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1 Stadt Korntal-Münchingen Bürgermeisteramt F ö r d e r r i c h t l i n i e n für die ortsansässigen Vereine und Organisationen Politische Parteien und Wählervereinigungen sowie Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften

2 - 2 - I. Finanzielle Förderung der Vereine und Organisationen 1. Jährliche Förderung der Jugendarbeit 1.1 Allgemeines Seite Musik- und Gesangvereine sowie Posaunenchöre Seite Sportvereine, Evang. Jugendwerk Münchingen (Handball) Seite Sonstige Vereine und Organisationen Seite Vereine mit besonderer Zielsetzung Seite 5 2. Einmalige Zuschüsse 2.1 Investitionszuschüsse für vereinseigene bewegliche Sachen Seite Zuschüsse für Baumaßnahmen der Vereine Seite 9 3. Sonstige Zuschüsse 3.1 Zuwendungen zu Vereinsjubiläen Seite Zuschuss Geschirrmobil Seite 9 II. Bereitstellung von städtischen Einrichtungen für Veranstaltungen und Übungsbetrieb der Vereine und Organisationen politische Parteien und Wählervereinigungen Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften 1. Freiveranstaltung und Ermäßigungen in städtischen Veranstaltungsräumen Seite Bereitstellung von Vereins- und Übungsräumen Seite 11 III. Schlussbestimmungen Seite 11 IV. Inkrafttreten Seite 11 Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch diese Richtlinien nicht begründet. Eine Förderung ist nur im Rahmen der im Haushaltsplan jeweils bereitgestellten Haushaltsmitteln möglich.

3 - 3 - Einführung Die vielfältigen Aktivitäten und Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine und Organisationen sind unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens unserer Stadt. Die Stadt Korntal-Münchingen ist daher bestrebt, die Vereinsarbeit möglichst gleichmäßig und überschaubar zu fördern. Schwerpunkt der Förderung ist die Jugendarbeit in den Vereinen und Organisationen. Die hierfür gewährte Förderung ist zweckgebunden. I. Finanzielle Förderung der Vereine und Organisationen 1. Jährliche Förderung der Jugendarbeit 1.1 Allgemeines Förderfähig sind nur Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Korntal- Münchingen haben, also ortsansässig sind und am 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres mindestens ein Jahr bestehen sowie kontinuierlich Jugendarbeit leisten. Dies ist im Antrag besonders darzustellen Die Tätigkeit bzw. der Vereinszweck muss gemeinnützig bzw. mildtätig sein Nicht unter die Vereinsförderung fallen a) Politische Parteien im Sinne des Artikel 21 GG und Wählervereinigung mit eigenem Ortsverband b) Kirchen und Religionsgemeinschaften c) Wirtschaftliche Vereine im Sinne des 22 BGB d) Fördervereine, Fanclubs und sonstige Organisationen, die ausschließlich oder überwiegend der Unterstützung anderer Vereine und Institutionen dienen Bemessungsgrundlage Musik- und Gesangvereine sowie Posaunenchöre (Ziffer 1.2) Jährliche namentliche Aufstellung - Stand des laufenden Jahres- Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren mit Geburtsdatum auswärtige jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren mit Geburtsdatum und Anschrift Sportvereine / Evang. Jugendwerk Münchingen - Handball (Ziffer 1.3) Bestandserhebung Württ. Landessportbund auswärtige jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren mit Geburtsdatum und Anschrift

4 - 4 - Sonstige Vereine und Organisationen (Ziffer 1.4) Jährliche namentliche Aufstellung - Stand des laufenden Jahres- Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren mit Geburtsdatum auswärtige jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren mit Geburtsdatum und Anschrift Abzug für auswärtige jugendliche Mitglieder Auswärtige jugendliche Mitglieder können nur bis zu 10% berücksichtigt werden Beantragung / Beginn der Förderung Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien (Antragsformular mit Mitgliederlisten etc.) sind bis spätestens jeden Jahres beim Hauptamt einzureichen. Investitionszuschüsse und Zuschüsse für Baumaßnahmen müssen bis spätestens des Vorjahres beim Hauptamt beantragt werden, damit entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan aufgenommen werden können. 1.2 Musik- und Gesangvereine sowie Posaunenchöre Jeder förderfähige Verein gem. Abschnitt I erhält auf Antrag eine jährliche Förderung der Stadt. Diese beträgt Musikverein Korntal und Münchingen: für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren 40,50 oder alternativ 40% der Ausbildungskosten für Jugendliche, deren Ausbildung an der örtlichen Musikschule erfolgt. (Voraussetzung ist, dass der Elternanteil an den Ausbildungskosten mindestens 50% beträgt) Chor Korntal und Liederkranz Münchingen: für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren 20, Posaunenchöre erhalten 50% der Förderung für Musikvereine

5 Sportvereine und Evang. Jugendwerk Münchingen (Handball) Jeder förderfähige Verein gem. Abschnitt I, der Mitglied beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) ist, erhält auf Antrag eine jährliche Förderung der Stadt. Diese beträgt a) Für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren 20 b) 50% der nachgewiesenen Betriebskosten (Nebenkosten) der für den Sportbetrieb erforderlichen vereinseigenen Umkleide-/Sanitärräume und für sonstige, für den ideellen Vereinszweck notwendigen Räume sowie Flutlicht Das Evang. Jugendwerk Münchingen (Handball) erhält in Anlehnung an die Sportförderung der ortsansässigen Sportvereine jährlich für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren Sonstige Vereine und Organisationen Sonstige förderfähige Vereine und Organisationen gem. Abschnitt I, die hinsichtlich ihres Vereinszwecks nicht den Bereichen Sport und Kultur zugeordnet werden können, erhalten auf Antrag eine jährliche Förderung der Stadt. Diese beträgt für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren Vereine mit besonderer Zielsetzung insbesondere im sozialen, volksbildenden, kulturellen und heimatpflegerischen Bereich Folgende Vereine, an deren Wirken ein besonderes öffentliches Interesse besteht, erhalten nach Art und Umfang ihrer Leistung bzw. Angebote folgende Förderung.

6 - 6 - Musikschule Korntal-Münchingen e.v./ GRB vom Laufender Zuschuss (Anpassung jährlich entsprechend den Tarifsteigerungen seit % öffentlicher Dienst.) der Tarifsteigerung (HH-Konsolidierung) - Mietkostenzuschüsse (100 %) - Zuschuss Bewirtschaftungskosten (100 %) (Schulgebäude Johannes-Daur-Straße 6/Schulstraße 4 -/ohne Reinigung - Sonderzuschüsse Stipendien für Preisträger des Regionalwettbewerbs "Jugend musiziert" seit Mai 2005 Einrichtung des Faches "Studienvorbereitender Unterricht" für ausgesetzt! besonders motivierte und vielversprechende Musikschüler (HH-Konsolidierung) Volkshochschule Korntal-Münchingen e.v./grb von Laufender Zuschuss (Anpassung jährlich entsprechend den Tarifsteigerungen seit % öffentlicher Dienst). der Tarifsteigerungen (HH-Konsolidierung) - Mietkostenzuschüsse (100%) - Zuschuss Bewirtschaftungskosten (100%) (Gebäude Johannes-Daur-Str. 6 / ohne Reinigung) - Investitionszuschuss (Einrichtung etc.) Trägerverein Jugendhäuser e.v. Jugendhaus Korntal - Laufender Zuschuss - Mietkostenzuschuss Jugendtreff Münchingen - Laufender Zuschuss - Mietkostenzuschuss - Betreuung Schülertreff Haus- und Hilfsdienst Münchingen e.v. - Laufender Zuschuss - Mietkostenzuschuss AWO Ortsverein Münchingen - Mietkostenzuschuss (Widdumhof / Schulstr. 4) - Mittagstisch

7 - 7 - Jugendpflege - Freizeiten örtliche und überörtliche Träger - Stadtranderholung fremde Träger - Kinderkunstcamp Soziale Einrichtungen Aktion Multiple-Sklerose-Erkrankter AMSEL (Personalkostenzuschuss Zivildienstleistender) Wirtschaftsförderung Gewerbe- und Handelsverein Ko./Bund der Selbständigen Mü. (Zuschüsse Gewerbeförderung/Weihnachtsbeleuchtung) Deutsches Rotes Kreuz DRK Korntal - Sonderförderung Kfz-Versicherung (50 % der Jahresprämie) DRK Münchingen - Sonderförderung Kfz-Versicherung (50 % der Jahresprämie) 2. Einmalige Zuschüsse 2.1 Investitionszuschüsse für vereinseigene bewegliche Sachen Auf Antrag können folgende förderfähige Vereine und Organisationen gem. Abschnitt I als Freiwilligkeitsleistung im Rahmen der Haushaltsmittel einmalige Zuschüsse für bewegliche Sachen erhalten.

8 Musikverein Korntal und Musikverein Münchingen für vereinseigene gängige Instrumente (z.b. Klarinette, Trompete, Posaune, Saxophon, Flügelhorn, Querflöte, Standard-Akkordeon) 20% der Anschaffungskosten für spezielle vereinseigene Instrumente (z.b. Oboe, Fagott, Tenorhorn, Tuba, Baritonhorn, Schlagzeug, Alt- und Bassklarinette, Bassorgel, Elektronium, Bassakkordeon). Hiervon ausgenommen sind jedoch Instrumente, deren Anschaffungskosten im Einzelfall über liegen. Über deren Bezuschussung wird gesondert entschieden. 50 % der Anschaffungskosten für Trachten und Uniformen 30% der Anschaffungskosten Sportvereine Sonderbeiträge für die Anschaffung von vereinseigenen teuren und langlebigen Sportgeräten (ausgenommen Sportler-Ausrüstung / Sportbekleidung) sowie Pflegegeräte für vereinseigene Sportanlagen 30% der Anschaffungskosten. Als teuer gelten Sport- und Pflegegeräte, deren Anschaffungspreis mindestens 410 (ohne USt.) im Einzelfall beträgt. Die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung des Pflegegeräts ist nachzuweisen. Als langlebig gelten Sportgeräte ab einer Lebensdauer von mindestens 3 Jahren. Die bezuschussten Sportgeräte müssen auch für den Schulsport zur Verfügung stehen DRK Ortsvereine Sonderbeiträge für - Einsatzkleidung 30% der Anschaffungskosten. - Einsatzfahrzeuge Entscheidung durch den Gemeinderat im Einzelfall Bewegliches Inventar für vereinseigene Räume Sonderbeiträge für bewegliches Inventar für vereinseigene Räume werden nicht gewährt.

9 Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen der Vereine Auf Antrag können förderfähige Vereine und Organisationen gem. Abschnitt I als Freiwilligkeitsleistung im Rahmen der Haushaltsmittel und der Entscheidung des zuständigen Organs erhalten einmalige Zuschüsse für Baumaßnahmen an Vereinsanlagen (Neubau, Erweiterung, grundlegende Sanierung zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Bausubstanz) Die zuschussfähigen Kosten werden in Anlehnung an die Bezuschussung des WLSB festgelegt (Bagatellgrenze ). Nicht zuschussfähig sind wirtschaftlich genutzte Räume wie Gaststätten und deren Einrichtung, Wohnungen, Schönheitsreparaturen sowie laufender Bauunterhalt. Der Zuschuss beträgt 30 % der zuschussfähigen Kosten. Antragstellung jeweils bis des Vorjahres, bevor mit der Maßnahme begonnen wird (siehe Abschnitt I, Ziffer ). 3. Sonstige Zuschüsse 3.1 Zuwendung zu Vereinsjubiläen Die förderfähigen Vereine und Organisationen gem. Abschnitt I (nicht jedoch einzelne Abteilungen) erhalten eine einmalige Zuwendung anläßlich ihres 25-, 40-, 50-, 60-, 75-, 90-, 100-, 125-jährigen etc. Vereinsjubiläums. Die Höhe der Zuwendung beträgt 5 pro Jahr des Bestehens des Vereins/der Organisation 3.2 Zuschuss / Geschirrmobil - seit ausgesetzt! Die Stadt erstattet den örtlichen Vereinen, Organisationen, Schulen, Kirchen, Parteien und sonstigen Einrichtungen gem. Förderprogramm vom i.d.f. vom % der Aufwendungen für die Anmietung eines Geschirrmobils bzw. einer Spülmaschine mit Geschirr sowie 0,25 pro km bei An-/Abtransport in Eigenregie, soweit keine eigenen oder städt. Einrichtungen zur Säuberung des Geschirrs zur Verfügung stehen. Dieser Zuschuss wird nur dann bewilligt, wenn auf die zusätzliche Verwendung von Einweggeschirr verzichtet wird.

10 II. Bereitstellung von städtischen Einrichtungen für Veranstaltungen und Übungsbetrieb der förderfähigen Vereine und Organisationen politischen Parteien und Wählervereinigungen mit eigenem Stadt- oder Ortsverband örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften Freiveranstaltung und Ermäßigungen in städtischen Veranstaltungsräumen 1. Vereine und Organisationen sowie politische Parteien Die förderfähigen Vereine und Organisationen gem. Abschnitt I sowie politische Parteien und Wählervereinigungen mit eigenem Stadt- oder Ortsverband erhalten 1.1 Eine Freiveranstaltung pro Jahr bis 2 Uhr einschließlich der Zeiten für Auf-/Abbau und Proben für höchstens 2 Tage (unabhängig, ob Eintritt erhoben wird oder nicht) alternativ in der Stadthalle, Albert-Buddenberg-Halle oder im Widdumhof, bzw. in Ausnahmefällen in der Aula des Gymnasiums oder in den Häusern der Feuerwehr. Diese Regelung gilt ohne Anerkennung der Förderfähigkeit für das U-Team Korntal e.v. (Veranstalter von Jugenddiscos) 1.2 Zusätzliche Ermäßigungen: Stadthalle Albert-Buddenberg-Halle Widdumhof Häuser der Feuerwehr 50 % für 2. Veranstaltung 50 % für kulturelle, mildtätige Veranstaltungen 25 % für alle sonstigen Veranstaltungen 2. Kirchen und Religionsgemeinschaften örtliche Kirchen und Religionsgemeinschaften erhalten 2.1 Eine Freiveranstaltung pro Jahr bis 2 Uhr in der Albert-Buddenberg-Halle entsprechend Ziffer 1.1

11 Zusätzliche Ermäßigungen: Albert-Buddenberg- Halle und Widdumhof 50 % für kulturelle, mildtätige Veranstaltungen 25 % für alle sonstigen Veranstaltungen Voraussetzung für Freiveranstaltung und Ermäßigungen: Auf- / Abbau durch Veranstalter Die Kosten für die jährliche Freiveranstaltung sowie die o. g. Ermäßigungen werden im Haushaltsplan als Sonderbeiträge ausgewiesen und als Förderung zusätzlich verrechnet. Ausgenommen sind: Die in der Rechnung der Stadthalle und des Widdumhofs jeweils ausgewiesene Mehrwertsteuer Nachtzuschläge ab 2.00 Uhr Sonstigen Nebenkosten wie der Stadt entstehende Kosten für Fremdleistungen (z.b. Sicherheitsdienst, Stimmen des Flügels, Bereitschaftsdienst DRK, Feuersicherheitswache) Personalkosten für besondere Dienstleistungen (z.b. Betreuung der Technik, Aufund Abbau/Stadthalle, Garderobiere bzw. Einlasskontrolle und Abendkasse/Stadthalle etc.) Kosten für Kartensätze Vorverkaufsgebühr (Kartenvorverkauf) Zusätzlicher Reinigungsaufwand aufgrund starker Verschmutzung Veranstalter-Versicherungen Kostenersatz für beschädigtes oder abhanden gekommenes Inventar bzw. Geschirr, Telefongebühren 1. Bereitstellung von Vereins- und Übungsräumen Die Kosten für städtische Vereins- und Übungsräume der förderfähigen Vereine und Organisationen im Sinne von Abschnitt I werden im Haushaltsplan ausgewiesen und wie folgt als Förderung zusätzlich verrechnet. Gemeinsame Nutzung mit anderen Nutzern - Ortsübliche Miete inkl. Nebenkosten Alleiniges Nutzungsrecht (Vereinbarungen) - Nur ortsübliche Miete. Die Nebenkosten trägt der Verein.

12 III. Schlussbestimmungen In besonders gelagerten Fällen kann der Gemeinderat Zuschüsse abweichend von diesen Richtlinien festgelegen. IV. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten ab in Kraft. Korntal-Münchingen, den... Stritzelberger B ü r g e r m e i s t e r

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