Kultusminister verunglimpft repräsentative Umfrage zu den Schularten im Land
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- Edith Günther
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kultusminister verunglimpft repräsentative Umfrage zu den Schularten im Land Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit das Kultusministerium bzw. der Kultusminister eine besondere Zuständigkeit bzw. Kompetenz für die Beurteilung von Meinungsumfragen besitzt; 2. welche Anhaltspunkte sie dafür hat, dass die Qualität der von der d. GmbH durchgeführten Meinungsumfrage zu den Schularten in Baden-Württemberg von geringerer Qualität sei, als Meinungsumfragen sie üblicherweise aufweisen; 3. inwiefern die Kritik des Kultusministers, dass in diesem Fragebogen nur sogenannte dichotome Fragen enthalten wären, also solche Fragen, die schwarz-weiß zeichnen, die also nur ein Entweder-oder zuließen, tatsächlich berechtigt ist und so nach seiner Aussage entgegen der üblichen Praxis ein verzerrtes Meinungsbild entstehen musste; 4. inwieweit ihr bekannt ist, dass die angewandte Fragestellung ja/nein oder trifft zu/trifft nicht zu (inkl. der Ausweichkategorien weiß nicht/keine Angaben ) die gebräuchlichsten Kategorien bei Antworten in den Umfragen aller Institute sind; 5. ob die Aussage des Kultusministers zutrifft, dass die bei dieser Meinungsumfrage gewählte Herangehensweise nicht mehr der methodischen Qualität, die an Untersuchungen heute gestellt würde, genügt; 6. inwiefern eine Fragestellung trifft zu bzw. trifft nicht zu nach ihrer Einschätzung tatsächlich zwangsläufig zu einem falschen Meinungsbild führt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. wie der Kultusminister zu dem Schluss kommt, dass er aufgrund vermeintlich qualitativer Mängel die Ergebnisse der Umfrage nicht sehr ernst nehmen könne und dass die Umfrage der d. GmbH der Qualität einer wirklich objektiven Umfrage in keiner Weise genüge; 8. weshalb sie die repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts T. E., die die Meinung der Menschen im Land zum Bildungsplan erhob, für glaubwürdiger hält; 9. ob sie die T. E. Umfrage unabhängig von deren Ergebnis teilt; 10. inwiefern es denn zutrifft, dass der Kultusminister in der Vergangenheit wiederholt die pädagogische Arbeit der Realschulen mündlich gewürdigt bzw. gelobt hat und weshalb dieses im Widerspruch zum positiven Meinungsbild der Bevölkerung in dieser Befragung steht; II. dass sich der Kultusminister in einer öffentlichen Erklärung vor dem Landtag von seiner verfehlten Stellungnahme im Rahmen der Regierungsbefragung am Mittwoch, den 29. Januar 2014, unmissverständlich distanziert und die haltlosen Vorwürfe gegen die CDU-Landtagsfraktion und das renommierte Meinungsforschungsinstitut d. GmbH widerruft Wacker, Müller, Dr. Stolz, Röhm, Traub CDU Begründung Kultusminister Stoch hat sich in der Regierungsbefragung am 29. Januar 2014 bewertend zur Umfragequalität der von der CDU-Landtagsfraktion beauftragten Meinungsumfrage zu den Schularten in Baden-Württemberg geäußert. Dabei kritisierte er, dass die von dem renommierten Meinungsforschungsinstitut d. GmbH durchgeführte Umfrage sich methodisch veralteter Verfahren bedient hätte. Dies ist ein unglaublicher Vorwurf gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut d. GmbH wie auch der CDU-Landtagsfraktion. Der Minister versuchte auf diese Art und Weise zu suggerieren, dass es so zu einem Ergebnis im Sinne der Auftraggeber gekommen wäre. Seitens der d. GmbH wurde der CDU-Landtagsfraktion als Auftraggeber der Meinungsumfrage versichert, dass die Umfrage in vollem Maße den Standards der Umfrageforschung entspricht (z. B Befragte, Repräsentativität, Zufallsstichprobe, CATI-Verfahren, eigenes Feld in Baden-Württemberg, keine Buseinschaltung); die in der Umfrage angewandte Fragestellung ja/nein oder trifft zu/trifft nicht zu (inkl. der Ausweichkategorien weiß nicht/keine Angaben ) die gebräuchlichsten Kategorien bei Antworten in den Umfragen aller Institute sind, der Vorwurf der Dichotomie somit fehl am Platz und sinnlos sei (er ist eher eine unspezifische Herabwürdigung alle Umfrageinstitute als eine seriöse Kritik); die Frage über den Vergleich Realschule/Gemeinschaftsschule die Messung einer persönlichen Bewertung aller Befragten enthält. Die Fragestellung und die Antwortkategorien trifft zu bzw. trifft nicht zu führten keineswegs zu einer suggestiven Erzeugung des Antwortverhaltens. Es ist eine mit Hilfe von Bewertungskategorien durchgeführte Abfrage, wie die Ziele schulischer Ausbildung von den Menschen wahrgenommen werden. Eine tatsächliche Suggestivfrage hätte etwa lauten können: In Baden-Württemberg wird häufig über die guten Ergebnisse von Realschülerinnen und Realschülern debattiert. Was meinen Sie, was zeichnet. Der Vorwurf der Suggestivfrage zeugt daher weder von einem großen Verständnis von Demoskopie noch von Statistik. 2
3 Von der d. GmbH wird am 30. Januar 2014 gegenüber der CDU-Landtagsfraktion in einer erklärt: Wir versichern Ihnen noch einmal, dass die o. a. Umfrage entsprechend aller demoskopischer Qualitätskriterien durchgeführt wurde und der Vorwurf suggestiver Fragestellung ohne jegliche Substanz und konkreten Nachweis erhoben wird. Es ist erschreckend, wie sehr sich der Kultusminister von der Lebenswirklichkeit in unserem Land entfernt hat. Anstatt sich mit dem im Zuge der Umfrage gewonnenen Meinungsbild zu den Schularten im Land ernsthaft auseinanderzusetzen und bildungspolitische Konsequenzen zu ziehen, versucht er, harte Fakten herabzuwürdigen und Auftraggeber und Auftragnehmer zu verunglimpfen. Eine solche Herangehensweise schadet unserem Bildungsstandort nachhaltig. Den Unterzeichnern scheint klar, dass der Kultusminister aufgrund fehlender Argumente zugunsten der von ihm bevorzugten Gemeinschaftsschule nun versucht, die seriös durchgeführte Meinungsumfrage zu attackieren. Dabei könnte er auch unabhängig vom Ergebnis der Meinungsumfrage klar erkennen, dass sich die Eltern mit den Füßen gegen die Gemeinschaftsschule entscheiden. Über 62 Prozent an Schülerinnen und Schülern mit Haupt- bzw. Werkrealschulempfehlung an den Gemeinschaftsschulen machen diese zur Werkrealschule neuen Typs. Andererseits ist der Trend klar: Schülerinnen und Schüler mit Realoder Gymnasialempfehlung gehen auf die empfohlene Schulart und eben nicht auf die Gemeinschaftsschule. Die Unterzeichner erwarten eine klare Distanzierung des Kultusministers von seiner Aussage und eine entsprechende Richtigstellung. Stellungnahme Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 Nr /976 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit das Kultusministerium bzw. der Kultusminister eine besondere Zuständigkeit bzw. Kompetenz für die Beurteilung von Meinungsumfragen besitzt; Zu I. 1.: Das Kultusministerium ist grundsätzlich dafür zuständig, empirische Ergebnisse, die die Bildungspolitik des Landes betreffen, in Bezug auf Aussagekraft und Implikationen zu bewerten. Hierfür stehen im Ministerium geeignete fachliche Ressourcen, nachgewiesen durch entsprechende wissenschaftliche Qualifikationen, zur Verfügung. Ferner greift das Ministerium bei Bedarf auf externen Sachverstand zurück. 2. welche Anhaltspunkte sie dafür hat, dass die Qualität der von der d. GmbH durchgeführten Meinungsumfrage zu den Schularten in Baden-Württemberg von geringerer Qualität sei, als Meinungsumfragen sie üblicherweise aufweisen; Zu I. 2: Die Aussagekraft von im Rahmen von Meinungsforschung gefundenen Daten hängt grundsätzlich von der kognitiven Präsenz des Untersuchungsgegenstands bei den Befragten ab. Bei der Erhebung von Einstellungen zur erst im Jahr 2012 eingeführten Schulart Gemeinschaftsschule wäre zu beachten, dass im Unterschied zur Realschule der stark überwiegende Teil der baden-württembergischen 3
4 Bevölkerung noch über keine eigene Anschauung dieser Schulart, insbesondere der dort realisierten Berufsorientierung, verfügt. Ferner werden in der Erhebung keine Attribute berücksichtigt, die im Allgemeinen mit der Gemeinschaftsschule in Verbindung gebracht werden, wie die individuelle Förderung oder die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit. Insofern ist die Untersuchung einseitig angelegt. 3. inwiefern die Kritik des Kultusministers, dass in diesem Fragebogen nur sogenannte dichotome Fragen enthalten wären, also solche Fragen, die schwarzweiß zeichnen, die also nur ein Entweder-oder zuließen, tatsächlich berechtigt ist und so nach seiner Aussage entgegen der üblichen Praxis ein verzerrtes Meinungsbild entstehen musste; Zu I. 3.: Dichotome Fragestellungen führen regelmäßig zu einem Nominalskalenniveau, das im Vergleich zu Ordinal- oder Intervallskalen eine weit weniger hohe Datenqualität aufweist. Sie sollten nur dann eingesetzt werden, wenn höhere Skalenniveaus nicht realisierbar oder nicht sinnvoll sind. Bei den gegenständlichen Fragen der d. Gmbh wären auch Items mit einer daraus resultierenden Ordinal- oder Intervallskala möglich gewesen. Diese hätten bei der in der Antwort zu Ziff. 2 referierten grundsätzlichen Einschränkung zu weitaus differenzierteren Ergebnissen geführt. Dies wäre im Hinblick auf die Aussagekraft der Studie wünschenswert gewesen. Ferner gilt, dass bei der gewählten Gegenüberstellung von Realschulen mit Gemeinschaftsschulen die Abfolge der beiden Schularten in der Fragestellung einen Einfluss auf das Antwortverhalten haben kann. (Vgl. hierzu insbesondere Wänke, Michaela u. Schwarz, Norbert (1992): Comparative Judgements: How the Direction of Comparison Determines the Answer. ZUMA-Arbeitsbericht 92/15. Mannheim, ZUMA.) 4. inwieweit ihr bekannt ist, dass die angewandte Fragestellung ja/nein oder trifft zu/trifft nicht zu (inkl. der Ausweichkategorien weiß nicht/keine Angaben ) die gebräuchlichsten Kategorien bei Antworten in den Umfragen aller Institute sind; Zu I. 4.: Es wird auf die Antwort zu Ziffer 3 verwiesen. 5. ob die Aussage des Kultusministers zutrifft, dass die bei dieser Meinungsumfrage gewählte Herangehensweise nicht mehr der methodischen Qualität, die an Untersuchungen heute gestellt würde, genügt; Zu I. 5.: Eine Befragung, die einen nachhaltigen Beitrag zum Diskurs über die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Schulsystems liefern will, hätte die zuvor genannten Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. 6. inwiefern eine Fragestellung trifft zu bzw. trifft nicht zu nach ihrer Einschätzung tatsächlich zwangsläufig zu einem falschen Meinungsbild führt; Zu I. 6.: Durch eine derart kontrastierende Befragung wird eine differenzierende Positionierung der Befragten erschwert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 2 verwiesen. 4
5 7. wie der Kultusminister zu dem Schluss kommt, dass er aufgrund vermeintlich qualitativer Mängel die Ergebnisse der Umfrage nicht sehr ernst nehmen könne und dass die Umfrage der d. GmbH der Qualität einer wirklich objektiven Umfrage in keiner Weise genüge; Zu I. 7.: Das Kultusministerium sieht aufgrund der zuvor referierten Kritikpunkte die von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebene Untersuchung als nicht geeignet an, hieraus Erkenntnisse für den bildungspolitischen Diskurs abzuleiten. 8. weshalb sie die repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts T. E., die die Meinung der Menschen im Land zum Bildungsplan erhob, für glaubwürdiger hält; 9. ob sie die T. E. Umfrage unabhängig von deren Ergebnis teilt; Zu I. 8. und I. 9.: Das Kultusministerium hat keine Aussage zur Glaubwürdigkeit der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts T. E. getroffen oder diese bewertet. 10. inwiefern es denn zutrifft, dass der Kultusminister in der Vergangenheit wiederholt die pädagogische Arbeit der Realschulen mündlich gewürdigt bzw. gelobt hat und weshalb dieses im Widerspruch zum positiven Meinungsbild der Bevölkerung in dieser Befragung steht; Zu I. 10.: Einen solchen Widerspruch sieht das Kultusministerium nicht. Der Kultusminister würdigte wiederholt die Arbeit, die an den Realschulen von allen am Schulleben Beteiligten geleistet wird. Er weist jedoch immer wieder darauf hin, dass sich alle Schularten vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schülerschaft konzeptionell weiterentwickeln müssen, um auch zukünftig den Anforderungen, die an sie gestellt sind, gerecht werden zu können. Die Realschule ist neben der Gemeinschaftsschule die Schulart mit der größten Leistungsbreite ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Realschulen sollten daher auch die Chance, sich zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln, verstärkt nutzen. II. dass sich der Kultusminister in einer öffentlichen Erklärung vor dem Landtag von seiner verfehlten Stellungnahme im Rahmen der Regierungsbefragung am Mittwoch, den 29. Januar 2014, unmissverständlich distanziert und die haltlosen Vorwürfe gegen die CDU-Landtagsfraktion und das renommierte Meinungsforschungsinstitut d. GmbH widerruft. Hierzu besteht keine Veranlassung. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5
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