Das österreichische Währungs- und Devisenrecht
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1 Das österreichische Währungs- und Devisenrecht einschließlich Nationalbankgesetz, ERP-Fonds-Gesetz, anderer die österreichische Notenbank berührender Rechtsvorschriften und internationaler Abkommen sowie der Kundmachungen und Mitteilungen zum Devisengesetz mit ausführlichen Erläuterungen und einer Übersicht der Rechtsprechung Vierte, neubearbeitete Auflage Herausgegeben von Dr. Alfred Schwarzer : Direktor i. R. der Österreichischen Nationalbank Lektor an der Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien' '- - Dr. Walter Csoklich Direktorstellvertreter der Oesterreichischen Nationalbank Dr. Walter List Direktionsrat und Rechtskonsulent der Oesterreichischen Nationalbank Wien 1987 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
2 Vorwort Abkürzungsverzeichnis ' ' ' ". " Seite V..-.'.... XV ' ' " V: Teill - '.'' :.-. Das österreichische Währungsrecht' \ >,, Einleitung Grundsätzliches über Geld und Währung....: Geschichtliche Entwicklung des österreichischen Währungswesens seit ' v...; ; :; :.-., '.' : Abschnitt.I. j.<.-..., - ; - ''Rechtsgrundlagen der SchillingwäKrung 1945 ' 1. Schillinggesetz StGBl 1945/231 (Auszug: \ bis 7 und Hinweiseauf den Inhalf) :..-. :.':...'.:..:':::'.'.:.'..'. ;.<:. :' Währungsschutzgesetz BGB1 1947/250 (Hinweise auf den Inhalt) :: :, : 16 ' ' Abschnittll ' : ' Münzrechtliche'Bestimmungen-' ' ' 1. Scheidemünzengesetz 1963 BGBl'ng" '.:.'/.".'..'.:'."...'.'..: : Bundesgoldmünzengesetz 1976 BGB Goldmünzengesetz; BGB1.1964/133 (Auszug: Art,.I und III und Hinweise auf den Inhalt),..,~..,,..-...;.,.-..> r i ',.',",.-. v. Ab? cn! li t t.iii, ' f...'.','.".' ',''" Strafrechtlicher Schutz des Geldverkehrs 1. Strafgesetzbuch BGB1 1974/60(^i/5zug: 232bis 237, 239,'bis 241).'...,.,...,..:...; ii«vii
3 2. Strafprozeßordnung 1975 BGB1631 (Auszug: 136) Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei BGB11931 /347 (Auszug und Hinweise auf den Inhalt) 42 Abschnitt IV Internationale Institutionen für das Währungswesen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Entwicklungshilfe A. Internationale Institutionen für das Währungswesen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit 1. Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds BGB1 1978/189 (Auszug und Hinweise auf den Inhalt) Abkommen.der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung BGB1 1949/105 (Hinweise auf den Inhalt) Übereinkommen über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) BGB1 1961/ 248 (Hinweise auf den Inhalt) Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen BGB1 1951/ 254 (Hinweise auf den Inhalt) Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft BGB1 1972/466 (Auszug: Art 19) Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (Erläuterungen) 89 B. Internationale Institutionen für Entwicklungshilfe VIII 1. Abkommen über die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) BGB11961/201 (Hinweise auf den Inhalt) Übereinkommen zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank BGB1 1977/174 (Hinweise auf den Inhalt) Abkommen über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank BGB11967/13 (Hinweise auf den Inhalt) Übereinkommen zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank BGB11983/252 (Hinweise auf den Inhalt) Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung BGB1 1978/38 (Hinweise auf den Inhalt) 93
4 Abschnitt V Fremdwährungsverpflichtungen, Gold- und Valutaklauseln Vorbemerkungen 94 Gruppe 1 a) Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch JGS 1811/946 (Auszug: 986 bis 989) c 97 b) Vierte Verordnung vom drgbl I 1999 zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich - EVHGB (Auszug: Art 8 Nr 8) 115 c) Handelsgesetzbuch vom drgbl 219 (Auszug:^ 361) 119 d) Wechselgesetz 1955 BGB1 49 (Auszug: Art 41) "120 e) Scheckgesetz 1955 BGB1 50(Auszug:Ärt 36 und 37) 121 f) Gesetz vom drgbl I 515 über Fremdwährungs- Schuldverschreibungen 122 g) Verordnung vom drgbl I 1010 über Fremdwährungsschulden 124 Gruppe 2 a) Goldklauselgesetz BGB1 1937/130 (Auszug: Art I und II und Hinweise auf den Inhalt) 125 Gruppe 3 a) Verordnung vom drgbl über wertbeständige Rechte (Auszug: 3 und 4 und Hinweise auf den Inhalt) 130 Gruppe 4 a) Verordnung vom drgbl I 1037, 1056 zur Regelung der auf Goldschilling und Goldkronen lautenden Schuldverhältnisse 134 b) Verordnung vom drgbl 1940 I 38^ über die Umstellung von Schuldverhältnissen aus Geldgeschäften im Verwaltungsbezirk Vorarlberg, 140 c) Versicherungswiederaufbaugesetz BGB1 1955/185 (Auszug: 11 und Hinweise auf den Inhalt) 142 IX
5 Gruppe 5.., a) Bundesgesetz BGB1 1937/214 über die Gebührenbefreiung zur Förderung der Ausmerzung-von Gold- oder Wertsicherungs- 1 "" ' klausein aus Geldverpflichtungen T e i l I I " - '- - ;. - Das österreichische Notenbankrecht Einleitung..;..., v.-.. '..,,:. ; 147,. -Abschnittl;. ; ;..,.- (. Das Nationalbankgesetz 1984 samt Durchführungsbestimmungen 1. Nationalbankgesetz Durchführungsbestimmungen der Oesterreichischen Natio-^ nalbahkz'u 43 Nationalbankgesetz ' ' a) Kundmachung MR 2/86 vom b) Kundmachung MR3/86 vom !-.-.v.;;,.-,!..[.,- 261 c) Kundmachung MR4/86 vom i. :' i..:;.. A ;-, A b s c h n i t t II ^. -.'.....:,. Sonstige notenbankrechtliche' Vorschriften - - ' ' 1. Notenbank-Überleitungsgesetz StGBl 1945/45 (Auszug:. Art I, III und IV und Hinweise auf den Inhalt) ".: Nöfenb'anküberleitungsg'esetz-No'veile BGBi 1946/122 {Aus-' zug: l'abs'l un&hinweise aufden Inhalt)' \...'...-..: Schatzscheingesetz 1948 BGBI Bundesgesetz vom BGBI 74 betreffend Beitragsleistünge'hder J Republik-Österreich bei'internationalen Finanz-. institütionieri'.:';.^-.'.7'v. 1. '.V. 1 '.'.-.".:...'.. :.Y :.' -.:'.'..-!.'.'.. l ~.'> Bundesgesetz vom BGBI 466 betreffend auf Schil- ' lifig lautende Beiträgsleistüngeh'äer Republik Österreich bei' '< internationalen Firianzinstitutidhen.;..;"."..'. i\.-.'.'.'.'.. :- r. i Bundesgesetz vom ' 1969 BGBI 440 betreffend die' Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im rlnter--. 1 ;i -' nationalen Währungsfonds..'>.\-S..':< ?.;.:.:'.:..'.'. }...'.'211 X
6 7. Bundesgesetz vom BGBI 309 über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und die Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank. ; Bundesgesetz vom BGBI 560 über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds Bundesgesetz vom ; BGB1 572 über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetz vom BGBI 382 über die Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen Bundesgesetz vom '1977 BGBI 654 über die Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen Nationalbank an die portugiesische Notenbank...,..,.,., Bundesgesetz vom '1980 BGB199 über die Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen: Nationalbank an die., türkische Notenbank..'.." Bundesgesetz vom BGBI 556 über die Gewährung eines Kredites "der Oesterreichischen Nätionalbarik an ' : die türkische Notenbank.:..'./.. :".' J.: : '.'. V.'.7. : :":":'.' ERP-Fonds-Gesetz BGBI'1962/207.:.''.'..'.'.'. ':: J r::.:. ':.:' Übereinkommen zwischen dem ERP-Fonds und der Oester- '" reichischen Nationälbänk vom in (Durchführung ;' des ERP-Fonds-Gesetzes......' Ausfuhrförderungsgesetz BGB1.215 (Hinweise auf den,. Inhalt)::'/:'.[!,.':.'...':'?'.\y. r.'!'/.'..."...'.';...,! '..; : ; -./..:. 3' Wechselgesetz.1955 BGBI 49 (/4uiz«g ; -Art 38).,.,,.,.. v Scheckgesetz 1955 BGBI 50 (Auszug: Art 31)...; , Rekonstruktionsgesetz BGBI 1955/183 (Hinweise auf den Inhalt) ,,..,.,,,...:.:..,,-.,, /...,,,,;.'.,.....: Kreditwesengesetz BGBI 1979/63 (Auszug und Hinweise auf den Inhalt) ; : Großkreditmeldungs-VerordnungBGBl 1986/508...:: ^ - ' i~ ^. 22. Postsparkassengesetz 1969 BGBI 458 (Auszug und Hinweise auf den Inhalt) -;.''.-.". y. 1. ii :'.-.;. :.V J :.';':.'.:'.-; : 1 ;;.. t : : : :'?':.'.'.".. ; Wertpapier-Emissionsgesetz BGBI 1979/65;^ U5zt/g. 1 und 2 und Hinweise auf den Inhalt).; XI
7 Teil III Das österreichische Devisenrecht Einleitung 367 Abschnitt I Das Devisengesetz Devisengesetz BGBI 1946/162.'. 379 Abschnitt II Kundmachungen der Oesterreichischen Nationalbank zum Devisengesetz DE 1/87: Neuverlautbarung der Kundmachungen zum Devisengesetz; allgemeine Bestimmungen 511 DE 2/87: Anmeldepflicht 517 DE 3/87: Gold und Goldmünzen 526 DE 4/87: Ermächtigung zum Devisenhandel und zur Durchführung von Wechselstubengeschäften; Kurse 532 DE 5/87: Zahlungsverkehr mit dem Ausland 542 DE 6/87: Reiseverkehr.556 DE 7/87: Guthaben von Ausländern bei inländischen Banken 561 DE 8/87: Verfügungen über Forderungen 576 DE 9/87: Devisenrechtliche Bestimmungen für das Verfahren bei Gerichten und Verwaltungsbehörden 584 DE 10/87: Verfügungen über Wertpapiere und Anteilsrechte DE 11/87: Verfügungen und Zahlungen im Liegenschaftsverkehr 609 DE 12/87: Kapitalverkehr mit Mitgliedstaaten 616 Abschnitt III Mitteilungen der Oesterreichischen Nationalbank an Devisenhändler und Wechselstuben Nr 1/87: Devisenhandels- und Wechselstubengeschäfte; Versendungsbewilligungen; Zahlungen im Reiseverkehr; Fremdwährungsguthaben und Valutenmanipulationsreserve : 624 XII
8 Nr2/87: Wertpapiere 628 Nr3/87: Meldungen 630 Nr 4/87: Kredite; Sicherheiten; Verfügungen über Forderungen; Termingeschäfte; Allgemeine Hinweise bzw Klarstellungen 635 Anhang I. Übersicht über die seit 1945 ausgegebenen Banknoten der Oesterreichischen Nationalbank 652 II. Übersicht über die seit 1945 ausgegebenen österreichischen Scheidemünzen A. Münzen aus unedlen Metallen 655 B. Silbermünzen 656 C. Goldmünzen 665 III. Übersicht über die Mitgliedschaften bei verschiedenen internationalen Organisationen 666 Sachregister 673 XIII
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