Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1

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1 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) Marken, Muster und Modelle Hinweise zum Antragsformular für die Akteneinsicht 1 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Verwendung des Formulars Das Formular kann gebührenfrei vom Amt bezogen bzw. von der Website des Amtes ( heruntergeladen werden. Das Formular kann auch beliebig kopiert werden. Der Antragsteller bzw. dessen Vertreter kann auch Formulare mit ähnlicher Struktur oder ähnlichem Format verwenden, wie etwa Formulare, die mit dem Computer auf der Grundlage der im Antragsformular enthaltenen Angaben erstellt werden. Wenn solche elektronisch erstellten Formulare verwendet werden, lässt sich die Verwendung von Anhängen vermeiden, indem die elektronische Fassung, wenn der Platz nicht ausreicht, einfach erweitert wird. Stellen Sie sicher, dass das Formular zum Zeitpunkt der Einreichung so vollständig wie möglich ausgefüllt ist. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung des Antrags. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim HABM unter folgender Telefonnummer: (34) Übermittlung der Formulare Die ausgefüllten Formulare sind direkt an das HABM in Alicante zu senden. Formulare sowie sämtliche damit verbundene Mitteilungen, die per Post gesendet werden, sind wie folgt zu adressieren: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Postannahmestelle Avenida de Europa, 4 E Alicante, Spanien Mitteilungen per Telefax sind an die folgende Telefaxnummer des HABM zu senden: Wenn Mitteilungen per Telefax gesendet werden, ist die Zusendung von Kopien zur Bestätigung nicht erforderlich und wird nicht empfohlen. Das HABM wird weitere Informationen anfordern, sollte sich die Mitteilung per Telefax als unzureichend herausstellen. 1 Die Akteneinsicht umfasst Folgendes: Antrag auf beglaubigte und nicht beglaubigte Kopien oder Auszüge von Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen oder - eintragungen; beglaubigte und nicht beglaubigte Kopien von Aktenunterlagen; Mitteilungen von Informationen; Einsichtnahme vor Ort. Avenida de Europa, 4, E Alicante, Spanien Tel. (+34) Fax: (+34) Internet:

2 1.3 Sprachen Betrifft Ihr Antrag auf Akteneinsicht eine Gemeinschaftsmarke bzw. ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die/das sich noch in der Anmeldungsphase befindet (d. h. sie/es ist noch nicht eingetragen), ist der Antrag auf Akteneinsicht in der Sprache zu stellen, in der die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters eingereicht wurde (d. h. in einer der Amtssprachen der Europäischen Union), oder in der zweiten Sprache, die vom Anmelder der Gemeinschaftsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters angegeben wurde (d. h. in einer der fünf Sprachen des HABM). Betrifft Ihr Antrag auf Akteneinsicht eine Gemeinschaftsmarke bzw. ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die/das bereits eingetragen ist, ist der Antrag in einer der fünf Sprachen des HABM zu stellen. 2. Das Formular 2.1 Antragsteller Wenn das Amt dem Antragsteller bereits eine ID-Nummer zugewiesen hat, ist es ausreichend, diese ID-Nummer und den Namen anzugeben. Andernfalls muss sich der Antragsteller durch Angabe seines Namens sowie seiner Adresse und Staatsangehörigkeit und/oder des Staates der Eintragung ins Handelsregister ausweisen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann vom Anmelder/Inhaber der Gemeinschaftsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters oder seinem Vertreter jederzeit während dem Eintragungsverfahren und nach der Eintragung gestellt werden. Dritte können einen Antrag auf Akteneinsicht unter folgenden Bedingungen stellen: Die Aktenunterlagen, für die Einsichtnahme beantragt wird, betreffen nicht den Ausschluss eines an Verfahren beteiligten Mitglieds des HABM oder eine Einwendung gegen dieses Mitglied; Die Aktenunterlagen, für die Einsichtnahme beantragt wird, beziehen sich nicht auf Dokumente, die für die Vorbereitung von Beschlüssen und Stellungnahmen verwendet werden; Die Aktenunterlagen, für die Einsichtnahme beantragt wird, sind nicht als vertraulich gekennzeichnet. Sind die Aktenunterlagen als vertraulich gekennzeichnet, muss der Antragsteller begründen, dass er vorrangig berechtigte Interessen zur Gewährung der Akteneinsicht hat; Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung wurde in Teil A des Blatts für Gemeinschaftsmarken veröffentlicht, oder die Bekanntmachung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters wird nicht aufgeschoben. Ist die Gemeinschaftsmarkenanmeldung noch zu veröffentlichen oder wird die Bekanntmachung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters aufgeschoben, kann dem Antragsteller nach Vorlegung der folgenden Nachweise trotzdem Einsichtnahme gewährt werden: - Der Anmelder der Gemeinschaftsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters hat der Einsichtnahme zugestimmt; - Der Anmelder der Gemeinschaftsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters hat erklärt, dass er nach Eintragung der Marke bzw. des Geschmacksmusters die zugrunde liegenden Rechte gegen die Person, die die Einsichtnahme beantragt, geltend machen wird. 2

3 Bitte geben Sie an, ob Sie eine juristische Person oder gleichwertiges (z. B. eine Gesellschaft, eine Partnerschaft usw.) oder eine natürliche Person sind. Bei juristischen Person ( Limited, Sociedad Anónima, Aktiengesellschaft usw.) sollte ein Hinweis auf die Rechtsform in der üblichen Abkürzung ( Ltd., S.A., AG usw.) enthalten sein. Juristische Personen müssen das Feld Rechtsform ausfüllen. Soll die Rechtsform in amtlichen Veröffentlichungen erscheinen, muss sie jedoch auch als Teil des Namens in diesem Feld angegeben werden, da sie andernfalls in Veröffentlichungen oder auf Bescheinigungen/Urkunden nicht erscheint. Juristische Personen müssen das Feld Rechtsform ausfüllen. Soll die Rechtsform in amtlichen Veröffentlichungen erscheinen, muss sie jedoch auch als Teil des Namens in diesem Feld angegeben werden, da sie andernfalls in Veröffentlichungen oder auf Bescheinigungen/Urkunden nicht erscheint. Die Postanschrift (z. B. eine Postfachnummer) ist nur anzugeben, wenn sie sich von der angegebenen Anschrift des Antragstellers unterscheidet. 2.2 Vertreter Für die Einreichung eines Antrags auf Akteneinsicht besteht kein Vertretungszwang. 2.3 Anzahl der Seiten Bitte berechnen Sie die Gesamtanzahl der Seiten, die Sie an das HABM senden, einschließlich der Fortsetzungsblätter, Anlagen, Anhänge und der ersten Seite des Antragsformulars für die Akteneinsicht und tragen Sie diese Zahl auf der ersten Seite des Formulars in das Kästchen links oben ein. 2.4 Zeichen des Antragstellers/Vertreters In dem dafür vorgesehenen Feld kann der Antragsteller bzw. Vertreter sein Geschäfts- oder Aktenzeichen von nicht mehr als 20 Zeichen eintragen, z. B.: Initialen, Buchstabenfolge usw. Das HABM wird dieses Geschäfts- oder Aktenzeichen zur Überprüfung der Gebührenzahlung verwenden (d. h. um zu prüfen, ob eine Zahlung einem bestimmten Antrag entspricht). 2.5 Bezeichnung der Akte Bitte geben Sie an, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung bzw. -eintragung oder für eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung bzw. -eintragung stellen möchten. Geben Sie bitte nur eine Nummer ein. Bitte verwenden Sie für jeden beim HABM eingereichten Antrag auf Akteneinsicht ein eigenes Formular. 2.6 Art des Dokuments / des Antrags Bitte geben Sie in der linken Spalte die Anzahl der Kopien, Auszüge bzw. Anträge auf Informationen aus einer Akte ein, für die Sie einen Antrag auf Einsichtnahme stellen möchten. Auf der rechten Seite ist, ob Sie möchten, dass die entsprechenden beantragten Kopien, Auszüge oder Informationen vom HABM beglaubigt werden bzw. ob nicht beglaubigte Kopien ausreichend sind. Wünschen Sie sowohl beglaubigte als auch nicht beglaubigte Kopien, kreuzen Sie bitte auf der rechten Seite beide Spalten, nämlich Beglaubigt und Nicht beglaubigt, an. Geben Sie neben Ihrer Auswahl die entsprechende Anzahl der Kopien an (Beispiel: Neben einem Antrag auf 10 Kopien des Anmeldungsformulars für eine Gemeinschaftsmarke können Sie unter Beglaubigt 5 und unter Nicht beglaubigt 5 angeben). 3

4 Unter Weitere Angaben zu angeforderten Dokumenten können bestimmte Anforderungen in Bezug auf Folgendes eingetragen werden: - Daten, die in einem Auszug enthalten sein sollen; - Kopien von Aktenunterlagen (insbesondere genaue Angabe der gewünschten Unterlagen); - Informationen aus einer Akte (insbesondere genaue Angabe der Art der benötigten Informationen); - Einsichtnahme vor Ort (insbesondere Angabe, ob Sie die Einsichtnahme in Benutzungsnachweise, die das HABM gegebenenfalls besitzt, wünschen); - sonstige gewünschte Unterlagen. Wenn Sie Fortsetzungsblätter verwenden, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an Beglaubigung der Unterschrift Für bestimmte Drittstaaten ist eine Beglaubigung der Unterschrift auf beglaubigten Kopien erforderlich, damit diese als Grundlage für die Inanspruchnahme einer Priorität vor den zuständigen nationalen Ämtern oder als Grundlage für jedwede andere Inanspruchnahme vor diesen Ämtern anerkannt werden können. Der Leiter der Ständigen Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien ist für diese amtliche Beglaubigung zuständig. Bitte geben Sie an, wenn Sie eine Beglaubigung der Dokumente benötigen und für welches Land/welche Länder, da das HABM die Dokumente zur erforderlichen Beglaubigung an die Europäische Kommission in Spanien schickt. 2.7 Zahlung der Gebühren Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag auf Akteneinsicht gebührenpflichtig ist. Die Gebühren sind so bald wie möglich zu zahlen. Bis zur Zahlung der Gebühren gilt der Antrag als nicht gestellt und wird nicht geprüft. Die Gebühren sind wie folgt festgelegt: - beglaubigte Kopien oder Auszüge aus der Gemeinschaftsmarken- bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung oder -eintragung: 30 - nicht beglaubigte Kopien oder Auszüge aus der Gemeinschaftsmarken- bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung oder -eintragung: 10 - beglaubigte Kopien von Aktenunterlagen: 30 zusätzliche Gebühr pro Seite bei mehr als 10 Seiten 1 - nicht beglaubigte Kopien von Aktenunterlagen: 10 zusätzliche Gebühr pro Seite bei mehr als 10 Seiten 1 - Mitteilung von Informationen aus einer Akte: Akteneinsicht in Gemeinschaftsmarkenangelegenheiten Zahlungen (alle Bankgebühren sind vom Zahlungsleistenden zu tragen, der seiner Bank entsprechende Anweisungen erteilt) können getätigt werden durch: - Belastung eines laufenden Kontos beim HABM durch Angabe der Nummer dieses Kontos; - Überweisung in Euro auf das Bankkonto des HABM unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Referenznummer des Antragstellers bzw. Vertreters, der Art der Einsichtnahme, auf die sich die Zahlung bezieht, sowie des Datums der Überweisung Akteneinsicht in Gemeinschaftsgeschmacksmusterangelegenheiten Zahlungen (alle Bankgebühren sind vom Zahlungsleistenden zu tragen, der seiner Bank entsprechende Anweisungen erteilt) können getätigt werden durch: 4

5 - Belastung eines laufenden Kontos beim HABM durch Angabe der Nummer dieses Kontos; - Überweisung in Euro auf das Bankkonto des HABM unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Referenznummer des Antragstellers bzw. Vertreters, der Art der Einsichtnahme, auf die sich die Zahlung bezieht, sowie des Datums der Überweisung; Laufende Konten können durch schriftlichen Antrag an das HABM unter folgender Anschrift eröffnet werden: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Hauptabteilung Finanzen Avenida de Europa, 4 E Alicante, Spanien Telefon: (34) Fax: (34) Überweisungen sollten auf eines der folgenden Konten des HABM erfolgen: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SWIFT-Code (BIC): BBVAESMMXXX IBAN ES La Caixa SWIFT-Code (BIC): CAIXESBBXXX IBAN ES Unterschrift Das Antragsformular muss unterzeichnet werden und der Name des Unterzeichners ist anzugeben. 3. Übermittlung der angeforderten Dokumente Das HABM versendet alle angeforderten Dokumente mit gewöhnlicher Post. Bei dringend benötigten Dokumenten sind die Vorkehrungen für eine alternative Versendungsmöglichkeit (z. B. privater Zustelldienst) vom Antragsteller selbst zu treffen. 5

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