Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ: 1162-xx-1
|
|
- Meta Geisler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ: 1162-xx-1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität Master K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis Public Management MBA Sem. berufsbegleitend 25 w a Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Peer-Review: 17./ Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Christian Kröger Akkreditierungsbeauftragter Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Caprivistraße 30 A Osnabrück Tel.: c.kroeger@hs-osnabrueck.de Betreuender/-e Referent/-in: Henning Schäfer Gutachter: Prof. Dr. Stefan Zahradnik, Fachhochschule Nordhausen, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studiendekan Public Management Prof. Eberhard Ziegler, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, Fakultät I Management und Recht, Studiendekan des Studiengangs Gehobener Verwaltungsdienst - Public Management Joachim Werren, Generalsekretär Stiftung Niedersachsen, Hannover Lennart Grumer, Student Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg i.br., Hauptfach: Politikwissenschaft (Magister), Nebenfächer: Geschichte / Öffentliches Recht Hannover, den
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung 2 1 Public Management (MBA) 2 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen Public Management (MBA) 9 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule 11 2 SAK-Beschluss 12 1
3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Osnabrück. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. 1 Public Management (MBA) 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Im Antragstext werden ausführliche fachliche und überfachliche Qualifikationsziele für den Studiengang formuliert, die sich in angemessener Weise auf die wissenschaftliche Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und die Persönlichkeitsentwicklung beziehen. Die Modulbeschreibungen spiegeln diese Qualifikationsziele wieder, sie finden sich jedoch nicht in der Prüfungsordnung oder einer anderen offiziellen Studiengangsbeschreibung. Die Gutachter empfehlen, diese Ziele in die Prüfungsordnung oder die Studienordnung aufzunehmen und dadurch öffentlich zugänglich zu machen. In der allgemeinen Prüfungsordnung ( 2 Abs. 3) werden nur sehr allgemein die Ziele der Masterprüfung beschrieben. Diese beschränken sich auf die Vermittlung von Fachwissen. Dass die Ziele der Masterprüfung tatsächlich darüber hinausgehen ist allerdings unstrittig (siehe hierzu auch 1.5). Die Formulierungen in der allgemeinen PO sollten bei deren Überarbeitung deutlicher am Qualifikationsrahmen ausgerichtet werden. Die wissenschaftliche Befähigung bezieht sich in erster Linie auf die Verwaltungswissenschaften, die sich aus den Bereichen Politikwissenschaft, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften speist. Hier soll der aktuelle Stand der Forschung vermittelt werden. Die Berufsbefähigung ist auf den höheren Dienst in öffentlichen Verwaltungen ausgerichtet, der Studiengang soll hierbei auch den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ermöglichen. Wichtig ist der Fokus auf die Einbringung unternehmerischen Denkens in öffentliche Verwaltungen unter dem Stichwort "New Public Management". Hierfür sollen die Studierenden auf Führungsaufgaben vorbereitet werden. Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement ist in dem Studiengang inhärent durch die politik-, rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte gegeben. Spezifisch zielt der Studiengang darauf ab, den Studierenden die Service-Orientierung öffentlicher Verwaltung näherzubringen und sie dazu zu befähigen, gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem sollen auch die Konfliktlösungsfähigkeiten für zukünftige Führungsaufgaben gefördert und die Bedeutung sozialer Verantwortung verdeutlicht werden. Gerade hierdurch und durch die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten soll auch die Persönlichkeitsentwicklung befördert werden. 2
4 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Der Studiengang entspricht in vollem Umfang den inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für die Master-Ebene im Hinblick auf Wissensverbreiterung und -vertiefung und die Vermittlung von instrumentalen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen. Der Studiengang baut auf der Bachelor-Ebene und der danach folgenden Berufserfahrung auf und geht wesentlich darüber hinaus. In den Fachmodulen wird das Wissen und Verstehen der Studierenden vertieft und erweitert. Sie werden in die Lage versetzt, die Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen des Bereiches Public Management zu definieren bzw. zu interpretieren. Dabei wird ein breites kritisches Verständnis gefördert, das, insbesondere durch den Fokus auf aktuelle Entwicklungen im Verwaltungsbereich, auf dem neusten Stand des Wissens aufbaut. Darüber hinaus werden die Studierenden dazu befähigt, eigene Ideen zu entwickeln und diese unter anderem in der beruflichen Praxis und in der abschließenden Masterarbeit anzuwenden. Durch die Verbindung mit beruflicher Praxis und vor allem das internationale Projekt werden die Studierenden befähigt, ihr Wissen, Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten auch in neuen, unvertrauten Situationen anzuwenden. So werden die Studierenden auch in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen zu treffen. Die Berücksichtigung von ethischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ist dabei durchgehend integraler Bestandteil des Studiums. Die Studierenden lernen, Wissen zu integrieren, mit Komplexität umzugehen, sich selbstständig neues Wissen und Können anzueignen und selbstgesteuert eigene anwendungsbezogene Projekte durchzuführen. Kommunikative Kompetenzen werden vor allem über das Projekt und Referate gefördert, zudem können sich die Studierenden an ihrer Arbeitsstelle mit Fachvertretern und Bürgern austauschen und dabei ihre Schlussfolgerungen und die ihnen zugrundeliegenden Informationen und Beweggründe vermitteln. Insbesondere im internationalen Projekt lernen sie, in einem Team herausgehobene Verantwortung zu übernehmen. Die formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens werden erfüllt. Fachlich wird entweder ein verwaltungswissenschaftlicher Bachelorstudiengang mit einer darauffolgenden zweijährigen Berufspraxis oder, bei einem nicht-verwaltungswissenschaftlichen Studiengang, eine dreijährige Berufspraxis vorausgesetzt. Der Studiengang vermittelt berufsbegleitend 120 ECTS-Punkte in 5 Semestern, wobei 20 ECTS-Punkte pauschal aus der Berufspraxis anerkannt werden können. Eine anschließende Promotion ist prinzipiell möglich Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Der Masterstudiengang entspricht den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Eine Vermischung der Studiensysteme liegt nicht vor. Es werden berufsbegleitend 120 ECTS-Punkte in 5 Semestern vergeben, wovon 20 aus der Berufspraxis anerkannt werden sollen. Es ist eine Abschlussarbeit im Umfang von 20 ECTS-Punkten inklusive einer mündlichen Prüfung vorgesehen. Mit dem Masterstudiengang werden insgesamt 300 ECTS- 3
5 Punkte erreicht. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist neben einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit nicht weniger als 180 ECTS-Punkten eine Berufspraxis von mindestens 2 (bei einem verwaltungswissenschaftlichen Erststudium) bzw. 3 Jahren (bei einem nicht fachspezifischen Erststudium). Einschlägige Berufspraxis, die über diese 2 oder 3 Jahre hinausgeht, kann im Umfang von bis zu 20 ECTS-Punkten auf das Studium angerechnet werden. Die Gutachter empfehlen, hierfür verbindlichere inhaltliche Kriterien für die anzuerkennenden Kompetenzen und Fähigkeiten zu formulieren, um zu gewährleisten, dass diese auch einem Masterstudium adäquat sind. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich darüber hinaus unter 11 Abs. 4 Regelungen zur Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen. Entsprechend der Strukturvorgaben müsste hier geregelt sein, dass generell außerhochschulische Kompetenzen und Fähigkeiten bis zu 50% auf das Studium angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Da die Hochschule momentan an einer Neufassung der allgemeinen PO arbeitet, empfehlen die Gutachter, diesen Passus an die Strukturvorgaben anzupassen. Durch die vorausgesetzte Berufspraxis, auf die sich das Studium auch inhaltlich bezieht, ist der Studiengang korrekt als weiterbildend klassifiziert. Das Programm ist allein durch die eingenommenen Gebühren finanziert und in den Anforderungen einem konsekutiven Master gleichwertig. Zudem ist der Studiengang korrekt als anwendungsorientiert bezeichnet. Die Abschlussbezeichnung MBA erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich, da MBA- Studiengänge international eher generalistische Management-Studiengänge mit einem klaren unternehmerischen Fokus sind. Die Hochschule begründet dies mit dem Schwerpunkt auf die Anwendung unternehmerischen Denkens auf öffentliche Verwaltung, was die Gutachter überzeugend finden. Zudem obliegt es der Hochschule, bei weiterbildenden Studiengängen abweichende Abschlussbezeichnungen zu wählen. Der Titel des Studiengangs entspricht seinem Profil. Im Diploma Supplement werden hinreichend Auskünfte über das Studium erteilt. Der Studiengang ist vollständig modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet. Alle Module können innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden und haben einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten. Ein ECTS-Punkt ist dabei als 30 Stunden Arbeitsbelastung definiert. In den Modulen werden durchgehend thematisch und zeitlich abgerundete und in sich geschlossene Studieneinheiten zusammengefasst. Jedes Modul wird mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Die Modulbeschreibungen entsprechen den formalen Vorgaben und enthalten alle nötigen Informationen. Im Regelfall wird sehr gut zwischen Inhalten und Qualifikationszielen unterschieden, jedoch finden sich noch einzelne Module, die wenig bis gar keine Qualifikationsziele beschreiben (Kosten- und Leistungsrechnung, Recht des Datenschutzes, Vergaberecht, Verwaltung in gerichtlichen Verfahren). Dies sollte bei der Überarbeitung angepasst werden. Zudem sollten sich die Modulbeschreibungen der Praxisorientierten Projektmodule unterscheiden. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich unter 11 Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen, jedoch ist die Beweislastumkehr bzw. die 4
6 Anerkennung als Regelfall gemäß der Lissabon-Konvention noch nicht eindeutig in diesem Paragraphen verankert. Die Gutachter empfehlen, bei der Überarbeitung klar zu regeln, dass die Anerkennung generell zu erteilen ist, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen sind theoretisch gegeben, jedoch ist dies in berufsbegleitenden Studiengängen für die Studierenden eher schwierig zu organisieren. Da der Studiengang berufsbegleitend ist, sind Aufenthalte in der Praxis Teil des Konzepts Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Gemäß den niedersächsischen landesspezifischen Strukturvorgaben wird beim Zugang zum Studium die besondere Eignung der Bewerber festgestellt. Dies ist in der Zugangsordnung geregelt. Der Masterstudiengang fügt sich nahtlos in das anwendungsorientierte Profil der Hochschule Osnabrück ein Erfüllung weiterer Anforderungen entfällt 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Das Studiengangskonzept ist insgesamt überzeugend. Es umfasst die Vermittlung von Fachwissen und, durch den interdisziplinären Charakter der Verwaltungswissenschaften, auch fachübergreifendem Wissen. Fachliche und methodische Kompetenzen werden in den Fachmodulen vermittelt, generische Kompetenzen vor allem über die integrierte Vermittlung von Schlüsselkompetenzen. Der Studiengang ist in der Kombination seiner Module stimmig aufgebaut, und die Lehr- und Lernformen sind adäquat. Die Praxisanteile des Studiums sind etwas unkonkret bestimmt. Im Regelfall werden die Module Praxisorientierte Projektarbeit 1-4 ersetzt durch die Anerkennung von Berufspraxis vor Beginn oder während des Studiums. Für die seltenen Fälle, in denen die Studierenden keine Berufspraxis anerkennen lassen, sollte aber genauer geregelt werden (z.b. in einer Praktikumsordnung oder in den Modulbeschreibungen), wie die ECTS-Fähigkeit der Praxisorientierten Projektmodule gewährleistet wird, d.h. wie die Praxis von der Hochschule inhaltlich bestimmt und betreut wird, z.b. durch Vor- und Nachbereitung. Eine Prüfung an der Hochschule erfolgt durch einen Projektbericht. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren sind in der Zugangsordnung geregelt (siehe auch 1.2.2). Allerdings werden im Antragstext deutlich detailliertere Verfahrensweisen und Kriterien formuliert. Die Gutachter empfehlen, diese auch in der Ordnung aufzunehmen und damit transparent zu machen. Zu den Anerkennungsregeln gemäß der Lissabon-Konvention und für außerhochschulische Leistungen siehe Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen ist in 4.4 der allgemeinen Prüfungsordnung geregelt. Die Umsetzung des Studiengangskonzeptes ist generell gewährleistet. 5
7 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Die Gutachter schätzen den Studiengang generell als studierbar ein. Die erwartete Eingangsqualifikation wird dabei berücksichtigt, insbesondere über die vorausgesetzte Berufspraxis. Die Arbeitsbelastung ist naturgemäß in einem berufsbegleitenden Studiengang höher als in Vollzeit-Studiengängen. Die Schätzungen basieren auf vorherigen Erfahrungen mit einem Weiterbildungsprogramm zur öffentlichen Verwaltung, das ähnlich organisiert war. Voraussetzung für die Studierbarkeit ist in der Regel, dass die Studierenden die 20 ECTS-Punkte aus der Praxis anerkennen lassen und von ihren Arbeitgebern entsprechende Freiräume für das Studium bekommen, was nach den Erfahrungen der Hochschule in der Regel gegeben ist, da die Arbeitgeber ein Interesse an der Fortbildung ihrer Mitarbeiter haben. Da dieser Regelfall aus den Studiendokumenten aber nicht eindeutig hervorgeht, empfehlen die Gutachter, diesen Regelfall auch nach außen zu kommunizieren und den Studienbewerbern zu verdeutlichen, dass eine Studierbarkeit in der Regelstudienzeit nur für diesen Fall gewährleistet ist. Neben einer Vollzeit-Arbeit ohne die Anerkennung von Leistungen ist der Studiengang nicht in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Die Prüfungsdichte und -organisation ist angemessen und behindert die Studierbarkeit nicht. Die Betreuung und Beratung der Studierenden ist sehr gut und unmittelbar auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten. Als zentrale Anlaufstelle fungiert die Geschäftsstelle des Studiengangs, aber auch die Lehrenden sind generell immer ansprechbar. Die Belange von Studierenden mit Behinderungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Die Vorlesungsräume sind zum überwiegenden Teil barrierefrei erreichbar, und entsprechende Hilfsmittel können jederzeit zur Verfügung gestellt werden. 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Die Gutachter sehen es als gegeben an, dass die Prüfungen auf das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele ausgerichtet sowie wissens- und kompetenzorientiert sind. Die Prüfungsleistung ist in den Modulen bisher nicht eindeutig festgelegt, die Hochschule möchte sich hier die Flexibilität bewahren, die Prüfungsleistung von Semester zu Semester neu festzulegen. Dies wird in den Fachgruppen diskutiert und von der Geschäftsstelle koordiniert. Eine Festlegung erfolgt in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit. Generell ist allerdings eine bestimmte Prüfungsform der Standard. Die Gutachter empfehlen daher, dies in den Modulbeschreibungen transparent zu machen, indem die Standardprüfungsform genannt wird und andere als Alternativen beschrieben werden. Zudem sollte die Hochschule darauf hinwirken, die Prüfungsformen rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit festzulegen, um den Studierenden Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen. Alle Prüfungen sind modulbezogen, die Module schließen generell mit nur einer Prüfungs- 6
8 leistung ab. Der Nachteilsausgleich ist in 4 Abs. 4 der allgemeinen Prüfungsordnung verankert. Die Prüfungsordnungen wurden einer Rechtsprüfung unterzogen, die allgemeine Prüfungsordnung ist in Kraft und veröffentlicht, der besondere Teil für den Studiengang bislang noch nicht. Zudem befindet sich die allgemeine PO zurzeit in der Überarbeitung. Die Gutachter weisen darauf hin, dass eine Akkreditierung eine veröffentlichte und in Kraft gesetzte PO voraussetzt. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen entfällt (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Generell ist die Durchführung des Studiengangs gesichert, die sächliche und räumliche Ausstattung ist durchgängig sehr gut. Die personelle Ausstattung ist für die Durchführung des Studiengangs ausreichend und das Personal ist hierfür gut qualifiziert. Die Hochschule verfügt über umfangreiche Möglichkeiten der Qualifizierung und Weiterentwicklung ihres Lehrpersonals, es besteht die Möglichkeit zur Forschung, und es gibt ein spezielles hochschuldidaktisches Programm namens PROFHOS, das für neue Kollegen verbindlich ist. Weitere Veranstaltungen stehen allen Lehrenden offen und werden auch stets gut besucht. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Alle relevanten Dokumente zum Studiengang sind auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht. 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Generell berücksichtigt die Hochschule Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements bei der Weiterentwicklung des Studiengangs. Es werden regelmäßig Evaluationen der Lehrveranstaltungen und auch von Einrichtungen der Hochschule wie z.b. der Bibliothek durchgeführt. Auch der Studienerfolg, die studentische Arbeitsbelastung und der Absolventenverbleib werden erfasst. 7
9 1.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Der Studiengang erfüllt die vorgenannten Kriterien auch unter dem Gesichtspunkt des besonderen Profilanspruchs. Für den weiterbildenden Studiengang wird Berufspraxis vorausgesetzt. Es wird auf diese Bezug genommen und das berufsbegleitende Studium ist so organisiert, dass die Studierbarkeit nicht behindert wird (siehe hierzu auch 1.4) 1.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Hochschule hat umfangreiche Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit formuliert. Diese werden auch auf der Studiengangsebene angewendet Zusammenfassende Bewertung Das Konzept des Studiengangs ist insgesamt überzeugend. Er bietet Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst und bereitet sehr gut auf Führungstätigkeiten vor. Unter der Voraussetzung, dass die Studierenden 20 ECTS-Punkte aus der Berufspraxis anerkennen lassen und von ihrer Dienststelle die nötigen Freiräume für das Studium bekommen, ist der Studiengang gut studierbar. Positiv hervorzuheben sind die hervorragende Ausstattung am Standort Osnabrück und die sehr gute Betreuung und Beratung der Studierenden durch die Lehrenden und die Geschäftsstelle. 8
10 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Public Management (MBA) 1.1 Empfehlungen: Die Gutachter empfehlen, bei der Überarbeitung der allgemeinen Prüfungsordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Ziele für die Masterprüfung sollten deutlicher am Qualifikationsrahmen ausgerichtet und detaillierter beschrieben werden. Die Prüfungsordnung sollte eine Regelung enthalten, dass hochschulexterne Kompetenzen und Fähigkeiten generell bis zu 50% auf ein Studium anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde. Es sollte entsprechend der Lissabon-Konvention deutlich geregelt werden, dass Studienleistungen und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen generell anzuerkennen sind, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Die Gutachter empfehlen, die im Antrag formulierten detaillierten Qualifikationsziele des Studiengangs z.b. über die Prüfungsordnung oder die Studienordnung öffentlich transparent zu machen. Die Gutachter empfehlen, inhaltliche Kriterien für die Anerkennung von bis zu 20 ECTS-Punkten aus der Berufspraxis zu formulieren. Die Gutachter empfehlen, im Modulkatalog bei den Modulen, bei denen die Qualifikationsziele fehlen, diese zu ergänzen. Zudem sollten sich die Modulbeschreibungen der Praxisorientierten Projektmodule unterscheiden. Die Gutachter empfehlen, z.b. in einer Praktikumsordnung oder den Modulbeschreibungen genauer zu regeln, wie in den Fällen, in denen die Studierenden keine Berufspraxis anerkennen lassen, die ECTS-Fähigkeit der Praxisorientierten Projektmodule gewährleistet wird d.h. wie die Praxis von der Hochschule inhaltlich bestimmt und betreut wird, z.b. durch Vor- und Nachbereitung. Die Gutachter empfehlen, deutlicher zu kommunizieren, dass der Studiengang in erster Linie für den angenommenen Regelfall, dass die Studierenden 20 ECTS-Punkte anerkennen lassen und von ihrer Dienststelle die nötigen Freiraume für das Studium bekommen, studierbar ist und den Studienbewerbern zu vermitteln, dass andernfalls die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit nicht gewährleistet werden kann. Die Gutachter empfehlen, die Standardprüfungsform in den Modulbeschreibungen kenntlich zu machen und andere Prüfungsformen als Alternative zu nennen. Zudem sollte die Prüfungsform bereits rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben werden. 1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Public Management 9
11 mit dem Abschluss MBA ohne Auflagen für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 10
12 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 1 Stellungnahme der Hochschule Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für die Zusendung des obigen Berichtes. Wir teilen die Meinung der Gutachter und halten die Empfehlungen für sinnvolle Verbesserungen des Studienprogramms. Die Empfehlungen werden von uns umgesetzt. Weitere Stellungnahmen sehen wir nicht als notwendig an. Abschließend möchten wir uns bei Ihnen und den Gutachtern für die konstruktiven Vorschläge bedanken. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Christian Kröger 11
13 2 SAK-Beschluss Die SAK schließt sich den Einschätzungen der Gutachter im Bewertungsbericht grundsätzlich an, sieht die ausgesprochenen Empfehlungen jedoch abweichend vom Bericht als Mängel an und wandelt diese in Auflagen um. Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Public Management mit dem Abschluss MBA mit den folgenden Auflagen für die Dauer von fünf Jahren. Die im Antrag formulierten detaillierten Qualifikationsziele des Studiengangs sind z.b. über die Prüfungsordnung oder die Studienordnung öffentlich transparent zu machen. (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Die Ziele für die Masterprüfung in der allgemeinen Prüfungsordnung müssen deutlicher am Qualifikationsrahmen ausgerichtet und detaillierter beschrieben werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Die allgemeine Prüfungsordnung muss gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz "Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)" vom Verfahren und Kriterien für die Anerkennung hochschulexterner Kompetenzen und Fähigkeiten (von bis zu 50%) auf ein Studium enthalten. Dabei müssen auch Kriterien für die pauschale Anerkennung von bis zu 20 ECTS-Punkten aus der Berufspraxis formuliert werden. (Kriterium 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) Entsprechend der Lissabon-Konvention muss in der Prüfungsordnung deutlich geregelt werden, dass Studienleistungen und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen generell anzuerkennen sind, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. (Kriterium 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) Im Modulkatalog sind die Qualifikationsziele bei den Modulen zu ergänzen, bei denen diese fehlen. Zudem sollen sich die Modulbeschreibungen der Praxisorientierten Projektmodule unterscheiden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Es ist, z.b. in einer Praktikumsordnung oder den Modulbeschreibungen genauer zu regeln, wie in den Fällen, in denen die Studierenden keine Berufspraxis anerkennen lassen, die ECTS-Fähigkeit der Praxisorientierten Projektmodule gewährleistet wird, d.h. wie die Praxis von der Hochschule inhaltlich bestimmt und betreut wird, z.b. durch Vor- und Nachbereitung. (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Es ist den Studierenden und Studienbewerbern deutlich zu kommunizieren, dass der Studiengang in erster Linie für den angenommenen Regelfall, dass die Studierenden 20 ECTS-Punkte anerkennen lassen und von ihrer Dienststelle die nötigen Freiraume für das Studium bekommen, studierbar ist und dass andernfalls die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit nicht gewährleistet werden kann. (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Die Standardprüfungsform ist in den Modulbeschreibungen kenntlich zu machen und andere Prüfungsformen sind als Alternative zu nennen. Zudem muss die Prüfungsform bereits rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben werden. (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) 12
14 Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff oder verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff verkürzt wurde. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 85/2010). 13
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrDas Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.
Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen
MehrAllgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung
Drs. AR 12/2008 Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung (beschlossen auf der 54. Sitzung am 08.10.2007, geändert am 29.02.2008) 1. Die Akkreditierungsagentur ist bei
MehrNeue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master
Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrWeiterbildende Masterstudiengänge in Deutschland
Weiterbildende Masterstudiengänge in Deutschland Ergebnisse des Projekts Erhebung und Typisierung berufs und ausbildungsbegleitender Studienangebote [Die Daten in dieser Präsentation sind vorläufig. Sie
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrMittleres Unternehmen (50-200 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen) derzeit arbeitssuchend. zum Studium
Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung
MehrAbk. Praxispartnerordnung -Ordnung
Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung
MehrMaster-Studiengang nicht konsekutiv
Master-Studiengang nicht konsekutiv Prof. Dr. Dieter Hannemann VizeBundesvorsitzender»Fachbereichstag Informatik«2. Vorsitzender»Konferenz der Fachbereichstage e.v.«stellv. Vorsitzender: Akkreditierungskommission
MehrIch will den Bachelor!
Ich will den Bachelor! Informationen für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit Fachschul-/ Fachakademieabschluss in Deutschland Wege zum Bachelor Grundständig, d. h. ein Studium im Umfang von 6 8 Semestern
MehrBachelor Was ist das?
Bild: Veer.com Bachelor Was ist das? Dr. Thomas Krusche Studienentscheidung: Vier Fächergruppen Kultur- und Geisteswissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften und
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2010 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrErste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 27.08.2014 Laufende Nummer: 13/2014 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik
MehrVerleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)
Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrAkkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ 212-xx-3
zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück AZ 212-xx-3 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte
MehrRichtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz
Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz (Beschlussfassung im Senat vom 10. Juni 2009) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrRichtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften
Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium
MehrAntrag an den Lehrförderungsfonds
Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrMASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte
MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
Mehr051 Informatik und Wirtschaftsinformatik
051 Informatik und Wirtschaftsinformatik Master SKG = Studienkennzahlgruppe 051 Informatik und Wirtschaftsinformatik Uni = Universität gesamt Allgemeine Angaben Erfasste Fragebögen Jahrgang 2009 15 164
MehrStudienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrMasterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss an der HdBA
Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss an der HdBA Weiterführend studieren mit einem HdBA-Bachelor Ihre akademische Karriere soll nach dem Bachelorstudium an der HdBA noch nicht beendet sein?
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
Mehr25.08.2015 Nummer 411
AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
MehrWM³ Weiterbildung Mittelhessen
Ein Verbundprojekt der drei mittelhessischen Hochschulen Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen: Hemmnisse und Lösungsansätze zur nachhaltigen Implementierung Helmar
MehrAntrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrDUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende
DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende Das neue Verwaltungsinformationssystem DUALIS der DHBW bietet eine Web-Schnittstelle an, die es Ihnen als Studierenden der DHBW ermöglicht, jederzeit Einsicht
MehrHandreichung zur Kompensation fehlender ECTS Punkte für die Masterstudiengänge Management (M.A.) und International Business (MBA) mit 90 ECTS
Westsächsische Hochschule Zwickau Stand: 14.7.15 Fakultät Wirtschaftswissenschaften Studiendekane und Studiengangsleiter Handreichung zur Kompensation fehlender ECTS Punkte für die Masterstudiengänge Management
MehrAntrag auf Zulassung zum Promotionsstudium
An den Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Blatt 1 von 4 Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Hiermit beantrage
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik
Mehr(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrBundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Fünf-Punkte-Plan Lebenslanges Lernen Eine Initiative der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung Karlsruhe, 15. Februar 2006 Februar 2006 Hintergrund Fünf-Punkte-Plan
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrQualitätssicherung M.Sc. Zahnmedizinische Funktionsanalyse und -therapie
Qualitätssicherung M.Sc. Zahnmedizinische Funktionsanalyse und -therapie Inhalt 1. Verfahrensgang des Qualitäts- und Problemmanagements des Studiengangs Seite 1 2. Evaluationsbogen (Entwurf) 3 3. Schema
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrDuale Studiengänge WERKSTATT FIBAA CONSULT. Monika Schröder, Dipl.-Ing. Projektmanagerin FIBAA Consult
WERKSTATT FIBAA CONSULT Monika Schröder, Dipl.-Ing. Projektmanagerin FIBAA Consult Duale Studiengänge Das Interesse an praxisnahen Studiengängen ist groß, aber viele Angebote, die als dual bezeichnet werden,
MehrAnerkennung von Prüfungsleistungen ausländischer Hochschulen/Universitäten
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 03.04.2009 / Dr. Sommer Aushang vom 03.04.2009 alle Semester WIW Bachelor/Diplom/Master Anerkennung von Prüfungsleistungen ausländischer Hochschulen/Universitäten
MehrRichtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD.
Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. 1. Inhalt 1. Präambel... 3 2. Allgemeine Informationen... 3 3. Formatvorgaben...
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH Neufassung beschlossen in der 214. Sitzung des Fachbereichsrates des
MehrERGEBNISBERICHT DER LEHRVERANSTALTUNGS- EVALUATION. Software-Qualitätsmanagement. Sommersemester 2014 Dozent/Dozentin: Gräbe
ERGEBNISBERICHT DER LEHRVERANSTALTUNGS- EVALUATION Software-Qualitätsmanagement Sommersemester 0 Dozent/Dozentin: Gräbe Ergebnisse der Evaluation der Veranstaltung "Software-Qualitätsmanagement" Im Folgenden
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrAntrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrEröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9
Seite 1 von 7 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN Eröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9 Es gilt
MehrQualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel
Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Aufgrund 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrArbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)
Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrOptimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.
Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
MehrDienstvereinbarung. - Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang II - zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover
Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG über die Anwendung der Vereinbarung über die Zulassung von Beschäftigten in der Allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes Niedersachsen
Mehrvom 9. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2009)
Nr. 54g Reglement über den Master in Advanced Studies in Public History an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 9. Mai 007 (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat
MehrMöglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV
Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
MehrMaster Elektro-Mechanische Systeme
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Fachbereich Duales Studium Wirtschaft Technik Master Elektro-Mechanische Systeme Elektro-Mechanische Systeme Hochschule für
Mehr