Förderung der Erziehung in der Familie

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1 Förderung der Erziehung in der Familie Fortschreibung 2006

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... Seite 3 2. Entwicklungen in den Familienstrukturen... Seite 5 3. Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII)... Seite Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17 SGB VIII) Seite Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ( 18 SGB VIII)... Seite Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ( 19 SGB VIII)..... Seite Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ( 20 SGB VIII)..... Seite Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht ( 21 SGB VIII). Seite Zusammenfassung.. Seite Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft. Seite Übersicht Maßnahmeempfehlungen Seite Anhang Seite 42 Impressum: Forchheim, im August 2006 Landratsamt Forchheim Martin Hempfling Am Streckerplatz 3 Tel / Fax / martin.hempfling@lra-fo.de 1

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4 1. Einleitung: Die für den Bereich Förderung der Erziehung in der Familie steht vor einer besonderen Situation. Seit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vor 15 Jahren sind die familienfördernden Aktivitäten in einem eigenen Aufgabenfeld zusammengefasst. Sicherlich gab es auch vorher viele Angebote mit allgemein förderndem Charakter, eine eigenständige Jugendhilfe- Tradition, wie in anderen Bereichen, hatte sich aber nicht entwickelt. Der Tätigkeitsbereich Förderung der Erziehung in der Familie umfasst verschiedenartige Aufgaben, die sowohl allgemein fördernde Angebote als auch spezifische Hilfen für besondere familiäre, die Erziehung der Kinder beeinträchtigende Problemsituationen zum Inhalt haben. Dabei geht es entsprechend den in den 16 bis 21 SGB VIII benannten Leistungen um eine breite Palette verschiedenartiger Hilfen: Familienbildung Familienberatung Familienerholung in Situationen besonderer familiärer Belastung Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge Unterstützung in Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder in solchen Fällen, in denen Elternteile eine Unterstützung bei der Pflege und Erziehung eines Kindes benötigen Betreuung und Versorgung von Kindern im oder außerhalb des elterlichen Haushalt in Notsituationen Unterstützung bei einer zur Erfüllung der Schulpflicht notwendigen Unterbringung 1 In der Grundplanung zum Jugendhilfeplan des Landkreises Forchheim wurden 1998 die Angebote im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie erfasst und der vorhandene Bedarf eruiert. Die Bestands- und Bedarfsdiskussion in dem stark beteiligungsorientierten Prozess führte zur Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen, welche in den Jugendhilfeplan aufgenommen wurden. Diese Fortschreibung für den Teilbereich Förderung der Erziehung in der Familie hat nun erneut den Auftrag, die vorhandenen Institutionen und ihre Angebote darzustellen und mit dem sich ergebenden Bedarf in Beziehung zu setzen. Wichtig ist hierbei, dies auf dem Hintergrund der sich verändernden Familienstrukturen 2 zu tun. 1 Erwin Jordan/Reinhold Schone (Hg.), Handbuch, Münster, siehe Kapitel 2 3

5 Diese Auseinandersetzung mit dem festgestellten Bestand und dem ermittelten Bedarf ist Aufgabe des Arbeitskreises 23 3 (Förderung der Erziehung von Kindern in der Familie und in Tagesbetreuung) der. In diesem Arbeitskreis wurden auch die Maßnahmeempfehlungen erarbeitet, die in erster Linie die Stärkung der Erziehungskraft der Familie zum Ziel haben. Damit soll auch der verfassungsrechtlichen Stellung der Familie entsprochen werden. Als Konsequenz des Staatlichen Wächteramtes hat der Staat auch für die Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern Sorge zu tragen. Hierzu sind auch Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie zu zählen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung des Familienzyklus, welcher besondere Anforderungen an die Eltern stellt. Folgende Phasen sind dabei als besonders kritisch zu sehen: Der Übergang zu Elternschaft und Familie mit Kleinkindern Eintritt in Kindergarten und Schule Übergang ins Jugendalter und anschließende Verselbständigung der Kinder Diese Anforderungen an die Eltern werden durch Entwicklungen im ökonomischen Bereich erhöht. Vermehrte Problemlagen durch ungünstige Einkommensverhältnisse, bedingt durch Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug, belasten die Familien auch im Landkreis Forchheim zusehends. Mit einer Verstärkung der familiären Krisen ist zu rechnen. Durch die Veränderung der familiären Strukturen (z. B. starke Zunahme von Alleinerziehenden und von Ein-Kind-Familien) ergeben sich zusätzliche Belastungen für die Erziehenden. Eine Stärkung der elterlichen Verantwortung und Kompetenz ist wichtig, damit Kinder in unserer Gesellschaft bestehen können. Zielrichtung muss die Schaffung einer familienfreundlichen Lebenssituation im Landkreis Forchheim sein. 3 Der Arbeitskreis wurde 2000 aus den früheren ( ) Aks 2 (Förderung der Erziehung in der Familie) und 3 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege) gebildet. Deshalb die Bezeichnung 23. Eine Liste der Mitglieder des Arbeitskreises ist im Anhang zu finden. 4

6 2. Entwicklungen in den Familienstrukturen: Jeder kennt Familie aus eigenen Erfahrungen und hat bestimmte Vorstellungen darüber. Häufig wird sie als Haushaltsgemeinschaft von verheirateten Eltern mit minderjährigen Kindern interpretiert. Die überwiegende Mehrzahl der Kinder wächst tatsächlich bei beiden leiblichen Eltern, die verheiratet sind und in einem Haushalt leben, auf. Gleichzeitig haben sich u. a. infolge des Wandels des Heirats- und Scheidungsverhaltens von Frauen und Männern die Haushalts- und Familienstrukturen sowie die Formen des Zusammenlebens von bzw. in Familien in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Neben Eltern mit (kleinen) Kindern im Haushalt findet Familie in vielfältigen Lebens- und Beziehungsformen nebeneinander und biografisch betrachtet nacheinander sowie zunehmend über Haushaltsgrenzen hinweg statt. 4 Diese Veränderungen in den familiären Strukturen zeigen sich auch im Landkreis Forchheim. Im Folgenden sollen einige Entwicklungen aufgezeigt werden, wie sich Familie im Landkreis Forchheim in den letzten Jahren verändert hat. Zunahme der Scheidungen in der Hälfte der Fälle sind Kinder und Jugendliche betroffen Anzahl Ehescheidungen Landkreis Forchheim Jahr (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Gerichtliche Ehelösungen 2004, München, 2005) Die nebenstehende Grafik zeigt die deutliche Zunahme der Scheidungen im Landkreis Forchheim. Von 2000 bis 2004 ist die Anzahl der Scheidungen um 12,71 % gestiegen (Bayern: + 9,17 %; Oberfranken: + 8,34 %). Der Landkreis Forchheim nähert sich damit immer mehr der gesamtbayerischen Scheidungsquote an (Lkrs. Forchheim: 2,3 Scheidungen je Einwohner; Bayern: 2,4) waren es lediglich 166 Ehescheidungen im Landkreis Forchheim gewesen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Eheschließungen weiter zurückgegangen. Gab es im Jahr 2000 im Landkreis Forchheim noch 566 Heiraten, so waren es 2004 nur noch 501. Dies bedeutet einen Rückgang um 11,48 % (Bayern: - 3,69 %; Oberfranken: - 7,31 %). Der Landkreis Forchheim liegt 2004 bei der Quote der Eheschließungen (4,4 Heiraten je Einwohner) deutlich unterhalb des Wertes für Bayern (4,9). 4 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Familien- und Kinderfreundlichkeit: Beteiligung Verwaltungshandeln; ein Praxisbuch für Kommunen, Stuttgart,

7 In Bayern waren im Jahr 2004 bei Scheidungen durchschnittlich 823 Kinder betroffen. Rechnet man diesen Wert für den Landkreis Forchheim hoch, so mussten sich 2004 ca. 219 Kinder und Jugendliche mit der Scheidung ihrer Eltern auseinandersetzen. Weitere Hinweise für die Veränderungen in den Familienstrukturen ergeben sich aus den Ergebnissen des Mikrozensus (Erhebung bei 1% der Bevölkerung), welcher jährlich durchgeführt wird. Die Daten liegen hierbei auf der Ebene der Regionen vor. Der Landkreis Forchheim ist der Region Oberfranken-West zugehörig. Deshalb werden die Zahlen aus diesem Gebiet dargestellt und mit den Ergebnissen für den Freistaat Bayern verglichen. Um einen Bezug zur Situation im Landkreis Forchheim herstellen zu können, werden die Daten für die Region Oberfranken-West entsprechend dem Anteil an der Gesamtbevölkerung auf den Landkreis Forchheim herunter gebrochen. Haushalte mit Kindern ein Auslaufmodell? Der Anteil der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren ist in Oberfranken-West in den Jahren 2000 bis 2004 von 29,7 % auf 26,5 % zurückgegangen (Bayern; 2000: 25,6 %/2004: 24,6 %). In fast der Hälfte der Haushalte mit Kindern lebt nur noch ein Kind Privathaushalte 2004 nach der Zahl der Kinder 60,00% 50,00% 49,02% 47,17% 40,00% 39,22% 39,13% 30,00% Oberfranken-West Bayern 20,00% 10,00% 0,00% 12,75% 13,70% oder mehr Zahl der Kinder (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Struktur der Bevölkerung und der Haushalte in Bayern im März 2004, Regionalergebnisse des Mikrozensus, München, 2005; eigene Berechnung) Auch die Entwicklung von 2000 bis 2004 zeigt den Trend zur Familie mit einem Kind. 6

8 Jahr ohne Privathaushalte in Oberfranken-West davon mit... Kind(ern) Kinder zusammen oder mehr ,59% 41,41% 46,23% 38,68% 15,09% ,07% 40,93% 46,23% 40,57% 13,21% ,08% 37,92% 49,02% 39,22% 12,75% (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Struktur der Bevölkerung und der Haushalte in Bayern 2000, 2002 und 2004, Regionalergebnisse des Mikrozensus, München, 2001, 2003 und 2005; eigene Berechnung) Alleinerziehende hohe Belastung durch Kinder, Haushalt und Beruf Auch für den Bereich der Alleinerziehenden liegen für den Landkreis Forchheim keine gesicherten Daten vor. Als Indikator für die Zu- oder Abnahme der Zahl der Alleinerziehenden gilt die Entwicklung bei den ausgestellten Lohnsteuerkarten der Klasse II (Nichtverheiratete mit im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren). Alleinerziehende ausgestellte Lohnsteuerkarten der Klasse II Anzahl der LSK II Jahr (Quelle: Finanzamt Forchheim, 2005) Das Diagramm zeigt, dass eine deutliche Zunahme der ausgestellten Lohnsteuerkarten der Klasse II (+ 29 %) zu verzeichnen ist. Die Lohnsteuerkarten ingesamt haben im selben Zeitraum lediglich um 3,76 % und die Gesamtbevölkerung nur um 1,26 % zugenommen. Die Zahl für das Jahr 2005 (1016 Lohnsteuerkarten Klasse II) wurde in das Diagramm nicht aufgenommen, weil sich ab diesem Jahr die gesetzlichen Regelungen geändert haben. Seit 2005 wird die Steuerklasse II nur noch an tatsächlich Alleinerziehende vergeben (nicht mit Partner zusammen lebend). 5 5 Forchheim,, Sozialraumanalyse

9 Fast 80 % der Kinder unter 18 Jahre in Bayern wachsen in einer Familie mit einem Ehepaar auf, 20 % bei Alleinerziehenden und in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Forchheim liegt das Verhältnis bei ca. 75 % zu 25 %. In den entsprechenden Familien leben ca bzw Kinder unter 18 Jahre. 6 Die Erwerbstätigenquote von Müttern in Bayern lag 2004 bei allen Frauen mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre bei 65,30 % bei zusammenlebend Verheirateten und bei 75 % bei Alleinerziehenden. Insgesamt war ca. die Hälfte der Mütter mit einem Kind unter 6 Jahren berufstätig. 6 Geburtenrückgang Jugend wird zu einem knappen Gut Auch im Landkreis Forchheim zeigt sich, ähnlich wie im bundesweiten Trend, ein deutlicher Rückgang bei den Geburten. Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf alle Bereiche der Gesellschaft und insbesondere auf die Aufgabenstellung der Jugendhilfe sind deutlich zu erkennen. Geburten Entwicklung Anzahl Jahr (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2005) Die Anzahl der geborenen Kinder ist im Landkreis Forchheim in den Jahren von 1999 bis 2004 um 17,62 % zurückgegangen. Nach einer Umfrage bei den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis wurden 2005 lediglich 924 Kinder geboren. Mit einem weiteren Rückgang ist zumindest in den nächsten Jahren noch zu rechnen. 6 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Struktur der Bevölkerung und der Haushalte in Bayern im März 2004, Regionalergebnisse des Mikrozensus, München, 2005; eigene Berechnung 8

10 Daneben ist festzustellen, dass der Anteil der ausländischen Mütter bei den Geburten kontinuierlich zunimmt und dass immer mehr Kinder nichtehelich geboren werden. 7 Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die familiären Strukturen auch im Landkreis Forchheim in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Die Zunahme der Scheidungen führt zu einem Anstieg der Alleinerziehenden und der neu zusammen gesetzten Familien (sog. Patchwork-Familien). Dabei müssen nicht nur die Folgen der Trennung selbst, sondern die Neugestaltung des Zusammenlebens in der Restfamilie bzw. der neue Familie (Stichwort: meine Kinder deine Kinder unsere Kinder) bewältigt werden. Immer mehr Kinder wachsen als Einzelkind auf. Die Auseinandersetzung mit Geschwistern, das Erlernen von Rücksichtnahme und sozialen Kompetenzen findet nur noch eingeschränkt im familiären Rahmen statt. Die Verschlechterung der ökonomischen Situation bzw. die höheren Ansprüche belasten Familien immer mehr. Insbesondere alleinerziehende Mütter sind gezwungen Arbeiten zu gehen, um den Lebensunterhalt ihrer Familie bestreiten zu können. Insgesamt muss sich auch die Gesellschaft im Landkreis Forchheim auf ein Vorhandensein von zunehmend weniger Kindern einstellen, mit all den weitergehenden Auswirkungen. 7 ifb Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, ifb-familienreport Bayern, Tabellenband 2005, Bamberg,

11 3. Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) 3.1. Allgemeines Ziel der allgemeinen Förderung der Familie ist es, Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Die Jugendämter sind gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen. Dies sind beispielsweise Familienfreizeiten und Erholungsmöglichkeiten, vor allem aber Familienbildung und Familienberatung. Während Familienbildung vorwiegend durch abstrakt-generelle Angebote geschieht, z.b. in Kursen, Vorträgen und Publikationen, ist Familienberatung konkret-individuell auf den Einzelfall ausgerichtet. Alle Angebote müssen darauf abzielen, die natürliche Erziehungsfähigkeit der Eltern und ihr Selbstvertrauen zu stärken. Die Familie ist nicht grundsätzlich hilfe- oder therapiebedürftig. Ein gewisses Maß an Mängeln und Unsicherheit gehören hier - wie überall - zur Normalität menschlichen Lebens. Zusammenfassender Überblick: Adressaten: Ziel: Leistungen: Rechtliche Verbindlichkeit: Mütter und Väter andere Erziehungsberechtigte junge Menschen Stärkung der Erziehungskraft Familienbildung Familienberatung Familienfreizeit/Familienerholung Soll-Leistung ohne Rechtsanspruch Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger: Teilnahmebeitrag/Gebühr möglich (Quelle: Kunkel, Grundlagen des Jugendhilferechts, 2001) 3.2. Bestand Die funktionale Familienberatung im Sinne des 16 SGB VIII wird im Landkreis Forchheim im Wesentlichen von zwei Institutionen geleistet: Allgemeiner Sozialdienst beim 9 Mitarbeiter/innen mit 7,75 Stellen (1998: 7 Mitarbeiter/innen mit 5,75 Stellen); Die Familienberatung stellt nur einen Teilbereich der Aufgabenstellung des Allgemeinen Sozialdienstes dar. 10

12 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung des Caritasverbandes 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen (1998: 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen); Neben der Beratung nach 16 SGB VIII wurde der Erziehungsberatungsstelle Aufgaben gem. den 17, 18, 28, 35a und 41 SGB VIII vertraglich übertragen. Daneben findet Familienberatung, -bildung und -erholung in Organisationen statt, die als solches nicht unmittelbar der Jugendhilfe zuzurechnen sind. Die folgende Übersicht erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr soll sie einen Überblick ermöglichen über die Angebote im Landkreis Forchheim: Angebot Einzugsbereich Name der Institution Familienberatung Familienbildung Familienerholung Landkreis Forchheim begrenzt überregional Allgemeine Sozialberatung des Diakonischen Werkes Allgemeine Soziale Beratungsstelle des Caritasverbandes Arbeiterwohlfahrt Forchheim AWO Kreisverband Forchheim - Frauenberatung Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Forchheim Die Insel; Sozialpsychiatrischer Dienst Donum Vitae; Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Evangelisches Bildungswerk Fränkische Schweiz Familien- und Frauenbeauftragte Hilfe- und Beratungszentrum Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Kath. Landvolkshochschule Feuerstein Katholisches Bildungswerk Forchheim Kinderhilfe Allgemeine Frühförder- und Beratungsstelle Kreisjugendring Forchheim Landwirtschaftliche Familienberatung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.v. Forchheim Mütterzentrum Ebermannstadt Mütterzentrum Forchheim Offene Behindertenarbeit 11

13 Angebot Einzugsbereich Name der Institution Familienberatung Familienbildung Familienerholung Landkreis Forchheim begrenzt überregional pro familia e.v.; Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Psychosoziale Beratungsstelle (Suchtberatung) Schuldnerberatung Staatl. anerk. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Forchheim STEP e.v./ambulante Hilfen Treffpunkt für Alleinerziehende Volkshochschule des Landkreises Forchheim Weißer Ring, Außenstelle Forchheim (Quelle: eigene Erhebung 2005/2006; Stand: ) Das Beratungsangebot im Landkreis Forchheim hat sich seit 1998 erweitert und differenziert. Die Aktivitäten der Institutionen zielen in der Regel auf den gesamten Landkreis ab. Als Beispiel für Angebote der Familienbildung ist das Elterntraining Starke Eltern starke Kinder zu nennen. Weiterführende Daten zu den Beratungsinstitutionen sind der Anlage zu dieser Fortschreibung zu entnehmen. Neben den genannten Institutionen leisten die Kindertagesstätten einen wichtigen Beitrag bei der funktionalen Familienbildung und -beratung. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) verpflichtet in Artikel 14 die Kindertageseinrichtung dazu mit den Eltern wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes zu erörtern und zu beraten. Zum wurden Kinder in 70 Kindertagesstätten im Landkreis Forchheim betreut. Die Möglichkeit der staatlichen Förderung für Familienferien auf dem Bauernhof wird im Landkreis Forchheim nur wenig genutzt (ca. 2 Familien pro Jahr). Weiterer Bestandteil der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ist die informelle Familienbildung und -beratung. Im Landkreis Forchheim sind hier insbesondere die Eltern-Kind-Gruppen zu nennen. Eltern haben in diesen Gruppen die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen, Elternrolle und Erziehungsaufgaben zu bedenken und zu diskutieren. 12

14 Eine Befragung 8 bei den Eltern-Kind-Gruppen im Jahr 2005 ergab eine Anzahl von insgesamt 61 Gruppen (1998: 51 Gruppen), die sich wie folgt auf die Gemeinden, Märkte und Städte verteilen. Eine umfassende Ermittlung aller Eltern-Kind-Gruppen ist schwierig, weil diese oft nur für eine begrenzte Zeit bestehen. Eltern-Kind-Gruppen im Landkreis Forchheim Dormitz 0 1 Ebermannstadt 8 4 Effeltrich 2 0 Eggolsheim 1 4 Egloffstein 2 0 Forchheim Gößweinstein 3 1 Gräfenberg 4 1 Hallerndorf 2 1 Hausen 0 1 Heroldsbach 5 1 Hetzles 0 1 Hiltpoltstein 1 1 Igensdorf 4 3 Kirchehrenbach 0 1 Kleinsendelbach 1 1 Kunreuth 1 0 Langensendelbach 0 1 Leutenbach 0 0 Neunkirchen a. Br. 7 4 Obertrubach 0 0 Pinzberg 1 1 Poxdorf 2 1 Pretzfeld 1 3 Unterleinleiter 1 1 Weilersbach 1 1 Weißenohe 2 1 Wiesenthau 1 1 Wiesenttal 1 2 Landkreis Forchheim (Quelle: eigene Erhebung 2005; Stand: ) Die Zahlen zeigen, dass das Angebot einer Eltern-Kind-Gruppe in vielen Gemeinden des Landkreises vorhanden ist. Mindestens in 22 der 29 Gemeinden gibt es entsprechende Gruppen. 8 Der Bericht Eltern-Kind-Gruppen im Landkreis Forchheim Ergebnisse der Befragung 2005 wurde im Februar 2006 durch die erstellt und am in den Jugendhilfeausschuss eingebracht 13

15 Die mediale Familienbildung gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Durch Bücher, Zeitschriften, Informationsbroschüren, Radio- und Fernsehbeiträge und nicht zuletzt das Internet können sich Eltern und andere Familienmitglieder anonym zu bestimmten Themenbereichen informieren. Seit vielen Jahren werden im Landkreis Forchheim Elternbriefe versandt, die den Eltern entsprechend dem Alter des Kindes Informationen vermitteln. Die Zusendung erfolgt beim ersten Kind in der Familie und ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kostenfrei. Danach ist der Bezug für einen Kostenbeitrag von insgesamt 15,-- möglich und wird von ca. 10 bis 15 % der Eltern genutzt. Die Elternbriefe gehen dann thematisch bis zum 8. Geburtstag. Wichtiges Informationsmedium ist mittlerweile auch das Internet. Als Beispiele sind hier zu nennen: Elternratgeber Eltern im Netz ( des Bayerischen Landesjugendamtes Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für Eltern ( und Jugendliche ( An diesem Projekt hat sich in den Jahren 2005 und 2006 die Erziehungs-, Jugendund Familienberatungsstelle des Caritasverbandes Forchheim für die Dauer eines Jahres mit 8 Stunden pro Woche beteiligt. Als weitere Möglichkeiten bestehen als Angebot der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendtelefone e.v. im Deutschen Kinderschutzbund das Kinder- und Jugendtelefon (Die Nummer gegen Kummer, Tel ) und das Elterntelefon ( ) Bedarf Entwicklung der Fallzahlen: Beratungen durch den Allgemeinen Sozialdienst Anzahl der Familien SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Jahr (Quelle: Amt für Jugend und Familie, Jahresbericht 2005) 14

16 Die Beratungen der Erziehungs- Jugend- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes gem. 16 SGB VIII werden in der Jahresstatistik nicht gesondert erfasst. Finanzaufwand: Die Personal- und Sachkosten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für die Beratung im Rahmen der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII sind in den Gesamtkosten dieser Institutionen enthalten und können nicht näher beziffert werden. Eine Förderung von Organisationen im Bereich der Familienberatung, -bildung und -erholung durch den Landkreis Forchheim erfolgt mit Ausnahme der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle nicht. Die Bezuschussung der Eltern-Kind- Gruppen wurde 2003 eingestellt. Für die Bereitstellung und Versendung der Elterbriefe wendet der Landkreis Forchheim jährlich ca ,-- auf. Bedarfseinschätzung der Institutionen: Die 31 Institutionen (siehe Auflistung bei Bestand), welche im weitesten Sinne im Bereich der Familienberatung, -bildung und -erholung tätig sind, wurden im Herbst 2005 befragt, wie sie den zukünftigen Bedarf an Angeboten der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie für die nächsten 5 Jahre einschätzen. An der Befragung beteiligten sich 27 Institutionen, davon gaben 22 eine Einschätzung zum zukünftigen Bedarf ab: Bedarfseinschätzung Anzahl geringerer Bedarf gleich bleibender Bedarf steigender Bedarf (Quelle: eigene Erhebung 2005/2006) Vom betroffene Fachpersonal sehen somit 77,3 % einen steigenden, 18,2 % einen gleich bleibenden und nur 4,5 % einen geringeren Bedarf für Angebote gem. 16 SGB VIII für die kommenden Jahre. 15

17 Folgende Begründungen wurden für einen insgesamt zunehmenden Bedarf abgegeben: Verunsicherung im Erziehungsverhalten Anzahl der Scheidungen und allein erziehenden Mütter steigt weniger Vorbilder für ein konstruktives Erziehungsverhalten Änderung der Familienstruktur, mehr Alleinerziehende, sehr viele junge Alleinerziehende bzw. Mütter Belastungen der Familien steigen durch Arbeitslosigkeit und Schulden Isolation und Anonymität; Sucht, Alkohol, gerade bei jüngeren Schwangeren fällt auf, dass der Rückhalt durch einen Partner oder die Familie häufig fehlt mehr Armut, höhere Jugendarbeitslosigkeit, psychische Erkrankungen durch belastende Rahmenbedingungen zunehmende Probleme innerhalb der Familien, fehlende Kompetenz der Eltern, Unsicherheit). großer zusätzlicher Bedarf an Beratung der Eltern. Es ist schwierig Familien aus sozial ungünstigen Milieu mit dem Familienförderangebot zu erreichen Zunahme schwieriger familiärer und gesellschaftlicher Bedingungen; Abnahme von Selbstvertrauen zunehmende Armut, komplexe Notlagen, mehr Alleinerziehende, zunehmende Verunsicherung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz Der Erfolg der "Super-Nanny"-Serien zeigt, dass der Bedarf größer ist als das Angebot. Ein familienfreundliches Klima wieder in unserer Gesellschaft zu schaffen ist zentrale Zukunftsaufgabe. Bestands- und Bedarfsbewertung des Arbeitskreises 23 der : Die Mitglieder des Arbeitskreises 23 der sehen die personellen Kapazitäten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle als ausgeschöpft an. Die steigenden Fallzahlen bei den beratenen Familien des Allgemeinen Sozialdienstes und die Bedarfseinschätzung der Institutionen im Bereich der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie zeigen einen weiter zunehmenden Bedarf an familienunterstützenden Maßnahmen an. Wichtig erscheint es die Familien rechtzeitig und mit passgenauen ( niedrigschwelligen ) Angeboten zu erreichen. Ein wichtiger Aspekt erscheint dabei die Tatsache, dass Eltern am besten dort erreicht werden können, wo sich ihre Kinder befinden (Kindertagesstätten, Schulen). Der Arbeitskreis 23 spricht sich deshalb für einen Ausbau der Familienförderung aus, auch in Hinblick auf die präventive Wirkung dieser Aktivitäten. Weitergehende 16

18 familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen können damit im Vorfeld überflüssig gemacht werden. Auf die Forderung nach einer Verbesserung der personellen Ausstattung des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs-, Jugend und Familieberatungsstelle wird in Hinblick auf die finanzielle Situation des Landkreises verzichtet, obwohl hierfür im Arbeitskreis ein Bedarf gesehen wird Maßnahmeempfehlungen Die folgenden Maßnahmeempfehlungen II/1 und II/2 sind bereits im Maßnahmenkatalog 2004 enthalten, welcher am 13. September 2005 durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Forchheim angenommen wurde. Die Erziehungs-, Jugend und Familieberatungsstelle beginnt mit der Umsetzung der umschrieben Maßnahmeempfehlungen (insbesondere II/2). Gegenwärtig ist die Ausführung dieser Maßnahmen von Seiten der Erziehungs-, Jugend und Familieberatungsstelle nur punktuell leistbar. Es bedürfte weiterer Finanzmittel, um diese Aufgaben flächendeckend anzubieten. Entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auf Honorarbasis könnte in Zusammenarbeit mit der Erziehungs-, Jugend und Familieberatungsstelle diesen Aufgabenbereich übernehmen. Die Erziehungs-, Jugend und Familieberatungsstelle hat inzwischen schon Honorarkräfte aufgebaut, die in der Lage wären diese Aufgaben umgehend umzusetzen. Die Maßnahmeempfehlung II/3 zielt auf die besonderen Bedürfnisse der Familien mit Migrationshintergrund ab. In der Zusammenarbeit mit Familien mit einer Herkunft aus einem nichtdeutschen Kulturkreis hat sich gezeigt, dass eine Kooperation aufgrund von Sprachproblemen und kulturspezifischen Gegebenheiten schwierig ist. Zur Finanzierung der folgenden Maßnahmeempfehlungen wird die Schaffung eines Fördertopfes zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie im Haushalt des Landkreises Forchheim empfohlen. Ein Haushaltsansatz von ,-- erscheint derzeit angemessen. 17

19 Maßnahmeempfehlung Nr.: II/1 Aufgabenbereich: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) Konkrete Maßnahmeempfehlung: Förderung der Erziehungsfähigkeit von Eltern Ziel: (Warum?) Zielgruppe: (für Wen?) Inhalt: (Was? und Wie?) Die sog. Normalfamilie ist im Abnehmen, andere Formen wie allein erziehende Eltern, nichteheliche Partnerschaften, neu zusammengefügte Familien und Einkindfamilien nehmen zu Die zunehmende Berufstätigkeit beider Eltern erfordern neue Formen der Kinderbetreuung Die berufliche Mobilität, der Rückgang der Bedeutung verwandtschaftlicher Beziehungen erfordern den Aufbau neuer sozialer Beziehungen Die Jahresberichte der institutionellen Einrichtungen weisen die zunehmende fehlende Erziehungskompetenz vieler Eltern aus Deshalb gilt es folgende Ziele zu verwirklichen: Stärkung der Erziehungskompetenz Unterstützung der Familien bei Übergängen (z.b. von Partnerschaft zur Familie, zur Kindertageseinrichtung, Schule, Lehre, Ablösen des Jugendlichen von der Familie, Partnerverlust) Wahrnehmung und Stärkung der familiären Belange und Bedürfnisse in einer pluralistischen Gesellschaft (werdende) Eltern a) Geburtsvorbereitungskurse, Stillgruppen b) Mutter-Kind bzw. Eltern-Kind-Gruppen c) Kommunikationstrainingskurse für Paare und Eltern d) Vorträge, Elternabende, Seminare, Veröffentlichungen, Infostände etc. zu Erziehungsfragen e) Öffentlichkeitsarbeit zu Angeboten, die Familien zur Verfügung stehen f) Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für die Familie g) Elternbriefe h) Förderung der Mütterzentren 18

20 Sozialraum: (Wo?) Zeitraum: (bis Wann?) Zuständigkeit: (Wer?) Landkreis Forchheim Ab sofort, ohne zeitliche Begrenzung a) (Mütterzentren, Krankenhaus, Hebammen etc.) b) (Pfarrgemeinden, Kommunen, private Initiativgruppen, Mütterzentren, Erziehungsberatungsstelle, Caritasverband, Diakonie, Kinderschutzbund, AWO, evangelisches und katholisches Bildungswerk, etc.) c) (dito) d) (dito) sowie Kindertagesstätten, Schulen e) (dito) f) (Caritas, AWO) g) () h) (, Gemeinden) Kosten: (Wieviel?) a) Teilnehmerbeiträge b) pro Gruppe jährlich 100 für gruppenübergreifende Angebote, Teilnehmerbeiträge c) Teilnehmerbeiträge d) Teilnehmerbeiträge e) keine f) Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Eigenbeteiligung g) () ca ,-- h) (, Gemeinden) Finanzierung/ Einsparungen: Soziale Folgewirkung: Gesetzliche Verpflichtung: groß mittel klein muss soll kann Realisierbarkeit: einfach mittel schwierig Priorität:

21 Maßnahmeempfehlung Nr.: II/2 Aufgabenbereich: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIIII) in Verbindung mit 28 SGB VIII und 22 Abs. 3 SGB VIII und dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) (präventive Beratungsarbeit der Erziehungsberatungsstelle entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis) Konkrete Maßnahmeempfehlung: Förderung der Erziehungsfähigkeit von Eltern und Multiplikatoren Erziehungsberatung als Familienbildungsaufgabe Kompetenzerweiterung der Multiplikatoren Ziel: (Warum?) Eltern und Multiplikatoren sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden. Erziehungskompetenz soll Hilflosigkeit und Unwirksamkeit in der Erziehung vermeiden. Primärziel ist, von der sekundären Prävention (=Vorbeugung von Folgeproblemen) zur primären Prävention (= Verhinderung des Problembeginns) zu kommen. Sekundärziel ist langfristig eine Ersparnis von Folgekosten (über Jugend- und Familienhilfebereich hinaus). Zielgruppe: (für Wen?) Eltern und Multiplikatoren (aus dem Landkreis) die ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen möchten. Inhalt: (Was? und Wie?) Wissen über Erziehung, Erziehungsstile, Wirkungsweise von Erziehungsmethoden und -mitteln soll erworben und praktisch gefestigt werden, um Erziehungskompetenz zu erweitern. Durch die Verbindung von theoretischem Wissen, praktischem Erproben im Alltag und die Einbindung der eigenen Erfahrungen in die anderer sollen Eltern und Multiplikatoren ermutigt und gestärkt bzw. bei Schwierigkeiten entlastet werden. Die angebotenen Inhalte dürfen sich nicht auf Bildungsangebote beschränken, sondern müssen die Verbindung zwischen Wissen und praktischer Anwendung herstellen. 20

22 Sozialraum: (Wo?) Verankerung vor Ort durch Anbindung an: örtliche Einrichtungen, zu denen erziehende Eltern Kontakt haben, primär Kindertageseinrichtungen, aber auch Schulen, Mütterzentren, Kirchengemeinden etc. Zeitraum: (bis Wann?) Zuständigkeit: (Wer?) Beginn 2005 / 2006 Fachliche Organisation: Leitung und Durchführung bei der Erziehungsberatungsstelle. Kooperationspartner: örtliche Einrichtungen auf Gemeinde- bzw. Stadtteilebene Kosten: (Wieviel?) Abhängig von der Einstiegsbreite, vom Sozialraum und der Einbindung der Partner vor Ort und dem jeweiligen Angebot. Finanzierung/ Einsparungen: Siehe Kosten; Abdeckung durch Honorarmittel aus Präventionstopf und Eigenbeteiligung der Teilnehmer. Soziale Folgewirkung: Gesetzliche Verpflichtung: groß mittel klein muss soll kann Realisierbarkeit: einfach mittel schwierig Priorität:

23 Maßnahmeempfehlung Nr.: II/3 Aufgabenbereich: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) Konkrete Maßnahmeempfehlung: Angebote für unterstützungsbedürftige ausländische Familien Ziel: (Warum?) bessere Zugang zu Familien mit nichtdeutscher Herkunft (Migration) für familienunterstützende Angebote der Jugendhilfe Zielgruppe: (für Wen?) Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere geringen Kenntnisse der deutschen Sprache Inhalt: (Was? und Wie?) Ansprechpartner/innen für ausländische Familien mit entsprechendem sprach- und kulturellem Hintergrund (Beratung, Begleitung, Weitervermittlung) Vernetzung dieser Stellen mit den anderen Institutionen der Jugendhilfe (Hilfenetzwerk aufbauen) Angebote der Familienbildung auch für ausländische Familien Sozialraum: (Wo?) Zeitraum: (bis Wann?) Zuständigkeit: (Wer?) Landkreis Forchheim ab 2007, freie Träger, Migrationsdienste Kosten: (Wieviel?) Finanzierung/ Einsparungen: 22

24 Soziale Folgewirkung: Gesetzliche Verpflichtung: groß mittel klein muss soll kann Realisierbarkeit: einfach mittel schwierig Priorität: Die Prioritätensetzung erfolgt nach der Matrix, wie sie im Jugendhilfeplan (Kapitel B, Seite 6) und im Bilanzbericht 2004 (Seite 43) dargestellt ist. Bewertung groß/muss/einfach Faktor 3 mittel/soll/machbar Faktor 2 klein/kann/schwierig Faktor 1 sozialen Folgewirkung Faktor 3 Grad der gesetzlichen Verpflichtung Faktor 2 Realisierbarkeit Faktor Durch die Bewertung der Kriterien Soziale Folgewirkung, Gesetzliche Verpflichtung und Realisierbarkeit ergibt sich ein rechnerischer Wert zwischen 6 und 18. Folgende Dringlichkeitsstufen (Priorität) wurden festgelegt: 6 bis 9 Punkte: Stufe 4; 10 bis 12 Punkte: Stufe 3; 13 bis 15 Punkte: Stufe 2 und 16 bis 18 Punkte: Stufe 1. 23

25 4. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17 SGB VIII) 4.1. Allgemeines 17 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt, die Eltern dabei zu beraten, wie sie die Krise in ihrer Partnerschaft bewältigen und ihre Lebensgemeinschaft fortsetzen können. Ist dennoch eine Trennung erfolgt, müssen möglichst günstige Bedingungen dafür geschaffen werden, dass beide Elternteile auch nach der Scheidung ihrer fortbestehenden elterlichen Verantwortung gerecht werden können. Es muss die Grundeinsicht vermittelt werden, dass die Elternschaft bestehen bleibt, auch wenn die Partnerschaft zerbricht. 17 Abs. 2 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt dazu, Eltern dabei zu unterstützen, zu einem einvernehmlichen Konzept zu gelangen. Zusammenfassender Überblick: Adressaten: Ziel: Leistungen: Rechtliche Verbindlichkeit: Mütter und Väter Aufbau partnerschaftlichen Zusammenlebens Krisenbewältigung Wahrnehmung der Elternverantwortung bei Trennung und Scheidung Beratung Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge bei Trennung oder Scheidung Muss-Leistung mit Rechtsanspruch Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger: nein (Quelle: Kunkel, Grundlagen des Jugendhilferechts, 2001) 4.2. Bestand Die Trennungs- und Scheidungsberatung im Sinne des 17 SGB VIII wird im Landkreis Forchheim im Wesentlichen von zwei Institutionen geleistet: Allgemeiner Sozialdienst beim 9 Mitarbeiter/innen mit 7,75 Stellen (1998: 7 Mitarbeiter/innen mit 5,75 Stellen); Die Trennungs- und Scheidungsberatung stellt nur einen Teilbereich der Aufgabenstellung des Allgemeinen Sozialdienstes dar. 24

26 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung des Caritasverbandes 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen (1998: 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen); Neben der Beratung nach 17 SGB VIII wurde der Erziehungsberatungsstelle Aufgaben gem. den 16, 18, 28, 35a und 41 SGB VIII vertraglich übertragen. Im Landkreis Forchheim besteht seit Sommer 2001 der Arbeitskreis Trennung und Scheidung. Dem Arbeitskreis gehören folgende Organisationen an: (Allgemeiner Sozialdienst) Amtsgericht Forchheim Anwaltsverein Forchheim Arbeiterwohlfahrt Forchheim Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Erziehungs- Jugend und Familienberatung des Caritasverbandes Forchheim Familien- und Frauenbeauftragte am Landratsamt Forchheim Forchheimer Mediatoren Kinderschutzbund Forchheim Grundgedanke für die Bildung des Arbeitskreises war, den von Trennung und Scheidung betroffenen Familien eine bestmögliche Betreuung und Beratung in einer schwierigen und belastenden Lebenssituation zu ermöglichen. Mediation ist ein freiwilliges, vom Gericht unabhängiges Konfliktregelungsmodell. Sie ist zeitlich begrenzt, zukunfts- und lösungsorientiert und berücksichtigt die individuellen Lebenslagen der Betroffenen. Mit Hilfe des Vermittlers, der den Einigungsprozess zwischen den Konfliktpartnern strukturiert und fördert werden die Konflikte offen gelegt und verhandelt. Zielsetzung dabei ist, die Kommunikation und Kooperation zu fördern, Position und Interessen zu klären, Optionen und Alternativen zu erarbeiten und alle vorhandenen Ressourcen zu nutzen um eine einvernehmliche Vereinbarung zu finden, die von beiden Seiten als fair akzeptiert werden kann. Mediation wird derzeit von der Erziehungs- Jugend und Familienberatung des Caritasverbandes Forchheim, dem Kinderschutzbund Forchheim und zwei freiberuflichen Mediatoren angeboten. Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung bietet seit mehreren Jahren eine Gruppe für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern an. 25

27 4.3. Bedarf Entwicklung der Fallzahlen: Beratungen durch den Allgemeinen Sozialdienst 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Anzahl der Familien Jahr (Quelle:, Jahresbericht 2005) Beratungen durch die Erziehung-, Jugend- und Familienberatungsstelle 9 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Anzahl der Tätigkeitseinheiten Jahr 17, 1 17, 2 (Quelle: Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes Forchheim, Jahresberichte 2000 bis 2005) 9 Die Statistik der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle unterscheidet in Beratungen zu Fragen der Partnerschaft ( 17 Abs. 1 SGB VIII) und Trennung und Scheidung ( 17 Abs. 2 SGB VIII) 26

28 Finanzaufwand: Die Personal- und Sachkosten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. 17 SGB VIII sind (ebenso wie bei 16 SGB VIII) in den Gesamtkosten dieser Institutionen enthalten und können nicht näher beziffert werden. Bestands- und Bedarfsbewertung des Arbeitskreises 23 der : Zur Bestandsbewertung wird auf die Ausführungen zum 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) verwiesen. Beim Allgemeinen Sozialdienst und in der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung sind die personellen Kapazitäten ausgereizt. Die Fallzahlen haben sich in den letzten Jahren erheblich erhöht. Im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes haben sie sich von 2000 bis 2004 mehr als verdoppelt. Ebenso zeigt sich bei der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung eine Inanspruchnahme auf sehr hohem Niveau. Analog zu den Ausführungen beim 16 SGB VIII wird aufgrund der finanziellen Situation des Landkreises Forchheim auf eine Forderung nach personeller Verbesserung beim Allgemeinen Sozialdienst und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle verzichtet. Präventive und ressourcenorientierte sowie fallübergreifende Arbeit ist mit der derzeitigen personellen Ausstattung nur in begrenztem Maße möglich. Im Hinblick auf die Trennungs- und Scheidungsgruppen für Kinder wäre es sinnvoll das Angebot zu erweitern. Die Nachfrage ist entsprechend hoch, so dass mit dem ein Mal im Jahr angebotenen Gruppen der Bedarf nicht befriedigt werden kann. Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle könnten bei entsprechenden Finanzmitteln weitere Gruppen anbieten. Auch in diesem Bereich hat die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle schon einen Kreis erfahrener Honorarkräfte aufgebaut, die bereit wären dieses Angebot zu übernehmen Maßnahmeempfehlungen Auf die Erstellung einer eigenen Maßnahmeempfehlung für den Bereich der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung wurde verzichtet. Es wird jedoch empfohlen, die präventiven Angebote (z. B. Gruppen für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern) der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle (Einsatz von Honorarkräften) aus dem vorgeschlagenen Fördertopf (siehe Maßnahmeempfehlungen zu 16 SGB VIII) zu fördern. 27

29 5. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ( 18 SGB VIII) 5.1. Allgemeines 18 SGB VIII gibt allein erziehenden Müttern und Vätern einen Rechtsanspruch gegen das Jugendamt auf Beratung und Unterstützung. Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zugesprochen wurde, haben ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts, bei der Herstellung von Besuchskontakten und anderen Fragen, die das gemeinsame Kind betreffen. Das Gesetz geht davon aus, das die Verfügbarkeit der Eltern eine wesentliche Bedingung für die Stabilisierung der Kinder in der Scheidungssituation ist und deshalb der nichtsorgeberechtigte Elternteil weiterhin eine wichtige Erziehungsaufgabe hat. Daneben besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Zusammenfassender Überblick: Adressaten: Ziel: Leistungen: Rechtliche Verbindlichkeit: allein erziehende Mütter und Väter Kinder und Jugendliche junge Volljährige Hilfe bei der Ausübung der Personensorge Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung als Muss-Leistung mit Rechtsanspruch Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger: nein (Quelle: Kunkel, Grundlagen des Jugendhilferechts, 2001) 5.2. Bestand Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge im Sinne des 18 SGB VIII wird im Landkreis Forchheim von zwei Institutionen geleistet: 28

30 Allgemeiner Sozialdienst beim 9 Mitarbeiter/innen mit 7,75 Stellen (1998: 7 Mitarbeiter/innen mit 5,75 Stellen); Die Beratung für Alleinerziehende stellt nur einen Teilbereich der Aufgabenstellung des Allgemeinen Sozialdienstes dar. Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung des Caritasverbandes 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen (1998: 5 Mitarbeiter/innen mit 4,25 Stellen); Neben der Beratung nach 18 SGB VIII wurde der Erziehungsberatungsstelle Aufgaben gem. den 16, 17, 28, 35a und 41 SGB VIII vertraglich übertragen. Da Gegenstand der Beratung und Unterstützung alle Fragen der Personensorge sind, besteht der Anspruch auch für die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltssicherung. Da diese Fragen identisch sind mit dem Aufgabenkreis der Beistandschaft nach 1712 BGB, wird diese Beratung durch die Mitarbeiter/innen des Bereichs Beistandschaft im geleistet. Begleiteter Umgang kann im Rahmen der Beratung den Eltern vorgeschlagen werden. Gründe für begleiteten Umgang: - Schutz des Kindes - Begleiteter Umgang soll Konflikte zwischen den Eltern reduzieren, um den Umgang möglich zu machen; er soll darauf hinwirken, dass ein Umgang ohne Begleitung möglich ist. Umgangsbegleitung bzw. -anbahnung wird durch die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle und den Kinderschutzbund Forchheim angeboten Bedarf Entwicklung der Fallzahlen: Beratungen durch den Allgemeinen Sozialdienst 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge Anzahl der Familien Jahr (Quelle:, Jahresbericht 2005) 29

31 Beratungen durch die Erziehung-, Jugend- und Familienberatungsstelle 18 SGB VIII Umgangsanbahnung Anzahl der Tätigkeitseinheiten Jahr (Quelle: Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes Forchheim, Jahresberichte 2000 bis 2005) Finanzaufwand: Die Personal- und Sachkosten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge gem. 18 SGB VIII sind (ebenso wie bei 16 und 17 SGB VIII) in den Gesamtkosten dieser Institutionen enthalten und können nicht näher beziffert werden. Bestands- und Bedarfsbewertung des Arbeitskreises 23 der : Zur Bestandsbewertung wird auf die Ausführungen zum 16 und 17 SGB VIII verwiesen. Beim Allgemeinen Sozialdienst und in der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung sind die personellen Kapazitäten ausgereizt. Eine erhebliche Steigerung der Fallzahlen ist festzustellen. Von 2000 bis 2004 hat sich der Beratungsaufwand beim Allgemeinen Sozialdienst fast verdreifacht. Wie bei den 16 und 17 SGB VIII bereits dargelegt, wird auch hier auf eine Forderung nach personeller Verbesserung beim Allgemeinen Sozialdienst und der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle verzichtet, weil eine Realisierung unrealistisch erscheint Maßnahmeempfehlungen Eine Maßnahmeempfehlung für den Bereich der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge wurden nicht erarbeitet. 30

32 6. Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ( 19 SGB VIII) 6.1. Allgemeines Mütter/Väter, die die Alleinsorge haben oder tatsächlich (bei gemeinsamer Sorge) für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, um Beziehungsabbrüche zu verhindern. Eine schwangere Frau, die sich in einer Konfliktsituation befindet, kann bereits vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden. Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt. Zusammenfassender Überblick: Adressaten: Ziel: Leistungen: Rechtliche Verbindlichkeit: alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern unter 6 Jahren Schwangere schon vor der Geburt des Kindes Unterstützung der Pflege und Erziehung des Kindes Hinwirken auf schulische oder berufliche Ausbildung und auf die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit Betreuung und Unterstützung gemeinsam mit dem Kind in geeigneter Wohnform Gewährung von Unterhalt und Krankenhilfe Unterstützung der schulischen oder beruflichen Ausbildung des Vaters oder der Mutter Soll-Leistung mit Rechtsanspruch Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger: Kostenbeitrag obligatorisch (Quelle: Kunkel, Grundlagen des Jugendhilferechts, 2001) 6.2. Bestand Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sind im Landkreis Forchheim nicht vorhanden. Zur Abdeckung des Bedarfes bedient sich das der Einrichtungen in Fürth, Nürnberg, Vierzehnheiligen und Bamberg weitere Informationen zu den Einrichtungen im Anhang 31

33 Die Sachbearbeitung im Forchheim erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst (9 Mitarbeiterinnen mit 7,75 Stellen) Bedarf Entwicklung der Fallzahlen: SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Anzahl 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, Jahr (Quelle:, Jahresbericht 2005) Soweit für minderjährige Schwangere bzw. junge Mütter stationäre Hilfen erforderlich sind, werden diese i.d.r. als Hilfe zur Erziehung erbracht und deshalb im Leistungsbereich des 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) erfasst. Finanzaufwand: Ausgaben Einnahmen Nettoausgaben (Quelle:, Rechnungsergebnis zum des Jahres in ) 11 das Diagramm beinhaltet die Fälle, welche in den jeweiligen Jahr beendet wurden bzw. am des Jahres bestanden haben; gezählt wurden die Mütter (i.d.r. mit 1-2 Kindern) 32

34 Nettoausgaben 19 SGB VIII Betrag Jahr (Quelle:, Rechnungsergebnis zum des Jahres in ) Bestands- und Bedarfsbewertung des Arbeitskreises 23 der : Die vorhandenen Einrichtungen sind ausreichend, um den gegebenen Bedarf abdecken zu können. Aufgrund der räumlichen Nähe, insbesondere der Einrichtungen in Bamberg und Fürth, ist ein Erhalt der bisherigen Bezüge möglich. Zu beobachten ist derzeit (auch bundesweit) ein Anstieg der Schwangerschaften bei jungen Müttern. Diese jungen Frauen sind oft nicht bereit in eine Mutter-Kind- Einrichtung zu gehen. Oftmals fehlt auch der Rückhalt durch den Partner oder die Herkunftsfamilie. Diese Mütter werden in der Regel im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe ( 31 SGB VIII) ambulant betreut. Da geeignete räumliche Möglichkeiten nicht vorhanden sind, wird ein betreutes Mutter-Kind-Wohn- Projekt in Forchheim befürwortet Maßnahmeempfehlungen Eine Maßnahmeempfehlung für die Gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder ist nicht erforderlich. Die Erarbeitung eines Konzeptes für ein betreutes Mutter-Kind-Wohn-Projekt in Forchheim im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe gem. 31 SGB VIII) wird für notwendig erachtet. 33

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