Hauptauditbericht. Audit Bericht Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege

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1 Page: 1 / 46 Audit Bericht Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Name: Region/ Land: Addresse: Ansprechpartner Audittyp: Datum des Audits:: Datum des Berichts: Auditor: FSC Zertifikatnummer: FSC Lizenznummer: Zertifikat erteilt am: Zertifikatstyp: GFA Certification GmbH Eulenkrugstraße Hamburg Deutschland Details des Zertifikathalters: Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Nordrhein-Westfalen, Deutschland Name: Grün und Gruga Essen, Abteilungen Waldungen und Baumpflege Eichenstr Essen Deutschland, Nordrhein-Westfalen Straße: PLZ: Ort: Land: Name: Tel.: Fax: Homepage: Roland Haering roland.haering@gge.essen.de Recertification audit Henning Peter GFA-FM/COC FSC-C / (Rezertifizierung) Single FMU Zertifizierer: Kontaktperson: Telefon: Fax: Web: Hr. Carsten Huljus, Geschäftsführer info@gfa-certification.de

2 Page: 2 / 46 Inhaltsverzeichnis: 1 CHARAKTERISTIKA DES FORSTBETRIEBES WEITERE INFORMATIONEN FORSTLICHE BEWIRTSCHAFTUNG FORSTWIRTSCHAFT IM REGIONALEN KONTEXT DER UNTERSUCHTE FORSTBETRIEB Beschreibung der Forstbetriebsstruktur Beschreibung des Waldbesitzes und der Nutzungsrechte Zusammenfassung von Forsteinrichtungswerk/ Betriebsgutachten Änderungen im Zertifikat-Anwendungsbereich (nur Rezertifizierungsaudit) SLIMF KRITERIENPRÜFUNG EVALUIERUNGSPROZESS VERWENDETE STANDARDS STICHPROBENAUSWAHL UND FELDAUDIT Liste der ausgewählten Forstbetriebe (FMU) Ablaufplan Besuchte Standorte/ Bestände des Feldaudits (für jede FMU) Zeitbedarf für das Audit Personal der Evaluierung Überwachungsauditplan für den Forstbetrieb BEFRAGUNG VON INTERESSENVERTRETERN WÄHREND DES AUDITS ERGEBNISSE DES AUDITS ERGEBNISSE DES AUDITS ANHAND DER FSC PRINZIPIEN UND KRITERIEN AUFGETRETENE SCHWIERIGKEITEN BEI DER BEWERTUNG CHAIN OF CUSTODY Integrierte Verarbeitung oder Handelsaktivitäten Rückverfolgbarkeit und Identifizierung der zertifizierten Produkte Mengenbilanz verkaufter FSC Produkte Rechnungsstellung für zertifizierte Produkte VERWENDUNG DES FSC LOGOS STÄRKEN UND SCHWÄCHEN DES BETRIEBES CORRECTIVE ACTION REQUESTS (CARS) CARS AUS FRÜHEREN AUDITS (NUR REZERTIFIZIERUNG) WÄHREND DES AUDITS IDENTIFIZIERTE CARS Major CARs Minor CARs BEOBACHTUNGEN ZERTIFIKATSENTSCHEIDUNG ZUSAMMENFASSUNG DES AUDITS ZERTIFIKATSEMPFEHLUNG DER AUDITOREN ZERTIFIKATSENTSCHEIDUNG DER GFA VEREINBARUNGEN ANHANG...36

3 Page: 3 / 46 1 Charakteristika des Forstbetriebes Geographische Lage: Forstl. Klimazone: Wald Zusammensetzung: Breitengrad: N Längengrad: O Besitz: Boreal Gemäßigt Subtropisch Tropisch Hauptbaumarten: Naturwald Plantage Semi-Naturwald und gemischt Plantage & Naturwald Indigen Staatl. Privat Öffentlich Kommunal Bewirtschaftung: Konzession Gemeinde Privat Öffentlich Zertifizierte Produkte und Produkt-Art: Zert. Forstfläche: Handelsname* Buche Eiche Pappel Esche Roterle Bergahorn Fichte Kiefer Botanischer Name** Fagus sylvatica Quercus spp. Populus nigra Fraxinus excelsior Alnus glutinosa Acer pseudoplatanus Picea abies Pinus sylvestris *max. 10 Arten, bei mehr Arten ist eine separate Liste als Anhang einzureichen. **siehe Nomenclature of the Germplasm Resources Information Network (GRIN) Taxonomy Species Online Database ( Rohholz (# W1.1 ) Brennholz (# W1.2) Weihnachtsbäume (# N6.3.1) Weitere Produkte: (# ) AAF Kategorie Zertifikat: Total: 1.745,58 ha Anzahl FMUs: <100 ha: FMUs ha: FMUs ha: 1 FMU > ha: FMUs Anzahl FMUs: 1 SLIMF Plantations Naturwälder Boreal forests Community forestry Conservation of natural forests Temperate forests Tropical forests SLIMF small low intensity Einzel FMU Multiple FMU Gruppe SLIMF Gruppe Anzahl Gruppenmitglieder: Verwendete Standard(s): Nationaler FSC Standard für (Deutschland) , Version 2.3 Generischer GFA FM Standard, angepasst für Österreich, Version, FSC Standard für Forstzertifizierungsgruppen - FSC-STD V1-0 Anforderungen an die Nutzung des FSC Warenzeichens - FSC-STD V1-2

4 Page: 4 / 46 2 Weitere Informationen Von der gesamten Waldfläche / Holzbodenfläche sind: 0,00 ha Plantagen 1.595,58 ha Wirtschaftswald 150,00 ha andere Flächen, wie folgt besonders schützenswerte Wälder 1.745,58 ha überwiegend zu Schutz/Erhaltungszwecken bewirtschaftet, 0,00 ha zur primären Produktion von Nicht-Holz-Produkten bewirtschaftet. 150 ha als besonders schutzwürdige Wälder (High Conservation Value Forests - HCVF) klassifiziert Auflistung der HCVF Flächen, eingeteilt nach den vom ProForest HCVF Toolkit festgelegten Kategorien: Keine HCVF im Forstbetrieb vorkommend HCVF Kategorie I (Significant concentrations of biodiversity values) HCVF Kategory II (Significant large landscape level forests) HCVF Kategorie III (Forest areas that are in or contain rare, threatened or endangered ecosystems) HCVF Kategorie IV (Forest areas that provide basic services of nature in critical situations) HCVF Kategorie V (Forest areas fundamental to meeting basic needs of local communities) Wälder mit überwiegend künstl. Verjüngung: Wälder mit überwiegend Naturverjüngung: 20 ha 1.720,58 ha Gesamtzahl Mitarbeiter: Männlich: 35 Weiblich: 4 Anzahl Waldarbeiter: Männlich: 8 Weiblich: 3 (Azubis) Auflistung verwendeter Pestizide und Begründung der Anwendung: Keine PSM verwendet Name Ausbringungsgrund Ausgebrachte Menge Ungefährer Hiebsatz (AAC) Wirtschaftsholz (Kubikmeter Rundholz) insgesamt m3 pro Jahr (Efm) Ungefähre jährliche wirtschaftliche Produktion von weiteren Nicht-Holz-Produkten im Zertifikat-Geltungsbereich, nach Produkt-Art. --- m3 pro Jahr (Efm)

5 Page: 5 / 46 3 Forstliche Bewirtschaftung 3.1 Forstwirtschaft im regionalen Kontext Beschreibung der gesetzlichen Grundlagen, der öffentl. Verwaltung und deren Zuständigkeiten sowie der regionalen Landnutzungspraxis: Forstwirtschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Landeswaldgesetz, das auf dem Bundeswaldgesetz von 1975, einem Rahmengesetz, basiert. Im Folgenden werden daher die Rahmenbedingungen beschrieben unter denen Forstwirtschaft im Land Nordrhein- Westfalen durchgeführt wird. Die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ist zu rund 27 % ( ha) durch Wälder bedeckt. Das Land Nordrhein-Westfalen liegt damit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter dem Bundesdurchschnitt von 30 %. Waldbesitzer sind Privatpersonen (64%), Körperschaften (20%), das Land (13%) und der Bund (3%). (Quelle Bundes- u. Landeswaldinventur 2002) Bezogen auf die hohe Bevölkerungsdichte kommt im Land NRW auf jeden Einwohner knapp 500 m² Waldfläche. Der Bundesdurchschnitt liegt bei m². Als ein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) mit Sitz in Düsseldorf, gliedert sich die Landesforstverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) in die oberste Forstbehörde mit Sitz im Ministerium und den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der seit dem für die Bewirtschaftung und Verwaltung der Landeswaldfläche (Staatswald ha) zuständig ist. Zum Landesbetrieb gehören in Nordrhein-Westfalen 14 Regionalforstämter, ein Nationalparkforstamt und ein Lehr- und Versuchsforstamt mit insgesamt 358 Forstrevieren (Forstbetriebsbezirken), die als Dienststellen des Landesbetriebes auf der Fläche von NRW verteilt sind und hoheitlich die gesamte Landesfläche abdecken (Stand , Quelle Internet). Essen ist eine Stadt im Zentrum des Ruhrgebiets Nordrhein- Westfalen. Die Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf ist eines der Oberzentren des Landes und zählt mit knapp Einwohnern zu den größten deutschen Städten. Die Europäische Kulturhauptstadt des Jahres 2010 ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland und im Regionalverband Ruhr. Essen ist kreisfreie Stadt mit eigenständiger Forstbetriebsleitung, u.a. eigenem Umweltamt, Finanzamt, sowie Amtsgericht und Landessozialgericht und weiteren Ämtern und Behörden. Forsthoheitlich zuständige untere Forstbehörde ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit Sitz in Münster und seinem Regionalforstamt Ruhrgebiet in Recklinghausen. 3.2 Der untersuchte Forstbetrieb Beschreibung der Forstbetriebsstruktur a) Organisation, Betriebsstrukturen, Eigentumsform, Zuständigkeiten und separate Bewirtschaftungseinheiten (FMUs): Die kreisfreie Stadt Essen ist die Eigentümerin der auditierten Stadtwälder. Bewirtschaftet werden die drei städtischen Reviere Süd-Ost, Süd-West und Nord durch Forstfachpersonal. Der technische Vollzug und sonstige Dienstleistungen wird von Waldarbeitern und einem angeschlossenen Maschinenhof mit Arbeitern bewältigt.

6 Page: 6 / 46 Organigramm der für den Stadtwald Essen zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Waldungen und Baumpflege, Grün und Gruga Essen Der gesamte Waldbesitz der Stadt Essen ist als Abteilung Waldungen und Baumpflege der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Grün und Gruga Essen zugeordnet. Alle Bediensteten sind somit im öffentlichen kommunalen Dienst beschäftigt. Die Forstverwaltung hat unter anderem zur Aufgabe die Erfüllung des Wirtschaftsplanes, die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Wald und die Wahrnehmung hoheitlichen Aufgabenerfüllung der unteren Jagdbehörde ( Abschussplanungen, Jägerprüfungen, Genehmigungen), sowie die Erfüllung fiskalische Aufgaben im Jagdgenossenschaftswesen. b) Flächen, für die der Zertifikatsinhaber zuständig ist oder die von ihm gemanagt werden: Die gesamte Waldfläche des Stadtwaldes Essen liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Waldungen und Baumpflege, Grün und Gruga Essen. c) Partielle Zertifizierung angewandt: Ja (siehe GFA Prüfliste zum Ausschluss von Flächen FSC-POL im Anhang) Nein Grund und Beschreibung der betrieblichen Sicherstellung / Prozedur, die eine Vermischung von zertifizierten mit nicht zertifizierten Produkten ausschließt: Beschreibung des Waldbesitzes und der Nutzungsrechte a) Eigentum und Nutzungsgerechte (inkl. Gewohnheitsrecht) von Dritten: Keine Eigentum und Nutzungsgerechte (inkl. Gewohnheitsrecht) von Dritten bekannt. Durch Eingemeindungen beträgt die im Eigentum der Stadt Essen stehende Waldfläche einschliesslich Nebenflächen heute rund 1.745,58 ha (Quelle: aktuelle Daten zur Forsteinrichtung, Ausdruck ).

7 Page: 7 / 46 Jagdlich bestehen drei kommunale Eigenjagdbezirke mit der Möglichkeit insbesondere für die lokal ansässige Jägerschaft dort Begehungsscheine zu erwerben. Die restliche Fläche ist anteilig 28 Jagdgenossenschaften oder weiteren Eigenjagdbezirken zugeordnet. b) Nichtforstliche Nutzungsformen im/am zertifizierten Gebiet (z.b. Bergbau, Landwirtschaft, Jagd ): Die einzige nichtforstliche Nutzungsform stellt die Jagd dar. c) Beschreibung der ausgelagerten ( outsourcing ) Prozesse (z.b. Holzernte, Rücken, Holzverkauf, regelmäßig, gelegentlich?): im Forstbetrieb findet outsourcing statt: ja nein Im Forstbetrieb werden regelmäßig Forstunternehmer, insbesondere für die Holzernte, Pflegearbeiten und Holzrücken unter Vertrag genommen. Die Holzernte erfolgt oft als Selbstwerbung Zusammenfassung von Forsteinrichtungswerk/ Betriebsgutachten a) Betriebsziele; Das mit Abstand wichtigste Betriebsziel des Stadtwaldes Essen ist die Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion des Waldes. Unter Beteiligung von Essener Bürgern wurde ein Waldbehandlungskonzept entwickelt, das die Entwicklung hin zu einem Erholungs-Dauerwald zum Ziel hat. Ein dem Ziel Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion des Waldes untergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Erzeugung hoher und wertvoller Holzmengen. b) Waldzustand, insbesondere für Wirtschaftswald (Ertrag Holzprodukte): Der Beginn erster Schritte einer naturnahen Waldwirtschaft in Essen geht auf die Jahre nach 1905 zurück. In den darauffolgenden Planungszeiträumen war die Hiebssatzgestaltung nachhaltig. Das Zuwachs- und Nutzungspotential des Waldes lag jedoch deutlich über dem tatsächlichen Einschlag. Kahlschläge wurden in den letzten 25 Jahren nicht mehr getätigt. Die kontinuierliche Waldpflege und die weitgehende Förderung der Diversität im Ökosystem Wald stehen im Vordergrund. In großen Teilflächen wurde mit der Ausweisung von Altholzinseln und Referenzflächen der Prozessschutz in den Vordergrund gestellt. In der Betriebsform Dauerwald (Erholungsdauerwald) soll der Wald durch die weitere naturnahe Bewirtschaftung weiterhin in naturnahe, ungleichaltrige, vielschichtige und stufig aufgebaute Mischwälder mit hoher Artenvielfalt auf der Grundlage der z. T. kleinflächig wechselnden standörtlichen Verhältnisse sowie unter Ausschöpfung des heimischen Baumund Strauchartenangebots geführt werden. In Fortsetzung der waldbaulichen Bemühungen werden langfristig entsprechend arten- und strukturreiche Bestände herangezogen, die bei erhöhter Biodiversität ihren Wert in der Funktion als dauerhaft genutzte Erholungswälder noch verstärken. 95 % des Essener Stadtwaldes bestehen aus laubholzdominierten Beständen.

8 Page: 8 / 46 c) Waldbauliches System und/oder andere Bewirtschaftung: Waldbaulich von Bedeutung ist die vom Waldeigentümer explizit gewünschte weiterführende Bewirtschaftung mit Zielsetzung eines naturnah betriebenen Waldbaues unter vorrangiger Berücksichtigung des Waldes in seiner herausragenden Bedeutung als Erholungswald. (Zielsetzungen sind im Forsteinrichtungswerk 2010 definiert). Der Beginn der naturnahen Waldbewirtschaftung in Essen geht auf die Jahre nach 1905 zurück. In den darauf folgenden Planungszeiträumen war die Hiebssatzgestaltung nachhaltig auf das Zuwachspotential des Waldes abgestimmt. Dementsprechend ist die Praxis des schlagweisen Hochwaldes aktuell seit über 100 Jahren nicht mehr anzutreffen. Kahlschläge als Endnutzungen wurden in den letzten 20 Jahren aktenkundig nicht mehr getätigt. Die kleinflächigen Nutzungen in Form von Durchforstungs- und Verjüngungsnutzungen (Förderung der Naturverjüngung) sind auf den Einzelstamm orientiert und sollen die Entwicklung in Richtung Dauerwald kontinuierlich fördern. Langfristiges waldbauliches Ziel ist es, den noch vorherrschenden Altersklassenwald in naturnahe, ungleichaltrige, vielschichtige und stufig aufgebaute Mischwälder mit hohem Artenpotential heimischer Baum- und Straucharten zu überführen (Zielsetzung Forsteinrichtung 2010). Waldbauliche Berücksichtigung findet die Anreicherung hoher Mengen von stehenden und liegenden Biotop- und Totholzanteilen im Innern der Bestände. d) Forsteinrichtungsverfahren, Datenlage: Das aktuell gültige Forsteinrichtungswerk aus dem Jahr 2010 wurde aufgrund von Daten erstellt, die durch eine permanente Stichprobeninventur gewonnen wurden. e) Naturschutzmaßnahmen Im Stadtwald Essen werden folgende Naturschutzmaßnahmen umgesetzt (auszugsweise): Im Stadtwald liegen mehrere Naturschutzgebiete. Die Bewirtschaftung erfolgt gemäß den Forderungen der Naturschutzgebietsverordnung. Im Stadtwald Essen liegt ein FFH-Gebiet. Die Bewirtschaftung erfolgt gemäß der Planung im Managementplan. Das vom Betrieb entwickelte Habitatbaumkonzept wird konsequent umgesetzt. Bei forstlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Planung eine Abfrage planungsrelevanter Arten über LINFOS. Es sind mehrere Referenzflächen etabliert, die nicht mehr bewirtschaftet werden. Ab dem bis zum eines jeden Kalenderjahres besteht eine Hiebsruhe in allen Waldbeständen. f) Maßnahmen zu Identifizierung und Schutz von seltenen und bedrohten Arten Seltene und bedrohte Arten werden über die digitale Datenbank LINFOS identifiziert. Die Waldbewirtschaftung erfolgt gemäß den Vorgaben zum Schutz und Erhalt dieser Arten. Darüber hinaus werden Waldbestände, die sich in Schutzgebieten (NSG, FFH-Gebiet) gemäß den Anforderungen der Schutzgebietsverordnungen bewirtschaftet. g) Angewandte Verfahren zur Überprüfung von Wachtums-, Ertrags- und Waldentwicklung (inkl. Veränderung von Flora und Fauna), Auswirkungen auf Umwelt und Soziales, sowie Kosten, Produktivität und Effizienz. Siehe Unterkapitel d).

9 Page: 9 / 46 h) Hiebsatz und Einschlag nach Hauptbaumarten: Baumart (Wissenschaftlicher Name) Hiebsatz p.a. in m³ Quercus spp. 850 Fagus sylvatica Acer spp., Fraxinus excelsior, Alnus glutinosa Picea abies 100 Pinus silvestris 150 i) Der durchschnittliche jährliche Einschlag bewegt sich auf einem nachhaltigen Niveau: Ja Nein j) Begründung dieser Einschätzung (Diskussion von Zuwachs, Verjüngung etc.) und Informationsquellen: Inventurdaten Permanente Stichproben Ertragstafeln Andere: k) Eine Zusammenfassung der Forsteinrichtungsdaten ist öffentlich verfügbar: Ja Nein, siehe CARs Änderungen im Zertifikat-Anwendungsbereich (nur Rezertifizierungsaudit) Änderungen im Zertifikat-Anwendungsbereich (Produkte, Fläche, Besitz, Bewirtschaftung): Keine Änderungen, bzw. entfällt (Erstzertifizierung) 5.4 Informationen zur Gruppen-Zertifizierung (nur Gruppen) Nicht zutreffend Beschreibung der Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen Gruppenleitung und Gruppenmitgliedern (Einzelbetrieben): Gruppen Typ I: Gruppe mit Verantwortlichkeiten, die zwischen Gruppenleitung und Gruppenmitgliedern aufgeteilt sind. Diese können variieren von administrativen Aufgaben bis zu Planung, Waldbau, Ernte und Überwachung und aufgeteilten Verantwortlichkeiten zwischen der Gruppenleitung und den Gruppenmitgliedern. Gruppen Typ II: Ressourcen-Manager, in welcher die Gruppenleitung im Prinzip sämtliche operative Verantwortlichkeiten wie Administration, Waldbewirtschaftungs- und Ernteaktivitäten im Auftrag der Gruppenmitglieder erledigt. Eine genaue Beschreibung der Aufteilung von Verantwortlichkeiten zwischen der Gruppenleitung und den Gruppenmitgliedern wird im Anhang zum Bericht in der GFA Prüfliste für Waldbewirtschaftungsgruppen gegeben (FSC-STD ). Mitglieder der Gruppe: Eine Liste aller Gruppenmitglieder sowie Details zu den im Umfang des Zertifizierungsprozesses enthaltenen Flächen befindet sich im Anhang zum Bericht. Gruppengröße und Beschränkung des Gruppenwachstums Eine Re-Evaluierung der Gruppenstruktur und -systeme ist erforderlich, wenn die Zahl der Gruppenmitglieder sich um mehr als 50% der ursprünglichen Zahl der Gruppenmitglieder erhöht oder wenn die Fläche im Zertifikat-Geltungsbereich sich um mehr als 100% erhöht.

10 Page: 10 / SLIMF Kriterienprüfung Entfällt Forstbetrieb ist klein (< 100 ha) (ggf. landesspezif. Limit ) umfasst ha mit einem jährl. Einschlag von weniger als 20% des LJZ von weniger als 5000 Efm/Jahr Im Fall einer SLIMF-Gruppenzertifizierung gelten diese Kriterien für alle Gruppenmitglieder (auch gemischte Gruppen aus klein und low intensity) 4 Evaluierungsprozess 4.1 Verwendete Standards Siehe Kapitel 2 Charakteristika des Forstbetriebes Eine Beschreibung des Adaptionsprozesses ist in der Einleitung des geltenden GFA Generic Standard enthalten; verfügbar unter Nationale FSC-Standards sind auf den Webseiten der Nationalen Arbeitsgruppen einzusehen. 4.2 Stichprobenauswahl und Feldaudit Liste der ausgewählten Forstbetriebe (FMU) Nach dem Verfahren zur Stichprobenauswahl, das im GFA FM-CoC Auditoren Handbuch beschrieben ist, und gemäß den Regelungen im FSC-Standard FSC-STD sind die nachfolgend genannten Forstbetriebe für einen Vor-Ort-Audit ausgewählt worden. Als Forstbetrieb (FMU) wird definiert: Ein räumlich getrennter, eigenständig bewirtschafteter Betrieb oder Betriebsteil, der auch über eine eigene Forsteinrichtung o.ä. verfügt, wie z.b. der Bereich eines Forstamtes in der Organisationsstruktur einer Landesforstverwaltung: Ausgewählte FMUs: Alle ausgewählt Nicht alle ausgewählt, siehe unten Ablaufplan Besuchte Standorte/ Bestände des Feldaudits (für jede FMU) Datum Ort Schwerpunkt Bemerkungen/Teilnehmer Büro Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Begrüßung Auditteilnehmer; Feinplanung Audit. Abteilung 217B Abteilung 837E und 837F Erläuterung des Waldbehandlungskonzeptes Erholungs-Dauerwald durch Prof. Dr. Dubbel, Diskussion mit Teilnehmern. FSC Referenzfläche, NSG Hülsenhaine, Bewirtschaftung NSG gemäß Verordnung. Herr Roland Haering, Abteilungsleiter GGE, Abteilung Waldungen und Baumpflege Herr Hartung, SB Waldnaturschutz Herr Bösken, Sachgebiet Herr Wuttke, Revierleiter Frau Eitner, NABU Ruhr (Observer) Frau Hansel, NABU Ruhr (Observer) Frau Dr. Fitger, BUND, Umweltbeirat Stadt Essen (Observer)

11 Page: 11 / 46 Naturschutzgebiet Ersei Abteilung 605 Abteilung 605E Abteilung 408D (Schloßpark Borbeck) Abteilung 922I Büro Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Büro Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Abteilung 918A Abteilung 918A (weiterer Standort) Abteilung 831B Befragung Azubi-Rotte, Überprüfung der Arbeitssicherheit am Einsatzort, Freistellung von Kleingewässern Geplante Durchforstung in einem Lbh-Bestand, Auswahl von vitalen Z-Stämmen, Entnahme von 5-9 Bedrängern, alte Rückegassen alle 20 m, nur jede 2. wird übernommen. Lbh-Jungbestand, im Winter 2012/13 durchforstet, Förderung von Z-Stämmen. Lbh-Mischbestand (Sei, Bah, Bu, Kir, Es, WiLi, Bi), punktuelle Entnahme von starken Bäumen aus Gründen der Verkehrssicherung und um das Aufkommen natürlicher Verjüngung zu fördern, Entnahme von Trockenästen mit Hubsteiger. FSC Referenzfläche, Bu- Altbestand (200 Jahre), viele abgestorbene Eichen, Fläche wird seit über 30 Jahren nicht mehr bewirtschaftet, Barrieren aus Starkästen an Eingängen von Trampelpfaden. Prüfung des Systems Arbeitssicherheit, Dokumentenprüfung. Besprechung Stakeholderkommentare. Wegerückbau (über Ausgleichsmaßnahme), Material auf 50 m Länge entnommen und bepflanzt. Aufgelassener Weg (statt Wegerückbau), Streuobstwiese: bepflanzt und gepflegt von FDJ- Gruppe. Bu-Altbestand, FSC Herr Dr. Fähser, FSC Umweltkammer Herr Seizinger, FSC Deutschland Herr Prof. Dr. Dubbel, HAWK Göttingen Herr Peter, Auditor GFA Herr Hartung, SB Waldnaturschutz Herr Wuttke, Revierleiter Frau Eitner, NABU Ruhr (Observer) Frau Hansel, NABU Ruhr (Observer) Frau Dr. Fitger, BUND, Umweltbeirat Stadt Essen (Observer) Herr Seizinger, FSC Deutschland Herr Peter, Auditor GFA Herr Guth, Arbeitssicherheit, Abteilung Waldungen und Baumpflege Herr Hartung, SB Waldnaturschutz Herr Wuttke, Revierleiter Herr Seizinger, FSC Deutschland Herr Peter, Auditor GFA Herr Roland Haering, Abteilungsleiter GGE, Abteilung Waldungen und Baumpflege Herr Hartung, SB Waldnaturschutz Herr Bösken, Sachgebiet Herr Wuttke, Revierleiter Frau Eitner, NABU Ruhr (Observer) Frau Hansel, NABU Ruhr (Observer) Frau Dr. Fitger, BUND,

12 Page: 12 / 46 Abteilung 831B (Uhlendstrasse) Abteilung 234 Büro Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege Referenzfläche mit Weisergatter. Besuch aufgrund einer Stakeholderbeschwerde, keinen nennenswerten Fällschäden, einzelne Äste an Bäumen im Bestand abgebrochen. FFH-Gebiet an Ruhr, Dammrückbau im Jahr 2011, Renaturierung inkl. Naturverjüngung. Abschlussbesprechung, CARs und Observations. Umweltbeirat Stadt Essen (Observer) Herr Seizinger, FSC Deutschland Herr Peter, Auditor GFA Im Rahmen des Audits wurden sowohl Bürobesuche als auch Feldaudits durchgeführt. Die besichtigten Forstorte und Bestände wurden vom Auditteam in Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Betrieb festgelegt. Die Einhaltung der FSC Prinzipien und Kriterien wurde anhand diesen Beispielen beurteilt und diskutiert. Die Beobachtungen zur Einhaltung der Kriterien auf der Ebene der definierten Indikatoren sind in Form einer standardisierten Checkliste im Anhang beigefügt Zeitbedarf für das Audit Hauptaudit oder Rezertifizierungsaudit Stakeholder Befragung 0,25 Dokumenten-Prüfung 0,00 Feldaudit 2,00 Bericht 1,50 TOTAL 3, Personal der Evaluierung Position Name Qualifikationen Status Lead Auditor Henning Peter Dipl.-Ing. (FH), M.Sc. Participatory Forest Management Freiberuflich für GFA Weitere Informationen sowie die Lebensläufe des beteiligten Audit-Personals sind beim GFA-Büro in Hamburg einzusehen Überwachungsauditplan für den Forstbetrieb Audittyp Hauptaudit (Re- Zertifizierung) Datum des Audits 2013 / September Auditdauer Ort/Mitglied Thema/ Schwerpunkt in Tagen 3,75 Essen Gesamter Standard geprüft Überwachung / November Überwachung 2 20 / Monat 3,00 Essen Arbeitssicherheit, Erschließung, Naturschutz, Forstunternehmer Überwachung 3 20 / Monat

13 Page: 13 / 46 Überwachung 4 20 / Monat 4.3 Befragung von Interessenvertretern während des Audits Mindestens sechs Wochen vor dem Audit wurde eine Befragung von Interessenvertretern (Stakeholder Consultation) von GFA durchgeführt. Die betroffenen Personen, Institutionen und Behörden wurden in schriftlicher Form zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Liste der kontaktierten Stakeholder ist im Anhang beigefügt. Auch während des Feldaudits können weitere Stakeholder, z.b. im Betrieb tätige Unternehmer, befragt werden. Zusammenfassung der Befragung: Anzahl der vor dem Audit schriftlich befragten Interessenvertreter: 24 Anzahl erhaltener Antworten (gesamt): 5 Anzahl erhaltener Antworten mit Kommentaren zum Betrieb: 4 Anzahl der vor und während des Audit mündlich befragten Personen: 3 Hinweise auf die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Anforderungen des FSC-Standards als Resultat der Stakeholder-Befragung, sowie weitere Informationen, sind im Anhang dieses Berichts zusammengefasst. 5 Ergebnisse des Audits 5.1 Ergebnisse des Audits anhand der FSC Prinzipien und Kriterien Die Evaluation der Forstbetriebe erfolgt anhand von Indikatoren. Jede identifizierte Abweichung führt zu einer erforderlichen Korrekturmaßnahme (in der Folge: Corrective Action Request; CAR). Jedes CAR wird entweder als Minor oder Major definiert. Eine detaillierte Auflistung der Ergebnisse auf Indikatorebene während des Audits und Feldaudits können in der Checkliste im Anhang zu diesem Bericht eingesehen werden. Prinzipien und Kriterien Bemerkungen, CARs Ergebnis Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze und FSC Prinzipien 1.1 Der Waldbesitzer befolgt die Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen sowie kommunale Vorschriften. Der Forstbetrieb hält alle relevanten Gesetze und Verordnungen ein. Dies wurde von der forsthoheitlichen Behörde bestätigt. Es bestehen keine Zweifel, dass die relevanten Gesetze eingehalten werden. Gegen einen Bediensteten Förster von Grün und Gruga Essen wurde kürzlich durch einen Bürger eine Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Naturschutz- und Waldgesetz gestellt. Der Bürger hatte zudem eine formelle Beschwerde bei GFA Certification eingereicht. Daraufhin wurden die Beanstandungen bezüglich der Waldbewirtschaftung durch Grün und Gruga Essen in einem außerordentlichen Audit am durch eine Auditor überprüft, ergaben jedoch keine Abweichungen vom Standard. Zur Zeit ( ) läuft das Verfahren der Strafanzeige noch. Während des Audits konnten keine Verstöße 1.2 Der Waldbesitzer bezahlt alle einschlägigen und gesetzlich gegen diese Gesetze festgestellt werden. Die im Audit kontrollierten Holzrechnungen weisen die Mehrwertsteuer aus:

14 Page: 14 / 46 vorgeschriebenen Gebühren, Lizenzabgaben und Steuern. 1.3 In Unterzeichnerstaaten werden die Bestimmungen aller verbindlichen internationaler Abkommen wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), den ILO- Konventionen (Internationalen Arbeitsorganisation), dem Internationalen Tropenholzabkommen (ITTA) und dem Übereinkommen zur biologischen Vielfalt eingehalten. 1.4 Konflikte zwischen Gesetzen, Verordnungen und den FSC Prinzipien und Kriterien werden für das Zertifizierungsverfahren im Einzelfall vom Zertifizierer und den betroffenen Parteien beurteilt. 1.5 Der Waldbesitzer schützt den Wald im Rahmen seiner Möglichkeiten vor illegaler Nutzung und anderen unerlaubten Aktivitäten. 1.6 Der Waldbesitzer verpflichtet sich, den Wald gemäß den internationalen Prinzipien und Kriterien des FSC und den deutschen FSC-Standards zu bewirtschaften. Prinzip 2: Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten 2.1 Langfristige Eigentums- und Nutzungsrechte am Wald sind eindeutig dokumentiert. Rechnung Nr. 18/7731/189672/2012 Rechnung Nr. 18/8322/189672/2012 Rechnung Nr. 18/8408/189672/2012 Während des Audits eingesehene Lohnabrechnungen von Mitarbeitern der Abteilung Waldungen und Waldpflege von Grün und Gruga Essen, weisen die Sozialabgaben aus. Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen bestehen bei Grün und Gruga keine Zweifel an der Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen. Im Stadtwald Essen ist ein großes FFH-Gebiet ausgewiesen Reisinger Aue. Die von der Bundesregierung ratifizierten int. Abkommen sind in der Bundes- und Landesgesetzgebung berücksichtigt. Es sind keine Konflikte bekannt. In Teilen des Stadtwaldes Essen gibt es weiterhin sogenannte dirt bike Strecken. Dieses Thema war Gegenstand früherer Audits und wird von der Abteilung Waldungen und Baumpflege gemeinsam mit anderen städtischen Behörden angegangen. Es wurde ein Plan erstellt, der bestimmte dirt bike Strecken schließt und bestimmte Strecken für Jugendliche freigibt. Dennoch gibt es weiterhin Strecken in FSC- Referenzflächen, Naturschutz- und FFH- Gebieten. Zu diesem Thema liegt eine umfangreiche Dokumentation vor. Des Weiteren gab es Fälle von Holzdiebstahl, die bei der Polizei angezeigt wurden. Die vorliegenden deutschen FSC-Standards werden von den Vertragsunterzeichnern anerkannt. In der Vergangenheit wurden alle Betroffenen und interessierten umfangreich darüber informiert, dass der Stadtwald Essen FSC zertifiziert ist. Die Grund- und Eigentumsverhältnisse im Stadtwald Essen sind eindeutig geregelt. Als Nutzungsrechte bestehen zurzeit nur Jagdpachtverträge und Pirschbezirksscheine.

15 Page: 15 / Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Besitzund Waldnutzungsrechte der lokalen Bevölkerung werden respektiert, sofern diese Rechte nicht in freier und bewusster Entscheidung an Dritte abgetreten wurden. 2.3 Bestehen hinsichtlich Besitzanspruch und Nutzungsrecht Konflikte, werden geeignete Verfahren zu deren Schlichtung verwendet. Die Umstände und der Status etwaiger offener Konflikte werden ausdrücklich im Zertifizierungsverfahren berücksichtigt. Konflikte von grundsätzlicher Bedeutung, die eine bedeutsame Anzahl von Interessen betreffen, schließen normalerweise die Zertifizierung eines Betriebes aus. Prinzip 3: Rechte indigener Völker Prinzip 4: Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte 4.1 Der lokalen Bevölkerung werden Arbeitsmöglichkeiten, Schulungen und andere Dienstleistungen angeboten. Die gewohnheitsmäßige Waldnutzung mit der größten Bedeutung ist die Nutzung des Waldes durch die Bürger der Stadt Essen zu Erholungszwecken. Die Mitarbeiter der Abteilung Waldungen und Baumpflege der Grün und Gruga Essen sehen ihre prioritäre Aufgabe darin die Erholungsfunktion des Waldes zu erhalten oder zu verbessern. Bezüglich der oben beschriebenen Nutzung von dirt bike Strecken, schlug der Waldbesitzer den Rechtsweg ein, um die Nutzung bestimmter Strecken zu verbieten und zu ahnden. Auch bezüglich der Strafanzeige gegen einen bediensteten Förster von Grün und Gruga essen wird der Rechtsweg beschritten. Alle Konflikte der Vergangenheit, auch der Konflikt neueren Datums, und deren Ausgang sind detailliert dokumentiert. Die Dokumentation des neuesten Konfliktes wurde im Rahmen des Re- Zertifizierungsaudits geprüft. Nach der Definition der Vereinten Nationen existieren in der Bundesrepublik Deutschland keine Indigenen Völker. Das Prinzip findet also in dieser Form keine Anwendung. Aspekte dieses Prinzips, die sinngemäß auf die Interessen der Lokalbevölkerung übertragbar sind, wurden unter Prinzip 2 (Gewohnheitsrechte), Prinzip 4 (Interessen lokaler Bevölkerung) und Prinzip 9 (Schutz kulturhistorischer Stätten) behandelt. Lokale Unternehmer werden bevorzugt unter Vertrag genommen. Ausschreibungen benachteiligen lokale Unternehmer nicht (siehe Unterlagen Angebote Unternehmer im Anhang). Sowohl den Beschäftigten des Betriebes, als auch Brennholzselbstwerbern stehen umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese werden von den Beschäftigten des Betriebes, wie sich aus Gesprächen und Befragungen während des Audits ergab, auch intensiv wahrgenommen. Die Weiterbildungen umfassen auch Sicherheitstrainings. Die während des Audits befragten Mitarbeiter bestätigten, dass sie ausreichend Informationen und Teilnahmemöglichkeiten bezüglich Weiterbildungen haben. Der Wald kann von der lokalen Bevölkerung zu Erholungszwecken betreten werden. Die Erholungsfunktion hat im Stadtwald Essen vor allen anderen Waldfunktionen. Grün und Gruga Essen hat ein professionelles Bildungsangebot für Schulen und Privatleute entwickelt, das stark nachgefragt ist. Jährlich k. A.

16 Page: 16 / Die Waldbewirtschaftung hält die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und/oder Verordnungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter ein oder übertrifft sie. nehmen Menschen dieses Angebot wahr. Der Forstbetrieb bildet regelmäßig Forstwirte aus und bildet Praktikumsplätze an. Die Unfallverhütungsvorschriften werden eingehalten und deren Einhaltung in regelmäßigen Intervallen durch den Zuständigen für Arbeitssicherheit (Herr Guth) überprüft (z. B. UVV-Belehrung vom ; Anhang). Eine Rettungskette Forst ist etabliert. UVV Unterweisungsbuch wird geführt, Verbandsbücher, Erstehilfe-Rucksäcke sind vorhanden, regelmäßige Kontrollen der Verbandskästen, Helme, Feuerlöscher, etc. (Überprüfung am bei Azubi-Rotte in NSG Ersei). Eine in der Abteilung 217-B vorhandene Ansitzleiter (siehe Foto im Anhang) entspricht nicht den Anforderungen an die Unfallverhütung. Minor CAR Für alle Forstarbeiten liegen schriftliche Arbeitsaufträge und Gefährdungsbeurteilungen vor (exemplarisch geprüft für die Arbeiten im NSG Ersei). Dies gilt sowohl für die angestellten Arbeiter des Betriebes, als auch eingesetzte Forstunternehmer (siehe Anhang). In Zweitaktmotoren die von den Mitarbeitern des Betriebes und eingesetzten Unternehmern verwendet werden, werden Sonderkraftstoffe eingesetzt. Für eingesetzte Forstunternehmer ist dies auch vertraglich festgesetzt. Brennholzkleinselbstwerber werden in dem an sie ausgegebenen Merkblatt darauf hingewiesen Sonderkraftstoffe in Motorsägen zu verwenden. Angestellte Mitarbeiter und eingesetzte Forstunternehmer sind vertraglich verpflichtet geprüfte forsttechnische Arbeitsmittel zu verwenden. Brennholzkleinselbstwerber werden in dem an sie ausgegebenen Merkblatt darauf hingewiesen, dass sie diese verwenden sollen (siehe Anhang). Sowohl die Revierleiter, als auch der Sicherheitsbeauftragte (Herr Guth) des Betriebes überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die angestellten Waldarbeiter und eingesetzte Forstunternehmer (Baustellen Kontrollbogen). Der Betrieb hat einen spezialisierten Sicherheitsbeauftragten (Herr Guth). Der Sicherheitsbeauftragte führt Kontrollen der eigenen Waldarbeiter durch. Bei mangelndem Wissen werden diese Mitarbeiter erneut in der UVV unterwiesen. Es finden regelmäßig Gespräche und Fortbildungen der Mitarbeiter zu Arbeitssicherheit und anderen Themen statt. Die Kontrollen der Unfallversicherungsträger sind dokumentiert. Der Betrieb fördert die berufliche Weiterbildung seiner Mitarbeiter und diese wird von diesen auch wahrgenommen. Minor CAR Observation

17 Page: 17 / Die Rechte der Beschäftigten, sich zu organisieren und nach eigenem Ermessen mit den Arbeitgebern zu verhandeln, werden gemäß den Konventionen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet. Bei einer Befragung vor Ort, merkten die Azubis des Betriebes an, dass im Stadtwald Essen nicht alle forstlich relevanten Arbeiten, die im Rahmen der Forstwirtausbildung wichtig sind, durchgeführt werden. Auch wenn der Betrieb den Azubis teilweise ermöglicht bei Nachbarbetrieben Arbeiten durchzuführen, die im Stadtwald Essen nicht anfallen (z. B. Zaunbau), so wünschen sich die Azubis dennoch weiter Möglichkeiten (z. B. Astung). Observation Forstunternehmer müssen eine Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger (Gartenbau Berufsgenossenschaft) nachweisen. Die Stadt Essen ist eigenversichert. Im Betrieb eingesetzte Unternehmer weisen eine Haftpflichtversicherung nach. Alle gesetzlichen Vorschriften werden sowohl von Grün und Gruga Essen, als auch den eingesetzten Forstunternehmern eingehalten. Die eingesetzten Unternehmer verpflichten sich vertraglich dazu. Forstunternehmer müssen Arbeitserlaubnisse von Arbeitskräften aus nicht-eu Ländern nachweisen. Sowohl die Grün und Gruga Essen, als auch die eingesetzten Forstunternehmer führen Personalakten für ihre Mitarbeiter. Die Vorlage der Personalakten von im Betrieb eingesetzten Unternehmern ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Alle anderen Unterlagen werden vorgelegt. Die Befragung der Mitarbeiter des Betriebes während des Re-Zertifizierungsaudits ergab, dass diese in ihrem Recht sich Gewerkschaften anzuschließen nicht eingeschränkt werden. In Gesprächen mit Mitarbeitern von Grün und Gruga Essen im Rahmen des Re- Zertifizierungsaudits, bestätigten diese, dass sie aufgrund eines gewerkschaftlichen Engagements keine Nachteile erfahren. Die Gewerkschaft IG Bau-Agrar-Umwelt wurde im Rahmen der Stakeholder Befragung zum Re- Zertifizierungsaudit zur FSC Zertifizierung des Betriebes befragt. Forstunternehmer müssen ihre Mitarbeiter gemäß den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes für Nordrhein-Westfalen bezahlen. Eine systematische Kontrolle der eingesetzten Unternehmer bezüglich der Einhaltung tariflicher Vorgaben durch Grün und Gruga Essen erfolgte bisher noch nicht, wird aber ab Oktober 2013 durchgeführt werden. Minor CAR Die Grün und Gruga Essen hat eine Personalvertretung, in der auch die Interessen der, im Stadtwald Essen eingesetzten Beschäftigten vertreten sind. Die, während des Re-Zertifizierungsaudits befragten Waldarbeiter und Azubis bestätigten Minor CAR

18 Page: 18 / Erkenntnisse über nachteilige soziale Auswirkungen auf Mitarbeiter und Waldnutzer werden in die forstliche Planung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen integriert. Mit Personen und Gruppen, die direkt von Bewirtschaftungsmaßnahmen betroffen sind, werden gegebenenfalls Konsultationen geführt. 4.5 Es werden geeignete Instrumente angewandt, um Streitfälle zu schlichten und bei Verlust oder Beeinträchtigung der gesetzlichen oder gewohnheitsmäßigen Rechte, des Eigentums, der ihre angemessene Beteiligung. Fast alle Mitarbeiter der Abteilung Waldungen und Baumpflege sind ganzjährig beschäftigt. Einige Mitarbeiter haben einen Zeitvertrag. Ein Personalabbau findet zurzeit nicht statt. Jährlich wird eine Unfall- und Krankheitsstatistik erstellt und ausgewertet (siehe Anhang). Die Abteilung Waldungen und Baumpflege der Grün und Gruga Essen ist in regelmäßigem und intensivem Austausch mit, am Wald wohnenden Bürgern und Interessenvertretern (siehe Dokumentation im Anhang). Geäußerte Bedenken werden beantwortet. Die Grundlagen für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Essen wurden in einem langwierigen Prozess mit Beteiligung Essener Bürgern geschaffen. Der Wald wird als ein Erholungs- Dauerwald bewirtschaftet und trägt so den Anforderungen der Essener Bürger an ihren Wald Rechnung. Stätten von besonderer kultureller, ökonomischer oder religiöser Bedeutung für die Öffentlichkeit sind klar identifiziert und werden bei der Waldbewirtschaftung geschützt. Bevor im Wald Eingriffe vorgenommen werden, kündigt der Forstbetrieb öffentlich auf Tafeln, die an den entsprechenden Waldorten angebracht sind, die Maßnahme an, ebenso einen vor Ort Termin an dem interessiert Bürger vom zuständigen Revierleiter erfahren, welche Maßnahmen wie umgesetzt werden und diese mit ihm diskutieren können. Diese vor Ort Termine sind dokumentiert. Zudem werden, wenn von Betroffenen gewünscht, auch außerhalb dieser ausgeschriebenen vor Ort Termine solche mit Bürgern vereinbart. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, werden die Kommentare benachbarter Landbesitzer und Interessenvertreter bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes berücksichtigt. Im Rahmen des Audits wurden als Stichprobe verschiedene Beschwerde-Vorgänge und deren Beantwortung durch GGE geprüft (Fall Baumfällungen Duvenkamp/Uhlenstraße, Fall freilaufende Hunde). In den geprüften Fällen wurden die Beschwerden von GGE beantwortet.. Alle geplanten forstlichen Maßnahmen werden im Umweltbeirat der Stadt Essen vorgestellt, und von diesem genehmigt. Vereinbarungen, die von der Planung abweichen, werden in der Umsetzung des Wirtschaftsplans dokumentiert. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich Schäden, die durch die Waldbewirtschaftung entstehen, steht den Betroffenen der Rechtsweg offen. Kontrollen zur Verkehrssicherungspflicht sind eine der Hauptaufgaben der Bediensteten von Grün und Gruga Essen, Abteilung Waldungen und Baumpflege. Alle Begänge und auch durchgeführten Maßnahmen werden protokolliert

19 Page: 19 / 46 Ressourcen oder des Lebensunterhalts der lokalen Bevölkerung diese gerecht zu entschädigen. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verluste oder Beeinträchtigungen ergriffen. Prinzip 5: Nutzen aus dem Walde 5.1 Der Forstbetrieb strebt seine wirtschaftliche Tragfähigkeit an und berücksichtigt dabei die vollen ökologischen, sozialen und betrieblichen Produktionskosten. 5.2 Der Forstbetrieb fördert durch seine Bewirtschaftungsmaßnahmen und Vermarktungsstrategie die optimale Nutzung und lokale Verarbeitung der verschiedenen Waldprodukte. 5.3 Die Waldbewirtschaftung minimiert Abfälle bei Holzernte und Aufarbeitung und vermeidet Schäden an sonstigen Waldressourcen. und dokumentiert. Streitfälle, ihre Behandlung und ihr Ausgang sind dokumentiert und wurden im Rahmen des Audits vor Ort geprüft. Alle geplanten Maßnahmen werden aus dem Etat der Stadt Essen finanziert. Die Finanzplanung sichert die Mittel zur Umsetzung der Wirtschaftsplanung (siehe Wirtschaftsplan im Anhang). Alle relevanten wirtschaftlichen Vorgänge werden dokumentiert. Der Forstbetrieb vermarktet eine breite Produktpalette verschiedener Baumarten. Es werden die bestmöglichen Sortimente ausgehalten und zu den höchstmöglichen Preisen verkauft, ohne regional tätige Verarbeiter zu benachteiligen. In der Buchhaltung sind alle Verkaufsergebnisse dokumentiert. Sie dienen zur Orientierung bei der nächsten Einschlagsplanung. Der Betrieb vermarktet alle, auch weniger bekannte Baumarten. In geringem Maße werden auch Weihnachtsbäume und Schmuckreisig vermarktet. Einnahmen aus dem Verkauf von Nebenprodukten sind dokumentiert. Die, während des Re-Zertifizierungsaudits auditierten Bestände, in denen im Winter 2012/13 Hiebe erfolgten, wiesen keine keine über den Rahmen der guten fachlichen Praxis hinausgehenden Rücke-. oder Fällschäden auf auf. Die Anforderungen an eine waldschonende Forsttechnik sind in den Ausschreibungsunterlagen für Forstunternehmer und in den jeweiligen Verträgen definiert. Nichtderbholz verbleibt im Wald. Alle geplanten Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan dokumentiert. Unternehmerverträge weisen detailliert die durchzuführenden Maßnahmen und entsprechende Qualitätskriterien auf (z. B. Sortierung). Auf den betriebseigenen Rückeschleppern werden biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeiten eingesetzt. Bei Forstunternehmern ist dies ebenso eine vertragliche Bedingung. Private Selbstwerber mit eigenen Schleppern sind nicht im Stadtwald Essen tätig. Der betriebliche Rückeschlepper hat ein Ölunfall- Notfallset an Bord. Lohnunternehmer müssen schon bei der Vertragsunterzeichnung Bedingungen erfüllen, die eine hohe Qualität der zu verrichtenden Arbeit erwarten lassen. Während der Durchführung der

20 Page: 20 / Die Waldbewirtschaftung strebt die Stärkung und Diversifizierung der regionalen Wirtschaft an und vermeidet die Abhängigkeit von einem einzelnen Waldprodukt. 5.5 Die Waldbewirtschaftungsmaßnah men sollen den Wert der Waldleistungen und Ressourcen wie Wassereinzugsgebiete und Fischgrüne angemessen erkennen, erhalten und fördern. 5.6 Die Menge der genutzten Waldprodukte entspricht einem dauerhaft nachhaltigen Niveau. Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt 6.1 Die Beurteilung von Umweltauswirkungen ist entsprechend dem Umfang und der Intensität der Waldbewirtschaftung sowie der Einmaligkeit der betroffenen Naturgüter durchzuführen und in die Wirtschaftsweise angemessen zu integrieren. Beurteilungen sollen Überlegungen zum Landschaftsschutz sowie Auswirkungen der Verarbeitung vor Ort umfassen. Die Umweltauswirkungen sollen vor Beginn standortsbeeinträchtigender mit ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen, werden sie von den zuständigen Revierleitern begutachtet. Nach Beendigung der Arbeit, wird nochmals eine abschließende Qualitätskontrolle durch die zuständigen Revierleiter durchgeführt (Baustellen Kontrollbogen). Holzprodukte werden i.d.r. an regionale Betriebe oder an Selbstwerber verkauft (siehe Anhang Kontoauszug für Einzelkonto Erlöse aus Holzverkauf ). Die mit Abstand wichtigste Vorrangfunktion ist die Erholungsfunktion. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Essen ist hauptsächlich auf die Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion ausgerichtet und erfüllt darüber hinaus auch andere Funktionen wie: Holzproduktion, Wasserschutz, Naturschutz, Klimaschutz. Waldränder werden konsequent stufig gestaltet. Markante Einzelobjekte werden erhalten und gepflegt. Der Forstbetrieb beeinträchtigt durch sein wirtschaftliches Handeln die Wasserqualität nicht negativ, da kontinuierlich plenterartige Dauerwälder aufgebaut werden. Der Forstbetrieb nutzt mittlerweile den Zuwachs zu 90 %, nachdem er über einen langen Zeitraum einen Vorratsaufbau betrieben hatte, damit die Wälder ihre Erholungsfunktion besser erfüllen konnten. Waldbauliches Ziel ist es langfristig eine plenterartig aufgebauten Erholungs-Dauerwald herzustellen. Dieser bedingt zwangsläufig Waldbestände mit hohen und wertvollen Holzvorräten. Dem Forstbetrieb sind die allgemeinen und wissenschaftlich erfassten Auswirkungen forstlichen Handelns auf das Ökosystem, bekannt. Der Betrieb beschäftigt sehr gut qualifiziertes Forstfachpersonal auf allen Ebenen. Der Forstbetrieb wendet möglichst umweltschonende Verfahren an. Im Forsteinrichtungswerk des Stadtwaldes Essen sind alle Maßnahmen auf eventuelle Beeinträchtigungen der sensiblen Flora und Faun abgestimmt. Zudem wird bei der Jahresplanung überprüft, ob planungsrelevante Arten in den Beständen identifiziert wurden, in denen Eingriffe geplant werden (LINFOS Landschaftsinformationssammlung:

21 Page: 21 / 46 Maßnahmen beurteilt werden. 6.2 Vorkehrungen werden getroffen für den Schutz von seltenen, gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten und deren Lebensräume (z.b. Brut- und Nahrungshabitate). Ausgewiesene Naturschutzgebiete und Schutzzonen sind erhoben, dokumentiert und in Karten/Plänen festgehalten. 6.3 Die ökologischen Funktionen und Werte des Waldes werden erhalten, verbessert oder wiederhergestellt. Ziel waldbaulicher Pflege- und Nutzungsstrategien sind standortgerechte Waldbestände, die unter Annäherung an die Baumartenzusammensetzung, Dynamik und Struktur natürlicher Waldgesellschaften hohe und wertvolle Holzvorräte aufbauen. a) Waldverjüngung und Sukzession b) Genetische, Arten- und Ökosystemvielfalt c) Natürliche Kreisläufe, welche die Produktivität des Waldökosystems beeinflussen Alle Flächen auf denen seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten vorkommen sind bekannt, beschrieben und auf Karten dargestellt. Relevante und zugängliche umweltbezogene Raum- und Fachplanungen sind bekannt. Beispiel: Landschaftsplan Essen 1992, NSG Heisinger Ruhraue. Informationen zu gefährdeten Arten und Biotopen werden vor allen geplanten Maßnahmen über LINFOS eingeholt. Vor Eingriffen wird über das digitales System LINFOS eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Maßnahmen werden den entsprechenden Schutzkategorien, bzw. geschützten Arten entsprechend angepasst. Gegebenenfalls werden Fachleute der LANUV zu Rate gezogen. Es werden Wald- und Auewiesen erhalten. Andere Waldnutzungen beeinträchtigen gefährdete Arten oder Biotope nicht. Im Rahmen von Gesprächen, die mit Vertretern des NABU Ruhr und der Grün und Gruga Essen stattfanden im Rahmen des Rezertifizierungsaudits stattfanden, wurde folgendes vereinbart: Zielvorstellung bei Grün und Gruga Essen ist es nach dem keine Bäume mehr zu fällen, aufzuarbeiten und zu rücken Es werden sowohl von Grün und Gruga Essen, als auch vom NABU Ruhr feste Ansprechpartner benannt, die sich zeitnah über Maßnahmen zum Schutz von Kröten während der Krötenwanderung abstimmen. Observation Ziel der waldbaulichen Handelns im Stadtwald Essen ist explizit standortgerechte Waldbestände in Annäherung der natürlichen Waldgesellschaften zu erhalten oder zu schaffen (plenterartig aufgebauter Erholungs-Dauerwald ). Die Baumartenwahl orientiert sich an den natürlichen Waldgesellschaften. Es wird prinzipiell mit natürlicher Verjüngung gearbeitet. Punktuell werden seltene Baumarten wie Kirsche oder Spitzahorn gepflanzt. Natürliche Sukzessionsprozesse werden genutzt, z. B. im Auwald der Ruhr und auf FSC- Referenzflächen. Künstliche Verjüngung ist auf die Mischungsanreicherung oder Erstaufforstungen beschränkt. In der jüngeren Vergangenheit (letzten 2 Jahre) wurden keine Pflanzen eingekauft. Es wird grundsätzlich nur Pflanzgut geeigneter Herkünfte eingekauft. Die, während des Re-Zertifizierungsaudits auditierten Waldorte wiesen keine Verbiss- oder Schälschäden auf, die auf überhöhte Schalenwildbestände schließen lassen. Begehungsscheininhaber werden verpflichtet Observation

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