Seminarausschreibung
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- Moritz Berger
- vor 10 Jahren
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1 Seminarausschreibung vom 27. bis 30. April 2015 in Uslar Thema: Freistellung: gemäß 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Anreisemöglichkeit: Sonntag, 26. Apr. 2015, 18:00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 27. Apr. 2015, 09:00 Uhr Seminarende: Donnerstag, 30. Apr. 2015, 15:00 Uhr Die Anreise am Sonntag ist im Hotelpreis enthalten Ort: Kosten(erstattung): Seminargebühr: Rechnung: Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Raum und Verpflegungskosten Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 BetrVG. Die Seminargebühr beträgt 750,00 pro Teilnehmer/in zzgl. 19 % MwSt. Das Unternehmen erhält eine auf die Teilnehmer bezogene Rechnung. Anmeldeschluss: 27. März 2015 Hotelkosten: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 300,- EURO pro Teilnehmer/in werden bei Abreise vor Ort gezahlt oder dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt, Anmeldung: Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und Tel.-Nr.: 05151/
2 mobilfon: Themenplan Informationsanspruch und Überwachungspflichten des Betriebsrates Überwachungspflichten des Betriebsrates gemäß 80 Abs 1 Nr. 1 Der Generalanspruch des Betriebsrates auf Information durch den Arbeitgeber gemäß 80 Abs. 2 BetrVG und dessen Durchsetzung Informationspflichten des Arbeitgebers gemäß BetrVG Rechtzeitige und umfassende Informationen Überlassung, Vorlage oder Einsichtnahme von Daten, Plänen, Übersichten, Dokumenten Veränderungsprozesse im Betrieb und Unternehmen und deren unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Arbeitssicherheit Informations- und Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Änderung der Arbeitsabläufe, der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsumstände gemäß 90 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß 91 BetrVG Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Arbeitssicherheit und Gesundheitsfragen gemäß 87 Abs. 1 Nr 7 BetrVG Die Mitbestimmung nach dem Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsbegehungen Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Das Erkennung der Gefährdungen (erkennen, einschätzen und bewerten) Die Gefährdungsbeurteilung Die neue DGUV-Vorschrift 2 Grundsätze und Ziele Bisherige Praxis und aktuelle Änderungen Der Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften Berichte der Fachkräfte und Informationsanspruch des Betriebsrats Methoden der Informationsgewinnung Gesundheitsgefährdende und belastende Faktoren am Arbeitsplatz Gesunde und motivierte Mitarbeiter Garant für den Unternehmenserfolg Ursachen von krankmachenden und demotivierenden Faktoren Merkmale psychischer Belastungen (z. B "Burnout")
3 Kostenfaktor Krankheit und Demotivation sowie dessen Überwindung Gesundheitsmanagement im Betrieb (guter Arbeitsplatz schlechter Arbeitsplatz) Präventionsprogramme Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Gefährdungsbeurteilung und -analyse Rechtliche Pflichten des Arbeitgebers Betriebsvereinbarung Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement Inhalte und Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Mitbestimmung Durchsetzungsmöglichkeiten
4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte in Druckbuchstaben leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
5 mobilfon: Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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