ZUSAMMENFASSUNG STRATEGIE DER EU-KOMMISSION ZUR SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN DIGITALEN BINNENMARKTS VOM 06. MAI Berlin,

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1 ZUSAMMENFASSUNG STRATEGIE DER EU-KOMMISSION ZUR SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN DIGITALEN BINNENMARKTS VOM 06. MAI 2015 Berlin, ) Einleitung Die Europäische Kommission verfolgt mit der Strategie zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts das Ziel, den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu gewährleisten. Privatpersonen und Unternehmen sollen unter fairen Wettbewerbsbedingungen und auf Basis hoher Verbraucher- und Datenschutzstandards unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der Europäischen Union sämtliche Internetanwendungen nutzen können. Die Strategie erstreckt sich über drei Bereiche: Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der europäischen digitalen Wirtschaft 2) Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa Anpassung des Rechtsrahmens für elektronischen Geschäftsverkehr Um den grenzüberschreitenden Handel über das Internet weiter zu stärken, soll der Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr angepasst werden. Dieser soll so ausgestaltet werden, dass insbesondere Verbraucher, die auf ausländische Angebote innerhalb der Europäischen Union zugreifen wollen, nicht diskriminiert werden. Eine solche Beschränkung würde dem Gesamtziel der EU widersprechen, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Überarbeitung der Verordnung zum Verbraucherschutz Im Verbraucherschutz bereitet die Kommission die Überarbeitung der Verordnung zum Verbraucherschutz vor. Dies soll dazu führen, dass Verbraucherschutzrechte schneller, leichter und konsequenter durchgesetzt werden können. Hierfür sollen die Befugnisse der Aufsichtsbe- 1 von 5

2 hörden klarer gefasst und die Warnmechanismen besser koordiniert werden. Außerdem wird die Kommission Anfang eine EU-weite Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten einrichten. Weniger Einschränkungen durch Geoblocking Teil der Strategie ist es weiterhin, ungerechtfertigtes Geoblocking zu verhindern. Darunter versteht die Kommission etwa das Umleiten von Kunden auf Webseiten in seinem Herkunftsland oder die Anzeige unterschiedlicher Preise in Abhängigkeit vom Standort des Kunden. Um solche Maßnahmen zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission vor, etwa die E-Commerce-Richtlinie anzupassen. Gleichzeitig soll die Portabilität von Internetdienstleistungen erhöht werden. So sind im Heimatland erworbene Dienstleistungen aus dem Ausland oftmals nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. Dagegen will die EU-Kommission als Teil der Novellierung des Urheberrechts vorgehen. Harmonisierung des Urheberrechts Die EU strebt insgesamt eine stärkere Harmonisierung des Urheberrechts an. Dazu will die Kommission eine Lösung vorschlagen, die das Angebot für die Nutzer erhöht und gleichzeitig für Urheber neue Möglichkeiten eröffnet. Des Weiteren wird die Kommission die Satellitenund Kabelrichtlinie überprüfen, um festzustellen, inwiefern Bedarf besteht, ihren Geltungsbereich auf Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern auszuweiten bzw. Maßnahmen anzugehen, um einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkdiensten in Europa zu gewährleisten. 3) Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste Vereinheitlichung der Telekommunikationsregulierung Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist nach Ansicht der Kommission eine wichtige Grundlage für ein weiteres Wachstum der Wirtschaft. Noch leide der Telekommunikationsmarkt aber unter einem Mangel an Einheitlichkeit und Berechenbarkeit in der Regulierung der Telekommunikation sowie unter unzureichenden Investitionen im ländlichen Bereich. Diese Probleme würden sich auch durch das anstehende Paket zum Telekommunikationsbinnenmarkt nicht vollständig lösen lassen. Die Kommission erwarte von dem Paket allerdings klare und einheitliche Regeln zur Netzneutralität sowie die Abschaffung von Aufschlägen beim Datenroaming. Die Kommission will sich außerdem darum bemühen, bei der Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften gleiche Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer zu schaffen, damit diese wettbewerbsfähige Dienste anbieten können. Davon werden voraussichtlich besonderes 2 von 5

3 sog. Over the top-dienste (OTT) betroffen sein. Vereinheitlichung der Plattformregulierung Bei der Regulierung von Plattformen sieht die Kommission einige Online-Plattformen durchaus in der Lage, den Zugang zu Online-Märkten zu kontrollieren und einen erheblichen Einfluss darauf auszuüben, wie die verschiedenen Marktteilnehmer entlohnt werden. Besonders im Fokus der Kommission stehen die Transparenz bei der Verwendung gewonnener Daten, die Preisgestaltung sowie eine mögliche Bevorzugung eigener Dienstleistungen zum Nachteil der Konkurrenz. Vereinheitlichung der Vergabe von Funkfrequenzen Die Verwaltung und Vergabe von Funkfrequenzen, die eine entscheidende Rolle beim Breitbandausbau spielt, soll auch weiterhin Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben. Die Vergaberegeln sowie die Verwaltung sollen allerdings stärker vereinheitlicht werden, um eine bessere Planbarkeit insbesondere für grenzüberschreitend agierende Unternehmen zu gewährleisten. Novellierung der AVMD-Richtlinie Auch die bereits angekündigte Novellierung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wird in der Strategie zum Digital Single Market noch einmal aufgegriffen. Die Kommission will die Richtlinie zeitnah auf ihren Anwendungsbereich und im Hinblick auf die Art der für alle Marktteilnehmer geltenden Vorschriften überprüfen. Dabei stehen insbesondere die Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen sowie die Werbevorschriften im Fokus. Prüfung der Verantwortlichkeiten in der E-Commerce- Richtlinie In der E-Commerce-Richtlinie sieht die Kommission zwar eine wichtige Grundlage für das Wachstum der Internetwirtschaft in ganz Europa. Auf der anderen Seite sieht sie das Vorgehen bei illegalen Internetinhalten als nicht hinreichend klar geregelt an. Besonders die Maßnahmen zum Löschen illegaler Inhalte seien national uneinheitlich geregelt, würden zu lange dauern und seien insgesamt zu kompliziert. Die Kommission will daher prüfen, ob neue Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet erforderlich sind, beispielsweise für striktere Verfahren zur Entfernung illegaler Inhalte. Dabei soll allerdings verhindert werden, dass rechtmäßige Inhalte vom Netz genommen werden. Die Kommission erwägt, Providern mehr Verantwortung zu übertragen und ihnen größere Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung ihrer Netze und Systeme aufzuerlegen. Darüber hinaus soll die Tätigkeit von Providern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke klarer geregelt werden, da diese zunehmend an der Verbreitung von Inhalten beteiligt sind. Noch von 5

4 soll eine eingehende Analyse dazu begonnen werden. NIS-Richtlinie Bei dem Ziel, die Sicherheit informationstechnischer Systeme zu erhöhen, sieht die Kommission die bevorstehende Verabschiedung der NIS- Richtlinie als zentral an. Daneben soll die Gründung einer öffentlichprivaten Partnerschaft für Cybersicherheit sowie Lösungen für die Online-Netzsicherheit angestoßen werden. 4) Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der europäischen digitalen Wirtschaft Um die Nutzung von grenzüberschreitenden Cloud-Diensten zu verstärken und insgesamt das Vertrauen in diese Dienste zu erhöhen, will die Europäische Kommission eine Initiative starten, in der sie sich mit Beschränkungen des freien Datenverkehrs aus anderen Gründen als zum Schutz personenbezogener Daten befassen will. Außerdem soll der Zugang zu öffentlichen Daten gefördert werden. Cloud-Dienste sollen zukünftig ein europaweit einheitliches Zertifikat erhalten können. 5) Realisierung eines digitalen Binnenmarkts Zur Realisierung eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts sind nach den Planungen der EU-Kommission erhebliche Investitionen notwendig. Diese sollen insbesondere in den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten fließen. Die Kommission bekannt sich außerdem dazu, an einem Konzept für die Lenkung und Verwaltung des Internets im Rahmen eines Multi- Stakeholder-Modells arbeiten zu wollen, um das Internet frei und offen zu halten. 6) Zeitplan Wie die Strategie selbst gliedert sich auch der Zeitplan in drei Bereiche: Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa Rechtsetzungsvorschläge für einfache und wirksame grenzübergreifende Vertragsbestimmungen für Verbraucher und Unternehmen: 2015 Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz: Maßnahmen auf dem Gebiet der Paketzustellung: Breitangelegte Überprüfung zur Vorbereitung von Rechtsetzungsvorschlägen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking: 2015 Untersuchung des Wettbewerbs im Sektor des elektronischen Handels im Hinblick auf den Online-Handel mit Waren und die Online- Erbringung von Dienstleistungen: von 5

5 Rechtsetzungsvorschläge für eine Reform des Urheberrechts: 2015 Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie: 2015/ Rechtsetzungsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt: Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste Rechtsetzungsvorschläge zur Reform der geltenden Telekommunikationsvorschriften: Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: Umfassende Analyse der Rolle der Plattformen auf dem Markt einschließlich illegaler Inhalte im Internet: 2015 Überprüfung der e-datenschutz-richtlinie: Schaffung einer vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaft für Cybersicherheit: Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft Initiativen in Bezug auf das Eigentum an Daten, den freien Datenfluss (z. B. zwischen Cloud-Anbietern) und eine europäische Cloud: Aufstellung eines Plans mit den Prioritäten für die IKT-Normung und Erweiterung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens für öffentliche Dienste: 2015 Neuer e-government-aktionsplan mit einer Initiative zum Grundsatz der einmaligen Abfrage und einer Initiative zur Verknüpfung von Unternehmensregistern: 5 von 5

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