Es gibt jedoch Fälle, in denen dieses Selbstbestimmungsrecht an Grenzen stößt.

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1 Das wichtigste Patientenrecht in Österreich ist das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Patienten. Jeder Patient hat das Recht für sich selbst zu bestimmen, ob seine Erkrankung medizinisch behandelt werden soll oder nicht. Daher ist auch die Einwilligung des Patienten für eine medizinische Behandlung notwendig Es gibt jedoch Fälle, in denen dieses Selbstbestimmungsrecht an Grenzen stößt. Beispiel 1: Die bis dahin sehr rüstige 80 Jahre alte Frau Mayer wird auf Grund von Kreislaufbeschwerden ins LKH Feldkirch eingeliefert. Sie steht unter Beobachtung. Im Krankenhaus erleidet sie einen Schlaganfall und wird bewusstlos. Die Bewusstlosigkeit kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden und bringt eine vermutlich nicht mehr zu bessernde schwere Schädigung des Gehirnes mit sich. Nur die sofortige Einleitung intensivmedizinischer Maßnahmen kann das Leben der Frau Mayer verlängern, jedenfalls den Sterbeprozess erheblich verzögern. Beispiel 2: Der 40 Jahre alte 3 fache Familienvater Herr Huber wird als Radfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt und hiebei schwerst verletzt. Er erleidet einen hohen Querschnitt, dies verbunden mit einem dauernden Ausfall der gesamten Herzund Lungenfunktion. Herr Huber kann nur dann überleben, wenn er umgehend an eine Beatmungsmaschine angeschlossen wird.

2 Beispiel 3: Der 90 Jahre alte Herr Müller leidet seit längerem an schwerer Demenz. Sein Gesundheitszustand hat sich zunehmend verschlechtert. Er befindet sich im Endstadium einer Demenz. Mit einer nachhaltigen Verbesserung des Gesundheitszustandes ist nicht mehr zu rechnen. Er weigert sich Nahrung zu sich zu nehmen; dies obwohl ihm von Seiten seiner Tochter, die sich liebevoll um ihn kümmert, gerade jene Nahrung angeboten wird, die er zeitlebens besonders gern mochte. Wenn Herrn Müller keine Magensonde angelegt wird, wird Herr Müller verhungern. Die Tochter ist für die Sonde, der Sohn dagegen. Was ist zu tun? Welche Entscheidung haben die Ärzte zu treffen? Diesen drei Beispielen gemeinsam ist, dass die kranke bzw. verunfallte Person nicht mehr in der Lage ist, von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Weder Frau Mayer, noch Herr Huber noch Herr Müller sind in der Lage rechtswirksam eine Einwilligung in die Vornahme der notwendigen medizinischen Behandlung zu erteilen oder diese abzulehnen. Auch für die behandelnden Ärzte ist es nicht einfach, die richtige Entscheidung zu fällen. In der Praxis werden sich die behandelnden Mediziner bereits aus Haftungsgründen im Zweifel in Fällen wie diesen wohl eher für den Einsatz der lebensverlängernden Maßnahmen entscheiden. 2

3 Das Patientenverfügungsgesetz, welches am in Kraft getreten ist, gibt dem Einzelnen ein rechtliches Instrument in die Hand, um für derartige Fallkonstellationen zumindest in juristischer Hinsicht eine gewisse Vorsorge treffen zu können. Diese rechtliche Instrument ist die Patientenverfügung. Zitat : 2 Abs 1: Einfach ausgedrückt stellt eine Patientenverfügung eine Erklärung, dar mit der ein Patient bereits jetzt bestimmte zukünftige möglicherweise in Betracht kommende medizinische Behandlungen ablehnt. Dies ist die wichtigste Aufgabe der Patientenverfügung. Daneben können in einer Patientenverfügung auch weitere Themen behandelt werden, so können etwa bestimmte Behandlungen, etwa eine bestimmte Art der Schmerzlinderung gewünscht werden, eine bestimmte Person kann als Vertrauensperson bestimmt werden, es kann aber auch geregelt werden, dass bestimmten Personen über den Gesundheitszustand keine Auskunft erteilt werden darf, oder sogar auch, dass bestimmte Personen keinen Zutritt zum Krankenzimmer erhalten sollen. Die Patientenverfügung wird im Übrigen erst dann wirksam, wenn der Patient eben nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist. Solange der Patient in der Lage ist, einen Willen zu bilden und diesen zu äußern, ist selbstverständlich noch nicht die Patientenverfügung zu beachten, sondern die tatsächlichen Erklärungen des Patienten. 3

4 Das Patientenverfügungsgesetz unterscheidet zwischen einer verbindlichen und einer beachtlichen Patientenverfügung. Einige Bestimmungen müssen sowohl bei der verbindlichen als auch bei der beachtlichen Patientenverfügung eingehalten werden, damit die Patientenverfügung wirksam werden kann. - Grundlegende Voraussetzung jeder Patientenverfügung ist, dass diese nur von einer Person errichtet werden kann, die zum Zeitpunkt der Errichtung einsichts- und urteilsfähig ist. Derjenige, der eine Patientenverfügung errichtet, muss daher im Zeitpunkt der Errichtung verstehen können, welche Konsequenzen seine Entscheidung, gewisse medizinische Maßnahmen im Voraus zu untersagen, mit sich bringen kann. Es muss daher diese Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung vorhanden sein. Demgegenüber ist es etwa gleichgültig, ob die errichtende Person bereits im Zeitpunkt der Errichtung erkrankt ist sich bester Gesundheit erfreut. - Beiden Arten ist weiter gemeinsam, dass sie nur höchstpersönlich errichtet werden können. Die Patientenverfügung muss daher vom Patienten selbst unterschrieben werden. Selbst Personen, für die ein Sachwalter bestellt worden ist, können eine Patientenverfügung errichten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Tätigkeitsgebiet des Sachwalters sich nicht auf medizinische Maßnahmen bezieht. Die verbindliche Patientenverfügung ist als eine Art verlängerter Arm des Patienten anzusehen. Die verbindliche Patientenverfügung wirkt so, als hätte der Patient unmittelbar vor dem geplanten Eingriff nach erfolgter Aufklärung seine Einwilligung verweigert. 4

5 Die verbindliche Patientenverfügung wirkt also als eine Art Kommunikationsbrücke. Der nicht mehr einsichts- und urteilsfähige Mensch teilt in dieser dem Arzt mit, an welcher Grenze die medizinische Einflussnahme zu enden hat. Die in der verbindlichen Patientenverfügung abgelehnte Behandlungsmaßnahme wird daher am Patienten nicht vorgenommen werden. Die Ärzte haben sich an den Inhalt dieser Verfügung zu halten und diesen Inhalt nicht zu hinterfragen. Sie haben keinen Auslegungsspielraum. Die in der verbindlichen Patientenverfügung abgelehnten Behandlungsmaßnahmen dürfen und werden nicht durchgeführt werden, selbst wenn dies den Tod des Patienten zur Folge hat. Aus diesem Grunde bestehen für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung weitere strenge Formvorschriften. Wird auch nur eine dieser Formvorschriften nicht eingehalten, ist die verfasste Patientenverfügung nicht verbindlich. Ich möchte die wichtigsten dieser Formerfordernisse kurz erwähnen: - In der verbindlichen Patientenverfügung müssen genau und eindeutig beschriebene medizinische Maßnahmen ausgeschlossen werden. Die häufigsten abgelehnten medizinischen Maßnahmen sind: - bestimmte, eindeutig definierte medikamentöse Therapien - künstliche Beatmung - intravenöse Ernährung oder Ernährung durch Sonden - oder etwa Reanimationsmaßnahmen - Dialysebehandlungen 5

6 - Des weiteren muss der Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch vorausgegangen sein. - Die verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt oder Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft errichtet werden. - Auch muss die verbindliche Patientenverfügung nach fünf Jahren erneuert werden. Die verbindliche Patientenverfügung hat daher für fünf Jahre Geltung. Es wäre auch zulässig, von vornherein die Dauer der Patientenverfügung auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken. Die Bestimmung einer längeren Geltungsdauer ist jedoch unzulässig. Will der Patient auch nach diesen fünf Jahren noch an der errichteten verbindlichen Patientenverfügung festhalten, kann diese beliebig oft verlängert werden. Nur wenn sämtliche Formerfordernisse erfüllt sind, liegt eine verbindliche Patientenverfügung vor. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung die sicherste Variante dafür ist, dass der tatsächliche Wille des Patienten verbindlich beachtet werden wird. Neben dieser verbindlichen Patientenverfügung gibt es auch die beachtliche Patientenverfügung. 6

7 Es ist möglich, von vornherein lediglich eine beachtliche Patientenverfügung zu errichten. Aber auch dann, wenn man eine verbindliche Patientenverfügung an und für sich errichten wollte, jedoch Formfehler begangen hat, wird diese an und für sich als verbindlich gewollte Patientenverfügung als beachtliche Patientenverfügung angesehen. Der wesentliche Unterschied zwischen der verbindlichen und der beachtlichen Patientenverfügung besteht darin, dass die beachtliche Patientenverfügung dem Arzt einen gewissen Auslegungsspielraum lässt. Der Arzt muss sich nicht unbedingt an die vom Patienten schriftlich formulierte Ablehnung einer Behandlung halten, wenn er konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür hat, dass der Patient in der aktuellen Situation etwas anderes gewollt hätte, als in der Patientenverfügung schriftlich ausgeführt ist. Da der Arzt sohin nicht 100 %ig an die Erklärung des Patienten gebunden ist, bestehen bei der beachtlichen Patientenverfügung auch nicht dieselben strengen Formvorschriften wie bei der verbindlichen Patientenverfügung. Es bedarf etwa keines ärztlichen Aufklärungsgespräches, die Patientenverfügung muss nicht vor einem Anwalt oder Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft errichtet werden. Was ist zu tun, wenn man die Errichtung einer Patientenverfügung bereut und im Falle einer tatsächlichen Erkrankung die Vornahme bestimmter medizinischer Maßnahmen doch wünscht? 7

8 Der Gesetzgeber hat an diese Möglichkeit gedacht und festgehalten, dass jede bereits errichtete Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden kann. Es gibt für den Widerruf keinerlei Formvorschriften. Der Widerruf kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es bedarf keines Aufklärungsgespräches. Der Gesetzgeber geht so weit, dass es für die Wirksamkeit eines Widerrufes auch nicht notwendig ist, dass die widerrufende Person noch einsichts- und urteilsfähig sein muss. Auch geschäftsunfähigen Personen und Personen, denen die Einsichts- oder Urteilsfähigkeit abhanden gekommen ist, sollen die Möglichkeit haben, durch den Widerruf einer Patientenverfügung an ihrem Leben festzuhalten. Es könnte auch der Fall eintreten, dass die Medizin aufgrund eines Forschungsdurchbruches eine Krankheit in den Griff bekommen konnte, die im Zeitpunkt der Errichtung der Patientenverfügung noch als unheilbar galt. Der Patient ging daher im Zeitpunkt der Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung von einer falschen Annahme aus. Ist der Wille des Patienten dann trotzdem umzusetzen? Nein siehe 10! Es nützt letztlich die beste Patientenverfügung nichts, wenn sie dem Arzt nicht bekannt ist. Wichtig ist daher, dass eine Patientenverfügung dem behandelnden Arzt bzw. der Krankenanstalt übergeben wird. Dort wird sie zur Krankengeschichte aufgenommen, sodass in Folge jeder behandelnde Arzt auch Kenntnis vom Vorhandensein der Patientenverfügung hat. 8

9 Es gibt auch sogenannte Hinweiskarten, das sind Karten, in denen eben darauf hingewiesen wird, dass eine Person eine Patientenverfügung errichtet hat. Trägt ein Patient eine derartige Hinweiskarte bei sich, so sollte auf dieser unbedingte eine Vertrauensperson angeführt sein, die im Notfall von den behandelnden Ärzten bzw. der Krankenanstalt zu kontaktieren ist. Die Krankenanstalt hat in einem derartigen Fall umgehend Kontakt mit dieser Vertrauensperson aufzunehmen. Wurde die Patientenverfügung vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet, so wird dies in einem Register eingetragen, auf das der Großteil der Krankenanstalten Zugriff hat. Die Krankenanstalten können daher bei Patientenverfügungen, die vor Rechtsanwälten oder Noaren errichtet wurden, auch auf diese Weise Kenntnis von der Patientenverfügung erlangen. Das Leben jedes Menschen wird durch die österreichische Rechtsordnung besonders geschützt und gilt als das höchste Rechtsgut. Durch das Patientenverfügungsgesetz wurde etwa im Gegensatz zu Holland die direkte aktive Sterbehilfe nicht legalisiert. Die direkte aktive Sterbehilfe ist strafrechtlich nach wie vor verboten und kann weder in einer Patientenverfügung noch in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Unter direkter aktiver Sterbehilfe verstehen die Juristen die Tatbestände Mord, Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord. In all diesen Fällen wird eine aktive Handlung gesetzt. Demgegenüber erlaubt ist die sogenannten indirekte aktive Sterbehilfe sowie die passive Sterbehilfe. 9

10 Unter indirekter aktiver Sterbehilfe versteht man etwa die Verabreichung von Schmerzmitteln, die jedenfalls eine Lebensverkürzung bewirken; diese ist dann zulässig, wenn diese Maßnahme zur Linderung der Leiden des Patienten medizinisch indiziert ist und nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird. Im Falle der passiven Sterbehilfe wird eine medizinische Maßnahme unterlassen. Dies ist dann der Fall, wenn eine Behandlung nicht begonnen oder eine bereits begonnene Behandlung wieder abgebrochen wird. Die Konsequenzen einer verbindlichen Patientenverfügung gehen daher soweit, dass etwa dann, wenn ein Patient behandelt wird und nach Beginn der Behandlung eine Patientenverfügung auftaucht, in der ausdrücklich angeordnet wird, dass der Patient an keine Herz-Lungen-Maschine angehängt werden möchte, diese Maschine ausgeschaltet werden muss, auch wenn dies den unmittelbaren Tod des Patienten zur Folge hat. Gerade dieses Beispiel zeigt, dass das Verfassen einer Patientenverfügung wohl zu den schwierigsten Aufgaben zählt, denen sich ein Mensch im Laufe seines Lebens stellen kann. Eine Patientenverfügung kann vor Missachtung des eigenen Willens schützen. Eine Patientenverfügung sollte aber nicht übereilt erstellt werden. 10

11 Voraussetzung für das Errichten einer Patientenverfügung sollte jedoch eine intensive, ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben, den eigenen Wertvorstellungen und dem eigenen Sterben sein. Dann kann sie eine wichtige Brücke in der Verständigung zwischen dem Patient und den ihn behandelnden Ärzten darstellen. Sie kann dann aber auch für die Familie des Patienten ein wichtiger Hinweis auf die Sichtweise des Patienten sein und den Familienangehörigen auch helfen, den Willen des Verfassers zu verstehen und nachzuvollziehen. Vielleicht kann die Patientenverfügung nahen Angehörige dann auch bei der für jeden Menschen schwierigsten Lebensaufgabe helfen, nämlich zu lernen, den nahestehenden, lieben, sterbenden Menschen besser loslassen zu können. 11

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