Tessiner Land. Rathaus Tessin. Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin. Juli Inhalt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tessiner Land. Rathaus Tessin. Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin. Juli Inhalt:"

Transkript

1 Tessiner Land Jahrgang 13 Nummer 04 Montag, den 07. August 2017 Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin Rathaus Tessin Juli 2017 Inhalt: Aktuelles...2 Informationen aus dem Rathaus Kultur, Freizeit und Sport Wahlen...2 Wir gratulieren Sonstige Informationen Amtliche Bekanntmachungen Schul- und Kitanachrichten Cammin Gnewitz Grammow Nustrow Selpin Stubbendorf Thelkow Zarnewanz Stadt Tessin

2 Tessiner Land 2 Nr. 04/2017 Rufnummern der Stadt Tessin Alter Markt 1, Tessin Stand: Bürgermeisterin Sekretariat Susanne Dräger Marion Ziolkowski buergermeisterin@tessin.de marion.ziolkowski@tessin.de Hauptamt Amtsleiterin SB Personal/Gewerbe SB Gehalt SB Sitzungsdienst Heidrun Kasten Silvia Grebe Ilka Schmidts Thomas Köpp heidrun.kasten@tessin.de silvia.grebe@tessin.de ilka.schmidts@tessin.de thomas.koepp@tessin.de Kämmerei (Bürger- u. Verwaltungshaus, St.-Jürgen-Str. 1) Amtsleiterin SB Steuern/Abgaben SB Haushalt/Finanzen Kassenleiterin SB Kasse SB Liegenschaften Kerstin Krebes Birgit Züge Heidrun Osten Iris Höfs Juliane Kull Katrin Konietzke kerstin.krebes@tessin.de birgit.zuege@tessin.de heidrun.osten@tessin.de iris.hoefs@tessin.de juliane.kull@tessin.de katrin.konietzke@tessin.de Bauamt Amtsleiter Sachbearbeiter Sachbearbeiterin Bernd Zapel Martin Krönke Karin Winter bernd.zapel@tessin.de martin.kroenke@tessin.de karin.winter@tessin.de Schul-, Ordnungs- u. Kulturamt Amtsleiterin SB Schulamt SB Kita, Schulen, Versicherung SB Wohngeld SB Ordnungsamt SB Ordnungsamt SB Meldeamt SB Kultur/Sport SB Standesamt/Friedhöfe Gerlind Löschke Susanne Zapel Monika Möller Christine Schingen Uwe Neumann Alexander Rosenow Daniela Buhse Nadine Guhlke Marita Lunow gerlind.loeschke@tessin.de susanne.zapel@tessin.de monika.moeller@tessin.de christine.schingen@tessin.de uwe.neumann@tessin.de alexander.rosenow@tessin.de daniela.buhse@tessin.de nadine.guhlke@tessin.de marita.lunow@tessin.de Bibliothek (Bürger- u. Verwaltungshaus, St.-Jürgen-Str. 1) Wahlen Anlage 5 (zu 20 Absatz 1) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Stadt Tessin und den Gemeinden Cammin, Gnewitz, Grammow, Nustrow, Selpin, Stubbendorf, Thelkow, Zarnewanz werden in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin - Schulamt - (nicht barrierefrei) (Ort der Einsichtnahme) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 08. September 2017 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt

3 Nr. 04/ Tessiner Land 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 03. September 2017 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 14 Rostock - Landkreis Rostock II (Nummer und Name) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben Tessin, den Die Gemeindebehörde 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Stadt Tessin ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Kindergarten Karl-Marx-Str , Tessin Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. Wahlbezirk 2: Grundschule An der Recknitz Lange Str. 44, Tessin Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Wahlbezirk 3: Kindergarten Helmstorfer Weg 4 d, Tessin Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. Wahlbezirk 4: Gemeindehaus Vilz Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

4 Tessiner Land 4 Nr. 04/2017 a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Cammin bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Dorfgemeinschaftshaus, Dammweg 5, Cammin eingerichtet. Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 1) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5 Nr. 04/ Tessiner Land 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 1) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Gnewitz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Begegnungsstätte, Am Park 3, Gnewitz eingerichtet. Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den ) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

6 Tessiner Land 6 Nr. 04/2017 Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Grammow bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Begegnungsstätte, Dorfstr. 26, Grammow eingerichtet. Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den ) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Nustrow bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Begegnungsstätte, Dorfstr. 36, Nustrow eingerichtet. Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

7 Nr. 04/ Tessiner Land a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Selpin bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeinderaum, Woltower Str. 19, Selpin eingerichtet. Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 1) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

8 Tessiner Land 8 Nr. 04/ Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 1) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Stubbendorf bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Haus Meyer, Dorfstr. 5, Stubbendorf eingerichtet. Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den ) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

9 Nr. 04/ Tessiner Land Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Thelkow bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Feuerwehrgerätehaus, Unterdorf 26, Thelkow eingerichtet. Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den ) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen. Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Absatz 1) 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 1) 2. Die Gemeinde Zarnewanz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Kulturhaus, Dorfstr. 22, Zarnewanz eingerichtet. Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Tessin, Alter Markt 1, Tessin zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

10 Tessiner Land 10 Nr. 04/2017 a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Tessin, den Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Tessin für die Benutzung des Schulungsraumes im FFw-Gerätehaus Tessin, Rostocker Str. 50 a Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. den 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005 S. 146) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtvertretung der Stadt Tessin am die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Tessin für die Benutzung des Schulungsraumes im FFw-Gerätehaus Tessin, Rostocker Str. 50 a beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Tessin für die Benutzung des Schulungsraumes im FFw-Gerätehaus Tessin Rostocker Str. 50 a vom tritt mit Wirkung vom außer Kraft. Artikel 2 Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Tessin für die Benutzung des Schulungsraumes im FFw-Gerätehaus Tessin Rostocker Str. 50 a, tritt rückwirkend zum in Kraft. Tessin, den Bekanntmachung Jahresabschluss des Amtes Tessin für 2016 Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am den Jahresabschluss des Amtes Tessin per beschlossen. Der Jahresabschluss 2016 kann zu den Öffnungszeiten im Amt Tessin Alter Markt Tessin in den Räumen der Kämmerei im Bürger- und Verwaltungshaus eingesehen Tessin, den ) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

11 Nr. 04/ Tessiner Land Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az.: 30a/ Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung 1. Im freiwilligen Landtausch Samow IV, Gemeinde Behren- Lübchin im Landkreis Rostock wird nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen gemäß 55 Abs. 2 LwAnpG die Ausführung des Tauschplanes i. e. S. als Gesamtheit der Neugestaltungsmaßnahmen angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan vom Seine Ausführung war daher anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock einzulegen. 1. Im freiwilligen Landtausch Samow III, Gemeinde Behren- Lübchin im Landkreis Rostock wird nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen gemäß 55 Abs. 2 LwAnpG die Ausführung des Tauschplanes i. e. S. als Gesamtheit der Neugestaltungsmaßnahmen angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan vom Seine Ausführung war daher anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock einzulegen. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Trebel Die Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Trebel wird im folgenden Zeitraum durchgeführt: Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich aus den 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); 62, 63, 66, Landeswassergesetz (LwaG) sowie 18 Fischereigesetz (FischG). Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az.: 30a/ Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung Nach 22 der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen. Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten. Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des: WBV Trebel Telefon: Carl-Coppius-Str. 20 Fax: Grimmen WBV.Trebel@arcor.de Internet: wbv-trebel.wbv-mv.de gez. Dr. Schnepper Verbandsvorsteher

12 Tessiner Land 12 Nr. 04/2017 Bekanntmachung Unterrichtung der Bevölkerung über die Schießbahn Friedensausbildungsstellung Gubkow Flugabwehrraketengruppe 21 Standortältester Der Standortältester Sanitz informiert: - Die Friedensausbildungsstellung GUBKOW ist eingezäunt und wird durch Hinweisschilder mit der Aufschrift Militärischer Sicherheitsbereich, Betreten verboten, Vorsicht Schusswaffengebrauch gekennzeichnet. - Aktuelle Schießzeiten: Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr gez. Sengespeick Oberstleutnant Parallel zu diesen Arbeiten wurde der östliche Flügel, die ehemalige Güterabfertigung, komplett abgerissen. Der Neubau wird noch im Juli gerichtet und das Dach im August fertiggestellt. Das Nebengebäude, ehemaliges WC-Haus, am Bahnhof wird ebenfalls denkmalgerecht saniert. Ein Antrag auf Fördermittel wurde positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid ist zwischenzeitlich bei der Stadt eingegangen. Der Umbau des Nebengebäudes zu einer Einrichtung für touristische Zwecke, z. B. Fahrradverleih, wird im nächsten Jahr umgesetzt. Im Jahr 2018 sollen dann die Freiflächen um das Bahnhofsgebäude unter dem Motto Verstehen Sie Bahnhof entsprechend gestaltet 2. Bebauungsplan Nr neues Wohngebiet Am Spälbarg und Ausbau der Verbindungsstraße von der B110 zur DBR22 Der Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 13 der Stadt Tessin wurde in der Stadtvertretersitzung am gefasst. Sie wurde danach dem Landkreis Rostock zur Genehmigung übergeben. Wenn diese Unterlagen bestätigt bei der Stadt vorliegen, wird die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben und erlangt Rechtskraft. Bauvorhaben der Stadt Tessin 1. Denkmalgerechte Modernisierung des Tessiner Bahnhofes Die Stadt Tessin hat mit den Arbeiten zur denkmalgerechten Modernisierung des Hauptgebäudes im März 2017 begonnen. Zu Beginn wurde das zum Bahnhof führende Schmutz- und Regenwasserkanalsystem innerhalb der Erschließungsarbeiten erneuert. Im April wurde die Entkernung des Hauptgebäudes durchgeführt. Diese Arbeiten dauern momentan an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zwischen dem nachträglich angebauten westlichen Teil und dem Ursprungsgebäude, war es zu einer Absackung im Fundamentbereich gekommen. Ein bis zu 1,5cm starker Riss im Mauerwerk war als Ergebnis deutlich sichtbar. Um ein weiteres Absacken zu verhindern, wurde das Fundament in diesem Bereich durch ein spezielles Verfahren unterfüttert. Die Vorhaben: Erschließung Wohngebiet Am Spälbarg und Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Camminer und Rostocker Chaussee wurden öffentlich als eine Gesamtmaßnahme ausgeschrieben und in Los1 und Los 2 unterteilt. Die Firma Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH aus Papendorf hat die Ausschreibung gewonnen und am mit den Arbeiten zur Erschließung des Wohngebietes begonnen. Zwischenzeitlich wurde der alte Fahrbahnbelag zu 50 % auf der

13 Nr. 04/ Tessiner Land Verbindungsstraße abgefräst und mit den Kanalbauarbeiten für die Regenentwässerung begonnen. Trotz der starken Niederschläge in den letzten Wochen, hat es die Firma geschafft, den vorgegebenen Bauablaufplan einzuhalten. Planungstechnisch werden die Arbeiten vom Ingenieurbüro VEAPLAN aus Rostock betreut. Bei solch einer Straßenausbaumaßnahme ist es leider unvermeidbar, dass es bei einzelnen Bauabschnitten zu Einschränkungen kommt. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Bei Fragen können Sie sich an die bauausführende Firma (Kontaktdaten sind den Anliegern per Wurfpost in den Briefkasten zugegangen) oder bei den Mitarbeitern des städtischen Bauamtes unter folgender Telefon-Nr od. -19 melden. 3. Sanierungsgebiet Alte Zuckerfabrik Der Schornstein der Alten Zuckerfabrik sollte in diesem Jahr als Abschlussmaßnahme im gleichnamigen Sanierungsgebiet saniert Dabei sollten die schadhaften Bereiche in Höhe von 35 bis 45m repariert Eine nochmalige Rücksprache mit dem Gutachter hat ergeben, auf eine Reparatur, die die Kosten von über 120 TEUR übersteigen sollte, zu verzichten. Die Standsicherheit des Schornsteines ist laut Gutachter gegeben. In ein paar Jahren sollte dann eine komplette Modernisierung oder ein Abbruch des Schornsteines erfolgen. Entsprechende Abstimmungen mit der unteren Denkmalbehörde sind vorher notwendig. 4. Ausbau Radwegenetz Der Ausbau des Radweges von Wohrenstorf nach Tessin, begleitend zur Kreisstraße DBR22, soll noch in diesem Jahr begonnen Somit wäre der Lückenschluss des Fahrradweges von Cammin bis Tessin realisiert. Geplante Fertigstellung ist im Jahr Deckenerneuerung B110 Sanitz bis Anschlussstelle Tessin Das Straßenbauamt Stralsund plant die Deckenerneuerung der B110 ab Ortsdurchfahrt Sanitz aus Richtung Rostock kommend, bis zur Anschlussstelle Tessin. Die Oberflächensanierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Folgende Bauabschnitte betreffen die Stadt Tessin und den Ortsteil Vilz: Ab Ortsdurchfahrt Tessin bis Höhe Aldi Ab Kreuzung Rostocker Str./Kirchenstr. bis kurz hinter Anschlussstelle A20 Tessin Es ist geplant, die Maßnahme noch in diesem Jahr zu beginnen und im Jahr 2018 abzuschließen. Bauvorhaben in den Gemeinden Cammin Für die Gemeinde Cammin ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines neuen Dorfgemeinschaftszentrums durch Beschluss der Gemeindevertretersitzung erfolgt. Aufgrund einer unwirtschaftlichen Ausschreibung für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für die Kindereinrichtung, die Schule und Sporthalle, wurde eine Ausschreibungsaufhebung veranlasst. Damit ist eine Heizungserneuerung in diesem Jahr nicht mehr realisierbar. Die Umstellung der Heizung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Mit den Arbeiten zur Sanierung der Fassade in der KITA und die teilweise Modernisierung der Fenster in der Schule wurde begonnen. Zwischen Cammin und dem Ortsteil Eickhof wird momentan eine neue Wasserleitung verlegt. Bernd Zapel Bauamtsleiter Beachtung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Aus gegebenem Anlass möchte ich auf die Einhaltung und Beachtung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom hinweisen. In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten dürfen Geräte und Maschinen nach dem Anhang der o. g. Verordnung (z. B. tragbare Motorkettensägen, Kompressoren (< 350 kw), Heckenscheren, Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer und Schredder/Zerkleinerer) an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben Zusätzlich dürfen folgende Geräte und Maschinen an Werktagen auch in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden: - Freischneider - Grastrimmer/Graskantenschneider - Laubbläser - Laubsammler.

14 Tessiner Land 14 Nr. 04/2017 Bitte respektieren Sie gerade in Wohngebieten, auch bei einem gewerblichen Einsatz der Geräte, möglichst die Mittagsruhe. Gemäß Sonn- und Feiertagsgesetz M-V sind die Sonn- und Feiertage Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten oder Handlungen, die nicht den ernsten Charakter dieser Tage wahren und geeignet sind, die äußere Ruhe dieser Tage zu stören, sind verboten. Dazu gehören insbesondere typische werktägliche Arbeiten, wie die Errichtung von Eigenheimen, Instandsetzungs-/Ausbauarbeiten und geräuschintensive Gartenarbeiten. Verstöße gegen die o. g. Vorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet Ihre Ordnungsamtsleiterin Gerlind Löschke Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle (Gartenabfälle) Mit Blick auf die bevorstehende Saison weise ich nochmals auf das Verbot des Verbrennens pflanzlicher (Garten-)Abfälle hin: Im Rahmen der Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle in das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Landkreis Rostock, das Entsorgungssystem für Bioabfälle ausgebaut. Pflanzliche Abfälle, die auf nichtgewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, durften bisher gemäß 2 Absatz 1 Satz 1 der Pflanzenabfalllandesverordnung verbrannt werden, wenn eine Kompostierung auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar und eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angebotenen Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist. Diese Voraussetzungen liegen mit dem o. g. Ausbau des Entsorgungssystems für Bioabfälle im Amtsgebiet nicht mehr vor und das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist damit unzulässig. Wer pflanzliche Abfälle oder andere Abfälle (z. B. Bauholz, Kartonagen, Reifen, Plaste) verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt. Grüngut können Sie gebührenpflichtig auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Rostock anliefern. Nähere Informationen erhalten Sie unter Ihre Ordnungsamtsleiterin Gerlind Löschke Folgende Sache wurde am als Fund gemeldet: Fundnummer: 9/2017 Funddatum: Fundgegenstand: Mountainbike Aufbewahrung bis: Der Eigentümer der o. g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum bei uns anzumelden. Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das: Amt Tessin Einwohnermeldeamt Alter Markt Tessin Tel Amtsfeuerwehrtag 2017 in Thelkow Am fand der diesjährige Amtsfeuerwehrausscheid in der Gemeinde Thelkow statt. Gleichzeitig wurde das 80-jährige Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Thelkow gefeiert. Der neugewählte Amtswehrführer des Amtes Tessin, Kamerad Christian Löschke, ließ alle Wehren zur Meldung antreten und übergab das Wort an den Amtsvorsteher Herrn Kretschmer. Herr Kretschmer begrüßte die Wehren und wünschte allen Teilnehmern faire und erfolgreiche Wettkämpfe. Aktuelle Fundsachen Folgende Sache wurde am als Fund gemeldet: Fundnummer: 6/2017 Funddatum: Fundgegenstand: Autoschlüssel Aufbewahrung bis: Der Eigentümer der o. g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum bei uns anzumelden. Folgende Sache wurde am als Fund gemeldet: Fundnummer: 7/2017 Funddatum: Fundgegenstand: Autoschlüssel Aufbewahrung bis: Der Eigentümer der o. g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum bei uns anzumelden. Folgende Sache wurde am als Fund gemeldet: Fundnummer: 8/2017 Funddatum: Fundgegenstand: rote/pinke Kinderstrickjacke Aufbewahrung bis: Der Eigentümer der o. g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum bei uns anzumelden. Weitere Grußworte richteten Frau Dräger, als leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Tessin, Herr Skottki, als Bürgermeister der Gemeinde Thelkow, Herr Tessin, als Kreisbrandmeister und

15 Nr. 04/ Tessiner Land Herr Stein, als Mitglied des Bundestages an die Kameradinnen, Kameraden und Gäste. Im Anschluss wurden Frau Tillack als Ehrengast des Amtsfeuerwehrtages sowie langjährige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Thelkow geehrt. Beim Löschangriff gingen 4 Teams im Erwachsenenbereich und 5 Teams im Nachwuchsbereich an den Start und ermittelten die besten Mannschaften. Bei den Erwachsenen gewann die Freiwillige Feuerwehr Nustrow mit einer Zeit von 34,13 Sekunden. Platzierung Löschangriff Erwachsene Platz Feuerwehr Zeit 1 Nustrow 34,13 Sekunden 2 Thelkow 38,32 Sekunden 3 Gnewitz 1:09:05 Minuten 4 Tessin - Bei den Jugendfeuerwehren belegte die Jugendfeuerwehr Thelkow mit einer Zeit von 25,40 Sekunden den 1. Platz. Platzierung Löschangriff Jugend Platz Feuerwehr Zeit 1 Thelkow 1 25,40 Sekunden 2 Thelkow 2 35,94 Sekunden 3 Tessin 53,41 Sekunden 4 Gnewitz 1:19:43 Minuten 5 Zarnewanz 1:56:50 Minuten Alle Wehren boten beachtliche Leistungen und sportlichen Ehrgeiz, die auch von den Zuschauern mit viel Beifall und Applaus honoriert wurden. Einen großen Dank an dieser Stelle der gastgebenden Gemeinde Thelkow, allen Helfern und dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Thelkow sowie Frau Christine Wendtlandt für die Versorgung mit Essen und Getränken. Der Amtsfeuerwehrtag 2018 findet am in Tessin statt. Am Nachmittag wurde eine Einsatzübung zur technischen Hilfeleistung durchgeführt. Den Zuschauern und Gästen wurde die Bergung einer im Auto eingeklemmten Person gezeigt. Die Moderation erfolgte durch den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Thelkow, Herrn Morgenroth, und den Polizeioberkommissar, Herrn Barta. Die anschließende Siegerehrung wurde durch den Amtswehrführer, Herrn Löschke, den Amtsvorsteher, Herrn Kretschmer, und den Bürgermeister der Gemeinde Thelkow, Herrn Skottki, vorgenommen. Wenn die Helfer Hilfe brauchen! Seit nunmehr sechs Jahren engagiert sich der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Tessin e. V. in unserer Heimatstadt und unterstützt mit den Einnahmen unsere Feuerwehr. Die ehrenamtlichen und engagierten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Tessin sind jedes Jahr bei einer Vielzahl von Einsätzen für uns unterwegs. Im Rahmen dieser warten Aufgaben wie die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung oder auch die Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen auf sie. Die technische Weiterentwicklung und die Fortschritte in der Ausbildung ermöglichen es den Helfern neue Wege zu gehen, um die Einsatzbewältigung schneller und effizienter zu gestalten. Davon profitiert am Ende der Bürger/der Betroffene. Doch neben dem Engagement bei der Ausbildung und den Einsätzen helfen letztendlich nur finanzielle Mittel, um die benötigte Technik, Ausrüstung sowie zusätzliches Ausbildungsmaterial zu beschaffen und die Nachwuchsarbeit mit modernen Methoden attraktiv zu gestalten. Diese Kosten sind von der Kommune allein kaum zu stemmen. Daher hat sich 2011 der Förderverein der FFW Tessin e. V. gegründet. Unser erklärtes Ziel ist es, die Kameradinnen und Kameraden unserer FFW dort zu stützen, wo die öffentliche Hand nicht mehr hinreicht. Zudem ist es den Mitgliedern des Fördervereins und mir wichtig, dass sich die Feuerwehrfrauen und -männer durch die Bevölkerung wahrgenommen, anerkannt und unterstützt fühlen, damit sie sich auch weiterhin mit ganzem Enthusiasmus und aller Kraft für den Schutz unserer Stadt und jedes Einzelnen einsetzen und das 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Einiges haben wir seit der Gründung des Fördervereins voranbringen bzw. umsetzen können. Es gilt jedoch jede Chance zur Verbesserung und Weiterentwicklung zu ergreifen, da diese für den Ausgang des nächsten Einsatzes bereits entscheidend sein kann. Diesen Gedanken tragend, hat der Förderverein verschiedene kulturelle und gemeinschaftliche Veranstaltungen, wie das Osterfeuer, das Tannenbaumverbrennen und den Lampionumzug ins Leben gerufen, deren Einnahmen im o. g. Sinne verwendet

16 Tessiner Land 16 Nr. 04/2017 Das 95-jährige Jubiläum der FFW Tessin am hat der Förderverein zum Anlass genommen und zusammen mit dem neuen Wehrführer, Lars Freitag, einen Spendenaufruf an Tessiner Unternehmen auf den Weg gebracht. Getreu dem Motto: Jeder gibt, was er kann, wann und wie oft er will. Zahlreiche Spenden kamen zusammen. Auf diesem Wege möchten wir daher folgenden Unternehmen für Ihre Unterstützung danken: Augenoptiker Gerd Schriefer Autohaus Gerald Zapel Ahrens-Sport Brandschutztechnik Nord Jens Kerschke e. K. Dipl.-Med. Uwe Salchow Dr. med. Berit Suhrbier Dr. med. Ulrike Tenzel Fliesenleger und Ofenbau Barkow GbR Hofladen Krause Landwirtschaftsbetrieb Hans Krause & Holger Finck GbR Malerbetrieb Holger Wieg GmbH Margit und Gerhard Kirchhoff Nordlack GmbH Ostseesparkasse Rostock/Filiale Tessin St.-Jürgen-Apotheke Verkehrstechnik Sturm Da der Fortschritt nicht ruht und auch die stetige Aus- und Weiterbildung Kern eines gelungenen Einsatzes sind, sammeln wir auch weiterhin für den guten Zweck bzw. Ihre und Eure Sicherheit. Die Unterstützung des Fördervereins kann dabei ganz individuell ausfallen. Von einer Einmalzahlung, über den Beitritt als finanziell förderndes Mitglied bis hin zum Beitritt als aktiv unterstützendes Mitglied sind wir dankbar. Am bietet sich allen Interessierten und Neugierigen beim Tag der offenen Tür in der FFW Tessin die Möglichkeit, sich ein Bild von den Aufgaben, den Fachkenntnissen, der Technik und dem kameradschaftlichen Miteinander zu machen. Lassen Sie sich von dem Ehrenamt einer Feuerwehrfrau/eines Feuerwehrmannes begeistern und kommen bei entspannter Atmosphäre und guter Verpflegung ins Gespräch mit den (neuen Vereins-) Kameraden. Herzlichst Gemeinde Gnewitz Barkvierener Weg/L18, Gnewitz Lage: Gemarkung: Gnewitz, Flur 1 1. Baugrundstück (Flurstück 94) qm 2. Baugrundstück (Flurstück 108) qm 3. Baugrundstück (Flurstück 109) qm 4. Baugrundstück (Flurstück 111) qm 5. Baugrundstück (Flurstück 112) qm 6. Baugrundstück (Flurstück 113) qm (nur Verkauf einer Teilfläche möglich) Ein Verkauf von Teilflächen ist möglich. Die Vermessungskosten sind vom Erwerber zu tragen. Preis: Mindestgebot 15,00 EUR/qm Frank Barkow Lars Freitag Vorsitzender des Fördervereins Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Tessin e. V. der Stadt Tessin Förderverein der FFW Tessin e. V. Ostseesparkasse Rostock IBAN: DE BIC: NOLADE21ROS Ausschreibungen der Gemeinden Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim auf dem Lande. Dazu bieten Ihnen die Gemeinden preiswerte Baugrundstücke in idyllischer Dorflage.

17 Nr. 04/ Tessiner Land Gemeinde Thelkow Thelkow Lage: Gemarkung: Thelkow, Flur 1 1. Baugrundstück (Flurstück 451) qm 2. Baugrundstück (Flurstück 508) qm Preis: Mindestgebot 15,00 EUR/qm Bebaute Grundstücke Gemeinde Grammow Gutshaus, Dorfstraße 24, Grammow Lage: Dorflage mit angrenzender Parkanlage Grundstücksgröße: ca qm Preis: verhandelbar Ansprechpartner für alle Ausschreibungen der Stadt Tessin und der Gemeinden: Stadtverwaltung Tessin, Alter Markt 1, Tessin Tel.: , Fax: Internet: katrin.konietzke@tessin.de Thelkow OT Liepen 1. Grundstück (kein Baugrundstk.) qm ( Alte Feuerwehr in Liepen 33 a) Preis: verhandelbar Gemeinde Zarnewanz Grafenweg, Zarnewanz Lage: Gemarkung Zarnewanz, Flur 1 Baugrundstück (Flurstück 112) qm Gnewitzer Straße, Zarnewanz Lage: Gemarkung Zarnewanz, Flur 1 1. Baugrundstück (Flurstück 199) qm 2. Baugrundstück qm Preis: Mindestgebot 22,00 EUR/qm Die Gemeinden/Stadt behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaften abzusehen oder sie erneut anzubieten. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. Für den Inhalt und die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Gärten in Thelkow 1) Die Gemeinde Thelkow schreibt das in der Gemarkung Thelkow, Flur 1, Flurstück 686, gelegene Gartengrundstück mit einer Teilfläche von ca. 172 qm ab zur Pacht aus. Der jährliche Pachtzins beträgt 25,80 EUR. 2) Die Gemeinde Thelkow schreibt das in der Gemarkung Thelkow, Flur 1, Flurstück 683, gelegene Gartengrundstück mit einer Teilfläche von ca. 650 qm sowie mit dem vorhandenen Gebäude ab sofort zur Pacht aus. Der jährliche Pachtzins beträgt 97,50 EUR. Interessenten richten ihren Antrag bitte bis zum schriftlich an das Amt Tessin Der Amtsvorsteher Alter Markt Tessin Kontakt: Tel.: Fax: birgit.zuege@tessin.de

18 Tessiner Land 18 Nr. 04/2017

19 Nr. 04/ Tessiner Land Die Stadt Tessin erschließt und vermarktet das neue Wohngebiet Am Spälbarg! 1. Kaufpreis: 90,00 EUR/qm 2. Grundstücksgrößen: 509 qm bis 758 qm 3. alles aus einer Hand 4. keine Reservierungs- oder Maklergebühren 5. vollerschlossen 6. B-Plangebiet, daher keine Baugenehmigung notwendig (nur Bauanzeige) 7. voraus. Baubeginn für die Bauherren ab April 2018 möglich 8. unverbindliche Vormerkungen ab sofort möglich Kontakt: Tel.: Fax: Mail: Auf der Hompage der Stadt Tessin ist der Parzellierungsplan eingestellt. Bereits reservierte und freie Grundstücke finden Sie hier.

20 Tessiner Land 20 Nr. 04/2017 Stadt Tessin Ehejubilare Goldene Hochzeit am Herrn Alfred und Frau Hildegard Kaus aus Vilz am Herrn Bruno und Frau Doris Hegenscheid aus Tessin Gemeinde Gnewitz Altersjubilare am Herrn Walter Behn Ihr Bürgermeister Bodo Kretschmer Gemeinde Grammow Altersjubilare am Frau Magdalene Schwerin am Frau Hilde Garbe Ihre Bürgermeisterin Inge-Lore Ehrlich Gemeinde Nustrow Altersjubilare am Frau Edelgard Reetz Ihr Bürgermeister Dirk Lembke Gemeinde Selpin Altersjubilare am Frau Gerda Winterfeld am Frau Edith Wolter am Herrn Jürgen Heitmann am Frau Elfriede Marks am Herrn Walter Wilke am Herrn Harro Goldbeck Ihr Bürgermeister Mario Ruhm zum 84. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 88. Geburtstag am Herrn Rudolf und Frau Karin Lehner aus Tessin Diamantene Hochzeit am Herrn Arnold und Frau Ingrid Müller aus Tessin Eiserne Hochzeit am Herrn Manfred und Frau Grete Pomplitz aus Tessin Altersjubilare am Herrn Günther Sommer am Frau Therese Müller Frau Erika Falke am Frau Hilda Rath am Frau Marianne Hochfeld am Frau Gisela Puhlmann am Herrn Arno Demske am Herrn Paul Stahr Frau Charlotte Beck Frau Else Brüsch am Herrn Alfred Schütte am Herrn Günter Haenschke am Frau Gerda Laschkowski Frau Charlotte Abraham am Frau Inge Pagel am Frau Annelies Sander am Frau Christine Hanckel Frau Else Wolter am Frau Emmi Brinkert am Frau Ingeborg Frenzel Frau Gertrud Schwarz am Frau Annemarie Küster Frau Ingrid Mann zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag

21 Nr. 04/ Tessiner Land am Frau Margot Zöllick Herrn Arnold Müller am Frau Anna Gleichmar am Frau Lilli Suhr am Frau Ursula Kramp Herrn Helmuth Bredemeier am Frau Erika Ewald Herrn Lothar Puhlmann am Frau Kunigunde Gebremski am Frau Elma Ziemann am Frau Johanna Marx am Frau Edeltraud Kraft am Frau Elisabeth Demske Frau Brigitte Rohwedder am Frau Inge Seim am Herrn Ulrich Rohde Frau Elisabeth Puskeiler am Frau Gertrud Rosenkranz am Herrn Otto Jakowski Frau Waltraud Freutel Ihre Bürgermeisterin Susanne Dräger Gemeinde Thelkow zum 91. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 98. Geburtstag zum 82. Geburtstag Grundschule an der Recknitz Verabschiedung der 4. Klassen Am hieß es Abschied zu nehmen von unseren 4. Klassen. Ein letztes Mal trafen sich vor den Sommerferien alle Kinder der Grundschule an der Recknitz, um unseren vierten Klassen alles Gute in ihren neuen Schulen zu wünschen, auf dem Schulhof, dort, wo alles mit einer Zuckertüte begann. Und so bekamen unsere Großen auch zum Abschied wieder eine kleine Zuckertüte mit auf ihren Weg. So manche Träne floss bei vielen Schülern, war die Grundschulzeit nun endgültig vorbei. Aber auch die Freude auf die Ferien schwang bei der Verabschiedung mit. Unser Dank gilt unseren Lehrinnen sowie Lehrern und natürlich unseren Horterzieherinnen für die schöne Grundschulzeit! Altersjubilare am Herrn Kurt Kuhlmey am Frau Helga Lindemann am Frau Johanna Woiski am Herrn Ewald Klawitter am Herrn Joachim Koch Ihr Bürgermeister Erhard Skottki Gemeinde Zarnewanz Altersjubilare am Frau Elise Reichart am Frau Herta Ashauer am Frau Elli Schröder am Frau Helga Lehmann am Herrn Willi Brüßler Ihr Bürgermeister Bodo Waldbauer zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 91.Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag Ein letzter Gruß der 4b vor der Grundschule Waldolympiade am Erfolgreiche Teilnahme 4. Klassen der Grundschule an der Recknitz an der Waldolympiade Am fuhren unsere vierten Klassen nach Billenhagen zur Waldolympiade. Die Teilnahme unserer Schülerinnen und Schüler ist zu einer schönen Tradition geworden. So können unsere Kinder ihr im Sachunterricht erworbenes Wissen unter Beweis stellen, zeigen, dass sie in der Grundschule zu echten Teamplayern geworden sind und natürlich viel Neues über

22 Tessiner Land 22 Nr. 04/2017 den Wald erfahren. Unter der fachkundigen und engagierten Absprungparty in den Ferien Begleitung der Forstmitarbeiter galt es u.a., 100 Holzstämme umzustapeln, Geräusche des Waldes zu bestimmen, Baumarten Das Schuljahr ist vorbei. Die Schüler und Lehrer freuen sich zu erkennen, einen Holzstamm zu zersägen und Spuren der auf die Ferien. Waldbewohner zuzuordnen. Hatte die 4a noch beim Sportfest Das war ein Grund, um eine Absprungparty in die Ferien die Nase vorn, so erreichte die 4b bei der Waldolympiade die zu feiern. Der Schulverein lud am zu einem kleinen bessere Platzierung. Beide Klassen hatten viel Freude an diesem Vormittag und nahmen stolz ihre Urkunden in Empfang. Fest in die Grundschule ein. Viele Eltern sorgten für ein tolles Kuchenbüfett, leckere Bratwurst und Erfrischungen. Großer Alle Kinder konnten sich vor der Rückfahrt mit Bratwurst und Andrang herrschte an der Hüpfburg. Die Reste bereicherten Getränken stärken. Unser herzlicher Dank gilt den Forstmitarbeitern für die tolle Unterstützung und Versorgung sowie dem Erfreut waren wir auch über die neuen Mitglieder, die wir für noch die Frühstückspause am nächsten Tag. Schulverein für die Übernahme der Fahrtkosten! unseren Schulförderverein gewinnen konnten. Aber jetzt genießen wir erst einmal die Ferien... Vorstand des Schulfördervereins Regionale Schule Anne Frank Unser Ausflug ins Anne-Frank-Zentrum, Berlin Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2018/2019 Sehr geehrte Eltern, gemäß 43 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom , geändert durch das Gesetz vom , beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht. Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Die Arbeit in der Grundschule vom 10. August 2009 ist der Anmeldetermin vor dem 31. Oktober des Vorjahres festzulegen. Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt ab sofort täglich in der Zeit von 7:20 Uhr bis 12:20 Uhr bis zum im Sekretariat unserer Grundschule. Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich der Grundschule an der Recknitz Tessin umfasst folgende Gemeinden mit Ortsteilen: Tessin, Cammin, Grammow, Gnewitz, Stubbendorf, Zarnewanz, Selpin, Thelkow, Nustrow. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Am Donnerstag, dem , fuhren wir, die Klassen 7A und 7B der Anne-Frank-Schule, Tessin, mit unseren Klassenlehrern Frau Thiele und Herrn Volprich ins Anne-Frank-Zentrum nach Berlin. Dort haben wir in einem Projekt das Leben Anne Franks, die historischen Hintergründe ihrer Zeit und die Ausstellung Anne Frank. Hier & Heute behandelt. Als wir dort ankamen, machten wir uns mit Tatevik und Nesreen, zwei jungen Ausstellungsbegleiterinnen, bekannt. Dann teilten wir uns in zwei Gruppen auf. Die eine Gruppe sammelte Informationen zu Abschnitten und Bildern aus Annes Leben. In der Ausstellung war dazu das Tagebuch, das nachgebaute Haus mit Versteck, Produkte aus Otto Franks Firma und vieles mehr, darunter auch ein Nazi-Dolch zu besichtigen. Die andere Gruppe machte Plakate über die Themen Identität, Zukunft und Träume sowie Diskriminierung und Krieg zunächst aus der Perspektive Anne Franks, dann Jugendlicher aus Berlin und eigenen Gedanken zu diesen Themenkreisen. Mir hat es gefallen, weil ich viele neue Sachen über Anne Frank kennengelernt habe, bspw., dass ihr ganzer Name Annelies Marie Frank war. Schön fand ich auch, mal in ihre Kindheit reingeschaut zu haben. Nicht so gut fand ich, dass die Ausstellung so klein war. Im Großen und Ganzen war es aber ein schöner Besuch. Annelie Müller, 7B The Big Challenge 2017 The Big Challenge ist ein Schülerwettbewerb, der jedes Jahr im Mai stattfindet und sich an Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 wendet. In ganz Europa beantworten die Teilnehmer einen Multiple-Choice-Fragebogen mit 54 Fragen zu Wortschatz, Grammatik, Phonetik und Landeskunde.

23 Nr. 04/ Tessiner Land Bereits zum fünften Mal beteiligte sich auch unsere Schule am an diesem Wettbewerb. 61 Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 nahmen die Herausforderung an und stellten sich den z.t. nicht ganz einfachen Fragen. Gewinner der einzelnen Jahrgangsstufen sind: Klasse 5 Jannick Bartz (5B) Klasse 6 Elias Marquardt (6B) Klasse 7 Tobias Schmidt (7B) Klasse 8 Stella-Sophie Block (8B) Klasse 9 Paul Schröder (9B) Besondere Anerkennung verdient Paul Schröder. Er erzielte die höchste Punktzahl und ist somit Schulsieger Außerdem erreichte Paul den zweiten Platz in der Landeswertung Mecklenburg-Vorpommern! Was für ein Erfolg! Wir gratulieren allen Gewinnern und hoffen auf eine rege Beteiligung auch im nächsten Jahr. K. Krisch FL Englisch Jungen. August springt sich auf den stolzen Zweiten. Der Schulmeister bei den Jungen ist Dominik. Zu den Mädchen, den dritten Platz erzielt hat Pauline. Den zweiten Platz erkämpft sich Lena. Die Schulmeisterin ist Lynn. Glückwunsch an unsere Sieger, aber natürlich auch an die, die alles gegeben haben. Tabea (Klasse 9B) Kletterpark Elmenhorst Mit der Klasse 5a sind wir am Donnerstag, den in den Kletterpark Elmenhorst gefahren. Um 8:00 Uhr ging es aus Tessin los. Um 9:00 Uhr sind wir in Elmenhorst angekommen, danach wurden wir belehrt und wurden in die Klettergurte geführt und durften loslegen. 3 Stunden sind wir geklettert und es hat ganz viel Spaß gemacht. Am tollsten waren die Seilbahnen, aber die anderen Sachen waren auch cool. An manchen Stufen war es etwas schwerer z.b. auf einem dünnen Drahtseil zwischen Sandsäcken laufen oder über wackelnde Holzbretter, Rettungsrringe oder Holzfässer. Um 12:00 Uhr sind wir schon wieder zurück gefahren. Am nächsten Tag hatten fast alle Muskelkater, aber klettern wollen wir auf jeden Fall wieder. Larissa Buschmeier, Johanna Dräger Hochsprungturnier 2017 Der , es ist leicht bewölkt und in der Halle herrscht ein angenehmes Klima. Perfekt für unser Hochsprungturnier. 25 tapfere Schüler und Schülerinnen der Klasse stellen sich der Herausforderung, der Hochsprungschulmeister zu Die Starthöhe liegt bei einem Meter. Jeder hat drei Versuche, um die steigenden Höhen zu schaffen. Die Regeln sind erklärt, los geht s mit einem Sport Frei. Projekttag Meeresschutz Mit Leichtigkeit meistern die Springer die ersten Höhen. Frau Böhnstedt und Herr Wiek beobachten mit Argusaugen die Sprünge. Erleichtert atmen die Sportler auf, wenn die wackelnde Latte liegen bleibt und das erlösende Gültig kommt. Durchgang für Durchgang werden die Sprünge schwerer. Nun fangen auch die älteren Schüler an zu springen. Mit einem klassischen Schersprung punkten die Mädchen, die Jungs tendieren mehr zum flippigen Flopp. Es wird immer spannender. Wer wird Schulmeister im Hochsprung? Es sind nur noch zwei Springer im Rennen. Dann steht es fest, die höchsten Sprünge erreichen erstaunliche 1,60 m. Frau Böhnstedt und Herr Wiek verkünden die ausgewerteten Ergebnisse. Lucas B. und Alexander F. belegen den dritten Platz bei den Im April nahm unsere Klasse an einem Projekt teil, das vom Ökohaus Rostock organisiert wurde. Es ging hauptsächlich um die Verschmutzung und Überfischung der Meere. Wir lernten Bedrohungen für die Weltmeere, deren Bewohner und am Ende auch für uns kennen. Ich war schockiert, als ich erfuhr, wie viel Atommüll am Meeresboden liegt. Im Anschluss gab es ein kleines Rollenspiel, bei dem mir bewusst wurde, wie wichtig nachhaltiger Fischfang ist. Abschließend überlegten wir, wie man als Einzelner etwas bewirken kann. Meiner Meinung nach war das ein sehr interessanter und lehrreicher Tag. Paul (Klasse 9B)

24 Tessiner Land 24 Nr. 04/2017 Kindereinrichtungen Hurra-das Jolinchen ist da! Der Kindertag im Kindergarten Kunterbunt stand in diesem Jahr ganz unter dem Motto Mach mit- bleib fit!. AIle kleinen Sportler und Sportlerinnen konnten ab 9 Uhr in der neuen Turnhalle bei Sport, Spiel und Spaß entdecken, wieviel Freude gemeinsames Bewegen macht. Während der Eröffnung, die für alle gemeinsam mit dem uns bekannten Lied von den Turnzwergen begann, kam plötzlich ein Überraschungsgast zu uns -Jolinchen in Lebensgröße! Es begrüßte alle Kinder persönlich. Da sah man viele staunende, aber auch freudestrahlende Gesichter bei den Kindern! Jolinchen bekam viel Beifall, als es den Kindern dann an den sieben Sportstationen sogar selbst die dort jeweils zu absolvierende Übung vorturnte. Mit Feuereifer waren dann alle Turnzwerge dabei und strengten sich mächtig an. Zwischendurch stärkten sich die kleinen Sportler bei einem Getränkesowie Obst- und Gemüsepicknick. Zum Abschluss hatten wir alle zusammen Spaß bei einem musikalischen Körper-Rhythmusstück. Jedes Kind bekam von Jolinchen eine grüne Sportskanone-Medaille, auf die alle sehr stolz waren. Außerdem erhielt jede Gruppe eine Urkunde und ein Gruppenfoto, das gemeinsam mit Jolinchen aufgenommen wurde. Mit viel Applaus und einer donnernden Jolinchen-Rakete wurde unser Überraschungsgast am Mittag wieder verabschiedet Für alle Kinder und Erzieher vom Haus Kunterbunt war dieser Kindertag ein ganz besonderes Erlebnis, an das wir uns gern erinnern K. Freidank / A. Juckel Veranstaltungsangebote, Freizeitsport (nach Angaben des Veranstalters) Wann Freizeitangebot Beginn Wo Montag Aquafitness (Senioren) 08:30 Freizeitzentrum 09:30 Tessin Montag SG Recknitz Ost Thelkow 19:30 Kita Thelkow Frauensport Montag ZUMBA 19:30 Kl. Sporthalle Tessin Dienstag Figurtraining (Senioren) 08:30 Freizeitzentrum Tessin Mittwoch Figurtraining 19:00 Freizeitzentrum 20:00 Tessin Donnerstag Aquafitness 18:00 Freizeitzentrum 19:00 Tessin Freitag Aquafitness 18:00 Freizeitzentrum 19: Tai Chi und Qigong 09:30 Volksparksaal Tessin Drachenbootrennen ab 10:00 Verein Die auf dem Stassower See Plapperstörche Grammow Selbsthilfegruppe 16:00 Ambulante Demenz Alten- und Krankenpflege im Tessinum Trompeten-Klavierkonzert 19:00 Ev. Kirche in der Evangelischen Kirche Tessin Erntedankfest in Cammin Zweirad-Oldtimer-Treffen ab 10:00 Volkspark Cabarett ROhrSTOCK 15:00 Volksparksaal Ausstellung im Rathaus Tessin Der geborene Bochumer und jetzt in Tessin bei Rostock lebende Fotodesigner Dirk Wenzel fasst in seiner Ausstellung Photos Graphos klassisch interpretierte Photographie und Photographik unter einem Hut zusammen. Er zeigt neben großformatigen, schwarz-weißen Landschaftsfotografien aus Mecklenburg- Vorpommern Auszüge aus der aktuellsten Arbeit Flüssige Himmel - Schietwetter an den Ostseeküsten. Den graphischen Teil bilden großformatige Drucke im Stil einer Serigraphie, über das mitunter Sehr lange Leben von Bäumen in Ivenack und Stubbendorf bei Tessin. Die graphische Umsetzung erfolgte mittels einer Kombination aus Isohelie, Colorierung und Solarisation. Wenzel verwendet bei seinen Arbeiten nach wie vor klassisch analoge Fotografie im Mittel- und Großformat und Film als Aufnahmemedium. Die Ausarbeitung erfolgt mittels großformatiger, digital erzeugter Pigmentdrucke auf Barytkarton oder Gewebematerialien. Zur Vita des Künstlers: - Geboren in Bochum - Tief im Westen - Aufgewachsen in Witten - der Wiege des Ruhrbergbaus - Abitur in Essen, praktische fotografische Arbeit in Redaktion und Produktion in Witten, Bochum, Dortmund, Essen. Also ein waschechter Ruhrpöttler - Studium und Examen Fotografie und Film Design an der Fachhochschule Dortmund, u.a. bei Harald Mante, Pan Walther, Hans Meyer-Veden, Walter Sack - Über 35 Jahre professionelle Architektur-, Industrie- und Werbefotografie für namhafte Kunden der Großindustrie, u.a. Thyssen AG, Krupp AG, Siemens AG, Bilstein GmbH, Dörken AG in ganz Europa.

25 Nr. 04/ Tessiner Land - Mehr als 15 Jahre Dozent für Fotografie und Filmgestaltung sowie div. medientheoretischen Fächern bei Ausbildungsinstituten in Bottrop, Essen, Dortmund, Stralsund, Rostock, Binz auf Rügen und in Berlin. Mehr Infos Stadtbibliothek Neues aus der Stadtbibliothek Liebe Leserinnen und Leser, ich denke es ist schon vielen aufgefallen, das jetzt jemand neues in der Bibliothek arbeitet, deshalb möchte ich mich noch mal kurz vorstellen. Ich heiße Ines Brandt, wohne selbst in der wunderschönen Stadt Tessin und bin seit dem 15.Juni 2017 in der Stadtbibliothek beschäftigt. Da ich selber gerne Bücher lese, hoffe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich war erstaunt wie viele Besucher doch die Bibliothek nutzen und es dürfen gerne noch mehr Ich kann Ihnen schon jetzt mitteilen, das wieder viele neue Bücher demnächst zur Ausleihe bereitstehen und bei dem verregneten Sommer macht es gleich doppelt Spaß ein Buch zu lesen. Vielen Dank auch für die vielen Buchspenden. Tessiner Freizeit- und Wellness-Center Sehr geehrte Badegäste, für die Badesaison 2017 wurden die folgenden Öffnungszeiten und Eintrittspreise festgelegt. Öffnungszeiten: VOR-, & NACHSAISON - Juni und September 2017 Montag - Donnerstag: 13:00-19:00 Uhr Freitag: 12:00-20:00 Uhr Samstag: 10:00-20:00 Uhr Sonntag: 10:00-19:00 Uhr HAUPTSAISON - Juli bis August 2017 Sonntag - Donnerstag: 10:00-19:00 Uhr Freitag, Samstag: 10:00-20:00 Uhr Entgelte für die Benutzung des Naturbadesees Tessiner Südsee Kinder/Jugendliche 4 bis 16 Jahre, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab 50%) mit Ausweis: Tageskarte: 2,50 EUR 10er Karte: 20,00 EUR Saisonkarte: 50,00 EUR Guten-Abend-Karte*: 2,00 EUR Erwachsene: Tageskarte: 10er Karte: Saisonkarte: Guten-Abend-Karte*: 3,50 EUR 30,00 EUR 70,00 EUR 3,00 EUR Familienkarte: 9,00 EUR (2 Erwachsene und max. 3 Kinder bis 16 Jahre) jedes weitere Kind 1,00 EUR Bücher sind die stillsten und beständigsten Freunde; sie sind die zugänglichsten und weisesten Ratgeber und die geduldigsten Lehrer. - Charles W. Eliot - Zum Schluss möchte ich Ihnen allen einen schönen und erlebnisreichen Sommer wünschen und würde mich sehr freuen Sie bald persönlich begrüßen zu dürfen. Ihre Stadtbibliothek Tessin Ines Brandt Öffnungszeiten Dienstag: Donnerstag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Bücher lesen heißt, wandern gehen in ferne Welten, aus den Stuben, über die Sterne - Jean Paul - Aus den Gemeinden 4. Drachenbootrennen auf dem Alt Stassower See am Schwimmunterricht: 12,00 EUR pro Einheit (45 min) *GUTEN-ABEND-KARTE = (Karte kann nur zum direkten Eintritt verwendet werden 2 Std. vor Schließung) Für Kinder bis 3 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Eintrittskarte ist der Eintritt kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Tessiner Südsee. Mit freundlichen Grüßen T. Heller Leiter Tessiner Freizeit- und Wellnesscenter In der Zeit von 10:00-14:30 Uhr finden die Rennen statt. Wer Lust auf Gespräche, spannende Rennen und einen schönen Tag am See hat, ist herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt. Sollten Sie Interesse haben, im Team im Boot mitzuwirken, melden Sie sich bei ihren Bürgermeistern!

26 Tessiner Land 26 Nr. 04/ holte sich das Thelkower Team den Wanderpokal! Sie haben bereits die Verteidigung des Pokals für dieses Jahr angekündigt. Sind Sie dabei? Prima, wir freuen uns! Gemeinde Grammow Kulturförderverein Die Plapperstörche Grammow e.v. SV Breitling Rostock Termine für die Selbsthilfegruppe Demenz des Fördervereins Tessinum e.v. Di., (Ausflug nach Waren (Müritz)) Di., Di., Die Selbsthilfegruppe trifft sich immer um 16:00 Uhr in der Ambulanten Alten- und Krankenpflege des Tessinums (Karl- Marx-Str. 16, Tessin). Elisa Lukowski Netzwerk-Koordination GERIO Förderverein Tessinum e. V. Karl-Marx-Str Tessin Tel.: (+49) Gesund und vital mit Tai Chi und Qigong Ein Gesundheitskurs für Gelassenheit und Lebensfreude Beginn: Donnerstag, d um 9:30 Uhr im Volksparksaal in Tessin. Kursdauer: 10 x 60 Min., jeweils Donnerstag um 9:30 Uhr. Kursleiter ist Meister Josef Weigel. Anmeldung erbeten bei: Johanna Vornkahl Tel.: Jagdgenossenschaft Selphin Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Jagdvorstand Selpin, den Sehr geehrte Jagdgenossen, hiermit laden wir zur ordentlichen Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Selpin ein. Termin: Tagungsort: Gemeinderaum Selpin Beginn: 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 3. Anträge auf Änderung der Tagesordnung 4. Bericht der Kassenprüfer (Finanzbericht zur JG Versammlung ) 5. Entlastung des alten Vorstandes 6. Beschlussfassung zur jährlichen Kassenprüfung 7. Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch den Jagdvorsteher Frank Theile 8. Bericht Kassenwart Marie-Luise Maack 9. Wahl der Kassenprüfer 10. Verwendung der Pachteinnahmen 11. Verschiedenes 12. Schlusswort Mitglieder der Jagdgenossenschaft Selpin sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Selpin, sofern ihre Grundstücksfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha zusammenhängende Fläche einen Eigenjagdbezirk bildet. Im Auftrag des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Selpin Frank Theile Jagdvorsteher Impressum Tessiner Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Herzberg/Elster tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Öffentliche Bekanntmachungen des Amtes erfolgen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Tessiner Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin, Alter Markt 1, Tessin. Das Bekanntmachungsblatt erscheint in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Bezugsmöglichkeiten: kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte des Amtes Tessin einzeln bzw. im Abonnement in der Verwaltung des Amtes Tessin, Alter Markt 1, Tessin, gegen Erstattung der Portokosten kann es auch über die Amtsverwaltung bezogen Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Jan Gohlke 2-monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haus- Anzeigenteil: Erscheinungsweise: halte Auflage: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) im Amtsbereich verteilt Exemplare

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 31/Jahrgang 2017 -Referat I.4 - Presse und Medien- 31.08.2017 Verantwortlich für den Inhalt: Der Oberbürgermeister

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 32 Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.08.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 02.08.2017 Stadt Meinerzhagen Satzung über die Grenzen

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite 264 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 147 15.08.2017 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 280 148 16.08.2017 Vollzug des Gesetzes über

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 1.

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 17 Stadt Grevenbroich 13.09.2017 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Wahlbekanntmachung der Stadt Grevenbroich 1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln Nr. 7 Ausgabetag: 25. Jahrgang 28.04.2017 Inhalt Seite 1. Landtagswahl am 14. Mai 2017 2 hier: Wahlbekanntmachung 2. Entwurf der 57. Änderung des

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 36 Ausgegeben in Lüdenscheid am 11.09.2013 Jahrgang 2013 Inhaltsverzeichnis 04.09.2013 Stadt Meinerzhagen Walbekanntmachung der Stadt

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock: Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden statt. - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eur opäisc hen Par lament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die K o mmu n alwah len Gewählt

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Wahlvordruck G5 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 24. September 2017 findet

Mehr

Numme r 15/2017 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Numme r 15/2017 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Numme r 15/2017 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 31.08.2017 1. 2. 3. 4. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei, Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: Wahlbezirk:

Mehr

1. Wahlbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung...

1. Wahlbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2. Jahrgang 11.09.2013 Nr. 20 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung... 2 2. Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße... 4 - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 4 Herausgeberin:

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden am 28.

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden am 28. Landeshauptstadt Wiesbaden Wahlamt Friedrichstraße 16 65185 Wiesbaden Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden am 28. Oktober

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen

Mehr

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel einmal im Monat. Jahresabonnement 24,-- Euro bei Bezug durch die Post. Einzellieferungen

Mehr

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW *Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW Am 13.09.2015 findet die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kaarst sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Kreis

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung- AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 13 DATUM : 13.04.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 28 29 30 31 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019 Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden

Mehr

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

Mehr

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt,   vollzogen: Nr. 01_Mai_2019 Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Gangelt gem. 6 Absatz 1 der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt Folgende öffentliche Bekanntmachungen

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

S i t z u n g s t e r m i n e

S i t z u n g s t e r m i n e Nr. 17/2017 Gettorf 06.09.2017 S i t z u n g s t e r m i n e Mittwoch, 06.09.2017-18.00 Uhr - Mittwoch, 06.09.2017-19.30 Uhr - Donnerstag, 07.09.2017-17.00 Uhr - Montag, 11.09.2017-19.30 Uhr - Dienstag,

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2

Mehr

Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 44. Jahrgang Ausgegeben am 22.08.2013 Nr. 7 Inhalt: 1. Jahresabschluss 2009 2. Bundestagswahl - Wahlbekanntmachung 3. Bundestagswahl - Einsicht in das Wählerverzeichnis

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 17 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.09.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 21. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 27.09.2017

Mehr

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 24. Jahrgang Südlohn, 15.04.2019 Nummer 5 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Scharperloh II" im Ortsteil Südlohn

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung 1. Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 1-3 am 24.09.2017 2. Wahlbekanntmachung für

Mehr

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 11. Jahrgang Bernburg (Saale), 30. August 2017 Nummer 35 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Mehr

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen

Mehr