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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2015/2065(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (2015/2065(INI)) Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Berichterstatter: Dawid Bohdan Jackiewicz PR\ doc PE v03-00 In Vielfalt geeint

2 PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3 PE v /10 PR\ doc

3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (2015/2065(INI)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2014 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette (COM(2014)0472), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern (COM(2009)0591), unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 31. Januar 2013 über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa (COM(2013)0037), unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 mit dem Titel Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern (2009/2237(INI)), unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette, unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. November 2013 zum Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht- Lebensmittel in Europa, unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 255 vom , S. 44), unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 30. Juli 2010 zur Einrichtung eines Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette (2010/C 210/03), unter Hinweis auf den Bericht über mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt (2010/2109(INI)), unter Hinweis auf den Bericht über den Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten (2013/2093(INI)), unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des PR\ doc 3/10 PE v03-00

4 Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung 1, unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 2, unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, unter Hinweis auf die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 261/2012 im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse; gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0000/2015), A. in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken ein Problem sind, dessen Existenz von allen Akteuren entlang der Lebensmittelversorgungskette sowie von vielen nationalen Wettbewerbsbehörden bestätigt wird; in der Erwägung, dass die Kommission und das Parlament in ihren bisherigen Arbeiten mehrfach auf das Problem unlauterer Handelspraktiken hingewiesen haben; B. in Erwägung der Größe und der strategischen Bedeutung der Lebensmittelversorgungskette für die Europäische Union; in der Erwägung, dass in der EU in diesem Bereich über 47 Millionen Menschen beschäftigt sind und dass der Gesamtwert des EU-Marktes für Erzeugnisse, die mit dem Einzelhandel mit Lebensmitteln im Zusammenhang stehen, auf 1,05 Billionen EUR geschätzt wird; C. in der Erwägung, dass der Handel mit Lebensmitteln immer öfter eine eindeutige grenzübergreifende Dimension und eine besondere Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts hat; D. in der Erwägung, dass sich die (B2B-) Lieferkette für Lebensmittel in den letzten Jahren in struktureller Hinsicht erheblich verändert hat, da eine Konzentration und vertikale Integration der Akteure stattgefunden hat, die in der Produktion, der Verarbeitung und im Einzelhandel tätig sind; E. in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken dann auftreten, wenn sich die Handelsbeziehungen zwischen Geschäftspartnern in der Lebensmittelversorgungskette nicht im wirtschaftlichen Gleichgewicht befinden, dass sie das Ergebnis einer ungleich starken Verhandlungsposition in den Geschäftsbeziehungen sind und dass sie das Marktgleichgewicht erheblich beeinträchtigen; F. in der Erwägung, dass unlautere Praktiken schädliche Folgen für die Lebensmittelversorgungskette haben können, was sich wiederum negativ auf die 1 ABl. L 376 vom , S ABl. L 48 vom , S. 1. PE v /10 PR\ doc

5 gesamte Wirtschaft in der EU auswirken kann; in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken vom grenzübergreifenden Handel in der EU abschrecken und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen können; in der Erwägung, dass unlautere Praktiken insbesondere eine Abnahme der Investitions- und Innovationsfreudigkeit von Unternehmen zur Folge haben können, da deren Einnahmen zurückgehen und es ihnen an Sicherheit fehlt, und dass diese Praktiken dazu führen können, dass Unternehmen ihre Produktions-, Verarbeitungs- oder Handelstätigkeit völlig einstellen; G. in der Erwägung, dass unlautere Praktiken ein Hindernis für die Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarktes und eine erhebliche Beeinträchtigung der Marktmechanismen darstellen; H. in der Erwägung, dass KMU und Kleinstunternehmen unter unlauteren Praktiken besonders leiden und sie stärker als große Unternehmen die Folgen dieser unlauteren Praktiken zu spüren bekommen, welche sich negativ auf ihre Fähigkeit auswirken, sich auf dem Markt zu halten, neue Investitionen und Innovationen vorzunehmen und ihre Tätigkeit auch in grenzübergreifender Hinsicht auf dem Binnenmarkt auszubauen; I. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um unlautere Handelspraktiken auf verschiedene Weise zu bekämpfen, wobei sie in einigen Fällen freiwillige Mechanismen und Selbstregulierungsmechanismen anwenden und in anderen Fällen entsprechende nationale Vorschriften beschlossen haben; J. in der Erwägung, dass das Problem unlauterer Praktiken nur zum Teil mit dem Wettbewerbsrecht im Zusammenhang steht, da nur einige unlautere Handelspraktiken entlang der B2B-Lieferkette für Lebensmittel wettbewerbsrechtlich geregelt werden können; K. in der Erwägung, dass der Angstfaktor eine Rolle spielt, infolge dessen sich die schwächere Partei davor fürchtet, der stärkeren Partei die Anwendung unlauterer Praktiken vorzuwerfen, aus Angst, dass diese die Geschäftsbeziehungen mit ihr abbrechen könnte; 1. würdigt die bisherigen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken, die einen ausgewogeneren Markt zum Ziel haben; 2. begrüßt die Maßnahmen, die im Rahmen des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette ergriffen wurden, sowie die Einrichtung einer Expertenplattform zu den Vertragspraktiken im Geschäftsverkehr der Unternehmen, die eine Liste der Handelspraktiken, die als offenkundig unlauter angesehen werden müssen, erarbeitet und diese Praktiken definiert und beurteilt hat; 3. begrüßt die Entstehung der Supply Chain Initiative, im Rahmen derer bewährte Verfahren, deren Anwendung im Rahmen von Geschäftsbeziehungen in der Lebensmittelversorgungskette zu empfehlen sind, sowie ein freiwilliger Rahmen für ihre Umsetzung vereinbart wurden; ist die Ansicht, dass lautere Handelspraktiken Ausdruck einer aufrechten Haltung in Handelsbeziehungen sind und ihre Förderung in der Lebensmittelversorgungskette einen wertvollen Beitrag zur Lösung des Problems PR\ doc 5/10 PE v03-00

6 darstellt; 4. begrüßt die Grundsätze für bewährte Verfahren und die Liste mit Beispielen für lautere und unlautere Praktiken in vertikalen Handelsbeziehungen entlang der Lebensmittelversorgungskette; ist der Ansicht, dass diese Grundsätze durchgesetzt werden müssen; 5. begrüßt die Einrichtung nationaler Plattformen für in der Lebensmittelversorgungskette tätige Organisationen und Unternehmer, über die lautere Handelspraktiken gefördert werden und auf die Beseitigung unlauterer Handelspraktiken hingearbeitet wird; 6. begrüßt die Entwicklung alternativer und informeller Mechanismen der Streitbeilegung und der Rechtsdurchsetzung, insbesondere auf dem Weg der Mediation und des Schiedsverfahrens; 7. nimmt mit Zufriedenheit die regulatorischen Maßnahmen einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die auf der Einführung von das nationale Wettbewerbsrecht ergänzenden Vorschriften, der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf die Beziehungen zwischen Unternehmen und der Einrichtung unabhängiger Einrichtungen zur Rechtsdurchsetzung beruhen; 8. bestätigt, dass das Problem unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette existiert, und erklärt, dass diese Praktiken grundlegenden Rechtsgrundsätzen zuwiderlaufen; 9. stimmt der Diagnose der Kommission zu, dass die Ursache unlauterer Praktiken ein Ungleichgewicht in den Handelsbeziehungen und die in beunruhigendem Maße anwachsende Verhandlungsmacht größerer Akteure ist, die dazu führt, dass diese den Markt dominieren und schwächeren Akteuren ungünstige Vertragsbedingungen aufzwingen sowie unlautere Praktiken anwenden können, die offenkundig von einem gut zu heißenden Geschäftsverhalten abweichen und dem Gebot von Treu und Glauben und dem allgemeinen Grundsatz des redlichen Geschäftsverkehrs zuwiderlaufen; missbilligt Praktiken, durch die das unausgewogene Kräfteverhältnis zwischen den Wirtschaftsakteuren missbraucht und echte Vertragsfreiheit infrage gestellt wird; 10. hegt keinen Zweifel an den negativen Auswirkungen der Anwendung unlauterer Handelspraktiken durch die Partei, die über die stärkere Verhandlungsposition verfügt; betont, dass ein solches Verhalten im schlimmsten Fall die Hemmung von Investitionen und Innovationen im Bereich der Produktion zur Folge hat; 11. ist der Ansicht, dass die Supply Chain Initiative und andere freiwillige Systeme auf nationaler Ebene und EU-Ebene (Verhaltenskodizes, freiwillige Mechanismen zur Streitbeilegung) weiterentwickelt und gefördert werden sollten; ermuntert Produktionsund Handelsunternehmen, sich an diesen Initiativen zu beteiligen; ist der Ansicht, dass diesen Initiativen im Kampf mit unlauteren Handelspraktiken oberste Priorität zukommen sollte; 12. ist jedoch der Ansicht, dass freiwillige Systeme und Selbstregulierung als Mechanismen nicht ausreichen, um das Problem unlauterer Handelspraktiken völlig zu beseitigen, da es an Mechanismen zur wirksamen Durchsetzung von Vorschriften mangelt; PE v /10 PR\ doc

7 13. betont, dass die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken ein Schritt in Richtung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes sowie Bedingung für die Weiterentwicklung des grenzübergreifenden Handels innerhalb der EU ist; 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Wettbewerbsrecht, die Vorschriften zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie kartellrechtliche Vorschriften umfassend und einheitlich durchzusetzen; betont jedoch, dass die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften das Problem unlauterer Praktiken nur zum Teil lösen können; 15. bekräftigt, dass freier und fairer Wettbewerb, Vertragsfreiheit und eine ordnungsgemäße Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für eine gut funktionierende Lebensmittelversorgungskette von zentraler Bedeutung sind; 16. stellt fest, dass der Missbrauch einer stärkeren Verhandlungsposition und die Anwendung unlauterer Handelspraktiken einen Verstoß gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit darstellen, da die stärkere Partei einen größeren Einfluss auf die Form der Geschäftsbeziehung hat und einseitig Bedingungen aufzwingen kann, die in unverhältnismäßiger Weise ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen begünstigen, und die schwächere Seite nicht in der Lage ist, anders als durch Verweigerung des Vertragsabschlusses angemessen darauf zu reagieren; strebt den Wiederaufbau des wechselseitigen Vertrauens der Geschäftspartner entlang der Lebensmittelversorgungskette an, das auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Gleichwertigkeit der Leistungen sowie der Freiheit, diese Leistungen zu nutzen, beruht; 17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge für konkrete Vorschriften auf EU-Ebene vorzulegen, mit denen die Anwendung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verboten und das reibungslose Funktionieren der Märkte sowie faire und transparente Beziehungen zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmitteln gewährleistet werden können; 18. schlägt vor, Vorschriften auf EU-Ebene auszuarbeiten, auf deren Grundlage entsprechende öffentliche Einrichtungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten eingerichtet oder benannt werden könnten, die für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Anwendung unlauterer Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette zuständig wären; ist der Ansicht, dass die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen die Befugnis erhalten sollten, sowohl auf Grundlage informeller Informationen als auch auf Grundlage von Beschwerden, die in vertraulicher Form entgegengenommen wurden (wodurch der Angstfaktor ausgeschaltet werden kann), Untersuchungen aus eigener Initiative einzuleiten und Sanktionen zu verhängen; 19. fordert nachdrücklich, eine einheitliche, eindeutige, genaue und verbindliche Definition unlauterer Handelspraktiken zu erarbeiten, auf deren Grundlage wirksame Vorschriften zur Bekämpfung derartiger Praktiken beschlossen werden können; 20. fordert, dass bei der Erarbeitung entsprechender Vorschriften die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen und die Besonderheiten der einzelnen Märkte sowie die unterschiedliche Situation und die unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Mitgliedstaaten, der Grad der Konsolidierung bzw. der Fragmentierung der Märkte sowie eine Reihe anderer wesentlicher Faktoren Berücksichtigung finden; ist PR\ doc 7/10 PE v03-00

8 der Ansicht, dass im Rahmen einer derartigen Rechtsetzungsinitiative ein verhältnismäßig hohes Maß an Freiheit hinsichtlich der Wahl des Mittels in Abhängigkeit von den Merkmalen des jeweiligen Marktes gewährleistet werden sollte, wobei dem allgemeinen Grundsatz Rechnung getragen werden sollte, dass die Wirksamkeit der Durchsetzung von Vorschriften durch die Beteiligung der entsprechenden öffentlichen Behörden gestärkt wird; 21. fordert die Kommission auf, die bisherigen freiwilligen Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen sowie die Wirksamkeit der auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene ergriffenen regulatorischen Maßnahmen zu beurteilen; fordert, die möglichen Folgen der verschiedenen vorliegenden Vorschläge für eine eventuelle Rechtsvorschrift auf EU-Ebene zu beurteilen, wobei alle Auswirkungen auf die betroffenen Akteure sowie auf das Wohl der Verbraucher zu berücksichtigen sind; 22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. PE v /10 PR\ doc

9 BEGRÜNDUNG Im Juli vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, nach Möglichkeiten zu suchen, um kleine Erzeuger von Lebensmitteln und Einzelhändler besser vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, die oft dann auftreten, wenn die Geschäftspartner unterschiedlich starke Verhandlungspositionen innehaben. Unlautere Handelspraktiken können allgemein als Praktiken definiert werden, die offensichtlich von einem gutzuheißenden Geschäftsverhalten abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und den Grundsatz des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Der Berichterstatter erwähnt in seinem Bericht Beispiele für unlautere Praktiken, von denen die an der Versorgungskette Beteiligten in Gesprächen mit dem Berichterstatter sagten, dass sie am häufigsten anzutreffen seien. Unlautere Praktiken in der Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel, die das Ergebnis eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts in den Handelsbeziehungen und ungleich starker Verhandlungspositionen in den Geschäftsbeziehungen sind, können sich negativ auf die gesamte Wirtschaft der EU auswirken, da Firmen, insbesondere KMU, die Fähigkeit zu investieren und Innovationen einzuführen sowie den Anreiz verlieren können, ihre Tätigkeit auf dem Binnenmarkt weiter auszubauen. Darüber hinaus muss der sogenannte Angstfaktor berücksichtigt werden: Des Öfteren verzichtet die schwächere Partei darauf, rechtliche Schritte einzuleiten, und akzeptiert die unlauteren Praktiken trotz ihrer negativen Auswirkungen, weil sie befürchtet, dass ihr die stärkere Partei ansonsten die Geschäftsbeziehungen aufkündigt. Eine unterschiedlich starke Verhandlungsposition in Handelsbeziehungen ist zwar etwas völlig Natürliches und Normales und hat ihre Daseinsberechtigung im Rahmen des Marktgeschehens; dennoch zählt der Missbrauch einer stärkeren Marktposition bereits zu den anormalen Beziehungen zwischen Unternehmen, da er häufig die Anwendung unlauterer Handelspraktiken zur Folge hat. In den letzten Jahren hat sich die Debatte über unlautere Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen verstärkt, und obwohl es nicht leicht ist, dieses Phänomen umfassend zu bewerten, haben zahlreichen Statistiken und Marktanalysen gezeigt, dass diese Praktiken relativ oft auftreten, und dass sie in bestimmten Teilen der Lieferkette besonders augenfällig sind. Aus einer Studie vom März 2011 geht hervor, dass in der Lebensmittelversorgungskette sogar 96 % der Befragten erklärten, dass sie bereits mit mindestens einer Form unlauterer Handelspraktiken konfrontiert wurden 1. Viele Mitgliedstaaten haben das schädliche Potenzial unlauterer Handelspraktiken erkannt und regulatorische Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung ergriffen, andere Mitgliedstaten sind gerade erst dabei, solche Maßnahmen zu beschließen. Die innerhalb der EU vorhandenen Vorschriften hinsichtlich dieses Problems weichen daher stark voneinander ab, nicht nur, weil die Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, sondern auch, weil das 1 Im Auftrag des Verbands der Europäischen Lebensmittel- und Getränkeindustrie (CIAA) und des Europäischen Markenverbands (AIM) erstellte Studie. PR\ doc 9/10 PE v03-00

10 Ausmaß dieses Phänomens von Land zu Land unterschiedlich ist. Darüber hinaus haben auch die Marktakteure erkannt, dass unlautere Handelspraktiken ein Problem darstellen, weshalb sie eine Reihe bewährter Verfahren für vertikale Geschäftsbeziehungen sowie einen Rahmen der Selbstregulierung zu ihrer Umsetzung erarbeitet haben, wofür die Supply Chain Initiative ein gutes Beispiel ist. Da das Problem unlauterer Handelspraktiken so weit verbreitet ist und weiter zunimmt, muss die Wirksamkeit von Selbstregulierungsmechanismen hinsichtlich des Ziels einer Wiederherstellung des Marktgleichgewichts in Frage gestellt werden. Die Methoden, die darauf abzielen, die Marktteilnehmer zum freiwilligen Verzicht auf die Anwendung unlauterer Praktiken zu bewegen, erlauben lediglich eine Eingrenzung dieses Problems, nicht jedoch seine Lösung. Nach Ansicht des Berichterstatters müssen entschiedene und konsequente Maßnahmen ergriffen werden, um die Anwendung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette in der EU vollständig zu unterbinden. Das Ausmaß des Problems macht die Einführung von Vorschriften auf EU-Ebene erforderlich, mit denen das reibungslose Funktionieren der Märkte sowie faire und transparente Beziehungen zwischen allen an der Lebensmittelversorgungskette Beteiligten gewährleistet werden können. Unlautere Handelspraktiken sollten genau definiert werden und ihre Anwendung mit Sanktionen geahndet werden können, und mit der Durchsetzung dieser Vorschriften sollten entsprechende nationale Behörden betraut werden, die aus eigener Initiative Untersuchungen einleiten und anonyme Beschwerden entgegennehmen können sollten. Ziel des vorliegenden Berichts ist es, auf das Problem unlauterer Handelspraktiken aufmerksam zu machen und unter Betonung der bereits auf nationaler oder auch europäischer Ebene ergriffenen Initiativen, seien es regulatorische Maßnahmen oder Initiativen zur Selbstregulierung, auf Möglichkeiten für weiterführende Maßnahmen hinzuweisen, um das Problem der Anwendung unlauterer Handelspraktiken auf dem europäischen Binnenmarkt zu lösen. PE v /10 PR\ doc

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