Integrierte Beratung

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1 D i s k u s s i o n s p a p i e r Integrierte Beratung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen und Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Arbeitsgruppe "Integrierte Beratung" der Forumskonferenz Beratungsdienste der Erziehungshilfe des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) Barbara Kick-Förster, Vorsitzende der Forumskonferenz Klaus Barzel, Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, Kaiserslautern Dr. Albert Esser, Lebensberatung, Koblenz Barbara Ringkowski, Geschäftsführerin der Forumskonferenz verabschiedet in der Forumskonferenz Beratungsdienste des BVkE am 13. Juni 2007 verabschiedet im Vorstand des BVkE am 19. Juni 2007

2 E I N L E I T U N G Kirchliche Beratung ist zeitlich begrenzte Begleitung eines Menschen auf der Suche nach seinem Weg, auf dem er die Fähigkeit (wieder) erlangen kann, sein Leben aus innerer Freiheit heraus bewusst und in Verantwortung sich selbst, seinem Lebenspartner, den Kindern, den Mitmenschen, der Welt und Gott gegenüber zu gestalten. Zum Sendungsauftrag der Kirche gehört es, das heilende Handeln Gottes für die Menschen erfahrbar zu machen. Insofern sind die Ehe-, Familien- und Lebensberatung genauso wie die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung missionarisch, pastoral und diakonisch in diesem Auftrag tätig - einen teilbaren pastoralen Auftrag gibt es nicht. Alle Beratungsstellen, die in katholischer Trägerschaft tätig sind, integrieren diesen kirchlichen Auftrag mit dem gesellschaftlichen Auftrag. In der Praxis hat sich eine katholische Beratungslandschaft mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen herausgebildet, die sich organisatorisch entweder in Trägerschaft der Caritas befindet (in Orts-, Regional- und Diözesancaritasverbänden) oder in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) oder der Katholischen Jugendfürsorge der bayerischen Diözesen (Schwerpunkt: Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung) oder in Zuordnung zum Bischöflichen Seelsorgeamt (Schwerpunkt: Ehe-, Familien- und Lebensberatung). In einigen Bistümern bestehen entweder seit Beginn ihrer Errichtung oder im Zuge von verschiedenen fachlichen und strukturellen Entwicklungsprozessen Integrierte Beratungsstellen als Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Die Veränderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, die permanent steigende Zunahme des Beratungsbedarfs der Menschen, fachliche Entwicklungen sowie finanzielle Rahmenbedingungen machen eine Intensivierung der Zusammenarbeit und Verzahnung aller katholischen Beratungsdienste erforderlich. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Fokus "Familie" von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung und Ehe-, Familien- und Lebensberatung, mit dem Blick auf die mögliche Sicht von Ratsuchenden und unter Einbeziehung der verschiedenen fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sollten auch Veränderungen in den strukturellen Grundlagen der Beratungsdienste einschließlich der Trägerstrukturen überdacht werden. Dieser Prozess einer fachlichen und strukturell stärker verzahnten Zusammenarbeit hat in vielen Diözesen bereits begonnen. In einigen Diözesen haben sich in den letzten Jahren integrierte Beratungsstellen konstituiert. Auch die Forumskonferenz Beratungsdienste der Erziehungshilfe des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat sich mit dem Konzept der Integration der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung mit der Ehe-, Familien und Lebensberatung auseinandergesetzt und will mit diesem Papier die Fachdiskussion in den verschiedenen Gremien anregen. 2

3 PROFILE DER ARBEITSBEREICHE _ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG UND _EHE-, FAMILIEN- UND LEBENSBERATUNG _ Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen sind ambulante Dienste der Kinder- und Jugendhilfe. Sie leisten im interdisziplinären Zusammenwirken ihrer Fachkräfte insbesondere die Förderung der Erziehung in der Familie, die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung sowie Beratung und Unterstützung in besonderen Problemlagen und Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Partnerkonflikten der Eltern oder Unterstützung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen sind in die kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung eingebunden und arbeiten vor Ort mit verschiedenen Kooperationspartnern im Sozialraum zusammen. Das Leistungsangebot der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen richtet sich: - an Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die für die Wahrnehmung ihrer allgemeinen Erziehungsaufgaben ( 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII), bei Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17 SGB VIII) sowie bei der Wahrnehmung der Personensorge und des Umgangsrechts - beispielsweise bei der Herstellung und Durchführung von Umgangsregelungen ( 18 Abs. 3 SGB VIII) - Unterstützung benötigen - an Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die aufgrund persönlicher bzw. intrafamiliärer Problemlagen und/oder aufgrund der besonderen Entwicklung ihres Kindes / Jugendlichen Hilfe im Sinne von Klärung und Beratung benötigen, um ihre Erziehungsverantwortung (wieder) eigenständig im familiären Umfeld zum Wohle des Kindes/Jugendlichen weiterführen zu können ( 28 SGB VIII) - an Kinder und Jugendliche und in Verbindung mit 41 SGB VIII auch an junge Volljährige, die aufgrund individueller und familien- umfeldbezogener, ihrem Wohle nicht förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen Entwicklungs-, Verhaltens- und Erlebensprobleme entwickelt haben und Hilfe für ihre Persönlichkeitsentwicklung benötigen - an Kinder und Jugendliche, die Eingliederungshilfe benötigen, um eine drohende seelische Behinderung abzuwenden ( 35a SGB VIII) - an Jugendliche, die zur Förderung ihrer Entwicklung durch Jugendberatung ( 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII) unterstützt werden sollen. - an pädagogische Einrichtungen unterschiedlicher Art (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen), die Beratungswünsche bzgl. einer frühzeitigen Klärung und Anleitung in verschiedenen pädagogischen Fragestellungen haben. Es besteht ein Rechtsanspruch von Eltern, Kindern und Jugendlichen auf pädagogische und damit verbundene therapeutische Hilfestellungen. Ein besonderes Interesse der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen gilt der Intensivierung der präventiven Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemlagen. Dabei nimmt die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung vor allem Aufgaben gemäß den SGB VIII und 28 SGB VIII wahr. Darüber hinaus wirken Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen im Rahmen der verschiedenen Arbeitsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe in sozialen Netzwerken mit, einschließlich der Arbeitsgemeinschaften gemäß 78 SGB VIII. 3

4 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung bietet ein aufeinander abgestimmtes qualifiziertes und mit unterschiedlichen Methoden ausgestattetes Hilfsangebot. Die Beratungsarbeit ist bei Bedarf und Wunsch der Ratsuchenden auf Vernetzung und Offenheit für andere Beratungsdienste, pädagogische und psychosoziale Einrichtungen ausgerichtet. Zur Sicherstellung einer fachlich mehrdimensionalen Beratung verfügt eine Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle mindestens über ein Team aus drei Fachkräften - einer Fachkraft mit Abschlussdiplom in Psychologie, einer Fachkraft mit Abschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik bzw. vergleichbarer Abschlüsse und einer pädagogisch-therapeutischen Fachkraft. 4

5 _Ehe-, Familien- und Lebensberatung Auch die Ehe-, Familien- und Lebensberatung versteht sich als seelsorglich/psycho-sozialer Beratungsdienst. Sie unterstützt vornehmlich erwachsene Menschen bei der Bewältigung von Partnerschafts- und Familienkonflikten sowie persönlichen Lebenskrisen. Sie soll Einzelnen, Paaren und Familien helfen, entstandene Konflikte zu verstehen und zu bewältigen und ein höheres Maß an persönlicher Entfaltung sowie an Beziehungs- und Partnerschaftsfähigkeit zu erreichen. Die angebotene Hilfe erfolgt als psycho-soziale Beratung unter Einbezug der persönlichen Wert- und Glaubensorientierung der Ratsuchenden. Das Angebot umfasst: - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung für Einzelpersonen, Paare und Familien, auch mit gesetzlichem Anspruch gem. 17 SGB VIII - Beratung in allgemeinen Lebens-, Glaubens- und Sinnfragen - Mitwirkung in der Sakramentenpastoral (Ehevorbereitung/Ehebegleitung) - Begleitung von Gemeinden/ Gemeinschaften, Verbänden und Fortbildung pastoraler Mitarbeiter(innen) im Bereich der Ehe- und Familienpastoral - Mitarbeit in psycho-sozialen Netzwerken. Die Ausgestaltung des Beratungsangebotes orientiert sich an einer bundeseinheitlichen Rahmenordnung, die von der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Beratung e. V. verabschiedet und der zuständigen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz genehmigt wurde. Die Leitung und Organisation von Weiterbildungskursen in Ehe-, Familien- und Lebensberatung liegen in Trägerschaft der Bistümer. Konstitutives Merkmal für das Tätigwerden als E- heberater(in) ist der erfolgreiche Abschluss einer eigenständigen vierjährigen diözesanen Weiterbildung. In der Ehe-, Familien- und Lebensberatung steht nicht die Erfüllung gesetzlich normierter Zugangsberechtigungen (SGB VIII) im Vordergrund, sondern die Begleitung aller Menschen, die sich mit ihren Problemen in ihrem Leben, ihrer Familie, ihrer Ehe oder Partnerschaft an die Katholische Kirche wenden, unabhängig von ihrem Wohnort oder dem Vorhandensein minderjähriger Kinder. Die Mitarbeit eines Theologen/einer Theologin im erweiterten Fachteam der Beratungsstelle ist fester Bestandteil der Strukturqualität. 5

6 _Schnittmengen Mit dem Fokus auf die Familie geht eine konzeptionell-methodische Ausrichtung beider Beratungsbereiche auf Beziehung und Beziehungsfähigkeit einher. Beziehungsfähigkeit steht nicht nur psychologisch, sondern auch theologisch in einem wechselseitigen Bezug zur Selbst- bzw. Identitätsentwicklung des Einzelnen und der Verankerung in einem sozialen Beziehungsgeflecht. Integrierte Beratung heißt, dass Beratungsaufgaben im Sinne eines umfassenden, familienbezogenen Beratungsangebotes geleistet werden. Diese sind Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung, Ehe-, Paar- und Lebensberatung, Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung, Beratung zur Umgangsregelung, bei individuellen und familialen Krisen, etc.. Der integrierte Beratungsansatz ist sowohl aus Sicht der Ratsuchenden, als auch aus fachlicher und rechtlicher Sicht gut begründbar. In der Praxis haben sich in verschiedenen Bistümern bereits beide Beratungsdienste unter einem Dach und/oder in einer Trägerstruktur zusammen gefunden und/oder arbeiten in enger und guter Kooperation zusammen. Die Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits seit längerer Zeit in einer integrierten Beratungsstelle tätig sind, sind ausgesprochen positiv - insbesondere werden die erreichten Synergieeffekte für beide Systeme geschätzt. Auch die Erfahrungen während begonnener neuer Kooperationsprozesse sind - wenn zum Teil auch erst nach einer Phase der Neu- und Umorientierung - überwiegend positiv. 6

7 _Sicht der Ratsuchenden Wenn Ratsuchende nach Hilfe suchen, erwarten sie eine Einrichtung, die sowohl mit speziellen, als auch mit allgemeinen Fragen ihres Lebensumfeldes vertraut ist und so gesehen eine integrierte Hilfe anbietet. Es soll sich um eine Institution handeln, in der alle mit dem eigenen Lebens- und Familienumfeld zusammenhängenden Entwicklungen, Probleme und Krisen zur Sprache gebracht werden können. Dabei müssen die Ratsuchenden nicht abwägen und entscheiden, ob sie besser zu dieser oder jener Beratungsinstitution gehen und welche genau die richtige für ihre Fragen und ihre Problematik ist. Beratungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowohl Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen als auch Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen - werden von Nutzer(inne)n durchweg positiv wahrgenommen. Das kann die von Caritas und Diakonie durchgeführte Familienstudie 2000 deutlich aufzeigen. Nutzer(innen) sind mit den Hilfen und der Unterstützung in hohem Maße zufrieden. Die meisten haben mit den Fachkräften positive Erfahrungen gemacht. In beiden Arbeitsfeldern erfahren die Nutzer(innen) die Fachkräfte nach ihrer Aussage sehr positiv, und das obwohl sie diese auch als klar Fordernde erleben, die erwarten, dass Ratsuchende aktiv an der Verbesserung ihrer Lebenslage mitwirken. Insgesamt beschreiben die Nutzer(inne)n, dass sich durch die Intervention der Fachkräfte ihre persönliche Situation spürbar verbessert hat. Gleichzeitig weisen die von den Nutzer(innen) beschriebenen Erwartungen und Wünsche darauf hin, dass das Hilfeangebot aus ihrer Sicht breiter gefächert sein sollte, dass kurze Wege für ihre oftmals schwierige Lebenslage wichtig sind und dass ihnen für ihre Belange wenn eben möglich - ein größeres Zeitbudget der Fachkräfte zur Verfügung stehen sollte. Durch eine integrierte Beratung könnten die positiv wahrgenommenen Leistungen der beiden Beratungsfelder zusammengeführt und sicherlich noch deutlicher auf die Not-wendigkeiten der Ratsuchenden abgestimmt werden. Durch eine integrierte Beratung ergeben sich für die Ratsuchenden kurze Wege, eine ganzheitliche Sicht der Familie und der Familienmitglieder und auch ein breiter gefächertes Unterstützungsangebot. In einem multidisziplinären Team einer integrierten Beratungsstelle greifen verschiedene Leistungen ineinander und stellen somit ein differenziertes Spektrum psychosozialer Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Paare, Familien und Einzelpersonen dar. Durch diese Bündelung der Fachkompetenzen kann den Ratsuchenden eine qualitativ und quantitativ bestmögliche Begleitung und Versorgung angeboten werden. 7

8 _Fachliche Sicht Im Beratungsgeschehen wechseln sich immer diagnostische, beraterische Fragestellungen und therapeutische Interventionen ab. In der Beratung einer konkreten Familie werden unterschiedliche Subsysteme fokussiert. Diese Änderung im Fokus kann durch integrierte Beratung besonders gut geleistet werden, da nicht an andere Spezialdienste je nach Fokus übergeleitet werden muss. So kann zum Beispiel die Dynamik zwischen einer Klientin und ihrem Ehemann auf der Paarebene (Ehe- und Partnerberatung) und auf der Ebene der Elternschaft (Eltern- und Erziehungsberatung) betrachtet werden und damit auf der Ebene des gesamten Familiensystems. In einer integrierten Beratungsstelle sind alle nötigen unterschiedlichen Fachkompetenzen gleichzeitig vorhanden. Das Fachteam nutzt die verfügbaren Kompetenzen u. a. in regelmäßigen Fallbesprechungen, um im fachlichen Austausch eine flexible und umfassende, auf die individuelle Problemlage und Lebenssituation der Ratsuchenden zugeschnittene Problemlösung zu erarbeiten. Die Erfahrungen in der Arbeit mit Eltern zeigen, dass oft Auffälligkeiten/Symptome der Kinder als Anmeldegrund genannt werden und dann nicht selten eine Elternberatung in eine Paarberatung mündet. Oftmals entdecken Eltern erst dann den Zusammenhang zwischen problematischen Entwicklungen beim Kind und Eheproblemen. Die Anforderungen an die Fachkräfte beider Beratungsdienste - wie die der gesamten Jugend- und Familienhilfe - haben sich in den letzten Jahren immer weiter erhöht. Angesichts der Vielfalt und Schwere von Problemfeldern der Ratsuchenden ist eine Methoden- und Kompetenzvielfalt der Berater(innen) gefordert. Eine Bündelung der Fachkompetenzen bietet die Möglichkeit der wechselseitigen Nutzung verschiedener Kompetenzen. _Rechtliche Sicht Das SGB VIII formuliert: "Die wichtigste Zielgruppe... sind Kinder und Jugendliche". Das Gesetz begreift sie aber nicht nur als Einzelpersonen, sondern als Teil der Lebens- und Entwicklungsgemeinschaft Familie. Da nach Artikel 6 des Grundgesetzes die Eltern die primäre Erziehungsverantwortung tragen, sieht die Kinder- und Jugendhilfe auch die Eltern als Adressaten. Der Gesetzgeber hat deutlich das System Familie als Leistungsempfänger von Beratung in den Vordergrund gestellt. Integrierte Beratungsstellen sind in der Lage, die Erziehungsfähigkeit und Beziehungsfähigkeit in Familien zu stärken, da sie neben der Beratung in Erziehungsfragen die Eltern auch bei Ehe- bzw. Partnerschaftsproblemen sowie krisenhaften Verläufen bei Trennung und Scheidung beraten. Hier kann sowohl auf Elternschaft als auch auf Partnerschaft integrierend eingegangen werden. 8

9 _Voraussetzungen für das Gelingen der Umsetzung von Integration Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für das Gelingen der Integration bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind. Diese sind insbesondere: - klarer Beschluss der Entscheidungsträger für Integration - rechtzeitige Information aller Beteiligten - Verpflichtung zur Umsetzung geeigneter Konzeptionen und Strukturen - Wertschätzung der unterschiedlichen Ausbildungen - Teamentwicklungsprozesse, die unter Umständen auch von außen begleitet werden - Klärung der Dienst- und Fachaufsicht. Dabei müssen auch alle anderen Prozesse, die für Veränderungsprozesse in Organisationen insgesamt gültig sind, berücksichtigt werden, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der integrierten Beratungsstelle dauerhaft eine neue Identität entwickeln können. Dabei sollen auch Themen zur Sprache kommen wie: - Über welche Ressourcen verfügen beide Systeme für die Integrationsaufgabe? - Wie ändern sich Ziele, Werte und Regeln? - Umgang mit Ängsten und Stress der Mitarbeiter(innen) - Welche Prozesse laufen in Organisationen ab, die kurz vor einer Integration stehen? - Wer treibt auf welche Weise die Integration voran, wer leistet Widerstand? - Wie kann aus der Integration eine neue Identität und Integrität entstehen? Die Erfahrungen mit integrierten Beratungsstellen zeigen, dass unterschiedliche Trägerkonstellationen denkbar sind, wie zum Beispiel: - Integrierte Beratungsstellen unter der Trägerschaft der Diözesancaritasverbände - Integrierte Beratungsstellen in der Trägerschaft der Bischöflichen Seelsorgeämter - Integrierte Beratungsstellen in der Trägerschaft der örtlichen/regionalen Caritasverbände _Resümee Eine Bündelung der Fachkompetenzen der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen und der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen bietet ein breit gefächertes Angebot, in dem verschiedene Leistungen und Hilfen für Menschen in Konflikt- und Krisensituationen ineinander greifen und sich ergänzen. Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen haben in den verschiedenen Jahren - insbesondere seit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in den 90er Jahren - eine größere Überschneidungsfläche entwickelt. In der Praxis haben sich in verschiedenen Bistümern bereits unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit entwickelt. Es wäre wünschenswert, wenn diese fachlich notwendige Zusammenarbeit auch strukturell verbindlich geregelt werden würde. 9

10 ... Quellen: Bischöfliches Generalvikariat Trier: "Lebensberatung im Bistum Trier", Trier 2003 Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (Hrsg.) (2001): Institutionelle Beratung im Bereich der Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung (1993). Grundsatztexte Teil I, S Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (Hrsg.) (2003): Ethische Standards in der Institutionellen Beratung. Grundsatztexte Teil II, S. 2-6 Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (Hrsg.) (2003): Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung. Grundsatztexte Teil II, S Deutscher Caritasverband (Hrsg.) (2000): Anforderungen an die Erziehungsberatung Entwicklungen und Perspektiven. Freiburg, 2000, Typoskript (erschienen in: bke (Hrsg.): Grundlagen der Beratung. Materialien Bd.6 Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln (Hrsg.) (2004): Beratung als kirchlicher Dienst und als Dienstleistung der Jugendhilfe. Ein Beitrag zum Leitbild der katholischen Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Neureichenau: Edition Zweihorn, 2004 Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger von Erziehungsberatungsstellen, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen, der Telefonseelsorge und Offenen Tür e.v. (Hrsg.) (1995/2000): Beratungsverständnis der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Beratung. Manuskript, 1995 (redaktionell bearbeitete Ausgabe anlässlich des Beraterkongresses 2000) Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger von Erziehungsberatungsstellen, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen, der Telefonseelsorge und Offenen Tür e.v. (Hrsg.) (1981): Beratung als Dienst der Kirche. Lambertus Verlag, Freiburg Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger von Erziehungsberatungsstellen, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen, der Telefonseelsorge und Offenen Tür e.v. (Hrsg.): Arbeitsgrundlagen Sammelordner, in dem die verschiedenen Basistexte zusammengestellt sind. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (1994): Psychosoziale Beratung Regen des fachlichen Könnens. Ein Resümeepapier zu den Gutachten über die Regeln des fachlichen Könnens in der psychosozialen Beratungsarbeit. Februar 1994 Neher, Peter (2006): "Beratung ist für Kirche und Caritas ein Grundauftrag". neue caritas, Heft 6, März 2006 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.) (1987): Arbeitshilfen: Kirchliche Beratungsdienste Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.) (1998): Hirtenschreiben, Erklärungen: Ehe und Familie in guter Gesellschaft. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.) (1999): Kommission für caritative Fragen: Caritas als Lebensvollzug der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft. Wiesner, R. (Hrsg.) (2006): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar. 3. Aufl

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