Netzausbau für Erneuerbare Energie. Mehr Energie. Mehr Wirtschaft. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

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1 Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Netzausbau für Erneuerbare Energie Mehr Energie. Mehr Wirtschaft. SCHLESWIG-HOLSTEIN

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3 Netzausbau im Dialog Im Frühsommer 2011 wurde in Deutschland die Energiewende eingeleitet. Sie beruht auf einem breit getragenen gesellschaftlichen Konsens und beinhaltet, dass Deutschland schrittweise bis 2022 und damit früher als geplant aus der Kernenergie aussteigen wird. Zugleich wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt und die Energieeinsparung und Energieeffizienz forciert. Die Umsetzung dieser Energiewende in Deutschland ist eine gewaltige Kraftanstrengung, und sie wird ohne Norddeutschland und ohne Schleswig-Holstein nicht gelingen. Hier im Norden sind die windreichen Küsten. Hier hat die Ausweisung von circa 1,5 Prozent der Landesfläche als Windeignungsfläche dazu geführt, dass bis 2015 mit einem Windenergiepotenzial von Megawatt an installierter Leistung allein an Land gerechnet wird. Das ist drei Mal so viel wie bislang. Hinzu kommen MW installierte Windenergieleistung für Windparks offshore, die schon heute genehmigt sind. Ziel ist, bis 2020 rund acht bis zehn Prozent des deutschen Strombedarfs mit Erneuerbaren Energien aus Schleswig-Holstein zu decken. Doch ohne den Ausbau des Stromnetzes kann der Windstrom aus Schleswig-Holstein nicht zu den Verbraucherschwerpunkten in der Mitte und im Süden Deutschlands abtransportiert werden. Dabei ist auch klar, dass die Energiewende nur mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. In diesem Heft sind für Sie grundlegende Informationen zum Ausbau des Stromnetzes in Schleswig-Holstein zusammengefasst. Jost de Jager Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

4 Ein Umspannwerk im Bau: Reinsbüttel (Kreis Dithmarschen) Foto: Schleswig-Holstein Netz AG Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein 5 Beschleunigungsvereinbarung 7 Vorgezogene Bürgerbeteiligung 8 Zeitplan 10 4

5 Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein Die Betreiber des Stromnetzes in Schleswig-Holstein rechnen ausgehend von der Ausweisung von circa 1,5 Prozent der Landesfläche als Windeignungsfläche bis 2015 mit einem Windenergiepotenzial in Schleswig- Holstein von Megawatt an installierter Leistung allein onshore. Um die enormen Mengen Windenergie, die prognostiziert werden, abtransportieren zu können, ist der Ausbau des Stromnetzes zwingende Voraussetzung. Für ein koordiniertes Vorgehen beim Netzausbau wurde im Herbst 2010 die Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, den Ausbau des Stromnetzes im Land zügig voran zu bringen. An der Netzentwicklungsinitiative sind bislang beteiligt: die Netzbetreiber TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, E.ON Netz GmbH, Schleswig-Holstein Netz AG, die ARGE Netz GmbH & Co. KG, der Bundesverband Windenergie / Landesbüro Schleswig-Holstein, der Bundesverband Erneuerbare Energien, der Schleswig- Holsteinische Gemeindetag, der Städteverband Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Landkreistag sowie das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein. Seit Juni 2011 sind auch die ersten Kreise, die vom Netzausbau besonders betroffen sind, der Initiative angeschlossen. 5

6 Betreiber des Stromnetzes Das Stromnetz in Deutschland gehört anders als das Straßennetz nicht Bund, Land oder Kreisen, sondern privaten Unternehmen. Dabei sind je nach Netzebene unterschiedliche Netzbetreiber verantwortlich. So wird die Höchstspannungsebene in Schleswig-Holstein von den Unternehmen TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH betrieben. Die Hochspannungsebene liegt in Schleswig-Holstein im Wesentlichen in der Hand von E.ON Netz GmbH. Die Ebene der Mittel- und Niederspannung wird in der Fläche weitgehend von der Schleswig-Holstein Netz AG, aber auch von regionalen Stadt- und Gemeindewerken betrieben. 6

7 Beschleunigungsvereinbarung Im August 2011 wurde im Rahmen der Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein eine Beschleunigungsvereinbarung zwischen Netzbetreibern, Land und den vom Netzausbau besonders betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg an der Westküste sowie Ostholstein und Plön an der Ostküste geschlossen. Um den Netzausbau schnellstmöglich voranzubringen, verpflichten sich die Beteiligten, gemeinschaftlich die notwendigen Schritte eng abzustimmen und notwendige Vorleistungen zu erbringen. Dazu gehört unter anderem auch, vor Beginn der förmlichen Verwaltungsverfahren einen Dialog- und Kommunikationsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern einzuleiten. Durch die Vereinbarung bleiben die gesetzlichen Pflichten und Aufgaben unberührt. Im Umspannwerk Foto: Schleswig-Holstein Netz AG 7

8 110 kv-leitung und Windräder Foto: E.ON Netz GmbH Vorgezogene Bürgerbeteiligung Schleswig-Holstein geht neue Wege in der Bürgerbeteiligung. Deutlich vor Beginn der behördlichen Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Stromnetzes werden die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen in die Planungen einbezogen. Dazu finden seit September 2011 Regionalkonferenzen an West- und Ostküste statt, in denen die Planungen in einem sehr frühen Stadium vorgestellt und diskutiert werden. Entscheidend dabei ist, dass noch keine konkreten Linien für Stromleitungen feststehen, sondern zunächst alternative Trassenkorridore von etwa einem Kilometer Breite. Innerhalb dieser Gebiete wird nach möglichen Linien gesucht. 8

9 Ziel der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mit Informationen aus erster Hand zu versorgen. Die Rückmeldungen aus den Veranstaltungen oder im Nachgang dazu, erlauben den Netzbetreibern, ihre Planungen weiter zu verfeinern und mögliche Konfliktbereiche in einem sehr frühen Stadium zu berücksichtigen. Wenn dies so frühzeitig geschieht, spart das im späteren Verfahren Zeit und Mühe bei allen Beteiligten. Der Vorteil liegt insbesondere darin, dass Ideen und Pläne vor den offiziellen Verfahren noch leichter angepasst und damit Anregungen aufgenommen werden können, ohne formal festgeschriebene Schritte und Fristen einhalten zu müssen. Häufig gestellte Fragen können zudem aufgearbeitet und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt und vertiefende Veranstaltungen zu bestimmten Themenbereichen angeboten werden. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, im späteren Planfeststellungsverfahren Einwendungen vorzutragen und die eigenen Interessen zu vertreten, sind hiervon nicht berührt. Sie bestehen unabhängig davon, ob sich jemand im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zu Wort meldet oder nicht. lautet die zentrale Internetadresse zum Netzausbau in Schleswig-Holstein. Hier sind grundlegende Informationen zusammen gestellt. Von hier führen Links zu den Netzbetreibern aber auch zu den Kreisen, soweit sie Informationen zum Netzausbau anbieten. 9

10 Zeitplan Nach dem Beginn der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Herbst 2011 sollen im Laufe des Jahres 2012 die Genehmigungsunterlagen für den ersten Abschnitt der 380 kv-leitung in Dithmarschen von TenneT TSO GmbH erstellt werden. Der erste Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist für 2013 vorgesehen. Bei einem geschätzten Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren für das Planfeststellungsverfahren, das die Raumordnungsaspekte mit berücksichtigt, kann ab dem Jahr 2015 auf dem ersten Abschnitt mit dem Bau begonnen werden. Der Zeitplan beruht darauf, dass die in der Beschleunigungsvereinbarung getroffenen Vereinbarungen von allen Beteiligten eingehalten werden. Baugrunduntersuchungen für den Bau der 110 kv-freileitung Brek - lum - Flensburg im Frühjahr 2010 Foto: E.ON Netz GmbH 10

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12 Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94, Kiel Redaktion: Birgit Einfeldt Telefon: ISSN Dezember 2011 Die Landesregierung im Internet: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Titelbild: Bau eines 380 kv-mastes, Foto: TenneT TSO GmbH Umschlaginnenseiten: 380 kv-mast, Foto: TenneT TSO GmbH Mehr Energie. Mehr Wirtschaft. SCHLESWIG-HOLSTEIN schleswig-holstein.de

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