntagsarbeit bei Amazon unzulässig Ein lediglich wirtschaftliches Umsatzinteresse eines Unternehmens und ein täglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse der Kunden genügen nicht, um Ausnahmen vom verfassungsrechtlich unmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertagsarbeit zu rechtfertigen. Damit eine Ausnahme möglich ist, muss das Unternehmen vielmehr einen zu erwartenden unverhältnismäßigen Schaden substantiiert darlegen. Der Sachverhalt: Die Beigeladene ist ein Logistikdienstleister für das Unternehmen Amazon Deutschland und für andere Unternehmen, die Produkte über die Internetseite amazon.de verkaufen. Sie betreibt in Bad Hersfeld zwei Logistikzentren, in denen Ware nach Bestellung versandfertig gemacht und dann versendet wird. Das Regierungspräsidium Kassel bewilligte durch zwei getrennte Bescheide vom auf Antrag von Amazon, dass bis zu 900 Beschäftigte an den Sonntagen 14. und in den beiden Logistikzentren arbeiten dürfen. Hiergegen erhob ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v. Klage. Hiermit hatte die Gewerkschaft vor dem VG Kassel Erfolg. Arbeits- und Sozialrecht Die Gründe: Die vom Regierungspräsidium Kassel erteilte Bewilligung zur Sonntagsarbeit für den in zwei Logistikzentren war rechtswidrig. Gemäß 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0-24 Uhr nicht beschäftigt werden. Als Ausnahme sieht 13 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ArbZG vor, dass Arbeitnehmer an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erforderlich machen. Als Schaden ist jeder Nachteil anzusehen, den der Arbeitgeber aufgrund der besonderen Umstände erleidet, z.b. Schadensersatzansprüche des Kunden, Vertragsstrafen, Verlust von Kunden. Die Beigeladene hat im vorliegenden Fall jedoch nicht substantiiert dargelegt, welcher Schaden zu erwarten und warum dieser unverhältnismäßig ist. Es reicht insoweit nicht aus, dass sie bei ausbleibender Sonntagsarbeit gegenüber ihren Lieferanten für nicht angenommene Ware und gegenüber Kunden für nicht rechtzeitig gelieferte Ware haftet. Auch ihre pauschale Angabe eines möglichen Kundenverlusts kann keine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit rechtfertigen. Die Beklagte hätte den Sonn- und Feiertagsschutz in seinem Geschäftsmodell berücksichtigen und anders planen müssen. Es darf sich nicht durch Lieferversprechen vom Sonntagsarbeitsverbot einfach freisprechen. Ein lediglich wirtschaftliches Umsatzinteresse des Unternehmens und ein täglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse der Kunden genügen nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsrechtlich unmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertagsarbeit zu rechtfertigen. Zudem ist die Sonntagsarbeit auch nicht erforderlich gewesen, denn man hätte die Abfertigung der erhöhten Bestellmenge in andere Logistikzentren auslagern und so eine Verteilung vornehmen können. Es müssen erst alle zumutbaren Verkehrungen getroffen werden bevor eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot infrage kommt. Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts erfolgreich Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext: Der Freistaat Sachsen hat zum 1. Januar 2008 die Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau für Beamte der Besoldungsgruppen bis A 9 vollzogen, während die abgesenkte Ostbesoldung für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts erst zum 1. Januar 2010 auslief. Darüber hinaus wurde im Jahr 2008 für die Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts die Übertragung des Tarifergebnisses um vier Monate hinausgeschoben. Die verzögerte Angleichung der Besoldung und Versorgung an das Westniveau für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts und die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse durch die Besoldungsanpassung 2008 sind mit Art 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Insbesondere fehlt es hinsichtlich beider Maßnahmen an einem sachlichen Grund für die Benachteiligung der Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts gegenüber den Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 1. Juli 2018 für die Jahre 2008 und 2009 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes Kind Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass ein Landesbeamter der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 über den gewährten Familienzuschlag hinaus Anspruch gegen das Land auf zusätzliche Zahlungen für sein drittes Kind hat. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen. Auf die Berufung hat das Oberverwaltungsgericht zusätzliche Besoldung zugesprochen. Zur Begründung hat der 3. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Ein Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das dritte Kind ergebe sich aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom BvL 26/91 u.a.. Diese sei für die Jahre 2009 bis 2012 weiterhin anwendbar. Die Erhöhung des Nettoeinkommens durch das dritte Kind des Beamten müsse danach mindestens 115% des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs für dieses Kind entsprechen. Zur Ermittlung des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs sei weiterhin wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben der durchschnittliche sozialhilferechtliche Regelsatz für Minderjährige um 20% für einmalige Bedarfe zu erhöhen. In den Jahren 2009 bis 2012 seien in der Sozialhilfe nämlich für Minderjährige einmalige Leistungen in nennenswertem Umfang vorgesehen, insbesondere für Bildung und Teilhabe. Der Zuschlag in Höhe von 20% sei auch vor dem Hintergrund nicht gesondert berücksichtigter Kosten für private Kranken- und Pflegeversicherung der Beamtenkinder weder deutlich überhöht noch eklatant unzureichend. Eine erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts sei vor diesem Hintergrund nicht geboten. Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. IT-Arbeitsrecht Ohne Informationstechnologie funktioniert die Arbeitswelt nicht mehr. Aber wie beein- 24 DP 04/2017

25 Arbeits- und Sozialrecht flusst das die arbeitsrechtlichen Regelungen und welche Rolle spielen noch Betriebsräte? Und: welche Regeln gelten für die Arbeit 4.0? Die Neuerscheinung beantwortet alle praxisrelevanten Fragen zur IT-Nutzung im Zusammenhang mit dem Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht und dem IT-Arbeitsstrafrecht. Systematisch dargestellt sind insbesondere: IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsvertrag Privatnutzung von , Internet und Handy als Pflichtverletzung Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers 'Haftung des Arbeitnehmers 'Homeoffice und virtuelle Arbeitsplätze Bring your own device (BY0D) Social Media Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten Die Rechtsfragen rund um die Arbeitszeitkonten gehören zu den schwierigsten und haftungsrelevantesten Beratungsfeldern. Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht spielen hier in einem komplexen Geflecht zusammen, wobei die Gesetzgebung durch teilweise punktuelle Maßnahmen nicht zu einer Klärung beiträgt. Hier bietet das Werk eine zuverlässige Orientierung zur aktuellen Rechtslage. Arbeitszeit- und Altersteilzeitmodelle sind in der Praxis zwar weit verbreitet, insbes. deren Abwicklung bei allen Arten von Störfällen (vorzeitige Beendigung, Insolvenz des Arbeitgebers, Beendigung durch Kündigung, Betriebsübergang oder Tod) ist aber oft schwierig. Die Verfasser erläutern die praktische Abwicklung von der Vereinbarung bis zur Beendigung von Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexirente und Flexikonten. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu Wertguthaben, Altersteilzeit Flexirente und Flexikonten mit Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht unter Einbeziehung der Insolvenzvesicherung Rezensionsangebot Rolfs/W./V./H., Recht und Praxis der Arbeit... Das neue Flexirentengesetz, das zum in Kraft tritt, ist mit seinen Auswirkungen auf Arbeitszeit- und Altersteilzeitmodelle bereits in die Neuauflage eingearbeitet. Daneben ist der Text umfassend überarbeitet und aktualisiert. Das Werk wendet sich an alle rechts-, steuerund unternehmensberatenden Berufsträger im Umfeld der bav und Altersteilzeit, Unternehmen mit Altersteilzeitmodellen, Gerichte sowie an Insolvenzverwalter. Arbeitsgericht Köln: Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit Das Arbeitsgericht Köln hatte darüber zu entscheiden, ob einem Mitarbeiter eines Automobilzulieferers zu Recht eine Abmahnung wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit erteilt worden ist. Mit seiner auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage hatte der Kläger keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hielt die Abmahnung nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme für gerechtfertigt. Zur Urteilsbegründung führte die Kammer aus, dass nach Aussage der beiden Zeugen der Kläger jedenfalls für einen Zeitraum von 30 Sekunden ein Fußballspiel auf einem dienstlichen Computer angesehen und damit seine Arbeitsleistung während dieser Zeit nicht erbracht hat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Urteil vom Aktenzeichen: 20 Ca 7940/16 Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE ( unter Eingabe des Aktenzeichens aufgerufen werden. Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressegarbq-koeln.nrw.de 2017 Ministerium der Justiz Nordrhein- Westfalen CGM-Stellungnahme zum Tarifeinheitsgesetz BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSURTEIL VOM Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Tarifeinheitsgesetz nur teilweise für verfassungswidrig erklärt hat. Als Branchen-Gewerkschaft sieht sich die CGM selbst durch die Entscheidung nicht existenziell gefährdet, weil etwaige Tarifkonflikte zwischen Berufsgewerkschaften in unserem Organisationsbereich eher theoretischer Natur sind. Gleichwohl verwahrt sich die Christliche Gewerkschaft Metall entschieden gegen die damit verbundenen Einschränkungen der Koalitionsfreiheit und fürchtet um die Tarifautonomie. Das Minderheitsvotum der Verfassungsrichter Paulus und Baer belegt aus unserer Sicht sehr deutlich die Schwächen der Entscheidung. Es handelt sich ganz klar um einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich gewährleistete Betätigungsfreiheit insbesondere kleiner Gewerkschaften. Damit verfällt die Rechtsprechung in Karlsruhe zunehmend einer verhängnisvollen vereinheitlichenden Vorstellung von Arbeitnehmerinteressen. Dem politischen Wahlspruch des Bundeskanzlers Willy Brandt folgend sollten wir auch hier mehr Demokratie wagen, anstatt die gewerkschaftliche Vielfalt durch das Mehrheitsprinzip ersetzen zu wollen. Der Rechtsanspruch auf frühzeitige Unterrichtung über Tarifverhandlungen und die Gewährung des Vortragsrechts soll die Einbeziehung der Minderheitsgewerkschaften prinzipiell gewährleisten. Allerdings verkennt die Karlsruher Entscheidung insoweit die betrieblichen Realitäten, als dass die tatsächliche Erfüllung dieser Pflichten zunächst das wohlwollende Entgegenkommen der Mehrheitsgewerkschaft voraussetzt. Angesichts der innergewerkschaftlichen Konkurrenz hält die CGM es für unwahrscheinlich, dass dieses Kooperationsgebot hinreichend Beachtung finden wird und begrüßt daher umso mehr die Notwendigkeit gesetzgeberischer Nachbesserungen in diesem Bereich. Einschätzung zum Urteil des BVerfG zum Tarifeinheitsgesetz DGZ 9/ BUNDESVERFASSUNGSGE- RICHTSURTEIL Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschränkt Tenor, Leitsätze und Gründe seines Urteils vom maßgeblich auf die Situation von Berufsgruppen- Gewerkschaften. Die Ausführungen sind daher auf die CGM als Branchen-Gewerkschaft streng genommen nicht übertragbar, obgleich das BVerfG mit seiner Entscheidung auch bereits über die Verfassungsbeschwerde von ver.di entschieden hat. In jedem Fall hat das BVerfG in seiner Betrachtung nicht hinreichend zwischen Berufsgruppen- und Branchen-Gewerkschaften differenziert. Hinsichtlich Letzterer hätte es (erst recht) zur Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des Tarifvertragsgesetzes (TVG), insbesondere von 4a Abs. 2, gelangen müssen. Diesem Paragraphen zufolge sollen die Rechtsnormen des Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb im Falle diesbezüglich kollidierender Tarifverträge mehrerer Gewerkschaften vorrangige Geltung besitzen. Das BVerfG wiederholt lediglich seine tradierten und bekannten Grundsätze zur Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG als Individual- und Kollektivgrundrecht. Dieser Verfassungsartikel konstatiert: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern DP 04/

26 Arbeits- und Sozialrecht suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Die CGM hatte argumentiert, dass Art. 9 Abs. 3 GG wegen seines primär individualschützenden Charakters nicht die Tarifautonomie als solche schütze. Zudem werden der Betätigungs- und Bestandsschutz für Koalitionen nicht um ihrer selbst willen gewährleistet. Dies wurde durch das BVerfG leider nicht aufgegriffen. Das BVerfG sieht im Tarifeinheitsgesetz (TEG) einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG. Dies gilt unumwunden auch im Hinblick auf die CGM und ihre Mitglieder. Das BVerfG erkennt im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie eine Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers mit einem weiten Beurteilungsspielraum an. Die im verfassungsrechtlichen Schrifttum problematisierte Differenzierung zwischen Eingriff und Ausgestaltung greift das BVerfG dabei nicht auf. Das BVerfG begründet die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 9 Abs. 3 GG ausschließlich mit den im Hinblick auf Berufsgewerkschaften verfolgten gesetzgeberischen Zwecken. Im Hinblick auf die CGM als Branchen-Gewerkschaft fehlt es daher an einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Zu Recht verweisen die Richter Paulus und Baer in ihrem Sondervotum zum Urteil des Ersten Senats darauf, dass sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung, die Koalitionsfreiheit einzuschränken, nicht auf schlichte Befürchtungen stützen darf. Eine Einschränkung von Art. 9 Abs. 3 GG sei wie auch sonst nur auf der Grundlage tatsächlicher Anhaltspunkte zu rechtfertigen. Für eine Sorge um das System muss es reale Gründe geben. Entschieden weisen sie zudem die im Gesetzentwurf zum TEG verankerte Vorstellung zurück, damit werde die Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb befördert. Paulus und Baer zufolge dürfe sich der Gesetzgeber nicht dazu hergeben, Arbeitgeber vor einer Vielzahl der Forderungen konkurrierender Gewerkschaften zu schützen. Art. 9 Abs. 3 GG erteile insbesondere Hoffnungen auf ordentliche Verhältnisse, die letztlich auf die Einheitsgewerkschaft zielen, eine klare Absage und schütze die Tarifpluralität. Das BVerfG hält die Tariffähigkeits-Rechtsprechung weiterhin nicht für ein geeignetes Mittel gegen die Ausnutzung betrieblicher Schlüsselpositionen durch einzelne insoweit durchsetzungsstarke Gewerkschaften. Die Senatsmehrheit gelangt trotz der teilweisen Verfassungswidrigkeit des TEG nicht zu dessen Nichtigerklärung. In dieser Auffassung der Senatsmehrheit liegt in der bisherigen Rezeption der Entscheidung der maßgebliche Kritikpunkt. Die Senatsmehrheit wollte das TEG halten, obgleich es in seiner derzeitigen Fassung verfassungswidrig ist, weil es so die Richter Paulus und Baer plakativ über das Ziel hinaus schießt. Dies gilt jedenfalls mit Blick auf die CGM als Branchen- Gewerkschaft. Die Verdrängungswirkung des 4a Abs. 2 TVG erfasst den Minderheitstarifvertrag in seiner Gesamtheit. Nach dem Wortlaut spricht zudem mehr dafür, dass sich die Verdrängungswirkung auf den (einzelnen) Tarifvertrag und nicht auf (zusammengehörende) Tarifwerke bezieht. Nach Auffassung des BVerfG darf sich die Verdrängungswirkung des 4a Abs. 2 TVG nicht auf langfristig angelegte, die Lebensplanung der Beschäftigten berührende Ansprüche erstrecken. Hierin besteht eine Möglichkeit, bestimmte Vergünstigungen zu Gunsten der eigenen Mitglieder aufrecht zu erhalten. Nach Auffassung des BVerfG bezieht sich das Nachzeichnungsrecht der Minderheits-Gewerkschaft gemäß 4a Abs. 4 TVG auf den Mehrheitstarifvertrag in seiner Gesamtheit. Fraglich ist, ob sich die Nachzeichnung umgekehrt auf den Mehrheitstarifvertrag in seiner Gesamtheit beziehen muss. Aufgrund der regelmäßigen inneren Geschlossenheit von Tarifverträgen liegt diese Schlussfolgerung zumindest nahe. Nach Auffassung des BVerfG setzt die Verdrängungswirkung des 4a Abs. 2 TVG die wirksame Erfüllung der Bekanntgabepflicht und Gewährung des Vortragsrechts gemäß 4a Abs. 5 TVG voraus. Hieraus ergeben sich klagbare Ansprüche der Minderheitsgewerkschaft. Auch für die CGM bietet dies eine zumindest beschränkte Möglichkeit, gegenüber dem sozialen Gegenspieler und der gewerkschaftlichen Konkurrenz aktiv und sichtbar zu werden. Nach Auffassung des BVerfG ist die Offenlegung der Mitgliederstärke auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Für die notarielle Beurkundung der konkreten Mitgliederzahl besteht also keine Veranlassung, erst recht nicht für eine Offenlegung der Namen der Mitglieder. Nach Auffassung des BVerfG bleibt das Streikrecht durch das TEG unangetastet. Das bedeutet: Ein Arbeitskampf, der sich auf einen etwaig durch 4a Abs. 2 TVG verdrängten Tarifvertrag richtet, ist nicht allein deswegen rechtswidrig. Eine etwaige Unsicherheit betreffend eine mögliche Verdrängung des erstreikten Tarifvertrags darf unabhängig von der Klarheit oder Unklarheit der Mehrheitsverhältnisse im Betrieb nicht zu einer etwaigen Haftung der Gewerkschaft führen. TERMINE 2018: Tanztherapie für Frauen nach Krebs Unter dem Motto Tanzen befreit bietet das Betreuungswerk Post Postbank Telekom für Frauen nach einer Krebserkrankung tanztherapeutische Seminare an. Es handelt sich um 6-tägige Seminare für Frauen mit täglich drei Stunden Tanztherapie, die in den Ferienanlagen des ErholungsWerks stattfinden. Im Seminar finden krebsbetroffene Frauen den Schutzraum und eine vertrauensvolle Atmosphäre unter Gleichbetroffenen, um dem Körper mit Achtsamkeit zu begegnen, Gefühle zu- und loszulassen, Selbstvertrauen aufzubauen und neue Handlungsmöglichkeiten zu finden. Folgende Termine sind geplant: in Lindau in Inzell in Büsum Die Kosten für die Seminarteilnahme werden vom Betreuungswerk Post Postbank Telekom getragen. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen zu übernehmen (je TN zwischen 389 und 599 Euro). Frauen/Familien mit sehr geringem Einkommen können ggf. einen Zuschuss erhalten. Weitere Informationen zum Angebot: www. betreuungswerk.de, 0711/ bzw oder mail@betreuungswerk.de 26 DP 04/2017

27 Buchbesprechungen Buchbesprechungen Und er bewegt sie doch Und er bewegt sie doch, unter diesem Titel ist ein sehr lesenswertes Buch im Echter Verlag erschienen. In dem Buch geht es um Papst Franziskus und seine Bemühungen, die katholische Kirche zu reformieren. Papst Franzikus Verhältnis zum II Vatikanischen Konzil, zu seiner Kirche in Argentinien, der Befreiungstheologie kommen hier zur Sprache. Das Buch ist vom katholischen Journalisten Prof. Erich Gardhammer geschrieben, erschienen im Echter Verlag. Hoffnung in der Hölle Hoffnung in der Hölle ist der Titel eines Buches das vom Leben in der umkämpften syrischen Stadt Aleppo handelt. Der Franziskaner Ibrahim Alsbagh schildert das Leben in dieser umkämpften und schwer zerstörten Stadt. Mehr als 75 Prozent der Einwohner von Aleppo sind vertrieben oder getötet. Leiden, Hass aber auch der stetige Kampf um Versöhnung werden in diesem buch deutlich. Es ist im Herder Verlag erschienen. U.B. Arbeitshilfe für Betriebsräte Im Verlag Vahlen ist von Weidenbrenner-Meier eine neue Arbeitshilfe für Betriebsräte erschienen. Antworten für die Praxis Intressenausgleich und Sozialplan ist der Titel. Es ist eine gute und wichtige handreichung für Betriebsräte U.B. In der Reihe Nomos Kommentare ist im gleichnamigen Verlag der Kommentar Arbeitsrecht 4. Auflage erschienen. Erstellt wurde dieser durch Däubler, Hjort, Schubert, Wolmertath als Herausgeber. In diesem neuen und ausführlichen Kommentar wird auf die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung der letzten Jahre eingegangen. Einer der wichtigsten Kommentare zum Arbeitsrecht. U.B. Die Angst Macher Im Berliner Aufbau Verlag sind zwei interessante Bücher erschienen. Von Thomas Wagner das Buch Die Angst Macher. In diesem Buch geht es um das erstarken der Populistischen Bewegung und der AfD in Deutschland. Das andere Buch ist bereits 1935 in Amerika erschienen vom Autor Sinclair Lewis. Es trägt den Titel Das ist bei uns nicht Möglich und handelt um einen völlig unbekannten Populisten, der sich in den Wahlkampf um die amerikanische Präsidentschaft bewirb. Er versprich den Menschen vieles ohne damit zu rechnen, die Versprechungen einzuhalten. Zunächst hat er eine kleine Anhängerschar die aber stetig wächst. Buch und Titel von 1935 erinnern sehr stark an das Trump Pähnomen. U.B. Leuchtturm oder Kerzenstummel Leuchtturm oder Kerzenstummel, mit diesem Titel ist ein Buch im Bonifatius Verlag erschienen, das sich mit der Stellung und der Entwicklung der katholischen Verbände beschäftigt. Autor ist Heinrich Wullenhorst, ein Kenner der Verbände, da er lange bei Kolping als Bundesgeschäftsführer tätig war.»gerechtigkeit wird das zentrale Stichwort aller künftigen gesellschaftlichen Debatten.«Wir brauchen eine neue überzeugende Leitidee. So wie es die soziale Marktwirtschaft war, die Wohlstand für alle versprach und erstaunlich gut einlöste. Das vorliegende Manifest des Umweltvisionärs Franz Alt und des Sozialvisionärs Peter Spiegel legt eine solche neue Leitidee vor für einen realistischen Wohlstand inklusive Frieden mit der Natur, inklusive sinnstiftenden Arbeitens und Lebens, inklusive sozialer Sicherheit und Dynamik, inklusive universeller Teilhabe aller an allen Wohlstandsdimensionen.»Sinn und Zweck dieses Buches ist es, deutlich zu machen, was Gerechtigkeit sein kann und heute sein muss: der mit Abstand nachhaltigste und das Entwicklungspotenzial aller Menschen weitaus am besten entfaltende Zukunftstreibstoff.«(Franz Alt und Peter Spiegel) Das Buch Gerechtigkeit ist im Gütersloher Verlagshaus erschienen Entgeldtabellen Im Erich Schmidt Verlag Berlin ist die 2. aktuelle Ergänzungslieferung 2017 zur Besoldungsordnung und zu Entgeldtabellen erschienen. U.B. Totgesagte leben länger: Neue Ansätze in der praktischen Arbeit, Streiks und Lernbewegungen in den Betrieben es tut sich etwas in den Gewerkschaften. Das ist dringend nötig, denn Prekarisierung und soziale Spaltung der Lohnabhängigen haben sie in die Defensive gedrängt. Sozialpartnerschaftliche Praxis blieb dem gegenüber hilflos. Neuerdings gibt es wieder Hoffnungsfunken. In Belegschaften hat der Druck von oben die Wahrnehmung von Ungerechtigkeit verstärkt. Daran kann die gewerkschaftliche Organisierung ansetzen. Die neuen Ansätze blieben bisher aber vereinzelt. Das bremst die Erneuerung. Ein gemeinsamer Rahmen könnte die Gewerkschaft als Bewegung sein. Sie setzt auf klare Konfliktorientierung, den Ausbau demokratischer Machtpositionen in den Betrieben und die bewusste Verbindung mit anderen Organisationen und Aktivitäten, etwa mit Erwerbslosengruppen, Stadtteilinitiativen oder Antiprivatisierungsbündnissen. Ihr Horizont ist die möglichst umfassende Solidarität der abhängig Beschäftigten. Das Buch aus der Krise, Zur Erneuerung ist im Papy- Roosa Verlag erschienen Honigfabrik Das renommierte Autorenteam Tautz/Steen zeichnet auf höchst amüsante Weise das Bild eines einzigartigen Mikrokosmos Die Honigfabrik, in die uns Jürgen Tautz und Diedrich Steen in ihrem in Kürze beim Gütersloher Verlagshaus erscheinenden Buch mitnehmen, ist eine Welt voller eigenwilliger Bewohner, überraschender Fertigkeiten und erstaunlicher Regularien. Dort lernen wir jede Menge hochspezialisierter Mitarbeiterinnen kennen: Wächterbienen und Ammen, Sammlerinnen und Putzbienen, Honigmacherinnen, Tankstellenbienen und Königinnen, die das Großunternehmen zusammenhalten. Nicht zu vergessen die Drohnen, deren Job schlicht der ist, als Canboys für die Königin zu arbeiten. Entlang der Produktionskette des Honigs lernt der Leser den Superorganismus Bien kennen. Es ist ein komplexes Gesamtsystem, in dem Bienen mit Kniffen arbeiten, die Ingenieure im modernen Spannbetonbau anwenden; in dem Wachs aus 300 Einzelsubstanzen hergestellt und in dem nicht einmal vor Betriebsspionage und Raubüberfällen haltgemacht wird. Hinter dieser Betriebsbesichtigung steht ein ungewöhnliches Autorentandem mit unterschiedlicher Expertise: Jürgen Tautz ist einer der international renommiertesten Bienenforscher; sein Kompagnon, Diedrich Steen, ist seit 20 Jahren selbst Imker. Beide sind seit sie denken können von Bienen und deren Honigfabriken fasziniert. Auf diese Weise konnte eine wunderbar unterhaltsam präsentierte Mischung aus neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Beobachtungen aus der Imkerpraxis entstehen. Wer also immer schon einmal wissen wollte, was Wabentelefone oder Pollenhöschen sind, kommt hier ebenso auf seine Kosten wie wissenschaftlich interessierte Leser, die mehr über den geheimnisvollen Schwänzeltanz der Biene erfahren wollen. Eine weitere Imkerschule will der Band explizit nicht sein. Bei aller Faszination für die Welt der Bienen Tautz und Steen verklären nichts und blenden keine der vielen Gefahren aus, denen die Insek- DP 04/

28 Buchbesprechungen ten heute ausgesetzt sind: gefährliche Milben, Pilze und Bakterien, Umweltgifte und landwirtschaftliche Monokulturen. Umso eindringlicher liest sich das Fazit der beiden Autoren: Bienen lehren uns, wieder zu staunen über die Wunder, von denen wir umgeben sind. Gütersloher Verlagshaus Bügerglich, christlich, sozial Die Geschichte Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg ist eine Erfolgsgeschichte. Das Land der Dichter und Denker steht bestens da. Nie waren so viele Menschen beschäftigt, nie war das durchschnittliche Einkommen so hoch, nie standen Bürgerrechte, Datenschutz und gesundes Leben so hoch im Kurs wie heute. Die Wirtschaft brummt, es herrscht Frieden. Doch warum verachten viele Bürger dieses Land, seine Institutionen und Repräsentanten? Warum sind traditionsreiche Parteien auf rasender Talfahrt? Warum findet christlich und bürgerlich in der Öffentlichkeit kaum mehr statt? Deutschland steht am Scheideweg. Identitätsverlust ist spürbar. Wir schaffen das ist noch längst nicht entschieden. Klaus Kelle, seit über 30 Jahren Journalist, stellt in diesem Buch nicht nur die richtigen Fragen, sondern gibt pointierte Antworten. Ein echter Klartext fürs deutsche Wahljahr. Brunnen Verlag Annäherung an Helmut Kohl Über den Kanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, sind kurz vor und nach seinem Tod drei neue interessante Bücher erschienen. Im Pieper Verlag erschien die Biographie von Ralf Georg Reuth, Annäherung an Helmut Kohl. Ebenfalls im Pieper Verlag erschien ein großer Bildband von Kai Diekmann, Freund und ehemaliger Chefredakteur der Bild Im CH. Beck Verlag erschien von Patrick Bahners das Buch Helmut Kohl Der Charakter der Macht. Alle drei sind eine Bereicherung. Unfair. Für eine gerechte Globalisierung Sie schuften für 50 Cent am Tag, damit wir unseren Kaffee und unsere Schokolade genießen können und sollen selbst zurückbleiben in Armut, ohne gerechten Anteil am Wohlstand der anderen? Dass viele, vor allem junge Menschen aus Afrika, die Flucht Richtung Europa ergreifen wen wundert es? Es fehlt uns heute weder an Wissen, noch an Technologien, noch an Geld, um endlich zu mehr Fairness gegenüber den unterentwickelten Ländern dieser Welt zu kommen. Was wir 28 DP 04/2017 brauchen: Zupacken und Lösungen umsetzen. Gefragt ist ein neuer Politikertyp. Einer wie Gerd Müller, der jenseits parteipolitischer Grenzen und ideologischer Zwänge in aller Welt Zeichen setzt. Denn während der Wohlstand der Globalisierungsgewinner wächst, leben immer mehr Menschen in Entwicklungsländern unter menschenunwürdigen Verhältnissen ohne Wasser- und Energieversorgung gleichzeitig sehen sie Dank der Digitalisierung wie ein Leben im reichen Europa aussehen kann. Das will Gerd Müller ändern. In seinem Buch plädiert der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für eine gerechte Globalisierung für alle. In Unfair. Für eine gerechte Globalisierung fordert er eine gerechte Weltordnung mit einem fairen Interessenausgleich. Er findet klare Worte für die Missstände, zeigt aber auch Perspektiven und Lösungen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit hat er einen Marshallplan mit Afrika entwickelt, der die wirtschaftliche Entwicklung afrikanischer Staaten vorantreiben soll. Wer verstehen will, vor welchen gigantischen Herausforderungen die Menschheit steht und was zu tun ist, sollte dieses Buch lesen! Murrmann Verlag Huh! Die Isländer, die Elfen und ich Unterwegs in einem sagenhaften Land Während der Fußball-Europameisterschaft 2016 eroberte der sympathische Underdog die Herzen im Sturm: Island, das verrückte Traumreiseland. Großartige Landschaften erwarten die Besucher hier, dazu nur wenige Menschen, die alle wunderschön und über drei Ecken irgendwie miteinander verwandt sind. Jede Menge Sagen und Mythen ranken sich um die Männer und Frauen im Norden. Sie baden gerne nackt in heißen Quellen, haben Angst vor Frauen mit schönen Haaren und zeichnen auf Landkarten ein, wo Feen, Zwerge und Trolle zu Hause sind. Thilo Mischke besucht seit vielen Jahren die Insel am Polarkreis und nimmt seine Leser mit auf eine Reise durch Höllenbuchten und Schwanenmoore, zum Tor der Unterwelt und der Götterburg Asgard. In diesem Buch erzählt er alles über die kuriosen Isländersons, die Komiker zu Bürgermeistern und Regisseure zu Nationaltorwarten machen. Ullstein verlag Deutschland in der Bernhard-Vogel-Perspektive An neuen Perspektiven war Bernhard Vogel schon immer interessiert gelang es ihm, sich in die an Walter Ulbricht vorbeidefilierende Maiparade einzureihen, um ein Stück DDR- Realität aus eigener Anschauung kennenzulernen. Als er 1992 überraschend Ministerpräsident von Thüringen wurde, krönte das eine einzigartige deutschlandpolitische Karriere. Dass die Spaltung unnatürlich sei, dass Freiheit und Einheit zusammengehören und dass geduldiges Festhalten am Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes politisches Handeln bestimmen muss, davon war Bernhard Vogel zeitlebens überzeugt. Dieses faktenreiche Buch zeichnet den langen Weg nach und wertet dafür auch über 1600 Seiten Stasiprotokolle aus. Mit zahlreichen Fotos und einem biographischen Gespräch zwischen Bernhard Vogel und Professor Michael Rutz.ist das Buch aus dem Herder Verlag eine lesenswerte Lebensbeschreibung. Betriebsvereinbarungen Im Verlag Franz Vahlen sind wichtige Arbeitshilfen für Betriebsräte erschienen. Zum einen das von Bell / Fuchs mit dem Thema Betriebsvereinbarungen und zum anderen von Kühne / Meyer Betriebsratswahl. Da im nächsten Jahr Betriebsratswahlen statt finden ist das eine wichtige Hilfe für Betriebsräte und Wahlvorstände. U.B. Heimatlos Heimatlos ist der Titel eines Buches von Ulrich Greimer. Hier geht es um Bekenntnisse eines Konservativen der sich in vielen Bereichen nicht mehr wieder findet. Dies empfehlenswerte Buch ist im Rowohlt Verlag erschienen U.B. Personalbuch Arbeitsund Tarifrecht öffentlicher Dienst Das Personalbuch stellt bei allen Begriffen neben dem Arbeits- und Tarifrecht die lohnsteuerund sozialversicherungsrechtlichen Bezüge dar. Zusätzlich erfolgt zu jedem Stichwort ein beamtenrechtlicher Exkurs. Kernpunkte der Neuauflage sind: Abmahnung und Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Befristeter Arbeitsvertrag Entgeltordnung (Bund/Länder/Hessen/ Lehrer/ VKA) Jahressonderzahlung (Bund/Länder/ VKA) Krankenkassen ( AOK, Barmer, DAK, Techniker) Pflegezeit- und Familienpflegezeit Sozial- und Erziehungsdienst Tätigkeitsdarstellung und -bewertung Urlaub und Urlaubsabgeltung Das lexikalisch aufgebaute Personalbuch stellt das Personalrecht des öffentlichen Dienstes vor, erläutert über 180 Schlüsselbegriffe mit Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung Beck Verlag

29 DP 04/

30 Aus den Regionen LANDESVERBAND NRW: Mitgliederehrung für langjährige Mitgliedschaft Gruppenfoto von links nach recht: Horst Lipperheide, Norbert Böhm, Frau Böhm, Siegfried Schwarzlose, Hermann Göllmann, Wilhelm Otten Wilhelm Otten, Betriebsgruppenvorsitzender Post Niederrhein und freigestelltes BR- Mitglied sowie Horst Lipperheide von der Geschäftsführung des -Landesverbandes NRW ehrten im Café Winkelmann in Hamminkeln verdiente Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaftsbewegung. Siegfried Schwarzlose Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland war Jahrzehnte lang die Stimme des einfachen Dienstes in der CGP. Er gehört 70 Jahre der Gewerkschaftsbewegung an. Er gehörte dem CGP-Bezirksvorstand sowie dem Bezirks- und Ortspersonalrat an. Er vertrat erfolgreich seine Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus hat er in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Siedlerbund über 60 Familien zu einem Siedlerhaus verholfen. Hermann Göllmann war schon bei der Gründung des CGP-Bezirksverbandes 1960 in Oberhausen dabei. Auch er gehörte dem Bezirksvorstand an und war Mitglied im Ortsund Bezirkspersonalrat. Er gehört der Gewerkschaftsbewegung seit 60 Jahren an. Hermann Göllmann kannte sich ausgezeichnet im Beamtenrecht sowie in betrieblichen Vorschriften aus. So wurden durch ihn und mit ihm viele Probleme zu Gunsten der Beschäftigten gelöst. Außerdem sorgte er für den Aufstieg des Spielverein (SV) Friedrichsfeld zum regionalen Großverein. Hermann Göllmann ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland, Norbert Böhm gehört zu den ersten CGP-Mitgliedern in NRW. Er gehörte dem CGP-Betriebsgruppenvorstand PA Dinslaken sowie dem Personalrat an. Seine Ehefrau begleitete ihn zu der Ehrung. Eine zu ehrende Kollegin musste kurzfristig ihre Teilnahme an der Ehrung absagen. Kollege Wilhelm Otten dankte den Kollegen für die geleistete Pionierarbeit. Kollege Horst Lipperheide wies darauf hin, dass es auch weiterhin unsere Aufgabe sei, die Realisierung von Freiheit und Demokratie in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Überreicht wurden Urkunde sowie das - Abzeichen in Gold und die Münze zum Gedenktag an 25 Jahre Mauerfall mit einem kurzen Text LANDESVERBAND NRW: Zwei Geburtstage von Gründungsmitgliedern Von links: Fritz Roßkopf, Emil Büttner, Günther lhlow und Ulrich Bösl 30 DP 04/2017 In den letzten Tagen und Wochen hatten zwei -Gründungsmitglieder ihren 95. Geburtstag. Es handelt sich dabei um Günther Ihlow, der lange stellvertretender Bundesvorsitzender unserer Gewerkschaft war. Ihlow war auch lange Jahre im Hauptpersonalrat der früheren Bundespost tätig. Günther Ihlow war aber auch gern gesehen und sehr aktiv im CGB und der Eurofedop. Das zweite Gründungsmitglied ist Emil Büttner, der 95 Jahre alt wird. Büttner war Betriebsgruppenvorsitzender und Mitglied im Bezirks- und Bundesvorstand unserer Gewerkschaft. Auch war er im örtlichen und bezirklichen Personalrat bei der ehemaligen Bundespost tätig. Beide gehörten Verhandlungsgruppen unser beim Bundespostministerium an. Wir gratulieren ganz herzlich. Die Geburtstage machen Mut: -Arbeit führt zu einem langen Leben. U.Bösl

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