Flüchtlinge und Asylsuchende Häufig gestellte Fragen

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Integrationsbeauftragter

2 1 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, weltweite Konflikte und Krisen führen dazu, dass Flüchtlinge und Asylsuchende zunehmend eine neue Heimat in Deutschland suchen. Die Organisation des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine große Herausforderung, der wir uns auch in Berlin-Mitte stellen wollen, die wir aber nicht ohne Ihre Mithilfe meistern können. Uns erreichen viele Fragen. Woher kommen die Flüchtlinge? Wer darf bleiben? Wie ist die Unterbringung geregelt? Und viele mehr. Wir möchten Sie über die Hintergründe zum Asylverfahren informieren, Ihnen zeigen, wie die Flüchtlingsarbeit im Bezirk organisiert ist, was das Bezirksamt tut und welche Herausforderungen wir noch angehen müssen. Wir stellen allerdings auch viel Bereitschaft zur Unterstützung durch die Bevölkerung fest. Das freut uns. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten auch Informationen zu den Unterkünften und Kontaktdaten für Ihr Engagement. Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Stephan Winkelhöfer Integrationsbeauftragter Wir heißen Flüchtlinge und Asylsuchende willkommen in Mitte! Wir sind stolz auf unser Grundgesetz und auf das Asylrecht, das darin verankert ist. Wir sehen es als unsere Pflicht als StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir streben es perspektivisch an, dass Flüchtlinge in möglichst kleinen Gruppen oder in Mietwohnungen in allen Teilen Berlins leben. Wir erwarten von den Flüchtlingen, dass diese die Grundsätze des Zusammenlebens respektieren. Dazu gehören religiöse Toleranz und die Emanzipation der Frau. Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind in Mitte willkommen Fremdenfeindliche, Bezirksverordnetenversammlung rassistische und neofaschistische Mitte Äußerungen von Berlin lehnen wir ab. Entschließung vom (Auszug)

3 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 Hintergründe und Allgemeines... 3 Situation im Bezirk Mitte... 7 Häufige Fragen... 9 Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Herausgeber: Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin Redaktion: Integrationsbeauftragter integrationsbuero@ba-mitte.berlin.de Tel.: (030) Fotonachweise: Bild S. 0: AMATHIEU/Fotolia.com, Bild S. 1: coramax/fotolia.com, Bild S. 3: Bobo/Fotolia.com, Bild S. 5 fotomek/fotolia.com, Bild S. 4: vege/fotolia.com, Bild S. 8: azertii02/fotolia.com, Bild S. 9 (oben): Art3D/Fotolia.com, Bild. 9 (unten): SenBJW, Bild S. 10 (oben): Christian Jung/Fotolia.com, Bild S. 10 (unten): DOC RABE MEDIA/Fotolia.com, Bild S. 11: Marco2811/Fotolia.com, Bild S. 12 (oben): Bezirksamt Mitte, Bild S. 12 (unten): PhotoSG/Fotolia.com, Bild S. 13 (oben): Anatoly Maslennikov/Fotolia.com, Bild S. 13 (unten): VRD/Fotolia.com, Bild S. 14 (oben): N-Media-Images/Fotolia.com, Bild S. 14 (unten): Web Buttons Inc/Fotolia.com Grafiken: Bezirksamt Mitte

4 3 Hintergründe und Allgemeines Was ist Asyl? Das Recht aus Asyl ist ein Menschenrecht und im deutschen Grundgesetz in Art. 16a geregelt. Es ist das einzige Grundrecht, das nur ausländischen Staatsangehörigen zusteht. Politisch Verfolgte können in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen aufgrund der politischen oder religiösen Überzeugung gezielt Rechtsverletzungen zufügt. Personen aus sog. sicheren Drittstaaten z.b. EU-Länder haben in der Regel keinen Asylanspruch. Art 16a (1) GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Notsituationen wie Armut gelten nicht als Asylgrund. Betroffene genießen jedoch häufig Flüchtlingsschutz (siehe S. 4). Wie läuft das Asylverfahren ab? Asylsuchende können ihr Grundrecht bei jeder Aufnahmeeinrichtung oder Polizeidienststelle geltend machen. Zuständig für die Prüfung des Asylbegehrens sind die jeweiligen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese hören den Asylsuchenden an und entscheiden über die Anerkennung. Die Verteilung auf die 16 Bundesländer erfolgt im Onlineverfahren EASY. Bei einer Verteilentscheidung für ein anderes Bundesland erhalten die Asylsuchenden Fahrkarten zum sog. Verteilort. Für die Dauer der Prüfung erhalten die Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung. Das Verfahren ist im Asylverfahrensgesetz geregelt. Ein Asylantrag bereits im Ausland etwa bei einer deutschen Botschaft ist nicht möglich Asylanträge bundesweit

5 4 Was ist Flüchtlingsschutz? Nur wenige Asylsuchende erhalten eine Anerkennung als Asylberechtigte. Bei begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung können Ausländer_ innen jedoch als Flüchtlinge anerkannt werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten dann eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und im Anschluss eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Oftmals erhalten Asylsuchende und Flüchtlinge, die keine Anerkennung erhalten haben, ebenfalls einen befristeten Aufenthalt, wenn im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden, z.b. Folter, Todesstrafe, willkürliche Gewalt, droht. Dies nennt man subsidiären Schutz. Sachentscheidungen 2014 in % 2,49 6,19 2,7 37,12 51,49 Ablehnung Abschiebeverbot subsidiärer Schutz Anerkennung Flüchtling Anerkennung Asyl Wo kommen die Flüchtlinge her und wie kommen sie nach Deutschland? Ein Großteil der Flüchtlinge kommt aus Regionen, die politisch instabil oder durch Bürgerkriege belastet sind, etwa Syrien, Ukraine, Irak, Afghanistan, Somalia oder Eritrea. Viele Menschen etwa aus Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien flüchten auch aufgrund der prekären Lebensumstände. Jeder Antrag wird jedoch individuell geprüft. Viele Asylbegehrende halten sich bereits legal in Deutschland auf (Visum). Häufig erfolgt die Einreise jedoch nicht legal. Die EU-Außengrenzen sind sehr stark überwacht. Mit Hilfe organisierter Fluchthelfer_innen ist es möglich, über verschiedene Fluchtrouten z.b. über das Mittelmeer nach Italien oder auf dem Landweg über die Türkei nach Europa einzureisen. Die Hauptherkunftsländer 2014 in % 53,3 4,5 22,7 5,3 7,6 9,9 Syrien Serbien Eritrea Afghanistan Albanien Sonstige Zuständigkeit für einen Asylantrag in der EU richtet sich nach der Dublin-III-Verordnung. Dies ist in der Regel der erste EU- Mitgliedstaat, den eine Person betreten hat. Für das Asylverfahren ist es allerdings unerheblich, ob der Grenzübertritt legal oder illegal erfolgt ist.

6 5 Welche Unterstützung erhalten Asylsuchende? Zuständig für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind die Bundesländer. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in der Turmstraße (Moabit). Da viele Menschen ihren Asylanspruch in Großstädten geltend machen - etwa 25% der in Deutschland Schutzsuchenden kommen in Berlin an - erfolgt eine Verteilung auf die einzelnen Bundesländer nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Dieser bemisst anhand der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen und unterbringen muss. Berlin ist danach für ca. 5% der Flüchtlinge zuständig. Das LAGeSo besteht aus einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) und einer Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA). Die Aufnahmeeinrichtung: Die Leistungsstelle nimmt die Personalien auf gewährt Leistungen zum berät zum Asylverfahren Lebensunterhalt (Unterkunft, klärt die Zuständigkeit und organisiert ggf. die Fahrt in ein Ernährung, Krankenhilfe, Bekleidung) anderes Bundesland Der Anspruch und die Leistungshöhe bemessen sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes: Die Verteilung auf die einzelnen Berliner Bezirke ist nicht geregelt und richtet sich nach den verfügbaren Unterkünften. In Berlin gibt es derzeit 54 Unterkünfte unterschiedlicher Größe und Qualität. Hierzu zählen neben Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Containerdörfern und den Traglufthallen im Poststadion auch Einrichtungen für besondere Zielgruppen Schutzbedürftige und unbegleitete Minderjährige. Können Asylsuchende auch eigenen Wohnraum anmieten? Ja. Asylsuchende sind allerdings verpflichtet bis zu drei Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung und danach in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu wohnen. Finden Sie eine eigene Wohnung, können Sie diese anstelle der GU beziehen. Dies ist i.d.r. auch kostengünstiger für das Land Berlin. In Berlin sind ca Berechtigte nach dem AsylbLG in eigenen Wohnungen untergebracht. Leider finden viele Asylsuchende und Flüchtlinge keine bezahlbaren Wohnungen und müssen auch nach der Anerkennung häufig in GU wohnen bleiben.

7 6 Wer organisiert die Unterbringung? Die Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge organisiert die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim LAGeSo. Die BUL schließt mit geeigneten Betreiber_innen Belegungsverträge ab. Die Betreiber_innen erhalten für die Unterbringung Pauschalen je Person, die vertraglich festgelegt sind. Die Betreiber_innen organisieren mit einem Team von Sozialarbeiter_innen, Kinderbetreuer_innen, Verwaltungskräften und Wachleuten das Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Team achtet auf die Einhaltung der Heimordnung, stellt die Essensversorgung sicher und unterstützt im Alltag. Da es kaum geeignete Objekte für die Unterbringung gibt, hat das LAGeSo eine sog. TaskForce2 eingerichtet, die leerstehende Immobilien der Bezirke sowie des Landes und des Bundes auf ihre Eignung als Flüchtlingsunterkunft prüft. Was sind Gemeinschaftsunterkünfte? Gemeinschaftsunterkünfte (GU) sind ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden hergerichtete Objekte. Die Familien organisieren ihren Tagesablauf weitestgehend selbstbestimmt und verpflegen sich auch selbst. Für GU gelten feste Qualitätsstandards für den Bau, Betrieb und das eingesetzte Personal. Hier sind z.b. die Mindestgröße der Zimmer und deren Ausstattung geregelt. Die ausführlichen Qualitätsanforderungen finden sie hier: Was sind Notunterkünfte? Eine Notunterkunft soll die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gewährleisten. Notunterkünfte sollen Qualitätsanforderungen, die auch für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten, erfüllen, jedoch können die Standards nicht immer in vollem Umfang gewährleistet werden. Die Unterkünfte sind baulich häufig nicht für die dauerhafte Unterbringung von Personen geeignet und daher als Übergangslösung anzusehen. Dürfen die Anwohner_innen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften mitbestimmen? Leider nein. Das Land Berlin ist gesetzlich zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verpflichtet. Wenn Obdachlosigkeit droht, können auch sehr kurzfristig Objekte beschlagnahmt und als Unterkunft hergerichtet werden. Der Bezirk ist bemüht, bei der Einrichtung von Unterkünften die Nachbarschaft frühzeitig einzubinden und zu informieren.

8 7 Situation im Bezirk Mitte Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk? Im Bezirk Mitte gibt es derzeit zehn Einrichtungen in den vier Prognoseräumen. Dabei handelt es sich um eine klassische Gemeinschaftsunterkunft, zwei Gemeinschaftsunterkünfte für besonders Schutzbedürftige, ein Hostel, fünf Notunterkünfte und die Traglufthallen als Notaufnahme. Die Gesamtkapazität der zehn Einrichtungen beläuft sich auf Plätze. Artikel 2 Die Notunterkünfte und die Traglufthallen sind zeitlich befristet eingerichtet. Die Kontaktdaten der Einrichtungen entnehmen sie bitte der nachfolgenden Seite.

9 8 Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk? Bei Fragen können Sie sich innerhalb der Bürozeiten an die jeweilige Einrichtung wenden. Gemeinschaftsunterkünfte Einrichtung Apartmenthaus am Potsdamer Platz Refugium Haus Leo I + II City 54 Hotel & Hostel Berlin Anschrift Schöneberger Ufer 75-77, Berlin Müllerstraße 56-58, Berlin Lehrter Straße 68, Berlin Chausseestraße 54, Berlin Prognoseraum 1 - Zentrum 4 - Wedding 2 - Moabit 1 - Zentrum Status Gemeinschaftsunterkunft Gemeinschaftsunterkunft (besonders Schutzbedürftige) Gemeinschaftsunterkunft (besonders Schutzbedürftige) Betreiber_in PeWoBe Paul Gerhardt Stift Berliner Stadtmission Ansprechpartner _in Herr Bleich Frau Vogl Herr Neugebauer Hostel City 54 Hotel & Hostel Berlin Frau Degirmenci Telefon (030) (030) (030) (030) Notunterkünfte Einrichtung Anschrift Pankstr. (ehem. OS am Brunnenplatz) Pankstraße 70, Berlin Gotenburger Str. (ehem. Wilhelm-Busch- Schule) Gotenburger Straße 7-9, Berlin Alt-Moabit (ehem. Vermessungsamt) Alt-Moabit 82b, Berlin Levetzowstr. (ehem. Heinrich von Kleist Gymnasium Levetzowstraße 3-5, Berlin Elisabethhaus Gr. Hamburger Straße 5-11, Berlin Poststadion (Traglufthallen) Kruppstr Berlin Prognoseraubrunnen 4 - Wedding 3 Gesund- 2 - Moabit 2 - Moabit 1 - Zentrum 2 - Moabit Status Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft (bis ) Notunterkunft (bis ) Notunterkunft (bis ) Betreiber _in Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte ASB Gierso Boardinghaus Caritas Berliner Stadtmission Ansprechpartner_in Herr Nadolny (koord. Leitung) Herr Radzkowski Herr Öge Frau Vettraino Herr Hamann nadolny@ awo-mitte.de Telefon (030) (030) hamann@ berlinerstadtmission.de (030)

10 9 Rund um die Einrichtungen im Bezirk erreichen uns immer wieder Fragen. Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir Ihnen zusammengestellt. Ist mit einem erhöhten Müllaufkommen oder Lärmbelästigungen zu rechnen? Geräusch- oder Müllaufkommen, welches über das übliche Maß einer normalen Wohnsituation hinausgeht, ist nicht zu erwarten. Im Einzelfall kann es durch bauliche Maßnahmen zu erhöhten Emissionen kommen. Im Umfeld von regulären Flüchtlingsunterkünften in Mitte konnte bisher auch keine Erhöhung der Kriminalität festgestellt werden. Wie wird in der Wohngegend die Sicherheit sowohl von Anwohner_innen als auch Heimbewohner_innen gewährleistet? Es liegen derzeit keinerlei Sicherheitsbedenken rund um die Einrichtungen vor. Die jeweiligen Betreiber_innen, das LAGeSo und der Bezirk Mitte stehen in einem engen Austausch mit der Polizeidirektion 3 und den verschiedenen Polizeiabschnitten. Warum wurden Unterkünfte in Schulgebäuden eingerichtet? Die Schulgebäude in der Gotenburger Str., Levetzowstr. und Pankstr. werden für den Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Gleiches gilt für das ehem. Vermessungsamt Alt-Moabit. Auch hier ist eine Nutzung durch die Verwaltung nicht weiter vorgesehen. Gehen die Kinder und Jugendlichen zur Schule? Ja. Bildung und Spracherwerb haben höchste Priorität. Alle Kinder haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Beschulung. Für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren besteht zudem auch eine Schulpflicht. Für neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse werden gesonderte Lerngruppen an den Grund- und Sekundarschulen des Bezirkes eingerichtet. Zuvor sind ein Anmeldeverfahren sowie die schulärztliche Untersuchung zu durchlaufen. In der Regel erfolgt eine Beschulung bereits innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft. Das Verfahren ist im Leitfaden zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschrieben.

11 10 Sind Sachspenden etwa Kleidung erwünscht? Ja. Die Unterstützung der Flüchtlinge und Asylsuchenden durch Spenden oder persönliches Engagement ist richtig und wichtig. Vor allem ist es auch ein schönes Signal an die Geflüchteten. Für einige Einrichtungen liegen bereits Bedarfslisten vor. Interessierte werden gebeten, sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das Bezirksamt Mitte/ Integrationsbüro oder direkt an die Heimleitungen zu wenden. Kontakt: Bezirksamt Mitte von Berlin/ Integrationsbüro Tel.: (030) Landesamt für Gesundheit und Soziales Zentrale Kontakt- und Auskunftsstelle Tel.: (030) Wo kann ich mich melden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren will? Im Bezirk Mitte von Berlin haben sich verschiedene Initiativen etabliert, die das Ankommen der Flüchtlinge im Bezirk aktiv gestalten. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der Essensausgabe in der Traglufthalle, Willkommensfesten, Sprachkursen, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe bis zum gemeinsamen Kochen. Falls Ihr Interesse geweckt ist, sind Sie herzlich eingeladen, sich an das Bezirksamt Mitte von Berlin, an die Einrichtungen oder direkt an eine der Initiativen zu wenden. Nachbarschaftsinitiativen: Nutzen Sie auch das Internetportal bürgeraktiv Berlin der Berliner Senatskanzlei: (Ehrenamtssuche: Stichwort Flüchtling )

12 11 Was tut der Bezirk Mitte für die Flüchtlinge und Asylsuchenden? Die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden ist nicht Aufgabe der Bezirke. Dennoch sind sie Bewohnerinnen und Bewohner von Mitte, werden hier beschult, nutzen Angebote des Jugend- und Gesundheitsamtes oder nehmen an Sprachkursen der VHS Berlin Mitte teil. Wir werden daher zu Recht häufig gefragt, was das Bezirksamt Mitte unternimmt, um das Willkommen aktiv zu gestalten (siehe Entschließung der BVV Mitte, S. 1). Zu den folgenden Themen möchte ich Ihnen exemplarisch zeigen, wo der Bezirk bereits aktiv ist und wo wir Nachbesserungsbedarf sehen. Integration und Rahmenbedingungen - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Wir richten unsere sozialintegrativen Angebote z.b. das Integrationslotsenprojekt Die Brücke verstärkt an den Bedarfen der Flüchtlinge aus. Wir werden zudem in den nächsten Wochen zwei Stellen für die Koordinierung der Flüchtlingsarbeit besetzen können. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Alle Fachämter benötigen zusätzliche personelle Ressourcen und Fortbildungen. Die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden bedarf sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die erst erworben werden müssen. Wir fordern weiter Fallaufkommen im Jugendamt und Gesundheitsamt (ausgewählte Kennzahlen zum Stichtag) Betreuung/Beratung von Familien in Flüchtlingseinrichtungen sozialpädiatrische Untersuchungen von Flüchtlingen einen zentralen Datenpool zu den in Einrichtungen, aber auch in Hostels oder privat untergebrachten Flüchtlingen, um unsere Fachplanungen daran ausrichten zu können. Bildung und Schule - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Der Bezirk hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bisher 57 Lerngruppen an 21 Schulen einrichten können. Das SprachFörderZentrum Mitte bietet neue Fortbildungsmodule Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte an. In der Erwachsenenbildung fungiert die Volkshochschule Mitte als Leitstelle für Sprachkurse für Flüchtlinge.

13 12 Diese Angebote müssen ausgebaut und verstetigt werden, da die Nachfrage konstant hoch ist. Wir fordern zudem geeignete Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Angebote im frühkindlichen Bereich. (Bild oben rechts: Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat und die Bezirksstadträtin für Weiterbildung und Kultur, Umwelt und Natur, Sabine Weißler bei der Übergabe der Sprachenzertifikate für Flüchtlinge) Deutschkurse: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 011/2015 vom : Kinder- und Jugendhilfe - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Frühkindliche Bildung ist für uns ein wesentlicher Baustein, um nachhaltige Teilhabe zu ermöglichen. Die Schaffung von Kitaplätzen für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ist notwendig, um den Übergang in den schulischen Alltag zu erleichtern. In Kitas in Berlin können Kinder von der achten Lebenswoche bis zum Schuleintritt betreut werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt nach Beendigung des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung (nach ca. 6 Wochen bis zu max. 3 Monaten) auch für Kinder von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die Gewährung eines Kita-Gutscheins vor Ablauf dieser Frist liegt im Ermessen der Bezirke. Kinder- in Not- und Sammelunterkünften haben unabhängig von ihrem Alter und ohne weitere Bedarfsprüfung einen Anspruch auf Teilzeitförderung in einer Kita. Der Gutschein kann beim zuständigen Jugendamt (Kita-Gutscheinstelle) beantragt werden. Wichtige Informationen zur Betreuung neu zugewanderter Kinder in Kindertageseinrichtungen hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einer Fachinformation zusammengestellt. Der Bezirk hält zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung vor. Die geförderten Kinder- und Jugendfreizeitzentren und Familienzentren im Bezirk Mitte stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Flüchtlingseinrichtungen. Ihre Angebote stehen auch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien offen. Die bedarfsgerechte Ausstattung der Angebote der Jugendarbeit und Familienförderung muss jedoch weiter verbessert werden.

14 13 Information und Transparenz Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Wir sehen die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern als unsere vorrangige Aufgabe an. Sobald uns neue Einrichtungen bekannt sind, informieren wir in geeigneter Form. Für die zuletzt eröffneten Einrichtungen in der Kruppstraße, in der Pankstraße, in der Gotenburger Straße und in Alt-Moabit haben wir Anwohnerinnen und Anwohner, Eltern, Nachbarn und soziale Partner im Kiez über Pressemitteilungen, Aushänge, Informations-veranstaltungen und Infobriefe informiert. Wir erwarten jedoch von den Landesbehörden, dass die Bezirke frühzeitig in Planungen eingebunden werden. Wir organisieren einen monatlichen Fachaustausch mit allen zehn Einrichtungen und unterstützen das Land Berlin bei der Suche geeigneter Objekte für die Unterbringung, indem wir leer stehende Objekte an die TaskForce2 melden. Wir lehnen allerdings eine Unterbringung in Sporthallen oder anderweitig bereits genutzten Objekten ab. Wir fordern vom Senat eine schnelle Umsetzung des in der Klausur am beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und engagieren uns in den vier landesweiten Arbeitsgruppen Bildung, Gesundheit, Unterbringung und Arbeit zur Neuausrichtung der Flüchtlingsarbeit in Berlin. Willkommenskultur: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 052/2015 vom : Sporthallen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 012/2015 vom : Was können Sie tun, wenn Sie doch einmal Kenntnis von rassistisch, rechtsextrem oder rechtspopulistisch motivierten Vorfällen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden erhalten? Wussten Sie schon? Auch der Bezirk Mitte von Berlin hat hierzu eine Registerstelle zur Dokumentation von diskriminierend motivierten Vorfällen im Bezirk eingerichtet: Bürger_innen können Vorfälle direkt bei der Koordinierungsstelle melden:

15 14 Gesundheitliche Versorgung - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine große fachliche, aber auch organisatorische Herausforderung. Insbesondere Infektionskrankheiten wie Masern oder Windpocken können sich in Gemeinschaftsunterkünften sehr schnell ausbreiten. Wir sind jedoch vorsichtig optimistisch, dass die vom Bezirk seit langem geforderte zentrale Impfstelle als Basisprävention und eine zentrale Röntgeneinheit für die Tuberkuloseprävention noch 2015 Gestalt annehmen. Viele Geflüchtete kommen in Familienverbänden, häufig mit Kleinkindern. Im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis 2015 setzt der Bezirk Familienhebammen auch in Gemeinschafts- und Notunterkünften ein. Der Bezirk Mitte von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlung setzen sich gegenüber der Hauptverwaltung für die Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten für Flüchtlinge und Asylsuchende ein. Wir sind der Auffassung, dass der hohe Verwaltungsaufwand für die quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen reduziert und die gesundheitliche Versorgung verbessert werden kann. Chipkarte: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 028/2015 vom : Teilhabe von Flüchtlingen und Asylsuchenden - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, nur über Flüchtlinge und Asylsuchende und nicht mit ihnen zu reden. Flüchtlinge brauchen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Nöte direkt artikulieren zu können. Wir fordern daher die Einrichtung von sog. Flüchtlingsfürsprecher_innen für alle Einrichtungen in Berlin. Eine entsprechende Initiative des Bezirkes wurde am im Rat der Bürgermeister beschlossen Flüchtlingsfürsprecher_innen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes vom : Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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