Instant Payments. Positionspapier. Positionspapier

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1 Instant Payments Positionspapier Dok.-Nr.: INST 15_001 Datum: 17. März 2016 Seite: 1 von 44 Version: V11 Instant Payments Positionspapier van den Berg AG Im Straßer Feld Herzogenrath Tel.: ( ) Fax: ( ) van den Berg AG Das Vervielfältigen oder Verbreiten dieses Dokuments ist nur mit Genehmigung der van den Berg AG gestattet

2 Inhaltsverzeichnis Instant Payments - Positionspapier 1 Einleitung Instant Payments Definition Existierende und geplante Lösungen Beteiligte Parteien Zugang für Alle Schnelle Bereitstellung der Lösung Wettbewerb und Infrastruktur Zusammenfassung Erwartungen des Handels Realisierungsskizze von Instant Payments Vorüberlegungen Forderungen des Bitkom PISP (Payment Service Initiation Provider) Instant Payment am POS und im Internet Dezentrale Infrastruktur Interne Instant Payments Instant Payments innerhalb einer Gruppe Instant Payments innerhalb eines nationalen Systems Settlement Schnittstellen und Standards Direkte und Indirekte Teilnahme Zugang für Alle Interoperabilität Betreiber von Instant Payments Seite 2 von 44

3 Inhaltsverzeichnis Instant Payments - Positionspapier 4.11 Netz- und PKI-Infrastruktur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Erträge und Instant Payments Messaging-System Kontoführung und Zahlungsverkehr Schnittstelle zum Kunden Optionen Käuferschutz POS-Anbindung Anonymes Bezahlen Elektronischer Kassenbon Erfolgsfaktoren Über van den Berg Seite 3 von 44

4 1 Einleitung Instant Payments - Positionspapier 1 Einleitung Das im Dezember 2013 gegründete European Retail Payments Board (ERPB) hat die Aufgaben des SEPA-Council übernommen und wird die Standards weiterentwickeln sowie technische, rechtliche und verhaltensmäßige Probleme identifizieren und lösen. Ziel ist die Entwicklung eines integrierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Marktes für Massenzahlungen in Euro in der Europäischen Union voranzutreiben. Durch seine gleichteilige Zusammensetzung sollen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Das ERPB besteht aus sieben Vertretern von Finanzdienstleistern (vier Vertreter der Banken, zwei Vertreter anderer Zahlungsinstitute und ein Vertreter der E-Geld-Institute) und sieben Vertretern von SEPA-Anwendern (zwei Vertreter der Verbraucher und je ein Vertreter der folgenden Interessengruppen: Einzelhändler, Internet- Händler, Unternehmen/Konzerne, kleine/mittlere Unternehmen und nationale/öffentliche Verwaltungen) sowie rotierend sechs Vertretern nationaler Zentralbanken (fünf Vertreter der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets und ein Vertreter der nationalen Zentralbanken, der nicht dem Eurogebiet angehörenden EU- Mitgliedsstaaten). Das ERPB wird von einem Vertreter der Europäischen Zentralbank geleitet. Das ERPB ist breiter als sein Vorgänger aufgestellt, den Vorsitz führt, wie bereits zum Teil beim SEPA-Council, die ECB. Die Europäische Kommission ist aufgefordert, als Beobachterin an den Sitzungen teilzunehmen. Seite 4 von 44

5 1 Einleitung Instant Payments - Positionspapier Für die Ausführung seines Mandats kann das ERPB in begrenzten Zeiträumen verschiedene Arbeitsgruppen für die Bearbeitung bestimmter Schwerpunkte aufbauen. Mehrere Gruppen können parallel arbeiten, abhängig von den Arbeitsprioritäten. Das ERPB berichtet jährlich über seine Aktivitäten, gemeinsame Positionen, Beratungen oder Stellungnahmen, die im Vorjahr verabschiedet wurden und über die Ziele und zu erbringenden Leistungen für das folgende Jahr. Auf seiner Sitzung vom wurde folgender Beschluss gefasst: Es besteht die Notwendigkeit einer europaweiten Lösung für Instant Payments in EUR, die für alle PSP offen ist. Die Anbieterseite (in enger Kooperation mit der Nachfragerseite und der aktiven Einbeziehung des EPC als potentieller Entwickler des Regelwerks und der technischen Standards) soll die Auswirkungen einer europaweiten Instant Payments-Lösung in EUR untersuchen und das Ergebnis im Juni 2015 auf dem 3. ERPB-Meeting präsentieren. Quelle: Statement following the second meeting of the Euro Retail Payments Board held on 1 December 2014, ERPB/2014/018, Auf der Folgesitzung am 29. Juni wurde dann das EPC gebeten, dem ERPB bis zum November 2015 einen Vorschlag für das Design eines Regelwerks für einen Instant SEPA Credit Transfer (SCT inst ) vorzulegen, dem sich die EU-Payment Service Provider auf freiwilliger Basis anschließen können. Quelle: Statement following the third meeting of the Euro Retail Payments Board held on 29 June 2015, ERPB/2015/011, 29. June 2015 Seite 5 von 44

6 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2 Instant Payments Aus der Beschlussvorlage der ECB zur ERPB-Sitzung vom (Pan-European instant payments in euro: definition, vision and way forward, ECB, ) ergeben sich die folgenden Definitionen und Anforderungen: 2.1 Definition Instant Payments ist eine elektronische multikanalfähige Zahlungsverkehrslösung, die ständig (24/7) zur Verfügung steht. Sofort oder annähernd sofort (also innerhalb von Sekunden nach Auslösung der Zahlung) wird die Zahlungsnachricht an die Bank des Zahlungsempfängers übermittelt. wird die Ausführung dem Zahler bestätigt. wird die Zahlung auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. kann der Empfänger über den gutgeschriebenen Betrag verfügen*. * Existierende Zahlungssysteme erfüllen die Anforderung an die sofortige Verfügbarkeit durch den Zahlungsempfänger nicht. Als Beispiel für solche Lösungen nennt die ECB: MyBank, Ideal, Sofort Seite 6 von 44

7 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.2 Existierende und geplante Lösungen Dass der Bedarf für Instant Payments zweifellos besteht, zeigt, dass sich in einigen Ländern (inner- und außerhalb der EU) entsprechende Lösungen etabliert haben bzw. entwickelt werden. Beispiele: Australien Finnland Kanada Niederlande Polen Singapur Dänemark Großbritannien Mexico Norwegen Schweden Süd-Afrika Seite 7 von 44

8 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.3 Beteiligte Parteien Staat und seine Organisationen Instant Payments können zu einer Verbesserung in den folgenden Bereichen führen: Sicherheit Effizienz Reibungslosere Durchführung einer Retail-Zahlung Finanzielle Integration und Eingliederung (für Bürger mit unzureichendem Zugriff auf Konten) E-Government Durch Instant Payments soll der Wettbewerb zwischen Banken und Nicht-Banken zu Gunsten des Konsumenten verstärkt werden. Händler Händler können durch die Vereinfachung der Bezahlprozesse im E-Commerce und am POS ihr Wachstum beschleunigen. Provider Provider können möglicherweise neue Umsatzpotentiale erschließen und die Kundenbeziehung festigen. Konsumenten Für den Konsumenten wird das Bezahlen so einfach, wie das Versenden einer . Seite 8 von 44

9 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.4 Zugang für Alle Instant Payments sind von hohem Interesse für den Staat und seine Organisationen - einschließlich des Eurosystems - bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Das Eurosystem unterstützt einerseits die einfache und die reibungslose Durchführung des Zahlungsverkehrs aber auch andererseits - im weiteren Sinne - die Einbeziehung von Bevölkerungsschichten, die heute keinen oder nur einen unzureichenden Zugang zu Bankkonten haben. Die letzte Forderung ist nicht nur wichtig für Entwicklungsländer sondern auch im Sinne des sozialen Aspekts für die EU. Laut Angaben der EU-Kommission (Stand April 2014) haben 58 Millionen EU-Bürger kein Konto. Will man auch diesen EU-Bürgern den Zugang zu den Instant Payments ermöglichen, dann muss Instant Payments neben dem Zahlungsinstrument SCT (SEPA Credit Transfer) auch weitere Zahlungsinstrumente berücksichtigen. Seite 9 von 44

10 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.5 Schnelle Bereitstellung der Lösung Es soll dem Konsumenten kurzfristig mindestens eine EU-weite Instant Payments-Lösung zur Verfügung gestellt werden. Seite 10 von 44

11 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.6 Wettbewerb und Infrastruktur In einem vom Wettbewerb geprägten Markt sollen die Anbieter keine in sich geschlossenen, untereinander inoperablen Silo-Lösungen anbieten. Diese Lösung basiert entweder auf einem gemeinsam vom Markt (ggf. unter Federführung des EPC) entwickelten Schemes oder aus mehreren im Wettbewerb stehenden aber interoperablen Schemes. Ein Scheme für Instant Payments besteht aus gemeinsam vereinbarten Regeln und technischen Standards, die nicht notwendigerweise ausschließlich auf der SEPA-Überweisung basieren müssen. Die europaweite Verfügbarkeit und Interoperabilität sind sicherzustellen. Clearing- und Settlement-Infrastrukturen sollten diese Entwicklung unterstützen und die geforderte Verfügbarkeit und die benötigten Ressourcen bereitstellen. Instant Payments müssen sicher sein. Seite 11 von 44

12 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 2.7 Zusammenfassung Instant Payments haben also drei wichtige Eigenschaften: 1) Sie sind multikanalfähig Instant Payments können in folgenden Bereichen eingesetzt werden: Retail-Payments (für das Bezahlen am POS) Hier sollte aus Sicht des Kunden ein anonymes Bezahlen analog zum Bezahlen mit Bargeld möglich sein (wenn der Kunde es will), d.h. der Händler erhält keine Angaben über Name, Anschrift und Kontodaten des Kunden. Person-to-Person-Payments E-Commerce-Payments für das Bezahlen im Internet für das Bezahlen bei Lieferung Government-Payments (für Gebühren, Abgaben und Steuern) 2) Sie stehen ständig also 24 Stunden siebenmal in der Woche zur Verfügung Seite 12 von 44

13 2 Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 3) Sie werden sofort oder annähernd sofort (also innerhalb von Sekunden nach Initiierung der Zahlung) ausgeführt. Zum Bezahlen kann z.b. das Handy eingesetzt werden. Die Forderung, dass die Zahlung auf dem Konto des Zahlungsempfängers innerhalb weniger Sekunden gutgeschrieben wird, hat weitreichende Konsequenzen und sollte wie folgt abgeschwächt werden: Sofort oder annähernd sofort (also innerhalb von Sekunden nach Auslösung der Zahlung) kann der Zahlungsempfänger über den Betrag verfügen. Seite 13 von 44

14 3 Erwartungen des Handels Instant Payments - Positionspapier 3 Erwartungen des Handels Instant Payments müssen Kostenvorteile bringen. Instant Payments müssen vom Kunden gewünscht und akzeptiert werden (Sicherheit, einfache Handhabung, Zusatznutzen, für alle Gelegenheiten einsetzbar: P2P, Kleinbeträge) Instant Payments müssen wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen genügen (Interchange, Organisationsstruktur / Mitwirkungsmöglichkeiten) Instant Payments müssen praxisgerechte Technik verwenden (offene Standards, Abwicklungsgeschwindigkeit) Instant Payments müssen die Handelsposition stärken und dem Handel die Datenhoheit sichern. Instant Payments müssen Mehrwerte bieten. Quelle: Vortrag Zahlungssysteme aus Sicht des Handels, HDE, Aachen den Seite 14 von 44

15 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4 Realisierungsskizze von Instant Payments 4.1 Vorüberlegungen Die heutigen Bezahlverfahren basieren im Wesentlichen auf einem der folgenden drei Zahlungsinstrumente: Kreditkarten Überweisungen Lastschriften Aber das sind Zahlungsinstrumente, die lange vor der Einführung von Web 2.0 entstanden. Heute wird eine SEPA-Überweisung z.b. wie folgt ausgeführt: Die Überweisung wird am Montag um 16:30 Uhr initiiert. Im Rahmen eines Batch-Laufs werden die Transaktionen um 21:20 Uhr an den Clearer (z.b. den SEPA-Clearer der Deutschen Bundesbank) ausgeliefert. Am nächsten Morgen gegen 8:05 Uhr erfolgt das Settlement, also die Verrechnung zwischen den Banken. Anschließend gegen 8:15 Uhr erfolgt die Auslieferung an die Bank des Überweisungsempfängers. Über das Internet kann sich der Überweisungsempfänger über den Geldeingang informieren. Es ist auch möglich, dass er durch einen untertägigen Kontoauszug über den Geldeingang informiert wird. Am nächsten Tage erfolgt dann eine Information über den Tagesendauszug. Seite 15 von 44

16 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Wenn die Banken heute über die Realisierung von Instant Payments diskutieren, werden im Wesentlichen zwei Modelle betrachtet, die auf die SEPA-Überweisung aufbauen: Alle Prozessschritte, die Initiierung der Zahlung, das Clearing und das Settlement erfolgen innerhalb von wenigen Sekunden. oder die Initiierung und das Clearing erfolgt sofort, einschließlich der Information an den Zahlungsempfänger, das Settlement erfolgt nachgelagert. So geht der Blue-Print for a Pan-European Instant Payment Infrastructure Solution (Version 1.3, 30. Juni 2015, EBA CLEARING S.A.S) auch von diesem Modell aus: Seite 16 von 44

17 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Die Schritte 2 5 sollen innerhalb von 1,5 Sekunden und der gesamte Vorgang innerhalb von 5 Sekunden abgewickelt werden. Wenn Instant Payments nur eine schnelle Version der SEPA-Überweisung werden, dann können Instant Payments nicht am physischen Point of Sale und nur bedingt im Internet eingesetzt werden. Die heute SEPA Überweisung lässt zwei Lücken: D: Die Rechnungsdaten, wie z.b. Betrag und Kontoverbindung müssen vom Zahlungsempfänger an den Zahler übermittelt werden, oder genauer von der Kasse bzw. vom Händlerportal an die Banking-App des Zahlers. R: Die Bestätigung der Bank des Zahlers über die Ausführung des Zahlungsauftrags muss an den Zahlungsempfänger übertragen werden. Dabei ist zu beachten, dass zwischen der Bank des Zahlers und dem Zahlungsempfänger in der Regel keine direkten vertraglichen Beziehungen bestehen. Die Information über den Zahlungseingang durch die Bank des Zahlungsempfängers kommt zu spät. Gelöst wird dies heute im Internet durch die Inanspruchnahme der Dienste eines Vermittlers, einem PIPS (Payment Service Initiation Provider). Der Vermittler hängt sich zwischen Kunde und Händler und zwischen Kunde und Bank. Für den POS gibt es heute keine Lösung (siehe Kapitel PISP). Instant Payments müssen also diese beiden Lücken schließen: D: Die Übertragung der Rechnungsdaten kann direkt zwischen dem Händler-Portal bzw. der Kasse und der auf dem Smartphone installierten Instant-Payments-App z.b. mit Seite 17 von 44

18 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier QR-Code oder NFC erfolgen. Die Instant-Payments-App kann von der Bank A oder einem PISP zur Verfügung gestellt werden. Offene Standards würden es ermöglichen, dass jedes Händlerportal und jede Kasse mit jeder Instant-Payment-App zusammenarbeiten kann. R: Die Bestätigung über die Ausführung des Zahlungsauftrags kann nun von der Bank des Zahlungsempfängers oder Infrastruktur an den Zahlungsempfänger erfolgen. Wichtig ist aber auch, dass der Zahlungsempfänger auch Informiert wird, wenn der Überweisungsvorgang unterbrochen wird. Seite 18 von 44

19 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.2 Forderungen des Bitkom In dem Positionspapier des Bitkom zur Instant Payments Empfehlung der Europäischen Zentralbank werden darüber hinaus folgende Forderungen gestellt: Instant Payments müssen den gesamten Zahlungsvorgang berücksichtigen: 1) Schnittstelle zwischen dem Händler/Zahlungsempfänger und dem Kunden/Auftraggeber zur Übermittlung der Zahlungsdetails 2) Schnittstelle zwischen dem Kunden/Auftraggeber und seiner kontoführenden Bank 3) Schnittstelle zwischen der Bank des Kunden/Auftraggeber und der Bank des Händlers /Zahlungsempfängers 4) Schnittstelle zur Übermittlung der Information, dass der Händler/Zahlungsempfänger über das Geld verfügen kann bzw. dass die Zahlung nicht ausgeführt wurde. Zu 1) Durch einen zu schaffenden Standard ist sicherzustellen, dass jedes Händlerportal/ jede Kasse mit jeder Instant Payment-Bezahl-App Informationen austauschen kann. So wird sichergestellt werden, dass mit einer App überall bezahlt werden kann und dass der Konsument nicht unterschiedliche Bezahl-Apps vorhalten muss. Andererseits wird eine Monopolbildung verhindert, da Instant Payment-Bezahl-Apps sowohl von Banken als auch von Dritten (PISP = Payment Initiation Service Provider) angeboten werden können. Zu 2) Es ist sicherzustellen, dass die PSD 2 auch für Instant Payments anzuwenden ist, so dass Instant Payment-Bezahl-Apps nicht nur von der kontoführenden Bank angeboten werden können. zu 3) Das entsprechende Regelwerk für den Interbankenbereich wird zurzeit vom EPC erarbeitet. Hier müssen aber auch die Anforderungen zu 1), 2) und 4) berücksichtigt werden. Alternativ ist die Zuständigkeit festzulegen, wenn diese nicht in das Aufgabenfeld des EPC fällt. zu 4) Die Tauglichkeit für den Bezahlvorgang am physischen Point of Sale setzt voraus, dass die Instant Payment-Bezahl-App über die Ausführung der Zahlung informiert wird, bzw. sie sich darüber informieren kann. Das gilt sowohl für den positiven als auch für den negativen Fall. Wenn Instant Payments diese Bedingungen erfüllen, dann wird das größte Hindernis für den Einsatz des mobilen Bezahlens, die große Marktfragmentierung mit zueinander inkompatiblen Verfahren, beseitigt. Denn mit einer Instant Payment-Bezahl-App kann überall bezahlt werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Wettbewerb gestärkt wird, da Instant Payment-Bezahl-Apps sowohl von Banken als auch von Dritten angeboten werden können. Wegen des Einsatzgebietes am physischen POS müssen harte Near-Time Bedingungen erfüllt sein. Als Benchmark nennt der Handelsverband Deutschland (HDE), dass der gesamte Zahlvorgang in Sekunden abgeschlossen sein muss und dass die Autorisierung der Zahlung nicht länger als zwei Sekunden in Anspruch nehmen darf. Seite 19 von 44

20 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Damit Instant Payments auch in Bereichen eingesetzt werden können, die heute für die SEPA-Überweisung verschlossen sind, müssen auf Wunsch des Kunden bzw. Händlers folgende Funktionen angeboten werden: a) Anonymes Bezahlen am physischen POS, d.h. dem Händler werden die Angaben des Kunden wie Name, Anschrift und Kontodaten nicht mitgeteilt, wenn der Kunde es nicht will. b) Der Händler kann dem Kunden gegenüber einen Käuferschutz anbieten, der es, z.b. dem Kunden erlaubt wie bei der SEPA Lastschrift innerhalb von 8 Wochen die Rückabwicklung zu veranlassen. Durch Instant Payments sollen auch im B2B weitere Anwendungsfälle möglich sein, wie z.b.: c) Bezahlen bei Lieferung d) Durchführung der Cash-Konzentration Seite 20 von 44

21 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.3 PISP (Payment Service Initiation Provider) Soll heute im Internet die SEPA-Überweisung als Zahlungsinstrument genutzt werden, wird die Hilfe eines Vermittlers, eines PIPS (Payment Initiation Service Provider) benötigt. Der Vermittler hängt sich zwischen Kunde und Händler und zwischen Kunde und Bank. Für den POS gibt es heute keine Lösung. I01: Der Kunde wählt die Direktüberweisungsverfahren (Direct-SCT) als Bezahlverfahren (nur Auswahl an sich) und klickt dann im Shop auf "kostenpflichtig bestellen" [normalerweise wird dadurch der Kaufvertrag geschlossen]. I02: Der Händler reicht den Kunden weiter auf die Bezahlseiten des PISP und übergibt dabei relevante Parameter (z.b. Betrag, Verwendungszweck). I03: Der PISP vergibt eine PISP-Transaktions-ID (für Reklamationen etc.) und fordert den Kunden auf, das Land und die nationale Bankleitzahl oder den BIC seiner Bank einzugeben. I04: Der Kunde teilt dem PISP die Daten mit (und klickt auf weiter). I05: Der PISP fordert die Kontoverbindung (z.b. IBAN oder andere Kennung) und die PIN an. I06: Der Kunde teilt dem PISP diese Daten mit. I07: Der PISP loggt sich in das Online-Banking-Portal der Bank des Kunden (Bank A) mit diesen Daten ein. I08: Die Bank A bestätigt den erfolgreichen Login dem PISP. I09: Der PISP fordert den Kontostand, eine Aufstellung vorgemerkter Buchungen und den Dispositionsrahmen an, soweit möglich. Diese Daten werden für das Risiko- Management benötigt. I10: Die Bank A übermittelt die Daten. I11: Wenn auf Grund der übermittelten Daten der PISP sicher ist, dass die Überweisung durch die Bank A ausgeführt werden wird, füllt er die Überweisung mit den Händlerparametern aus und übergibt den Auftrag im Namen des Kunden an die Bank A. Anderenfalls wird der Bezahlvorgang abgebrochen. I12: Die Bank A fordert beim PISP die Autorisierungsdaten an. I13: Der PISP fordert die Autorisierungsdaten beim Kunden an. I14: Der Kunde übermittelt die Autorisierungsdaten an den PISP. I15: Der PISP übermittelt die Autorisierungsdaten an die Bank A. I16: Die Bank A bestätigt die Annahme des Auftrags gegenüber dem PISP. Seite 21 von 44

22 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier I17: Der PISP zeigt dem Kunden auf der Seite des PISP eine Zusammenfassung der Transaktion an inkl. Button "Zurück zum Shop". I18: Der PISP bestätigt die erfolgreiche Durchführung an den Händler. I19: Der Kunde klickt auf "Zurück zum Shop" und wird auf die Website des Shops geleitet. I20: Der Händler bestätigt den Kauf dem Kunden gegenüber. C-1: Die Bank A leitet die Überweisung in einer Batch-Datei an ein Clearing-System (z.b. den SEPA-Clearer der Deutschen Bundesbank). S: Der Betrag wird von der Bank A zur Bank B transferiert (Settlement). C-2: Das Clearing-System leitet die Überweisung in einer Batch-Datei an die Bank B weiter. R: Die Bank B informiert den Zahlungsempfänger über den Geldeingang. Seite 22 von 44

23 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.4 Instant Payment am POS und im Internet Im Folgenden wird dargestellt wie das Bezahlen am POS oder im Internet in Zukunft realisiert werden kann: I01: Der Kunde wählt die Instant Payments als Bezahlverfahren (nur Auswahl an sich) und klickt dann im Shop auf "kostenpflichtig bestellen" [normalerweise wird dadurch der Kaufvertrag geschlossen]. I02: Der Händler (Payee) übermittelt die Zahlungsdetails seine Kontonummer den Betrag die Instruction-ID die End-to-End-ID den Verwendungszweck und zusätzliche Daten (z.b. für den elektronischen Kassenbon oder die elektronische Rechnung) an die Instant-Payments-App des Kunden (Payer), die von dem PSP des Kunden (Bank A) oder einem PISP bereitgestellt wird. Die Übermittlung zur Instant-Payments-App erfolgt mittels QR-Code, Strichcode o- der App-to-App-Kommunikation. I11: Die Payment-App erstellt den Auftrag zur Ausführung einer Instant Payment mit den Händlerdaten und bestätigt den Auftrag. I12: Die Bank A fordert beim Kunden die Autorisierungsdaten an. I15: Der Kunde autorisiert den Auftrag, z.b. mit einem Fingerabdruck. C-1: Die Bank A sendet die Instant Payment an die Infrastruktur, die im Folgenden Instant Payments Messaging (IPM) genannt wird. Kann die Instant Payment von der Bank A z.b. mangels Deckung nicht ausgeführt werden, so wird auch diese Information an das IPM übergeben. C-2: Die IPM prüft, ob die Verrechnung durchgeführt werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird die Instant Payment an die Bank B weitergeleitet. C-3: Die Bank B prüft, ob die Instant Payment angenommen werden kann und teilt das Ergebnis dem IPM mit. Der Betrag wird dem Empfänger verfügbar gemacht, wenn die Bank B die Instant Payment annimmt. C-4: Die Ergebnisse der Prüfungen werden an die Bank A weitergeleitet. I16: Die Bank A bestätigt die Annahme oder die Ablehnung des Auftrags gegenüber dem Kunden. Seite 23 von 44

24 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier R: Die Bank B informiert den Zahlungsempfänger aktiv oder passiv, dass über den Betrag verfügt werden kann. I18: Der Händler fordert alternativ bei der Instant-Payments-App die Zahlungsbestäti gung an. I19: Die Instant-Payments-App bestätigt die Ausführung oder die Ablehnung der Instant Payment gegenüber dem Händler. I20: Der Händler bestätigt den Kauf dem Kunden gegenüber. S: Der Betrag wird von der Bank A zur Bank B transferiert (Settlement). Seite 24 von 44

25 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.5 Dezentrale Infrastruktur Interne Instant Payments Führen Zahler und Zahlungsempfänger ihre Konten bei demselben PSP, so wird die Zahlung intern abgewickelt. In diesem Fall ergibt sich das folgende vereinfachte Bild: Instant Payments innerhalb einer Gruppe Führen Zahler und Zahlungsempfänger ihre Konten bei PSP, die derselben Gruppe angehören, so werden die Transaktionen in der Regel innerhalb der Gruppe über ein Zentralinstitut abgewickelt: Für das Settlement können ggf. andere Verfahren eingesetzt werden. Seite 25 von 44

26 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Instant Payments innerhalb eines nationalen Systems Es ist durchaus denkbar, dass nationale Instant Payments Lösungen entstehen, da ja auch heute noch der überwiegende Teil der Transaktionen national ist Settlement Das Settlement kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden: a) Innerhalb eines PSPs, wenn sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger ihr Konto bei demselben PSP führen. b) Innerhalb einer Bankengruppe c) Innerhalb eines nationalen Instant Payments Systems d) Auf europäischer Ebene Seite 26 von 44

27 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.6 Schnittstellen und Standards Um zu gewährleisten, dass Instant Payments europaweit eingesetzt werden können, werden einheitliche Schnittstellen und Formate benötigt. Für die einzelnen Prozessschritte gilt: I02: Die Schnittstelle zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen wird durch das Datenformat und die Festlegung des Übertragungswegs definiert. Es ist zu untersuchen, ob anhängig von der Art der Übertragung wie z.b. QR-Code oder NFC das Datenformat auf dem ISO Standard basieren kann oder ob hier ein äquivalentes Format auf Basis von z.b. Json geeigneter ist. I11,I12,I15, I16: Die Payment-App wird von der kontoführenden PSP, einem anderen PSP o- der einem PISP bereitgestellt. Die heute schon im Einsatz befindlichen Lösungen müssen um die für die Instant Payments benötigen Funktionen erweitert werden. Externe Vorgaben ergeben sich durch die PSD2. C-1-C-4: I18-I19: Der Zahlungsauftrag wird in dem durch das EPC-Regelwerk für SCT Ins festgelegten Formate weitergeleitet. Die zeitnahe Bereitstellung der Information über den Zahlungseingang bzw. über die Nichtausführung des Instant Payments muss auch bei dezentralen Infrastrukturen gewährleistet sein. Hier könnten Blockchain-Lösungen zum Einsatz kommen. S1: Hier sind die TARGET2-Vorgaben zu berücksichtigen Seite 27 von 44

28 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.7 Direkte und Indirekte Teilnahme PSP können direkt oder indirekt an das Instant Payments Messaging angebunden werden. Bei der indirekten Teilnahme erfolgt das Settlement über den direkten Teilnehmer. Der indirekte Teilnehmer kann aber auch die Zahlungsnachricht mit der Garantie direkt an das IPM übertragen, obwohl das Settlement über den direkten Teilnehmer erfolgt. (Dieser Fall wird in den folgenden Grafiken nicht berücksichtigt). Seite 28 von 44

29 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.8 Zugang für Alle Eine Anforderung aus der Beschlussvorlage zur ERBP-Sitzung aus dem Dezember war: Instant Payments sind von hohem Interesse für den Staat und seine Organisationen - einschließlich des Eurosystems - bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Das Eurosystem unterstützt einerseits die einfache und die reibungslose Durchführung des Zahlungsverkehrs aber auch andererseits - im weiteren Sinne - die Einbeziehung von Bevölkerungsschichten, die heute keinen oder nur einen unzureichenden Zugang zu Bankkonten haben. Die letzte Forderung ist nicht nur wichtig für Entwicklungsländer sondern auch im Sinne des sozialen Aspekts für die EU. Laut Angaben der EU-Kommission (Stand April 2014) haben 58 Millionen EU-Bürger kein Konto. Will man auch diesen EU-Bürgern den Zugang zu den Instant Payments ermöglichen, dann müssen Konsumenten ohne Bankkonto z.b. über folgende Zahlungsinstrumente eingebunden werden: E-Geld-Lösungen Prepaid Debitkarten, die auch durch Instant Payments aufgeladen werden können. Crypto Currency Im Folgenden wird beispielhaft die Anbindung einer E-Geld-Lösung vorgestellt: Seite 29 von 44

30 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Durch die Anbindung von E-Geld-Systemen können diese Bezahlverfahren dann auch EUweit zum Beispiel am POS eingesetzt werden, d.h., der Zahlungsempfänger muss nicht an dem E-Geld-System angeschlossen sein. Dadurch wird die Reichweite des E-Geld-Systems erheblich erweitert. Seite 30 von 44

31 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.9 Interoperabilität Über Gateway-Funktionen können bestehende Realtime-Zahlungssysteme eingebunden werden: Seite 31 von 44

32 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.10 Betreiber von Instant Payments Das Instant Payments Messaging könnte von folgenden Unternehmen bzw. Organisationen betrieben werden: Organisationen, die sich im Besitz von PSP befinden (Euro Banking Association Clearing, SWIFT, EQUENS) Provider (IBM, ATOS, SAP, Accenture, NTT DATA, VocaLink, Ripple, GIMB) Internetriesen (Apple, Google, Amazon, Microsoft) Telkos (Telekom) Kreditkartengesellschaften (Visa, Mastercard) Versorgungsunternehmen Die öffentliche Hand Demand-Seite (Handel, Fluggesellschaften, Versicherungen, öffentliche Versorger) Koalitionen aus den oben genannten Gruppen Seite 32 von 44

33 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.11 Netz- und PKI-Infrastruktur Die Netzinfrastruktur zwischen den PSP und dem IPM kann gestellt werden durch: SWIFT Telkos (MPLS-Netze) das Internet... Der Zugriff des Zahlungsempfängers auf das IPM erfolgt über das Internet. Als PKI-Infrastruktur reicht ein bilateraler Austausch der öffentlichen Schlüssel zwischen dem Instant Payments Messaging und den direkten Teilnehmern (wie z.b. beim SEPA- Clearer der Deutschen Bundesbank). Seite 33 von 44

34 4 Realisierungsskizze von Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 4.12 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind die PSP verantwortlich. Werden Drittsysteme angebunden (z.b. E-Geld-Lösungen, Prepaid-Kartensysteme), so müssen auch diese die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beachten. Optional kann das Instant Payments Messaging, Services für die angeschlossenen PSP zur Verfügung stellen. Insbesondere im Bereich der Geldwäsche können bankenübergreifende Zusammenhänge hergestellt werden. Seite 34 von 44

35 5 Erträge und Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 5 Erträge und Instant Payments Erträge können bei den an der Bereitstellung der Instant Payments-Infrastruktur beteiligten Parteien Messaging-System PSP (Kontoführung und Zahlungsverkehr) PISP und ACPSP (Schnittstelle zum Kunden) realisiert werden. 5.1 Messaging-System Zurzeit werden im EUR-Raum folgende Transaktionen durchgeführt: * Die BBk beziffert die Anzahl der Bargeldtransaktionen in 2011 auf mehr als 30 Mrd. Transaktionen (Quelle: Studie im Auftrag der Deutschen Bundesbank Kosten und Nutzen des Bargelds und unbarer Zahlungsinstrumente). Die Hälfte des Bargelds ist in Deutschland im Umlauf (Quelle: Estimating cash usage in the euro area, Kari Takala and Matti Viren Draft, ). Seite 35 von 44

36 5 Erträge und Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Instant Payments können folgende Zahlungsinstrumente ersetzen: Im Folgenden werden einige Modellrechnungen für die Messaging-Infrastruktur (ggf. einschließlich der Zahlungsauslösung über die PISP-Schnittstelle) für Instant Payments durchgeführt: Transaktionsgebühren Anschlussgebühren Entgelte für optionale Service Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Reporting privilegierter Zugang für POS-Anwendungen... Seite 36 von 44

37 5 Erträge und Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 5.2 Kontoführung und Zahlungsverkehr In 2010 stammten etwa 43 % der Provisionserträge der deutschen GENO-Banken aus dem Bereich Kontoführung/Kreditkarte und Zahlungsverkehr. In 2012 lag der Anteil bei 44 %. Durch Instant Payments entsteht eine größere Anzahl von Transaktionen, die über das Konto abgewickelt werden. (Aus einer Abhebung am GAA werden mehrere Instant Payments. Statt einer monatlichen zusammengefassten Kreditkartenabrechnung werden die Einzeltransaktionen als Instant Payments abgewickelt.) Instant Payments ermöglichen Cross-Selling-Effekte, da der Kontakt zum Kunden bestehen bleibt. Instant Payments ermöglichen zusätzlichen Service für den Konsumenten, wie z.b. Personal Finance Management. Instant Payments ermöglichen zusätzlichen Service für den Händler. In der Vergangenheit stand beim unbaren Zahlungsverkehr das Konto im Mittelpunkt. Der Kunde verfügt mit der Infrastruktur seines PSPs über das Konto. Es besteht ein enger Kontakt zwischen Kunde und PSP. Quelle: Zahlt man in Zukunft ohne Banken Innovationen im Zahlungsverkehr, Kurs 2015, 26. März 2015, Wien, Dr Georg Wittmann, ibi research an der Universität Regensburg GmbH Seite 37 von 44

38 5 Erträge und Instant Payments Instant Payments - Positionspapier Aktuelle Innovationsansätze ermöglichen es den Service Providern sich in die Schnittstellen Händler-Konsument, Konsument-Bank und Bank-Händler einzuhängen. Der direkte Kontakt der Bank zum Kunden geht verloren. Quelle: Zahlt man in Zukunft ohne Banken Innovationen im Zahlungsverkehr, Kurs 2015, 26. März 2015, Wien, Dr Georg Wittmann, ibi research an der Universität Regensburg GmbH Durch Instant Payments rückt das Konto wieder in den Mittelpunkt. Der Kontakt zwischen Kunde und PSP kann bestehen bleiben, wenn die Instant-Payment-App vom PSP zur Verfügung gestellt wird. Der PSP steht aber im Wettbewerb zu den PISP. Zusätzliche Service können aber von den PSP und den PISP angeboten werden. Quelle: Zahlt man in Zukunft ohne Banken Innovationen im Zahlungsverkehr, Kurs 2015, 26. März 2015, Wien, Dr Georg Wittmann, ibi research an der Universität Regensburg GmbH Seite 38 von 44

39 5 Erträge und Instant Payments Instant Payments - Positionspapier 5.3 Schnittstelle zum Kunden Instant Payments verwenden zur Identifizierung des Zahlungsempfängers den IBAN. Als zusätzlicher Service soll auch die Verwendung der Telefonnummer und der -Adresse möglich sein. Quelle: Pan-European instant payments in euro: definition, vision and way forward, ECB, Instant Payments sollen möglichst benutzerfreundlich ausgestaltet werden. Die Schnittstelle zum Konsumenten ist wichtig und hier stehen Banken und Nicht-Banken im Wettbewerb (Payment Initiation Service Provider). Hier können Services von PISP bereitgestellt werden, wie z.b. die Integration in Zahlmethoden und in Mobile Wallets. Nicht realtime-fähige Core-Banking-Systeme (CBS) nutzen Autorisierungs-Module, um Verfügungen mit Debitkarten am POS oder am GAA zu autorisieren. Das Autorisierungs-Modul erhält für die einzelnen Konten regelmäßig vom CBS Limits, die nach jeder erfolgreichen Autorisierung um den entsprechenden Betrag verringert werden. Bei der Einführung von Instant Payments bei nicht realtime-fähigen CBS reicht es, wenn das Autorisierungs-Modul Instant Payments unterstützt. Nach einer erfolgreichen Autorisierung einer Instant Payments leitet das Autorisierungs-Modul die Zahlungsnachricht mit der Zahlungsgarantie an das IPM weiter. Zeitversetzt werden im Batchbetrieb die Instant Payments an das CBS weitergegeben. Das Autorisierungs-Modul nimmt die Instant Payments vom IPM entgegen und erhöht das entsprechende Limit des Empfänger-Kontos. Dadurch kann der Zahlungsempfänger sofort über den Betrag verfügen. Zeitversetzt werden im Batchbetrieb die Instant Payments an das CBS weitergegeben. Die Funktionen des Autorisierungs-Moduls können auch als Services angeboten werden. Seite 39 von 44

40 6 Optionen Instant Payments - Positionspapier 6 Optionen 6.1 Käuferschutz Bestehende Bezahlverfahren bieten einen Käuferschutz an, wenn etwa der gekaufte Artikel nicht ankommt. der gekaufte Artikel ganz und gar nicht der Beschreibung entspricht. In diesem Fall meldet sich der Käufer bei dem Betreiber des Bezahlverfahrens und erhält im berechtigten Fall, das Geld zurück. Beim SEPA-Lastschriftverfahren hat der Zahlungspflichtige innerhalb von 8 Wochen nach Belastung das Recht der Rückerstattung des eingezogenen Betrags. Bei Instant Payments kann bei einer Internet- bzw. Mobile-Zahlung der Händler dem Kunden, wie bei der SEPA-Lastschrift, innerhalb von 8 Wochen das Recht der Rückerstattung einräumen. Das Risiko für den Händler entspricht dem der SEPA-Lastschrift. Deshalb kann er diesen Käuferschutz ausgewählten Kunden einräumen. Technisch wird dies mit Hilfe eines speziellen Wertes für den Purpose-Code, den Service Level oder den Local-Instrument Code realisiert. Der PSP des Empfängers behandelt diesen Zahlungseingang unter Risikogesichtspunkten wie einen Lastschrifteingang. 6.2 POS-Anbindung Der Händler vereinbart (über seine Hausbank) mit dem IPM Service-Level, wie z.b.: Verschlüsselte Anfragen des Händlers Privilegierter Zugang für die Anfrage (z.b. durch reservierte IP-Adressen) Garantierte Reaktionszeiten 6.3 Anonymes Bezahlen Durch einen speziellen Wert für den Purpose-Code, den Service Level oder Local-Instrument Code weist der Zahler den PSP des Zahlungsempfängers an, seine persönlichen Daten wie, Name Adresse Kontoverbindung nicht an den Zahlungsempfänger weiterzuleiten (papierhafter und elektronischer Kontoauszug). Seite 40 von 44

41 6 Optionen Instant Payments - Positionspapier 6.4 Elektronischer Kassenbon Mit den Zahlungsdaten übermittelt die Kasse auch eine URL, mit deren Hilfe ein elektronischer Kassenbon heruntergeladen und ausgewertet werden kann. Ein entsprechender standardisierter Aufbau des Bons vorausgesetzt, kann dann die Auswertung durch das Personal Finance Management erfolgen. Seite 41 von 44

42 7 Erfolgsfaktoren Instant Payments - Positionspapier 7 Erfolgsfaktoren Wichtige Erfolgsfaktoren sind: Time to Market Es soll dem Konsumenten kurzfristig mindestens eine EU-weite Instant Payments- Lösung zur Verfügung gestellt werden. Quelle: Pan-European instant payments in euro: definition, vision and way forward, ECB, Trotz der Komplexität der Aufgabenstellung könnte das Ende 2016 sein, denn die Einführung der Instant Payments kann schrittweise erfolgen. - Eine Pilotgruppe von PSP bietet ihren Kunden Instant Payments als Bezahlverfahren an. - Innerhalb der Gruppe werden die Instant Payments sofort dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. - Unterstützt ein PSP die Instant Payments noch nicht, so wird die Überweisung als SCT durchgeführt. - Unabhängig davon kann der Zahlungsempfänger sofort die Zahlungsgarantie beim Instant Payments Messaging anfordern. P2P-Zahlungen Gelingt es Instant Payments, sich im P2P-Bereich zu etablieren, so wird der Konsument die Zahlungsmethode, wie Erfahrungen aus Dänemark zeigen, auch am POS und im Internet nutzen. Einbindung aller Marktteilnehmer beim Design und bei der Implementierung Anlässlich der Informationsveranstaltung des International Bankers Forum (IBF) am 28. Mai hat der Handel eine kooperative Entwicklung zwischen Banken/Dienstleistern und Akzeptanten vorgeschlagen. Aus Sicht des Handels bringt die Kreditwirtschaft Reichweite, Vertrauen und Erfahrung ein und gewährleistet die handelsneutrale Abwicklung. Die Kreditwirtschaft genießt gegenüber privaten Anbietern einen Vertrauensbonus. Eine strikte Trennung von Issuing und Acquiring ist möglich. Die sofortige Information über Zahlungseingang und Verfügungsgewalt sichert die Neutralität auf Handelsseite. Die Banken sollten auf dieses Angebot eingehen. Schnelligkeit des Bezahlvorgangs am POS Nach wie vor werden die meisten Zahlungen am POS geleistet. Das Bezahlverfahren, das sich hier etabliert, legt die Bedeutung des Bank-Kontos fest. Dabei gilt folgender Benchmark: - Gesamter Kartenzahlungsvorgang: Sek Zeitfenster - Autorisierungsanfrage/-Antwort: 2-3 Sek Seite 42 von 44

43 7 Erfolgsfaktoren Instant Payments - Positionspapier Systemsicherheit Das System muss sicher sein in Bezug auf - Verhinderung von Betrug auf Seiten des Konsumenten. - Verhinderung von Betrug auf Seiten des Zahlungsempfängers. - Ausfallsicherheit. Seite 43 von 44

44 8 Über van den Berg Instant Payments - Positionspapier 8 Über van den Berg Seit fast 30 Jahren steht die van den Berg AG für innovative Software-Lösungen im Zahlungsverkehr von Entwicklung über Vertrieb und Installation bis hin zum Support. Dank der langjährigen Erfahrung, dem Fachwissen und den kundenorientierten IT-Lösungen hat das Unternehmen viele Kunden und Partner aus der Finanzbranche gewonnen und sich als zuverlässiger Dienstleister auf dem Markt etabliert. Seit Jahren ist die van den Berg AG durch ihr umfassendes Netzwerk in die Entwicklung der SEPA-Verfahren aktiv eingebunden. Seit 2007 werden zudem zahlungsverkehrsnahe Dienstleistungen angeboten. Diese beinhalten beispielsweise die SWIFT- und EBICS-Kommunikationsinfrastruktur und den Betrieb von Zahlungsverkehrslösungen im Outsourcing. van den Berg AG Im Straßer Feld Herzogenrath Tel /954-0 Seite 44 von 44

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