Qualitätssicherungsbericht Disease-Management-Programm Brustkrebs in Hessen

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1 Qualitätssicherungsbericht Disease-Management-Programm Brustkrebs in Hessen Gemeinsame Einrichtung Hessen des Disease-Management-Programm Brustkrebs GbR.

2 2 Impressum Qualitätssicherungsbericht Disease-Management-Programm Brustkrebs in Hessen Herausgeber: Gemeinsame Einrichtung (GE) Hessen des Disease-Management-Programm Brustkrebs GbR. Dr. Horst-Schmidt-Kliniken Ludwig-Erhard-Str Wiesbaden Geschäftsführer und Vorsitzender: Prof. Dr. Andreas du Bois Stellv. Geschäftsführer/stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Uwe Wagner Redaktion/Layout: Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen c/o vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz Andreas Funk Leiter Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft DMP Brustkrebs Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße Mainz Internetversion: Stand 06/2008

3 3 Sehr geehrte Patientin, sehr geehrte Damen und Herren, seit der Einführung des DMP Brustkrebs in Hessen 2004 sind nunmehr 6 Jahre vergangen. Auch in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, anhand des Qualitätsberichtes die Veränderungen der letzten Jahre nach zu verfolgen: Zum Beispiel können Sie auf Seite 22 sehen, dass die Erkennungsrate kleinerer Tumoren (pt1 und pt2) mit 94 % sehr hoch ist. Positiv zu bewerten ist auch die Tatsache, dass immer mehr Frauen mit der Erkrankung Brustkrebs das DMP aktiv nutzen. Sicherlich auch deshalb, weil die Teilnahme an diesem Programm in den letzten Jahren organisatorisch vereinfacht und medizinisch immer weiter verbessert wurde. Organisatorisch wurde die Kopfstelle für das DMP Brustkrebs Ende 2008 zum vdek (Verband der Ersatzkassen) verlagert. Mehrere Gesetzesänderungen - die insbesondere auch Änderungen in den Qualitätszielen nach sich zogen - mussten in dieser Zeit bewältigt werden. Wir haben natürlich noch nicht alle Schwachstellen beseitigt aber wir sind sicher, dass wir auf einem guten Weg sind, die Versorgung von Frauen mit der Erkrankung Brustkrebs maßgeblich und nachhaltig zu verbessern. Besonders wichtig ist dazu, das wir auch von Ihnen als Patientin eine Rückmeldung erhalten: Bitte Verwenden Sie dazu die im Impressum genannte Anschrift der Gemeinsamen Einrichtung. Mit den besten Wünschen für das Jahr 2010 verbleiben wir Wiesbaden, im Juni 2010 Prof. Dr. Andreas du Bois Prof. Dr. Uwe Wagner Dr. Klaus König Andreas Funk

4 4 Mitglieder der Gemeinsamen Einrichtung DMP-Brustkrebs in Hessen: Berufsverband der Frauenärzte in Hessen Feldberg Str Steinbach Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH Ludwig-Erhard-Str Wiesbaden Klinikum der Philipps-Universität Baldingerstr Marburg AOK Die Gesundheitskasse in Hessen Kölner Straße Eschborn BKK Landesverband Hessen Stresemannallee Frankfurt/M. Knappschaft Regionaldirektion Frankfurt a. M. Galvanistr Frankfurt IKK classic Landesdirektion Hessen Abraham-Lincoln-Str Wiesbaden Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland handelnd als Landesverband zugleich für den Gartenbau Bartningstr Darmstadt Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Hessen Walter-Kolb-Str Frankfurt/M. Erläuterungen: Versicherte sind weibliche Versicherte. Vertragsärzte sind Vertragsärzte und Vertragsärztinnen.

5 5 Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung von Disease-Management-Programmen Ziele des DMP Brustkrebs in Hessen Kooperation der Versorgungsebenen Koordinationshäuser Kooperationshäuser Niedergelassene Frauenärzte Sonstige Leistungserbringer Qualitätssicherung im hessischen DMP Brustkrebs Strukturqualität Prozessqualität Qualitätssicherungsziele Krankenkassen Gemeinsame Einrichtung Strukturierte Dokumentation Arbeitsgemeinschaft (ARGE) DMP Brustkrebs Arzt-Feedback-Bericht (AFBB) Allgemeine Maßnahmen zur Steigerung der Prozess-Qualität Externe Qualitätssicherung Evaluation Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) Daten des DMP Brustkrebs in Hessen Basisdaten Dokumentationen Anzahl der am DMP Brustkrebs in Hessen eingeschriebenen Patientinnen Einteilung der Tumor-Stadien bei Erstmanifestation Altersverteilung der Versicherten Aktive Teilnahme der Versicherten Anzahl der am DMP Brustkrebs in Hessen eingeschriebenen Frauenärzte und stationären Einrichtungen Zuordnung der niedergelassenen Frauenärzte zum Koordinations-Krankenhaus Anforderungen an die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien QS 1.1 Angemessener Anteil brusterhaltender Therapie (BET) bei pt1 Tumoren QS 1.3 Hoher Anteil an Patientinnen mit regulär abgeschlossener Nachbestrahlung nach BET QS 1.4 Hoher Anteil Bestimmung Hormonrezeptorstatus QS 1.5 Adäquater Anteil Patientinnen mit adjuvanter endokriner Therapie bei positiven Hormonrezeptoren QS 1.6 Adäquater Anteil Patientinnen mit adjuvanter Chemotherapie bei nodalpositivem und hormonrezeptornegativem Tumor... 30

6 5.3 Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimittel-therapie Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen Teilnahme der niedergelassenen Gynäkologen an interdisziplinären Qualitätszirkeln Teilnahme der Kliniken an interdisziplinären Qualitätszirkeln Kritische Würdigung Abbildungsverzeichnis:... 35

7 7 1. Entwicklung von Disease-Management-Programmen Die Grundlagen für die Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen, auch Disease-Management-Programme (DMP) genannt, wurden mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) geschaffen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Damit wurden die 137 f und 137 g in das SGB V aufgenommen (vgl. BGBL. I 3465). Mit den Regelungen des Gesetzes erhielt der so genannte Koordinierungsausschuss, heute Gemeinsamer Bundesausschuss (vgl. 91 SGB V) genannt ein mit Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer besetztes Gremium zwei Aufträge: Er sollte dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieben, mindestens jedoch vier Krankheiten vorschlagen (vgl. 137f Abs. 1 SGB V), für die strukturierte Behandlungsprogramme zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker eingeführt werden sollten und eine Empfehlung geben, welchen Anforderungen diese strukturierten Behandlungsprogramme genügen müssen. Diese Anforderungen (vgl. 137f Abs. 2 SGB V) waren unter anderem: Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors durchzuführenden Qualitätssicherungsmaßnahmen Voraussetzungen und Verfahren für die Einschreibung des Versicherten in ein Programm, einschließlich der Dauer der Teilnahme Schulung der Versicherten und der Leistungserbringer Dokumentation Bewertung der Wirksamkeit und der Kosten (Evaluation) eines Programms Am hat der Koordinierungsausschuss (Gemeinsamer Bundesausschuss) dem BMG die Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen für die folgenden Krankheiten vorgeschlagen: Diabetes mellitus Typ I & II Mammakarzinom Koronare Herzerkrankung Asthma bronchiale COPD Die Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschuss zu den Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme setzte das Ministerium mit der 4. Verordnung zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (4. RSAÄndV) um. Die 4. RSAÄndV trat am in Kraft. Sie beinhaltete sowohl allgemeine als auch krankheitsspezifische Anforderungen an die Behandlungsprogramme.

8 8 Empfehlungen für die krankheitsspezifischen Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme finden sich in den Anlagen zu der jeweiligen Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (im Folgenden Verordnung genannt). Seit dem sind die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben, dass gesetzlichen Krankenversicherungen strukturierte Behandlungsprogramme anbieten und die Ärzte eingeschriebene Patientinnen entsprechend den Festlegungen der Verordnung behandeln können. Zur praktischen Umsetzung des DMP Brustkrebs in Hessen wurden zwischen den Krankenkassen und den Koordinationshäusern mit Unterstützung des Bundesverbandes der Frauenärzte e.v. Rahmenverträge geschlossen. Zwischenzeitlich wurden aufgrund der 9. RSAÄndV ab dem Vereinfachungen bei der Umsetzung der DMPs in der täglichen Praxis eingeführt. Diese beinhalten den Wegfall der Unterschrift der Patientinnen auf den Dokumentationsbögen, den Wechsel zum optionalen Ausfüllen des Wiedervorstellungstermins und die Veränderung der genauen Fristen bei der Erstellung der Folgedokumentationen. Nachfolgend trat ab dem die 13. RSAÄndV, die ab dem vertraglich umgesetzt wurde, in Kraft. Dort wurden die medizinischen Inhalte des Programms überarbeitet und entsprechend angepasst. Im Zuge dessen wurden auch die Dokumentationen, Teilnahme- und Einwilligungserklärungen und Patienteninformationen mit einer Gültigkeit ab dem ausgetauscht. Ab dem erfolgte eine weitere Aktualisierung des Vertrages. In dieser Anpassung zum Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) werden Patientinnen nur noch aus dem DMP ausgeschrieben, sofern zwei Folgedokumentationen hintereinander fehlen. Künftig werden im Rahmen der elektronischen Dokumentation durch die Datenstelle keine Versandlisten zur Einholung der Arztunterschrift von Folgedokumentationen mehr versandt. Somit werden sich dort ausschließlich Erstdokumentationen wieder finden. Seit Umsetzung des GKV-WSG ist zur rechtsverbindlichen Einschreibung einer Patientin der B-Datensatz (Datensatz, den die Krankenkassen erhalten) einer Dokumentation ausreichend. Ziel ist aber weiterhin, in beiden Datenteilen eine vollständige und plausible Dokumentation zu erhalten. 2. Ziele des DMP Brustkrebs in Hessen Die Krankenkassen in Hessen und spezielle Krankenhäuser (so genannte Koordinationshäuser) haben zum mit Unterstützung des Berufsverbandes der Frauenärzte das DMP Brustkrebs auf der Grundlage der 63 Abs. 1 und 64 Abs. 1 SGB V (Modellvorhaben) vertraglich vereinbart. Krankenhäuser, die die in der Strukturqualität vereinbarten Richtgrößen nach Anlage 1 des Rahmenvertrages nicht erreichen, können über eine

9 Teilnahmeerklärung nach Anlage 4 b als Kooperationskrankenhäuser dem Vertrag beitreten. Die niedergelassenen Gynäkologen/innen im ambulanten Sektor treten ebenfalls mittels der Teilnahmeerklärung nach Anlage 4 a dem Vertrag bei. Die Teilnahme für alle Beteiligten ist freiwillig. Ziele des DMP Brustkrebs in Hessen sind die Patientinnen, bezogen auf ihren Krankheitsfall und unter angemessener Berücksichtigung ihres Lebensumfeldes, während des Behandlungsprozesses zu begleiten sie durch gezielte, patientinnenorientierte qualitativ gesicherte Informationen aufzuklären die Lebensqualität der Patientinnen zu verbessern den operativen Standard insbesondere durch eine Steigerung der brusterhaltenden Therapie zu verbessern den Standard der adjuvanten Therapie zu verbessern durch ein strukturiertes Begleitungs- und Beratungsangebot im psychosozialen Bereich eine besserer Verarbeitung der individuellen empfundenen Gesundheitsgefährdung zu ermöglichen sowie eine umfassende Nachsorge, insbesondere im Hinblick auf die physische, psychische und psychosoziale Rehabilitation zu gewährleisten Kooperation der Versorgungsebenen In den 3 und 4 des DMP-Vertrages werden die Aufgaben der Leistungserbringer des DMP Brustkrebs beschrieben. Die Anforderungen entsprechen der RSAV. Aufgaben der Leistungserbringer im hessischen DMP Brustkrebs 3.1 Koordinationshäuser (sind die in 2 Abs. 1 Nr. 1 Rahmenvertrag definierten Einrichtungen) Beachtung der Versorgungsinhalte der RSAV Koordination der stationären Behandlung der Patientinnen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer Durchführung von Patientinnengesprächen bzgl. der Therapie, Therapieoptionen, psychosozialen Betreuung und der rechtzeitigen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (siehe auch Anlage 11 des DMP-Vertrages)

10 Information, Beratung und Einschreibung der Patientinnen und Information der Patientinnen über die am Vertrag teilnehmenden niedergelassenen Frauenärzte Beachtung der Qualitätsziele einschließlich der qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie Erstellung und Weiterleitung der Dokumentationen an die Datenstelle Ansprechpartner für die angeschlossenen Kooperationshäuser, niedergelassenen Frauenärzte und Krankenkassen Initiierung von regelmäßigen Tumorkonferenzen/Qualitätszirkeln intern, wie auch für die Kooperationshäuser und niedergelassenen Gynäkologen Erstellung von Protokollen und Teilnahmelisten der Tumor- Konferenzen/Qualitätszirkeln und Übersendung an die Kopfstelle Kooperationshäuser (sind die in 2 Abs. 1 Nr. 2 Rahmenvertrag definierten Einrichtungen) Beachtung der Versorgungsinhalte der RSAV Koordination der stationären Behandlung der Patientinnen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer Durchführung von Patientinnengesprächen bzgl. der Therapie, Therapieoptionen, psychosozialen Betreuung und der rechtzeitigen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (siehe auch Anlage 11 des DMP-Vertrages) Information, Beratung und Einschreibung der Patientinnen Information der Patientinnen über die am Vertrag teilnehmenden niedergelassenen Frauenärzte Beachtung der Qualitätsziele einschließlich der qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie Erstellung und Weiterleitung der Dokumentationen an die Datenstelle Ansprechpartner für die niedergelassenen Frauenärzte 3.3 Niedergelassene Frauenärzte Beachtung der Versorgungsinhalte der RSAV Koordination der ambulanten Behandlung der Patientinnen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer Durchführung von Patientinnengesprächen bzgl. der Therapie, Therapieoptionen, psychosozialen Betreuung und der rechtzeitigen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (siehe auch Anlage 11 des DMP-Vertrages) Information, Beratung und Einschreibung der Patientinnen

11 Information und ggf. Einweisung der Patientinnen in eine am Vertrag teilnehmende Klinik Beachtung der Qualitätsziele einschließlich der qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie Erstellung und Weiterleitung der Dokumentationen an die Datenstelle Sektorübergreifende Zusammenarbeit mit Koordinations- und Kooperationshäusern nach dem Grundsatz Soviel stationär wie nötig, soviel ambulant wie möglich Planung und Erinnerung der Nachsorgetermine in Kooperation mit den teilnehmenden Krankenkassen Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und mind. zweimal jährliche Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen/Qualitätszirkeln der Brustkompetenzzentren Sonstige Leistungserbringer Beachtung der Versorgungsinhalte der RSAV Mindestens einmal jährliche Fortbildung des ärztlichen Personals zum Thema Brustkrebsdiagnostik 4. Qualitätssicherung im hessischen DMP Brustkrebs Grundsätzliche Anforderungen der RSAV sind in den hessischen DMPs entsprechend detailliert geregelt. Dies sind zum einen Maßnahmen wie die Definition von Teilnahmevoraussetzungen, die interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit der DMP-Partner, die medizinischen Inhalte und zum anderen die Dokumentation der Behandlungen. Sie sollen eine bestmögliche Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors der eingeschriebenen Versicherten garantieren. Die stetige Messung und Anpassung von Qualitätszielen führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die Aufgaben der ärztlichen Qualitätssicherung im DMP Brustkrebs werden von der Gemeinsamen Einrichtung GbR (GE) gemäß 28f Abs. 2 RSAV wahrgenommen bzw. veranlasst. Gleichberechtigte Gesellschafter der GE sind die hessischen Krankenkassen/Verbände (vertreten durch AOK, BKK, VdAK/AEV), die DMP-Kliniken (vertreten durch Dr. Horst Schmidt Klinik, Wiesbaden; Universität Marburg) und der Berufsverband der Frauenärzte. Aufgabe der GE ist es, auf Basis der von den DMP-Partnern erstellten Dokumentationen die ärztliche Qualitätssicherung zu gewährleisten. Sie umfasst insbesondere: die Unterstützung bei der Erreichung der Qualitätsziele die Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie gemäß RSAV die Erstellung von Feedback-Berichten

12 die Überwachung vertragsgemäßen Verhaltens die Sicherstellung einer systematischen Information der Leistungserbringer die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die vorgeschriebenen Evaluationsverfahren Strukturqualität In den DMP-Verträgen haben die Vertragspartner basierend auf den gesetzlichen Vorgaben geregelt, welche Leistungserbringer an dem DMP Brustkrebs teilnehmen können. Dies gilt sowohl für den stationären als auch den ambulanten Sektor. Die Teilnahme am DMP-Brustkrebs ist freiwillig. Teilnahmevoraussetzung für Krankenhäuser ist, dass sie die Anforderungen an die Strukturqualität nach 3 bzw. Anlage 1 des DMP-Vertrages erfüllen. Hierzu gehört neben den räumlichen- und apparativen Vorgaben auch die Qualifizierung des Personals. Als Koordinationshaus müssen bsw. mindestens 150 Operationen der Mamma pro Jahr durchgeführt werden, mindestens 50 je Operateur. Die Voraussetzung zur Strukturqualität werden gemäß 3 Abs. 2 alle drei Jahre überprüft. Zur Überprüfung kann die Unterstützung durch den MDK erfolgen. Im ambulanten Bereich werden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe eingebunden, wenn sie die Strukturvoraussetzungen nach 4 sowie Anlage 2 des DMP-Vertrages erfüllen. Dazu gehört auch die Teilnahme an mindestens zwei Tumorkonferenzen/Qualitätszirkeln pro Jahr. Die Krankenkassen in Hessen überprüfen ihre Vertragspartner diesbezüglich - Fehlen die erforderlichen Voraussetzungen, so ist eine Teilnahme am DMP nicht möglich. Weitere Details bezüglich der im DMP definierten Mindestanforderungen an die Strukturqualität des ambulanten bzw. stationären Sektors entnehmen Sie bitte unserem DMP-Vertrag, den Sie im Internet unter folgendem Link: finden. 4.2 Prozessqualität Qualitätssicherungsziele Es ist ein erklärter Anspruch des DMP in Hessen, die Wirksamkeit der strukturierten Behandlung anhand der in der Anlage 8 des Rahmenvertrages aufgeführten Qualitätsziele zu belegen.

13 Durch die Qualitätsziele wurden Indikatoren beschrieben, die eine Zielerreichung messbar machen. Die Einhaltung der gesteckten Ziele wird durch die Gemeinsame Einrichtung überwacht und mittels individueller Informationen an die DMP-verantwortlichen Ärzte im Rahmen der Feedback- Berichte sowie teilweise durch persönliche Gespräche gesteuert. Die ab dem geltenden Qualitätsziele sind in den Kapiteln 5.2, 5.3 und 5.4 beschrieben. Diese gliedern sich in Teile, welche durch die einzelnen Krankenkassen zu belegen sind und Teile, über die durch die Gemeinsame Einrichtung kassenübergreifend berichtet werden kann Krankenkassen Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien: (optionales QS-Ziel) Möglichst niedriger Anteil von Patientinnen mit Lymphödem Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen (vgl. 5.4): Behandlung der Versicherten in einem am DMP teilnehmenden Krankenhaus Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation (vgl ): Sicherstellung der korrekten Einschreibung (Anteil nicht aus-gefüllter Erstdokumentationen unter allen Erstdokumentationen) Sicherstellung von Vollständigkeit und Qualität der Dokumentation (Anteil der beim ersten Eingang vollständig und korrekt ausgefüllten Dokumentationen unter allen eingegangenen Dokumentationen) Gemeinsame Einrichtung Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (vgl. 5.2): Angemessener Anteil brusterhaltender Therapie bei pt1 Adäquates Lymphknotenstaging bei invasivem Tumor Möglichst hoher Anteil an Patientinnen mit regulär abgeschlossener Nachbestrahlung nach brusterhaltender Therapie bei invasivem Tumor Hoher Anteil an Bestimmungen des Hormon-Rezeptorstatus Adäquater Anteil von Patientinnen mit adjuvanter endokriner Therapie bei positiven Hormonrezeptoren Adäquater Anteil von Patientinnen mit adjuvanter Chemotherapie bei nodalpositivem und hormonrezeptornegativem Tumor

14 Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie (vgl. 5.3): Adäquater Anteil von Patientinnen mit Bisphosphonat-Therapie bei Knochenmetastasen Ein weiteres erklärtes Ziel der Gemeinsamen Einrichtung ist es, den medizinischen Fortschritt im Rahmen des DMP-Programms nach den Vorgaben der Risikostrukturausgleichsverordnung zeitnahe zu berücksichtigen. Diese Bemühungen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unterstützt, der die Behandlungsempfehlungen mindestens im Jahresabstand auf deren Aktualität zu überprüfen hat. 14

15 Strukturierte Dokumentation Durch die neuen medizinischen Inhalte und die neuen Qualitätsparameter wurden zum auch die Anforderungen an die Erst- und Folgedokumentation geändert. Abbildung 1: Erst-Dokumentation Brustkrebs seit Die Dokumentation im Rahmen des Programms ist Grundlage für die Qualitätssicherung durch die Gemeinsame Einrichtung. Die Daten werden für die Beurteilung der DMP-Qualitätsziele ausgewertet. Dies dient der Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche

16 Arzneimitteltherapie und für die Erstellung praxis- und klinikindividueller Feedback-Berichte, um die Behandlungsergebnisse rückspiegeln zu können. Die aktive Teilnahme der Patientinnen am DMP ist ein zentrales Ziel. Fehlt diese, müssen die Versicherten von der Krankenkasse aus dem DMP ausgeschrieben werden. Nach den Vorgaben der RSAV war dies der Fall, wenn zwei Folge-Dokumentationen innerhalb von drei Jahren fehlen. In der Zeit bis zum regelte die 4. RSAÄndV, dass der Abstand zwischen zwei Dokumentationen grundsätzlich 6 Monate zu betragen hat. Der Mindestabstand zwischen zwei Dokumentationen beträgt dabei 5 Monate, der Höchstabstand 7 Monate. Mit der 13.RSAÄndV. und der Umsetzung zum erfolgte ab diesem Zeitpunkt eine Ausschreibung der Versicherten nur noch dann, wenn zwei Folge-Dokumentationen hintereinander fehlen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) DMP Brustkrebs Die ARGE, hat die Pseudonymisierung der eingehenden Datensätze und deren Weiterleitung an die GE sicherzustellen, die eingehenden Dokumentationen der Leistungserbringer auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen, die Trennung der Datensätze vorzunehmen und diese an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten (Kassen, GE). Die ARGE Hessen hat nach 80 Sozialgesetzbuch X (SGB X) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die vorgenannten Aufgaben an einen Dritten, im konkreten Fall an die Datenstelle, zu delegieren. In der Zeit vom wurden die Daten von der Datenstelle Inter Forum Leipzig verarbeitet. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung erhielt ab dem die Datenstelle Systemform in Bamberg den Zuschlag, die Datenverarbeitung und die Erstellung der Arzt-Feedbackberichte zu übernehmen. Ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafter der ARGE/ GE führte zur Verlagerung der Aufgaben. Auch innerhalb der ARGE sind Gesellschafter die hessischen Krankenkassen/ Verbände, die DMP-Kliniken und der Berufsverband der Frauenärzte. Durch die verschiedenen Maßnahmen der ARGE, wie zum Beispiel regelmäßige Workshops mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Datenstelle mit dem Ziel der Prozessoptimierung sowie durch die Rezertifizierung der Datenstelle und die regelmäßigen Datenstellenprüfungen ist sichergestellt, dass die Arbeitsabläufe in der Datenstelle ständig verbessert werden.

17 Arzt-Feedback-Bericht (AFBB) Die RSAV beschreibt den Feedback-Bericht als eine Möglichkeit für die teilnehmenden Ärzte und Kliniken, eine regelmäßige Selbstkontrolle durchzuführen und einen Vergleich zu anderen Leistungserbringern herzustellen. Die Gemeinsame Einrichtung (GE) kann zwar die Erstellung der Berichte an Dritte delegieren, bleibt aber inhaltlich in der Verantwortung. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Datenstelle Systemform ab dem den Auftrag die Leistungserbringer mit einem durch die GE erstellten Bericht zu versorgen. Für den AFBB werden die Behandlungsergebnisse jeweils eines halben Jahres ausgewertet. Dabei werden die Daten einer Praxis/Klinik der Gesamtheit aller hessischen DMP-Teilnehmerinnen und/oder dem dazugehörigen Zentrum gegenübergestellt. Durch die Auswertung innerhalb der GE und dem verpflichtenden Bestandteil der Berichte in den interdisziplinären Qualitätszirkeln, ist mit Hilfe der GE eine Modifikation der Behandlungsabläufe und Inhalte möglich. Ab dem wurden die Feedbackberichte im Zuge der neuen medizinischen Inhalte und den damit verbundenen neuen Dokumentationen angepasst und beinhalten nachfolgende Auswertungen: Basisdaten Anforderung an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der versandten AFBB im Programmverlauf zu sehen. Zeitraum 1/2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Stat. Einrichtungen Gynäkologen Quelle: AFBB der Datenstelle systemform Mediacard Abbildung 2: Anzahl versendete AFBB im Programmverlauf

18 Allgemeine Maßnahmen zur Steigerung der Prozess-Qualität In den vergangenen drei Jahren wurden die niedergelassenen Gynäkologen und Kliniken regelhaft durch die GE begleitet: Zu Beginn des DMP Brustkrebs in Hessen fanden ausführliche Informationsveranstaltungen und Dokumentationsschulungen in allen teilnehmenden Kliniken statt, während der Qualitätszirkel werden die häufigsten Dokumentationsfehler und Verbesserungs-Strategien diskutiert und für individuelle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Dokumentation gibt es eine Hotline. Durch die GE wurden darüber hinaus die inhaltlichen Mindeststandards einer DMP- Fortbildungsveranstaltung definiert und umgesetzt. Zu den Aufgaben der ARGE gehört unter anderem die Datenstellenprüfung, die erstmalig im Jahr 2005 erfolgte. Regelmäßig werden im Rahmen von Workshops aktuelle Themen und Probleme erörtert um eine Prozessoptimierung herbeizuführen. Auch die ARGE bietet niedergelassenen Ärzten und Kliniken neben der Hotline der Datenstelle zusätzliche Unterstützung und Beratung an. Im Jahr 2006 wurde bereits mit der Umstellung auf die elektronische Dokumentation begonnen, was dazu führte, dass ab dem nur noch elektronische Dokumentationen verarbeitet werden. Inzwischen haben 96% der Teilnehmer eine elektronische Dokumentation erstellt und zur Verarbeitung an die Datenstelle übersandt. Eine Unterstützung in den Praxen führte dann abschließend zu dem gewünschten Erfolg. Eine weitere Unterstützung der Ärzte mit Einführung des Reminders, in dem die Ärzte über die ausstehenden Dokumentationen ihrer Patientinnen informiert werden, wurde im 2. Quartal 2008 gestartet. Somit verbleibt den Ärzten noch genügend Zeit, innerhalb eines Quartals ggf. fehlende Dokumentationen durch Einbestellung der betreffenden Patientinnen nachzuholen. Aufgrund der Erinnerungsfunktion der Patientinnen über den behandelnden Arzt, kann ein Reminding der einzelnen Krankenkassen direkt über die Patientinnen entfallen.

19 Externe Qualitätssicherung Evaluation Die RSAV schreibt eine externe Evaluation (vgl. 137 f Abs. 4 SGB V) des DMP vor. Die Evaluation soll zeigen, ob die Ziele des DMP erreicht werden konnten, ob die Einschreibekriterien eingehalten wurden und welche Kosten die Versorgung im Programm verursacht hat. Eine Grundlage der Evaluation bilden die für den Evaluationszeitraum relevanten versichertenbezogenen DMP- Dokumentationen. Diese stellt die Gemeinsame Einrichtung dem externen Evaluator zur Verfügung, der von den Krankenkassen beauftragt wird. Das Bundesversicherungsamt hat in der Fassung vom die Kriterien zur Evaluation formuliert. Die Evaluation wird über alle Indikationen und Bundesländer hinweg einheitlich durchgeführt Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) Zum 1. Juni 1995 trat der zweiseitige Vertrag über die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung in Hessen in Kraft. Dieser zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen vereinbarte Vertrag dient der Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß 137 i. V. m 112 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V. Auf dieser Grundlage wurde im November 1995 die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) eingerichtet. Zu den Aufgaben der GQH gehören unter anderem: Schaffung und Aufrechterhaltung einer Informations- und Beratungsplattform für die an den Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmenden Krankenhäuser Erstellung von deskriptiven klinikvergleichenden Auswertungen Analyse der Ergebnisse statistischer Auswertungen und deren Bewertung Definition von landesspezifischen Qualitätszielen Kontaktaufnahme mit auffälligen Krankenhäusern und Einleitung von vereinbarten Maßnahmen Seit 2005 unterstützt die GQH unter anderem auch das DMP Brustkrebs in der externen Qualitätssicherung. Hierbei wurden von der RSAV teilweise abweichende Qualitätsziele vereinbart, die in einem jährlich erscheinenden Bericht innerhalb der Gemeinsamen Einrichtung thematisiert und die Abweichungen mit den betroffen Krankenhäusern individuell besprochen. Für die Bewertung der Daten wurden 18 Qualitätsindikatoren definiert, die sich inhaltlich an der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms sowie an den Vorgaben für die Zertifizierung von

20 Brustzentren, die durch die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Senologie formuliert wurden, orientieren (vgl. Ext. Qualitätssicherung in der der Stationären Versorgung, GQH, 2005/2006). Im Rahmen der Qualitätssicherung nach 137 SGB V definierten Qualitätsindikatoren hat die GQH landesweit Daten ausgewertet und in entsprechenden Berichten veröffentlicht. Zusätzlich wurde die GQH von der Gemeinsamen Einrichtung beauftragt, nach dem Zufallsprinzip 10 % der teilnehmenden Häuser auszuwählen und einen Audit durch zu führen. Es wurden dann in vier Häusern randomisiert je 20 Fälle ausgewählt und überprüft. Dabei wurden ausschließlich maligne Neoplasien mit abgeschlossener primär-op.-therapie berücksichtigt. Die Daten wurden dann an Hand einer standardisierten Checkliste in den Häusern geprüft, mit den gemeldeten Daten verglichen und die Ergebnisse vor Ort mit den Verantwortlichen besprochen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Qualität im DMP Brustkrebs in Hessen weiterhin auf einem sehr hohen bzw. steigenden Niveau befindet. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Zielerreichung der QS-Ziele (GQH) bei 17 von 19 untersuchten Parametern bei über 92 % lag. Die durchschnittliche Zielerreichung aller 19 Q-Ziele liegt bei über 96 %. Nachfolgend werden kurz einige Daten der GQH aus dem Bericht 2008 gezeigt: Die nebenstehende Abbildung 3 (rechts) zeigt die geographische Verteilung der am DMP Brustkrebs in Hessen teilnehmenden Koordinations- und Kooperationshäuser. 20 Gynäkologische Kliniken mit Erstdiagnose Mammakarzinom (N = 64 von 74 Abt. in Hessen) 35 (54,7%) 29 (45,3%) DMP-Kliniken Nicht-DMP-Kliniken Die linke Graphik (Abb. 4) zeigt die Häufigkeit der DMP Kliniken und der Kliniken in Hessen, die nicht am DMP teilnehmen.

21 21 5. Daten des DMP Brustkrebs in Hessen 5.1 Basisdaten Dokumentationen In der Abbildung fünf zeigt die Entwicklung, dass die Fehlerquote bei Ersteingang einer Dokumentation im Programmverlauf signifikant zurückgegangen ist. Im linken Teil der Graphik sehen Sie, dass von Anfänglich (1/2004) rund 54 % fehlerhaften Dokumentationen im Zeitraum 1. Halbjahr 2008 nur noch rund 9 % einer Korrektur zugeführt werden mussten. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2004_1 2004_2 2005_1 2005_2 2006_1 2006_2 2007_1 2007_2 2008_ Plausibel Unplausibel _1 2004_2 2005_1 2005_2 2006_ _ _ _ _1 Abbildung 5: Vollständige und plausible Dokumentation Es wird eine Vollständigkeitsquote und Plausibilität beim ersten Eingang (ohne Korrekturbedarf) von mindestens 60% nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Programmstart in Hessen angestrebt, die im Laufe der nächsten 24 Monate auf mindestens 85% gesteigert werden soll. Die Angabe in absoluten Zahlen bezieht sich auf alle eingereichten Dokumentationen, unabhängig davon, ob diese plausibel waren oder nicht. Die oben stehenden Daten zeigen, dass die Qualitätsparameter die Erwartungen sogar übertreffen. Jahr 2004_1 2004_2 2005_1 2005_2 2006_1 2006_2 2007_1 2007_2 2008_1 Eingereichte Dokus Verfristet Prozent 2% 3% 11% 5% 4% 3% 2% 3% 5% plausibel verfristet Prozent 26% 23% 20% 26% 18% 55% 78% 95% 98% unplausibel verfristet Prozent 67% 77% 80% 74% 82% 45% 22% 5% 2% Abbildung 6: Verfristete Dokumente In der vorstehenden Tabelle ist der Anteil der Dokumentationen aufgeführt, gemeint sind sowohl Erst- als auch Folgedokumentationen, die verfristet waren. Verfristung bedeutet, dass die Dokumentationen entweder bei Ersteingang bereits verfristet waren (gelbe Zeilen), also zu spät eingereicht wurden. Oder sie sind unplausibel eingereicht worden und im Zuge des

22 Korrekturverfahrens ebenfalls zu spät oder gar nicht bei der Datenstelle eingetroffen (lila Zeilen). Hier läßt sich leider ein negativer Trend ablesen. Wurden zum Programmstart 2004 noch deutlich mehr Fehler beim Ausfüllen der Dokumentationen gemacht, so sind es im Zeitraum 1/2008 fast 100 %, die zu spät an die Datenstelle gesendet wurden. Erstdokumentationen (ED) müssen nach Quartalsende spätestens 52 Kalendertage nach dem auf das Dokumentationsquartal folgende Quartal bei der Datenstelle eingetroffen sein. Für Folgedokumentationen (FD) gelten 52 Tage nach dem Dokumentationsquartal. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Erstdokumentation wurde am (1. Quartal 2008) erstellt. Das zweite Quartal 2008 ist das auf das Dokumentationsquartal folgende Quartal. Demzufolge muss die ED spätestens am bei der Datenstelle eingetroffen sein. Für eine FD wäre, basierend auf der oben genannten Zeitschiene, dann der der Ultimo. Grundsätzlich gilt aber: Je früher, desto besser. 22

23 5.1.2 Anzahl der am DMP Brustkrebs in Hessen eingeschriebenen Patientinnen Die nachstehende Graphik stellt in einer kumulierten Darstellung die Entwicklung im Hessischen DMP dar. Nach viereinhalb Jahren seit Programmstart haben sich rund Patientinnen in das Programm eingeschrieben und genießen seit dem die Vorteile des strukturierten Programmablaufes. 23 Alle eingeschriebenen Patientinnen im DM P-Brustkrebs/ Hessen /2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Abbildung 7: Anzahl der im Hessischen DMP Brustkrebs eingeschriebenen Patientinnen Einteilung der Tumor-Stadien bei Erstmanifestation Tumorstatus 1/2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 pt pt pt pt Σ Abbildung 8: Einteilung der Tumor-Stadien (p T1 pt4) bei Erstmanifestation Für den Zeitraum 1/2008 ergibt sich folgende prozentuale Verteilung der Tumor-Stadien (Abb. 9). Im Vergleich zu den früheren Zeiträumen ergab sich keine signifikante Änderung der Verteilung. pt2 35% pt3 4% pt4 2% pt1 59%

24 Altersverteilung der Versicherten Die rechte Graphik verdeutlicht die Altersverteilung der Patientinnen im Programms-Verlauf. Die Altersgruppe der Jährigen ist mit 30 % am stärksten betroffen, dagegen liegt die Erkrankungsrate in der Gruppe der bis 40 Jährigen mit 3 % sehr niedrig. 30% 20% 8% 24% 3% 15% 0 bis bis bis bis bis und älter Abbildung 10: Altersverteilung der Patientinnen Aktive Teilnahme der Versicherten Die Abbildung 10 gibt den Anteil der Patientinnen an, die ein Beratungs- und Informationsgespräch über ihre Erkrankung im Beobachtungszeitraum erhalten haben /2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 Alle Patientinnen Beratung Abbildung 11: Informations- und Beratungshäufigkeiten Ein Jahr DMP nach Programmstart in Hessen sollen mindestens 90% der eingeschriebenen Versicherten ein Beratungs- und Informationsgespräch akzeptieren. Die Teilnahmequote in Hessen ist mit 100 Prozent im Zielbereich. Dieses Kriterium wurde mit der 9. RSAV ab nicht mehr erhoben und ausgewertet. Es ist aber davon auszugehen, dass nahezu alle Patientinnen an einem Bratungsgespräch teilnehmen, um sich umfassend zu informieren.

25 5.1.6 Anzahl der am DMP Brustkrebs in Hessen eingeschriebenen Frauenärzte und stationären Einrichtungen 25 Stationäre Einrichtungen Gynäkologen /2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Abbildung 12: Anzahl teilnehmender Frauenärzte und stationäre Einrichtungen Die Abbildung 11 zeigt Ihnen die Anzahl der am Programm teilnehmenden gynäkologischen Praxen und stationären Einrichtungen im Programmverlauf. Mit Stand per waren 9 Koordinationshäuser und 26 Kooperationskliniken als DMP-Partner im Leistungserbringerverzeichnis eingetragen Zuordnung der niedergelassenen Frauenärzte zum Koordinations- Krankenhaus Nachfolgend ist die Zuordnung der niedergelassenen Frauenärzte zu ihrem Koordinationshaus aufgeführt. Koordinations-Krankenhäuser Zugeordnete Gynäkologen Frauenklinik Universität Frankfurt 280 Universitätsklinikum Giessen und Marburg 88 Dr. Horst Schmidt Klinik, Wiesbaden 121 Klinikum Offenbach 85 Klinikum Hanau 52 Klinikum Kassel 96 Klinikum Fulda 41 Klinikum Darmstadt 97 Hochwald-Krankenhaus, Bad-Nauheim 92 Abbildung 13: Zuordnung der niedergelassenen Frauenärzte zum jeweiligen Koordinationshaus * Mehrfachnennungen ergeben sich aus der Tatsache, dass die Frauenärzte sich in mehreren Koordinationshäusern einschreiben können.

26 5.2 Anforderungen an die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien Die Gesetzliche Grundlage bildet die Anlage 3 der jeweils gültigen RSAV zu den 28b bis 28g. Davon ausgehend wurden unterschiedliche Qualitätsziele definiert, die aus der Anlage 8 des Rahmenvertrages zum DMP-Brustkrebs ersichtlich sind. Nachfolgend werden einige Ziele kurz erläutert und die Zielerreichung in einem Diagram dargestellt. Ab dem wurden die medizinischen Inhalte, wie auch die Dokumentationsbögen des DMP Brustkrebs, angepasst. Dadurch bedingt, war es nicht in allen Qualitätszielen möglich, eine Verlaufsdarstellung beizubehalten. Ausgewertet wurden die Zahlen jeweils zum Stichtag und eines Kalenderjahres. Die Daten werden kumulativ dargestellt. Die wichtigsten Ziele werden in den folgenden Kapiteln kurz erläutert und graphisch dargestellt. 26

27 QS 1.1 Angemessener Anteil brusterhaltender Therapie (BET) bei pt1 Tumoren 100% 80% 60% 40% 20% 0% 1/2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Alle Patientinnen mit pt Tumor Anteil Patientinnen mit BET 80% 82% 81% 84% 85% 83% 82% 83% 83% Abbildung 14: QS 1.1 Angemessener Anteil brusterhaltender Therapie (BET) bei pt1 Tumoren Gemäß Abschnitt der RSAV ist es das erklärte Ziel, unter Berücksichtigung aller Kontraindikationen den Anteil an brusterhaltenden Operationen zu steigern. Die Patientinnen, die dafür in Frage kommen, müssen über diese Möglichkeit im Rahmen der Primärtherapie informiert werden. Als Zielerreichung wurden folgende Werte festgeschrieben: Nach einem Jahr mindestens 70 % Nach drei Jahren mindestens 80 % Nach fünf Jahren mindestens 85 % Erfasst wurden bei diesem Ziel alle Patientinnen, die erstmalig an einem Tumor der Größe pt1 im Programmverlauf erkrankt sind. Auffallend ist das von Beginn an hohe und konstante Niveau. Im Zeitraum 1/2008 waren insgesamt Patientinnen im DMP-Brustkrebs eingeschrieben.

28 QS 1.3 Hoher Anteil an Patientinnen mit regulär abgeschlossener Nachbestrahlung nach BET Die Anlage 3 der RSAV sieht vor, dass grundsätzlich bei allen Patientinnen, die an einem Primärtumor/kontralateralem Brustkrebs erkrankt sind und bei denen eine BET durchgeführt wurde, eine Nachbestrahlung stattfinden sollte. Die Zielvorgaben sehen wie folgt aus: Nach einem Jahr mindestens 70 % Nach drei Jahren mindestens 75 % Nach fünf Jahren mindestens 80 % 100% 80% 60% 40% 20% 0% 1/2004 2/2004 1/2005 2/2005 1/2006 2/2006 1/ /2007 1/2008 Alle Patientinnen mit pt1-4 Tumor und BET Anteil Patientinnen - regulär abgeschlossene Strahlentherapie 89% 88% 92% 89% 88% 74% 73% 74% 80% Abbildung 15: Anteil an Patientinnen mit regulär abgeschlossener Nachbestrahlung nach BET bei invasivem Tumor Die Aufstellung zeigt, dass im DMP Hessen die Qualitätsvorgaben erreicht wurden.

29 QS 1.4 Hoher Anteil Bestimmung Hormonrezeptorstatus Die Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (1. Aktualisierung 2008) empfiehlt, beim invasiven Mammakarzinom in der Primärdiagnostik den Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus zu bestimmen. Die Bestimmung des Hormonrezeptorstatus ist Grundlage für die Durchführung der endokrinen Therapie, bsw. einer Anti-Hormontherapie. Die Qualitätsvorgaben wurden wie folgt festgelegt: Nach einem Jahr mindestens 80 % Nach drei Jahren mindestens 90 % Nach fünf Jahren mindestens 95 %. Als Grundgesamtheit wurden bei diesem Ziel alle Patientinnen erfasst, die im Betrachtungszeitraum erstmalig an einem Primärtumor/kontralateralem Brustkrebs erkrankt waren. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Alle Patientinnen Anteil Patientinnen - Bestimmung 93% 94% 94% 94% Hormon-Rezeptorstatus Abbildung 16: Anteil von Patientinnen mit Bestimmung des Hormonrezeptorstatus Die vorstehende Graphik zeigt in der Entwicklung eine konstant hohe Zielerreichung. Ausgehend von der S3-Richtlinie legt die GQH einen Zielwert von 95 % fest. Vgl. hierzu auch Punkt

30 5.2.4 QS 1.5 Adäquater Anteil Patientinnen mit adjuvanter endokriner Therapie bei positiven Hormonrezeptoren Innerhalb der Gemeinsamen Einrichtung hat man sich darauf verständigt, über dieses Ziel nicht zu berichten, da innerhalb des hessischen DMP-Brustkrebs auch Kliniken einschreiben können und diese die endokrine Therapie nicht immer durchführen, sondern die Indikation und Durchführung derselben in der Hand des niedergelassenen Kollegen liegt. Bei Pat., die evtl. noch eine Chemotherapie während des kurzen stationären Aufenthaltes erhalten, ist diese i.d.r. bei DMP Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist - und erst danach kann die adjuvante endokrine Therapie beginnen, was somit nicht dokumentiert werden könnte, ohne dass dadurch ein Qualitätsverlust impliziert wäre QS 1.6 Adäquater Anteil Patientinnen mit adjuvanter Chemotherapie bei nodalpositivem und hormonrezeptornegativem Tumor Berücksichtigt wurden alle Patientinnen, die erstmalig an einem Primärtumor/ kontralateralem Brustkrebs erkrankt sind und bei denen befallene Lymphknoten und ein negativer Hormonrezeptorstatus nachgewiesen wurde. Vorgabewerte wurden für dieses Qualitätsziel nicht definiert, da nicht alleine Tumormerkmale dafür verantwortlich sind, ob eine Pat. eine Chemotherapie erhält bzw. erhalten soll. Die Grafik zeigt die Daten im zeitlichen Verlauf: % 80% 60% 40% 20% 0% 2/2006 1/2007 2/ /2008 Abbildung 17: Anteil von ersterkrankten Patientinnen mit adjuvanter Chemotherapie bei nodalpositivem und hormonrezeptornegativem, invasivem Tumor

31 Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Patientinnen, bei denen im Verlauf der Erkrankung Knochenmetastasen, sollen mit einer Bisphosphonat-Therapie behandelt werden. Zielvorgaben wurden auch hier nicht definiert. Der Anteil der Patientinnen, die derart behandelt wurden lag im Durchschnitt bei rund 92 %, wie die nachstehende Graphik verdeutlicht. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2/2006 1/2007 2/2007 1/2008 Alle Patientinnen Anteil Patientinnen 90% 93% 95% 90% Abbildung 18: Adäquater Anteil von Patientinnen mit Bisphosphonat-Therapie bei Knochenmetastasen

32 Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen Teilnahme der niedergelassenen Gynäkologen an interdisziplinären Qualitätszirkeln Diese Abbildung zeigt den prozentualen Anteil der Teilnahme an den zwei vorgeschriebenen Qualitätszirkeln pro Jahr. 100% 80% 60% 40% 20% 0% Abbildung 19: Teilnahme der niedergelassenen Gynäkologen an interdisziplinären Qualitätszirkeln Nach einem Jahr ab Programmstart in Hessen soll eine Teilnahmequote von 100% erreicht sein. Grundgesamtheit sind alle teilnehmenden niedergelassenen Gynäkologen im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Dies wurde bisher leider noch nicht erreicht.

33 Teilnahme der Kliniken an interdisziplinären Qualitätszirkeln Diese Abbildung zeigt den prozentualen Anteil der Teilnahme an den zwei vorgeschriebenen Qualitätszirkeln pro Jahr. 100% 80% 60% 40% 20% 0% Abbildung 20: Teilnahme der Kliniken an interdisziplinären Qualitätszirkeln Nach einem Jahr ab Programmstart in Hessen soll eine Teilnahmequote von 100% erreicht sein. Grundgesamtheit sind alle teilnehmenden Kliniken im jeweiligen Betrachtungszeitraum (Kalenderjahr). Auch wenn 2007 bereits mit 90% eine hohe Teilnahmerate erreicht wurde, zeigt sich 2008 weiterer Verbesserungsbedarf.

34 34 6. Kritische Würdigung Die Diagnose Brustkrebs bedeutet nach wie vor eine große Umstellung im Leben der betroffenen Frauen und deren familiärem Umfeld. Die Mortalitätsrate ist im Vergleich zu Europa immer noch zu hoch. Im Verlauf der letzten Jahre gab es auf der anderen Seite signifikante Fortschritte bei der Früherkennung und Behandlung dieser Krankheit. Zur Früherkennung wurde 2005 das Mammographie-Screening in Deutschland eingeführt, im April 2006 in Hessen. Seit April 2007 ist das Mammographie- Screening hessenweit flächendeckend eingeführt Seit dem läuft das DP Brustkrebs in Hessen. Es gab verschiedene Gesetzesänderungen, Änderungen in der Organisationsstruktur des DMP, die Anforderungen an die Dokumentationen und die Qualitätsziele wurden angepasst. Die neuen medizinischen Inhalte, die Vereinfachungen in den Dokumentationen sowie die Einführung der elektronischen Dokumentation haben uns geholfen, unseren Weg zielstrebig mit allen DMP-Partnern fortzusetzen, um auch weiterhin für unsere Patientinnen und Versicherten die bestmögliche Medizin und Versorgung flächendeckend in Hessen zu gewährleisten. Die Ausführungen in den Kapiteln 5.1 bis 5.3 belegen, dass die Qualität durchgängig auf einem sehr hohen Niveau ist. Dies belegen auch die Zahlen der GQH. Für die Krankenkassen und die teilnehmenden Krankenhäuser und niedergelassenen Gynäkologen ist es das erklärte Ziel, dieses Niveau zu halten und in der Zukunft weiter auszubauen. Dabei stehen die Patientin und Ihr persönliches Umfeld im Vordergrund. Ausführliche Beratungen und ein sehr hohes medizinisches Know-How sollen dazu beitragen, die Patientin in dieser schweren Zeit bestmöglich zu begleiten.

35 35 7. Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Erst-Dokumentation Brustkrebs Abbildung 2: Anzahl versendete AFBB im Programmverlauf Abbildung 3: Geographische Verteilung der DMP-Teilnehmer Abbildung 4: Häufigkeit der DMP-Kliniken Abbildung 5: Vollständige und plausible Dokumentationen Abbildung 6: Verfristete Dokumente Abbildung 7: Anzahl der eingeschriebenen Patientinnen Abbildung 8: Einteilung der Tumorstadien (pt1 pt4) bei Erstmanifestation Abbildung 9: Prozentuale Verteilung der Tumor-Stadien 1/2008 Abbildung 10: Altersverteilung Abbildung 11: Anzahl Informations- und Beratungshäufigkeit Abbildung 12: Anzahl der teilnehmenden Gynäkologen und stationären Einrichtungen Abbildung 13: Zuordnung der niedergelassenen Frauenärzte zum jeweiligen Koordinationshaus Abbildung 14: Anteil brusterhaltender Operationen im Programmverlauf Abbildung 15: Anteil an Patientinnen mit regulär abgeschlossener Nachbestrahlung nach brusterhaltender Therapie bei invasivem Tumor Abbildung 16: Anteil von Patientinnen mit Bestimmung des Hormon- Rezeptorstatus Abbildung 17: Anteil von ersterkrankten Patientinnen mit adjuvanter Chemo- bei nodalpositivem und hormonrezeptornegativem invasiven therapie Tumor Abbildung 18: Adäquater Anteil von Patientinnen mit Bisphosphonat-Therapie bei Knochenmetastasen Abbildung 19: Teilnahme der niedergelassenen Gynäkologen an interdisziplinären Qualitätszirkeln Abbildung 20: Teilnahme der Kliniken an interdisziplinären Qualitätszirkeln

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