Bericht über die Prüfung. des Abschlusses für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober der. Münchner Investment Club GbR
|
|
- Jasper Koenig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2007 der Münchner Investment Club GbR Herterichstr München Dipl.-Kfm. Georg W. Schön Wirtschaftsprüfer
2 -2- Inhaltsverzeichnis Seite A. PRÜFUNGSAUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG... 2 B. PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN... 3 I. Rechtliche Verhältnisse... 3 II. Zweckerreichung der Gesellschaft... 4 C. PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG UND PRÜFUNGSERGEBNIS... 4 I. Prüfung des Gesellschaftsvermögens... 4 II. Vertragskonforme Mittelverwendung und Einhaltung der Anlagerichtlinien... 5 III. Ordnungsmäßigkeit der Verbuchung der Geschäftsvorfälle... 5 IV. Korrekte Verbuchung der Einzahlungen und ordnungsmäßige Ausführung der Auszahlungen der Gesellschafter... 5 D. PRÜFUNGSERGEBNIS UND SCHLUSSBEMERKUNG... 6 Anlagen: Allgemeine Auftragsbedingungen A. Prüfungsauftrag und Auftragsdurchführung
3 -3- Herr Andreas Grünewald, Geschäftsführer der Münchner Investment Club GbR (im Folgenden auch kurz Gesellschaft genannt) beauftragte mich mit der Prüfung des Monatsabschlusses für die Zeit vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. Oktober 2007 und darüber einen Prüfungsbericht zu fertigen. Die Prüfung stellt keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung dar. Die Gesellschaft unterwirft sich freiwillig dieser Prüfung. Für diesen Auftrag gelten die beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ich habe die Prüfung am 14. November 2007 am Sitz der Gesellschaft in berufsüblicher Weise durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob und inwieweit die durch die Gesellschaft aufgestellten Monatsabschlüsse ordnungsmäßig sind. Auftragsgemäß gehören hierzu auch die Kontrolle der vertragskonformen Mittelverwendung, die Einhaltung der Anlagerichtlinien sowie die korrekte Verbuchung der Einzahlungen und die ordnungsgemäße Ausführung der Auszahlungen der Gesellschafter. Von der Gesellschaft wurde mir Einsicht in die zur Erreichung des Prüfungszweckes erforderlichen Aufzeichnungen, Bücher und Unterlagen gestattet sowie bereitwillig Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise erteilt bzw. gegeben. B. Prüfungsfeststellungen I. Rechtliche Verhältnisse Die Münchner Investment Club GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft ist es, den Gesellschaftern das langfristige, gemeinsame, private Wertpapiersparen flexibel und preiswert zu ermöglichen sowie interessante und kostengünstige Möglichkeiten zur Vertiefung des Börsenfachwissens bereitzustellen. Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus, sie betreibt ausschließlich Vermögensverwaltung der Gesellschafter. Die Gesellschaft wurde am 1. Dezember 1989 auf unbestimmte Dauer gegründet. Sitz der Gesellschaft ist München. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Geschäftsführung ist Herr Grünewald berechtigt. Herr Ralph Müller, Herr Alexander Kapfer sowie Frau Barbara Grünewald sind als stellvertretende Geschäftsführer berufen.
4 -4- II. Zweckerreichung der Gesellschaft Eckpunkt des Handelns ist die von der Gesellschafterversammlung beschlossene Anlagepolitik. Börsentermingeschäfte und kreditfinanzierte Anlagenerwerbe sind untersagt. Kredite zur Überbrückung zeitlicher Differenzen zwischen Käufen und Verkäufen sowie zur Deckung von Lastschriftrückgaben sind bis zu 5% des jeweils aktuellen Gesamtanlagevolumens zulässig. Als beratendes Gremium unterhält die Gesellschaft einen Anlagenausschuss. Aufgabe dessen ist es, der Geschäftsführung bei der Wertpapierauswahl beratend zur Seite zu stehen. Der Ausschuss wurde von der Gesellschafterversammlung gewählt. Als gesellschaftsinternes Controllingsystem wurde von der Gesellschafterversammlung ein Kontrollausschuss gewählt. Aufgabe des Ausschusses ist es, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich zu unterrichten, die Geschäftsbücher und papiere einzusehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens zu machen. C. Prüfungsdurchführung und Prüfungsergebnis I. Prüfung des Gesellschaftsvermögens Das Gesellschaftsvermögen weist zum 31. Oktober 2007 ein Vermögen wie folgt aus: Aktien und Aktienfonds ,10 73,34 % Alternative Investments ,92 12,64 % (Fest-)verzinsliche Wertpapiere ,00 5,83 % Bankguthaben und Geldmarktfonds ,04 8,19 % Summe Wertpapiere und Bankguthaben ,06 100,00 % Anlagevermögen ,47 Zinsansprüche ,22 Gesamtvermögen ,75 Das Gesellschaftsvermögen wurde durch Depotauszug der Dresdner Bank zum 31. Oktober 2007 nachgewiesen. Im Rahmen der Prüfung wurde die Vollständigkeit des Ausweises im Tableau Gemeinschaftsvermögen mit dem Depotauszug und den Kontoauszügen der Dresdner Bank überprüft. Die sich im Depot befindlichen Wertpapiere wurden zu den Kurswerten des Monatsletzten, außer- bzw. vorbörsliche Werte wurden auf der Basis der zuletzt verfügbaren Kurse bewertet. Die Prüfung ergab im Wesentlichen bei ausländischen Wertpapieren geringfügige Abweichungen zwischen den Kurswerten der Gesellschaft und denen der Dresdner Bank. Diese Abweichungen resultieren im wesentlichen aus unterschiedlichen Werten an verschiedenen Börsenplätzen. Die Gesamtabweichung beider Bewertungen ist von untergeordneter Bedeutung und vernachlässigbar. Unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen stimmen die Bankguthaben mit dem ausgewiesenen Betrag überein. Die Zinsansprüche aus Rentenpapieren zwischen dem letzten Zinszahlungszeitpunkt und dem Monatsletzten wurden richtig errechnet.
5 -5- Die Gegenstände des Anlagevermögens aus dem Vorjahr wurden zu den Restbuchwerten übernommen. Neuzugänge sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Errechnung der Abschreibung wird unterjährig nicht vorgenommen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen erst zum 31. Dezember 2007 aufwandswirksam gebucht. II. Vertragskonforme Mittelverwendung und Einhaltung der Anlagerichtlinien Der Gesellschaftsvertrag in der gültigen Fassung vom 13. März 2004 normiert in 9 die Anlagegrundsätze. Die letzte Gesellschafterversammlung vom 12. März 2004 bestätigte die bisherige Anlagepolitik und legte nachfolgende Richtschnur für das MIC Aktien Plus Depot fest: MSCI Aktienindex weltweit 70% JP Morgan Global Bond Index 30% Verhältnis Aktien zu Renten Keine Einschränkungen Optionsgeschäfte, Futures und Käufe auf Kredit Keine Zulassung Diese festgelegte Anlagepolitik wurde im Berichtsmonat eingehalten. III. Ordnungsmäßigkeit der Verbuchung der Geschäftsvorfälle Die Gesellschaft erfasst alle Geschäftsvorfälle in einer Exceltabelle. Die Geschäftsvorfälle werden nicht in einer doppelten Buchführung erfasst. Nachdem die Gesellschaft kein gewerbliches Unternehmen darstellt, reicht diese Form der Buchführung aus. Die Darstellung der Geschäftsvorfälle ist übersichtlich und ermöglicht die Informationsgewinnung, die der Club erbringen muss. Im Berichtsmonat wurden 23 Geschäftsvorfälle (wobei die Kostengeschäftsvorfälle in Summe als je ein Geschäftsvorfall behandelt wurden) verbucht. Die durchgeführte Stichprobenprüfung ergab keine Beanstandungen. IV. Korrekte Verbuchung der Einzahlungen und ordnungsmäßige Ausführung der Auszahlungen der Gesellschafter Der Kapitalanteil jedes Gesellschafters ist jederzeit veränderbar. Laufende Einzahlungen auf den Kapitalanteil stehen im Verfügungsbereich jedes Gesellschafters. Verminderungen der Einlage (Auszahlungen) sind durch formlose Mitteilung an die Gesellschaft möglich. Nach 6 des Gesellschaftsvertrags nehmen Einzahlungen ab dem nächsten Monatsersten an der Wertentwicklung der Gesellschaft teil. Die Kapitalveränderungen werden in einer speziellen Software (MIControl) verwaltet. Die Kapitalveränderungen des Oktober 2007 wurden stichprobenweise geprüft. Es waren keine Beanstandungen zu nennen.
6 -6- D. Prüfungsergebnis und Schlussbemerkung Meine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Monatsabschlusses der Münchner Investment Club GbR ergab, dass der Monatsabschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde und die satzungsmäßigen Vorgaben hinsichtlich der Mittelverwendung und der Anlagerichtlinien erfüllt wurden. Die Verbuchung der Ein- und Auszahlungen der Gesellschafter waren nicht zu beanstanden. München, den 14. November 2007 (Datum der Berichtserstellung: 14. November 2007) Dipl.-Kfm. Georg W. Schön Wirtschaftsprüfer
B E R I C H T. über die. Prüfung. des Abschlusses. für den Zeitraum. vom 1.April bis zum 30. April 2008. des
Vereidigter Buchprüfer 22397 Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1.April bis zum 30. April 2008 des ITZEHOER AKTIEN CLUB GBR Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Vereidigter
MehrPeter-Georg Mülder Steenbargsweg 2 B E R I C H T. über die. Prüfung. des Abschlusses. für den Zeitraum. vom 1.November bis zum 30.November 2008.
Vereidigter Buchprüfer 22397 Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1.November bis zum 30.November 2008 des ITZEHOER AKTIEN CLUB GBR Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Vereidigter
MehrPeter-Georg Mülder Steenbargsweg 2 B E R I C H T. über die. Prüfung. des Abschlusses. für den Zeitraum. vom 1. April bis zum 30. April 2014.
Vereidigter Buchprüfer 22397 Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. April 2014 des ITZEHOER AKTIEN CLUB GBR Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Vereidigter
MehrPeter-Georg Mülder Steenbargsweg 2 B E R I C H T. über die. Prüfung. des Abschlusses. für den Zeitraum. vom 1.September bis zum 30.
Vereidigter Buchprüfer 22397 Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1.September bis zum 30. September 2007 des ITZEHOER AKTIEN CLUB GBR Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe
MehrB E R I C H T. über die. Prüfung. des Abschlusses. für den Zeitraum. vom 1. November bis zum 30. November 2002. des
Vereidigter Buchprüfer 22399 Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Abschlusses für den Zeitraum vom 1. November bis zum 30. November 2002 des ITZEHOER AKTIEN CLUB GBR Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe
MehrArbeitshilfe für die Kassenprüfung
INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrS T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum
S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrBericht. über die Prüfung
Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrCS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland
CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF
MehrUm die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:
Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Eingabe von Rücklagenbuchungen Version / Datum V 1.2 / 28.05.2013 Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen: Schritt
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrSparkassen-Finanzkonzept Vermögen bilden und optimieren Privatkunden. Frau Erika Mustermann. Stand: März 2016. Sparkassen-Finanzgruppe
Stand: März 2016 Sparkassen-Finanzkonzept Vermögen bilden und optimieren Privatkunden Frau Erika Mustermann. Sparkassen-Finanzgruppe Persönliches Anlageprofil für Erika Mustermann M it Ihnen zusammen ermitteln
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.
MehrInventur. Bemerkung. / Inventur
Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrDer Wunschkunden- Test
Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne
MehrMICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrFF Privat Invest Strategien
FF Privat Invest Strategie Stetige Rendite in jeder Marktlage: die zwei FF Privat Invest Strategien Frank Finanz Mühlengasse 9 36304 Alsfeld 06639 919065 www.frankfinanz.de FF Privat Invest Strategien
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2016
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrWarum Sie dieses Buch lesen sollten
Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,
MehrÜbungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)
Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrGS-Buchhalter/GS-Office 2015 Saldovorträge in folgenden Wirtschaftsjahren erfassen
GS-Buchhalter/GS-Office 2015 Saldovorträge in folgenden Wirtschaftsjahren erfassen Impressum Business Software GmbH Primoschgasse 3 9020 Klagenfurt Copyright 2014 Business Software GmbH Die Inhalte und
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrAuftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata
Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata Auftrag Nr. (wird vom Verlag ausgefüllt): (Stand: Februar 2014) Im Bundesanzeiger werden täglich Preise und ergänzende
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrDemo-Version: FGLplus - Fragebogen
Demo-Version: FGLplus - Fragebogen Mitarbeiterbefragung für betriebliches Gesundheitsmanagement Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, sehr geehrte Mitarbeiter, dieser Online-Fragebogen umfasst Fragen, die Ihre
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrKWG Kommunale Wohnen AG, Berlin
Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDIA Ausgewählte Trends Juni 2015. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln
DIA Ausgewählte Trends Juni 2015 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends 2015 (I) Ausgangslage und Fragestellung
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
MehrEDELMETALL-SPARPLAN. Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: E-Mail
EDELMETALL-SPARPLAN Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: E-Mail Hiermit beauftrage ich die SPV Edelmetalle AG, jeden Monat ab dem zum Monatsersten (bzw. den darauf folgenden Arbeitstag) folgende Edelmetalle
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrErste Bank Spar und Kreditprognose. 2. Quartal 2015
Erste Bank Spar und Kreditprognose 2. Quartal 2015 Methode und Zielsetzungen - Methode und Stichprobe: - 1.000 telefonische Interviews - Repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 14 Jahren -
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrWeil Ihre Sicherheit für uns an erster Stelle steht.
Weil Ihre Sicherheit für uns an erster Stelle steht. phototan und mobiletan die innovativen Sicherheitsverfahren der Commerzbank Die Bank an Ihrer Seite Online Banking. Aber sicher. 2 Online Banking. Aber
MehrAuszug aus Gesellschaftsvertrag
Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrFAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.
FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrAntrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG
Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Mehr>> vorsichtig. >> kontrolliert. >> risikofreudig. >> zielstrebig
SelbsteinschÄtzung Risikotyp Im Folgenden sind die vier Risikotypen dargestellt. Ordnen Sie sich selbst dem Risikotyp zu, der auf Sie am besten zutrifft. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrName Funktion Datum Unterschrift
Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus
MehrSeite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,
Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten
MehrVorderthal, 15. April 2013. Liebe Eltern,
Vorderthal, 15. April 2013 Liebe Eltern, die Qualität unserer Schule ist uns wichtig. Da zum Lernerfolg eines Kindes auch die Erledigung von Hausaufgaben und das Lernen zu Hause gehören, sind Sie als Eltern
MehrFEHLERHAFTE ANLAGEBERATUNG
FEHLERHAFTE ANLAGEBERATUNG Seite 1 von 6 Fragebogen zur Feststellung des Vorliegens einer fehlerhaften Anlageberatung durch Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister. Die Deutsche Schutzvereinigung
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrYOU INVEST Anlegen, wie Sie es wollen
Anlegen, wie Sie es wollen Anlegen, wie Sie es wollen. Erleben Sie Veranlagung neu. Flexible Lösungen, professionelles Management und hohe Transparenz: Das ist. Mit bieten Erste Bank und Sparkassen in
MehrGruppen-anmeldung VTF-Aktivprogramm 2011
Bildungswerk des Verbandes für Turnen und Freizeit e.v. Schäferkampsallee 1 20357 Hamburg Telefon: 040/4 19 08-277 Fax: 040/4 19 08-284 E-Mail: beigel@vtf-hamburg.de Internet: www.vtf-aktivprogramm.de
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrPrivatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text
Privatkunden Geschäftskunden _ 3 Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft im fair und klar Text Vertriebsentschädigungen Die Bank BSU bietet Ihren Kunden Anlagefonds an. Für diese Vertriebstätigkeit
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrStatut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg
Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über
MehrInvestitionen und Abschreibungen ab 2012
Investitionen und Abschreibungen ab 2012 1 Einleitung Per 1. Januar 2011 sind die neue Finanzverordnung und die neue Vollzugsverordnung in Kraft getreten. Für die Kirchgemeinden bedeutete dies, dass bereits
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2007 / Nr. 17 SICHERHEIT IM NETZ? Mehr Internetaktivität trotz wachsender Bedenken zur Datensicherheit Allensbach am Bodensee, Anfang November 2007.
MehrTYPO3 Tipps und Tricks
TYPO3 Tipps und Tricks Seiten als Shortcut. Hiermit ist gemeint, dass eine Oberseite direkt auf eine tiefere Unterseite verlinkt. Dies kann bei Themen ohne gesonderte Übersichtsseite hilfreich sein. Zum
MehrAbtretung eines Sparguthabens Abtretungserklärung
Abtretung eines Sparguthabens Bitte füllen Sie die Erklärung in Druckbuchstaben aus. 1. Kundin/Kunde Abtretungen von Kontoguthaben Minderjähriger an ihre gesetzlichen Vertreter bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen
MehrAbfallentsorgungsgebühren
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung
Mehr