Krisenbewältigungspläne bei Bombendrohungen, Amoktaten, Besetzungen
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- Ulrich Becke
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1 Krisenbewältigungspläne bei Bombendrohungen, Amoktaten, Besetzungen Vortrag im Rahmen der 47. Jahrestagung der Technischen Abteilungen an Wissenschaftlichen Hochschulen Magdeburg, Polizeirat André Grams, Dozent Fachgruppe I Führungs- und Einsatzwissenschaften Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
2 Krisenbewältigungspläne bei Bombendrohungen, Amoktaten und Besetzungen Agenda: 1. Notfallpläne 2. Bombendrohung 3. Amoktat 4. Besetzung
3 jederzeit mögliche Ereignisse an Hochschuleinrichtungen: - Brandereignisse - sonstige Schadensereignisse (einschließlich medizinische Notfälle) - Bedrohungslagen - Gewaltstraftaten wichtig: Es sind alle erdenklichen Vorbereitungen für alle absehbar möglichen Szenarien zu treffen. Notfallpläne ggf. bauliche Verbesserungen an erkannten Problemstellen
4 1. Notfallpläne an Einrichtungen generelle Empfehlung: Notfallpläne als fester Bestandteil des Sicherheits- und Krisenmanagements Präventivpläne für einzelne Szenarien Regelungen zu Verantwortlichkeiten Handlungshilfen und Anweisungen Voraussetzung für das abgestimmte Handeln zwischen der Einrichtung und Behörden im Einsatzfall
5 Zusammenarbeit mit der Polizei jährliches Zusammenkommen zwischen den Sicherheitsverantwortlichen der Einrichtung und einem Vertreter der örtlichen Polizeidienststelle zur Abstimmung der Notfallpläne der Einrichtung mit den Einsatzakten und Objektschutzakten der Polizei (Planunterlagen, Planentscheidungen, Rahmenaufträge, Befehle) ideal: die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zu einem gemeinsamen Termin einladen (Überprüfung von Einsatzunterlagen auf Vollständigkeit, Aktualität und Übereinstimmung sowie Begehung der Einrichtung)
6 Wichtige Inhalte von Notfallplänen - Alarmierung von Polizei und Feuerwehr - Verantwortung für Schutzmaßnahmen in Gefahrensituationen bis zum Eintreffen von Polizei oder Feuerwehr (i.d.r. Leitung der Einrichtung) - namentliche Benennung und Erreichbarkeit der Ansprechpartner - Bildung eines Einsatzstabes der Einrichtung (personenbezogene Festlegung von Verantwortlichkeiten im Einsatzfall) zu regelnde Aufgabenbereiche: -- Räumung von Gebäuden, Durchführung und Kontrolle -- ggf. Betreuung für evakuierte Gruppen/Personen -- Sicherstellung der Erstversorgung verletzter Personen -- ggf. Umgang mit Schadstoffen (z.b. Chemielabore) -- Einweisung der eintreffenden Polizei, Feuerwehr u.a. Fachdienste -- Pressearbeit
7 Wichtige Inhalte von Notfallplänen - Regelungen zur Räumung einzelner Gebäude bzw. aller Gebäude Räumungsentscheidung Alarmauslösung * Alarm für Verlassen der Einrichtung (z.b. bei Bränden) * Alarm für Verbleib und Einschluss im Raum (z.b. bei Schadstofffreisetzung oder Amoktaten) Verlassen der Gebäude oder des Einrichtungsgeländes - Flucht- und Rettungswegeplan - Festlegung von Sammelplätzen (nicht im Einsatz-/Aktionsraum von Feuerwehr und Polizei, nicht im unmittelbaren Sichtbereich) - regelmäßige Alarmübungen (empfohlen: mindestens 1x jährlich) -- Auslösen des Alarms -- Räumen der Einrichtung -- Sammeln an den Sammelplätzen -- Feststellen der vollständigen Räumung -- Rückführung in die Einrichtung wichtig: keine Übungen zur Alarmalternative Verbleib und Einschluss im Raum!
8 Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Notfallplänen: - intensive inhaltliche Vorbereitung auf mögliche Lagen durch Sicherheitsverantwortliche der Einrichtungen - Festlegungen der persönlichen Verantwortung für bestimmte Maßnahmen (Einsatzstäbe, Kontrollzentrum, Hilfskräfte z.b. für Evakuierungen), auch unter Berücksichtigung von Abwesenheiten - Kenntnisse von Verhaltensregeln für die verschiedenen Anlässe (regelmäßige Belehrungen und Übungen)
9 Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Notfallplänen: - bauliche/sicherheitstechnische Ausstattung -- erreichbare Anlagen zur Alarmierung und/oder ständig besetzte Alarmzentrale -- eindeutig identifizierbare verschiedene Alarmtöne, Möglichkeit von Lautsprecherdurchsagen für Sprachalarmierungen und Verhaltensanweisungen -- zusätzliche netzunabhängige Alarmeinrichtungen (handbetätigter Alarm, Megaphon, Gong) -- Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen -- Kennzeichnung von Sammelplätzen -- Verfügbarkeit von Hilfsmitteln (insbesondere Feuerlöscheinrichtungen und Rettungseinrichtungen zur Selbsthilfe) -- Verschlussmöglichkeiten von Räumen -- telefonische Erreichbarkeiten in den Räumen -- Markierungen oder Kennzeichnungen von Gebäuden/Etagen/Räumen (innen und außen) zur Erleichterung der Orientierung
10 2. Bombendrohung - Notfallpläne nicht universell und allgemeingültig möglich Orientierung an Gegebenheiten vor Ort - Art und Umfang des Notfallplans orientieren sich an -- Art, Größe und Lage der betroffenen Einrichtung -- Anzahl der möglichen betroffenen Personen -- internen Abläufen -- verfügbaren personellen Kräften und Hilfsmitteln - Übertragung von Verantwortung, Festlegung von Weisungsbefugnissen - Regelungen des Informationsflusses - Alternativlösungen (Was ist bei welchen Lageentwicklungen vorgesehen?) - Inhalte eines Notfallplans: * Maßnahmen zur Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Bombendrohung * Evakuierungspläne * Durchsuchungspläne * Verhaltensregeln beim Auffinden eines sprengstoffverdächtigen Gegenstandes
11 Bombendrohung Trainings für mögliche den Drohanruf entgegennehmende Mitarbeiter mit den Schwerpunkten -- Dokumentation (schriftlich, technisch) -- Gesprächsführung (Anrufer ausreden lassen, gezielte Fragen stellen, Hintergrundgeräusche identifizieren) -- Prüfung der Ernsthaftigkeit (Form und Inhalt der Bombendrohung) -- Beschreibung der Stimme des Anrufers, ggf. mögliche Identifizierung des Anrufenden
12 Bombendrohung - bei Ausschluss der Ernsthaftigkeit: Einbeziehung der Polizei zur Ermittlung des Täters - bei Ernsthaftigkeit: Annahme, dass sich in der Einrichtung eine Bombe befindet! sofortige Information an die Polizei Evakuierungsmaßnahmen nach Evakuierungsplan -- ggf. unter Berücksichtigung angegebener Zeiten -- unter Berücksichtigung eines möglichen oder angegebenen Ablegeortes der Bombe -- im Zweifel erst nach Überprüfung von Fluchtwegen, um ein Hineinlaufen der Evakuierten in den Gefahrenbereich zu verhindern -- als vollständige Evakuierung oder Teilevakuierung in eine sichere Außenzone oder als Teilevakuierung in eine andere Innenzone -- KEIN Verschluss von Schränken und Schubladen -- Öffnen aller Türen und Fenster -- Beachten verdächtiger/ungewöhnlicher Gegenstände und deren Meldung -- Ausschalten elektrisch betriebener Geräte
13 Bombendrohung Durchsuchungsmaßnahmen -- auf verschiedene Arten möglich: * diskret (verdeckt) durch eingewiesenes Personal * sofort offen durch Bedienstete der Einrichtung * offen durch die Polizei/Fachdienste, ggf. unter Beteiligung Bediensteter oder ständiger Benutzer -- situationsabhängige Aufteilung in Durchsuchungsbereiche -- zuerst mögliche/präzisierte Ablegeorte, dann öffentlich zugängliche Bereiche, dann sonstige Innenräume -- Regelungen zur Markierung durchsuchter Bereiche -- bei Zeitangaben spätestens 15 Minuten vor angedrohter Explosion, bei geringerer Zeitspanne sofort vollständige Räumung des Gefahrenbereichs
14 Bombendrohung Fund eines sprengstoffverdächtigen Gegenstandes -- spätestens jetzt sofort Polizei alarmieren -- alle Personen aus dem direkten Umfeld entfernen -- unabhängig von der Größe des Gegenstandes keine Handlungen * im Umfeld des verdächtigen Gegenstandes (z.b. Rauchen, Telefonieren, andere Gegenstände verrücken, Licht ein- oder ausschalten, Raum verdunkeln o.ä.) und * mit dem verdächtigen Gegenstand (z.b. Abdecken, Berühren, Öffnen auch nicht nach vorherigem Aufnehmen oder Transportieren)
15 3. Amoktat Regelungen für die Szenarien -- Amoktat (aktuelle oder unmittelbar bevorstehende Einwirkung eines Täters mit Waffen und/oder anderen gefährlichen Mitteln auf eine zunächst nicht bestimmbare Anzahl von Personen) -- Gefahr einer Amoktat (Androhungen oder Hinweise, die darauf hindeuten, dass eine Amoktat bevorsteht)
16 Amoktat Gefahr einer Amoktat einzelfallbezogene Krisenintervention: -- potenzielle Amoktäter erkennen (Sensibilisieren für und Erkennen der sogenannten Leaking-Hinweise z.b. durch regelmäßige Informationsveranstaltungen für die Bediensteten) -- Bedrohungsmanagement (Erkennen der Bedrohung, Erstbewertung, Ergebnisbewertung, Risikoanalyse, Fallmanagement mit Schutzmaßnahmen und Ermittlungen)
17 Amoktat Amoktat: dynamische, komplexe Lage mit fortwährendem Täterhandeln und z.t. unkontrollierbarem Handeln der Gefährdeten (Schock, Ängste, Panik) -- sofort Polizei informieren, Stichwort: AMOK + umfassende Informationsweitergabe zu Tat, Täter und genauem Tatort -- Vermeiden von Täterkontakten (nicht aktiv ansprechen) -- Verbleib in den Räumen und Einschluss -- Deckung suchen, aus dem Türbereich entfernen, lange und weit einsehbare Fluchtwege vermeiden -- Sammelorte außerhalb des möglichen Einwirkungsbereichs des Täters -- Erste Hilfe und Retten vorerst nur in sicheren Bereichen -- massive Medienpräsenz ist auch schon während des Anlasses zu erwarten
18 4. Besetzung = widerrechtliches Inbesitznehmen von Objekten (Grundstück, Gebäude, -teil) - vorrangig betroffen: Hausrecht Erreichbarkeit und Entscheidungsfähigkeit des Hausrechtsinhabers, Beachtung des Rechtswegs - Polizei mit dem Auftrag der Gefahrenabwehr (subsidiäre Zuständigkeit) und Strafverfolgung - zu berücksichtigen sind -- Absichten des Verfügungsberechtigten -- Strafantrag bei Privatklagedelikten / Antragsdelikten -- Motive, Absichten, Forderungen der Besetzer -- Kommunikationsmöglichkeiten -- Beeinträchtigungen Berechtigter und Dritter - Gefahrenabwehr: -- originäre Zuständigkeit der Gefahrenabwehrbehörde -- bei Gewaltlosigkeit insbesondere Beachtung der Verhältnismäßigkeit von Eingriffsmaßnahmen im Soforteinsatz - i.d.r. Forderungen an die Leitung der Einrichtung Möglichkeit der Aufnahme von Verhandlungen und der Erreichung von Deeskalation (Mitwirkung bzw. Beratung durch die Polizei)
19 Fragen? André Grams Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Schmidtmannstraße Aschersleben Telefon: 03473/
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