Stadt Südliches Anhalt

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 3, Nummer 6 Donnerstag, den 22. März Übergabe der Zertifikate an die Kindertagesstätte Wichtelland e. V. im Ortsteil Libehna Im April 2011 begannen die Erzieherinnen der Kindertagesstätte Wichtelland e. V. mit der Weiterbildungsmaßnahme zum Bildungsprogramm Bildung elementar Bildung von Anfang an mit insgesamt 100 Stunden. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und der Fortbildungsreferentin Frau Popp gelang es den Pädagogen der Einrichtung, einen reibungslosen Verlauf zu realisieren. Die Vielfalt des Bildungsprogramms zeigte die Fortbildungsreferentin im Zuge der Weiterbildungsmaßnahme durch Videos, Referate, Gesprächsforen und Literatur auf. `Bildung elementar ` ist vielfältig, weckt Neugier und Entdeckerlust. Wir sind gefordert auszuprobieren, wie wir für unsere Kindertagesstätte das Bildungsprogramm anwenden können, uns Zeit dazu zu nehmen sowie auch den Kindern Zeit zum Probieren zu lassen. Mit der gemeinsamen Auseinandersetzung zu den Themen von Bildung elementar, den Diskussionen, gemeinsamen Absprachen, Versuchen für unsere Kindertagesstätte Lösungen zu finden, sind wir noch nicht am Ziel. Wir haben uns aber auf den Weg begeben! so die Leiterin der Kindertagesstätte Frau Lier. Bei der Abschlussveranstaltung am 15. März 2012 präsentierte das Erzieherteam ihre Einrichtung. Im Anschluss daran konnte jede Erzieherin ihr Zertifikat in Empfang nehmen. Foto v. l.: Die stellv. Bürgermeisterin Frau Wagner, die Erzieherinnen Frau von der Ehe und Frau Rolle, die Leiterin der Kindertagesstätte Frau Lier und die Erzieherin Frau Spitzhüttel Die Zertifikate wurden in einem feierlichen Rahmen vor Gästen, Vereinsmitgliedern und Elternvertretern von der Fortbildungsreferentin Frau Popp überreicht. Gleichzeitig erhielt die Kindereinrichtung ein Zertifikat, ausgereicht durch das Land Sachsen-Anhalt. Das Erzieherteam sprach allen, die die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme ermöglichten und unterstützten, ein großes Dankeschön aus.

2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 6/2012 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau OT Gröbzig OT Quellendorf Tel.: / Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax: / Fax: / info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - - Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 - Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 - Freitag: - - Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 8. Bericht des Bürgermeisters 9. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 10. Einwohnerfragestunde 11. Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Beschluss zur vorzeitigen Beendigung der Gas-Konzessionsverträge für die Ortschaften Hinsdorf, Riesdorf, Scheuder, Weißandt-Gölzau und Zehbitz zum Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von ,19 Euro 14. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr Biogasanlage Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt 15. Beratung und Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Biogasanlage Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt 16. Beratung über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle in Höhe von ,00 EUR 17. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 18. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 19. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 20. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 21. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 22. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Sanierung der Zu- und Ablaufkanäle und Rohrleitungen zum Dorfteich im OT Locherau 23. Beratung und Beschluss zu einem Miet- und Betreibervertrag für das Objekt Seebad Edderitz 24. Personalangelegenheit 25. Personalangelegenheit 26. Beratung und Beschluss zur Änderung der Vereinbarung vom zwischen der Stadt und dem Verein MSG 27. Beratung und Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Quellendorf 28. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 29. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Stadtrates Ortschaftsrat Großbadegast Südliches Anhalt, d über Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Kulturzentrum Großbadegast, Südliches Anhalt, OT Großbadegast, Am Stangenteich 3, eine Bürgerversammlung statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Ortsbürgermeisterin 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt 3. Information zum Stand der Grundwasserproblematik in der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt 4. Anfragen, Anregungen 5. Schließung der Bürgerversammlung gez. Monika Reinbothe Ortsbürgermeisterin

3 Seite 3, Nr. 6/2012 In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt am wurden folgende Beschlüsse gefasst B.-Nr. EGSA-SR-07-02/2012 EGSA-SR-08-02/2012 EGSA-SR-09-02/2012 EGSA-SR-12-02/2012 EGSA-SR-13-02/2012 EGSA-SR-14-02/2012 EGSA-SR-15-02/2012 EGSA-SR-16-02/2012 Beschluss über die Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig die Ernennung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig die Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig den Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden eines Ortschaftsratsmitgliedes des Ortsteils Radegast Überprüfung der Fachbereichsleiter/innen der Stadtverwaltung, der Ortsbürgermeister/innen, der Ortswehrleiter/ innen sowie der Mitglieder der Stadtwehrleitung der Stadt Südliches Anhalt auf frühere Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Art und Umfang der Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Südliches Anhalt (Straßenreinigungssatzung) die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt 1. Änderung der Satzung über Art und Umfang der Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Südliches Anhalt (Straßenreinigungssatzung) Auf Grund 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit geltenden Fassung und 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat für das Gebiet der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach 47 Abs. 1 bis 3 StrG LSA wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind: a) innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen ( 3 StrG LSA), Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Straßen/Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angrenzen ( 50 Abs. 1 Ziff. 4 StrG LSA). (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, b) die Parkplätze, c) die Straßenrinnen, d) die Gehwege und Schrammborde, e) die Böschungen, Stützmauern, f) die Überwege, g) die Einflussöffnungen der Straßenkanäle. (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straßen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, so genannte Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege. 3 Verpflichtete (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die im 1 bezeichneten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigten nach 1093 BGB. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. 4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst: a) die allgemeine Straßenreinigung ( 5 und 6) b) den Winterdienst ( 7 und 8). II. Allgemeine Straßenreinigung 5 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung (1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse, vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind. (2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. (3) Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich bis zur Straßenmitte. (4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße nicht beschädigen. (5) Der Straßenkehricht ist sofort und sachgerecht zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen

4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 6/2012 Entwässerungsanlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.b. Gruben, Gewässer usw.) zugeführt werden. (6) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach 17 Abs. 1 des StrG LSA bleibt unberührt. 6 Reinigungszeiten (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach 3 Verpflichteten mindestens 1 x 14-tägig zu reinigen. (2) Darüber hinaus kann die Stadt Südliches Anhalt bestimmen, dass in besonderen Fällen (vor staatlichen Feiertagen, Veranstaltungen, Volks- und Heimatfest, Umzüge und ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen. III. Winterdienst 7 Schneeräumung (1) Bei Schneefall haben die nach 3 Verpflichteten die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. (2) Als Gehweg gilt ein Streifen von ca. 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Ist die Straße nicht in Fahrbahn und Gehweg unterteilt, so besteht die Räum- und Streupflicht beidseitig in einer Breite von 1,50 m. Auf Straßen dieser Art mit einer Breite unter 5 m ist anstelle der Gehwegrandstreifen ein Mittelstreifen von mind. 3 m Breite zu räumen und zu streuen. (3) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. (4) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer erforderlichen Breite, jedoch mindestens von 1,50 m, zu räumen. (5) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls zu lösen und abzulagern. (6) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (7) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. (8) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. 8 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet 7 Abs. 2 Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht vollständig ausgebaute/fertig gestellte Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 7 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 7 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf nicht verwendet werden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort umweltgerecht beseitigt werden. (5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des 7 Abs. 6 zu beseitigen. (6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfemittel verwendet werden, die die Straßen, Gehwege und Zuwegungen nicht beschädigen. (7) 7 Abs. 8 gilt entsprechend. 9 Straßenwinterdienst Der Winterdienst auf den Straßen obliegt entsprechend 9 (4) StrG LSA den Trägern der Straßenbaulast. IV. Schlussvorschriften 10 Ausnahmen Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der Allgemeinheit die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 6 (7) Gemeindeordnung, GO-LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen den 5 und 6 der Reinigungspflicht der Straßen nicht oder nicht vollständig nach kommt, 2. entgegen 6 die Reinigungszeit nicht beachtet, 3. entgegen den 7 und 8 der Beseitigung von Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Südliches Anhalt, den Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-15-02/2012 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß 2 (1) BauGB hiermit bekannt gemacht.

5 Seite 5, Nr. 6/2012 Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet das Flurstück 311 in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast mit einer Fläche von 3,27 ha und wird begrenzt durch: im Norden: Flurstücke 259/1 und 315 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast im Osten: Flurstück 230/4 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast (Neue Straße) im Süden: Flurstücke 312 und 314 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast im Westen: Flurstück 310 der Flur 3 Gemarkung Großbadegast Südliches Anhalt, den Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. EGSA/SR-16-02/2012 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Photovoltaikanlage Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt gemäß 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt durchzuführen. Die öffentliche Versammlung findet am um Uhr im Kulturzentrum Am Stangenteich 9 im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt statt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Südliches Anhalt, den Bürgermeister Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Fraßdorf aufgekündigt, da die Grabpflege nicht gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: Doppelgrabstätte - Friedrich Reichardt - Anna Reichardt Landwirt geb. Böttcher geb geb gest gest Richardt Reichardt, Sohn zum Gedenken in Russland gefallen Doppelgrabstätte Doppelgrab stätte - Karl Fassauer - Anna Fassauer - Thomas und Marie geb geb. Körnig Kuchta gest geb keine Daten gest Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Erdgrab Erdgrab - Fam. Beran - Eduard Both keine Daten geb verst Erdgrab Erdgrab - Martin und Erna Bork - Franz Weiss mit Deckel verschlossen geb verst Anna Prokopf geb verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 22. Juni 2012 bei der Stadt Südliches Anhalt Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt, das gemeindliche Grundstück (Eigenheimbauparzelle) im Gebiet der Stadt Südliches Anhalt in der Ortschaft Hinsdorf in der Hauptstraße 70a zu veräußern. Objektbeschreibung: Auf der Bauparzelle befindet sich noch ein geringes Teilabbruchvolumen einer nicht mehr nutzbaren Garage und teilweise Strauch- und Baumbestand. Das Grundstück liegt im OT Hinsdorf an der Hauptstraße am Ortsrand mit einem ausgebauten Gehweg und einem Abwasserkontrollschacht. Weitere Anschlussmöglichkeiten von Trägern öffentlicher Belange (Gas-, Wasser-, Abwasser-, Telefon- und Elektroenergieversorgung) liegen in der Straße. Das Objekt umfasst eine Gesamtfläche von 953 qm laut Liegenschaftskataster. Verkehrswert (Mindestangebotswert): ,00. Schriftliche Kaufangebote sind bis spätestens in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Kaufangebot Baugrundstück Hauptstraße 70a im OT Hinsdorf - nicht öffnen zu richten an: Stadt Südliches Anhalt Liegenschaften Hauptstraße Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau

6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 6/2012 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Bekanntmachung über die Offenlegung der Schätzungsergebnisse ( 13 BodSchätzG) Die Schätzungsergebnisse ( 11 BodSchätzG) in den Gemarkungen Hinsdorf und Zehbitz (Fluren 5, 6 und 7) werden in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Finanzamtes Bitterfeld-Wolfen offengelegt. Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist an folgenden Tagen zur Erteilung von Auskünften im Finanzamt anwesend: Montag, den von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 03493/ Offengelegt werden die Schätzungsergebnisse, die in den Schätzungsurkarten und den Feldschätzungsbüchern niedergelegt worden sind. Sie umfassen die Feststellungen zu den landwirtschaftlichen Nutzungsarten ( 2 BodSchätzG), Wertzahlen ( 4 BodSchätzG) sowie die Beschreibungen und Abgrenzungen der geschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen ( 5 BodSchätzG). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzern der landwirtschaftlichen Flächen nicht besonders bekannt gegeben ( 6 BodSchätzG). Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betroffenen Flächen als Rechtsbehelf der Einspruch ( 12 Bod- SchätzG) gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung zu. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt wurde. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Dessau-Roßlau, und Forsten Anhalt den 01. März 2012 Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Verf.-Nr Öffentliche Bekanntmachung VII. Anordnung im Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Das Bodenordnungsgebiet des Bodenordnungsverfahrens Edlau (Feldlage) wird gemäß 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03.Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) in Verbindung mit 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der gültigen Fassung durch Hinzuziehung und Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert. 1. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 18, Flurstück 1, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107 werden nach Berichtigung der öffentlichen Bücher im Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Mitteledlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 2. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 2, Flurstück 1004 Flur 3, Flurstück 1002 Flur 4, Flurstück 1052, 1053 Flur 7, Flurstück 1010 Flur 8, Flurstück 1014, 1015 Flur 16, Flurstück 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151,152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182 werden nach dem Eintritt des neuen Rechtszustandes im Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Hohenedlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 3. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 19, Flurstück 15, 16, 17 werden nach Berichtigung der öffentlichen Bücher aus dem Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau, zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 4. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 6, Flurstück 7/3, 7/4, 7/5, 7/7, 7/8, 7/9, 7/13, 7/14, 7/16, 7/17, 7/18, 7/19, 7/20, 7/21, 7/22, 7/23, 7/24, 7/25, 7/26, 7/27, 7/29 Flur 7, Flurstück 109/6, 109/7, 109/8, 109/9, 109/10, 109/11, 109/12, 109/13, 109/14, 109/15, 109/16, 109/17, 109/18, 109/19, 109/20, 109/21, 109/22, 109/23, 109/24, 109/25, 109/26, 109/27, 109/28, 109/29, 109/30, 109/31, 109/32, 110/6, 110/7, 110/8, 110/9, 110/10, 110/11, 110/12, 110/13, 110/14, 110/15, 110/20, 110/21, 110/22, 110/23, 110/24, 110/25, 110/26, 110/27, 110/28, 110/29, 110/30, 110/31, 110/32, 110/33, 110/34, 110/35, 110/36, 110/37, 110/38, 110/39, 110/40, 110/41, 110/42, 110/43, 110/44, 110/45, 110/46, 110/47, 110/48, 110/49, 110/50, 110/51, 110/52, 110/53, 110/54, 110/55, 110/56, 110/57, 110/58, 110/60 werden aus dem Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) ausgeschlossen. Die Gebietskarte ist Bestandteil dieser Anordnung. Die Grenze des Verfahrensgebietes ist orangefarbig gekennzeichnet. Begründung Mit Beschluss vom 15. Dezember 1995 hat das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Bernburg (jetzt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt) das Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) angeordnet. Zur umfassenden Regelung der Eigentumsverhältnisse und zur Abfindung der grundstücksbezogenen Rechte werden Flurstücke aus den Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau, Mitteledlau und Hohenedlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. Weitere hinzugezogene Flurstücke dienen der eigentumsrechtlichen Regelung der Straße L 144. Die betreffenden Flurstücke waren zur Regelung von Tauschvereinbarungen im Ortsteil Hohenedlau und zur eindeutigen vermessungstechnischen Abgrenzung zwischen dem Bodenordnungsverfahren Feldlage und den Flurbereinigungsverfahren

7 Seite 7, Nr. 6/2012 Edlau (Ortslage) Ortsteil Mitteledlau, Kirchedlau und Hohenedlau erforderlich. In den Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau und Mitteledlau sind die öffentlichen Bücher berichtigt und im Flurbereinigungsverfahren Ortsteil Hohenedlau ist der neue Rechtszustand eingetreten. Damit sind die Voraussetzungen zur Übertragung der betreffenden Flurstücke in das Bodenordnungsverfahren (Feldlage) gegeben. Die ausgeschlossenen Flurstücke umfassen das Neubaugebiet Stoben, das keiner Regelung bedarf. Daher werden sie zur Erreichung des Verfahrenszieles nicht mehr benötigt. Die weitere Teilnahme dieser Flurstücke am Bodenordnungsverfahren ist entbehrlich. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, für die unter 2. genannten Flurstücke ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24 in Dessau-Roßlau erhoben werden. Die vorstehende Anordnung liegt zusammen mit der Gebietskarte - in der Stadt Könnern, Markt 1, Könnern - in der Stadtverwaltung Südliches Anhalt, Zimmer 101, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau - in der Einheitsgemeinde Löbejün-Wettin, Markt 1, Löbejün - im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Dessau zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Weiterhin liegen die Verzeichnisse der Verfahrensflurstücke, die jedoch nicht Bestandteil dieser Anordnung sind, aus. Eigentumsbeschränkungen Von der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG) d) Holzeinschlag, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde ( 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen den Anordnungen zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Nr. 5 FlurbG).

8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 6/2012

9 Seite 9, Nr. 6/2012 Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, Halle, den Weißenfels Außenstelle Halle Fernsprecher: Mühlweg 19, 03 45/ Halle (Saale) Aktenzeichen: SK 006 Flurbereinigungsverfahren: Nauendorf (A14), Verf.-Nr.: SK 084 (neu: 61-7 SK 006) Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst. In der bereits am festgestellten Wertermittlung des Verfahrens sind Änderungen im Wertermittlungsrahmen vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flubereinigungsplans. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Anhörungstermin Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans nach 59 Abs. 1 und Abs. 2 und zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe der Änderung der Wertermittlung nach 32 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.f. vom (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom (BGBl. I S. 2794), wird bestimmt auf Dienstag, den in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 122, Halle/Saale. Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen. Sie können Widerspruch gegen die Änderungen der Wertermittlung, gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans sowie gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Falls kein Widerspruch erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich. Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke sind der Anlage 1 zu entnehmen. LADUNG zum Anhörungs- und Bekanntgabetermin des Flurbereinigungsplanes nach 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und 32 FlurbG Auslegung Der Flurbreinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für folgende Nebenbeteiligte: 1. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten ( 10 Nr. 2d FlurbG), 2. Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung der Grundstücke beschränken ( 10 Nr. 2d FlurbG), 3. Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 10 Nr. 2f FlurbG) im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 122, Halle/Saale in der Zeit vom bis während der Dienststunden aus. Die Betroffenheit der Nebenbeteiligten zu 1. und 2. (Inhaber von Rechten usw.) ergibt sich aus der Anlage 2, welche die betroffenen Rechte im Einzelnen darstellt. Die Nebenbeteiligten zu 3. (Eigentümer, die zur Errichtung fester Grenzzeichen in der Gebietsgrenze mitzuwirken haben) grenzen mit Ihren Flurstücken an das Flurbereinigungsgebiet an. Ihnen wird mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans - die Grenzfeststellung der Verfahrensgebietsgrenze nach 16 Abs. 1 sowie die Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch Grenzmarken) dieser Grenzen nach 16 Abs. 2 und 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) bekannt gegeben. - die Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch Grenzmarken) neuer Grenzpunkte in die - mit dem Flurbereinigungsverfahren gemeinsame - Grenze ihrer Flurstücke nach 16 Abs. 2 und 3 VermGeoG LSA bekannt gegeben. Die Betroffenheit der Nebenbeteiligten zu 3. ergibt sich aus der Anlage 3, welche die betroffenen Flurstücke darstellt. Erläuterung Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd wird den Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung auf Wunsch an Ort und Stelle erläutern. Anlage 1 Sachsen-Anhalt Flurbereinigung Nauendorf (A 14) Flurbereinigungsverzeichnis Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung SK SK006 Gemarkung Domnitz, Flur 3 18/1, 30, 31, 32, 33, 34 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 25,1160 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 6 Gemarkung Domnitz, Flur 5 11/1, 101/12, 107, 108, 114, 134 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 1,4115 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 6 Gemarkung Nauendorf, Flur 1 1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 2/3, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 5/1, 9/1, 11, 12/1, 15/3, 16/3, 16/4, 16/5, 16/6, 17/2, 17/4, 17/7, 19, 20, 21/1, 21/2, 23, 25/2, 26, 27/1, 34, 36/1, 38/1, 40, 42/1, 42/2, 42/3, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 52/1, 53, 69/3, 69/4, 69/5, 69/6, 69/106, 69/107, 69/210, 70, 76/71, 135/14, 136/18, 140/8, 141/8, 142/8, 143/8, 144/10, 147/37, 151/68, 153/72, 160/33, 161/32, 162/31, 163/30, 164/29, 218/51, 219/51, 225/75, 234/8, 245/8, 246/8, 247/8, 248/8, 261, 318, 320, 321, 322, 323 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 119,1744 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 84 Gemarkung Nauendorf, Flur 2 1/10, 1/11, 1/13, 1/14, 1/17, 2/4, 2/5, 2/6, 2/7, 2/9, 2/10, 2/11, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 9/3, 10, 11, 12, 13, 14/2, 15/8, 18/2, 18/3, 21/7, 104/1, 104/4, 104/6, 104/9, 105/1, 111/1, 111/2, 111/3, 111/4, 111/5, 111/6, 111/7, 111/9, 111/26, 111/27, 112, 113/1, 113/2, 114/1, 115/1, 115/2, 207/2, 208/2, 209/2, 210/2, 211/2, 212/2, 213/2, 214/3, 215/4, 216/1, 217/5, 220/115, 289, 290, 292, 364/2, 365/2 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 65 Gemarkung Nauendorf, Flur 4 11, 12/1, 15/2, 16, 18, 29/17, 30/17, 31/17, 33, 34, 35, 36, 57, 58, 59, 60

10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 6/2012 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 45,8362 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 16 Gemarkung Nauendorf, Flur 5 2, 3, 4/1, 6, 9, 10/1, 11, 12/2, 12/3, 12/4, 14, 15/1, 15/2, 17/4, 19/2, 19/3, 19/4, 20/2, 20/3, 20/4, 20/5, 21/5, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/12, 22/5, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 23/4, 23/5, 23/6, 23/7, 24/2, 29/4, 30/4, 32/7, 33/7, 34/8, 38/13, 39/13, 41/13, 42/13, 43/13, 44/13, 45/13, 46/15, 47/15, 48/15, 53/15, 54, 55/1, 55/2, 55/3, 56/1, 56/2, 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 59/1, 59/2, 60, 61 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 91,4222 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 70 Gemarkung Nauendorf, Flur 7 1/3, 1/4, 1/5, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18, 1/19, 4/3, 5/2, 5/11, 5/12, 5/13, 5/14, 5/22, 5/23, 5/24, 5/25, 5/26, 5/27, 5/28, 5/29, 5/30, 5/31, 5/32, 5/33, 5/34, 5/35, 5/36, 6/1, 6/2, 6/3, 6/7, 7/1, 8/1, 47/22 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 69,0215 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 42 Gemarkung Nauendorf, Flur 8 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 38/27, 42/13, 42/25, 45/4, 45/5, 49, 50/2, 60/3, 61/39, 70/32, 71/32, 77/39, 83/38, 84/2, 85/2, 86/33, 87/33, 92/43, 96, 97, 98, 107, 108 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 92,4256 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 50 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 2 53, 55/1, 56/1, 56/2, 61, 63/4, 63/5, 63/6, 63/7, 64/3, 64/4, 64/5, 64/6, 72/60, 97/58, 98/62, 145/16, 164/56, 165/56, 166/56, 167/56, 169/56, 178/60, 212, 214 Flachengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 21,8391 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 25 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 4 3, 4, 5, 6, 13/1, 13/2, 13/3, 13/6, 13/8, 13/9, 13/10, 13/41, 13/42, 23/1, 23/2, 23/3, 23/4, 23/5, 23/6, 23/7, 23/8, 26/1, 26/2, 27, 129/23, 155/22, 156/22, 170 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 82,2799 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 28 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 6 10,21 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 17,5660 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 2 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 7 2/1, 3/1, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8, 3/10, 6, 7, 8/1, 9/1, 10, 11/1, 12/1, 15/2, 15/3, 15/4, 17, 21/3, 30/13, 31/14, 37/2, 51/9, 52/4, 53/4, 56/3, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 133,5380 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 37 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 8 57/3, 96/1, 96/2, 96/3, 96/4, 96/5, 96/6, 96/7, 96/8, 96/9, 96/10, 96/11, 96/13, 96/14, 96/16, 96/17, 96/18, 96/19, 97/1, 98/82, 98/83, 98/84, 98/86, 98/88, 98/89, 98/91, 98/92, 98/101, 98/105, 98/106, 98/107, 98/108, 98/110, 98/111, 98/112, 98/113, 180/57, 181/56 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 42,0500 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 11 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/20, 2/21, 2/22, 3, 4/1, 4/2, 9, 10/1, 10/2, 11, 12, 13/3, 13/7, 13/8, 13/10, 13/11, 13/12, 13/13, 15/8, 16, 20/10 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 58,6236 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8, 18/9, 18/10, 18/11, 18/13, 18/14, 18/15, 18/16, 18/17, 18/18, 18/19, 23, 24/1, 24/2, 26/1, 26/2, 26/3, 27, 61/22, 91/14, 92/14, 93/15, 95/11, 108/19, 112/22, 117/17, 118/25, 119/25 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 67,0427 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 38 Gemarkung Teicha, Flur 2 268, 280, 281, 325, 326 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 28,9162 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 5 Verfahren Flachengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 1.019,4562 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 539 Anlage 2 Grundbuch von Nauendorf Blatt 45, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 128 unter lfd. Nr. 5 eingetragen: Eigentumsübertragungsvormerkung für die Firma House & Park Immobilien incorporated Zweigniederlassung Trebbichau i. G. Gemäß Bewilligung vom 22. März 1994 (UR.Nr.: 372/94 Notar Prinz zu Bentheim und Steinfurth in Merseburg) eingetragen am Nauendorf Flur 1 Flst. 50 (BVNr: 3) Grundbuch von Nauendorf Blatt 47, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 129 unter lfd. Nr. 11 eingetragen: Eigentumsübertragungsvormerkung für die Firma House & Park Immobilien incorporated Zweigniederlassung Trebbichau i. G. Gemäß Bewilligung vom 23. März 1994 (UR.Nr.: 382/94 Notar Prinz zu Bentheim und Steinfurth in Merseburg) eingetragen am Nauendorf Flur 1 Flst. 52/1 (BVNr: 1) Grundbuch von Nauendorf Blatt 27, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 121 unter lfd. Nr. 18 eingetragen: Widerspruch gegen die Löschung des Rechts II/ 15 zugunsten der Firma House & Park Immobilien incorporated Zweigniederlassung Trebbichau i.g.. Von Amts wegen eingetragen am Nauendorf Flur 1 Flst. 48 (BVNr: 3) Grundbuch von Nauendorf Blatt 25, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 120 unter lfd. Nr. 10 eingetragen: Ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zu Gunsten des Paul Dietsch geboren am 21.Dezember Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 1.März1965 eingetragen am 23. Juni Nauendorf Flur 1 Flst. 160/33 (BVNr: 3) Grundbuch von Nauendorf Blatt 45, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 128 unter lfd. Nr. 4 eingetragen: Ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnungs- und Auszugsrecht nach Maßgabe der Eintragungsbewilligung vom 28. September 1967 für die Witwe Elise Rudolph geborene Zwanzig in Nauendorf. Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes der Berechtigten. Als ersatzleistung wird vereinbart, daß im Falle der Nichterfüllung der zu bringenden Leistungen ein Betrag monatlich... M und bei Aufgebung des Wohnrechts eine angemessene monatliche Miete zu zahlen ist. Die Ersatzleistungen dürfen den Betrag von insges.... M nicht übersteigen. Eingetragen am 12. Februar Nauendorf Flur 1 Flst. 45 (BVNr: 2) Nauendorf Flur 1 Flst. 50 (BVNr: 3) Grundbuch von Nauendorf Blatt 190, Abteilung 2 bei Ord.- Nr.: 159 unter lfd. Nr. 9 eingetragen: Ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungs- und Auszugsrecht für die verw. Frau Ida Metze geborene Schröder in Nauendorf. Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewillig vom 4. September 1963 mit der Maßgabe eingetragen, daß zur Löschung des Rechts der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll, am 4. Januar 1964.

11 Seite 11, Nr. 6/2012 Nauendorf Flur 2 Flst. 209/2 (BVNr: 16) Grundbuch von Nauendorf Blatt 203, Abteilung 2 bei Ord.- Nr.: 164 unter lfd. Nr. 2 eingetragen: Nießbrauch zu Gunsten der Martha Schmeisser geb. Emmer in Nauendorf (Ortsteil Merbitz) -lastend auf der Grundstückshälfte des Willy Schmeisser in Neutz. Zur Löschung bedarf es der Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten. Eingetragen am 5. März Nauendorf Flur 5 Flst. 48/15 (BVNr: 1) Grundbuch von Nauendorf Blatt 207, Abteilung 2 bei Ord.- Nr.: 168 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Lebenslängliches Nießbrauchsrecht nach Maßgabe des 3 des Vertrages vom 12. Juli 1944, auf den hiermit Bezug genommen wird, für den Schmiedemeister Gottfried Schenk in Deutleben. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes des Berechtigten. Eingetragen am 9. Januar Nauendorf Flur 5 Flst. 38/13 (BVNr: 1) Anlage 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Flurbereinigungsbehörde Außenstelle Halle Mühlweg 19, Halle Telefon 03 45/ , Telefax 03 45/ Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 185, Abteilung 2 bei Ord.-Nr.: 261 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Lebenslängliches Nießbrauchsrecht für die Bäuerin Gertrud Tyrolf geborene Beil in Lettewitz. Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes der Berechtigten. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 9. Mai 1919 eingetragen am 10. November Neutz-Lettewitz Flur 7 Flst. 15/2 (BVNr: 1) Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 265, Abteilung 3 bei Ord.-Nr.: 290 unter lfd. Nr. 1 eingetragen:... DM... Deutsche Mark Darlehn mit vom Hundert Jahreszinsen seit dem 1. Dezember 1950 für die Witwe Martha Hanisch geborene Hay in Könnern/S. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 23. November 1950 eingetragen am 8. Dezember Neutz-Lettewitz Flur 7 Flst. 53/4 (BVNr: 2) Neutz-Lettewitz Flur 7 Flst. 56/3 (BVNr: 1) Sachsen-Anhalt Flurbereinigungsplan Flurbereinigungsverfahren nach 87ff. FlurbG Nauendorf (A 14), Landkreis Saalekreis Verzeichnis der Eigentümer für Grenzanerkennungen ( 10 Nr. 2f, 56 FlurbG) Ord.-Nr. Gemarkung Grund der Nebenbeteiligung Flur/Flurstück 1400 Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück 177/ Gemarkung Gimritz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 1, Flurstück 113/ Gemarkung Domnitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung Flur 5, Flurstück 112 der Verfahrensgebietsgrenze 1401 Gemarkung Domnitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 5, Flurstück Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 7, Flurstück 55/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück 42/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 1, Flurstück Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück 78/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 1, Flurstück 76/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 2, Flurstück 15/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 2, Flurstück 22/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 2, Flurstück 268

12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 6/2012 Ord.-Nr. Gemarkung Grund der Nebenbeteiligung Flur/Flurstück 1410 Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 2, Flurstück 111/ Gemarkung Nauendorf Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 7, Flurstück 1/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 13/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 46/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 5/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 51/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 2/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 1/ Gemarkung Wallwitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 1/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 12, Flurstück 28/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 12, Flurstück 100/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück 65/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 8, Flurstück 65/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 4, Flurstück 112/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 2, Flurstück 124/ Gemarkung Neutz-Lettewitz Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Flur 6, Flurstück 41/4 Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Einladung Zur Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) über die geplanten Flurbereinigungsverfahren B 6n, Großbadegast bis A 9 (Verf.Nr. AB 2612 und AB 3712) Um Schäden für die Landwirtschaft, die Agrarstruktur und die allgemeine Landeskultur zu mindern bzw. zu vermeiden sowie den Landverlust im großen Umfang auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, beabsichtigt das Landesverwaltungsamt Halle (Obere Flurbereinigungsbehörde) für den Bau der B6n von Großbadegast bis zum Anschluss an die A 9 eine Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG anzuordnen. Die geplante Gebietsgrenze des Verfahrens ist aus der vorläufigen Gebietskarte ersichtlich. Die vorläufige Gebietskarte liegt in der Stadt Zörbig, Am Markt 12 in Zörbig, in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16 in Raguhn-Jeßnitz, in der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 in Südliches Anhalt/OT Weißandt-Gölzau, in der Einheitsgemeinde Osternienburger Land/OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e in Osternienburger Land und in der Stadt Köthen, Kleine Wallstraße 2-5 (Zimmer 114) in Köthen in den jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Gebietsgrenze der Verfahren ist aus der Gebietskarte des jeweiligen Verfahrens ersichtlich. Vom Verfahren werden voraussichtlich erfasst: Cosa Flur 5 und 6 teilweise Großbadegast Flur 1, 2, 3 und 5 teilweise Libehna Flur 5 und 7 teilweise Reupzig Flur 1 und 3 teilweise Salzfurtkapelle Flur 1, 2, 3 und 10 teilweise Fraßdorf Flur 2 teilweise Hinsdorf Flur 2 und 3 teilweise Meilendorf Flur 1, 2, 3 und 4 teilweise Zehbitz Flur 6 und 7 teilweise Zur Aufklärungsversammlung wird eingeladen: Mittwoch, den 18. April 2012, Uhr in die Gartenstraße 1 a (hinterer Eingang) von Stadt Südliches Anhalt OT Quellendorf An diesem Termin werden die Ziele des Verfahrens, der voraussichtliche zeitliche und verfahrensmäßige Ablauf, die Kosten und Finanzierung des Verfahrens sowie die Aufbringung des Landbedarfes erläutert.

13 Seite 13, Nr. 6/2012 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bereich Quellendorf/ Weißandt-Gölzau/Radegast Eine Notdienstsprechstunde in einer Arztpraxis in Köthen wird am Samstag, Sonntag und feiertags in der Zeit von bis Uhr durchgeführt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuche zuständig. Der diensthabende Arzt ist über die Rettungsleitstelle Anhalt-Bitterfeld, Tel /513150, zu erfragen. Bereich Gröbzig bis Herr Dipl. Med. A. Petri, Tel / bis Herr Michael Buchheim, Tel / bis Herr Dipl. Med. A. Petri, Tel / Mitteilungen Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt Sportförderung der Köthener Sparkassenstiftung Mit der Sanierung des ehemaligen Klubhauses in Weißandt-Gölzau ist ein multifunktionales Sport- und Kulturzentrum entstanden, das sich sehen lassen kann. Noch gar nicht so lange her, am 26. August 2011, wurde das neue Haus - nach nicht einmal zwei Jahren Bautätigkeiten - zur Nutzung übergeben und seitdem wird folgenden Aktivitäten nachgegangen: Kinder-, Schul- und Freizeitsport, sportliche Wettkampfveranstaltungen, Showveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Diavorträge und Sachvorträge (in Planung), Firmenfeierlichkeiten. Umso erfreulicher war es für Bürgermeister Burkhard Bresch, am 5. März 2012 eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Köthener Sparkassenstiftung in Höhe von 3.000,00 Euro entgegen nehmen zu können. Foto v. l.: Sparkassenvorstand Axel Koß bei der Scheckübergabe an den Bürgermeister Burkhard Bresch Gereicht wurden diese finanziellen Mittel für die Anschaffung von Sportgeräten für den Kinder-, Schul- und Freizeitsport. Ein neuer Matten- und ein Ballwagen, ein Sprungkasten, Wandablagen für Gymnastikbälle, neue Turnmatten, Hallenfußbälle und Volleybälle werden von dem Geld gekauft und alsbald der Aus- stattung für sportliche Betätigungen im Sport- und Kulturzentrum angehören. An dieser Stelle möchten sich der Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt und die für das Sport- und Kulturzentrum zuständige Mitarbeiterin recht herzlich dafür bedanken. Verkehrsteilnehmerschulung im OT Zehmitz Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im OT Zehmitz in der Gaststätte Vogel am um 18:00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Kreisverkehrswacht Köthen und OT Zehmitz Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt jetzt auch in Brailleschrift und auf Hör-CD Gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e. V. hat der Landesbehindertenbeauftragte Adrian Maerevoet den Text des Behindertengleichstellungsgesetzes in Blindenschrift und als Hörfassung für Menschen mit Sehbehinderung fertigen lassen. Jeweils ein Exemplar in Blindenvoll- und Blindenkurzschrift sowie eine Audio-CD liegt den kommunalen Behindertenbeauftragten vor und kann Bürgern mit Sehbehinderung ab sofort zugänglich gemacht werden. Interessierte Bürger melden sich bei Bedarf bitte bei der Behindertenbeauftragten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld: Susanna Krepinsky Tel / Susanna.krepinsky@anhalt-bitterfeld.de Existenzgründerqualifizierung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sie sind Existenzgründer/-in und möchten: sich weiterqualifizieren Ihre unternehmerischen Fähigkeiten stärken Ihr junges Unternehmen stabilisieren Sie: haben ein im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ansässiges Unternehmen gegründet Ihre Existenzgründung liegt nicht länger als drei Jahre zurück waren in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Existenzgründung nicht selbstständig haben noch nicht an einer Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Existenzgründerprogramms des Landes Sachsen-Anhalt teilgenommen verfügen über einen Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Unternehmens Wir ermöglichen Ihnen die kostenfreie Teilnahme an einem existenzgründerspezifischen Grund- und Zusatzqualifizierungskurs im Umfang von maximal 300 Stunden. Das Qualifizierungsangebot wird gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt. Als finanzielle Unterstützung erhalten Sie: max. 100 Euro je Qualifizierungswoche Grundqualifizierung max. 50 Euro je Woche Zusatzqualifizierung Teilnehmer mit gleichzeitigem ALG II Bezug: max. 25 Euro je Woche Grund- und Zusatzqualifizierung Höhe und Auszahlung der finanziellen Unterstützung richten sich nach der tatsächlichen Anwesenheit Sprechen Sie uns an! EWG Anhalt-Bitterfeld mbh Projektleiter Herr Marco Stibe Tel.: / , Fax: / m.stibe@ewg-anhalt-bitterfeld.de

14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 6/2012 Aus dem kirchlichen Leben Gottesdienste in der Region Südost im April 1. April (Palmarum) Cösitz (Regionalgottesdienst) Uhr (Pannicke/Karras) 6. April (Karfreitag) Görzig Uhr (Pangsy/Karras) Zehbitz Uhr (Hofmann/Zimmermann) Radegast Uhr (Hofmann/Zimmermann) Schortewitz Uhr (Pangsy/Karras) Weißandt-Gölzau Uhr (Hänsch/Schedler) Riesdorf Uhr (Hänsch/Schedler) 8. April (Ostersonntag) Schortewitz Uhr (Pangsy/Karras) Cösitz Uhr (Pangsy/Karras) Hohnsdorf Uhr (Hofmann/Zimmermann) Weißandt-Gölzau Uhr (Hänsch/Schedler) Görzig Uhr (Chor/Apitz/Karras) Maasdorf Uhr (Hänsch/Schedler) Radegast (Taufgottesdienst) Uhr (Bläser/Hofmann/Zimmermann) 9. April (Ostermontag) Gnetsch Uhr (Hänsch/Schedler) Prosigk (mit GKR-Wahl) Uhr (Hänsch/Schedler) 22. April (Miserikordias Domini) Görzig Uhr (Pangsy/Karras) Radegast Uhr (Hofmann/Zimmermann) Cösitz Uhr (Pangsy/Karras) Hohnsdorf Uhr (Hofmann/Zimmermann) Weißandt-Gölzau (Gottesdienst mal anders) Uhr (Hänsch/ Schedler) Großbadegast Uhr (Hänsch/Schedler) 29. April (Jubilate) Schortewitz Uhr (Hänsch/Schedler) Gnetsch Uhr (Hänsch/Schedler) Maasdorf Uhr (Hänsch/Schedler) Kirchliche Veranstaltungen in Gruppen und Kreisen in der Region Südost im April Konfirmandenunterricht (außer in den Ferien und an Feiertagen) In Radegast findet der Konfirmandenunterricht (für 6. bis 8. Klasse) immer mittwochs um Uhr in der Kirche statt. Die Konfirmanden der Parochie Weißandt-Gölzau treffen sich am Sonnabend, dem von Uhr. English for beginners in Weißandt-Gölzau Dieses Angebot richtet sich an Anfänger der englischen Sprache. Auch wenn der Kurs bereits begonnen hat, sind Teilnehmer weiterhin herzlich willkommen, da es sich jeweils um abgeschlossene Inhalte handelt. Nächster Termin: Mittwoch, 25. April, Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau Kreativkreis Radegast mit Anke Zimmermann Der Kreativkreis Radegast trifft sich am 16. April um Uhr. Posaunenchor in Radegast mit Detlef Zimmermann Der Posaunen-Chor trifft sich samstags um Uhr in der Radegaster Kirche zur Probe. Junge Gemeinde in Radegast Die Junge Gemeinde Radegast trifft sich mittwochs um Uhr in der Kirche. Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen) Die Christenlehregruppen: montags: Christenlehre Görzig Uhr im Pfarrhaus Christenlehre Riesdorf Uhr in der Kirche Riesdorf mittwochs: Christenlehre Schortewitz Uhr im Pfarrhaus donnerstags: Christenlehre Radegast und Zehbitz Uhr in der Kirche freitags: Christenlehre Prosigk Uhr im Prosigker Pfarrhaus In Cösitz findet im Rahmen der Christenlehre am 17. April ein Kindernachmittag in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Kirche statt. Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feiertagen - montags um Uhr im Mehrgenerationenhaus zur Probe. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus den anderen Orten herzlich willkommen sind. KinderKirchenTag am 5. April 2012 in Radegast Gründonnerstag gibt es nicht nur grüne Suppe - ist das Thema für den Tag. Kinder der Klasse sind eingeladen, mit kreativen Angeboten, Liedern, Geschichten und Spielen über die zu Ende gehende Passionszeit nachzudenken und neu zu entdecken. In und rund um die Kirche Radegast werden wir den Tag von Uhr Uhr verbringen. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Die Kosten für den Tag betragen 4.00 EUR. Infos bei Gemeindepädagogin Anke Zimmermann. Diamantene Konfirmation in der Kirche zu Radegast am 28. April Am Sonnabend, dem 28. April 2012 um Uhr wird in Radegast Goldene Konfirmation gefeiert. Herzlich eingeladen ist der Konfirmationsjahrgang 1952 aus Radegast. Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig 24. April Uhr im Pfarrhaus in Görzig Frauenkreise und Seniorenkreis 10. April Uhr Prosigk 10. April Uhr Schortewitz 19. April Uhr Radegast + Hohnsdorf 25. April Uhr Weißandt-Gölzau 26. April Uhr Zehbitz 26. April Uhr Görzig Frühlingskaffee-Nachmittag in Cösitz Am 17. April um Uhr veranstaltet die Kirchengemeinde Cösitz einen gemeinsamen Kaffeenachmittag, zu dem alle herzlich eingeladen sind, die Freude an Gemeinschaft, an gemeinsamen Gesang und religiösen Themen haben. Gemeindekirchenratssitzungen 23. April Uhr Görzig (Kirchengemeinde an der Fuhne) 27. April Uhr Radegast (Radegast-Zehbitz) Cösitz, Prosigk und Weißandt-Gölzau nach Vereinbarung Kleidersammlung des Spangenberg-Sozialwerkes Vom sammeln wir gut erhaltene Kleidungsstücke, Schuhe und Haushaltswäsche zur Unterstützung notleidender Menschen in Mittel- und Südamerika. Kleidersäcke sind im Bereich Weißandt-Gölzau bereits ausgeteilt bzw. können über die Pfarrämter angefordert werden. Die gefüllten Säcke geben Sie bitte in ihrem zuständigen Pfarramt ab. Sollen Kleidersäcke bei Ihnen abgeholt werden, so melden Sie dies bitte unter der Rufnummer: / an. (Montag - Freitag von Uhr Uhr) Wahl des Gemeindekirchenrates in der Kirchengemeinde Prosigk Am Ostermontag wird in der Kirchengemeinde Prosigk ein neuer GKR gewählt. Das Wahllokal ist von Uhr Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder der Kirchengemeinde Prosigk mit den Ortschaften Fernsdorf, Prosigk, Cosa, Pösigk, Ziebig, Repau Lennewitz und Libehna Kandidaten: Heike Schwenke, Prosigk; Annelore Rudolph, Fernsdorf; Christine Lohmann, Fernsdorf; Jana Rappsilber, Pösigk; Peggy Steube, Prosigk.

15 Seite 15, Nr. 6/2012 Weitere Kandidatenvorschläge können bis zum 24. März im Pfarramt Weißandt-Gölzau schriftlich eingereicht werden! Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung Gemeindepädagogin (FH) Anke Zimmermann (Radegast): Tel. ( ) Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel./Fax: ( ) Bürozeiten im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau Montag bis Freitag: Uhr Uhr Sprechzeiten Pfarrer Schedler: Dienstags und donnerstags von Uhr Uhr Pfarramt Weißandt-Gölzau Tel. ( ) Vereine Freizeit- und Kulturverein Reupzig e. V. Osterfeuer Am Samstag, dem 7. April 2012 findet das traditionelle Osterfeuer am Sportplatz statt. Um 19:30 Uhr beginnt der Fackelund Lampionumzug in Breesen mit Marsch nach Reupzig zum Sportplatz. Anschließend wird das Osterfeuer entzündet. Die gastronomische Versorgung ist abgesichert. Achtung! Nur am 24. März 2012 sowie am 31. März 2012 jeweils in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr wird allen Bürgern der Ortschaft Reupzig die Möglichkeit geboten, abgelagerten Baumverschnitt zum Sportplatz zur kontrollierten Errichtung des Osterfeuers zu bringen. Ansonsten ist dieser Platz für jegliches Anliefern gesperrt. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Es laden ein: Freizeit- und Kulturverein Reupzig e. V. Freiwillige Feuerwehr Reupzig Ortschaftsrat Reupzig Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt ist der Reitplatz für jegliches Anliefern gesperrt. Wir möchten ausdrücklich darauf verweisen, dass Wurzel- und Stammholz nicht verbrannt werden kann. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, um unser traditionelles Osterfeuer zu erhalten. Es laden ein: Heimat- und Trachtenverein Radegast Freiwillige Feuerwehr Radegast Ortschaftsrat Radegast Osterfest im Edderitzer Park Der Osterhase sowie der Heimat- und Kulturverein Edderitz e. V. laden alle Einwohner und Gäste am Sonnabend, dem 7. April ab 15:00 Uhr recht herzlich zum traditionellen Familienfest in den Park ein. Folgende Angebote sollen unsere kleinen und großen Gäste erfreuen: Begrüßung des Osterhasen, Suche nach versteckten Osterbeuteln Kinderspaß auf der Hüpfburg Geschicklichkeitstest beim Eierlaufen und Sackhüpfen Backen des beliebten Knüppelkuchens; dafür bitte Stöcke mitbringen Waffelbäckerei Imbiss-, Grill- und Getränkestand u. a. Angebot von Kaffee und Kuchen Abbrennen des Osterfeuers Der Heimat- und Kulturverein Edderitz e. V. wünscht allen Einwohnern und Gästen ein sonniges und erholsames Osterfest. Osterfeuer in Prosigk Der Fernsdorfer Feuerwehrverein und die Freiwillige Feuerwehr Prosigk laden zum Osterfeuer am ab Uhr in die Gartenstraße ein. Hasenfreunde aufgepasst!!! Vermisst ihr IHN auch schon, den kleinen Süßen mit den Schlappohren? Wollt ihr wieder mit dem Osterhasen eine riesige Party feiern? Wollt ihr IHN live erleben, mit IHM Eier suchen und tanzen? Dann seid mit dabei, beim Osterfeuer am ab 15 Uhr auf dem Schlossplatz in Weißandt-Gölzau! Natürlich bringt der Osterhase auch wieder jede Menge Überraschungen für Groß und Klein mit. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Weißandt-Gölzau lädt alle Hasenfreunde recht herzlich ein, am mit von der Partie zu sein! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie den genauen Ablaufplan im nächsten Amtsblatt und besuchen Sie uns in Weißandt-Gölzau. Osterfeuer in Radegast Am 7. April, am Ostersamstag, findet in Radegast auf dem Reitplatz das traditionelle Osterfeuer statt. Allen bürokratischen Schwierigkeiten zum Trotz, werden wir diese Tradition weiter pflegen. Ab 17:00 Uhr laden der Heimat- und Trachtenverein und die Freiwillige Feuerwehr Radegast zum geselligen Beisammensein am Feuer ein; für das leibliche Wohl ist gesorgt! Achtung! Alle Bürger von Radegast bekommen die Möglichkeit, abgelagerten Hecken- und Baumverschnitt oder einen vergessenen Weihnachtsbaum nur in der Woche vom 02. bis 04. April zur Errichtung unseres Osterfeuers abzugeben. Die Zeiten werden in den Schaukästen der Ortschaft bekannt gegeben, ansonsten Für Essen und Trinken ist gesorgt. Der Osterhase hält Überraschungen für die Kleinen bereit. Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 5. April 2012 Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 23. März 2012 regional informiert Heimat- und Bürgerzeitungen - hier steckt Ihre Heimat drin.

16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 6/2012 Schulnachrichten/Kindergärten Augen - der wichtigste Teil unseres Körpers Davon konnten wir uns alle überzeugen. Herr Kircheis vom Blindenverband Anhalt-Bitterfeld brachte uns die Wichtigkeit unserer Augen sehr nahe. Er erzählte uns, dass er vor ca. 12 Jahren erblindete. Nach einer Augenoperation die nicht gelang, war er blind. Mit verbundenen Augen versuchten wir, uns im Klassenraum und im Schulgebäude zurechtzufinden. Hätten wir keinen Partner gehabt, hätten wir viele blaue Flecken davon getragen. Wir staunten, wie sich ein blinder Mensch in der Welt zurechtfindet. Erzählte er uns doch, dass 96% aller Tätigkeiten, die wir täglich ausüben, über die Augen gesteuert werden. Natürlich hatten wir auch viele Fragen. Geduldig beantwortete Herr Kircheis diese. Oft kamen Fragen wie: Wie gießen Sie etwas zu trinken ein? oder Wie können Sie Essen unterscheiden? Können blinde Menschen auch Sport treiben? Viele Hilfsmittel brachte Herr Kircheis uns zur Veranschaulichung mit. Wir staunten nicht schlecht: einen Stock für draußen, einen Fühlstock, Taschenrechner, Uhren und, und, und. Vieles ist mit Sensoren ausgestattet. Leider sind diese Mittel oft zu teuer, um sich diese kaufen zu können. Ganz interessant war für uns die Blindenschrift. So ist Herr Kircheis die Möglichkeit gegeben, zu schreiben und zu lesen. Er besitzt auch einen Scanner, der unsere geschriebenen Worte einscannt und in die Blindenschrift übersetzt. Wir wissen, dass Herr Kircheis unseren Artikel auch lesen kann. Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei Herrn Kircheis und seinem Begleiter recht recht herzlich bedanken und freuen uns auf das nächste Wiedersehen. Klassen 3 und 4 der Grundschule W.-Gölzau Kochspaß in den Winterferien Verschiedenes Einladung zum Osterfeuer in Großbadegast Das Osterfeuer in der Ortschaft Großbadegast findet am Ostersamstag ab 19:00 Uhr auf dem Gelände des Baugebietes statt. Baumschnitt wird nur an diesem Tag vor Ort in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr angenommen. Traditionell wird auch wieder für die Kinder das Ostereier- Suchen ab 18:00 Uhr rund um das Kulturzentrum organisiert. Dafür bittet der Ortschaftsrat um Eierspenden. Die Eier werden am Gründonnerstag, dem in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Kulturzentrum angenommen. Im Namen des Ortschaftsrates bedanke ich mich schon jetzt sehr herzlich. Monika Reinbothe Autorenlesung und Buchverkauf im Foyer des Sport- und Kulturzentrums der Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil W.-Gölzau Am 3. April 2012 um 17:00 Uhr liest die Köthener Autorin Claudia Burg aus ihrem Buch Jahre im Labyrinth. Der Eintritt kostet pro Person 2. Anmeldungen bitte bei Mein Buchladen Köthen, Schalaunische Straße 30 oder unter der Telefonnummer: / Anschließend wird ein kleiner Buchverkauf stattfinden. Es können nicht nur die Bücher der Autorin erworben werden, sondern auch andere Bücher. Gerade in Hinblick auf Ostern findet vielleicht der Ein oder Andere noch eine Kleinigkeit, um anderen eine Freude zu machen oder einfach sich selbst etwas zu gönnen. Die diesjährigen Winterferien standen im Hort der Grundschule Weißandt-Gölzau unter dem Thema Kochen wie die Großen. Unter der Anleitung von Frau Neumann wurden von den Ferienkindern Kochmützen, Platzdeckchen sowie Kochlöffel gestaltet. Der krönende Abschluss der Ferienwoche war das gemeinsame Kochen köstlicher Leckereien zur Faschingszeit. Der Kochlöffel wurde gekonnt geschwungen, so dass die Kinder nach kurzer Zeit der Zubereitung, ihre gefüllten Pizza-Kartoffeln und ihre bunten Nudel-Muffins genießen konnten. Das Highlight des farbenfrohen Party-Tisches waren die selbstgebackenen Kartoffel- Waffeln, frische Obststückchen und der riesige Schokoladenbrunnen. Da alle Kinder sich als kleine Meisterköche an Topf und Herd beweisen konnten, erhielten sie zum Abschluss der gelungenen Ferienwoche eine Urkunde. Besonderen Dank für den tollen Kochspaß an Frau Neumann, Frau Soika, Frau Amler sowie Frau Lipinski. Die Hortkinder der Grundschule Weißandt-Gölzau Die Karten für diese Veranstaltung gibt es nur an der Abendkasse. Kosten: 8,00 Euro.

17 Seite 17, Nr. 6/2012 The Bee Gees Story Performed by The Bee Gees Tribute Sensation ONE NIGHT ONLY-TOUR 2011/12 am um 20:00 Uhr im Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Weißandt-Gölzau Das grandiose Feeling der legendären BEE GEES-Konzerte kehrt zurück! THE BEE GEES sind Kult! Durch den Tod von Maurice Gibb werden die Australier leider nie mehr in Originalbesetzung zu sehen sein - aber ihre Musik und die zahllosen Hits sind und bleiben unsterblich. Live zu erleben in diesem grandiosen Tribute sind sie alle - von MASSACHUSETTS über STAYIN`ALIVE bis YOU WIN AGAIN - ein sensationelles 2 1/2-stündiges Hitspektakel sorgt für die absolute BEE GEES MANIA!. Und so ganz nebenbei enthält die Show auf vielfachen Wunsch der Fans auch noch die Supersongs der Gebrüder Gibb, die in Kooperation mit großen Künstlern wie Barbra Streisand, Dionne Warwick oder Kenny Rogers entstanden. Tickets sind erhältlich über und bei allen bekannten Vorverkaufsstellen MZ Service Center Köthen, Am Buttermarkt 1. Sportangebote des SV Glück Auf Plötz e. V. Fun und Fitness für Groß und Klein In der Sporthalle Glück Auf in Plötz bestehen folgende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung: Was? (Sektion) Wann? (Trainingszeiten) Wo? Übungsleiter/ Verantwortliche Yoga Montag 18:00-19:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Stepp Aerobic Montag 19:00-20:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Frauengymnastik/Yoga Montag 20:00-21:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Seniorengymnastik Mittwoch 17:00-18:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Daniela Seidel Line Dance für Fortgeschrittene Mittwoch 18:00-20:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Daniela Seidel Tischtennis Mittwoch 20:00-22:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Martina Mergell Reinfried Zimmer Volleyball Donnerstag Sporthalle Glück Auf Plötz 19:30-22:00 Uhr Martina Mergell Reinfried Zimmer Kindersport, Kinder 3-5 Jahre Freitag 15:00-16:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Christin Große-Parreidt Kindertanzen Freitag 16:00-17:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Diana Schulze Kindersport, Kinder ab 6 Jahre Freitag 17:00-18:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Diana Schulze Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Line Dance für Anfänger/Kinder Sonntag 17:30-19:30 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Daniela Seidel Sehr geehrte Sportfreunde, mit den o.g. 11 Abteilungen im Bereich des Breitensports im nördlichen Saalekreis und entlang der Fuhne bietet der SV Glück Auf Plötz e.v. für jede Altersgruppe ein breit gefächertes Angebot an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten. Hierbei legen wir vor allem Wert darauf, dass alle Spaß am Sport haben und sich in Form halten können. Bei uns gibt es keinen Leistungsdruck, Fun und Fitness sind unsere Devise. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich regelmäßig in entspannter Atmosphäre körperlich zu ertüchtigen, ohne viel Geld ausgeben zu müssen oder durch Leistungsdruck weiter angespannt oder gestresst zu werden. Neuen Mitgliedern oder einfach nur Interessierten, die erst einmal nur reinschnuppern möchten, bieten wir durch gesonderte Regelungen (Schnupperkurse) die Möglichkeit, an dem Sportangebot teilzunehmen. Auch Nichtmitglieder können jederzeit nach den vereinsinternen Regelungen am Sportbetrieb teilnehmen. Hilbig, Vereinsvorsitzender Osterprogramm 2012 im Haus am See Hier unsere Angebote zum kreativen Basteln und Gestalten, Sonntag, Osterbasteln von bis Uhr (Osterkörbe, Gestecke auf Stroh, Treibholz) ab Montag, bis zum Donnerstag, tägl Uhr Blumentöpfe mit Serviettentechnik gestalten Bepflanzung des Topfes ist möglich Gestecke mit Treibholz oder auf Stroh Körbe aus Peddigrohr flechten verschiedene Frühlingsdekorationen Gipsfiguren können jeden Tag bemalt werden!!! Änderungen behalten wir uns vor. Karfreitag bis Ostermontag von bis Uhr geöffnet Wir freuen uns auf euren Besuch, denn auch die Fischadler- Livecam zeigt täglich das aktuelle Geschehen im Horst. Eintritt: 2,00 EUR für Erwachsene und 1,00 EUR für Kinder und Unkostenbeitrag für Bastelmaterial Weitere Informationen unter Tel / oder Das Informationszentrum für Umwelt und Naturschutz ist eine Einrichtung des Amtes für Naturschutz und Forsten und Abfallwirtschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld IMPRESSUM Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Telefon /4 89-0, Telefax / Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / Funk: 01 71/

18 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 6/2012 Anhalt Läuft Sportlicher Auftakt für Anhalt Läuft am 25. März 2012 von 9.00 bis Uhr im Seebad Edderitz Der Kreissportbund Anhalt-Bitterfeld ruft alle Sportvereine, Sportler und Bürger unseres Landkreises zu einer besonderen Sportveranstaltung auf 800 Kilometer Laufen, Joggen, Walken oder Wandern für 800 Jahre Anhalt Diesen Termin sollten sich alle Sportler und Bürger in den Sportvereinen vormerken. Jeder Teilnehmer kann in der vorgegebenen Zeit soviel Kilometer absolvieren, wie er sich selbst zutraut. Unter Laufen, Joggen, Walking oder Wandern kann gewählt werden. Auch eine zeitliche Unterbrechung während des Laufens ist möglich. Die absolvierten Kilometer werden vom Kampfgericht für jeden Teilnehmer erfasst. Nach Uhr wird die erreichte gesamte Anzahl an Kilometer vom Veranstalter verkündet. Dies soll eine Auftaktveranstaltung zum Laufhöhepunkt am 25. Mai 2012 im Rahmen des 14. Leichtathletik-Meetings im Dessauer Paul-Greifzu-Stadion sein. Bis zum 25. Mai sollen möglichst viele Laufveranstaltungen in den Städten und Gemeinden in der Region Anhalts organisiert werden. Zur Auftaktveranstaltung im Seebad Edderitz wird es 2 markierte Strecken geben. Rundkurs kleine Strecke über 1 km und große Strecke über 3 km. Für Voranmeldungen wären wir bis 23. März 2012 unter info@ ksb-abi.de dankbar. Anmeldungen werden aber auch am Lauftag unmittelbar beim Veranstalter am Start entgegen genommen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Rita Smykalla berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ rita.smykalla@wittich-herzberg.de Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! Nachgefragt Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt perspektivisch, im Rahmen einer Ausstellung im Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Weißandt-Gölzau, Arbeiten des Malzirkels des ehemaligen Kombinates Gölzau zu zeigen. Hierbei bitten wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, um Unterstützung. Wer von Ihnen Arbeiten des Malzirkels besitzt und sich bereit erklärt, diese in Form einer Leihgabe für die Ausstellung bereitzustellen, meldet sich bitte unter der Rufnummer / oder per mmueller@suedliches-anhalt.de. Vielen Dank.

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