Ausbildungs- und Prüfungsplan für die Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister. Erster Teil: Ausbildungsplan zum Forstwirtschaftsmeister
|
|
- Josef Bruhn
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage B 12 06/92 Ausbildungs- und Prüfungsplan für die Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister Erster Teil: Ausbildungsplan zum Forstwirtschaftsmeister Ziel der Meisterprüfung Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, nachstehend angeführte Aufgaben eines Forstwirtschaftsmeisters als Fach- und Führungskraft in einem forstwirtschaftlichen Betrieb wahrzunehmen. Im produktionstechnischen Bereich ist auf die Interessen des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege Bedacht zu nehmen. Im Bereich der Betriebs- und Unternehmensführung soll das unternehmerische, marktorientierte Denken unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund stehen. Die Fertigkeiten sollen nicht nur beherrscht, sondern nach methodischen und didaktischen Grundsätzen einem Lehrling vermittelt werden können. I. Fachspezifischer Teil 1. Forstliche Produktion 1.1. Standortskunde a) Klima Klimafaktoren und ihr Einfluss auf das Pflanzenwachstum Bodenklima Witterungsschäden und deren Verhütung Wetterstation b) Boden Bodenarten und ihre Eigenschaften Humusarten Der Waldboden und seine Nährquellen Nährstoffkreislauf Standortsanzeiger c) Lage Exposition, Wuchsgebiete, Wuchsbezirke, Höhenstufen d) Waldgesellschaften Lebensgemeinschaft Wald (Waldtypen) Aufbau und Leben der Pflanzen (Zellenaufbau, Assimilation, Atmung, Verdunstung, Nährstoffaufnahme, Holzwachstum, Holzaufbau) Die wichtigsten Baumarten (Ansprüche, Samen, Knospen, Blätter, Nadeln, Rinde, Wuchsformen) e) Ökologie und Umweltschutz Natur und Mensch ökologische Prinzipien, Kreisläufe und Regelsysteme, biologisches Gleichgewicht
2 2 Bedeutung des Waldes Auswirkungen der Waldbewirtschaftung Gefährdung der Lebensgrundlagen Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft 1.2. Waldbau a) Bestandesbegründung Verjüngung des Waldes: Naturverjüngung Künstliche Verjüngung, Betriebsformen, Forstpflanzenproduktion Verjüngungsziel Bestockungsziel, Baumartenwahl, Kulturvorbereitung Pflanzenbeurteilung und Pflanzenbehandlung Aufforstungsmethoden Geräte, Pflanzverbände Startdüngung, Kulturdüngung b) Waldpflege Kulturpflege (Nachbesserung und Ergänzung, Kulturdüngung, Kulturschutz) Jungwuchspflege (Mischungsregelung, Stammzahlreduktion, Steilrandbeseitigung) Durchforstung Wertästung Walddüngung c) Organisation und Planung von waldbaulichen Maßnahmen Betriebswirtschaftliche Überlegungen (Zeitaufwand, Kosten, Erfolg) 1.3. Forstschutz Schutz gegen biotische und abiotische Schäden Biologischer Forstschutz Schutz vor Wildschäden, Weidevieh Nützliche Insekten, Ameisenschutz, Vogelschutz Waldschäden durch Luftschadstoffe: Ursachen, Wirkungen, Maßnahmen 1.4. Forstliche Nebennutzungen Jagd-, Wildbewirtschaftung (Zusammenhänge Wald und Wild) Freizeit, Erholung und Tourismus Christbaum- und Schmuckreisiggewinnung u.a. Fertigkeiten: Erkennen von Bodenarten Erkennen von Humusarten Erkennen der Standortsanzeiger Erkennen der Baumarten an Samen, Früchten, Knospen, Blättern, Nadeln, Holz, Rinde, Wuchsformen Erkennen von Keimlingen, Sämlingen und verschulten Forstpflanzen Erklären von Anerkennungszeichen bei Forstpflanzen und Samen Erkennung der Qualitätsmerkmale von Forstpflanzen Durchführung von Vorbereitungsarbeiten für die Verjüngung Standortgerechte Baumartenwahl Erstellen eines Aufforstungsplanes Durchführung einer Mischwaldbegründung mit entsprechenden Pflanzverbänden und Mischungsformen Durchführung der Kulturdüngung Erstellung eines Düngeplanes
3 3 Durchführung der Standraum- und Mischwuchsregulierung Auszeige und Anlage von Rückegassen Durchführung einer Durchforstungsauszeige Erkennen der wichtigsten Schadbilder von biotischen und abiotischen Schäden an Einzelpflanzen und Beständen Anwendung von Forstschutzmitteln Anlage von Kontroll- und Fangbäumen Durchführung von praktischer Schädlingsbekämpfung Sämtliche Fertigkeiten sollen unter Beachtung der Arbeitstechnik und Unfallverhütung durchgeführt werden. 2. Waldarbeit 2.1. Arbeitssysteme im Schwach- und Starkholz (nicht-, teil-, hoch- und vollmechanisiert) Arbeitsverfahren Arbeitsorganisation Methodische Arbeit Betriebliche Anwendung und Vermittlung 2.2. Holzbringung Rationelle und schonende Bringung des Holzes Arbeitsauftrag Betriebsordnung Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Bringungsverfahren Kosten Voraussetzung für eine rationelle Bringung Schwerkraftrückung Pferde- und Schlepperrückung Seilbringung: Systeme, Planung, Trassierung, Berechnung Luftbringung 2.3. Holzausformung Ausformung von Rundholz zur Erzielung eines bestmöglichen Erlöses Ausformungs- und Sortierungsbestimmungen von Rund- und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen 2.4. Holzmessen Die richtige Holzabmaß, deren Berechnung und Umrechnungen Elektronische Holzvermessung, Gewichtsvermessung Messfehler: Ursachen Folgen Maß- und Massenschätzungen Aufschreibungen, Kontrollen Fertigkeiten: Durchführung der Fällung, Aufarbeitung, Rückung, Bringung und Lagerung im Schwach- und Starkholz; auch unter erschwerten Verhältnissen mit und ohne Maschineneinsatz unter Beachtung des Arbeitsablaufes Erstellen eines Arbeitsorganisationsplanes Erstellen eines Maschineneinsatzplanes Erstellen von Arbeitsaufträgen Durchführung von Arbeitsunterweisungen Trassieren von Rückegassen und Seillinien Stützenbau für forstliche Seilbringungsanlagen
4 4 Aufbau, Betrieb und Wartung einer forstlichen Seilbringungsanlage Praktische Handhabung der Österreichischen Holzhandelsusancen Durchführung einer optimalen Holzausformung Richtige Handhabung der Holzmessgeräte Durchführung einer Holzabmaß Praktische Handhabung von Kubierungs- und Umrechnungstabellen Sämtliche Fertigkeiten sind unter Beachtung der Unfallverhütung durchzuführen. 3. Forstmaschinen und geräte 3.1. Werkzeuge, Geräte, Maschinen Grundbegriffe der Mechanik, Hydraulik, Funksteuerung Forstwerkzeuge und Geräte zur Schlägerung, Rückung und Bringung Maschinen zur Holzernte: Universaltraktoren und Spezialschlepper Seilwinden zum Bodenzug Forstliche Seilbringungsanlagen Vollerntemaschinen Spalt- und Hackmaschinen Maschinen für den Forststraßenbau Sägewerksmaschinen 3.2. Maschineneinsatz Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten der in der Forstwirtschaft gebräuchlichen Geräte und Maschinen 3.3. Forsterschließung Gesetzliche Grundlagen Grundsätze der Trassierung Instandhaltung und Instandsetzung von Forststraßen, zugehöriger Objekte und Rückeeinrichtungen Wegedichte Entwässerungseinrichtungen Böschungssicherung Kosten von Bau und Erhaltung von Forsterschließungen 3.4. Wildbach- und Lawinenverbauung Begriffe aus der Wildbach- und Lawinenverbauung Fertigkeiten: Wartung der gebräuchlichsten Werkzeuge, Geräte und Forstmaschinen Richtige Handhabung von Ersatzteillisten Durchführung von Kleinreparaturen Praktische Führung und Auswertung von Maschinenbüchern Sämtliche Fertigkeiten sind unter Beachtung der Unfallverhütung durchzuführen.
5 5 4. Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit 4.1. Arbeitsgestaltung Leitbild Möglichkeiten 4.2. Grundlagen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Berufskrankheiten Berufsturnen Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften aus der Landarbeitsordnung Betriebsvereinbarungen Regeln der Technik Normen Gesetzliche Bestimmungen und Haftung 4.3. Erste Hilfe Auffrischung des Erste Hilfe-Grundkurses Absolvierung des Erste Hilfe-Kurses zum Erlangen der Giftbezugslizenz (derzeit 4 Stunden) Erste Hilfe-Maßnahmen bei Forstunfällen (einschließlich Einsatz von Notarzthubschrauber) Fertigkeiten: Erkennen von Unfallgefahren Beherrschung einer sicheren Arbeitsweise bei allen anfallenden Waldarbeiten Verhalten in Notfällen lebensrettende Sofortmaßnahmen Erstversorgung, Bergung, richtige Lagerung und Transport von Verletzten II. Betriebs- und Unternehmensführung 1. Forstliche Betriebswirtschaft und Buchführung 1.1. Allgemeine Betriebswirtschaft Fachausdrücke Kosten: Arten und Gliederung, Kostenverhalten, wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten Kostenrechnung, Kostenkalkulation, Kostenvergleich Betriebserfolg, landwirtschaftliches Einkommen Betriebliche Kennzahlen Investitions- und Finanzierungsplanung Versicherungen (Risiko) Zu- und Nebenerwerb, Akkordantentätigkeit 1.2. Forstliche Betriebswirtschaft Forstliche Betriebsführung Gesetzliche Bestimmungen Entlohnungssysteme Verakkordierungsunterlagen
6 6 Deckungsbeitragsrechnung Einheitsbewertung Waldbewertung Forstliche Förderung 1.3. Waldwirtschaftsplan Ertragskundliche Grundlagen Standorts- und Bestandesbeschreibung Flächenermittlung Baumhöhen- und Neigungsmessung Ertragstafeln und Sortentafeln Massenermittlung (Vorrat, Zuwachs) Hiebssatzermittlung Waldbauliche Planung Waldpflegeplan Bestandeskarte Steuerliche Kennziffern 1.4. Buchführung und Lohnverrechnung Führung der notwendigen Aufzeichnungen Aufgaben, Bedeutung der Buchführung Rechtliche Bestimmungen Inventur Doppelte Buchführung Analyse und Auswertung der Buchführung Lohnverrechnung 1.5. Berufliches Rechnen Kaufmännisches Rechnen Kostenberechnung für verschiedene Verjüngungsverfahren Kostenkalkulation für Waldpflegemaßnahmen Kostenvergleich für Holzernteverfahren Maschinenkostenkalkulation Rechenvorgänge bei der Holzmassenermittlung Berechnung von Zeitvorgaben für die Verakkordierung Akkord- und Lohnabrechnung 2. Wirtschaftskunde und Forstliche Marktlehre 2.1. Holzmarktlehre Begriffe Holzmärkte, Sägerundholz, Schnittholz, Industrieholz Rechtsgrundlagen für Holzgeschäfte Schlussbrief und andere wichtige Dokumente Bezahlungsarten Gewährleistungsanspruch Marketing: Grundlagen der Preispolitik Preisbildung in der Praxis Holzwerbung 2.2. Holzverarbeitung Verwendungsbereiche der einheimischen Holzarten Neue Entwicklungen in der Holzverwendung (Marktnischen)
7 7 Eigenschaften des Rohstoffes Holz Be- und Verarbeitung in Säge-, Papier- und Plattenindustrie Holz als Brennstoff Holzleimbau 2.3. Schriftverkehr Kaufmännischer Schriftverkehr Waren- und Zahlungsverkehr Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten Fertigkeiten: Durchführung von Arbeitsunterweisungen Durchführung einer Einheitsbewertung im Kleinst- und Kleinwald Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes Durchführung einer Kostenkalkulation für waldbauliche Maßnahmen Durchführung eines Kostenvergleichs Erfolgskontrolle Verakkordierung von Forstarbeiten Erstellung eines Betriebsabrechnungsbogens Durchführung einer Lohnverrechnung 3. Rechts- und Steuerkunde 1. Rechtskunde Allgemeines Begriff und Wesen des Rechtes Aufbau der Rechtsordnung Arten von Rechtsvorschriften Grundbegriffe aus dem Privatrecht Personenrecht: Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit / Sachwalterschaft Natürliche und juristische Personen Familienrecht: Erbrecht: Sachenrecht: Eherecht Scheidung Eheliches Güterrecht (Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Ehepakte) Eltern- und Kindesrecht Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag Bäuerliche Sondererbfolge (Anerbengesetz) Besitz und Eigentum Grundbuch Pfandrecht Dienstbarkeiten und Reallasten Ersitzung von Rechten
8 8 Schuldrecht: Schuldverhältnis und Rechtsgeschäft Allgemeines Vertragsrecht Einzelne Vertragstypen (Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht-, Leih-, Darlehens-, Dienst-, Werks- und Übergabsvertrag) Vertragserfüllung und Gewährleistung Verjährung Landpachtgesetz Konsumentenschutz Schadenersatz Wertpapierrecht Für die Land- und Forstwirtschaft wichtige Bestimmungen aus: Wasserrechtsgesetz Gewerbeordnung Straßenverkehrsordnung Raumordnungs- und Baurechtsgesetz Grundverkehrsgesetz Flurverfassung Güter- und Seilwegegesetz Forstgesetz Jagdgesetz 2. Arbeits- und Sozialrecht Wichtige Vorschriften des Landarbeitsrechtes, wie Landarbeitsordnung, Kollektivvertrag, Dienstvertrag, Entlohnung, Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen, Urlaubsanspruch, Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung, Beendigung des Dienstverhältnisses (Probedienstverhältnis), Kündigung, Entlassung, Abfertigung, Dienstnehmerschutz und Unfallverhütung, Lehrlingswesen Versicherungs-, Melde- und Beitragspflicht Leistungen in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung Leistungen nach dem Betriebshilfegesetz Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosen-, Karenzurlaubsgeld, Notstandshilfe Arbeitsmarktförderungsgesetz Beihilfen Familienlastenausgleichsgesetz 3. Steuerkunde Allgemeines über Steuern und Abgaben Zweck und Bedeutung der Steuern und Abgaben Steuererklärung Rechtsmittelverfahren, Fristen Zahlungserleichterungen Finanzstrafrecht Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuern
9 9 Steuern, Gebühren und Abgaben: Einkommensteuer Einkommensteuerpauschalierung Lohnsteuer Umsatzsteuer Vermögenssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Einheitsbewertung, Grundsteuer und Grundsteuerzuschläge Grunderwerbssteuer Bodenwertabgabe Kraftfahrzeugsteuer Branntweinmonopol Getränkesteuer Alkoholsteuer Stempel- und Rechtsgebühren Kirchenbeitrag III. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung 1. Berufs- und Arbeitspädagogik Rechtliche Grundlagen Berufliche und schulische Bildungsgänge in der Land- und Forstwirtschaft Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung - Landarbeitsgesetz - Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz Wichtige Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen - Lehrberufe - Ausbildung zum Facharbeiter - Ausbildung zum Meister - Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Organisation der Erwachsenenbildung Pädagogische Grundlagen Wesentliche Verhaltensweisen der Menschen in Familie, Betrieb und Gesellschaft Entwicklung und Verhalten des Jugendlichen Planung der Ausbildung Rationelle Arbeitsmethoden Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsanweisungen und Arbeitsunterweisungen Führungsstile Gesprächsverhalten in schwierigen Situationen Lernpsychologische Erkenntnisse für die Ausbildung Leistungsmaßstäbe und Methoden der Leistungsbewertung Motivation Lebenskunde Eigenständiges Denken und Handeln Konfliktfähigkeit und Konfliktbewältigung Erleben der eigenen Fähigkeiten und Grenzen Kommunikation
10 10 Werten lernen Sinnfrage des Lebens Generationskonflikte Rollenbilder in der Familie Rollenbilder im Wandel Fertigkeiten: Beherrschung der richtigen Führung und Behandlung der Mitarbeiter Arbeitsverteilung entsprechend der Eignung und Beurteilung von Mitarbeitern Methoden zur Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen Arbeitsanweisung und Arbeitsunterweisung Arbeitsplanerstellung 2. Politische Bildung 1. Standeskunde Bedeutung und Situation der Land- und Forstwirtschaft in Österreich Gesetzliche Berufsvertretungen (Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer) Organisation zur Vertretung und Förderung der Land- und Forstwirtschaft (Präsidentenkonferenz, Landarbeiterkammertag) Freie Berufsvertretungen Sonstige wichtige Interessenvertretungen in Österreich Ländliches Fortbildungsinstitut Genossenschaftswesen Geschichte des Genossenschaftswesens Grundgedanke des Genossenschaftswesens Aufbau des Genossenschaftswesens Genossenschaftswesen in Österreich 2. Staatsbürgerkunde Grundlagen und Wesensmerkmale des Staates Staats- und Regierungsformen Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert Grundzüge der österreichischen Verfassung einschließlich der Grund- und Freiheitsrechte Die Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und der Länder Die Gemeinden Kontrolle der Verwaltung Die Gerichtsbarkeit Die für die Land- und Forstwirtschaft bedeutsamen Organisationen Überstaatliche Organisationen in Europa und in der Welt (UNO, EU, EG, EWR, GATT)
11 11 3. Agrarpolitik Österreichische Agrarpolitik: Funktionen der Land- und Forstwirtschaft Begriffe der Agrarpolitik Ziele der Agrarpolitik Träger der Agrarpolitik Maßnahmen und Instrumente der Agrarpolitik Agrarpolitische Denkrichtungen Zahlen über Österreichs Land- und Forstwirtschaft Geschichte der Agrarpolitik Internationale Agrarpolitik: Aktuelle internationale Agrarpolitik Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaften
12 12 Zweiter Teil: Prüfungsplan zum Forstwirtschaftsmeister Prüfungsgegenstände I. Fachspezifischer Teil 1. Forstliche Produktion 2. Waldarbeit 3. Forstmaschinen und geräte 4. Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit II. Betriebs- und Unternehmensführung 1. Forstliche Betriebswirtschaft und Buchführung 2. Wirtschaftskunde und forstliche Marktlehre 3. Rechts- und Steuerkunde Hausarbeit: 4. Betriebsplanung und Buchführung III. Berufsbildung und Mitarbeiterführung 1. Berufs- und Arbeitspädagogik 2. Politische Bildung Prüfungsplan Theoretische Prüfung: Mündliche Prüfung: Forstliche Produktion Waldarbeit Forstmaschinen und geräte Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit Forstliche Betriebswirtschaft und Buchführung Wirtschaftskunde und forstliche Marktlehre Berufs- und Arbeitspädagogik Politische Bildung Schriftliche Prüfung Rechts- und Steuerkunde Betriebsplanung Hausarbeit: Betriebsplanung (Waldwirtschaftsplan) und Buchführung Praktische Prüfung: Forstliche Produktion Waldarbeit Forstmaschinen und geräte Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit Berufs- und Arbeitspädagogik
13 13
B 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T
B 13/II 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T a ) W i r t s c h a f t s k u n d e m i t S c h r i f t
der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt
Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten
Der Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
Forstliches Kursprogramm 2015-2016
Forstliches Kursprogramm 2015-2016 1. Facharbeiterausbildung Forstfacharbeiterkurse - Anschlusslehre NÖ Nord: Edelhof A-Forstliche Produktion 5.-9. Oktober 2015 B-Maschinen- und Baukunde 2.-6. November
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing
über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
Ausbildungsbetrieb: Auszubildende(r): Ausbildungszeit von: bis:
Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages Ausbildungsbetrieb: Fachkraft im Gastgewerbe / Bereich Küche Auszubildende(r): Ausbildungszeit
Ausbildung Meister/in der Landwirtschaft Eine Information der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Ausbildung Meister/in der Landwirtschaft Eine Information der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Seite 1 Vorwort: Die Qualifizierung zum Meister ist nach wie
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Hauptsitz Heinrichstraße 17/19 36037 Fulda Niederlassung Langenfelder Str. 15 36433 Bad Salzungen ( 0 66 1-97 79-0 Fax 0 66 1-97 79-22 Mail gm@gebhardtmoritz.de
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Straßenbauer / Straßenbauerin
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Straßenbauer / Straßenbauerin Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:...
INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)
INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel /010 Gegenstand der Berufsausbildung 1. Der Ausbildungsbetrieb 1.1 Struktur, Stellung
Servicefahrer Servicefahrerin Ausbildungsrahmenplan
Servicefahrer Servicefahrerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 Nr. 1) 1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Nr. 1.1) 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Fachbereich: Tourismus, Dienstleistung
POLYTECHNISCHE SCHULE DORNBIRN Unser Leitbild Wir sehen es als unsere Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern die uns anvertrauten Jugendlichen bestmöglich auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben
c) Wie hoch ist der Holzverbrauch in der BRD je Einwohner in m³ pro Jahr?
-- Vorname, Name - - Klasse lich... Der Wald ist für den Menschen lebensnotwendig. a) Nennen Sie drei Schutzfunktionen des Waldes. b) Wie viele m³ Holz werden im Durchschnitt je ha und Jahr in Bayern eingeschlagen?
Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Informationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Metall- und Kunststofftechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20.
Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011
über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen
Vorbereitungslehrgang FacharbeiterIn Landwirtschaft & ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Vorbereitungslehrgang FacharbeiterIn Landwirtschaft & ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Vorbereitungslehrgang FacharbeiterIn Landwirtschaft In 4 Blöcken von 1,5 Tagen bis Weihnachten Vorbereitungslehrgang
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium
Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen
Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
Lehrplankonzept Münster, März 2007
Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e.v. Rheinische Landfrauenvereinigung e.v. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Lehrplankonzept Münster, März 2007 Lehrplan 2007 ABFF_ Stand Juli 2007.DOC
Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch
Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt
Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg
Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Transportgeräteführer / -in Einsatzbereich: Lager / Logistik Zielstellung: Nach erfolgreichem Abschluss
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
E V A L U A T I O N Kompetenzorientierte Berufsausbildung. J. Fenz, Jänner 2014
E V A L U A T I O N Kompetenzorientierte Berufsausbildung J. Fenz, Jänner 2014 ZIELE DER EVALUATIONSSTUDIE Betrachtung und Wirkung des kompetenzorientierten Unterrichtes an der Berufsschule Eisenstadt.
1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?
FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf
Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011
Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011 Landesverband Rheinland-Pfalz - Saarland Bäuerliche Interessen vertreten! Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft, Ergänzungsangebote Betriebswirtschaftslehre
Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft, Ergänzungsangebote Betriebswirtschaftslehre Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft, Ergänzungsangebote Vorbemerkungen Den
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
Arbeitspapieren des Abschlussprüfers
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
Europass in Wiener Schulen
Europass in Wiener Schulen 7. Ideen in die Tat umsetzen nicht teilweise sehr gut ausgezeichnet 0, 0 0 % 7.. Ich kann eine Ideensammlung erstellen und diese z.b. in einem Innovations-Sparbuch festhalten.
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
Selbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
Textgegenüberstellung
876 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 8 Schlussbestimmungen zu Art. 7 des Arbeits- und Sozialrechts- Änderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 139 (54. Novelle) Textgegenüberstellung
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages
Menschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar
STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf
Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing
über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
U R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-
Sachliche und zeitliche Gliederung der. - Anlage zum - Landesverwaltung und Kommunalverwaltung
Sachliche und zeitliche Gliederung der - Anlage zum - Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Verwaltungsfachangestellte/r Landesverwaltung und Kommunalverwaltung Ausbildender: Ausbildungsstätte: Verantwortlicher
Meisterausbildung Obstverarbeitung
Meisterausbildung Obstverarbeitung Diese Meisterausbildung stellt eine Form der Obstbaumeisterausbildung dar, die den Schwerpunkt Obstverarbeitung fokussiert. Zielgruppe: Obstbaufacharbeiter, Landw. Facharbeiter,
Wörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?
E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen
Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste
Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Sie wollen Berufskraftfahrer ausbilden? Keine Ausbildung möglich Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Alle Fertigkeiten und Kenntnisse
Die UAW-MN auf dem Weg pädagogische Arbeit messbar zu machen
Inhaltsverzeichnis Information Aufgabe der Leitung Messbarkeit Mein Ansatz Vorgehensweise Rehaplanung Messpunkte Rehaplanung Erste Erkenntnisse / Erste Veränderungen Fragen Persönliches Fazit Abschluss
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3
Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3 Anlage 2.2.3 zur KAO Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikanten und -praktikantinnen
Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV
Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
Ausbildungs- und Prüfungsplan für die Ausbildung zum Forstfacharbeiter. Erster Teil: Ausbildungsplan zum Forstfacharbeiter
Anlage A 12 06/92 Ausbildungs- und Prüfungsplan für die Ausbildung zum Forstfacharbeiter Erster Teil: Ausbildungsplan zum Forstfacharbeiter Ziel der Ausbildung zum Forstfacharbeiter ist die Erlangung nachstehender
Workshop: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle als Kernqualifikation - aus Sicht der Betriebe
Workshop: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle als Kernqualifikation - aus Sicht der Betriebe BiBB-Fachtagung Kaufmännische Berufe zwischen Theorie und Ordnungspraxis /Bonn, 14. Nov. 2012 Monika Bergmann,
(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
2412 Akademie Arbeitsrecht
Warum Sie die Akademie Arbeitsrecht besuchen sollen: Das Arbeitsrecht ist durch Gesetze und Rechtsprechung in vielen Bereichen einem ständigen Wandel unterworfen und zählt zu den komplexesten Rechtsbereichen
AUSBILDUNG DER EINSTIEG ZUM AUFSTIEG
AUSBILDUNG DER EINSTIEG ZUM AUFSTIEG Inhalt Duale Berufsausbildung Die Rolle der IHK Berlin in der Berufsausbildung Karriere mit Lehre: Die IHK-Aufstiegsfortbildung Duale Berufsausbildung Geschichtliche
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
Wirtschaft und Recht mit Übungen. Fachschule für Organisation und Führung. Schuljahr 1 und 2. Wirtschaft und Recht mit Übungen 1
Wirtschaft und Recht mit Übungen 1 Fachschule für Organisation und Führung Wirtschaft und Recht mit Übungen Schuljahr 1 und 2 2 Wirtschaft und Recht mit Übungen Vorbemerkungen Im Fach Wirtschaft und Recht
Controller Doppik Sachsen - kompakt
CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.
Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt
Wir investieren in die Zukunft! Wir bilden aus! Tief- und Straßenbau
Wir investieren in die Zukunft! Wir bilden aus! Tief- und Straßenbau Qualifizierte Ausbildung junger Menschen Qualifizierte Weiterbildung der Mitarbeiter Tiefbaufacharbeiter/in Hast du erst einmal einen
Informationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom
6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung vom 21. August 1997
Elektroniker / Elektronikerin Berufsbeschreibung Elektroniker und Elektronikerinnen entwickeln und realisieren in Zusammenarbeit mit andern Fachleuten elektronische Schaltungen oder Computerprogramme.
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
Schon immer gern mitgemischt?
Schon immer gern mitgemischt? Make great things happen Perspektiven für Schüler die produktionstechnischen Berufe Willkommen bei Merck Qualität geht in Serie: die produktionstechnischen Berufe Du interessierst
Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013
Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen 2003-2013 Quelle: Tabelle: Amt für Gemeinden Kanton St.Gallen: Gemeindenfinanzstatistik Aufwand und Ertrag Hinweis:
Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen
Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Seite 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite 2 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite
Das alles leistet der Wald
Das alles leistet der Wald Im Wald wächst nicht nur Holz. Er leistet für uns Menschen noch viel mehr und das kostenlos. Lawinenschutz Erzeugung von Sauerstoff Luftreinigung Lärmschutz Lebensraum Erholungsraum
Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998
Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg
Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Zehn Empfehlungen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit im Betrieb Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte Die Verhütung
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Erfahrungen der Privatisierung von landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland
Erfahrungen der Privatisierung von landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland Strategien zur Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in Russland (bisher ungenutzte Flächen) Deutsch-Russischer
1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
1. Abschnitt Berufsbild. Eingangsformel. 1 Berufsbild. SchriSeMstrV. Ausfertigungsdatum: 13.06.1995. Vollzitat:
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk (Schriftsetzermeisterverordnung
Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN
Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden