EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL. Mittwoch, 2. Dezember 2015, 20:00-22:45 Uhr Mehrzweckraum

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1 EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL Protokoll 2. Sitzung Einwohnergemeindeversammlung Vorsitz: Mittwoch, 2. Dezember 2015, 20:00-22:45 Uhr Mehrzweckraum Anwesende Stimmberechtigte: 117 Absolute Mehr: 59 Sekretär: Heinz Ruch Stefan Bürki Verhandlungen Gemeindepräsident Heinz Ruch begrüsst die Anwesenden zur heutigen ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich bekannt gemacht worden durch Publikation im Anzeiger Trachselwald am 29. Oktober 2015 und in der NEZ (Neue Eriswiler Zeitung). Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften lagen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und konnten auf der Webseite heruntergeladen werden. Heinz Ruch orientiert die Versammlung über die Stimmberechtigung: Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Art. 2 Reglement über die Wahlen und Urnenabstimmungen Eriswil) und nicht nach Art. 390 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) unter umfassender Beistandschaft steht. Es wird festgestellt, dass die Anwesenden im Besitz des Gemeindestimmrechts sind mit Ausnahme von - Roger Flückiger, c+s ingenieure ag, Huttwil - Priska Jordi, Finanzverwalterin, Huttwill - Stefan Bürki, Gemeindeschreiber, Langenthal

2 Von der Presse ist/sind anwesend - Jürg Rettenmund, Berner Zeitung - Walter Ryser, Unter-Emmentaler Die nicht Stimmberechtigten und die Presse sitzen separat. Das Stimmrecht der Anwesenden wird nicht bestritten. Die Versammlung wird hierauf als eröffnet erklärt. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt: 1. Josef Stadelmann 28 Stimmen 2. Heidi Loosli 30 Stimmen 3. Daniel Röthlisberger 32 Stimmen 4. Markus Hiltbrunner 27 Stimmen TOTAL 117 Stimmen Das absolute Mehr beträgt 59 Stimmen. Der Gemeindepräsident macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 31 Gemeindeordnung Eriswil nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden kann. Ebenfalls macht er auf die sofortige Rügepflicht gemäss Art. 33 Gemeindeordnung Eriswil aufmerksam. Heinz Ruch gibt die heutigen Traktanden bekannt, die wie folgt lauten: 1. Änderung von Artikel 50 und Anhang 1 im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 3. Juni 1992; Genehmigung 2. Genehmigung Budget 2016, Festlegung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer und Wehrdienstersatzabgabe pro 2016 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2016 und die Finanzplanung Strassen- und Leitungssanierung Gass; Beschlussfassung über vier Investitionskredite (Gemeindestrassen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Elektrizität) 4. Abrechnung Rahmenkredit Strassensanierungen Fr. 700'000.00; Kenntnisnahme 5. Abrechnung Verpflichtungskredit Ausbau Eigen (Netzverstärkung Leimatt - Berg) Fr. 215'000.00; Kenntnisnahme 6. Abrechnung Verpflichtungskredit Ausbau Trafostation Langeten Fr. 260'000.00; Kenntnisnahme 7. Verschiedenes BESCHLUSSFASSUNG Die Traktandenliste wird genehmigt. Eine Änderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht

3 PROTOKOLLGENEHMIGUNG Gemäss Art. 59 Gemeindeordnung Eriswil ist das Protokoll spätestens ab dem siebten Tag nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegen. Der Gemeindeschreiber veröffentlicht das Protokoll in demselben Zeitrahmen ebenfalls im Internet. Gegen den Wortlaut des Protokolls der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2015 sind keine Einsprachen eingelangt. Am 29. Juli 2015 hat der Gemeinderat das Protokoll gemäss Art. 59 Gemeindeordnung Eriswil genehmigt Reglement über die Abgabe elektrischer Energie Änderung von Artikel 50 und Anhang 1 im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 3. Juni 1992; Genehmigung REFERENT Sonja Straumann SACHVERHALT Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Abgabe von 3 Rappen pro Kilowattstunde (Rp. / kwh) von der Elektrizitätsversorgung an das Gemeinwesen einzuführen. Die Einführung dieser Abgabe bedarf einer reglementarischen Grundlage, weshalb das Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 3. Juni 1992 anzupassen ist. Weiter haben die Versorgungskommission und der Gemeinderat die Möglichkeit wahrgenommen, einige Lücken im Anhang zum Reglement zu füllen. Es sind folgende Änderungen und Ergänzungen im Reglement vorgesehen: Art. 50 alt Der Gemeinde als Aktionärin der EW Wynau sind 12 % des Nettoertrages der Abonnementseingänge (Ertrag aus Stromverkauf abzüglich Stromkauf beim EWW) abzugeben. Dieser Ansatz kann von der Gemeindeversammlung jederzeit abgeändert werden. Art. 50 Abs. 1 neu Der Einwohnergemeinde sind % des Nettoertrages des Energiehandels (Einkauf- und Verkauf inklusive gemeindeeigene Förderprogramme) abzugeben. Der Prozentsatz wird vom Gemeinderat jährlich innerhalb dieser Bandbreite zusammen mit dem Budget festgelegt und ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Art. 50 Abs. 2 neu Die Höhe der Abgabe zugunsten der allgemeinen Mittel der Gemeinde wird durch den Gemeinderat pro verrechneter Menge kwh Netznutzung bis max. 3 Rp. / kwh im Rahmen der geltenden gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben festgelegt und zusammen mit den Tarif- bzw. Preisblättern veröffentlicht

4 Anhang 1 (Ziffer 4) neu Anschluss 3 x 95 / 95 mm 2 Kabelquerschnitt Kabellänge in m bis 30 m pro weiteren m max. 100 m 1. Feste Kosten Fr. 2' Fr. 2' Variable Kosten Fr. 1' Fr Fr. 5' Leitungsbeitrag Fr. 3' Fr Fr. 8' Total Anschlussgebühr Fr. 7' Fr. 16' Allfällige Grabarbeiten gehen zu Lasten des Verursachers. Anhang 1 (Ziffer 5) neu Der Preis für die Miete eines Baustromanschlusses (Bauprovisorium) richtet sich nach folgenden Ansätzen: Bis 6 Monate Fr fix Für jeden weiteren Monat Fr (angebrochene Monate zählen ganz) Energielieferung Hochtarif gemäss aktuellem Tarifblatt Anhang 1 (Ziffer 9) neu Alle weiteren Kosten die der Elektrizitätsversorgung Eriswil aufgrund vom Einbau von neuen Anlagen (beispielsweise Photovoltaikanlagen), Erweiterung, Umbau, Umnutzung, Rückbau sowie Datenmanagement und Metering von Anlagen entstehen, können nach dem Grundsatz der kostendeckenden Weiterverrechnung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. An der Orientierungsversammlung vom 11. November 2015 wurden interessierte Bürger bereits von der Versorgungskommission über die neue Abgabe informiert. Mit dem Strom, welcher zu günstigeren Konditionen bezogen werden kann, fallen für einen durchschnittlichen siebenköpfigen Haushalt (Verbrauchsprofil H7) Mehrkosten in der Höhe von Fr gegenüber den Tarifen 2015 an. Die effektiven Mehrkosten, mit dem Verbrauchsprofil H7 gerechnet, belaufen sich auf Fr pro Jahr. Die Einführung der Abgabe wäre eine grosse Entlastung für den öffentlichen Finanzhaushalt. DISKUSSION Regina Baumann stellt fest, dass die Abgabe an das Gemeinwesen grundsätzlich eine gute Idee ist. Mit der Einführung der Abgabe wird aber das Problem mit dem grossen Defizit im Budget nicht gelöst. Sonja Straumann bestätigt, dass die Einführung der Abgabe das Problem mit dem Aufwandüberschuss nicht vollumfänglich löst, dies jedoch ein stolzer Betrag an die Rechnung der Gemeinde ist. Zaugg Werner redet stellvertretend für die Landwirte. Diese werden einen höheren Betrag bezahlen, als die präsentierten Vergleichszahlen. Bereits jetzt zahlen die Landwirte extrem viel mehr Strom. Er findet auch, dass im Budget noch mehr gespart werden muss und eventuell auch bei der Verwaltung. Sonja Straumann weist darauf hin, dass das Budget im nächsten Traktandum behandelt wird. Die präsentierten Zahlen basieren auf dem Ver

5 brauchsprofil H7 (Durchschnittsverbrauch einer siebenköpfigen Familie in Eriswil). Es ist klar, dass Landwirte einen höheren Verbrauch haben und die Differenz grösser ist als beim Verbrauchsprofil H7. Sie hält aber auch fest, dass bei Landwirten keine Leistungsmessungen gemacht werden und somit keine Zusätze für Spitzenverbrauche bezahlt werden müssen. Dies würde für die Landwirte erhebliche Mehrkosten auslösen und ist in den meisten Gemeinden auch üblich. Peter Wyss: Gemäss Art. 50 Abs. 2 des Reglements, legt der Gemeinderat fest, wie hoch die Abgabe wird. Die Frage ist, ob die Versammlung über die Höhe von drei Rappen pro Kilowattstunde Einfluss nehmen kann oder nicht. Sonja Straumann Im Budget wird für die Abgabe an das Gemeinwesen auf der Einnahmenseite ein Betrag festgelegt. Der Betrag könnte im Rahmen der Budgetberatung durch die Versammlung geändert werden und der Gemeinderat müsste danach die Abgabe anpassen. Peter Wyss stellt den Antrag, im neuen Art. 50 Abs. 2 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie eine Abgabe bis zu fünf Rappen pro Kilowattstunde vorzusehen. Hans Kleeb fragt an, was beim gerechneten Verbrauch von fünf Gigawattstunden alles eingerechnet ist. Ob dies der Energieverbrauch des gesamten Dorfes ist. Sonja Straumann: Dies ist der gesamte Verbrauch bis auf die Mopac AG. Diese wurde aufgrund des momentan laufenden Verfahrens und der unsicheren Zukunft nicht eingerechnet. Die Mopac AG hat eine zusätzliche Netznutzung von einer Gigawattstunde. Josef Stadelmann will wissen, ob die Eigentümer von Photovoltaikanlagen, welche Strom ins Netz zurückgeben, die Abgabe auch bezahlen müssen. Sonja Straumann: Eigentümer von Photovoltaikanlagen müssen diese Abgabe bei Eigenverbrauch oder Lieferung des Stroms an die KEV nicht bezahlen. Peter Wyss erläutert, dass wenn jemand Strom bezieht und wieder ins Netz einspeist, dieser ja die Abgabe bezahlt. Wenn Strom in das Netz eingespiesen wird, geht dieser Strom auch wieder an einen Verbraucher und dieser bezahlt danach die Abgabe. Sonst würde die Gebühr ja zwei Mal erhoben werden. Adrian Zehnder teilt vorgängig ein Kompliment an die Versorgungskommission aus. Er spricht an dieser Stelle als Bürger und Landwirt und nicht als Kommissionmitglied. Er teilt der Versammlung mit, dass die Fr Mehrkosten nicht die ganze Wahrheit sind. Effektiv sind die Kosten höher. Er wäre als Landwirt und Solarproduzent sehr froh, wenn der Stromtarif auch einmal nach unten korrigiert würde. Der Verbrauch der Landwirte liegt schnell einmal bei bis Kilowattstunden. Dann sind die

6 Mehrkosten für einen Landwirt bei Fr oder mehr. Er versteht, dass die Gemeinde Einnahmen generieren will, empfindet dies aber als falschen Weg. Wer sagt, ob in Zukunft nicht auch auf dem Wasser oder dem Kehricht eine Zusatzgebühr anfallen wird? Er möchte, dass die Abgabe abgelehnt wird. Sonja Straumann dankt für die Ausführungen und teilt mit, dass die Abgabe aus Sicht der Behörden nicht als falsch eingestuft wird. Sie fragt bei Adrian Zehnder nach, ob er einen Antrag gestellt hat. Adrian Zehnder stellt klar, dass es sich um keinen Antrag handelte. Er stellt aber jetzt den Antrag, auf eine geheime Abstimmung. Heinz Ruch unterbreitet den Antrag von Adrian Zehnder auf eine geheime Abstimmung der Versammlung. Auf den Antrag von Adrian Zehnder, eine geheime Abstimmung durchzuführen, fallen lediglich 10 der 30 benötigten Stimmen. Die Mehrheit hat sich somit für eine offene Abstimmung ausgesprochen. Als nächstes stellt Gemeindepräsident Heinz Ruch den Antrag von Peter Wyss dem Antrag des Gemeinderates gegenüber. Peter Wyss hat den Antrag gestellt, in Art. 50 Abs. 2 eine Abgabe bis zu 5 Rappen pro Kilowattstunde vorzusehen. Für den Antrag von Peter Wyss sprechen sich 10 Stimmbürger aus. Auf den Antrag des Gemeinderates entfallen 91 Stimmen, dieser wird somit zur Schlussabstimmung gebracht. Heinz Ruch liest den Antrag des Gemeinderates vor und bringt diesen zur Schlussabstimmung. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Änderungen im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie zu genehmigen und per 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. BESCHLUSSFASSUNG (88 JA / 21 NEIN) Die Gemeindeversammlung genehmigt die Änderungen im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie und setzt diese per 1. Januar 2016 in Kraft

7 Voranschlag / Budget Genehmigung Budget 2016, Festlegung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer und Wehrdienstersatzabgabe pro 2016 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2016 und die Finanzplanung REFERENT Konrad Zehnder SACHVERHALT Im Budget 2016 sind die voraussichtlichen Einnahmen und Konsumausgaben für das kommende Jahr eingestellt. Nach verschiedenen Diskussionen und Beratungen wurden Korrekturen vorgenommen, daraus ist folgendes Resultat entstanden: Aufwand Fr Ertrag Fr Aufwandüberschuss Fr Der Aufwandüberschuss von Fr entspricht rund 4.30 Steuerzehnteln. Wird die Änderung und Ergänzung von Art. 50 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie für die Abgabe von drei Rappen pro kwh an das Gemeinwesen und die Abgabe auf dem Energiehandel durch die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen angenommen, resultiert folgendes Ergebnis: Aufwand Fr Ertrag Fr Aufwandüberschuss Fr Der Aufwandüberschuss von Fr. 239' entspricht rund 2.78 Steuerzehnteln. Das vorliegende Ergebnis wurde mit der Steueranlage von 1.90 Einheiten berechnet. Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.2 des amtlichen Wertes, die Wehrdienstersatzabgabe 5 % des Staatssteuerbetrages, maximal Fr Es wird auf den Vorbericht zum Voranschlag hingewiesen. Dieser lag während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und konnte auf der Homepage heruntergeladen werden. DISKUSSION Strahm Fritz: Es ist bekannt, dass es um die Gemeindefinanzen nicht gerade rosig steht. Vor etwa 15 Jahren wurden bereits gleich viel Steuern bezahlt, heute ist der Unterschied, dass der Kanton mehr davon kriegt. Das Problem liegt wahrscheinlich darin, dass dieser jedoch sukzessive wieder mehr Kosten auf die Gemeinden abschiebt. Es braucht keine Symptombekämpfung sondern eine Problemlösung. Andere Gemeinden seien ja auch davon betroffen

8 Regina Baumann hat das Budget im Detail studiert. Sie fragt an, ob bei den Allgemeinen Diensten die Verwaltung gemeint ist und warum dort ein Honorar von Fr für Fachexperten eingeplant ist. Huttwil habe für solche Honorare im Vergleich nur Fr eingesetzt. Wieso fällt dieser Betrag in Eriswil so hoch aus? Konrad Zehnder teilt mit, dass Gemeindeschreiber Stefan Bürki während drei Monaten abwesend ist. In dieser Zeit entfällt sein Lohn und deshalb fällt für die Stellvertretung durch die Firma Abplanalp-Ramsauer, ein solch hohes Honorar für Fachexperten an. Regina Baumann möchte Wissen, was das Konto Dienstleistungen Dritter beinhaltet? Priska Jordi: Es handelt sich dabei um Spesen von Post und Bank, Telefonkosten der Swisscom, Portokosten, etc. Barbara Ingold-Feldmann hat ein Anliegen zur NEZ. Die Zeitung soll ab kommendem Jahr nur noch zwei Mal jährlich erscheinen. Die NEZ sei aber ein Informationskanal für die Vereine und die Dorfbevölkerung. Viele benutzen zwar heute das Internet zum Austausch von Informationen, aber längst nicht alle Einwohner. Es ist Schade, wenn zukünftig fast nur noch über die Zahlen der Einwohnergemeinde informiert wird. Weiter wird angeregt, dass die Zeitung ja auch in schwarz-weiss oder in einem anderen Format veröffentlicht werden könnte. Priska Jordi orientiert, dass die Verwaltung Abklärungen gemacht hat und die Differenz von hochglanz farbig zu schwarz-weiss gerade einmal Fr pro Ausgabe ausmachen würde. Durch die Reduzierung auf zwei NEZ-Ausgaben jährlich können rund Fr. 4' gespart werden. Konrad Zehnder ergänzt, dass durch die Reduzierung auf zwei Ausgaben pro Jahr die Seitenzahl der NEZ angehoben wurde. Barbara Ingold-Feldmann entgegnet, dass die Möglichkeit aktuelle Informationen zu veröffentlichen, mit zwei Ausgaben jährlich kaum mehr gegeben ist. Konrad Zehnder bestätigt, dass die Aktualität natürlich nicht mehr gleich ist. Barbara Ingold-Feldmann stellt den Antrag, das Budget zu Gunsten der NEZ um Fr zu erhöhen. Charles Steiner: Er hat die Zahlen auch studiert und die Höhe des Aufwandüberschusses ist bedenklich. Er fragt sich, was Eriswil für seine Zukunft tut? Bis ins Jahr 2020 fehlen der Einwohnergemeinde vier bis acht Steuerzehntel. Das Eigenkapital wird aufgebraucht sein und er sieht keine Gegensteuer oder jedenfalls keine Versuche dazu. Er regt an, dass der Gemeinderat prüfen soll, das gesamte Verwaltungsvermögen per 31. Dezember 2015 abzuschreiben. Dies würde zwar eine deutliche Re

9 duktion des Eigenkapitals nach sich ziehen, würde aber die folgenden Jahre um rund Fr entlasten. Konrad Zehnder gibt zur Kenntnis, dass sich die Strukturen im Wandel befinden. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Organisationsreglements und des Personalreglements in die Vernehmlassung gegeben. Die Parteien und die Bevölkerung können bis am 10. Februar 2016 eine Stellungnahme abgeben. Regina Baumann fragt nach, warum auf Seite 26 bei der Feuerwehr die Löhne auf zwei Konten aufgeteilt sind. Zum einen sind auf Konto Fr und zum anderen auf Konto Fr eingestellt. Was beinhaltet dies? Priska Jordi: Auf dem Konto sind die Pauschalen und die Stundenentschädigungen verbucht. Auf dem anderen Konto der Sold für Übungen / Einsätze und Kurse. Die Aufteilung wurde für die Nachvollziehbarkeit gewählt. Peter Wyss stellt einen weiteren Antrag und zwar den Steuerfuss auf 2.0 Einheiten zu erhöhen. Er begründet dies damit, dass auch die Abgabe von drei Rappen an das Gemeinwesen nicht ausreicht. Die Gemeinde Eriswil sollte nicht ein solch grosses Defizit generieren. Das Ersparte sollte anders verwendet werden, als nur für den Ausgleich oder die Verbesserung des Defizits. Er bestätigt, die Vernehmlassung zum neuen Organisationsreglement gelesen zu haben. Der Gemeinderat hat vorgesehen, Strukturen zu verändern und Einsparungen zu treffen. Es tut sich etwas. Er appelliert an die Bürger, sich in der Gemeinde zu engagieren. Der Gemeinderat habe seinen Willen kundgetan. Er ist der Ansicht, es brauche andere Instrumente. Er will im Verschiedenen einen Vorschlag machen, wie die Gemeinde den Finanzhaushalt in den Griff bekommen kann. Andreas Heiniger ist überrascht, über den erneuten Kredit von Fr für die Windkraftanlage und fragt, wo das Geld vom letzten Kredit geblieben ist. Dieser sei doch unter Vorbehalt beschlossen worden. Johann Ulrich Zehnder jun. sagt, dass dies immer noch derselbe Kredit ist, welcher im Sommer 2014 gesprochen wurde. Weil jedoch nächstes Jahr Arbeiten anstehen könnten, wird ein Betrag ins Investitionsbudget aufgenommen. Das heisst aber noch lange nicht, dass dieses Geld nächstes Jahr ausgegeben wird. Andreas Heiniger fragt an, was mit dem Rest des gesprochenen Kredits geschehen ist. Er war der Meinung, dass bis auf weiteres kein Geld mehr verwendet werden darf, bis die Verträge mit der Gütergemeinde Hinterdorf und dem VBS armaswiss abgeschlossen sind. Priska Jordi: der Vorbehalt betreffend Vertragsabschlüssen bei der Genehmigung des Kredits im Juni 2014 wurde abgelehnt. Die Arbeitsgruppe hat dieses Bedürfnis aber mitgenommen und lebt diesem nach. Es wurde

10 damals ein Gesamtkredit von Fr gesprochen, wovon nächstes Jahr Fr im Investitionsbudget eingestellt wurden. Theo Rohr verweist auf seinen Bericht in der NEZ. Darin hat er klar mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe den zweiten Kredit bisher nicht angerührt hat. In diesem Jahr hatte die Arbeitsgruppe nur zwei Sitzungen. Die Aktivitäten wurden absichtlich heruntergefahren, weil bisher noch kein positiver Bescheid von Skyguide vorliegt. Regina Baumann fragt an, was unter immaterielle Anlagen zu verstehen ist. Priska Jordi: es handelt sich dabei um ein EDV-Konto, darin sind Kosten für Software (beispielweise Firewall) budgetiert. Roland Fiechter schlägt vor, eine kurze Pause einzulegen. Konrad Zehnder unterbricht die Diskussion. Zeit: Uhr Heinz Ruch ordnet eine zehnminütige Pause an. Heinz Ruch beendet die Pause nach 10 Minuten und eröffnet die Diskussion wieder. Madeleine Fiechter hat eine Anregung, dass die Gemeinde beim Verkehr mit einem Bürgerbus vielleicht günstiger fahren würde. Konrad Zehnder nimmt dies auf, weist aber darauf hin, dass in Spitzenzeiten der Bus sehr gut gefüllt ist. Fritz Nyffenegger fährt auch Bus und teilt mit, dass ein Ortsbus mit nur 15 Plätzen auf keinen Fall ausreichen würde. Regina Baumann will wissen, weshalb die Erträge bei der sozialen Sicherheit dermassen zurückgegangen sind. Im Budget 2016 ist ein Ertrag von Fr vorgesehen, während im Voranschlag 2015 Fr budgetiert waren und in der Rechnung 2014 sogar Fr auf der Ertragsseite gutgeschrieben wurden. Priska Jordi: Per 1. Januar 2015 ist das Inkasso und die Bevorschussung von Alimenten dem Sozialdienst Region Trachselwald übertragen worden. Als diese Aufgabe durch die Gemeinde ausgeführt wurde, ging das Geld der Alimentenschuldner ein. Mit der Sozialhilfeabrechnung an die Fürsorgedirektion des Kantons Bern konnte ausserdem die Differenz zwischen eingegangenen Rückerstattungen und bevorschussten Alimenten zurückgefordert werden. Adrian Zehnder: Da er einen Leserbrief im Unter-Emmentaler veröffentlicht habe, wolle er sich auch zu Wort melden. Es darf bei der Budgetierung nicht sein, dass eine Kommission gegen die andere Kommission kämpft. Alle haben Kürzungen vorgenommen und es kommt kein wesentlich besseres Ergebnis heraus. Wir müssen nun hinter

11 die Ausgaben für Gemeinderat und Verwaltung. Er fragt an, warum der Gemeinderat (er schätzt deren Arbeit) viermal mehr Entschädigung erhält, als der Gemeinderat in Wyssachen? Warum hat die Gemeindeverwaltung Eriswil 100 % mehr Verwaltungsangestellte als die Gemeinden Rohrbach und Melchnau? Die Versammlung kann heute das Budget zurückweisen und dem Gemeinderat Druck aufsetzen, diese Arbeiten sofort anzugehen. Beispielweise die Reduktion von sieben auf fünf Kommissionsmitglieder. Dies soll bereits ab Neujahr möglich sein, der Gemeinderat soll Mut zeigen. Er appelliert an die Versammlung, heute Abend den Mut zu haben und das Budget abzuweisen. Theo Rohr: Auch die Reduktion von sieben auf fünf Kommissionsmitglieder wird nicht eine wesentliche Veränderung im Budget nach sich ziehen. Konrad Zehnder: Wie bereits erwähnt, befindet sich der Entwurf des neuen Organisationsreglements in der Vernehmlassung. Es ist geplant, die Anzahl Mitglieder von Gemeinderat und Kommissionen auf fünf zu reduzieren. Das letzte Wort wird aber der Stimmbürger haben. Hans Zaugg: Die Aufwände der Baukommission bei Projekten sind bisher über die allgemeinen Entschädigungen und nicht über die Projekte abgerechnet worden. Es ist deshalb nicht immer leicht, zwischen den verschiedenen Gemeinden zu vergleichen. Weil aus der Versammlung keine Wortbegehren mehr kommen, wird nun über die Anträge abgestimmt. Gemeindepräsident Heinz Ruch unterbreitet der Versammlung den Antrag von Barbara Ingold-Feldmann, das Budget zu Gunsten der NEZ (Neue Eriswiler Zeitung) um Fr zu erhöhen (Konto ) Die Versammlung nimmt diesen Antrag mit 53 Ja zu 48 Nein Stimmen an. Als nächstes stellt Gemeindepräsident Heinz Ruch den Antrag von Peter Wyss dem Antrag des Gemeinderates gegenüber. Peter Wyss will die Steueranlage für die Gemeindesteuern mit 2.00 Einheiten genehmigen lassen. Für den Antrag von Peter Wyss sprechen sich nur 3 Stimmbürger aus. Die Mehrheit der restlichen Stimmbürger ist für den Antrag des Gemeinderates. Heinz Ruch liest den Antrag des Gemeinderates vor und bringt diesen mit der vorher genehmigten Budgeterhöhung um Fr zu Gunsten der NEZ, zur Schlussabstimmung. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. die Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.90 Einheiten, 2. die Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.20 des amtlichen Wertes,

12 3. die Genehmigung der Wehrdienstersatzabgaben von 5.00 % des Staatssteuerbetrages, maximal Fr das per 1. Januar 2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von % linear abzuschreiben. 5. das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Eriswil mit einem Aufwandüberschuss im Allgemeinen Haushalt von Fr zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG (84 JA / 19 NEIN) Die Gemeindeversammlung genehmigt das vorliegende Budget 2016 mit 1. einer Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.90 Einheiten, 2. einer Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.20 des amtlichen Wertes, 3. einer Wehrdienstersatzabgabe von 5.00 % des Staatssteuerbetrages, maximal Fr dem Auftrag, dass per 1. Januar 2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von % linear abzuschreiben. 5. einem Aufwandüberschuss im Allgemeinen Haushalt von Fr Gemeindestrassen Strassen- und Leitungssanierung Gass; Beschlussfassung über vier Investitionskredite (Gemeindestrassen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Elektrizität) REFERENT Alfonso Carlini und Sonja Straumann SACHVERHALT Mit der Strassensanierung inklusive Werkleitung sollen die Zufahrtsverhältnisse verbessert werden. Damit das Gebiet auch weiterhin ununterbrochen versorgt werden kann, sind die Werkleitungen zu ersetzen, da diese bereits ein fortgeschrittenes Alter haben. Aus wirtschaftlichen Gründen haben die Baukommission und die Versorgungskommission die Arbeiten koordiniert und ein gemeinsames Projekt erarbeitet. Die Kompetenz für die Genehmigung der einzelnen Investitionskredite liegt bei der Gemeindeversammlung. Die Investitionskredite setzen sich wie folgt zusammen: Definitiver Kostenvoranschlag für das Projekt: Totalkosten Gemeindestrassen Fr. 435' o Kostenvoranschlag Strasse Gass Fr. 357' o Strassenbeleuchtung Fr. 48' o Anteil Projektierung Strasse (52.8 %) Fr. 29' o Aufwände Versorgungskommissionsmitglieder Fr o Rundungsdifferenz Fr

13 Totalkosten Wasserversorgung Fr. 246' o Kostenvoranschlag Wasserversorgung Fr. 228' o Anteil Projektierung Wasserversorgung (29.7 %) Fr. 16' o Aufwände Versorgungskommissionsmitglieder Fr. 1' o Rundungsdifferenz Fr Totalkosten Abwasserentsorgung Fr. 144' o Kostenvoranschlag Entwässerung Fr. 134' o Anteil Projektierung Abwasser (17.5 %) Fr. 9' o Rundungsdifferenz Fr Totalkosten Elektrizität Fr. 170' o Kostenvoranschlag Elektroversorgung Fr. 155' o Aufwände Versorgungskommissionsmitglieder Fr. 3' o Projektierungskosten Elektroversorgung Fr. 11' Total Kosten Investitionskredite inkl. 8.0 % Mehrwertsteuer Fr. 995' Folgekosten Die Folgekosten des Projekts belaufen sich auf rund Fr pro Jahr Zins Darlehen ( zu 2.00 %) Abschreibung Strasse (40 Jahre / 2.5 %) Steuerzehntel Abschreibung Wasser (80 Jahre / 1.25 %) Abschreibung Abwasser (80 Jahre / 1.25 %) Abschreibung Elektrizität (40 Jahre / 2.5 %) Total Folgekosten Gesamtprojekt Weil zu wenig füssige Mittel vorhanden sind, wird die Einwohnergemeinde voraussichtlich einen Bankkredit aufnehmen müssen. DISKUSSION Peter Wyss stellt die Frage, weshalb die Projektierungskosten mit insgesamt Fr so hoch ausfallen. Wie setzen sich diese zusammen? Nach der gesamten Bausumme? Roger Flückiger, c+s ingenieure ag: Die c+s ingenieure ag wurde für eine Begehung der Strasse angefragt und danach zur Offertstellung eingeladen. Auch ein zweites Ingenieurbüro hat eine Eingabe gemacht. Die Projektierungskosten berechnen sich tatsächlich anhand der Baukosten. Sie werden Prozentual gerechnet. Peter Wyss: Wie viel Prozent?

14 Roger Flückiger, c+s ingenieure ag: In der Regel wird mit etwa % der Gesamtbausumme vom Kostenvoranschlag offeriert. Christian Aebi ergänzt, dass es bei der Elektrizität ähnlich ist. Josef Stadelmann fragt an, ob der Bund keine Subventionen an die Gemeindestrassen bezahlt? Sonja Straumann teilt mit, dass Projekte in der Bauzone keine Berechtigung für Subventionen haben. Hans Zaugg ergänzt, dass der Bund nur Subventionen für Strassen in der Landwirtschaftszone gibt. Heinz Ruch erklärt das Abstimmungsverfahren. Es muss über jeden Investitionskredit einzeln abgestimmt werden. Er unterbreitet diese der Reihe nach. ANTRAG GEMEINDERAT Der Gemeindeversammlung wird für das Projekt Sanierung Gass beantragt: 1. den Investitionskredit Gemeindestrassen in der Höhe von Fr. 435' zu genehmigen. 2. den Investitionskredit Wasserversorgung in der Höhe von Fr. 246' zu genehmigen. 3. den Investitionskredit Abwasserentsorgung in der Höhe von Fr. 144' zu genehmigen. 4. den Investitionskredit Elektrizität in der Höhe von Fr. 170' zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG Die Gemeindeversammlung genehmigt für das Projekt Sanierung Gass, 1. den Investitionskredit Gemeindestrassen in der Höhe von Fr. 435' (108 Ja / 0 Nein) 2. den Investitionskredit Wasserversorgung in der Höhe von Fr. 246' (112 Ja / 0 Nein) 3. den Investitionskredit Abwasserentsorgung in der Höhe von Fr. 144' (113 Ja / 0 Nein) 4. den Investitionskredit Elektrizität in der Höhe von Fr. 170' (112 Ja/ 0 Nein)

15 Gemeindestrassen Abrechnung Rahmenkredit Strassensanierungen Fr. 700'000.00; Kenntnisnahme REFERENT Alfonso Carlini SACHVERHALT Die Gemeindeversammlung genehmigte am 7. Dezember 2011 einen Verpflichtungskredit als Rahmenkredit in der Höhe von Fr für die periodische Wiederinstandstellung, Sanierung der Oberflächenbeläge. Gemäss Art. 109 Abs. 1 und 2 der Gemeindeverordnung ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat. Die Bauausführungen wurden in den Jahren 2012 bis 2014 erledigt. Der Verpflichtungskredit schliesst mit Gesamtausgaben von Brutto Fr ab, das heisst, Fr unter dem beantragten Verpflichtungskredit. Die Subventionen von Bund und Kanton belaufen sich auf Total Fr und somit betragen die Nettoausgaben Fr Der Verpflichtungskredit schliesst aus folgenden Gründen mit Minderausgaben ab: Kreuzung Hämmeli Grimenstein Wurde deutlich teurer als vorgesehen. Im Kredit nicht einberechnet waren die Kosten für die Strassenentwässerung und der Mehraufwand für die Belagsarbeiten (Deckbelag statt Oberflächenbelag). Allmend, Scheuerbifang Das Teilstück Scheuerbifang 42 bis Wasserreservoir wurde nicht realisiert. Allmend, Stegmatt Der Abschnitt Hauptstrasse Stutz wurde nicht realisiert. Schneggengass, Belzhöhe Der Abschnitt Hauptstrasse Gass wurde nicht realisiert. Der Abschnitt Belzhöhe bis Gemeindegrenze wurde durch ein Stabilisierungsverfahren (Kolmitsch) ausgeführt, statt wie geplant auskoffern und neu einkiesen. Hohfuhrenstützli, Gemeindegrenze Die Strecke Kreuzung Gemeindegrenze wurde durch ein Stabilisierungsverfahren (Kolmitsch) statt wie geplant auskoffern und neu einkiesen ausgeführt. Rund Fr wurden irrtümlicherweise in der Laufenden Rechnung 2014 verbucht. Da diese bereits abgeschlossen ist, kann keine Umbuchung mehr gemacht werden

16 Die nicht ausgeführten Teilstücke sind nicht subventionsberechtigt, da sie in der Bauzone liegen oder zu wenige landwirtschaftliche Betriebe angeschlossen sind. DISKUSSION Theo Rohr merkt an, dass die Kosten für die nicht ausgeführten Projekte vom gesprochenen Kredit hätten abgezogen werden können. Alfonso Carlini informiert, dass wir ihm diese Zahlen noch aufbereiten können. Theo Rohr verzichtet darauf. Hans Zaugg will klarstellen, dass hier alle Subventionen geholt wurden. Alle nicht ausgeführten Projekte waren auch nicht subventionsberechtigt. Die Gemeinde hat sogar mehr erhalten, als zuerst versprochen wurde. Alfonso Carlini dankt Hans Zaugg für seinen grossen Einsatz bei den PWI- Projekten. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, die Verpflichtungskreditabrechnung mit Ausgaben von Fr zur Kenntnis zu nehmen. BESCHLUSSFASSUNG (KEINE) 1. Die Verpflichtungskreditabrechnung wird zur Kenntnis genommen Bauten, Anlagen Abrechnung Verpflichtungskredit Ausbau Eigen (Netzverstärkung Leimatt - Berg) Fr. 215'000.00; Kenntnisnahme REFERENT Sonja Straumann SACHVERHALT Die Gemeindeversammlung genehmigte am 5. Juni 2013 einen Verpflichtungskredit für den Ausbau Eigen (Leimatt Berg) in der Höhe von Fr Gemäss Art. 109 Abs. 1 und 2 der Gemeindeverordnung ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat. Die Arbeiten wurden im Herbst 2013 und Frühjahr 2015 ausgeführt. Die Schlussabnahme fand am 13. Dezember 2014 statt. Der Verpflichtungskredit schliesst mit Gesamtausgaben von Brutto Fr ab, das heisst, Fr unter dem beantragten Ver

17 pflichtungskredit. Mit der Rückforderung der Vorsteuer (MwSt.) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Höhe von Fr. 10' resultieren Gesamtausgaben von Netto Fr Das heisst, der Verpflichtungskredit schliesst Netto um Fr unter dem beantragten Verpflichtungskredit ab. Die Rechnung für die Verteilkabine in der Höhe von Fr inkl. MwSt. sowie die Landentschädigungen in der Höhe von Fr wurde im Jahr 2014 irrtümlich in der Laufenden Rechnung verbucht. Die Jahresrechnung 2014 ist abgeschlossen und darum können diese Beträge nicht mehr umgebucht werden. Es konnte von viel tieferen Angeboten gegenüber dem Kostenvoranschlag profitiert werden. Unter anderem konnte im Bereich Netzbau wegen den tieferen Kupferpreisen gegenüber dem Angebot nochmals rund Fr eingespart werden. - Kostenvoranschlag Tiefbau Fr Pauschalangebot GeBau Fr Differenz Fr Kostenvoranschlag Netzbau Fr Angebot Rohn Fr Differenz Fr DISKUSSION Keine Wortmeldung. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, die Verpflichtungskreditabrechnung mit Ausgaben von brutto Fr zur Kenntnis zu nehmen. BESCHLUSSFASSUNG (KEINE) 1. Die Verpflichtungskreditabrechnung wird zur Kenntnis genommen Bauten, Anlagen Abrechnung Verpflichtungskredit Ausbau Trafostation Langeten Fr. 260'000.00; Kenntnisnahme REFERENT Sonja Straumann SACHVERHALT Die Gemeindeversammlung genehmigte am 5. Juni 2013 einen Verpflichtungskredit für den Ausbau der Trafostation Langeten in der Höhe von Fr Gemäss Art. 109 Abs. 1 und 2 der Gemeindeverordnung ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat

18 Die Bauausführungen wurden im Frühjahr / Sommer 2014 erledigt. Die Schlussabnahme hat am 13. Dezember 2014 stattgefunden. Der Verpflichtungskredit schliesst mit Gesamtausgaben von brutto Fr ab, das heisst, Fr unter dem beantragten Verpflichtungskredit. Mit Rückforderung der Vorsteuer (MwSt.) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Höhe von Fr resultieren Gesamtausgaben von netto Fr Das heisst, der Verpflichtungskredit schliesst netto um Fr unter dem beantragten Verpflichtungskredit ab. Die Kostenschätzung, welche für die Genehmigung des Verpflichtungskredits erstellt wurde, ist gesamthaft um % höher als die effektiven Kosten. Die hohen Einsparungen konnten dank tieferen Angeboten gegenüber dem Kostenvoranschlag gemacht werden. - Kostenvoranschlag Tiefbau Fr Pauschalangebot GeBau Fr Differenz Fr Kostenvoranschlag Netzbau Fr Angebot Rohn Fr Differenz Fr Kostenvoranschlag Trafostation Fr Angebot Borner Fr Differenz Fr Grund für die positiv ausfallende Abrechnung sind die tieferen Kosten im Bereich Netzbau und Trafostation. Das Projekt konnte infolge der tiefen Kupferpreise und den extrem sinkenden Kosten für Trafos und Mittelspannungsanlagen wesentlich günstiger ausgeführt werden. DISKUSSION Keine Wortmeldung. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, die Verpflichtungskreditabrechnung mit Ausgaben von brutto Fr zur Kenntnis zu nehmen. BESCHLUSSFASSUNG (KEINE) 1. Die Verpflichtungskreditabrechnung wird zur Kenntnis genommen Gemeindeversammlung Verschiedenes DISKUSSION Orientierung aus dem Gemeinderat Heinz Ruch informiert, dass eine Arbeitsgruppe die Gemeindeordnung und das Personalreglement überarbeitet haben. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat zur Vernehmlassung verabschiedet und können auf

19 der Gemeindeverwaltung bezogen und auf der Webseite heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert insgesamt 90 Tage und zwar noch bis am 10. Februar Aus der Bevölkerung Stephan Aeschlimann will kurz über die Einquartierung von Flüchtlingen beim alten Postgebäude orientieren. Dies geht zwar die politische Gemeinde nichts an, aber trotzdem ist die gesamte Gemeinde Eriswil betroffen. Im alten Postgebäude werden im Dezember zwölf Flüchtlinge (Eritreer) untergebracht. Die Interessengruppe für Menschen in Not sind freiwillige Helfer, welche etwas mit den Asylsuchenden unternehmen wollen. Bei Fragen bleibt die Heilsarmee Flüchtlingshilfe zuständig. Wer Interesse hat, sich der IG für Menschen in Not anzuschliessen, kann sich bei ihm melden. Alfred Schär: Wie alt sind diese Leute? Stephan Aeschlimann: Es werden junge Männer sein, die in zwei Wohngemeinschaften leben. Heinz Ruch: Der anwesende Jürg Rettenmund hat im Jahrbuch Oberaargau einen Beitrag über die Eisenbahn Huttwil-Eriswil geschrieben, das Buch kann ab Freitag auf der Verwaltung gekauft werden. Peter Wyss: Das Budget 2016 ist genehmigt und das Geld ist noch immer ein Manko. Die Aufwandüberschüsse können nur gedeckt werden, weil wir noch über genügend Eigenkapital verfügen. Er möchte vom Gemeinderat einen Vorschlag, wie ein Teil des restlichen Kapitals aus dem Verkauf der Onyx Aktien in die Förderung der alternativen Energie eingesetzt werden kann. Per 1. Januar 2017 soll das restliche Kapital aus dem Verkauf der Onyx- Aktien an einen Zweck gebunden werden und nicht mehr im laufenden Finanzhaushalt erscheinen. Er will deshalb einen Antrag stellen und diesen von der Versammlung für erheblich erklären lassen, damit der Gemeinderat bis in einem Jahr einen Vorschlag auszuarbeiten hat. Es geht nur darum, dass der Versammlung ein Vorschlag unterbreitet wird, über den sie in einem Jahr diskutieren und abstimmen kann. Antrag Peter Wyss Der Gemeinderat wird beauftragt, der Gemeindeversammlung vom Dezember 2016 folgendes Geschäft vorzulegen: 1. Die restlichen Guthaben per 1. Januar 2017 aus dem Verkauf der Onyx Aktien sind aus dem laufenden Finanzvermögen zu entfernen. 2. Das Kapital wird für den Zweck der Förderung von erneuerbarer Energie oder dergleichen gebunden. 3. Die Gemeindeversammlung wird ermächtigt, diese Zweckbindung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzuheben. Heinz Ruch unterbreitet den Antrag von Peter Wyss zur Abstimmung. Die Versammlung lehnt den Antrag mit 18 Ja zu 85 Nein Stimmen ab. Hans Ulrich Heiniger ist der Meinung, dass unter dem Traktandum Verschiedenes nicht abgestimmt werden darf

20 Heinz Ruch korrigiert ihn, es können Anträge für erheblich erklärt werden, damit der Gemeinderat an einer nächsten Versammlung ein Geschäft traktandieren muss. Adrian Zehnder stellt die Frage, wie viel die Einwohnergemeinde aus dem Verkauf der Onyx Aktien erhalten hat? Und wie viel von diesem Geld heute noch vorhanden ist? Charles Steiner: stellt richtig, dass die Onyx Aktien damals verkauft wurden. Der Erlös von etwa 5,4 Millionen wurde verflüssigt und dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das Geld ist nie in einen separaten Fonds geflossen, sondern vollumfänglich ins Eigenkapital. Ein Teil des Betrages wurde angelegt. Es wurde jedoch nie spezifisch für die Windkraft bereitgestellt. Wenn man die Mittel an einen Zweck hätte binden wollen, hätte dies in einem Reglement festgehalten werden müssen. Dieses hätte von der Gemeindeversammlung beschlossen werden müssen. Werner Zaugg: Wie viel flüssige Mittel stehen der Gemeinde noch zur Verfügung? Priska Jordi teilt mit, dass es gemäss letzter Liquiditätsplanung etwas über zwei Millionen gewesen sind. Heinz Ruch bedankt sich bei den Anwesenden für die Teilnahme, bei der Verwaltung für die Vorbereitung der heutigen Versammlung und bei seinen Gemeinderatskollegen für die gute Zusammenarbeit. Er wünscht den Anwesenden eine schöne Adventszeit und verweist auf den Apéro nach der Versammlung. GEMEINDEVERSAMMLUNG ERISWIL Der Präsident Der Sekretär Heinz Ruch Stefan Bürki

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