Bezirksregierung Düsseldorf August 1999 Innenrevision II

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1 Bezirksregierung Düsseldorf August 1999 Innenrevision II 1 A. e.: Frau Kistler, Herr Kamphausen Tel.Nr.: 2343/2843 Merkblatt betr.: Korrruptionssymptome, Manipulationstechniken, praktische Beispiele Die Innenrevision II wurde 1997 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet. Sie unterstützt unter dem Aspekt der Korruptionsprävention die Dienst- und Fachaufsicht. In korruptionsgefährdeten Verwaltungsbereichen des Hauses und der nachgeordneten staatlichen Behörden und Einrichtungen führt die Innenrevision II Prüfungen und Schwachstellenanalysen der Ablauforganisation durch. Daneben gibt sie zur weiteren Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten Hinweise und Verhaltensregeln. So wurde am eine Dienstanweisung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses erlassen, die die Annahme von Belohnungen und Geschenken einheitlich regelt. Das Innenministerium des Landes NW hat am zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien den Runderlass zum Thema AVerhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung@ herausgegeben. Die besondere Führungsverantwortung der Vorgesetzten, die auf Korruptionsindikatoren achten sollen, und deren Vorbildfunktion werden hierin verdeutlicht. Nach dem o.g. Erlass kennen Vorgesetzte die Dienstposten, die einer besonderen Korruptions-gefahr unterliegen. Zur weiteren Erläuterung wird im Folgenden eine beispielhafte Aufzählung von Korruptions-symptomen, Manipulationstechniken und praktischen Beispielen gegeben. Sie soll Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit helfen, mit dem Problem Korruption umzugehen, d.h. Korruption erkennen, vermeiden und bekämpfen.

2 2 Symptome auf der Täterseite: fehlende Identifikation mit den öffentlichen Institutionen und ggf. gleichzeitige Hinwendung zu und Anerkennung durch korrumpierende Seiten, berufliche Perspektivlosigkeit und mangelnde berufliche Anerkennung führt zur Isolation in der Verwaltung und führt zum psychologischen Vakuum zur Vernetzung mit korrumpierenden Stellen, Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeiten in oder Unterhaltung intensiver Kontakte zu Firmen, die entweder in einem Beschaffungsverhältnis zur Verwaltung oder im Gegensatz zum Berufsverständnis der betroffenen Dienststellen stehen (z.b. Polizeibeamter arbeitet für Detekteien) und so zu Interessenskollisionen bzw. zur Korruption führen, Identifizierung mit korrumpierenden Milieus - kriminelle und sozial höher stehende Milieus - führt zu persönlichem und sozialem Distanzverlust, physische und psychische Instabilität durch familiäre, emotionale oder finanzielle Probleme, Suchtprobleme wie Alkohol-, Drogen-, Spiel- oder Sexsucht, Abschottungsverhalten wegen des Fehlens eines privaten wie verständnisvollen Umfeldes, praktizierter Lebensstil liegt über den Möglichkeiten des beruflichen Status und Einkommensmöglichkeiten. Vorgesetzte Stellen sind bei Feststellung solcher Symptome gefordert, sich mit den betroffenen Mitarbeiter/innen im Rahmen ihrer Fach- und Dienstaufsicht auseinanderzusetzen.

3 3 Symptome bei vorgesetzten Stellen: ein internes Kontrollsystem existiert nur bedingt oder gar nicht, weil die vorgesetzten Stellen interne Kontrolle nicht als ihre originäre Aufgabe sehen, ein internes Kontrollsystem ist in seiner Struktur, seinen Abläufen und Verantwortungszuweisungen nicht dokumentiert, über die Umsetzung und Einhaltung des internen Kontrollsystems wird nicht berichtet, vorgesehene wie regelhafte Stichproben eines internen Kontrollsystems werden nicht durchgeführt oder nach Durchführung nicht dokumentiert, Mitarbeitergespräche werden nicht oder nicht nach den geltenden Vorschriften durchgeführt, fehlende Sensibilisierung über den Umgang mit Korruption, kumpelhafter Umgang mit untergebenen Stellen, präventive Maßnahmen gegen Korruption werden nicht befolgt. Diese unvollständigen Beispielketten können nur Anhaltspunkte für mögliche korruptive Strukturen bilden. Korruption wird durch das aufgezeigte Fehlverhalten ermöglicht und erleichtert, aber sie ist nicht eine zwangsläufige Folge davon. Dies ist zu beachten, um falschen Übereifer oder voreilige Verdächtigungen zu vermeiden.

4 4 Beispiele aus der Praxis: 1. im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe: a) vor der Angebotsabgabe: - unzureichende / fehlende Bedarfsermittlung, - unsachgemäße Kostenvoranschläge - quasi Planung von zukünftigen Vergehen, - Auftragsvolumina werden geteilt, um Ausschreibungen zu vermeiden und unter Umgehung aller Vorschriften freihändig an bevorzugte Firmen vergeben zu können, - unsachgemäße Ausschreibungsart, vor allem Wahl der freihändigen Vergabe bzw. der beschränkten Ausschreibung, - unzulässige Preisabsprachen der Anbieter unter Einbeziehung der Beschaffungsstellen, - Platzierung von Scheinpositionen im Leistungsverzeichnis, die später ohnehin nicht ausgeführt werden sollen, - Zweitausschreibung bereits ausgeführter Bauleistungen. b) von der Angebotsabgabe bis zur Auftragsvergabe: - nachträgliche Erhöhung der Angebotspreise durch Manipulation des Submissionsverfahrens - Austausch ganzer Blätter, Verwendung nicht dokumentenechter Schreibutensilien, Radieren oder Übermalen der Preise, Setzen von Kommata, bewusst eingebaute Rechenfehler, fehlende Durchnummerierung bzw. Sicherstellung der Angebotsunterlagen durch Stanzen, Verändern der Zahlen: aus 1 wird 7 oder 9, aus 2 wird 8 oder 9, aus 3 wird 6 oder 8 usw., Nachtragen bewußt offen gelassener Preise, - unzulässige Preisverhandlungen nach Eröffnung (Nachverhandlungsverbot), - fehlende Funktionstrennung zwischen Versenden, Empfangen, Öffnen und Auswertung der

5 Ausschreibungsunterlagen ermöglichen Manipulation durch Mitarbeiter der Verwaltung, - Rücktritt des günstigsten Bieters, - Verändern der Mengen oder LV-Positionen. 5 c) nach der Auftragsvergabe: - Nutzung von Wahl- oder Bedarfspositionen zur Nichterbringung später jedoch abgerechneter Leistungen bzw. zur Umsetzung höherer Preise in anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses, - geplante bzw. ungeplante Nachtragsangebote zu überhöhten Preisen, - angebotene und abgerechnete Leistungen stimmen nicht überein - z.b. die Verrechnung der Menge eingebauter Kabelleitungen stimmt nicht mit den tatsächlich eingebauten Mengen überein, - Abrechnung von nicht ausgeführten Leistungen und Lieferungen - z.b. Abrechnung nicht gelieferter Kabelleitungen. 2. aus der Beschaffung: - unzureichende Dokumentation (fehlende Vergabevermerke, keine Inventarisierung), - Annahme von Geschenken, die teilweise an die Privatanschrift gesandt werden, - sog. ABesprechungen@ mit Lieferanten außerhalb üblicher Termine zum privaten Nutzen wie Theaterbesuche, Kulturveranstaltungen, Fußballspiele usw., - AGeschäftsessen@ - häufig mit Zusatzprogramm wie der Besuch eines Bordells auf Einladung von Lieferanten innerhalb und außerhalb der Dienstzeit als Belohnung für durchgeführte Beschaffungsmaßnahmen, - Ausübung von Nebentätigkeiten unter Nutzung dienstlicher Erkenntnisse wie z.b. Gutachten für Verkehrsplanungen und Scheinnebentätigkeiten durch Ingenieure für z.b. Ingenieurbüros, - Gründung einer Scheinfirma durch den Lebenspartner für angebliche Geschäftsbeziehungen zu Firmen, bei denen Verwaltungen beschaffen, um durch Scheinleistungen und Scheinrechnungsstellungen eine Verrechnung und Verbuchung von Bestechungsgeldern unter Einschluss der Mehrwertsteuer zu ermöglichen, - Gründung einer Firma durch den Partner für tatsächliche Geschäftsbeziehungen wie z.b. Erstellung von Gutachten, Konstruktionspläne, Statiken usw.,

6 6 - Beschaffung von Waren für den Privatverbrauch im Namen der Verwaltung als Unterschlagung oder als Mitnahmeeffekt von günstigen Preisen, wenn die beschafften Waren durch den Mitarbeiter bezahlt werden, - eine zu enge Zusammenarbeit mit ausschließlich einer Firma bei der Entwicklung und Erprobung von Ausrüstungsgegenständen bzw. bei der Beschaffung bestimmter Leistungen und Lieferungen. 3. Polizeibereich: - kostenlose Reparatur und Wartung von privaten PKW durch dubiose PKW-Händler, - enge Zusammenarbeit mit Detekteien und Sicherheitsdienste, - Arbeit als AZapfer@ in Milieulokalen in der Freizeit, - eheähnliche Gemeinschaft mit Prostituierten, - regelmäßiger Verkehr mit Kriminellen in der Freizeit. 4. Bauverwaltung: - Bauvorlagen werden von Amtsträgern privat gefertigt und in eigener Zuständigkeit genehmigt oder es wird für die schnelle Genehmigung durch Kollegen des Bauamtes gesorgt, - in Absprachen mit Firmen werden mehr Stunden als geleistet abgerechnet, um höhere Stundensätze bezahlen zu können, - im Zusammenwirken mit Unternehmen wurde bei beschränkten Ausschreibungen ein tatsächliches Ausschreibungsverfahren nur vorgetäuscht, - Ausschreibungen, d.h. Angebote der Mitbieter werden von Amtsinhabern verraten, um bestimmte Firmen bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugen zu können, - Unternehmer einzelner Gewerke schließen sich zu einem Kartell zusammen, um sich nach

7 Absprache mit Amtsinhabern die Aufträge zu teilen, - Abrechnung anderer als vereinbarter Abrechnungseinheiten (z.b. bei Putzarbeiten: Abrechnung nach Metern anstatt nach Quadratmetern). 7 Manipulationstechniken Verrat von Angebotsunterlagen der Konkurrenz vor der Submission durch Amtsträger an bevorzugte Unternehmer, Einbau von Scheinpositionen im Leistungsverzeichnis, enge Leistungsbeschreibung, die auf ein festgelegtes Produkt hinzielt, so dass nur ein bestimmtes Unternehmen in Frage kommt, unpräzise Mengenermittlungen (vorweggenommenes Aufmaß), Verfälschung von Angebotsunterlagen nach der Submission zugunsten eines bevorzugten Unternehmers durch - Reduzierung der Angebotssumme oder - ihre Erhöhung (wenn sie dennoch niedrigstes Angebot bleibt), - Rechenfehler - Radieren bzw. Änderungen der Zahlen Ausschluss von Konkurrenzangeboten mit falschen oder fadenscheinigen Begründungen, bewusste Umgehung der öffentlichen Ausschreibung, Splittung von Großaufträgen in kleine Aufträge, um mit Einzelzeichnungsbefugnis bestimmte Unternehmen zu bevorzugen,

8 Vortäuschen von Wettbewerb (Angebote auf Briefpapier der Konkurrenz), Amtsträger führt für Unternehmen als Privatmann Arbeiten aus und genehmigt sie als Behördenbediensteter, Berechnung nicht erbrachter Leistungen, in der Menge überhöhte Abrechnung von Leistungen und Verwendung minderwertigen, Berechnung von hochwertigen Materials. 8 Palette der Zuwendungen Bargeld und Geldderivate (z.b. Gutscheine, Briefmarken, Telefonkarten, Eintrittskarten) Bewirtungen und Feiern, gemeinsames Einkaufen, Weihnachtspräsente und Sachzuwendungen, Urlaub in unternehmereigenen Ferienhäusern bzw. Reisen auf Kosten des Unternehmers, Teilnahme an Werbeveranstaltungen und Messen, Nutzung von Firmenfahrzeugen, Erwerb von Firmen-PKW zum Vorzugspreis, Arbeits- und Materialleistungen, Provisionszahlungen, Honorarzahlungen, Nebentätigkeiten und

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