Landkreis Vorpommern-Rügen Stand: November 2014
|
|
- Karlheinz Böhmer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Vrpmmern-Rügen Stand: Nvember 2014 Allgemeine Infrmatinen zur Förderung vn Persnalkstenzuschüssen für die Jugend- und Schulszialarbeit im Zusammenhang mit dem Operatinellen Prgramm des Eurpäischen Szialfnds für 2015 Im Flgenden finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Infrmatinen, die im Zusammenhang mit Persnalkstenförderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulszialarbeit für 2015 unbedingt zu beachten sind. Mit Ihrer Antragstellung bestätigen Sie dem Landkreis Vrpmmern-Rügen gegenüber, das Ihr Träger die hier aufgezählten Infrmatinen kennt und Sie im Zusammenhang mit der Persnalkstenförderung aus dem ESF und evt. auch aus kreislichen Mitteln, umsetzen wird. Vrbemerkung Die Maßnahme Schulszialarbeit am Schulstandrt X der Jugendszialarbeit in der Stadt Y setzt sich in der Gesamtfinanzierung aus zwei Bereichen zusammen. Einerseits aus den Persnalksten und anderseits aus den Sachausgaben, mit denen die Rahmenbedingungen gesichert werden. Der Antragsteller sichert mit seiner Antragstellung für eine anteilige Persnalkstenförderung zu, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung sicher gestellt ist. Gemäß den Verwaltungsvrschriften zum 44 der Landeshaushaltsrdnung M-V ist die Förderung einer Maßnahme nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung abgesichert ist und das bereits in der Phase der Planung sichtbar wird. A) Inhaltliche Ausrichtung Schulszialarbeit - Bezug zum Übergang Schule-Ausbildung-Beruf - Zusammenarbeit mit Partner aus der Wirtschaft - Fördergegenstand sind Zuwendungen für Persnalksten für Fachkräfte in der Schulszialarbeit zur Gewährung gezielter szialpädaggischer Hilfen, die dazu beitragen einen gelungenen Übergang Schule-Beruf zu erreichen. - Aufgaben können zum Beispiel sein: Beratung vn SchülerInnen bei individuellen der szialen Prblemlagen als einzelfallbezgene Hilfe; Vermittlung weiterführender Hilfen, Schlichterberatung und Knfliktbearbeitung, Beratungsangebte für LehrerInnen und Erziehungsberechtigte, Planung und Erarbeitung vn bedarfsgerechten Präventinsangebten, Orientierungs- und Beratungsangebte beim Übergang Schule und Beruf, z.b. Bewerbungs- und Vermittlungshilfen, Mitwirkung z.b. bei der Berufsfrührientierung und in Schülerfirmen, Mitwirkung an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Berufsrientierungsknzeptes der Schule Praktikumsbegleitung, Lehrstellensuche, schulpflichterfüllende Werkstattangebte, berufliche Lebenswegplanung Verbesserung der Kperatin zu Betrieben und Unterstützung der Arbeitskreise SchuleWirtschaft Seite 1 vn 5
2 Orientierungs-, Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit allen Beteiligten, insb. mit SchülerInnen, LehrerInnen, Erziehungsberechtigten und VertreterInnen der Arbeits- und Berufswelt Sziale Gruppenarbeit und Integratinsarbeit mit SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache (MigrantenInnen) Jugendszialarbeit entsprechend 13 KJHG - Abstimmung der Angebte mit der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung swie vn Beschäftigungsangebten - Zielstellungen: Erhöhung des Leistungsvermögens und der Ausbildungsfähigkeit, Erhöhung der Berufswahlkmpetenz Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs und der szialen Integratin Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit vn besnderen Zielgruppen Erkennen der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten Unterstützung junger Menschen, deren Integratin in den Arbeitsmarkt der in die berufliche Bildung insbesndere durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Szialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen der ausgrenzende Verhaltensweisen gefährdet sind - Zielgruppen: szial benachteiligte der individuell beeinträchtigte junge Menschen, deren Übergang vn Schule in Ausbildung bzw. Studium in der Schule nicht sichergestellt der deren Berufswahlkmpetenz nicht ausreichend ist, deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre sziale Integratin gefährdet ist, hne eine Ausbildung bzw. Beschäftigung mit Migratinshintergrund. B) Anfrderungen an die Träger Es besteht eine aktuelle Erklärung des Trägers über das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitliche demkratische Grundrdnung, Es besteht eine Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Landkreis Vrpmmern- Rügen zur Wahrnehmung des Kindesschutzauftrages gemäß 8 a Absatz 4 SGB VIII. Der Träger muss entsprechend 8a SGBVIII die Sicherstellung des Schutzauftrages gewährleisten und die damit verbundenen Verfahrenswege vrhalten. Die Anerkennung als freier Träger gemäß 75 SGB VIII muss gegeben sein und dieser hat entsprechend 9 SGBVIII KJfG Frt- und Weiterbildung seiner hauptberuflichen Fachkräfte zu gewährleisten. Der Träger der Jugend- und Schulszialarbeit ist verantwrtlich für die inhaltliche Ausgestaltung swie für die Fach- und Dienstaufsicht. Der Träger gewährleistet kntinuierliche und rientierte Frt- und Weiterbildungen, die nachweislich drei Frtbildungstage jährlich nicht unterschreiten sllen (vgl. hierzu Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 6/2009). Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen Seite 2 vn 5 nach 26 SGB II (Stand 04/2012)
3 Der Träger gewährleistet die kntinuierliche nachweisliche Teilnahme an Arbeitskreise und gegenseitigen Erfahrungsaustauschen swie an trägerinternen Teambesprechungen/kllegialenFachberatungen/Supervisinen. Anfrderungen an die geförderte Fachkraft Berufliche Qualifikatin der hauptamtlichen Fachkräfte - in der Regel abgeschlssene Fach-(hch-)schulausbildung mit anerkannter szialpädaggischer Qualifikatin - mindestens eine berufliche Qualifikatin als staatlich anerkannte/r Erzieher/in - und persönliche Eignung nach 72 a SGB VIII Persnelle, fachliche swie zeitliche Ressurcen des Trägers, Antragstellers - Sicherstellung der Dienst- und Fachaufsicht - Einbindung der Fachkräfte in ein entsprechendes Fachteam - Persnalkmpetenzen für verwaltungstechnische und finanzielle Belange - Persnelle, fachliche und zeitliche Ressurcen sind vrhanden, um Trägervertretung bei themenrelevanten Beratungen/Veranstaltungen des Jugendamtes, der zuständigen Kmmune, etc. zu ermöglichen - Brandschutz-, Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen sind eingehalten - Räumlichkeiten sind zielgruppenrientiert ausgestattet - Öffnungs- und Kntaktzeiten rientieren sich am Klientel und am tatsächlichen Bedarf - Der jeweiligen Fachkraft steht ein entsprechender Arbeitsplatz mit Möglichkeiten der PC- und Internetnutzung (einschließlich -Adresseneinrichtung) zur Verfügung. Etwaige Besnderheiten sind durch Vereinbarungen zu regeln. C) Grundsätze für die Bescheiderteilung 1. Die Zuwendungen dienen der anteiligen Förderung vn Persnalkstenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendszialarbeit/Schulszialarbeit im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendungen sind für die anteilige Finanzierung der vrgesehenen Persnalksten einzusetzen, nach Maßgabe: - des Operatinellen Prgramms des Eurpäischen Szialfnds (ESF) für Mecklenburg- Vrpmmern in der Förderperide , - der Verrdnung (EG) Nr. 1081/2006 des Eurpäischen Parlaments und des Rates (ABI. der EU Nr. L 210/12 vm ), - der Verrdnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABI. der EU Nr. L 210/25 vm ), - der Verrdnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kmmissin (ABI. der EU Nr. L 45/3 vm ) swie - der Verwaltungsvrschriften zu 44 der Landeshaushaltsrdnung (LHO) Mecklenburg- Vrpmmern. 2. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, die ihnen bewilligte Zuwendung zweckgebunden zur anteiligen Finanzierung der Persnalksten aufgrund vn Zuwendungsbescheiden an die örtlichen Träger der Jugend- und Schulszialarbeit als Letztempfänger weiterzuleiten. Dabei haben sie sicherzustellen, dass die Grundlage der Persnalkstenbemessung vn Fachkräften der Schul- und Jugendszial Arbeit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der vergleichbare Vergütungsregelungen, höchstens bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 10 zuzüglich des Beitrages zur Berufsgenssenschaft und des jeweils gültigen Arbeitgeberanteils zur Szialversicherung nach den gesetzlichen Vrschriften. Innerhalb des Zuwendungszeitraumes ist die Vergütung im Umfang vn 80 % an die entsprechend vergleichbare Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen Seite 3 vn 5 nach 26 SGB II (Stand 04/2012)
4 Entgeltgruppe lt. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L M-V) zu rientieren. Das Besserstellungsverbt ist einzuhalten. Liegt der Jahresbruttwert über dem des TV-L, erflgt die Förderung nur bis zur Höhe des im TV-L festgelegten Jahresbruttwertes. 3. Finanzierung 3.1 Der Antragsteller sichert die Gesamtfinanzierung (Persnalksten und Ksten für die Rahmenbedingungen inkl Sachksten) der Maßnahme ab. Gemäß den Verwaltungsvrschriften zum 44 der Landeshaushaltsrdnung M-V ist die Förderung einer Maßnahme nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung abgesichert ist und das bereits in der Phase der Planung sichtbar wird. 3.2 Das Land stellt ESF-Mittel nur unter der Vraussetzung bereit, dass örtliche Mittel (Mittel des Kreises/der kreisfreien Stadt, Mittel der kreisangehörigen Kmmunen, Mittel der Träger der Jugend- bzw. Schulszialarbeit etc.) mindestens in derselben Höhe erbracht werden. 4. Das Fachlichkeitsgebt gemäß 9 KJfG M-V i.v.m. 72a SGBVIII ist einzuhalten. Für die Neueinstellung einer Fachkraft im Sinne des 9 KJfG M-V wird das 4-Siebe. Mdell des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Sziales vm zu Grunde gelegt. Jede Neueinstellung mit Antrag auf ESF Förderung bedarf der Zustimmung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. 5. Für die Tätigkeit der Fachkräfte ist grundsätzlich eine Vllbeschäftigung anzustreben. Die wöchentliche Arbeitszeit sll in der Regel 35 Stunden nicht unterschreiten, es sei denn, dies geschieht auf Wunsch der der des Beschäftigten, z.b. zur Herstellung der Vereinbarkeit vn Familie und Beruf. D) Antragsverfahren Grundsätzlich gilt: - Das Subsidiaritätsprinzip - Nur neue Antragsfrmulare für 2015 sind zu verwenden. - Nur vllständige Antragsunterlagen werden bearbeitet. - Alle im Antragsfrmular gefrderten Unterlagen sind dem Antrag zwingend beizulegen. Verfahren allgemein - Prüfung aller Anträge durch das FG Hinweis: Antrag auf vrzeitigen Maßnahmebeginn ist dem Antrag auf Förderung beizufügen - Bescheiderstellung E) Hinweise zu Verwendungsnachweisen und Abrechnung Die Auszahlung der Mittel erflgt vierteljährlich auf Mittelabfrderung. Ab der 2. Mittelanfrderung ist mit jeder weiteren Mittelabfrderung eine Ausgabenerklärung einzureichen. Die Abrechnung erflgt quartalsweise, entsprechend der tatsächlich gezahlten Persnalksten laut den einzureichenden Lhnjurnalen. Es gilt das Realkstenprinzip. Für den Verwendungsnachweis ist das entsprechende Frmular zu verwenden. Er ist vllständig einzureichen. Die Tätigkeit der Jugend- und Schulszialarbeiter ist anhand qualifizierter Stundennachweise Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen Seite 4 vn 5 nach 26 SGB II (Stand 04/2012)
5 zu dkumentieren. Kpien aller Lhnjurnale, Persnalunterlagen usw. sind mittels Stempel und Unterschrift als Original zu legitimieren und als slche einzureichen. Der Zahlungsfluss der Persnalksten ist bis zum Kntauszug des Trägers nachzuweisen. Auf den Abrechnungen sind Psitinen, wie z.b. Umlagen, Berufsgenssenschaftsanteile usw., neben den reinen Persnalksten extra zu kennzeichnen. Der FD kann erst weitere Mittel beim Land abrufen, wenn alle Träger rechtzeitig ihr Quartal abgerechnet haben. Fehlt auch nur eine Abrechnung eines Trägers verschieben sich für alle Träger die Auszahlungen nach hinten. Bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist stets das ESF-Lg und der entsprechende Fördersatz zu verwenden. Vrbehaltlich der inhaltliche Ausrichtung bzw. Ausgestaltung des entsprechenden peratinellem Prgramm des Eurpäischen Szialfnds inkl. der entsprechenden Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vrpmmern ab 2015 können werden Zuwendungsvraussetzungen hinzukmmen. Hinweis zur Pstanschrift: Landkreis Vrpmmern-Rügen FG Carl-Heydemann-Ring Stralsund Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen Seite 5 vn 5 nach 26 SGB II (Stand 04/2012)
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrIch versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.
Zertifizierung vn Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverrdnung (ChemKlimaschutzV) vm 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 1 1 der Verrdnung (EG) Nr. 842/2006 2
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrWer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.
Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches
MehrBARMER GEK - Selbsthilfeförderung
Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine
Mehr1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland
Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-
MehrBetreuungsangebote für Demenzkranke Hintergründe und Tipps zum Förderverfahren nach 45c SGB XI
26.11.2013 Sabine Hipp, Niederschwellige Betreuungsangebte 1 Betreuungsangebte für Demenzkranke Hintergründe und Tipps zum Förderverfahren nach 45c SGB XI Fachtag des DRK Landesverbandes am 06. Juli 2012
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V
Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V Kassenindividuelle Förderung der AOK Sachsen-Anhalt Damit die AOK Sachsen-Anhalt über eine Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrDVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen
DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Przesse für Qualifikatinsmaßnahmen Stand: 23.04.2014 Versin: 001 Verantwrtliche Stelle: Geschäftsführung Freigabe (Ort / Datum): 23.04.2014 Unterschrift:
MehrAusbildung zum diplomierten Resilienz Coach
Ausbildung zum diplmierten Resilienz Cach Als Resilienz bezeichnet man die innere Stärke eines Menschen und seine Fähigkeit mit Knflikten, Misserflgen, Lebenskrisen, berufliche Fehlschlägen der traumatischen
MehrPsychotherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was
Psychtherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was Für Klienten, die eine psychtherapeutische Leistung in Anspruch nehmen wllen, stellt sich immer wieder die Frage, b die Psychtherapie vn der Krankenkasse
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrEine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifizierter Personen in Wien
Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils frmal gering qualifizierter Persnen in Wien Die Ausgangslage für den Qualifikatinsplan Wien Wien liegt im Spitzenfeld der lebenswertesten Städte der
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrWeiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015
Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung Kurs 2014 / 2015 06.10.2014 20.02.2015 Johanniter-Bildungszentrum Staatlich anerkannte Schule für Altenarbeit und Altenpflege Frankensteiner Str.
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrAusfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2011 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Ausbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm A/W - Ausbildung - (Förderperiode 2011) Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis 2011 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Ausbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie
MehrDie landesweite Strategie OloV
Die landesweite Strategie OloV Referat im Rahmen der Tagung Mit Fachkräften in die Zukunft Mehr Ausbildung in Freien Berufen am 23.01.2009 im Literaturhaus Frankfurt/Main Veranstalter: JOBSTARTER-Regionalbüro
MehrArtikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.
Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrIndividuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrSehr wichtige Information
1 Sehr wichtige Infrmatin vn Mensch zuerst Netzwerk Peple First Deutschland e.v. Es gibt eine sehr wichtige Änderung für die Bilder aus 'Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache'. Es geht um die bunten
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrAuswertung der Feedbackergebnisse im Unterricht (Beispiel)
Ein sauber strukturiertes Rückmeldegespräch mit den Schülern ist für den Erfolg und die weitere Beziehung zwischen Lehrer und Schüler äußerst wichtig und unbedingt erforderlich. Wenn dies nicht geschieht,
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrMINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT
MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar
MehrDer Vertrag mit dem Studierenden darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides unterzeichnet werden. Das Datum auf dem Vertrag zählt!
Merkblatt Stand: 29. Oktober 2013 zur Richtlinie des Ministeriums für über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Vergabe von Stipendien an Studierende
MehrFreiwilligendienste im Sport bei der Sportjugend NRW
FSJ Antrag Seite 3 Freiwilligendienste im Sport bei der Sportjugend NRW A N T R A G auf Anerkennung als Einsatzstelle im Rahmen der Freiwilligendienste im Sport (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst)
MehrSehr geehrter Landwirt, das Hochwasser 2013 hat in zahlreichen landwirtschaftlichen Unternehmen Schäden hinterlassen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben Ritterstr. 17-19 39164 Stadt Wanzleben - Börde Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte An die vom Elbhochwasser
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrInformationen zum Projekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kontext
Prf. Dr. K. Maag Merki Prf. Dr. H.-G. Ktthff Prf. Dr. A. Hlzbrecher Infrmatinen zum Prjekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext Die Studie Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext wird in
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrAuslobung des Hessischen Familienpreises 2016
Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016 1. Ziele des Hessischen Familienpreises Familienstrukturen ändern sich. Das Zusammenleben von Großeltern, Eltern und Kindern unter einem Dach ist nicht mehr
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrKooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld
Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrIII.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Anfrderungen an das Unternehmen 1.1 Sicherheitsanfrderungen Gegenstand des vrliegenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz der teilweise der Geheimhaltung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
MehrAnlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs)
Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs) Ich/Wir. (Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen):.
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrArbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote. Der orange LEITFADEN. Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten
Arbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote Der orange LEITFADEN Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten Unser Selbstverständnis Unser Leitbild Die Harz-Weser-Werkstätten sind ein
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrALLGEMEINE HINWEISE UND AUSFÜLLHINWEISE ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE
ALLGEMEINE HINWEISE UND AUSFÜLLHINWEISE ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Wichtige allgemeine Hinweise WER hat einen Anspruch? Leistungen für Bildung und Teilhabe am szialen und kulturellen
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrMöglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV
Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrStand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten
Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
Mehranpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in
anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in fortbildung und Einsatzfelder inhalte und abschlussprüfung zugangsvoraussetzungen bewerbungsunterlagen 1 2 3 4 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk
MehrSatzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008
Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrSoziales EUROPÄISCHER SOZIALFONDS ÖSTERREICH. Förderperiode 2014 2020
Soziales EUROPÄISCHER SOZIALFONDS ÖSTERREICH Förderperiode 2014 2020 Stand: August 2015 DER ESF IN ÖSTERREICH DER ESF IN ÖSTERREICH Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 3. Juni 2009 4.
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrInformationsblatt. Zusammensetzung der Pflegeheimkosten. Das sog. Gesamtheimentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
Infrmatinsblatt Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn die eigenen Einkünfte und das Vermögen nicht für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ausreichen? Mit diesem Infrmatinsblatt möchte der
MehrAusgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis
Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
MehrIHK-Forum Berufsbildung
IHK-Forum Berufsbildung Mediationskompetenz als Führungsinstrument? Ralf Hoffmann Mediation & Teamentwicklung Systemische Beratung Mediator BM, Ausbilder BM Systemischer Berater SG 1 Ihre innere Landkarte
MehrVorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrMuster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.
Muster Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. SGB II zwischen der ARGE bzw. mit dem ab 01.01.2011 entstehenden Jobcenter
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrProjektauswahlkriterien
Prjektauswahlkriterien für das ESF-Prgramm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Szialwirtschaft Die Umsetzung erflgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Sziales Priritätsachse
MehrKurzinformation Wirtschaft
Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel
MehrStadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie
Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
Mehr