Aufsichtsbeschwerde gegen rechtswidrige Curricula an der Technischen Universität Wien AUFSICHTSBESCHWERDE ANREGUNG

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1 An den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Karlheinz Töchterle Minoritenplatz Wien Beschwerdeführer: Rupert Hampl Josefstädter Straße 30/ Wien Wegen: Aufsichtsbeschwerde gegen rechtswidrige Curricula an der Technischen Universität Wien 1 Beilage Gegen die Curricula Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing, Bachelorstudium Medizinische Informatik, Bachelorstudium Software & Information Engineering, Bachelorstudium Technische Informatik und Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik, beschlossen vom Senat an der Technischen Universität Wien am , kundgemacht im Mitteilungsblatt Nr. 16/2011 der Technischen Universität Wien am , erhebt der Beschwerdeführer nachstehende AUFSICHTSBESCHWERDE an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung 1. wegen einer darin festgeschriebenen, rechtswidrigen Voraussetzungskette gem. 54 Abs 7 UG 2002, sowie 2. wegen der Anordnung von Prüfungen außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung, sowie 3. wegen der rechtswidrigen Gestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase gem. 66 Abs 1 UG 2002, sowie 4. wegen rechtswidriger Regelung der Zulassung zum Studium durch die genannten Curricula mit der ANREGUNG die genannten Curricula i.d.f. des Mitteilungsblattes 16/2011 aufzuheben. 1/6

2 I. Sachverhalt 1. Inhalt der Curricula Per Beschluss vom , kundgemacht im Mitteilungsblatt 16/2011 am , hat der Senat der Technischen Universität Wien einige Curricula geändert und damit im Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing, im Bachelorstudium Medizinische Informatik, im Bachelorstudium Software &Information Engineering, im Bachelorstudium Technische Informatik und im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik das Modul Studieneingangsgespräch festgeschrieben. Die in Abschnitt 5, Aufbau des Studiums, dieser fünf Curricula gleichlautende Kurzbeschreibung des Studieneingangsgesprächs lautet: "Studieneingangsgespräch (0.2 Ects) Vor oder zu Studienbeginn besprechen Lehrende mit den Studieninteressierten auf Basis eines Motivationsschreibens deren Interessen und Fähigkeiten, damit diese eine fundierte Entscheidungsgrundlage für oder gegen das geplante Studium erhalten." In allen fünf Curricula findet sich im Anhang A, Modulbeschreibungen, gleichlautende Beschreibungen des Moduls Studieneingangsgespräch (die Beschreibung im Curriculum des Bachelorstudiums Wirtschaftsinformatik enthält außerdem nochmals die oben bereits zitierte Kurzbeschreibung): "Studieneingangsgespräch Regelarbeitsaufwand: 0.2Ects Bildungsziele: Ziel des Studieneingangsgesprächs ist es, Studieninteressierte zu einer expliziten Reflexion über ihre Studienmotivation anzuregen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, durch ein Gespräch mit in Lehre und Forschung ausgewiesenen Experten und Expertinnen die Gründe für die Studienwahl und Erwartungen an das Studium zu überprüfen. Inhalt: Die angehenden Studierenden verfassen eigenständig ein Motivationsschreiben und führen ein Gespräch mit Angehörigen der Fakultät über ihre Motivation und Erwartungen. Erwartete Vorkenntnisse: Keine. Verpflichtende Voraussetzungen: Keine. Angewandte Lehr- und Lernformen und geeignete Leistungsbeurteilung: Die Lehrveranstaltung wird durch mit Erfolg teilgenommen beurteilt, wenn ein eigenständiges Motivationsschreiben verfasst und das Studieneingangsgespräch geführt wurde. Lehrveranstaltungen des Moduls: 0.2/1.0 UE Studieneingangsgespräch" In allen fünf Curricula ist das Studieneingangsgespräch als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase festgelegt und in Abschnitt 7, Studieneingangs- und Orientierungsphase, folgende Erklärung der Studieneingangsgespräche zu finden: 2/6

3 "Studieneingangsgespräch Vor oder zu Studienbeginn ist ein eigenständig verfasstes Motivationsschreiben abzugeben und in einem Studieneingangsgespräch mit Angehörigen der Fakultät zu besprechen, um die Gründe für die Studienwahl und die Erwartungen an das Studium zu reflektieren. Das Studieneingangsgespäch ist durch das Modul Studieneingangsgespräch im Studienplan verankert. Die Absolvierung dieses Moduls durch Abgabe des Motivationsschreibens und aktive Teilnahme am Gespräch bildet die Voraussetzung für alle anderen Module des Studiums." Der erste Absatz des Anhangs C, Zusammenfassung aller verpflichtenden Voraussetzungen, in allen fünf Curricula ist gleichlautend: "Die Absolvierung des Moduls Studieneingangsgespräch (durch Abgabe des Motivationsschreibens und aktive Teilnahme am Gespräch) bildet die Voraussetzung für alle anderen Module des Studiums." 2. Offizielle Information zu den Curricula Die Fakultät für Informatik der Technischen Universität Wien betreibt eine offizielle Informationsseite über die Studieneingangsgespräche (STEG) unter der Adresse: (siehe Beilage, abgerufen am 20. Feber 2012). Dort finden sich konkrete Informationen über den tatsächlichen Ablauf der Studieneingangsgespräche und deren Ziele: Was ist STEG? STEG bezeichnet die Studieneingangsgespräche der Fakultät für Informatik an der TU Wien und besteht aus einem Motivationsschreiben sowie einem 20-minütigen Gespräch mit einer/einem ProfessorIn der Fakultät. STEG soll den Studieninteressierten noch vor der Inskription eine fundierte Entscheidungsgrundlage für oder gegen das geplante Studium geben. Es wird dringend empfohlen die Gesprächstermine noch vor der Inskription wahrzunehmen. Für die Teilnahme an STEG ist keine Inskription erforderlich. Was ist das Ziel von STEG? Die Gespräche in Verbindung mit dem Motivationsschreiben regen die Studieninteressierten zu einer expliziten Reflexion über ihre Studienmotivation an und bieten die Möglichkeit, noch vor der endgültigen Entscheidung für das Studium durch ein Gespräch mit einer/einem in Lehre und Forschung ausgewiesenen Expertin/Experten (ProfessorIn) die Gründe für die Studienwahl und die Erwartungen an das Studium zu überprüfen. 3/6

4 Ziel ist, eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für Studieninteressierte zu schaffen und den Lehrenden die Möglichkeit zu geben, in einem persönlichen Gespräch Rückmeldungen und Einschätzungen auszusprechen. In welchem Zeitraum werden Studieneingangsgespräche angeboten? Die Studieneingangsgespräche für das Sommersemester 2012 werden zwischen 1. Februar 2012 und 2. März 2012 zu verschiedenen Tageszeiten angeboten. Siehe auch "Wie vereinbare ich einen Gesprächstermin?" Anmeldung für Studieninteressierte ab 9. Jänner 2012 Studieneingangsgespräche 1. Februar - 2. März 2012 Deadline für die Anmeldung zu STEG 29. Februar 2012, 17:00 Uhr Was ist ein Motivationsschreiben? Das Motivationsschreiben ist ein von Ihnen selbstständig und mit eigenen Worten verfasster Text, in welchem Sie die Gründe für die Wahl Ihres Studiums erläutern und darstellen, welche Erwartungen Sie an das Studium haben. Es ist sowohl Voraussetzung als auch Grundlage für ihr persönliches Gespräch mit den ProfessorInnen. Das Motivationsschreiben muss in Deutsch verfasst werden und zwischen 1500 und 4000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein. Bitte adressieren Sie das Schreiben an Sehr geehrte Damen und Herren. Der Text wird als Plain Text online hochgeladen (d.h. der Text ist nicht formatiert, er enthält keine HTML-Tags o.ä., Leerzeilen sind möglich) und kann nach dem Hochladen nicht mehr verändert werden. 4. Wie läuft das Studieneingangsgespräch ab? Sie werden zum vereinbarten Termin ein ca. 20-minütiges Gespräch mit einer/einem ProfessorIn der Fakultät gemeinsam mit einer Universitätsassistentin/einem Universitätsassistenten führen. Gewählte VertreterInnen der Studierenden der Fakultät können (müssen aber nicht) als BeobachterInnen bei dem Gespräch anwesend sein. Zur notwendigen Identitätsfeststellung legen Sie bitte einen Lichtbildausweis beim Gespräch vor. Sie werden ersucht, Zeugnisse und sonstige Unterlagen zum Gespräch mitzunehmen, die das Interesse bzw. die Eignung dokumentieren. Die Gesprächsführenden werden mit Ihnen auf Basis Ihres Motivationsschreibens über Ihre Beweggründe und Erwartungen sprechen. Das Gespräch ist keine Beratung über konkrete Studieninhalte, sondern soll das Wesen des Studiums vermitteln. Sie erhalten im Gespräch von 4/6

5 den ProfessorInnen persönliche Rückmeldungen, Einschätzungen und eventuell Empfehlungen. Nach erfolgreicher Gesprächsführung wird Ihnen ein Datenblatt zur Unterschrift vorgelegt, das die Fakultät zur Dokumentation einbehält. II. Beschwerdegründe 1. Rechtswidrige Voraussetzungskette gemäß 54 Abs 7 UG 2002 In jedem der fünf eingangs genannten Curricula wird das Absolvieren des Studieneingangsgesprächs explizit als Voraussetzung für alle anderen Module des jeweiligen Studiums festgelegt und bildet damit eine Voraussetzungskette gem. 54 Abs 7 UG Voraussetzungsketten gem. 54 Abs 7 UG 2002 sind jedoch nur zulässig, wenn besondere Vorkenntnisse für das Verständnis der Lehrveranstaltung, für die die Voraussetzung festgelegt wurde, erforderlich sind. Das Studieneingangsgespräch müsste also besondere Vorkenntnisse im Sinne des 54 Abs 7 UG 2002 vermitteln. Nach der oben zitierten Modulbeschreibung der Studieneingangsgespräche in den Curricula ist das nicht der Fall. Der Modulbeschreibung zufolge geht es bei den Bildungszielen und Inhalten des Studieneingangsgesprächs um die Gründe für die Studienwahl, die Motivation für das Studium und die Erwartungen an das Studium. Auf der oben zitierten, offiziellen Informationsseite zu den Studieneingangsgesprächen wird sogar explizit erklärt, dass es nicht um Studieninhalte geht: Die Gesprächsführenden werden mit Ihnen auf Basis Ihres Motivationsschreibens über Ihre Beweggründe und Erwartungen sprechen. Das Gespräch ist keine Beratung über konkrete Studieninhalte, sondern soll das Wesen des Studiums vermitteln. Sie erhalten im Gespräch von den ProfessorInnen persönliche Rückmeldungen, Einschätzungen und eventuell Empfehlungen. Das Studieneingangsgespräch vermittelt also keine besonderen Vorkenntnisse im Sinne des 54 Abs 7 UG, die es als Teil einer Voraussetzungskette legitimieren würden. Daher sind diese curricularen Bestimmungen nach Meinung des Beschwerdeführers rechtswidrig. 2. Anordnung von Prüfungen außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung Gemäß 74 Abs 4 UG 2002 sind Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereichs einer Fortsetzungsmeldung abgelegt wurden, absolut nichtig. Der Definition des Studieneingangsgesprächs in den Curricula zufolge, ist das Gespräch vor oder zu Studienbeginn zu absolvieren. Tatsächlich konnten sich StudienwerberInnen für das Sommersemester 2012 ab dem zu Gesprächen anmelden. Die ersten Studieneingangsgespräche fanden ab statt. Die Zulassungsfrist der Technischen Universität Wien für das Sommersemester 2012 begann jedoch erst am Auf der oben zitierten, offiziellen Informationsseite zu den Studieneingangsgesprächen wird sogar dazu geraten, das Gespräch noch vor der Inskription zu absolvieren: Es wird dringend empfohlen, die Gespräche noch vor der Inskription zu absolvieren. Für die Teilnahme an STEG ist keine Inskription erforderlich. Die Modulbeschreibung in den Curricula, derzufolge das Studieneingangsgespräch vor oder zu Studienbeginn zu absolvieren ist, ordnet Prüfungsleistungen an, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung liegen. Nach Meinung des Beschwerdeführers widersprechen die Curricula damit dem Universitätsgesetz /6

6 3. Rechtswidrige Gestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß 66 Abs 1 UG 2002 In allen fünf Curricula ist das Modul Studieneingangsgespräch Teil der gemäß 66 UG 2002 in den Curricula festzulegenden Studieneingangs- und Orientierungsphase. Gem. 66 Abs 1 UG 2002 müssen sich die Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase über mindestens ein halbes Semester erstrecken. Laut Curricula umfasst das Modul Studieneingangsgespräch jedoch nur das Verfassen eines Motivationsschreibens und ein (einmaliges) Gespräch. Die offizielle Informationsseite präzisiert: Sie werden zum vereinbarten Termin ein ca. 20-minütiges Gespräch mit einer/einem ProfessorIn der Fakultät gemeinsam mit einer Universitätsassistentin/einem Universitätsassistenten führen. Nach Meinung des Beschwerdeführer entsprechen die curricularen Bestimmungen zum Studieneingangsgespräch nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen an Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase und sind rechtswidrig. 4. Rechtswidrige Regelung der Zulassung zum Studium durch die genannten Curricula In den eingangs genannten Curricula ist das Modul Studieneingangsgespräch Voraussetzung für alle anderen Module des jeweiligen Studiums - es ist also für jede einzelne Lehrveranstaltung dieser Curricula eine Voraussetzungskette gem. 54 Abs 7 UG 2002 festgelegt, an deren Anfang das Studieneingangsgespräch steht. Ohne Absolvieren des Studieneingangsgesprächs können sich Studierende zu keiner einzigen dieser Lehrveranstaltungen anmelden. Somit ist das Studieneingangsgespräche de facto eine Voraussetzung zur Zulassung zum Studium. Die Zulassung zu einem Studium ist im Universitätsgesetz abschließend geregelt und kann nicht von einer Universität autonom geregelt werden. Die curriculare Verordnung dieser Studieneingangsgespräche ist daher nach Meinung des Beschwerdeführers rechtswidrig. Der Beschwerdeführer bringt ein die III. Anregung Anregung, der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung möge aufgrund der oben ausgeführten Beschwerdegründe im Wege seiner Rechtsaufsicht über die Technische Universität Wien die Curricula der Bachelorstudien Medieninformatik und Visual Computing, Medizinische Informatik, Software & Information Engineering, Technische Informatik sowie Wirtschaftsinformatik i.d.f. des Mitteilungsblattes 16/2011 der Technischen Universität Wien aufheben. Rupert Hampl 6/6

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