Merkblatt. zur Behandlung Opiatabhängiger mit Methadon im Kanton Aargau

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1 Gesundheitsdepartement Kantonsärztlicher Dienst Bachstrasse 15, 5001 Aarau Telefon Fax Aarau, November 2000 Merkblatt zur Behandlung Opiatabhängiger mit Methadon im Kanton Aargau Im Interesse einer möglichst einheitlichen Handhabung der Behandlung Opiatabhängiger mit Methadon orientiert sich das vorliegende Merkblatt an den Rahmenbedingungen, wie sie im Schweizerischen Methadonbericht des Bundesamtes für Gesundheit (3. Auflage, Dezember 1995) niedergelegt sind. Als rechtliche Grundlagen dienen die Weisungen des Rundschreibens an die Ärzte und Apotheker des Kantons Aargau betreffend Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen vom September Die Behandlung mit Methadon ist ein Teil eines Gesamtbehandlungskonzeptes Opiatabhängiger. Der Erfolg einer solcher Behandlung hängt direkt zusammen mit einer klaren Zielsetzung, der umfassenden Indikationsstellung, der fachgerechten Durchführung und dem Engagement aller Beteiligten. 1. Zielsetzung - Wiederherstellung bzw. Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit durch: Soziale Wiedereingliederung und Aufgabe des illegalen Drogenkonsums Erreichung der Drogenabstinenz (als Fernziel anstreben) - Reduktion von Morbidität und Mortalität durch Verminderung von Infektionskrankheiten (z.b. HIV, Hepatitis) und Vermeidung von Überdosierungen - Verzicht auf Delinquenz Shared:advocacy Daten:Aktuelle Projekte:GF Aargau:GF :Kommunikation:Homepage:Texte:Entwürfe/Unterlagen:Kantonsarzt:Unterlagen:Methadon Merkblatt_2004 Kopie.doc/kz/wei

2 Indikation Die Indikation wird idealerweise vom behandelnden Arzt mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle gestellt. Vor jeder Indikationsstellung haben eine umfassende, differenzierte Anamnese sowie eine körperliche und psychosoziale Abklärung zu erfolgen. Die Indikationsstellung darf nicht auf eine einzige Konsultation abgestützt sein. Die Behandlung mit Methadon ist weder eine medizinische noch eine soziale Notmassnahme.. Bei der Indikation müssen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Gesicherte Opiatabhängigkeit - Bereitschaft für eine langdauernde Therapie (aber: es besteht kein Anrecht auf Methadon) - Entzug und abstinenzorientierte Therapie (ambulant/stationär) sind vorläufig keine erfolgversprechende Alternative oder aus Praktikabilitätsgründen nicht durchführbar. 3. Behandlungsrichtlinien Unter der Behandlung mit Methadon ist die strukturierte, systematisch geplante und durchgeführte Behandlung eines Opiatabhängigen zu verstehen, wobei das Medikament Methadon nur ein Element innerhalb eines umfassenden Behandlungsangebotes darstellt. Im Rahmen dieser Behandlung sind folgende Richtlinien zu beachten: - Regelmässiger, persönlicher Kontakt mit den Patienten, anfänglich wöchentlich, später mindestens alle vier Wochen - Umfassende therapeutische Gespräche, psychosoziale und somatische Betreuung - Bereitschaft des Arztes für eine langfristige Betreuung. Methadonvertrag Es wird empfohlen, einen schriftlichen Vertrag zwischen Patient, Arzt und Beratungsstelle abzuschliessen. Dieser regelt die Frequenz der Behandlungstermine, Ort und Zeit der Methadonabgabe, die Sanktionen usw. Der Einfachheithalber werden alle Personen nur in der männlichen Form verwendet. Diese Bezeichnung betrifft Männer und Frauen.

3 - 3 - Methadonabgabe Die Methadoneinnahme erfolgt kontrolliert in einer Apotheke oder in der Arztpraxis in Form einer nicht injizierbaren Trinklösung. Die Mitgabe des Methadons nach Hause ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage (Mitgabe der nicht injizierbaren Trinklösung). Änderungen dieses Abgabemodus sind unter folgenden Voraussetzungen bei gutem Behandlungsverlauf und kooperativen Patienten erlaubt (in der Regel für maximal 7 Tage): - Kurzfristige, vorübergehende Ortsabwesenheit - Ausgewiesene berufsbedingte Notwendigkeit Änderungen des Abgabemodus bei langfristigen Abwesenheiten (z.b. infolge Ferien) sind bewilligungspflichtig. Der Apotheker richtet sich bei der Methadonabgabe nach der ärztlichen Verordnung - auf dem Betäubungsmittelrezept sind die Dosierung und deren zeitliche Gültigkeit anzugeben! - und meldet dem behandelnden Arzt Unregelmässigkeiten. Das Rezept soll anfänglich monatlich, später mindestens dreimonatlich erneuert werden (Verlaufskontrolle, Dosisanpassung). Dosierung - Initialdosis: 30 bis max. 50 mg täglich - Erhaltungsdosis ist nach 14 Tagen erreicht und beträgt in der Regel 40 bis 100 mg täglich (subjektives Wohlbefinden, keine Entzugserscheinung, normaler Schlafrhythmus). Urinproben Es sollen unangekündigte Urinproben auf Opiate, Kokain, Benzodiazepine und Amphetamine durchgeführt werden, auch nach erfolgter Stabilisierung des Patienten. Urinproben können beim Hausarzt, in der Apotheke oder auf der Beratungsstelle durchgeführt werden. Abbruch der Methadonbehandlung Wenn bei der Gesamtbeurteilung der Situation keine positive Tendenz erkennbar ist, soll die Methadonbehandlung ausgeschlichen und gestoppt werden (z.b. unkooperatives Verhalten des Patienten, gestörtes Vertrauensverhältnis, Nichteinhalten der Methadonvertragsbedingungen).

4 - 4 - Beendigung der Methadonbehandlung Im Rahmen der Therapie sollen zwischen Patient und behandelnden Personen ein Reduktionsplan und die Beendigung beschlossen werden. Dies erfolgt nach körperlicher, psychischer und sozialer Stabilisierung. 4. Ferien Bei Ferien innerhalb einer Methadonbehandlung sind gewisse Bedingungen zu beachten: - Guter Verlauf der Methadonbehandlung - Abgabemodus am Ferienort frühzeitig organisieren - Bei Ferien im Ausland gesetzliche Regelungen beachten und Kontaktnahme mit der diplomatischen Vertretung des Reiselandes. - Weitere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen finden sich im Bulletin des BAG Nr. 40/00 sowie auf dem Internet unter: 5. Bewilligung einer Methadonbehandlung Der indizierende Arzt stellt, in Absprache mit der Beratungsstelle und der Apotheke, beim Kantonsärztlichen Dienst individuell für jeden Patienten einen Antrag zur Durchführung einer Methadonbehandlung. Der Kantonsärztliche Dienst erteilt die Bewilligung in der Regel für ein Jahr. Das Nichteinhalten der Richtlinien kann den Entzug der Bewilligung zur Folge haben. Nach Ablauf eines Jahres ist mit Verlaufsbericht und Gesuch zur Bewilligung der Weiterführung die Verlängerung der Methadonbehandlung zu beantragen. 6. Methadonbehandlung und Führen eines Motorfahrzeuges Grundsätzlich schliesst eine Sucht die Fahreignung aus (Art. 30 SVG). Nach allgemeiner Praxis wird einem Methadonbezüger die Fahreignung frühestens dann mit Auflagen wieder attestiert, wenn er eine mindestens 6-monatige Abstinenz von illegalen Drogen (inkl. Cannabis) nachweisen kann. Gemäss Art. 14 Strassenverkehrsgesetz kann jeder Arzt "Personen, die wegen körperlicher oder geistiger Krankheiten oder Gebrechen oder wegen Süchten zur sicheren Führung von

5 - 5 - Motorfahrzeugen nicht fähig sind, der Aufsichtsbehörde für Ärzte und der für Erteilung und Entzug des Führerausweises zuständigen Behörde melden." Dr. med. Martin Roth Kantonsarzt - Ärztinnen und Ärzte des Kantons Aargau - Apothekerinnen und Apotheker des Kantons Aargau - Suchtberatungsstellen des Kantons Aargau

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