Lehre und Berufsmatura
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- Sylvia Lehmann
- vor 9 Jahren
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1 Lehre und Berufsmatura WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg Julius-Raab-Platz 2, 5020 Salzburg
2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATION Ausgangssituation Ziel der Ausbildung Teilnehmernutzen Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN Zielgruppe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Beratungsverfahren Orientierungstest Potentialanalyse Aufnahmegespräch Höhe und Dauer der Förderung BERUFSMATURA - ALLGEMEINES Übersicht Teilbereiche und Prüfungen Anmeldung und Ansuchen Details zur Berufsmatura Prüfungsfächer Wahl des Fachbereiches Berufsmaturakurse Coaching Anwesenheit Feedback und Probematura Prüfung Berufsmaturazeugnis Kosten ZWEI WEGE ZUR MATURA Abendkurse Tageskurse: Lehre und Matura während der Arbeitszeit Vergleich Tageskursmodell und berufsbegleitendes Modell VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN Lehre und Matura Seite 2 von 38
3 6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Kursleiter/innen Ausbildung im Detail Wissensüberprüfung Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Kursleiter/innen Ausbildung im Detail Wissensüberprüfung Unterrichtszeiten Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Kursleiter/innen Ausbildung im Detail Wissensüberprüfung Unterrichtszeiten Information zu den einzelnen Fachbereichen findet ihr in unserer allgemeinen Broschüre zur Berufsreifeprüfung. Lehre und Matura Seite 3 von 38
4 1. ALLGEMEINE INFORMATION 1.1 Ausgangssituation Wir wollen ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt und alle Beteiligten bestmöglich nach ihren Interessen und Begabungen fördert. Das ist die klare Aussage und das Bekenntnis der Bundesregierung. Durch die Einführung der Berufsmatura im Jahr 1997 wurde diese Durchlässigkeit vor allem für Lehrlinge und Absolvent/innen mittlerer Schulen erheblich verbessert. Die duale Ausbildung wurde dadurch aufgewertet, weil mit der Berufsreifeprüfung erstmals in Österreich das im Berufsleben erworbene Praxiswissen schulischem Theoriewissen formell gleichgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde ein Programm beschlossen, das Lehrlingen parallel zur Lehre die Berufsmatura kostenfrei ermöglicht. Ab dem 1. September 2008 steht also allen Lehrlingen, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, der Weg zur kostenlosen Matura offen. Dafür muss schon während der Lehrzeit zu mindestens einem der vier Fächer der Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und der persönliche Fachbereich) zur Prüfung angetreten werden. Während der Lehrzeit dürfen nur speziell für Lehrlinge konzipierte Lehre und Matura-Lehrgänge (sind in der Regel länger) besucht werden, nach der Lehrabschlussprüfung dürfen alle im WIFI angebotenen Lehrgänge gebucht werden. Das Ausbildungskonzept Lehre und Matura stellt begabte und motivierte Jugendliche nicht länger vor die Entscheidung: Berufserfahrung oder weitere Schulbildung. Beides lässt sich mit Zielstrebigkeit und Ausdauer vereinen. Besonders junge Menschen, die praktisch veranlagt, begabt und gleichzeitig an Allgemeinbildung interessiert sind, finden hier einen Weg, Berufs- und Schulalltag gemeinsam für die Zukunft zu nutzen. Mit der Ausbildungsform Lehre und Matura erhalten Lehrlinge das nötige Rüstzeug, mit dem es sich beruhigt in die berufliche und private Zukunft blicken lässt. Die Matura ist dabei ein wichtiges Standbein sie garantiert eine gute Allgemeinbildung, wertet die fachliche Qualifikation auf und öffnet die Tür zu neuen Karrierechancen. 1.2 Ziel der Ausbildung Im Rahmen der Berufsreifeprüfungsvorbereitungskurse erarbeiten sich Lehrlinge dieselben Berufs- und Karrierechancen wie AHS- und BHS-Absolvent/innen. Damit ist nicht nur ein Zuwachs an Allgemein- und Fachwissen verbunden, sondern auch die Berechtigung zu studieren. Auf diese Weise wird die Lehre auch zum Sprungbrett für eine weiterführende akademische Karriere. Die Bildungsziele der Berufsreifeprüfung sind eine umfassende Allgemeinbildung, die fachliche Höherqualifizierung und der Maturaabschluss. In allen Lehrgängen werden gute Hauptschulkenntnisse vorausgesetzt. Lehre und Matura Seite 4 von 38
5 Die WIFI-Berufsreifeprüfung umfasst insgesamt vier Teilprüfungen. Verpflichtend sind die Fächer Deutsch und Mathematik, hinzu kommen eine lebende Fremdsprache (Englisch) sowie ein Fachbereich, wobei sich der Fachbereich auf das erlernte Berufsfeld der Lehrlinge beziehen muss (siehe Liste Anlage 1). In dieser Liste werden beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereich/e zugeordnet. 1.3 Teilnehmernutzen Aufgrund der formellen und faktischen Gleichstellung mit der österreichischen Matura berechtigt die Berufsmatura zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht prinzipiell die Einstufung in den gehobenen Bundesdienst (B-Wertigkeit). Durch den Status einer Maturantin/eines Maturanten eröffnen sich neue Entwicklungsmöglichkeiten im Privatleben sowie neue Berufschancen. Durch die hochwertige WIFI-Fachausbildung sind Berufsreifeprüfungsabgänger in ihrem Berufsfeld auf dem neuesten Stand. Im Ausland gibt es bei der Anerkennung andere Regeln: Hier kann ein Studium nur dann begonnen werden, wenn die jeweilige Ausbildung, die in Österreich Voraussetzung für die Zulassung zu Universitäten, Fachhochschulen etc. ist, als gleichwertige Zugangsvoraussetzung anerkannt wird. Leider trifft das auf die österreichische Berufsreifeprüfung überwiegend nicht zu. Es empfiehlt sich daher, die jeweilige Universität, Fachhochschule etc. direkt zu kontaktieren. Studierende, die in Österreich bereits zu studieren begonnen haben und einen positiven Studienerfolg nachweisen können bzw. bereits einen Teil ihres Studiums in Österreich erfolgreich absolviert haben, können in der Regel auch an ausländischen Universitäten (innerhalb der EU bzw. des EWR) weiterstudieren. Als besonderen Zusatznutzen erhalten die Lehrlinge ein WIFI-Zeugnis für jeden abgeschlossenen Kurs von der Wirtschaft anerkannt als Zertifikat für das Engagement und die Leistung der Lehrlinge ein Karrierevorteil im Unternehmen! Zweifach-Nutzen für Lehrlinge zweifach vom Fach : gute Allgemeinbildung und praktische Berufsausbildung vereinen von Interessen: praktische Neigung und Interesse an Schulbildung Aufwertung der beruflichen Fachkompetenz durch die Matura und damit interessante und hochqualifizierte Arbeit gleich nach der Ausbildung bessere Aufstiegschancen im Unternehmen bessere Integration in den Arbeitsmarkt durch die Lehre offene Türen zum Schulsystem, zur Fachhochschule und Universität eigenes Einkommen während der gesamten Ausbildungszeit wertvolle Sozialversicherungszeiten breites soziales Netzwerk: Arbeitskolleg/innen und Kurskolleg/innen Zweifach-Nutzen für Unternehmen fleißige, leistungsfähige und leistungsbereite Lehrlinge Zugang zu einem Kreis neuer Lehrlinge, die aufgrund der neuen Ausbildungsform sofort mit der Berufsausbildung beginnen möchten und nicht zunächst eine weiterführende Schule besuchen Lehre und Matura Seite 5 von 38
6 und damit die Möglichkeit, begabte Jugendliche zu hochqualifizierten FacharbeiterInnen im eigenen Betrieb auszubilden beste Ausbildungsqualität Pool von Mitarbeiter/innen, die für Schlüsselpositionen in Frage kommen hohes Entwicklungspotential im Unternehmen keine Zusatzkosten, geringer Mehraufwand Imagegewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit Lehrlinge, die ihren Ausbildungsbetrieb als aufgeschlossen gegenüber Bildung und Entwicklung erleben, bleiben ihrem Unternehmen länger treu. 1.4 Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg Für weitere Informationen zur Lehre mit Berufsmatura wenden Sie sich bitte an: WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2 MMag. Annemarie Schaur Mag. Martina Leitgeb Tel.: 0662/ Tel.: 0662/ [email protected] [email protected] Bezirksstelle Tennengau, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 24 Tel.: 06245/ (Herbert Antosch, Petra Neuhofer und Veronika Lehenauer) Bezirksstelle Pongau, 5600 St. Johann/Pongau, Premweg 4 Tel.: 06412/ (Petra Gerhardter) Bezirksstelle Lungau, 5580 Tamsweg, Friedhofstraße 6 Tel.: 06474/2253 (Heidi Neumann und Christine Macheiner) Bezirksstelle Pinzgau, 5700 Zell am See, Schulstraße 14 Tel.: 06542/ (Klaus Möschl) Lehre und Matura Seite 6 von 38
7 2. TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN 2.1. Zielgruppe Alle Lehrlinge im Bundesland Salzburg, die sich in der Lehrzeit befinden, können teilnehmen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Ein aufrechtes Lehrverhältnis und die Teilnahme am Beratungsverfahren ist Voraussetzung um an Lehre und Matura teilzunehmen. Die Initiative können beide Seiten ergreifen Interessierte Lehrlinge und Jugendliche können sich beim WIFI zum Beratungsverfahren anmelden. Das gilt auch für Schüler/innen im 9. Schuljahr (z.b. AHS, BHS, Polytechnische Schule (PTS), die eine Lehre anstreben und für Lehrlinge, die bereits eine Lehrstelle haben. Unternehmen, die begabte Lehrlinge fördern und qualifizierte Mitarbeiter/innen im eigenen Haus ausbilden möchten, schicken potentielle Anwärter/innen zum Beratungsverfahren. Die letzte Maturateilprüfung darf nicht vor Vollendung des 19ten Lebensjahres absolviert werden. Bis zu drei Teilprüfungen können schon vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden Beratungsverfahren Die Parallelausbildung erfordert neben Begabung und Motivation auch einiges an Durchhaltevermögen. Im Beratungsverfahren zur Lehre und Matura geht es deshalb darum, die persönliche Eignung für die Ausbildung festzustellen und die begrenzten Kursplätze zu vergeben. Das Beratungsverfahren findet am WIFI Salzburg und bei genügend Bedarf in den Bezirksstellen statt. Die Anmeldung zum Beratungsverfahren kann nach dem jeweiligen Infoabend bzw. telefonisch erfolgen. Lehre und Matura Seite 7 von 38
8 Beratungsverfahren 1. Orientierungstest Deutsch Mathematik Englisch 2. Potentialdokum entation Begabtenanalyse Persönlichkei tsstrukturtest 3. Aufnahmeges pr äch Biographische Dokumentation O rganisatorischer Rahm en Im Beratungsverfahren sind drei Stufen zu absolvieren: Orientierungstests fragen zunächst Schulwissen ab, die Potentialanalyse gibt Aufschluss über Begabungen und Persönlichkeit der Kandidat/innen und im Aufnahmegespräch steht die individuelle Lebenssituation im Mittelpunkt Orientierungstest Bei den Orientierungstests wird Schulwissen abgefragt, das dem Niveau der 4. Klasse Hauptschule/1. Leistungsgruppe entspricht. Die Kandidat/innen müssen in jedem Fachgebiet positiv sein. Inhalte des Orientierungstest in Mathematik: Grundrechnungsarten, Schlussrechnungen, Bruchrechnen, Körper-, Flächen- und Raumberechnungen, einfaches Rechnen mit Variablen (Buchstaben) und Gleichungen mit einer Unbekannten Inhalte des Orientierungstests in Deutsch: Grammatik Fallbestimmung von Satzgliedern Prädikat bestimmen (Person, Zeit, Zahl) Verwendung von das und dass im Satz Rechtschreibung Grundlagen der deutschen Rechtschreibung (ausgenommen Neuschreibung von Wörtern nach der neuen deutschen Rechtschreibung) Zeichensetzung Grundkenntnisse der Kommasetzung mit grammatikalischer Begründung Lehre und Matura Seite 8 von 38
9 Wortschatz Textverständnis Fremdwörter und ihre Bedeutung im Deutschen Lesen eines Langtextes, anschließende Fragen Inhalte des Orientierungstests in Englisch: Grundgrammatik im Überblick Einfache Sprechhandlungen Wortschatz Leseverständnis interrogatives (Fragewörter) pronouns (Pronomen: he, herself, ours, my,...) much/many, some/any tenses (Zeitformen: present tense, past tense,...) asking questions in various tenses (Fragebildung) making negations in various tenses (Bildung von Verneinungen) prepositions (Präpositionen: of, by, on, at,...) comparison of adjectives (Steigerung von Adjektiven: Bsp. nice, nicer, nicest) adjective/adverb (Adjektiv oder Adverb: beautiful/beautifully...) modal verbs (Modalverben: can, may, must,...) relative pronouns (Relativpronomen: who, which,...) conditional sentences (Bedingungssätze: If he...) phrasal verbs (Verben mit fixen Präpositionen: to look at / after / for...) gerund vs. infinitive (going or to go?) z.b. begrüßen, Vorschläge machen, sich bedanken, im Restaurant bezahlen, zustimmen... z.b. welches Verb passt? kurze Texte mit anschließenden Fragen Potentialanalyse Mit Hilfe einer Potentialanalyse werden die Fähigkeiten, die Persönlichkeits- und Interessenstruktur der Jugendlichen analysiert und ausgewertet. Die Analyse findet in der AHA Bildungsberatung (gegenüber vom WIFI Salzburg) statt. In den Bezirksstellen werden bei genügend Bedarf Tests durch Mitarbeiterinnen der AHA Bildungsberatung organisiert. Fähigkeitenanalyse sprachliche und mathematische Fähigkeiten räumliches Vorstellungsvermögen Merkfähigkeit, Logik (schlussfolgerndes Denken) Persönlichkeits- und Interessensstrukturtest allgemeine Interessen Persönlichkeits- und Neigungsstruktur Lehre und Matura Seite 9 von 38
10 Das standardisierte Testverfahren stellt Aufgaben, wie sie auch im beruflichen Alltag vorkommen. Diese Testverfahren zeigen die besonderen Fähigkeiten, Interessen und Potenziale der Kandidat/innen auf. Der Test wird schriftlich ausgewertet. Zum Preis von 25,-- kann ein Gespräch über den Test mit einem Psychologen vereinbart werden Aufnahmegespräch Im persönlichen Aufnahmegespräch tritt die/der Bewerber/in selbst in den Mittelpunkt. Das Gespräch dient dem Kennenlernen, ein erster Eindruck wird vermittelt. Außerdem werden die Ernsthaftigkeit des Vorhabens Lehre und Matura sowie die organisatorischen Möglichkeiten hinterfragt es handelt sich also um eine Art Bewerbungsgespräch. Und die Lehrlinge haben die Möglichkeit, alle Ihre Fragen zu stellen. Zum Aufnahmegespräch ist verpflichtend eine Kopie des Lehrvertrages mitzubringen Höhe und Dauer der Förderung Gefördert werden alle Lehrlinge in Form einer Lehrgangsplatzförderung für alle vier Teilprüfungen. Besonders Ausbildungsmodelle, die eine Umsetzung im Bundesland Salzburg garantieren können, werden gefördert. Das bedeutet für die Lehrlinge einen kostenfreien Zugang zur Berufsmatura im Bundesland Salzburg. Zu mindestens einer der vier Maturateilprüfungen muss schon während der Lehrzeit angetreten werden. Fünf Jahre lang hat man dann Zeit, kostenlos alle weiteren Fächer zu absolvieren. Lehre und Matura Seite 10 von 38
11 3. BERUFSMATURA - ALLGEMEINES 3.1. Übersicht Teilbereiche und Prüfungen BERUFSREIFEPRÜFUNG Deutsch Mathematik Fremdsprache (Englisch) Fachbereich 5-stündige schrift- 4-stündige schrift- Mündliche Prü- 5-stündige schrift- liche Klausurar- liche Klausurar- fung liche Klausurar- beit und eine beit beit oder Projek- mündlichen Prü- tarbeit (+ Präsen- fung (Präsentati- tation) und eine on der schriftli- mündlichen Prü- chen Arbeit und fung Diskussion darüber) 3.2. Anmeldung und Ansuchen Lehrlinge, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, können während der Lehrzeit nur speziell für sie konzipierte und angebotene Lehrlings-Kurse besuchen. Nach dem Lehrzeitende können reguläre Erwachsenenbildungskurse besucht werden. Hier ist darauf zu achten, dass durch Zusatzkurse die vom Bundesministerium geforderte Mindeststundenanzahl erreicht werden muss (900 LE). Dazu gibt es eine eigene Informationsbroschüre. Nach dem absolvierten Beratungsverfahren und dem Start des Kurses wird die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen (ein aufrechtes Lehrverhältnis) mit dem Formular Ansuchen um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung von der HAK II überprüft. Dieser Antrag wird gemeinsam im Unterricht ausgefüllt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig: Lehrvertrag, Geburtsurkunde, Ausweis (in Kopie) und Passfoto. Lehre und Matura Seite 11 von 38
12 3.3. Details zur Berufsmatura Prüfungsfächer Die Berufsmatura umfasst vier Teilbereiche: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache (= Englisch) und einen Fachbereich. Der Prüfungsstoff orientiert sich am Lehrplan einer höheren Schule. Der Inhalt des allgemein bildenden Kernfaches Deutsch wird nach dem HAK-Lehrplan unterrichtet, die Kernfächer Mathematik und Englisch nach den Anforderungen und dem Lehrplan einer HBLA. Die Inhalte des Fachbereichs richten sich nach dem jeweiligen Lehrberuf. Am WIFI Salzburg werden derzeit für folgende Fachbereiche Vorbereitungskurse angeboten: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft Informatik Medieninformatik Gesundheit und Soziales Maschineningenieurwesen Wahl des Fachbereiches Im Rahmen der Zulassung entscheiden sich die Teilnehmer/innen für einen spezifischen Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt sich aufgrund des Lehrberufes und der abzulegenden Lehrabschlussprüfung (Zuordnung siehe Anlage 1). In dieser Liste werden beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereiche zugeordnet. Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend Berufsmaturakurse Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura: Abendkurse diese dauern in der Regel von bis Uhr, vier Semester Tageskurse während der Arbeitszeit am Freitagvormittag in der Regel von 8.00 bis Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!) In den Kursen werden laufend Wissensüberprüfungen durchgeführt, um so den Teilnehmer/innen Rückmeldung über ihre Fortschritte sowie Empfehlungen für den weiteren Ausbildungsverlauf (z.b. Empfehlung zu Förderunterricht) zu geben. Sollten bei einzelnen Teilnehmer/innen Probleme, Fragen etc. auftreten, die sich während der regulären Unterrichtszeit nicht klären lassen, wird bei Bedarf und auf freiwilliger Basis auch zusätzlicher Förderunterricht angeboten. Lehre und Matura Seite 12 von 38
13 Coaching An die jungen Menschen, die sich für die Ausbildung Lehre und Matura entscheiden, werden ganz besondere Anforderungen gestellt, die sie in der bisherigen Schullaufbahn noch nicht kennen gelernt haben. Um die Lehre und Matura erfolgreich absolvieren zu können, sind besondere Fähigkeiten nötig: Zeitmanagement, Selbstorganisation, Konsequenz und Selbstmotivation. Regelmäßige persönliche Coachingtermine während der gesamten Ausbildung helfen dabei, diese Fähigkeiten rasch auszubilden oder weiterzuentwickeln. Der Besuch des Coachings ist verpflichtend. Ziel ist es, den Jugendlichen bestimmte Techniken und Werkzeuge in die Hand zu geben, die sie dann selbstständig beim Lernen und im persönlichen Alltag anwenden können. Das Coaching ist Starthilfe für eine neue Art des Lernens. Ganz im Sinne der Philosophie hilf mir, es selbst zu tun. Die Coachingtermine helfen den Jugendlichen, sich selbst besser zu organisieren, sich immer wieder die eigene Motivation vor Augen zu führen und ihre Lernfähigkeit zu steigern. Vorteile des Coachings erkennen des persönlichen Lerntyps, Unterstützung bei der Lernorganisation, Lernen lernen lernen, wie man besser lernt erkennen der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten lernen, wie man sich im richtigen Moment gut konzentrieren kann Feedback zu erbrachten Leistungen und fachlichen Schwächen Möglichkeiten, um Prüfungsangst, Nervosität und Lernblockaden zu überwinden Umgang mit Erfolg und Misserfolg Feedback zum Sozialverhalten in der Gruppe Coachingteam Mag. Veronika Göttl MMag. Magdalena Eder Lehre und Matura Seite 13 von 38
14 Das Coaching ersetzt drei Kursabende und ist folgendermaßen aufgebaut: Coaching Teambildung am Kursbeginn Ziele, Motivation (2ter Termin) lernen lernen (3ter Termin) Wenn sich Probleme abzeichnen, können jederzeit zusätzliche Coachingtermine in Anspruch genommen bzw. vereinbart werden Anwesenheit In den Kursen besteht Anwesenheitspflicht Fehlzeiten müssen in jedem Fall dem Trainer oder im WIFI gemeldet werden. Um im jeweiligen Fach zur Matura antreten zu dürfen, ist eine Mindestanwesenheit im Kurs von 75 % erforderlich. Berufsschulzeiten werden dann als Anwesenheit gezählt, wenn die über elearning und elektronische Medien zur Verfügung gestellten Arbeitsaufträge erledigt werden. Neben dem Kursbesuch müssen auch Übungszeiten eingeplant werden Feedback und Probematura Eine gute Selbsteinschätzung ist die beste Erfolgskontrolle und hilft dabei, das Ziel Matura gut zu erreichen. Wer seine Stärken und Schwächen kennt, weiß wo sie/er noch aufholen muss, bzw. sie/er sich bereits selbstbewusst dem Prüfungsverfahren stellen kann. Um eine Hilfestellung für die eigene Leistungseinschätzung zu geben, werden von den Trainer/innen bereits sehr früh ausführliche Feedbacks gegeben und am Ende des Kurses wird die Matura mehrfach simuliert. Diese Feedbackverfahren haben das Ziel, den Kandidat/innen die beste Empfehlung zu geben, wie sie sich optimal auf die Matura vorbereiten können Prüfung Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Prüfungen: Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit Englisch: mündliche Prüfung Fachbereich: Hausarbeit aus dem gewählten Fachbereich mit einer 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit oder Projektarbeit (+ Präsentation) und (in jedem Fall) eine mündlichen Prüfung über den Kursinhalt Lehre und Matura Seite 14 von 38
15 Im Fachbereich kann an Stelle der schriftlichen Klausurarbeit eine projektorientierte Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (= Projektarbeit). Die Prüfungen können am Ende eines jeden Lehrganges abgelegt werden. Die Prüfungstermine schreibt die Vorsitzende der Prüfungskommission vor. Während die schriftlichen Klausurarbeiten unter Aufsicht erfolgen, finden die mündlichen Prüfungen vor einer Prüfungskommission statt. Drei der vier Teilprüfungen können die Teilnehmer/innen dabei als WIFI-Prüfungen absolvieren. Lediglich eine der Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung/Schulprüfung an jener höheren Schule (in Salzburg ist das das Fach Deutsch an der HAK II) abzulegen, von der die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ausgesprochen worden ist. Die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission. Diese legt den Schwerpunkt bei der Benotung fest, der neben dem Erreichen der Bildungs- und Lernziele vor allem auf selbstständiges Denken und die praktische Anwendung des Gelernten auf neue, praxisnahe Problemstellungen abzielt. In der Regel schließen über 90 Prozent der angetretenen Kandidat/innen die Teilprüfungen mit einem positiven Ergebnis ab. Bei einem negativen Ergebnis kann jede Teilprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung bis zu zweimal nach einer jeweils mindestens dreimonatigen Pause wiederholt werden. Für Wiederholungsprüfungen fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an. Sollten die betreffenden Kandidat/innen auch nach dem dritten Versuch kein positives Ergebnis erreichen, ist keine weitere Wiederholung mehr möglich. Zur letzten Teilprüfung darf nicht vor dem 19. Geburtstag angetreten werden Berufsmaturazeugnis Nach dem positiven Ablegen aller vier Prüfungen erhalten die Absolvent/innen ein Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung (= Maturazeugnis), das sowohl die Benotung der einzelnen Teilprüfungen enthält, als auch die Themenstellung der Hausarbeit aus dem Fachbereich bzw. die Themenstellung der alternativ gewählten Projektarbeit. Dieses Zeugnis wird von der HAK II in Salzburg ausgestellt und ist einem normalen Maturazeugnis optisch sehr ähnlich Kosten Die Kurskosten werden zur Gänze (auch Skripten, Bücher, Prüfungen, Vergebührung etc.) vom Bund übernommen. Nur Dinge des persönlichen Bedarfes (Taschenrechner, Stifte, Schreibhefte etc.) müssen von den Lehrlingen selbst bezahlt werden. Lehre und Matura Seite 15 von 38
16 4. ZWEI WEGE ZUR MATURA Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura: Abendkurse idr von Uhr bis Uhr Tageskurse während der Arbeitszeit am Freitagvormittag idr von 8.00 Uhr bis Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!) 4.1. Abendkurse Die Maturakurse werden am Abend (oder am Samstag) besucht. Hier gibt keinen festen Ausbildungsfahrplan (Stundenplan). Das Begleitende Modell passt sich deinen persönlichen Bedürfnissen an, denn du entscheidest selbst, welches Pensum du neben der Arbeit am besten bewältigen kannst. So kannst du zum Beispiel die Matura-Ausbildung Fach für Fach in einem längeren Zeitrahmen absolvieren. Natürlich kannst du auch Fächer parallel belegen und die Matura bald nach der Lehrabschlussprüfung abschließen. Die Maturakurse werden in der Freizeit besucht. Insofern ist für deinen Maturafahrplan entscheidend, wie viel Freizeit du zur Verfügung hast, bzw. wie viel davon du bereit bist, in die Matura-Ausbildung zu investieren. Je mehr Zeit du in die Matura investierst, desto früher bist du fertig. Die Zustimmung des Lehrbetriebs zu Lehre und Matura ist nicht notwendig. Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass diese rein berufsbegleitende Variante ein hohes Maß an Eigenmotivation, Engagement und Ausdauer voraussetzt. Deine Arbeit soll auf keinen Fall unter der zusätzlichen Matura-Ausbildung leiden! Gleichzeitig erfordern die Maturakurse nochmals deine volle Konzentration in der arbeitsfreien Zeit Tageskurse: Lehre und Matura während der Arbeitszeit Beim Integrierte Modell (Unterrichtsversuch) ist ein Halbtag pro Woche (6 LE) für Lehre und Matura reserviert. In dieser Zeit wirst du vom Lehrbetrieb freigestellt, um die Maturakurse zu besuchen. Dazu wird der Lehrling einen Halbtag pro Woche von der Arbeit freigestellt. Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist Voraussetzung zur Teilnahme am Tageskursmodell Lehre und Matura! Die Lehrzeit bleibt unverändert. Durch den Besuch der Maturakurse verbringst du aber weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Umso mehr sind deshalb dein Fleiß und Engagement gefordert. Der Lehrbetrieb bekommt für die Ausfallzeiten während der Lehrzeit eine finanzielle Refundierung vom Bund (über Lehre fördern ). Lehre und Matura Seite 16 von 38
17 Besonderheiten des Integrierten Modells Im Integrierten Modell schließt du deine Matura-Ausbildung üblicherweise zeitnah zur Lehrabschlussprüfung ab. Es gibt einen klar strukturierten Ausbildungsfahrplan (Stundenplan) während der gesamten Lehrzeit. Die Maturakurse sind in die Arbeitszeit integriert. In der Freizeit musst du für Mitlernen und Selbststudium nochmals Zeit investieren. Maturafahrplan im Integrierten Modell Vor der Lehrabschlussprüfung wird das Fach Englisch abgeschlossen (Voraussetzung, um im kostenfreien Modell aufgenommen zu werden). Im Kurs wird auch das Fach Mathematik abgeschlossen. Nach der Lehrabschlussprüfung werden der Fachbereich und das Fach Deutsch in den regulären Abend- oder Wochenendkursen besucht, damit es zu keiner Überschneidung mit der Berufstätigkeit nach der Lehre kommt. Wenn die Voraussetzungen stimmen, startest du idealerweise am Beginn des zweiten Lehrjahres. Die Matura-Vorbereitungskurse sind wie die Lehre ein Teil der Ausbildung und somit verpflichtend zu besuchen! Kurszeiten Freitag von Uhr Nach der Lehrabschlussprüfung ein oder zwei Abende für den Fachbereich und Deutsch (oder Wochenendkurse) Ferienzeiten Weihnachten - 2 Wochen Sommerferien voraussichtlich 6 7 Wochen Ausbildungszeitplan Lehrjahr Gegenstand Stunden Gesamt Matura- Teilprüfung 1. Jahr 1. Semester Mathematik Englisch 2. Semester Mathematik Englisch 45 LE 65 LE 45 LE 65 LE 220 LE (90 LE Mathematik, 130 LE Englisch) - 2. Jahr 3. Jahr 1. Semester Mathematik Englisch 2. Semester Mathematik Englisch 1. Semester Mathematik Deutsch 64 LE 60 LE 76 LE 40 LE 20 LE 90 LE 240 LE (140 LE Mathematik, 100 LE Englisch) 110 LE (20 LE Mathematik, 90 LE Deutsch) Englisch- Matura Ende 2. Semester Mathematik- Matura Mitte 1. Se mester Lehre und Matura Seite 17 von 38
18 Nach der Lehrabschlussprüfung werden die regulären Berufsreifeprüfungskurse am Abend oder am Wochenende besucht Vergleich Tageskursmodell und berufsbegleitendes Modell Tageskursmodell berufsbegleitendes Modell Arbeitszeit vs. Freizeit Flexibilität Maturakurse in die Arbeitszeit integriert, Mitlernen und Selbststudium in der Freizeit Klarer Ausbildungsfahrplan (Stundenplan) während der gesamten Lehrzeit Maturakurse und selbständiges Lernen in der Freizeit - mehr Aufwand in der Freizeit Sehr flexibel, an die eigene Leistungsfähigkeit und Zeitverfügbarkeit angepasst: Gemeinsam mit Coach bzw. Berater/in wird ein persönlicher Bildungsplan entwickelt. Matura- Abschluss Matura-Abschluss zeitnah zur Lehrabschlussprüfung Matura-Abschluss je nach persönlicher Leistungsbereitschaft 5. VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN Einen guten Lehrling zu finden, ist nicht immer einfach. Viele Unternehmen würden sehr gerne ihre qualifizierten Facharbeiter/innen im eigenen Haus ausbilden. Doch gerade überdurchschnittlich begabte Jugendliche entscheiden sich oft gegen eine Lehre, weil sie einen Maturaabschluss anstreben. Das neue Ausbildungsmodell Lehre und Berufsmatura bietet jetzt einen besonderen Anreiz für die Besten unter den Lehrlingen und für die Besten unter den Schüler/innen. Und damit schafft das Ausbildungsmodell neue Chancen für Betriebe, junge, motivierte Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen, um später hochqualifizierte Mitarbeiter/innen im Team zu haben. Mitarbeiter, die in ihrer Weiterentwicklung unterstützt und mit einer erfüllenden Aufgabe betraut werden, zeichnen sich erfahrungsgemäß durch eine besondere Betriebstreue aus. Lehre und Matura Seite 18 von 38
19 6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN Die Vorbereitung auf die Berufsmatura wird durch ein ausgewogenes Modell von Unterrichts-, Beratungs- und Coachingphasen erfolgen. Der Unterricht umfasst mindestens 900 Lehreinheiten (für alle vier Fächer). Abweichend zu den regulären am WIFI Salzburg angebotenen BRP-Lehrgängen werden die Lehrlingskurse verlängert (in der Klammer stehen die für Regelkurse geltenden Stunden): Deutsch rd. 250 LE (160 LE) Englisch rd. 230 LE (180 LE) Mathematik rd. 250 LE (180 LE) Fachbereich rd. 170 LE (140 LE) Deutsch Englisch Mathematik Fachbereich rd. 250 rd. 230 rd. 250 rd. 170 Die Gesamtausbildung kann optimalerweise auf vier bzw. fünf Jahre verteilt absolviert werden. Persönlichkeitsbildende Inhalte, Arbeitstechniken (Präsentation, Rhetorik) sind integrativer Bestandteil der Kurse. Zusätzlich dazu kann jeder Lehrling Einzelcoaching in Anspruch nehmen Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang auf die Berufsreifeprüfung in Deutsch werden von Lehrpersonen mit einschlägiger Lehrberechtigung auf die Berufsreifeprüfung gezielt vorbereitet. Die Lehrziele orientieren sich an den Anforderungen der Reifeprüfung einer höheren Schule (am Lehrplan der HAK). Die analytische, argumentative und kommentierende Problembehandlung berufsbezogener und gesellschaftsrelevanter Themenkreise gilt als Richtlinie für die Definition der Lehrziele. Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang sollen die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen, Arbeits- und Lerntechniken kennenlernen und allgemein kulturelle und fachspezifische Informationen beschaffen und kritisch bewerten, mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich entwickeln und bewältigen sowie Sachverhalte situationsgerecht dokumentieren und präsentieren können, die Bereitschaft zum Verständnis und zur Bewertung literarischer Texte entwickeln. Lehre und Matura Seite 19 von 38
20 Die Umsetzung im Unterricht erfolgt in drei Bausteinen: Baustein 1: Beherrschen der Standardsprache schriftlich und mündlich, Handhaben wichtiger Arbeits- und Lerntechniken, Informationsbeschaffung und Auswertung von Informationen: Aussprache, sprachlicher Ausdruck, Stil Wortschatz und Sprachstrukturen praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung und Zeichensetzung Informationsbeschaffung und Informationsauswertung bearbeiten, analysieren und verfassen von Sachtexten Baustein 2: Entwickeln und Bewältigen von mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich, Sachverhalte situationsgerecht dokumentieren und präsentieren: Begriffe klären, Stellung nehmen und argumentieren Themen erschließen, diskutieren und erörtern Elemente der Rede, des Dokumentierens und des Präsentierens gezielte Vorbereitung auf die maturarelevanten Textsorten Baustein 3: Einblick in die Entwicklung von Sprache und Literatur Literatur als Impuls für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich aktuellen Themen Einblick in die Zusammenhänge von gesellschaftlichen, ökonomischen, technischen und kulturellen Entwicklungen Prüfung: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit auf dem PC erstellt und einer mündlichen Prüfung (= Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben) Prüfer: Die Prüfung wird von nominierten Lehrern unserer Partnerschule (HAK II) zusammengestellt und bewertet Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Deutschkurse für Lehrlinge werden wir am WIFI Salzburg und in ausgewählten Bezirken anbieten. Der Kursbeginn ist immer im Herbst oder im Frühjahr. Der Kurs dauert rund zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich (18.00) Uhr bis (21.00) Uhr und fallweise am Samstag. Grundsätzlich wird ein Tageskurs nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen überlegt. Lehre und Matura Seite 20 von 38
21 Kursleiter/innen Alle unsere Trainerinnen und Trainer verfügen über langjährige Erfahrung in der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung Ausbildung im Detail Die Anzahl der Lehreinheiten wird auf rund 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester aufgeteilt: erstes und zweites Semester: Qualifizierungskurs (Rechtschreibung, Sprache um Lücken möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend. Im Qualifizierungskurs wird die grundlegende Grammatik vermittelt. drittes und viertes Semester: Im Hauptkurs mit 160 LE (analog zum regulären Kurs) werden die Lehrlinge gezielt auf die Matura vorbereitet. Über die im Regelkurs vermittelten Inhalte hinaus wird im Hauptkurs die wenige notwendige Literatur in Form von Referaten bearbeitet. Hier gibt es auch eine Klassenlektüreliste, die alle Kursteilnehmer lesen und besprechen. Ergänzend dazu werden beispielsweise Theaterbesuche organisiert. Besonders die Hausübungen sind ein wichtiger Punkt in der Unterrichtsgestaltung. Ohne diese kann der erforderliche Stoffumfang nicht bewältigt werden. Ziel ist es, dass die Kursteilnehmer/innen leicht zu mehreren Themen Argumente und Ideen finden können oft ist nämlich gerade die Ideenlosigkeit ein großes Hindernis für das Schreiben. Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex, Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht u.ä.) Wissensüberprüfung Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests und die Mitarbeit (z.b. Referate) wird in einem transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck über ihren Wissenstand in Deutsch vermitteln. Lehre und Matura Seite 21 von 38
22 6.3. Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines Ziel des Vorbereitungskurses Mathematik im Rahmen der WIFI-Berufsreifeprüfung ist es, dass die Teilnehmer/innen: die Mathematik in ihren Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Techniken bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können, Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können, bereit sind, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für die Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind, eine sorgfältige und zielorientierte mathematische Arbeitsweise auf außermathematische Problemstellungen und deren Lösungen anwenden können, abstrahieren, formalisieren, begründen sowie folgern können, analytisches Denken entwickeln und Kritikfähigkeit erwerben. Aufbauend auf ein mathematisches Grundlagenwissen (Körper-, Flächen- und Raumberechnungen, Grundrechnungsarten, einfaches Rechnen mit Buchstaben u.ä.) werden die Inhalte der höheren Mathematik nach dem Lehrplan einer HBLA mit den entsprechenden Lehrunterlagen vermittelt. Inhalte: Integration von Vorkenntnissen Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen Funktionsbegriff, lineare Funktion Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, lineare Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung Polynomfunktionen, quadratische Gleichungen Exponential- und logarithmische Funktionen, Wachstums- und Abnahmeprozesse, Exponentialgleichungen Geometrie: Winkelmaße, Kreisfunktionen, Dreiecksberechnungen, Planimetrie, Stereometrie Kosten- und Preistheorie Die Inhalte der höheren Mathematik werden auf das vermittelte Wissen aufbauend unterrichtet und die Anforderungen der WIFI-Berufsreifeprüfung werden mit entsprechenden Übungen simuliert, damit das gesteckte Ziel auch erreicht werden kann. Grenzwert, Differenzen- und Differentialquotient, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben Integralrechnung: Stammfunktion und bestimmtes Integral, Integrationsregeln Lehre und Matura Seite 22 von 38
23 Wahrscheinlichkeitsrechnung: klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Darstellungen und Kenngrößen von diskreten und stetigen Verteilungen Wiederholung und Vertiefung von Lehrstoffinhalten aller Jahrgänge Prüfung: 4-stündige schriftliche Prüfung Prüfer: Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom WIFI-Trainerteam zusammengestellt und betreut Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Mathematik-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg und in ausgewählten Bezirken anbieten. Der Kurs dauert rund zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich (18.00) Uhr bis (21.00) Uhr und fallweise am Samstag. Grundsätzlich wird ein Tageskurs nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen überlegt Kursleiter/innen Alle Vortragenden in den Mathematikkursen verfügen über eine einschlägige Lehramtsprüfung für höhere Schulen, sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen auf die Berufsmatura tätig und verfügen über die in diesem Bereich u.m. nach unbedingt erforderliche Praxis Ausbildung im Detail Die Anzahl der Lehreinheiten wird auf rund 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester aufgeteilt. Die Stundenaufteilung stellt sich wie folgt dar: Themenbereich LE Themenbereich LE Basiswissen Rechnen in N 2 Gleichungen höheren Grades in 1 Var. 8 Rechnen in Z 2 lineare Gleichungssysteme 8 Rechnen mit Maßen 2 Funktionen allgemeine Begriffe 2 Schätzen 2 lineare Funktionen 8 einfaches logisches Denken 2 Polynomfunktionen 1 Schlussrechnungen 2 Differenzieren Ableitungsregeln 8 Prozentrechnung 2 Kurvendiskussionen 12 Elementargeometrie der Ebene 2 Integrieren Integrationsregeln 8 Elementargeometrie des Raums 2 Flächenberechnungen 12 Lehre und Matura Seite 23 von 38
24 Terme Grundbegriffe 1 Rotationsvolumina 8 Potenzen Rechenregeln 10 Kegelschnitte 8 Binomische Formeln 2 Trigonometrie Winkelfunktionen 8 Zerlegen von Termen 4 Winkelsätze 8 kgv von Termen 4 Lineare Optimierung Maximumaufgaben 8 Bruchterme 10 Minimumaufgaben 8 Gleichungen lineare in 1 Variablen 8 Wachstum & Zerfall 4 Gleichungen quadratisch in 1 Variablen 8 Matura Vorbereitung 30 Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex, Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.ä.) Wissensüberprüfung Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests und die Mitarbeit wird in einem transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck über ihren Wissenstand in Mathematik vermitteln Unterrichtszeiten Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche und fallweise samstags statt. Die Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein und insgesamt rd. 250 LE betragen Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines Das WIFI Salzburg bietet auf Grund der langjährigen positiven Erfahrung die Prüfung in Englisch nur mündlich an. Die verwendeten Lehrbücher werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. a) Qualifikation und Zielniveau Die Berufsreifeprüfung verleiht eine Qualifikation, die einer Matura an berufsbildenden Höheren Schulen gleichwertig ist. Gleichwertige Qualifikationen müssen auf vergleichbaren, d.h. gleichwertigen Leistungen beruhen. Das Zielniveau einer Reifeprüfung ist B2 (in der Terminologie des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens 1 ). Also muss, im Sinne einer Transparenz und Qualitätssicherung, dasselbe Kompetenzniveau auch als Zielniveau für die Berufsreifeprüfung gelten. 1 ) Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen; dt. Fassung bei Langenscheidt, 2001 Lehre und Matura Seite 24 von 38
25 Die Teilnehmer/innen des Vorbereitungskurses für die WIFI-Berufsreifeprüfung in Englisch müssen demzufolge nach Abschluss des Kurses: die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, Fachdiskussionen im eigenen Spezialgebiet verstehen können, sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung gut möglich ist, sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken können, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern können, die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können. Auf der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens werden die qualitativen Aspekte des mündlichen Sprachgebrauchs wie folgt beschrieben: Spektrum Korrektheit Flüssigkeit Interaktion Kohärenz Verfügt über ein Zeigt eine recht gute Kann in recht gleichmäßigem Kann Gespräche be- Kann eine begrenzte ausreichend breites Beherrschung der Tempo ginnen, die Sprecher- Anzahl von Verknüp- Spektrum von Redemitteln, Grammatik. Macht sprechen. Auch wenn rolle übernehmen, fungsmitteln verwen- um in klaren keine Fehler, die zu er/sie eventuell zö- wenn es angemessen den, um seine/ihre Beschreibungen oder Missverständnissen gert, um nach Strukturen ist, und das Gespräch Äußerungen zu einem Berichten über die führen, und kann die oder Wörtern zu beenden, wenn er/sie klaren, zusammen- meisten Themen meisten eigenen suchen, entstehen nur möchte, auch wenn hängenden Beitrag zu allgemeiner Art zu Fehler selbst korrigieren. kaum auffällig lange das möglicherweise verbinden; längere sprechen und eigene Pausen. nicht immer elegant Beiträge sind mög- Standpunkte auszudrücken; gelingt. Kann auf licherweise etwas sucht nicht vertrautem Gebiet sprunghaft. auffällig nach Worten zum Fortgang des und verwendet einige Gesprächs beitragen, komplexe Satzstrukturen. indem er/sie das Verstehen bestätigt, andere zum Sprechen auffordert usw. b) Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe Englisch Im Rahmen der Berufsreifeprüfungs-Vorbereitungskurse des WIFI Salzburg wird Englisch nach dem Lehrplan der HBLA unterrichtet. Das bedeutet, dass sich der Unterricht nicht nur auf das Vokabular und die Texte allgemeiner Themenkreise beschränkt, sondern dass zusätzlich auch aktuelle Wirtschaftsthemen (inklusive dem jeweiligen Vokabular) Eingang finden. Die Teilnehmer/innen erhalten die Möglichkeit, sich in den für die mündliche Prüfung notwendigen Teilbereichen der Sprache (Hören, Lesen und Sprechen) zu verbessern, um am Ende die Berufsreifeprüfung in Englisch erfolgreich ablegen zu können. Der Zeitaufwand außerhalb des Unterrichts ist daher nicht unerheblich. Je nach Vorwissen muss für das Lernen und die Hausaufgaben mit einem Aufwand von drei bis vier Stunden pro Woche gerechnet werden. Regelmäßige Progress Checks (Tests) ermöglichen den Teilnehmer/innen, den eigenen Fortschritt zu verfolgen und Lücken gegebenenfalls rasch zu schließen. Lehre und Matura Seite 25 von 38
26 Die Teilnehmer/innen sollten nach Abschluss des Kurses über folgende Fertigkeiten verfügen: die Fertigkeit des Hörverstehens, des Sprechens und des Lesens im Kommunikationsprozess in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen, Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können, wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten in der Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist, zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein. Aufbauend auf die Grundkenntnisse werden die Kenntnisse in der englischen Sprache erweitert und gefestigt. Eine Vertiefung der englischen Grammatik ermöglicht die korrekte Sprachverwendung und komplexere Ausdrucksmöglichkeiten. Daneben wird auch der Wortschatz durch das Lesen und Diskutieren von Texten zu aktuellen Themen erweitert. Die Prüfungssituation wird immer wieder simuliert, wodurch noch vorhandene Schwächen aufgezeigt und behoben werden können. Prüfung: 15-minütige mündliche Prüfung, 30 Minuten Vorbereitungszeit Prüfer: Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR-Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom WIFI-Trainerteam zusammengestellt und betreut Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen Ausbildungsdauer Englisch-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg und in ausgewählten Bezirken anbieten. Der Kurs dauert rund zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich (18.00) Uhr bis (21.00) Uhr und fallweise am Samstag. Grundsätzlich wird ein Tageskurs nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen überlegt Kursleiter/innen Alle Vortragenden in den Englischkursen haben eine einschlägige Lehramtsprüfung für höhere Schulen und sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen auf die Berufsmatura tätig und verfügen über die in diesem Bereich u.m. nach unbedingt erforderliche Praxis. Lehre und Matura Seite 26 von 38
27 Ausbildung im Detail Die Anzahl der Lehreinheiten wird auf rund 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester aufgeteilt (beginnend von Level A2 wird auf Zielniveau B2 trainiert). Erstes und zweites Semester: Grundkurs (Grundgrammatik, Grundwortschatz, Training der vier Fertigkeiten: lesen, hören, sprechen und schreiben, um Lücken möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend Drittes Semester: Aufbaukurs (Kommunikationsfähigkeit wird trainiert, Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit, Förderung des Textverständnisses, Wortschatzerweiterung) Viertes Semester: Intensivkurs (Erarbeitung der Maturathemen - Maturasimulation) Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex, Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.ä.) Wissensüberprüfung Durch regelmäßige Hausübungen und kleine Wissensüberprüfungen wird laufend kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Diese Progress Checks (schriftliche Kommentar bzw. Benotung) sollen dem Lehrling einen Eindruck über seinen Wissenstand in Englisch vermitteln. Darüber hinaus wird am Ende jedes Semesters ein End-Term-Test durchgeführt Unterrichtszeiten Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche und fallweise samstags statt. Die Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein und insgesamt rd. 250 LE betragen. Lehre und Matura Seite 27 von 38
28 So gelingt die Lehre und Berufsmatura! Einige Tipps sind hier zusammengestellt: Ernstnehmen der Anwesenheitspflicht! Ausnahmen sind wirklich nur Krankheit oder sich überschneidende Berufsschultermine Versäumtes rasch nachholen Konzentration im Unterricht, regelmäßiges Mitlernen Nutzen der Onlineplattform Mitlernen auch während etwaiger Abwesenheitszeiten (Berufsschule Besuch der Kurse am WIFI vor Ort, Krankheit) Wahrnehmen der Coachingtermine (Anwesenheitspflicht!) Unterstützung und Motivation der Maturakandidat/innen durch die beteiligten Unternehmen Wir vom WIFI Salzburg, Ihre Trainerinnen und Trainer und Ihr Coach werden alle bestmöglich unterstützen und begleiten! Lehre und Matura Seite 28 von 38
29 Anlage 1 Die nachfolgende Liste der Fachbereiche (Medieninformatik, Informatik, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft, Gesundheit und Soziales) und der erfahrungsgemäß zugelassenen Berufsgruppen soll Sie beim Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung als Orientierungshilfe unterstützen. Sollten Sie keinen der gelisteten Berufsabschlüsse haben, besteht die Möglichkeit der Zuordnung zu einem Fachbereich über einschlägige berufliche Tätigkeit. Wenden Sie sich in diesem Fall an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten. Für AbsolventInnen von Handelsschulen oder HLW s gelten alle angebotenen Fachbereiche (außer Maschinenbau)! Zuständige Schule Ansprechpartnerin Bundeshandelsakademie II Salzburg Johann-Brunauer-Straße 2, 5020 Salzburg Tel: +43/662/ Fax: +43/662/ /200 [email protected] Prof. Mag. Katharina Kiss DachdeckerIn MalerIn und AnstreicherIn MaurerIn Pflasterer/Pflasterin Platten- und FliesenlegerIn Sanitär- und KlimatechnikerIn Technische(r) ZeichnerIn Zimmerer/Zimmerin TischlerIn BERUFSGRUPPE: Bauwesen / Architektur / Raumgestaltung Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten! Tischlerkonstruktion (Selbststudium) HTL Kuchl BERUFSGRUPPE: Büro / kaufmännischer Bereich Bürokaufmann/-frau Großhandelskaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau RechtskanzleiassistentIn Zulässige Fachbereiche: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft BERUFSGRUPPE: Chemie / Biotechnologie ChemielaborantIn o. -technikerin DrogistIn TextilchemikerIn Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten! BERUFSGRUPPE: Elektrotechnik / Elektronik EDV-TechnikerIn Einzelhandelsk.-Elektro-Elektronikberatung ElektronikerIn Kommunikationstechn.-Audio- & Videoelektronik Zulässige Fachbereiche: Medieninformatik Informatik (= EDV und Organisation) BERUFSGRUPPE: Energiegewinnung/ -verteilung, Bergbau Bergwerkschlosser-MaschinenhäuerIn ElektromechanikerIn Sanitär- und KlimatechnikerIn Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten! Lehre und Matura Seite 29 von 38
30 , BERUFSGRUPPE: Gesundheit/Medizin OptikerIn DrogistIn Zulässiger Fachbereich: Gesundheit und Soziales BERUFSGRUPPE: Glas / Ton / Kunststoff GlaserIn KunststofftechnikerIn LackiererIn Platten- und FliesenlegerIn Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten! BERUFSGRUPPE: Informationstechnologie EDV-TechnikerIn InformatikerIn IT-ElektronikerIn KommunikationstechnikerIn Zulässige Fachbereiche: Medieninformatik Informatik (= EDV und Organisation) BERUFSGRUPPE: Körperpflege / Schönheit FriseurIn & Perückenmach.(StylistIn) FußpflegerIn KosmetikerIn Zulässiger Fachbereich: Gesundheit und Soziales BERUFSGRUPPE: Kunst / Kultur / Sprachen / Religion Buch- und Medienwirtschaft VeranstaltungstechnikerIn BuchhändlerIn Zulässiger Fachbereich: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft und eventuell Medieninformatik, wenn einschlägiger, beruflicher PC- Einsatz nachgewiesen werden kann! BERUFGRUPPE: Land- und Forstwirtschaft/ Tiere / Pflanzen BlumenbinderIn und -händlerin (FloristIn) GärtnereifacharbeiterIn LandschaftsgärtnerIn (Garten- & Grünfläch.gest.) Landwirtschaftliche(r) FacharbeiterIn Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten! BERUFSGRUPPE: Lebens- und Genussmittel / Ernährung / Hauswirtschaft BäckerIn Einzelhandelskaufmann/-frau - Fleischfachhandel Einzelhandelskauf. Lebensmittelhandel Koch/Köchin KonditorIn (ZuckerbäckerIn) Zulässige Fachbereiche Gesundheit und Soziales Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft. Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule! BERUFSGRUPPE: Medien DruckerIn FotografIn 1) InformatikerIn Medienfachmann/-frau Zulässige Fachbereiche: Medieninformatik Informatik (= EDV und Organisation) 1) Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule! Lehre und Matura Seite 30 von 38
31 BERUFSGRUPPE: Metallbearbeitung/Maschinenbau/(Fein-)Mechanik BerufskraftfahrerIn BaumaschinentechnikerIn Elektromaschinen- u. anlagentechnikerin KarosseriebautechnikerIn KraftfahrzeugtechnikerIn MaschinenbautechnikerIn MechatronikerIn MetalltechnikerIn ProduktionstechnikerIn 1) Sanitär- und KlimatechnikerIn SpenglerIn WerkzeugmechanikerIn ZerspanungstechnikerIn Zulässige Fachbereiche: Maschineningenieurwesen BERUFSGRUPPE: Mode / Textil / Leder BekleidungsfertigerIn 1) Einzelhandelskauf. - Textilhandel, Schuhe SchuhmacherIn 2) Zulässige Fachbereiche: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft 1)2) Wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Möglichkeiten an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule! BERUFSGRUPPE: Recht / Sicherheit RechtskanzleiassistentIn Zulässiger Fachbereich: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft BERUFSGRUPPE: Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie / Freizeit / Sport Einzelhandelskaufmann/-frau - Sportartikel 1) Zulässige Fachbereiche Hotel- und GastgewerbeassistentIn 2) Koch/Köchin 5) 1)3) Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft KonditorIn (ZuckerbäckerIn) 6) 2)4)5)6) Gesundheit und Soziales. ReisebüroassistentIn 3) Restaurantfachmann/-frau 4) BERUFSGRUPPE: Transport / Verkehr / Vermessungswesen LagerlogistikerIn Speditionskaufmann/-frau Zulässiger Fachbereich: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft BERUFSGRUPPE: Wirtschaft / Handel / Finanzwesen / Management Bankkaufmann/-frau Bürokaufmann/-frau Einzelhandelskaufmann/-frau Großhandelskaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Speditionskaufmann/-frau Versicherungskaufmann/-frau Zulässiger Fachbereich: Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft Lehre und Matura Seite 31 von 38
32 Bundesgesetz zur Berufsreifeprüfung Stand: Dezember 2005 Geltende Fassung August 2008 Anlage 2 Allgemeine Bestimmungen 1. (1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben: 1. Lehrabschlussprüfung gemäß 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, 2. Facharbeiterprüfung gemäß 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990, 3. mindestens dreijährige mittlere Schule, 4. mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, 5. mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfedienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961, 6. Meisterprüfung gemäß 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, 7. Befähigungsprüfung gemäß 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, 8. land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990, 9. Dienstprüfung gemäß 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungsbzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres, 10. erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrerund Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten. (2) Zu den mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen zählen insbesondere die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Akademien, Fachhochschul-Studiengängen, Hochschulen und Universitäten sowie die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Z 2.11 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr (3) Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung im Sinne des 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in seiner jeweils geltenden Fassung. Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften über Externistenprüfungen. 2. Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. Lehre und Matura Seite 32 von 38
33 Inhalt und Umfang der Berufsreifeprüfung 3. (1) Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen: 1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den An- Forderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben; (1a) Die mündliche Prüfung gemäß Abs.1 Z 1 entfällt für Prüfungskandidaten, welche die schriftliche Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 in Form einer projektorientierten Arbeit ablegen. 2. Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik): eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule; 3. Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule; 4. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau. (2) Die Prüfung gemäß Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4 entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung jene Meister-, Befähigungs- und sonstigen Prüfungen festzulegen, die diesen Anforderungen entsprechen. (3) Die Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 kann 1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder 2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit). Zulassung zur Berufsreifeprüfung 4. (1) Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung abzulegen wünscht. An der Schule müssen die für die abzulegenden Teilprüfungen erforderlichen Fachprüfer zur Verfügung stehen. (2) Das Ansuchen hat zu enthalten: 1. den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gemäß 1 Abs. 1 sowie des Geburtsdatums, 2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2000) 3. die Wahl, ob die Teilprüfung Lebende Fremdsprache ( 1 Abs. 1 Z 3) schriftlich oder mündlich abgelegt wird, 4. Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich ( 3 Abs. 1 Z 4), 5. gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen gemäß 8b Abs. 1 und 2 sowie 6. den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission ( 5) abzulegenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung. Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit gemäß 3 Abs. 3 Z 2 haben die Angaben gemäß Z 4 auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit zu enthalten. Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Lehre und Matura Seite 33 von 38
34 Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission (Abs. 4). (3) Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Abweichend von 1 Abs. 1 darf zu höchstens drei Teilprüfung bereits vor erfolgreichem Abschluss einer in 1 Abs. 1 genannten Ausbildung bzw. Prüfungen angetreten werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer Anwendung des 8a und des 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. (4) Über die Zulassung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden. (5) Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig. Prüfungskommission 5. (1) Die Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen besteht aus dem Vorsitzenden und dem Prüfer der Teilprüfung. (2) Vorsitzender ist der Leiter jener Schule, an der die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung ( 4 Abs. 1) erfolgt ist; dieser Leiter kann die Vorsitzführung einem anderen Lehrer der betreffenden Schule übertragen. Werden Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung abgelegt ( 6 Abs. 3), so obliegt dem Vorsitzenden der Reifeprüfungskommission auch bezüglich der Durchführung dieser Teilprüfung(en) die Vorsitzführung. (3) Die Prüfer für die einzelnen Teilprüfungen sind vom Vorsitzenden (Abs. 2 erster Satz) zu bestellen. Bei Ablegung von Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung gemäß 6 Abs. 3 sind Lehrer zu Prüfern zu bestellen, die bereits der Reifeprüfungskommission angehören. Durchführung der Prüfung 6. (1) Die Teilprüfungen können nach Wahl des Prüfungskandidaten gemeinsam zu einem Termin oder getrennt abgelegt werden. Die Festlegung der Prüfungstermine hat durch den Vorsitzenden zu erfolgen, wobei Wünschen des Prüfungskandidaten nach Möglichkeit zu entsprechen ist. (1a) Die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung ( 4 Abs. 4), nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen. (2) Die Ablegung der mündlichen Prüfung(en) hat vor der Prüfungskommission ( 5) zu erfolgen. Für die Beaufsichtigung während der schriftlichen Prüfung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission Vorsorge zu treffen. Die Prüfungskommission kann die Prüfung auch am Standort einer Berufsschule o- der einer mittleren Schule durchführen. (3) Die Teilprüfungen können auch im Rahmen einer Reifeprüfung an der Schule, bei der sich der Prüfungswerber angemeldet hat, abgelegt werden. (4) Die mündliche Prüfung ist öffentlich. Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung der Prüfung. Der Schulleiter hat einen Schriftführer mit der Anfertigung eines Prüfungsprotokolls zu betrauen. Beurteilung und Wiederholung der Teilprüfungen 7. (1) Der Vorsitzende der Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen hat die allfällige schriftliche und die allfällige mündliche Prüfung nach Abgabe eines Beurteilungsvorschlages durch den Prüfer zu beurteilen Lehre und Matura Seite 34 von 38
35 und eine Gesamtbeurteilung für die Teilprüfung auszusprechen. Die Beurteilungsstufen sind: Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend und Nicht genügend. Grundlage für die Beurteilung sind die vom Prüfungskandidaten bei der Lösung der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes, die dabei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten des Prüfungsgebietes, die Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des Inhaltes des Prüfungsgebietes, die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lernziele des betreffenden Prüfungsgebietes und die im Rahmen der Präsentation und Diskussion ( 3 Abs. 1 Z 1 und 4) nachgewiesene Kompetenz in der Ausdrucks- und Diskursfähigkeit in der deutschen Sprache. (2) Nach Entgegennahme der Aufgabenstellung ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Die Teilprüfung ist zu beurteilen. (3) Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. (4) Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß Abs. 3 nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten höchstens zweimal wiederholt werden. (5) Über die Gesamtbeurteilung der einzelnen Teilprüfungen ist ein Zeugnis auszustellen, wobei im Zeugnis über die Teilprüfung im Fachbereich gemäß 3 Abs. 1 Z 4 die Themenstellung dieser Prüfung und im Falle der Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit gemäß 3 Abs. 3 Z 2 das Thema der Projektarbeit anzugeben ist. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung 8. (1) Auf Antrag einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, die vom Bund als Förderungsempfänger anerkannt ist, oder einer öffentlichen Schule im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit kann der zuständige Bundesminister einen Lehrgang als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet anerkennen. Die Anerkennung hat zu erfolgen, wenn der vorzulegende Lehr- oder Studienplan von seinen Anforderungen her jenen von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen gleichwertig ist und die Vortragenden sowie die Prüfer über eine facheinschlägige, zum Unterricht nach den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule befähigende Qualifikation verfügen. Der zuständige Bundesminister kann, wenn es im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse erforderlich ist, kompetenzbasierte Curricula für die Vorbereitung zu den einzelnen Teilprüfungen verordnen, welche den anerkannten Lehrgängen zu Grunde zu legen sind. (2) Die Anerkennung des Lehrgangs als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet erfolgt im Hinblick auf den eingereichten, einer gesetzlich geregelten höheren Schulart zuordenbaren, Lehr- oder Studienplan auf die Dauer von höchstens fünf Jahren und ist bei Änderung oder Neuerlassung desselben neu zu beantragen. (3) Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Vor der Anerkennung ist der Landesschulrat zu hören. Die Anerkennung ist gemeinsam mit dem Lehr- oder Studienplan oder mit dem verordneten Curriculum der bzw. das dem anerkannten Lehrgang zu Grunde liegt, durch den Rechtsträger gemäß Abs. 1 auf geeignete Weise kund zu machen. Durchführung der Prüfungen an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung 8a. (1) Die Abschlussprüfungen an anerkannten Lehrgängen gemäß 8 finden vor einer Prüfungskommission unter der Vorsitzführung eines fachkundigen Experten mit einschlägigen Erfahrungen in der Durchführung von abschließenden Prüfungen statt. Der Rechtsträger des anerkannten Lehrganges hat spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Prüfungstermin dem Landes- Lehre und Matura Seite 35 von 38
36 schulrat gegenüber die für die Vorsitzführung in Aussicht genommene Person vorzuschlagen. Der Landesschulrat hat binnen vier Wochen nach Einlangen des Vorschlages die namhaft gemachte Person oder einen anderen fachkundigen Experten des öffentlichen Schulwesens mit der Vorsitzführung zu betrauen. Auf Antrag eines Rechtsträgers gemäß 8 Abs. 1 hat der Landesschulrat auch fachkundige Experten des öffentlichen Schulwesens als Prüfer beizustellen. (2) Der Prüfung sind die Lehr- oder Studienpläne des anerkannten Lehrganges zu Grunde zu legen. Sie hat unter sinngemäßer Anwendung der Prüfungsordnung der entsprechenden höheren Schulart zu erfolgen. Die Beurteilung jeder einzelnen Teilprüfung erfolgt durch den Prüfer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden. Eine Wiederholung nicht bestandener oder nicht beurteilter Teilprüfungen darf frühestens nach Ablauf von drei Monaten erfolgen. (3) Die Rechtsträger gemäß 8 Abs. 1 haben gemeinsam mit dem Vorsitzenden (Abs. 1) unverzüglich, längstens jedoch binnen vier Wochen nach dessen Bestellung die konkreten Prüfungstermine festzulegen. (4) Gleichzeitig mit dem Vorschlag des für die Vorsitzführung in Aussicht genommenen fachkundigen Experten (Abs. 1) sind dem Landesschulrat die Aufgabenstellungen der schriftlichen Klausurarbeiten und die Themenstellungen der Projektarbeiten einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes gemäß 3 Abs. 3 Z 2 zu übermitteln. Findet der Landesschulrat die vorgelegten Aufgabenstellungen im Hinblick auf den für das Prüfungsgebiet maßgeblichen Lehrplan und im Hinblick auf die geforderte Gleichwertigkeit ungeeignet, hat er unter Setzung einer angemessenen Frist die Vorlage neuer Aufgabenstellungen zu verlangen. Die Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen sind dem Vorsitzenden am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung zur Genehmigung vorzulegen. (5) Nicht bestandene Abschlussprüfungen oder Abschlussprüfungen, die wegen vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten höchstens zweimal wiederholt werden. Anerkennung von Prüfungen 8b. (1) Gemäß 8a erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen an anerkannten Lehrgängen ( 8) sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung im entsprechenden Fach anzuerkennen. (2) Erfolgreich abgelegte Prüfungen (Teilprüfungen) im Rahmen einer abschließenden Prüfung an einer höheren Schule sowie im Rahmen eines Studiums an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGBl. I Nr. 94, an einem Fachhochschul- Studiengang, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen, sofern sie im Inhalt und der Dauer zumindest den im 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 vorgesehenen Erfordernissen entsprechen. (3) Bei Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 und 2 sind die diesbezüglichen Prüfungsunterlagen oder deren Kopien zusammen mit den sonstigen Unterlagen für die Berufsreifeprüfung bei der in 4 Abs. 1 genannten Schule aufzubewahren. (4) Die Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 und 2 ist nur in dem Maß zulässig, als zumindest eine Teilprüfung gemäß 3 Abs. 1 vor der zuständigen Prüfungskommission ( 5) abzulegen ist. Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung 9. Die Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung hat auf Bestanden zu lauten, wenn - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Anerkennungen gemäß 8b - alle Teilprüfungen beurteilt wurden, und keine Beurteilung auf Nicht genügend lautet. In diesem Fall ist ein Zeugnis über die Berufsreifeprü- Lehre und Matura Seite 36 von 38
37 fung auszustellen. Im Zeugnis über die Berufsreifeprüfung ( 9a) sind die Beurteilungen der Teilprüfungen sowie die Themenstellungen der Teilprüfung gemäß 3 Abs. 1 Z 4 und im Falle der Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit gemäß 3 Abs. 3 Z 2 das Thema der Projektarbeit anzuführen. Zeugnis 9a. (1) Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei den einzelnen Teilprüfungen sind in einem oder in mehreren Teilprüfungszeugnissen zu beurkunden. Nach erfolgreicher Ablegung sämtlicher Teilprüfungen (unter Bedachtnahme auf einen allfälligen Entfall einer Prüfung gemäß 3 Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4 in Verbindung mit 3 Abs. 2 sowie auf Anerkennung von Prüfungen gemäß 8b) ist dem Prüfungskandidaten ein Zeugnis über die Berufsreifeprüfung auszustellen. (2) Die Zeugnisse gemäß Abs. 1 sind entsprechend den Anlagen 1 und 2 zu diesem Bundesgesetz auf den für öffentliche Schulen vorgesehenen Unterdruckpapieren zu gestalten. Verfahrensvorschriften 10. Auf das Verfahren betreffend die Zulassung zur Berufsreifeprüfung, die Anerkennung von Prüfungen und die Berufung gegen eine nicht bestandene Teilprüfung der Berufsreifeprüfung sind die 70 und 71 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Berufung innerhalb von zwei Wochen mit einem begründeten Berufungsantrag beim Vorsitzenden der Prüfungskommission einzubringen ist. Abgeltung für die Prüfungstätigkeit 11. (1) Dem Vorsitzenden, den Prüfern und dem Schriftführer der an öffentlichen Schulen eingerichteten Prüfungskommissionen sowie dem vom Landesschulrat gemäß 8a Abs. 1 bestellten Vorsitzenden und Prüfern, sofern sie aus dem öffentlichen Schulwesen kommen, gebührt eine Abgeltung gemäß dem Bundesgesetz über die Abgeltung für Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß 15 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 314/1976, nach Maßgabe der für Externistenreifeprüfungen vorgesehenen Abgeltung. Dabei gilt die in Form einer Projektarbeit ( 3 Abs. 3 Z 2) abgelegte Teilprüfung im Rahmen der Prüfung über den Fachbereich als schriftliche Klausurarbeit im Sinne der zitierten Bestimmung. (2) Bei Ablegung der (Teil)Prüfung an einer öffentlichen Schule hat der Prüfungskandidat vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxen zu entrichten. Bei Ablegung von Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen bzw. im Rahmen der Lehrabschlussprüfung über vierjährige Lehrberufe hat der Berufsreifeprüfungsabsolvent vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der für die Vorsitzführung gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxe zu entrichten. Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften 11a. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Lehre und Matura Seite 37 von 38
38 Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 118/ b. Prüfungskandidaten, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2008 bereits zur Berufsreifeprüfung zugelassen wurden, sind berechtigt, die Berufsreifeprüfung nach der zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Rechtslage zu absolvieren oder im Wege über den Vorsitzenden der zulassenden Prüfungskommission eine neuerliche Zulassung nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2008 zu begehren. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetztes BGBl. I Nr. 118/2008 noch nicht zugelassene Prüfungskandidaten sind berechtigt, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 den Antrag zu stellen, die Berufsreifeprüfung nach der am 31. August 2008 geltenden Rechtslage zu absolvieren. Inkrafttreten 12. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft. (2) 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft. (3) 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Z 4, 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 erster Satz und Abs. 5, 6 Abs. 1a, 8 Abs. 1 und 2, 9a samt Überschrift, 10, 11a, 13 sowie die Anlagen 1 und 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft; 4 Abs. 2 Z 2 tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft. (4) 1 Abs. 1 Z 5, 6, 7 und 8, 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 Z 5 und Abs. 3, 6 Abs. 4, 7 Abs. 1, 8 samt Überschrift, 8a samt Überschrift, 8b samt Überschrift, 9, 9a Abs. 1 sowie 11 samt Überschrift und die Änderung der Anlage 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 91/2005 treten mit 1. März 2006 in Kraft. Gemäß 8 dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 91/2005 anerkannte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung gelten für die Dauer der Anerkennung als Lehrgänge im Sinne des neuen 8. 5) 1 Abs. 1 Z 4, 5 und 8 bis 10, 3 Abs. 1 Z 1, Abs. 1a und 3, 4 Abs. 2 und 3, 6 Abs. 1a, 7 Abs. 1 und 5, 8 Abs. 1, 3 und 4, 8a Abs. 1, 3, 4 und 5, 8b Abs. 2, 9, 11 Abs. 1 sowie 11b samt Überschrift dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft. Vollziehung 13. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur betraut. Lehre und Matura Seite 38 von 38
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